Kinderbetreuung. Wirkungsbereich des Landes Oberösterreich. Oberösterreich

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1 Oberösterreich Wirkungsbereich des Landes Oberösterreich Kinderbetreuung Die Anzahl von Kinderbetreuungseinrichtungen in Oberösterreich und den darin betreuten Kindern stieg in den letzten zehn Jahren zum Teil deutlich. Verbesserungspotenzial bestand insbesondere hinsichtlich der Betreuung von unter dreijährigen und schulpflichtigen Kindern. Öffnungs und Ferienschließzeiten waren sehr unterschiedlich. Hinsichtlich der Höhe der Elternbeiträge bestand sowohl bei Kindergärten als auch bei Horten eine große Bandbreite. Kurzfassung Die Aufspaltung der Regelungen der Kinderbetreuung auf zwei Landesgesetze erwies sich als unzweckmäßig. Deshalb hatte die Landesverwaltung eine Arbeitsgruppe zur Erarbeitung eines einheit lichen Kinderbetreuungsgesetzes eingesetzt. Organisatorisch war das Kinderbetreuungswesen im Land Oberösterreich auf zwei Abteilungen des Amtes der Landesregierung aufgeteilt. Die Uneinheitlichkeit und die unterschiedliche Qualität der statistischen Erhebungen, der Budgetauswertungen, der Kostenrechnung und des Kennzahlenmanagements der beiden Abteilungen hatten negative Auswirkungen; diese bezogen sich sowohl auf die Vergleichbarkeit und auf eine ganzheitliche Zielausrichtung als auch auf die Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der Aufgabenerfüllung. Aufgrund eines anhaltenden Geburtenrückgangs in den letzten Jahren verringerte sich die Bevölkerungsgruppe der bis 14 Jährigen. Gleichzeitig stieg die Anzahl der erwerbstätigen Mütter und alleinerziehenden Eltern mit Kindern dieser Altersgruppe. Oberösterreich 2006/5 3

2 Kurzfassung Krabbelstuben Zur Zeit der Gebarungsüberprüfung waren in Oberösterreich 84 Krabbelstuben mit insgesamt 118 Gruppen eingerichtet; 17 dieser Betriebe wurden als so genannte altersgemischte Betreuungseinrichtungen geführt. Ein Versorgungsgrad von rd. 3 % erschien trotz der Steigerung in den letzten Jahren niedrig. In 399 (von insgesamt 445) oberösterreichischen Gemeinden bestanden keine Krabbelstuben. Um eine Förderung vom Land zu erhalten, hatten Krabbelstuben Öffnungszeiten in einem bestimmten Ausmaß vorzusehen; diese Regelung bewirkte, dass auch im Juli und August der Betrieb weitestgehend aufrechterhalten blieb. Bereits rund ein Drittel aller betreuten Kinder Oberösterreichs der Alterklasse null bis zwei Jahre bzw. rd 43 % der Altersklasse null bis drei Jahre wurden von Tagesmüttern/ vätern betreut. Kindergärten In den letzten zehn Jahren erhöhten sich einerseits bei den Kindergärten der Versorgungsgrad um rd. 10 Prozentpunkte (auf 85,3 %) und die Kapazität um rd. 10 %. Der Rückgang der Gesamtzahl der drei bis fünfjährigen Kinder bewirkte jedoch andererseits, dass manche Kindergartengruppen nicht mehr voll ausgelastet waren. Diese veränderte Situation erforderte eine Anpassung der Kinderbetreuung. Die Projektversuche mit unter dreijährigen Kindern in Kindergärten bewährten sich. Kindergärten in ländlichen Gebieten hatten oftmals erheblich weniger Stunden pro Tag geöffnet als jene im städtischen Bereich. Durchschnittlich hatten in Oberösterreich rd. 70 % der Kindergärten an mehr als 40 Tagen im Jahr geschlossen; in den Sommerferien wiesen durchschnittlich rd. 67 % der Kindergärten mehr als 25 Schließtage auf. 4 Oberösterreich 2006/5

3 Kurzfassung Oberösterreich Kinderbetreuung Horte Im Jahr 2004 bestanden in 81 oberösterreichischen Gemeinden (d.h. in 18,2 % aller Gemeinden des Landes) Horte. Rund die Hälfte der 170 Einrichtungen befand sich in der Landeshauptstadt Linz und ihrem Einzugsgebiet. Der Versorgungsgrad war in den letzten zehn Jahren zwar um zwei Prozentpunkte gestiegen, betrug aber erst 5,3 %. Das Land und die Gemeinden trugen 2003 gemeinsam rd. 84 % der Gesamtkosten der Kindergärten; bei den Horten betrug dieser Anteil rd. 79 %. Rund 15 % (Kindergärten) bzw. rd. 20,5 % (Horte) der Gesamtkosten wurden 2003 durch Elternbeiträge finanziert. Die Höhe der Elternbeiträge war sowohl bei Kindergärten als auch bei Horten sehr unterschiedlich. Es gab keine Elternbeitragsverordnung gemäß dem Oö. Kindergarten und Hortgesetz, welche die tarifmäßige Festsetzung eines angemessenen Elternbeitrages regeln sollte. Kenndaten des Landes Oberösterreich zur Kinderbetreuung Einwohner laut Volkszählung Gebarung* ordentlicher Haushalt in Mill. EUR Einnahmen 6.186, , , , ,0 Ausgaben 6.185, , , , ,8 davon für Kindergärten 57,6 58,4 59,8 61,0 62,4 Förderung der Kindergartenpädagogen 0,4 0,4 0,4 0,5 0,4 Horte 11,5 12,6 14,1 14,6 15,1 * Quelle: Rechnungsabschlüsse (für 2006: Voranschlag) Prüfungsablauf und gegenstand 1 Der RH überprüfte von Mai bis Juni 2005 Teilgebiete der Gebarung des Landes Oberösterreich mit dem Schwerpunkt Kinderbetreuung. Zu dem im Oktober 2005 übermittelten Prüfungsergebnis gab die Oberösterreichische Landesregierung im Februar 2006 eine Stellungnahme ab. Der RH erstattete im März 2006 eine Gegenäußerung. Im April 2006 übermittelte die Oberösterreichische Landesregierung eine weitere Stellungnahme. Oberösterreich 2006/5 5

4 Rahmenbedingungen Rechtsgrundlagen 2.1 Die Kinderbetreuung in Oberösterreich war nach dem Alter der Kinder in drei Kategorien eingeteilt: Für die Betreuung von Kindern vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Erreichung des schulpflichtigen Alters bzw. bei Behinderung bis zur Erreichung der Schulfähigkeit waren Kindergärten vorgesehen. Schulpflichtige Kinder wurden außerhalb des Schulunterrichtes in Horten betreut. Für die Betreuung von Minderjährigen unter 16 Jahren war soweit sie nicht im Rahmen des Kindergarten, Hort oder Schulbetriebes erfolgte eine Tagesbetreuung vorgesehen. Diese Tagesbetreuung erfolgte entweder durch Tagesmütter/ väter (Tageseltern) oder durch Tagesbetreuungseinrichtungen. Rechtsgrundlage für die Kindergärten und Horte war das Oö. Kindergarten und Hortgesetz (LGBl. Nr. 1/1973 i.d.g.f). Die Tagesbetreuung für Minderjährige unter 16 Jahren war im Oö. Jugendwohlfahrtsgesetz 1991 (LGBl. Nr. 111/1991 i.d.g.f.) geregelt; danach hatte die Betreuung und Erziehung in Tagesbetreuungseinrichtungen in Form von Gruppen zu erfolgen. Das Oö. Jugendwohlfahrtsgesetz 1991 sah hiefür entweder Krabbelstuben (Betreuung von Kindern im Alter bis zum vollendeten dritten Lebensjahr) oder Einrichtungen für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres vor. 2.2 Die Aufspaltung der Regelungen der Kinderbetreuung auf zwei Landesgesetze erwies sich als unzweckmäßig. Deshalb hatte die Landesverwaltung eine Arbeitsgruppe zur Erarbeitung eines einheitlichen Kinderbetreuungsgesetzes eingesetzt. Zielvorstellungen 3 Die Landesregierung definierte in ihrem Regierungsübereinkommen vom Oktober 2003 für den Bereich Familie, Kinder und Jugendliche Zielvorstellungen. Um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu gewährleisten, sollte demnach der bedarfsorientierte, flächendeckende Ausbau qualitativer Ganztags Kinderbetreuungseinrichtungen für alle Altersstufen zwischen eineinhalb und zwölf Jahren sichergestellt werden. Die Öffnung der Kindergärten für die unter Dreijährigen und gemeindeübergreifende Lösungen sollten dies ermöglichen. 6 Oberösterreich 2006/5

5 Oberösterreich Kinderbetreuung Organisation 4.1 Organisatorisch war das Kinderbetreuungswesen im Land Oberösterreich auf zwei Abteilungen des Amtes der Landesregierung aufgeteilt. Betrieben wurden Kinderbetreuungseinrichtungen nicht durch das Land, sondern durch Gemeinden und private Träger. Für Krabbelstuben und die nach dem Oö. Jugendwohlfahrtsgesetz 1991 bewilligten altersgemischten Gruppen sowie für die Tageseltern war die Abteilung Jugendwohlfahrt zuständig; die Agenden der Kindergärten und Horte wurden vom Kindergarten und Hortreferat in der Abteilung Bildung, Jugend und Sport wahrgenommen. Die beiden Abteilungen unterlagen politisch der Verantwortung zweier verschiedener Landesräte. Die statistischen Erhebungen, die Budgetauswertungen, die Kostenrechnung und das Kennzahlenmanagement der beiden Abteilungen waren uneinheitlich sowie von unterschiedlicher Qualität. Die Zusammenarbeit zwischen den beiden Abteilungen war auf einzelne Projekte beschränkt. Der Internetauftritt und das Fortbildungsprogramm des Kindergarten und Hortreferates deckten ein weites Schulungs bzw. Informationsspektrum ab. Ähnliche Aktivitäten der Abteilung Jugendwohlfahrt für Tagesbetreuungseinrichtungen und Tageseltern konnten jedoch zur Zeit der Gebarungsüberprüfung an Ort und Stelle nicht festgestellt werden. 4.2 Die zuständigen Abteilungen waren bemüht, den Bedürfnissen der Eltern und Erhalter nachzukommen sowie die Qualität der Betreuung laufend zu verbessern. Der RH bemängelte jedoch den unzureichenden Informationsaustausch zwischen den beiden Abteilungen bei einem doch sehr ähnlichen Aufgabengebiet. Durch die Uneinheitlichkeit und die unterschiedliche Qualität der statistischen Erhebungen, der Budgetauswertungen etc. litt nicht nur die Vergleichbarkeit und eine ganzheitliche Zielausrichtung, sondern letztlich auch die Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der Aufgabenerfüllung. Oberösterreich 2006/5 7

6 Organisation Die Teilung der Verantwortung auf zwei verschiedene Organisationseinheiten erschwerte letztlich auch eine Steuerung und langfristige Planung einer kindgerechten Infrastruktur. Darüber hinaus waren die Strategien der politisch Verantwortlichen unterschiedlich. Der RH empfahl daher, die Aufgaben der Kinderbetreuung in einer Abteilung zusammenzufassen. Weiters regte er an, die Bediensteten der Tagesbetreuungseinrichtungen in das Fortbildungsprogramm des Kindergarten und Hortreferates einzubinden. Darüber hinaus wäre das Angebot auch auf die Bedürfnisse der Tageseltern abzustimmen. 4.3 Laut Stellungnahme der Landesregierung sei die Teilung der Kinderbetreuung auf zwei Abteilungen auch vor dem Hintergrund verfassungsrechtlicher und einfachgesetzlicher Gegebenheiten sowie der daraus resultierenden historischen Entwicklung zu sehen. Inwieweit aufgrund der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse, wonach Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern nicht getrennt gesehen werden können, diese Aufteilung aufrecht erhalten werden soll, sei dabei zu hinterfragen. Aus fachlicher Sicht wäre eine Bündelung der Aufgaben in einer Abteilung nur dann sinnvoll, wenn auch die rechtlichen Rahmenbedingungen für alle Einrichtungen annähernd gleich sind. Diesbezüglich würde es jedenfalls neben einer politischen Entscheidung auch einer Änderung der Geschäftseinteilung des Amtes der Oberösterreichischen Landesregierung bedürfen. Anfang Oktober 2005 seien die statistischen Aufzeichnungen für alle Krabbelstuben erhoben worden. Ab 2006 werde die Statistik jährlich fortgeschrieben. Ein übergeordnetes Bildungsangebot für alle in der Kinderbetreuung tätigen Bediensteten sei sinnvoll und zweckmäßig. Bevölkerungsentwicklung 5 Der anhaltende Geburtenrückgang in den letzten Jahren bewirkte auch einen Rückgang der Bevölkerungsgruppe der bis 14 Jährigen. Gleichzeitig stieg die Anzahl der erwerbstätigen Mütter und alleinerziehenden Eltern mit Kindern dieser Altersgruppe. In Oberösterreich betrug die Anzahl der Kinder in der Altersgruppe null bis 14 Jahre rd *. Davon fielen (17 %) in die Altersgruppe null bis zwei Jahre, (18 %) in die Altersgruppe drei bis fünf Jahre und (65 %) in die Altersgruppe sechs bis 14 Jahre. * Stichtag 15. Oktober Oberösterreich 2006/5

7 Oberösterreich Kinderbetreuung Krabbelstuben 6.1 (1) Krabbelstuben dienen zur Betreuung von Kindern im Alter bis zum vollendeten dritten Lebensjahr. Zur Zeit der Gebarungsüberprüfung an Ort und Stelle waren in Ober österreich 84 Krabbelstuben * mit insgesamt 118 Gruppen eingerichtet; 65 Krabbelstuben wurden von privaten Erhaltern (zumeist Vereinen) betrieben, die restlichen von Gemeinden. 17 dieser Betriebe wurden als so genannte altersgemischte Betreuungseinrichtungen geführt. * Das Land bezeichnete diese als Kinderbetreuungseinrichtungen. Zur leichteren Unterscheidung von anderen Einrichtungen wird in diesem Bericht der Begriff Krabbelstube verwendet. Laut Kindertagesheimstatistik wurden 2004/2005 insgesamt Kinder von 370 Bediensteten betreut. Wie die nachstehende von der Abteilung Statistik des Amtes der Oberösterreichischen Landesregierung zur Verfügung gestellte Tabelle verdeutlicht, hat sich die Anzahl der Betriebe, Gruppen und der Mitarbeiter sowie der Versorgungsgrad in den letzten zehn Jahren mehr als verdoppelt. Die Anzahl der betreuten Kinder stieg um rd. 65 % bei einem gleichzeitigen Rückgang der Kinderzahl um rd. 20 %. Betriebe Gruppen betreute Mitarbeiter Kinder Versorgungs- Kinder 0 bis 2 Jahre grad in % 1995/ , / , / , / , / , / , / , / , / , / ,04 (2) Die Gruppengröße war mit maximal zehn gleichzeitig anwesenden Kindern limitiert. Ab dem sechsten anwesenden Kind war eine zweite Betreuungsperson vorgesehen. Bis zur Vollendung des vierten Lebensjahres durften Kinder in Krabbelstuben nur nach Bestätigung der Gemeinde, dass kein Kindergartenplatz zur Verfügung steht, betreut werden. Wegen der Betreuung eines älteren Kindes durfte jedoch kein unter dreijähriges Kind abgewiesen werden. Oberösterreich 2006/5 9

8 Krabbelstuben Bei der Betreuung in altersgemischten Gruppen war vorgeschrieben, dass maximal 15 Kinder, davon drei bis fünf Kinder von eineinhalb bis drei Jahren und zehn bis zwölf Kinder ab drei Jahren, betreut werden dürfen. (3) Die Krabbelstuben mussten, um eine Förderung vom Land zu erhalten, in einem Monat mindestens zwölf Tage und mehr als zwölf Stunden in der Woche geöffnet haben. Diese Regelung bewirkte, dass auch im Juli und August der Betrieb weitestgehend aufrecht erhalten blieb. Laut der Kindertagesheimstatistik 2004/2005 kam es in den Sommerferien zu einer Schließung an durchschnittlich 15,7 Tagen bzw. bei altersgemischten Betreuungseinrichtungen an 19,3 Tagen. 6.2 Der RH würdigte die Öffnungszeitenregelung bei den Krabbelstuben; diese stellte de facto einen Ganzjahresbetrieb sicher. Er erachtete Öffnungszeiten, welche sich mit einer Erwerbstätigkeit der Erziehenden gut vereinbaren lassen, als unbedingt notwendig. Die Nachfrage nach Kinderbetreuungseinrichtungen ist in den letzten Jahren gestiegen. Ein Versorgungsgrad von rd. 3 % erschien trotz der Steigerung in den letzten Jahren auch in Hinblick auf Kinderbetreuungsquoten anderer Bundesländer und einiger europäischer Länder niedrig. Laut der Statistik Kinderbetreuung in Oberösterreich aus dem Jahr 2004 bestanden in 399 (von insgesamt 445) oberösterreichischen Gemeinden keine Krabbelstuben. Der Versorgungsgrad in dichter besiedelten Gebieten war höher als in ländlichen Regionen. Der RH empfahl, bedarfsgerecht zusätzliche Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren zu schaffen. 6.3 Die Landesregierung stimmte in ihrer Stellungnahme den Feststellungen des RH zu, dass insbesondere für unter Dreijährige zusätzliche Plätze geschaffen werden müssten. 10 Oberösterreich 2006/5

9 Oberösterreich Kinderbetreuung Tageseltern Vereine 7.1 Die Tagesbetreuung von Minderjährigen unter 16 Jahren konnte auch als individuelle Betreuung im Haushalt einer geeigneten Person (Tageseltern) erfolgen. Tageseltern bedurften einer Bewilligung der Bezirksverwaltungsbehörde; die Vermittlung erfolgte durch Vereine. Im Mai 2005 bestanden in Oberösterreich sieben Tageseltern Vereine. Im ersten Quartal des Jahres 2004 waren in Oberösterreich 491 Personen als Tageseltern beschäftigt. Die Höhe der Zahlungen des Landes an die Vereine betrug 1,68 Mill. EUR (2001), 1,38 Mill. EUR (2002), 1,65 Mill. EUR (2003) und 1,68 Mill. EUR (2004). Nach einer von der Abteilung Bildung, Jugend und Sport beauftragten und 2004 erschienenen Studie wurden im ersten Quartal Kinder von Tageseltern betreut. Aus den vorliegenden Aufzeichnungen war zu entnehmen, dass rd. drei Viertel der betreuten Kinder unter sechs Jahre alt waren und der Anteil der unter Dreijährigen an der Gesamtzahl der von Tageseltern betreuten Kinder 35 % bis 40 % betrug. 7.2 Die Tätigkeit der Tageseltern hat sich als wichtige alternative Form der Kinderbetreuung erwiesen. Insbesondere aufgrund ihrer flexibel geregelten Betreuungszeiten bestand hohe Nachfrage nach einer Betreuung durch Tageseltern. Bereits rund ein Drittel aller betreuten Kinder der Altersklasse null bis zwei Jahre bzw. rd. 43 % der betreuten Kinder der Altersklasse null bis drei Jahre entfielen auf diese Betreuungsform. Der RH empfahl eine Einbindung dieser Art der Kinderbetreuung in ein ganzheitlich koordiniertes Betreuungssystem, um die Nachfrage mit vorhandenen Ressourcen besser decken zu können. Dies könnte unter anderem auch durch eine Öffnung aller Formen der Kinderbetreuung (auch der Kindergärten) für die Tageseltern während längerer Schließzeiten (Ferien) bzw. durch die Bereitstellung der Räumlichkeiten zu Randzeiten erfolgen. 7.3 Die Landesregierung schloss sich grundsätzlich der Empfehlung des RH an, Tageseltern für die Betreuung von Kindern in Einrichtungen (z.b. Kindergärten) während der Rand und Ferienzeiten heranzuziehen. Es wäre jedoch für diese Tätigkeit eine andere Bezeichnung zu finden, weil die Betreuung durch Tageseltern ex lege dadurch definiert sei, dass die Betreuung im Haushalt der Tageseltern stattfindet. Oberösterreich 2006/5 11

10 Kindergärten Allgemeines 8.1 (1) Kindergärten sind Betreuungseinrichtungen für Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt. Laut Kindertagesheimstatistik und nach Auswertungen der Abteilung Bildung, Jugend und Sport waren für 2004/2005 insgesamt 702 Kindergärten mit Gruppen verzeichnet; 317 wurden von privaten Einrichtungen, die restlichen von Gemeinden betrieben. In den Kindergärten wurden Kinder von Mitarbeitern * versorgt. * Mitarbeiter = gesamtes Personal dieser Einrichtungen (Leiter, gruppenführendes Betreuungspersonal, unterstützendes Fachpersonal, Helfer, Reinigungspersonal) Seit 1995/1996 haben sich der Versorgungsgrad um rd. 10 Prozentpunkte und die Kapazität um rd. 10 % erhöht. Im gleichen Zeitraum nahm die Gesamtzahl der drei bis fünfjährigen Kinder um rd. 17 % ab. Entfielen 1995/1996 durchschnittlich noch rd. 9,6 Kinder auf einen Beschäftigten, so waren es 2004/2005 nur noch rd. 7,7 Kinder. Betriebe Gruppen Kapazität betreute Mitarbeiter Kinder Versorgungs- Kinder 3 bis 5 Jahre grad in % 1995/ ,2 1996/ ,1 1997/ ,7 1998/ ,7 1999/ ,5 2000/ ,3 2001/ ,8 2002/ ,0 2003/ ,6 2004/ ,3 Quelle: Abteilung Statistik des Amtes der Oberösterreichischen Landesregierung (2) Der Rückgang der Kinderzahl bewirkte, dass manche Kindergartengruppen nicht mehr voll ausgelastet waren. Andererseits brachte die steigende Anzahl von berufstätigen Müttern einen Bedarf an Betreuungsplätzen für unter dreijährige Kinder. Diese veränderte Situation in der Gesellschaft machte es nötig, die Kinderbetreuung anzupassen und das Zusammenleben von Kindern verschiedenen Alters zu erproben. 12 Oberösterreich 2006/5

11 Kindergärten Oberösterreich Kinderbetreuung Rechtliche Grundlage für diese Projektversuche mit alterserweiterten Gruppen war die Oö. Kindergarten und Hortgesetz Novelle 2001 (LGBl. Nr. 51/2001). Insgesamt fanden 2003/2004 an 22 Kindergartenstandorten Projektversuche mit unter Dreijährigen im Kindergarten * statt. Nach einem Evaluationsbericht vom November 2004 hatten sich die alterserweiterten Gruppen im Betreuungsangebot weitestgehend etabliert; dies wurde auch durch die Weiterführung der Ver suche bestätigt. * Kriterien waren unter anderem: Aufnahme von Kindern ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr (in Ausnahmefällen ab 18 Monaten), ausreichend freie Kindergartenplätze, Nachweis des Bedarfes für maximal fünf unter Dreijährige (ansonsten Errichtung einer Krabbelstube), Kinderzahlen und personelle Besetzung. 8.2 Der RH kam aufgrund der Ergebnisse der Versuche mit alterserweiterten Gruppen zum Schluss, dass sich die Projekte mit Kindern verschiedenen Alters in Kindergärten bewährt haben. Er empfahl deshalb die Schaffung von weiteren Gruppen dieser Art und eventuelle Anpassungen nach neuen pädagogischen Erkenntnissen. 8.3 Laut Stellungnahme der Landesregierung sei unter anderem eine Übernahme der alterserweiterten Gruppen in die gesetzliche Regelung bei der Novelle des Oö. Kindergarten und Hortgesetzes im Jahr 2005 erfolgt; an 60 Standorten wären alterserweiterte Gruppen gemeldet worden. Öffnungszeiten 9.1 Die Öffnungszeiten einer Kinderbetreuungseinrichtung stellen für die Erziehungsberechtigten oftmals das wichtigste Qualitätskriterium der Kinderbetreuung dar. Landesweit betrachtet hatten im Jahr 2004 rd. 27 % der Kindergärten durchschnittlich mehr als neun Stunden täglich geöffnet. Während jedoch z.b. im Bezirk Rohrbach kein einziger Kindergarten (von insgesamt 34) dieses Kriterium erfüllte, wiesen im Bezirk Wels (Stadt) rd. 78 % dieser Einrichtungen (von insgesamt 18 Kindergärten) längere Öffnungszeiten auf. Oberösterreich 2006/5 13

12 Kindergärten Anteil in % Anteil der Betriebe im jeweiligen Bezirk mit einer durchschnittlich täglichen Öffnungszeit von 3 bis 9 bzw. 9 bis 15 Stunden Wels (Stadt) Linz (Stadt) Steyr (Stadt) Linz Land Wels Land Eferding Perg Steyr Land Kirchdorf Gmunden Ried Urfahr Umgebung Grieskirchen Vöcklabruck Schärding Braunau Freistadt Rohrbach 3 bis 9 Stunden Bezirke 9 bis 15 Stunden Durchschnittlich hatten in Oberösterreich rd. 70 % der Kindergärten an mehr als 40 Tagen im Jahr geschlossen. Auch hier waren die Unterschiede auf Bezirksebene sehr groß. Während diese Quote in den Bezirken Freistadt und Grieskirchen bei rd. 97 % lag, betrug sie im Bezirk Linz (Stadt) nur rd. 28 %. Anteil der Betriebe im jeweiligen Bezirk mit bis zu 39 bzw. mehr als 40 geschlossenen Tagen pro Jahr Anteil in % Linz (Stadt) Linz Land Eferding Steyr (Stadt) Wels Land Kirchdorf Braunau Gmunden Wels (Stadt) Ried Perg Urfahr Umgebung Steyr-Land Schärding Vöcklabruck Rohrbach Grieskirchen bis 39 Tage Freistadt Bezirke mehr als 40 Tage 14 Oberösterreich 2006/5

13 Kindergärten Oberösterreich Kinderbetreuung In den Sommerferien hatten durchschnittlich rd. 67 % der Kindergärten an mehr als 25 Tagen geschlossen. Anteil der Betriebe im jeweiligen Bezirk mit bis zu 24 bzw. mehr als 25 geschlossenen Tagen in den Sommerferien Anteil in % Eferding Linz (Stadt) Wels Land Linz Land Perg Schärding Braunau Rohrbach Vöcklabruck Kirchdorf Bezirke Gmunden Urfahr-Umgebung Ried Steyr Land Steyr (Stadt) Grieskirchen Freistadt Wels (Stadt) bis 24 Tage mehr als 25 Tage 9.2 Kindergärten in ländlichen Gebieten hatten oftmals erheblich weniger Stunden pro Tag geöffnet als jene im städtischen Bereich; hinzu kam ein großzügiger Frühschluss an Freitagen. Der RH hielt eine kritischere und offenere Auseinandersetzung mit dieser Thematik für erforderlich. Weiters erachtete er mehr als 40 Schließtage pro Jahr, davon mehr als 25 Schließtage in den Sommerferien, für eine zufriedenstellende Kindergartenversorgung als zu hoch, zumal Kindergärten einzelner Regionen sogar mehr als 70 Schließtage pro Jahr aufwiesen. Der RH empfahl, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Vereinbarkeit mit der Erwerbstätigkeit von Erziehungsberechtigten, hinsichtlich der Öffnungs und Ferienschließzeiten bessere Rahmenbedingungen zu schaffen. 9.3 Laut Stellungnahme der Landesregierung sollen mit dem Oö. Kinderbetreuungsgesetz bzw. flankierend Anreize für bedarfsgerechte Öffnungs und Ferienschließzeiten verwirklicht werden. Hinsichtlich der Öffnungszeiten bestünde letztlich eine Diskrepanz zwischen ungenutztem Angebot und regionalen bzw. individuellen Bedürfnissen nach punktueller Ausdehnung der Öffnungszeit. Oberösterreich 2006/5 15

14 Horte 10.1 Horte sind Einrichtungen für schulpflichtige Kinder vom sechsten bis zum 14. Lebensjahr, die außerhalb der Unterrichtszeit Betreuung anbieten. Wie im Kindergarten bestehen die Gruppen grundsätzlich aus maximal 23 Kindern. Die Betreuung erfolgt durch ausgebildete Hortpädagogen. Seit mehr als 20 Jahren ist bei der Bevölkerungsentwicklung der sechs bis 14 jährigen Kinder ein sinkender Trend zu beobachten. In 170 Hortbetrieben wurden Kinder betreut (2004/2005). Auch im Hortbereich war in den letzten Jahren ein starkes Ansteigen der Betriebe (um rd. 95 %) und der darin betreuten Kinder (um rd. 58 %) festzustellen, obwohl die Anzahl der Kinder in dieser Altersgruppe leicht zurückgegangen war. Der Versorgungsgrad war um 2 Prozentpunkte gestiegen. Laut der Statistik Kinderbetreuung in Oberösterreich bestanden 2004 in 81 oberösterreichischen Gemeinden (18,2 % aller Gemeinden Oberösterreichs) Horte. Rund die Hälfte dieser Einrichtungen befand sich allein in der Landeshauptstadt Linz und deren Einzugsgebiet. Laut einer telefonischen Umfrage der Abteilung Statistik im Februar 2004 bestanden in Oberösterreich 34 ganztägig geführte Schulen, in denen Kinder in 285 Gruppen betreut wurden. Diese sind in der nachfolgenden von der Abteilung Statistik des Amtes der Oberösterreichischen Landesregierung zur Verfügung gestellten Hortstatistik nicht berücksichtigt. Betriebe Gruppen betreute Mitarbeiter Kinder Versorgungs- Kinder 6 bis 14 Jahre grad in % 1995/ ,3 1996/ ,5 1997/ ,8 1998/ ,0 1999/ ,4 2000/ ,7 2001/ ,0 2002/ ,0 2003/ ,1 2004/ ,3 16 Oberösterreich 2006/5

15 Horte Oberösterreich Kinderbetreuung 10.2 Der RH wertete den Anstieg der Anzahl betreuter Kinder in Zusammenhang mit der stagnierenden Bevölkerungsentwicklung dieser Altersgruppe als Indiz dafür, dass eine große Nachfrage nach geeigneten Hortplätzen bestand. Ein Versorgungsgrad von 5,3 % erschien dem RH gering. Darüber hinaus konzentrierte sich diese Versorgung auf die Landeshauptstadt Linz und deren Umfeld. Der RH erachtete daher auch in diesem Bereich die vereinzelt durchgeführten Projekte mit alterserweiterten Gruppen als zweckmäßig. Er empfahl, bedarfsgerecht zusätzliche Betreuungsplätze für schulpflichtige Kinder zu schaffen Die Landesregierung stimmte in ihrer Stellungnahme den Feststellungen des RH zu, dass insbesondere für Schulkinder zusätzliche Plätze geschaffen werden müssten. Eine Flexibilisierung des Angebots durch Erprobung von eingeschränktem Platzsharing in Horten und die Zulässigkeit des Überschreitens der Kinderhöchstzahl in alterserweiterten Gruppen mit Schulkindern seien in Planung. Finanzierung Kindergärten 11 Der RH erhob neben den Elternbeiträgen die finanziellen Beiträge des Landes, der Gemeinden und der privaten Kindergartenträger zum Gesamtaufwand der Kinderbetreuung. Die Ausgaben des Landes für Kindergärten konnten den Rechenwerken detailliert entnommen werden. Hingegen ließen die Gebarungsübersichten der Gemeinden eine Aufteilung der Ausgaben für vorschulische Erziehung im Detail nicht zu. Außerdem lagen diese Werte nur bis einschließlich 2001 und für 2003 vor. Lediglich die Investitionen, die im außerordentlichen Haushalt dargestellt waren, konnten von den laufenden Ausgaben im ordentlichen Haushalt getrennt werden. Oberösterreich 2006/5 17

16 Finanzierung In den Jahren 2001 und 2003 wurden für Kindergärten vom Land, von den Gemeinden, den privaten Trägern und den Eltern folgende Ausgaben getätigt: Ausgaben 2001 Land Gemeinden private Träger Elternbeiträge Summe in EUR laufende Aufwendungen Investitionen Summe Anteil 41,8 41,7 0,9 15,5 100* * mit Rundungsdifferenzen in % Ausgaben 2003 Land Gemeinden private Träger Elternbeiträge Summe in EUR laufende Aufwendungen Investitionen Summe Anteil 41,4 42,4 0,9 15,3 100 in % 18 Oberösterreich 2006/5

17 Finanzierung Oberösterreich Kinderbetreuung In den Jahren 2001 bzw wurden durchschnittlich rd. 42 % der Gesamtkosten vom Land getragen. Nimmt man den Anteil der Gemeinden von durchschnittlich rd. 42 % hinzu, trug die öffentliche Hand rd. 84 % der Gesamtkosten der Kindergärten aus allgemeinen Steuermitteln. Neben einem kleinen Anteil von rd. 1 %, den die privaten Träger leisteten, deckten die Elternbeiträge im Durchschnitt rd. 15 % der Kosten. Bei einer Anzahl betreuter Kinder von im Jahr 2001 und im Jahr 2003 bedeuteten diese Gesamtkosten einen Aufwand pro Kind von rd EUR für 2001 bzw. rd EUR für * * Der RH legte seinen Berechnungen die Anzahl der betreuten Kinder zum Stichtag 15. Oktober des jeweiligen Jahres zugrunde. Von den Gesamtkosten waren 2001 mehr als 75 % und 2003 nahezu 80 % für die Finanzierung des laufenden Betriebes erforderlich. In diesen Berechnungen sind nicht nur die im Unterabschnitt 240 Kindergärten des Rechnungsabschlusses des Landes ausgewiesenen Aus gaben, sondern auch die für Kindergärten verwendeten Bedarfszuweisungen, Wohnbauförderungsmittel und Mittel aus der Kindergartenmilliarde enthalten. Oberösterreich 2006/5 19

18 Finanzierung Horte 12 Wie die Kindergärten wurden auch die Horte von Gemeinden und privaten Trägern betrieben. Auch hiefür leistete das Land Beiträge. Eine statistische Erhebung über die Gesamtkosten der Horte lag nur bis einschließlich 2003 vor. Land Gemeinden private Träger Elternbeiträge Summe 2001 in EUR laufende Aufwendungen Investitionen Summe Anteil 39,7 39,3 0,7 20,3 100 in % 2002 in EUR laufende Aufwendungen Investitionen Summe Anteil 40,5 39,1 0,6 19,8 100 in % 2003 in EUR laufende Aufwendungen Investitionen Summe Anteil 41,1 37,9 0,5 20,5 100 in % Diese Gesamtkosten bedeuteten einen Aufwand pro betreuten Kind von rd EUR im Jahr 2001 (7.811 Hortkinder), rd EUR im Jahr 2002 (7.715 Hortkinder) und von rd EUR im Jahr 2003 (8.049 Hortkinder). * * Der RH legte seinen Berechnungen die Anzahl der betreuten Kinder zum Stichtag 15. Oktober des jeweiligen Jahres zugrunde. 20 Oberösterreich 2006/5

19 Finanzierung Oberösterreich Kinderbetreuung Die Verteilung der Kosten war ähnlich wie bei den Kindergärten. Der Anteil des Landes war 2003 mit rd. 41 % etwa gleich groß, jener der Gemeinden mit rd. 38 % (gegenüber rd. 42 %) geringer und jener der Eltern mit rd. 20,5 % deutlich höher (gegenüber rd. 15 %) als bei den Kindergärten. In absoluten Beträgen wurde 2003 für die Horte mit rd. 31 Mill. EUR deutlich weniger Geld aufgewendet als für die Kindergärten (rd. 165 Mill. EUR). Auch die Kosten pro Kind waren bei den Horten mit rd EUR geringer als bei den Kindergärten (rd EUR); der durchschnittliche Elternbeitrag war jedoch mit rd. 780 EUR wegen des höheren Anteiles an den Gesamtkosten bei den Horten höher als bei den Kindergärten (680 EUR). Elternbeiträge 13.1 (1) Wie erwähnt, deckten die Elternbeiträge im Durchschnitt nur rd. 15 % der tatsächlichen Kosten der Kindergärten. Die Elternbeiträge für einen Ganztagsbetrieb * lagen bei Kindergärten in einer Bandbreite zwischen 36 EUR und 263 EUR je Monat. * mindestens vier Tage pro Woche geöffnet, Betreuungsangebot, Öffnungszeit länger als Uhr oder mindestens drei Tage pro Woche geöffnet, Betreuungsangebot, Öffnungszeit länger als Uhr und mindestens 35 Wochenstunden Der Tarif für die Halbtagsbetreuung betrug im Durchschnitt 69 EUR, der Höchstwert lag bei 179 EUR pro Monat. Nahezu 90 % der Kindergärten gewährten Ermäßigungen. Diese Ermäßigungen stellten sich als soziale Staffelung nach dem Einkommen dar; sie berücksichtigten Geschwister und richteten sich nach der tatsächlichen Anwesenheit oder nach sonstigen Kriterien. Bei den öffentlichen Betrieben war die Anzahl jener, die Ermäßigungen gewährten, höher als bei Betrieben privater Träger. (2) Auch bei den Horten wiesen die Elternbeiträge eine große Bandbreite auf; sie betrugen zwischen 45 EUR und 275 EUR pro Monat. Oberösterreich 2006/5 21

20 Elternbeiträge Ermäßigungsmodelle wurden nach den gleichen Kriterien angeboten wie für die Elternbeiträge der Kindergärten. Je nach Träger waren die Schwerpunktsetzungen allerdings unterschiedlich. Die Hälfte der privaten Horte bot Ermäßigungen nach sozialer Staffelung an, während dies nur 23 % der öffentlichen Betriebe taten. Öffentliche Betriebe boten Ermäßigungen vor allem durch eine Reduktion des Elternbeitrages für Geschwister (48 % der Betriebe); demgegenüber gewährten eine derartige Ermäßigung nur 27 % der privaten Betriebe. (3) Eine Elternbeitragsverordnung gemäß dem Oö. Kindergarten und Hortgesetz, welche die tarifmäßige Festsetzung eines angemessenen Elternbeitrages regeln sollte, bestand nicht Der RH beurteilte die Differenz zwischen niedrigstem und höchstem Elternbeitrag in Höhe von 227 EUR (rd. 630 %) monatlich bei den Kindergärten bzw. 230 EUR (rd. 510 %) monatlich bei den Horten als unangemessen hoch. Er sah dies auch als Folge der fehlenden Elternbeitragsverordnung. Unterschiede in der Wirtschaftsstruktur, den Einkommensverhältnissen und den regionalen Gegebenheiten mögen eine Differenzierung bei den Elternbeiträgen gerechtfertigt und zweckmäßig erscheinen lassen. Differenzen dieser Größenordnung lassen sich jedoch selbst dann nicht rechtfertigen, wenn sie auf unterschiedliche Rahmenbedingungen, z.b. hinsichtlich Öffnungszeiten, Ferien oder Zusatzbetreuung, zurückzuführen wären. Der RH empfahl dem Land, die Finanzierung von landesweit einheitlichen Kriterien für die Festsetzung des Elternbeitrages abhängig zu machen. Vor allem für die soziale Staffelung sollten eine landesweit einheitliche Definition des (Haushalts )Einkommens festgelegt und die relevanten Einkommensstufen vorgegeben werden. Eine derartige Regelung würde die Vergleichbarkeit der Tarife verbessern Die Landesregierung schloss sich in ihrer Stellungnahme der Argumentationslinie des RH im Wesentlichen an. Geplant sei die Einführung eines sozial gestaffelten und an die Öffnungszeit gekoppelten Mindestbeitrages. 22 Oberösterreich 2006/5

21 Oberösterreich Kinderbetreuung Verwaltungskosten 14 (1) Neben den Förderungsausgaben fielen für Kindergärten und Horte sowie für andere Kinderbetreuungseinrichtungen sowohl beim Land als auch bei den Trägern zusätzliche Verwaltungskosten an. Während diese Verwaltungskosten bei den privaten Trägern zumeist in den ausgewiesenen Gesamtkosten enthalten waren, gingen sie bei den Gemeinden und beim Land im Personal und Sachaufwand unter. (2) Der RH hat daher beim Land Oberösterreich die Kosten des Kindergarten und Hortreferates für das Jahr 2004 näher untersucht. In diesem Referat waren 19 Personen tätig, die 16,625 Vollzeitäquivalenten entsprachen. Nach den Aufzeichnungen des Landes wurden für das Kindergarten und Hortreferat im Jahr 2004 rd Arbeitsstunden geleistet. Dafür fielen Personalkosten von rd EUR an. Einschließlich der Gemeinkosten und der Systemleistungen betrugen die Gesamtkosten des Referates rd. 1,6 Mill. EUR. Daraus ergeben sich Kosten von rd. 67,15 EUR je Arbeitsstunde bzw. rd EUR je Vollzeitbeschäftigten. Umgelegt auf Kindergarten und Hortkinder ermittelte der RH je Kind allein beim Land Verwaltungskosten von rd. 35,50 EUR jährlich. (3) In der Abteilung Jugendwohlfahrt, Fachbereich II (Soziale Dienste für Kinder, Jugendliche und Familien) waren ohne den Logopädischen Dienst zehn Personen beschäftigt. Bei zwei Halbtagsbeschäftigungen entsprach dies einem Vollzeitäquivalent von neun Bediensteten. Diese Bediensteten waren jedoch nicht alle bzw. nicht ausschließlich für die Förderung der Tagesbetreuung tätig. Stundenaufzeichnungen wie im Kindergarten und Hortreferat standen dem RH nicht zur Verfügung. Die im Jahr 2004 erstmals den Produkten zugeordneten Personalkosten betrugen im Jahr 2004 rd EUR. Einschließlich der Gemeinkosten und der Systemleistungen betrugen die Gesamtkosten für die Administration der Tagesbetreuung rd EUR. Umgelegt auf die Anzahl betreuter Kinder ermittelte der RH für jedes Kind Verwaltungskosten von rd. 47 EUR jährlich. Oberösterreich 2006/5 23

22 Schlussbemerkungen 15 Zusammenfassend empfahl der RH: (1) Für Kinder unter drei Jahren und für schulpflichtige Kinder wären bedarfsgerecht zusätzliche Betreuungsplätze zu schaffen. (2) Insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Vereinbarkeit mit der Erwerbstätigkeit von Erziehungsberechtigten sollten hinsichtlich der Öffnungs und Ferienschließzeiten von Kindergärten bessere Rahmenbedingungen geschaffen werden. (3) Die Finanzierung von Kindergärten und Horten sollte von landesweit einheitlichen Kriterien für die Festsetzung des Elternbeitrages abhängig gemacht werden. Vor allem für die soziale Staffelung sollten eine landesweit einheitliche Definition des (Haushalts )Einkommens festgelegt und die relevanten Einkommensstufen vorgegeben werden. (4) Tageseltern wären in ein ganzheitlich koordiniertes Betreuungssystem einzubinden. (5) Die Aufgaben der Kinderbetreuung wären in einer Abteilung des Amtes der Landesregierung zusammenzufassen. Wien, im Dezember 2006 Der Präsident: Dr. Josef Moser 24 Oberösterreich 2006/5

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