Stadtwärme Lienz Produktions und Vertriebs GmbH; Follow up Überprüfung

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1 Tirol Stadtwärme Lienz Produktions und Vertriebs GmbH; Follow up Überprüfung Die Stadtwärme Lienz Produktions und Vertriebs GmbH setzte die Empfehlungen des RH aus dem Jahr 2006 nur teilweise um. Verbesserungsbedarf bestand nach wie vor bei der Fernwärmekalkulation, bei der Planerfolgsrechnung sowie bei der Vergabe von Lieferungen und Leistungen. Kurzfassung Ziel war die Überprüfung der Umsetzung der Empfehlungen, die der RH bei seiner vorangegangenen Gebarungsüberprüfung gegeben hatte. (TZ 1) Die Empfehlung des RH, zur Beurteilung des Verkaufspreises für Fernwärme eine Preiskalkulation zu erstellen, wurde nicht in vollem Umfang verwirklicht. (TZ 2) Die vom RH empfohlene Verbesserung der Prognosequalität für die Planerfolgsrechnung wurde nicht erreicht. (TZ 3) Auch die Empfehlung des RH, im Interesse der Sicherstellung marktgerechter Preise Ausschreibungen bzw. Angebotseinholungen für Lieferungen und Leistungen durchzuführen, wurde bisher nicht umgesetzt. (TZ 4) Tirol 2008/4 23

2 Kenndaten der Stadtwärme Lienz Produktions und Vertriebs GmbH (SWL) Gründung der Unternehmung Eigentümer Unternehmensgegenstand 3. April 2000 bis 21. Dezember % Steirische Gas Wärme GmbH 48 % TIWAG Tiroler Wasserkraft AG (TIWAG) 4 % Stadtgemeinde Lienz ab 21. Dezember % TIWAG Tiroler Wasserkraft AG Produktion und Abgabe von Fernwärme und Strom Gebarung in EUR Umsatzerlöse Betriebsergebnis Finanzergebnis Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Jahresergebnis Anzahl Mitarbeiter (im Jahresdurchschnitt) 1) 5 2) 6 3) 3, ) ohne Geschäftsführer 2) Mitarbeiter von der TIWAG 3) 5 Mitarbeiter von der TIWAG abgestellt; 1 Mitarbeiter von der SWL Prüfungsablauf und gegenstand 1 (1) Der RH überprüfte im Jänner 2008 die Umsetzung der Empfehlungen, die er anlässlich einer im Jahr 2006 stattgefundenen Gebarungsüberprüfung der Stadtwärme Lienz Produktions und Vertriebs GmbH (SWL) abgegeben hatte. Der in der Reihe Tirol 2006/2 veröffentlichte Bericht wird in der Folge als Vorbericht bezeichnet. Den Schwerpunkt der Follow up Überprüfung bildete die damals zugesagte Umsetzung der Empfehlungen hinsichtlich der Fernwärmekalkulation der Planerfolgsrechnung sowie der Vergabe von Lieferungen und Leistungen. 24 Tirol 2008/4

3 Tirol Stadtwärme Lienz Produktions und Vertriebs GmbH Zu dem im Februar 2008 übermittelten Prüfungsergebnis gaben die SWL im März 2008 und die Tiroler Landesregierung im Mai 2008 Stellungnahmen ab. Der RH erstattete seine Gegenäußerung im Juni (2) Die Eigentümerstruktur der SWL erfuhr im Dezember 2007 eine grundlegende Veränderung, indem die TIWAG Tiroler Wasserkraft AG (TIWAG) 1) die Unternehmensanteile der Steirischen Gas Wärme GmbH (48 %) sowie der Stadtgemeinde Lienz (4 %) erwarb und damit zur Alleineigentümerin wurde. 1) unter Berücksichtigung der 100 % Beteiligung der TIWAG Tiroler Wasserkraft AG an der TIWAG Beteiligungs GmbH Fernwärmekalkulation 2.1 Der RH hatte in seinem Vorbericht die Erstellung einer Preiskalkulation zur Beurteilung der Verkaufspreise für Fernwärme der SWL empfohlen. (1) Die erstellte Preiskalkulation beinhaltete zwar die variablen Kosten für den Brennstoffeinsatz und den Stromverbrauch, die zu den wesentlichsten Kostenpositionen zählten, jedoch blieben andere variable Kosten, wie z.b. Instandhaltungskosten und Fremdleistungen, außer Betracht. Die von der SWL gewählte Kalkulationsform berücksichtigte nicht die unterschiedlichen Anteile der Kosten der Strom bzw. Wärmeerzeugung. (2) Die Ermittlung des Ergebnisbeitrages aus dem Fernwärmeverkauf sowie der Amortisationsdauer für die Anschlussinvestition erfolgte nur für Großkunden. Seit dem Jahr 2005 waren dies 12 Fälle. Die Beurteilung der Vorteilhaftigkeit des Anschlusses anderer Kunden (z.b. Kleinkunden) führte die SWL nicht durch. 2.2 Die SWL kam der Empfehlung des RH nicht in vollem Umfang nach. (1) Der RH empfahl eine Kuppelproduktkalkulation, die der Wärmeerzeugung die gesamten Kosten abzüglich der Erlöse des Stromverkaufs zuordnet. Tirol 2008/4 25

4 Fernwärme kalkulation (2) Im Hinblick auf die von der SWL eingewendete vertragsbedingte langfristige Unbeeinflussbarkeit der Fernwärmepreise und die nach weitgehendem Abschluss des Fernwärmenetzausbaus im Vordergrund stehende Netzverdichtung 1), bei der jeder zusätzliche Kundenanschluss einen Beitrag zur Fixkostendeckung leistet, empfahl der RH, bei einer Neufestsetzung der Wärmepreistarife diese mittels Kalkulationen betriebswirtschaftlich zu beurteilen. 1) steigende Zahl an Fernwärmeabnehmern pro Kilometer Netzleitung 2.3 Laut Stellungnahme der SWL sei eine Kuppelproduktkalkulation zur Beurteilung des Verkaufspreises für Fernwärme nur bedingt geeignet, weil sie beim Vergleich mit den Preisen konkurrierender Energieformen am Wärmemarkt zu einer Verzerrung führe. Für die im Jahr 2015/2016 geplante Neufestsetzung der Wärmepreistarife sei eine betriebswirtschaftliche Beurteilung mittels Kalkulationen beabsichtigt. 2.4 Der RH entgegnete, dass Kalkulationen der laufenden Kontrolle dienen, ob bei gegebenem Marktpreis und aktuellen Produktionskosten ein positiver Deckungsbeitrag erzielt wird. Dies erfordert eine möglichst genaue Abbildung der Erlöse und Kostenstruktur in den Kalkulationen, was den Vergleich mit anderen Energieformen nicht verzerrt, sondern die Konkurrenzfähigkeit des erzeugten Produktes aufzeigt. Den von der SWL zugesagten Einsatz von Kalkulationen erachtete der RH schon vor der im Jahr 2015/2016 geplanten Neufestsetzung der Wärmepreistarife als zweckmäßig. Planerfolgsrechnung 3.1 Der RH hatte in seinem Vorbericht empfohlen, die Qualität der Planerfolgsrechnungen zu verbessern, weil die Planwerte in den Jahren 2001 bis 2004 deutliche Abweichungen zu den Ist Werten aufgewiesen hatten. Anhand der Planerfolgsrechnungen für die Jahre 2005 und 2006, die zu den Ist Daten dieser Geschäftsjahre wesentliche Abweichungen aufwiesen, wurde deutlich, dass der SWL die Umsetzung der Empfehlung nicht gelang. 26 Tirol 2008/4

5 Planerfolgsrechnung Tirol Stadtwärme Lienz Produktions und Vertriebs GmbH Die SWL begründete dies mit den unterschiedlichen jährlichen Witterungsverhältnissen, der schwer zu prognostizierenden Entwicklung der Einkaufspreise der Biomasse sowie der Zinsentwicklung auf dem Kapitalmarkt. 3.2 Der RH empfahl der SWL in Anerkennung der schwierigen Vorhersehbarkeit zukünftiger Entwicklungen, ihre langjährigen Erfahrungen zu nutzen und vorsichtigere Annahmen bezüglich der Preisentwicklung des Brennstoffes zu treffen. Er hielt an seiner Empfehlung fest, die Qualität der Planerfolgsrechnung zu verbessern. 3.3 Laut Stellungnahme der SWL werde sie die Qualität der Planerfolgsrechnungen durch vorsichtigere Annahmen bezüglich der Preisentwicklung für Biomasse verbessern. Vergabe von Lieferungen und Leistungen 4.1 Der RH hatte in seinem Vorbericht empfohlen, alle Lieferungen und Leistungen, auch jene, die von Gesellschaftern der SWL bezogen wurden, auszuschreiben, um marktgerechte Preise sicherzustellen. Die SWL führte für die von ihren Gesellschaftern bezogenen Dienstleistungen nach wie vor weder Ausschreibungen noch Angebotseinholungen durch. Sie stellte lediglich Vergleiche mit den Honorarsätzen in der Gebührenordnung für Zivilingenieure an. 4.2 Die SWL kam der Empfehlung des RH nicht nach. Der RH hielt die angeführten Vergleiche im Interesse der Sicherstellung marktgerechter Preise für nicht ausreichend. Er empfahl neuerlich, Ausschreibungen bzw. Angebotseinholungen für Lieferungen und Leistungen durchzuführen. 4.3 Laut Stellungnahme der SWL sei die von ihr gewählte Vorgehensweise bei der Bewertung der von Gesellschaftern bezogenen Leistungen vertretbar und berücksichtige den Aspekt der Fremdüblichkeit in ausreichendem Maße. 4.4 Der RH verblieb bei seiner Empfehlung. Tirol 2008/4 27

6 Schluss bemerkungen/schluss empfehlungen 5 Der RH stellte fest, dass von drei überprüften Empfehlungen des Vorberichtes zwei nicht umgesetzt wurden; eine Empfehlung wurde zum Teil umgesetzt. Er hob die nachfolgenden Empfehlungen hervor. (1) Zur Beurteilung der Verkaufspreise für Fernwärme der SWL sollte anstelle der gewählten Kalkulationsform eine Kuppelproduktkalkulation eingesetzt werden. (TZ 2) (2) Bei einer Neufestsetzung der Wärmepreistarife sollten diese mittels Kalkulationen betriebswirtschaftlich beurteilt werden. (TZ 2) (3) Die Qualität der Planerfolgsrechnung wäre zu verbessern. (TZ 3) (4) Von Gesellschaftern zu beziehende Lieferungen und Leistungen sollten künftig aufgrund von Ausschreibungen bzw. Angebotseinholungen vergeben werden, um marktgerechte Preise sicherzustellen. (TZ 4) Wien, im August 2008 Der Präsident: Dr. Josef Moser 28 Tirol 2008/4

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