Betreuungseinrichtungen

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1 Betreuungseinrichtungen für unsere Kinder und SchülerInnen Informationsbroschüre für Erhalter

2 Kinder sind unser größtes Gut. Sie sind die Säulen und der Motor unserer Gesellschaft. Es liegt in unserer Verantwortung, unseren Kindern die bestmögliche Betreuung zukommen zu lassen und ihnen in weiterer Folge eine fundierte und hochwertige Schul- bzw. Berufsausbildung zu ermöglichen. Das Land Tirol trägt mit Ihrer Unterstützung dafür Sorge. Foto: Land Tirol/Aichner Mit dem Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz haben wir im Jahr 2010 das Fundament für eine zeitgemäße, bedarfsgerechte, leistbare und flexible Betreuung unserer Kinder geschaffen sowie einen Meilenstein in der Vereinbarkeit von Familie und Beruf gesetzt. Seitdem bauen wir das Kinderbetreuungsangebot in Tirol ständig aus: So gab es im Betreuungsjahr 2011/12 um 69 Kinderkrippen-, 55 Kindergarten- und 24 Hortgruppen mehr als bei Regierungsantritt im Jahr Dieses Ergebnis wäre ohne die Unterstützung der Gemeinden und privaten Erhalter nicht möglich. Nur gemeinsam können wir unserem Nachwuchs eine möglichst behütete und sorgenfreie Kindheit sowie eine hochwertige Betreuung auch außerhalb der Familien bieten. Neben den zahlreichen Kindergärten und Horten, die seit vielen Jahren bestehen, hat sich auch die schulische Tagesbetreuung sehr bewährt. Die im Vorjahr beschlossene 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern ermöglicht uns bis zum Schuljahr 2014/15 die Schaffung von insgesamt neuen Betreuungsplätzen in Tirol. Damit verbessern wir das Betreuungsangebot für unsere Kinder weiter, unterstützen aber auch die Gemeinden als Schulerhalter. Die Tiroler Gemeinden, die privaten Erhalter sowie das engagierte Betreuungspersonal sind beim Ausbau der Kinderbetreuung verlässliche und starke Partner zusammen können wir unseren Kindern das Rüstzeug für ein chancenreiches Leben vermitteln. Günther Platter Landeshauptmann von Tirol 2

3 Informationsbroschüre für Erhalter Tirol Der quantitative und qualitative Ausbau der Kinderbetreuung ist mir ein großes Anliegen. In erster Linie soll es den Kindern in den einzelnen Betreuungseinrichtungen gut gehen. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Der flächendeckende Ausbau der Betreuungseinrichtungen für unsere Kinder und SchülerInnen ist noch nicht abgeschlossen. Immer wieder langen Anfragen bezüglich der Errichtung einer Betreuungseinrichtung ein sei es für einen Kindergarten, eine Kinderkrippe, einen Hort oder die schulische Tagesbetreuung. Foto: Land Tirol/Aichner Einerseits ist mit 1. September 2010 das neue Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz in Kraft getreten. Dieses Gesetz eröffnet nun eine Reihe von Möglichkeiten, um die Kinderbetreuung entsprechend den Bedürfnissen der Kinder, der Erziehungsberechtigten und der Träger von Kinderbetreuungseinrichtungen gestalten zu können. Andererseits wird der Ausbau der ganztägigen Betreuung für unsere Schülerinnen und Schüler immer weiter vorangetrieben. Ich freue mich über die finanzielle Beteiligung des Bundes: Durch die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über den Ausbau der ganztägigen Schulformen sind wir auf dem richtigen Weg und werden auch die Betreuungslandschaft für Schulkinder in Tirol weiter verbessern. Mein Dank gilt an dieser Stelle dem Gemeindeverband und allen Tiroler Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern! Ohne Ihre Unterstützung wäre unser Vorhaben, zum österreichweit familienfreundlichsten Land zu werden, nicht umsetzbar! Beate Palfrader Landesrätin für Bildung und Kultur 3

4 Stärken wir die Familien, so stärken wir auch das Land! Familienpolitik ist ein wichtiger Bestandteil der Kommunalpolitik. Die Zukunft unseres Landes hängt deshalb auch davon ab, unter welchen Rahmenbedingungen unsere Kinder in den jeweiligen Gemeinden aufwachsen. Je besser die Einrichtungen für die Kinderbetreuung sind, umso lebenswerter und attraktiver ist die Gemeinde und umso begehrter ist der Wohnort. So wie die Familie das Rückgrat der sozialen Struktur einer Gemeinde ist, bilden die Gemeinden das Rückgrat unseres Landes. Foto: Land Tirol/Berger Die Leistungen der Tiroler Gemeinden können sich sehen lassen. Sie erbringen einen wesentlichen Anteil am Kinderbetreuungsangebot und haben zudem erkannt, dass eine Zusammenarbeit unter den Gemeinden Vorteile für alle Beteiligten bringt. Somit gelingt es ihnen zusehends, ganztägige und ganzjährige Betreuung anzubieten. Ich möchte deshalb den Gemeinden, den Familien und ihren Kindern, weiterhin meine Unterstützung für Vorhaben zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf anbieten. Letztlich ist es auch der guten Zusammenarbeit zwischen Land und Gemeinde zu verdanken, dass wir in Tirol inzwischen flächendeckend qualitativ hochwertige Kinderbetreuungseinrichtungen zur Verfügung haben. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist in Tirol nicht nur ein Schlagwort. Neben dem Einsatz des Landes sind es eben vor allem die Gemeinden, die einen überaus großen Beitrag leisten, dass Kinder auch außerhalb der Familie gut betreut sind. Dafür möchte ich mich herzlich bedanken. Johannes Tratter Landesrat für Gemeinden und Raumordnung 4

5 Informationsbroschüre für Erhalter Tirol Der Wunsch, Beruf und Familie zu vereinbaren, gewinnt immer (noch) mehr an Bedeutung. Das Gelingen dieser Lebensphilosophie setzt in vielen Fällen ein entsprechendes Angebot an ganztägigen Kinderbetreuungsmöglichkeiten voraus. In diesem Zusammenhang kommt der Gemeinde eine zentrale Bedeutung zu. Ist es doch die Gemeinde, die im Rahmen ihres Aufgabenbereiches ein bedarfsgerechtes Maß an Kinderbetreuungseinrichtungen zur Verfügung zu stellen hat. In verantwortungsvoller Wahrnehmung dieser Aufgabe und mit dem Ziel, die Familien in Tirol bestmöglich zu unterstützen, haben die Gemeinden in den letzten Jahren sehr viel Geld in den Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen, Kinderkrippen, Horten und ganztägigen Schulformen investiert. Im Sinne eines möglichst effizienten und effektiven Einsatzes der öffentlichen Mittel wurden im Bereich von ländlichen Gebieten im Wege von Kooperationen bedarfsorientierte, gemeindeübergreifende regionale Einrichtungen geschaffen. Foto: Tiroler Gemeindeverband Um die Finanzierung dieser Maßnahmen zu erleichtern bzw. zu ermöglichen, wurden zwischen dem Bund und den Ländern Art. 15a B-VG Vereinbarungen abgeschlossen. Diese finanzielle Unterstützung bildet einen sehr wesentlichen Bestandteil, auf Gemeindeebene die Anzahl der Betreuungsplätze auszubauen und das Angebot an Öffnungszeiten in den diversen Einrichtungen zu erweitern. Seitens des Bundes ist diese Finanzierungsform derzeit bis einschließlich dem Schuljahr 2014/2015 gesichert. Die Tiroler Gemeinden sind im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten zum Ausbau bzw. zur Erweiterung von bedarfsgerechten Kinderbetreuungseinrichtungen bereit, sie schaffen dafür die geeignete Infrastruktur und die entsprechenden Rahmenbedingungen. Bgm. Ernst Schöpf Präsident des Tiroler Gemeindeverbandes 5

6 Inhalt Welche Kinderbetreuungseinrichtung entspricht der Altersstruktur der Kinder?... Seite 7 Kinderkrippe Kindergarten Hort Schulische Tagesbetreuung Ausbau der ganztägigen Schulformen... Seite 8 Tagesbetreuung: Lernbegleitung und Freizeitgestaltung Wann kommt ein Angebot zustande? Der Hort als Betreuungseinrichtung... Seite 10 Impressum Herausgeber: Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Bildung Erscheinungsdatum: September 2012 Für den Inhalt verantwortlich: Abteilung Bildung Grafik: ANGELIKA WIMMER - graphic design angelikawimmer.com Foto Titelseite: Fotolia Druck: Druckerei Aschenbrenner 6

7 Informationsbroschüre für Erhalter Tirol Welche Kinderbetreuungseinrichtung entspricht der Altersstruktur der Kinder? In Tirol gibt es viele Arten von Kinderbetreuungseinrichtungen, in denen die Kinder je nach Alter und Bedürfnissen gefördert und betreut werden. Kinderkrippe: Die jüngsten Kinder werden in Kinderkrippengruppen betreut. Diese Gruppen sind erste außerfamiliäre, elementarpädagogische Einrichtungen, in denen die Bildung, Erziehung, Betreuung und Pflege durch pädagogisches Fachpersonal übernommen wird. Altersstruktur der Kinder: In dieser Institution werden Kinder von zwei Monaten bis zum vollendeten dritten Lebensjahr betreut. Sollte ein Kind während des Kinderbetreuungsjahres (1. September bis 31. August des darauffolgenden Jahres) das dritte Lebensjahr vollenden, kann es bis 31. August des Jahres in der Kinderkrippengruppe verbleiben. Foto: Fotolia Kindergarten: Kindergartengruppen sind elementarpädagogische Einrichtungen, die zur Bildung, Erziehung, Betreuung und Pflege von Kindern durch pädagogisches Fachpersonal bestimmt sind und in denen grundsätzlich Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Besuch einer Schule gefördert und betreut werden. Altersstruktur der Kinder: Im Kindergarten werden Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Besuch einer Schule betreut und gefördert. Wenn freie Plätze vorhanden sind, ist eine Aufnahme der Kinder auch während des Kinderbetreuungsjahres möglich. Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre Wegbegleiter - zur Errichtung einer Kinderbetreuungsinstitution bzw. auf der Homepage der Abteilung Bildung, siehe wo Sie alle Broschüren auch als PDF-Dokument herunterladen können. Hort: Hortgruppen sind pädagogische Bildungseinrichtungen, in denen schulpflichtige Kinder familienunterstützend und familienergänzend von pädagogischem Fachpersonal gefördert und betreut werden. Altersstruktur der Kinder: Im Hort werden Kinder vom vollendeten sechsten Lebensjahr bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres (Schulpflicht) betreut. 7

8 Foto: Fotolia Schulische Tagesbetreuung: Im Rahmen der schulischen Tagesbetreuung werden SchülerInnen durch den altersgemäßen Ablauf von Lern-, Ruhe-, Spiel-, Förder- und Essenszeiten optimal gefördert sowie in ihrer persönlichen Entwicklung unterstützt. Das pädagogische Gesamtkonzept enthält auch Angebote aus den Bereichen Kunst, Kultur, Naturwissenschaften und Bewegung. Interessen und Begabungen sowie Kreativität der Kinder können sich dabei optimal entwickeln. Die Schulische Tagesbetreuung erleichtert zudem die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Altersstruktur der Kinder: Diese Betreuungsform ist ein Angebot für Kinder vom vollendeten sechsten Lebensjahr bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres (Schulpflicht). Ausbau der ganztägigen Schulformen Um den steigenden Bedarf an Betreuungsplätzen für SchülerInnen zu decken, wurde zwischen dem Bund und den Ländern eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über den Ausbau der ganztägigen Schulformen beschlossen. Das Land Tirol investiert gemeinsam mit dem Bund in den nächsten Jahren knapp 17 Millionen Euro in den Ausbau ganztägiger Pflichtschulen in Tirol. Gemeinsames Ziel von Bund und Land Tirol ist es, bis zum Schuljahr 2014/15 in Tirol neue Betreuungsplätze zu schaffen. Ein großer Teil der Förderungsmittel von Land und Bund geht direkt an die Gemeinden als Schulerhalter. Personalkosten werden mit bis zu Euro pro Gruppe und Schuljahr gefördert. Infrastrukturelle Maßnahmen, wie die Möblierung oder Ausstattung der Gruppenräume, können mit einem einmaligen Betrag von maximal Euro gefördert werden. Die Förderung wird ausnahmslos für Maßnahmen gewährt, die der Qualitätsverbesserung im Sinne eines ganztägigen Angebotes dienen. Dies gilt nicht nur für neue, sondern auch für bereits bestehende Einrichtungen. Die Finanzierung einer Einrichtung erfolgt nicht ausschließlich über die Förderung im Rahmen der Art. 15a B-VG Mittel. Sollten diese Mittel sowie die Beiträge der Eltern nicht ausreichen, um die Kosten der Tagesbetreuung zu decken, gewährt das Land Tirol darüber hinaus jedem Erhalter einen Zuschuss (Abgangsdeckung). Die Richtlinien und Förderanträge sowie weitere Informationen finden Sie unter: 8

9 Informationsbroschüre für Erhalter Tirol Tagesbetreuung: Lernbegleitung und Freizeitgestaltung SchülerInnen werden an allen Schultagen ausgenommen Samstag zumindest bis 16 Uhr und längstens bis 18 Uhr betreut. Die Kinder profitieren vom Angebot der Tagesbetreuung auf mehrfache Weise. Sie werden von qualifizierten PädagogInnen beim Lernen und bei den Hausaufgaben unterstützt. Für eine sinnvoll und aktiv genutzte Freizeit sorgen LehrerInnen, ErzieherInnen oder FreizeitpädagogInnen. Für ein Kind ist eine ausgewogene Ernährung ein wichtiger Beitrag zur körperlichen und geistigen Gesundheit. Der Speisplan soll daher möglichst abwechslungsreich und den Bedürfnissen von Schulkindern entsprechend gestaltet werden. Der gemeinsame Mittagstisch fördert nicht nur das Wohlbefinden, sondern auch das soziale Lernen und ist daher ein wichtiger Bestandteil der schulischen Tagesbetreuung Foto: Fotolia Grundsätzlich sollen Unterrichts- und Betreuungsteil aufeinander abgestimmt sein und einem altersgemäßen Tagesablauf entsprechen. Die Abholzeiten sind in der Regel flexibel. Die Kinder dürfen vor dem Ende der festgelegten Zeit jedoch nur von ihren Erziehungsberechtigten abgeholt werden. Wann kommt ein Angebot zustande? Ob die Tagesbetreuung zu Beginn eines Schuljahres an einer Schule zustande kommt, hängt von der Anzahl der Anmeldung ab, die im Frühjahr abgegeben werden. Eltern können ihr Kind an ihrer jeweiligen Schule anmelden. Es ist zu diesem Zeitpunkt nicht notwendig, die genauen Betreuungstage und zeiten anzugeben. Die Anmeldung ist lediglich eine verbindliche Reservierung eines Betreuungsplatzes. Die schulische Tagesbetreuung muss eingerichtet werden, wenn an einer Schule mindestens 15 Kinder angemeldet werden. Für Sonderschulen gilt diese Verpflichtung bereits ab sieben Kindern. Wenn die Gemeinde für mehrere Schulen als Schulerhalter zuständig ist, liegt die Untergrenze bereits bei zwölf angemeldeten SchülerInnen. In Gemeinden, in denen schon eine andere geeignete Kinderbetreuungseinrichtung besteht (z.b. ein Hort) muss keine zusätzliche schulische Tagesbetreuung angeboten werden. 9

10 Der Hort als Betreuungseinrichtung Horte sind pädagogische Bildungseinrichtungen, die schulpflichtige Kinder vom vollendeten sechsten Lebensjahr bis zur Vollendung des 15. Lebensjahrs aufnehmen. Diese eigenständige Bildungs-, Erziehungs-, und Betreuungseinrichtung versteht sich als familienergänzendes und -unterstützendes Angebot außerhalb der Schulzeiten. Foto: Fotolia Die Kinder werden im Hort von pädagogischem Fachpersonal gezielt gefördert und betreut. Durch engen Kontakt zur jeweiligen Schule der Kinder können diese bei ihren Hausaufgaben optimal unterstützt werden. Horte bieten den Eltern größere Flexibilität als die schulische Tagesbetreuung. Es gibt keine Anwesenheitspflicht sowie flexiblere Abholzeiten. Viele Horte sind zudem ganzjährig (auch in den Ferien) geöffnet und können die Öffnungszeiten den Bedürfnissen der Eltern anpassen (z.b. ab sieben Uhr morgens bis 19 Uhr abends). 10

11 Foto: Land Tirol/Berger

12 Amt der Tiroler Landesregierung Abteilung Bildung Heiliggeiststraße Innsbruck Tel: +43 (0) Fax: +43 (0)

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