Reiteralm Bergbahnen; Verkauf der Landesbeteiligung an Gesellschaften

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1 Steiermark Reiteralm Bergbahnen; Verkauf der Landesbeteiligung an Gesellschaften Das Land Steiermark verzichtete beim Verkauf seiner Beteiligung an der Reiteralm Bergbahnen Gesellschaft m.b.h. & Co. KG auf erzielbare Mehrerlöse von rd EUR. Kurzfassung Das Land Steiermark hielt zur Förderung der regionalen Entwicklung mehrere Beteiligungen in der Tourismusbranche; darunter auch seit 1972 Beteiligungen an der Reiteralm Bergbahnen Gesellschaft m.b.h. und an der Reiteralm Bergbahnen Gesellschaft m.b.h. & Co. KG. Das Land änderte 2000 seine Strategie dahingehend, dass bei Beteiligungen eine angemessene Verzinsung des eingesetzten Kapitals und eine regelmäßige Ausschüttung von Gewinnen erreicht werden sollten. Sollte dies nicht möglich sein, beabsichtigte das Land, sich aus den Unternehmen zurückzuziehen. Der österreichische Stabilitätspakt 2001 verpflichtete das Land weiters dazu, einen Budgetüberschuss zu erwirtschaften. Da dies bewirkte, dass auch Mittel für notwendige zukünftige touristische Infrastrukturentwicklungen in immer geringerem Ausmaß zur Verfügung standen, sollten durch den Verkauf von Beteiligungen des Landes an Gesellschaften im Tourismusbereich (Schilift und Thermenunternehmen) zusätzliche Erlöse zur Finanzierung zukünftig notwendiger Infrastrukturentwicklungen erzielt werden. Das Land beauftragte daher 2001 als ersten Schritt zur Einleitung eines Verkaufsprozesses einen Wirtschaftsprüfer mit der Bewertung von im Eigentum des Landes stehenden 21 Schilift und Thermenunternehmen, darunter auch der Beteiligungen an der Reiteralm Bergbahnen Gesellschaft m.b.h. und der Reiteralm Bergbahnen Gesellschaft m.b.h. & Co. KG. Im Juli 2002 veräußerte das Land seine Beteiligungen an den beiden Gesellschaften um insgesamt 1, EUR und somit zu einem dem beauftragten Gutachten entsprechenden Gesamtpreis. Steiermark 2006/4 29

2 Kurzfassung Der Anteil des Landes an der Reiteralm Bergbahnen Gesellschaft m.b.h. wurde an die Gemeinde Pichl Preunegg verkauft. Beim Verkauf der Beteiligung an der Reiteralm Bergbahnen Gesellschaft m.b.h. & Co. KG verzichtete das Land jedoch abweichend vom Gesellschaftsvertrag auf das Erstellen einer Auseinandersetzungsbilanz und setzte in etwa jenen Wert, den der vom Land beauftragte Wirtschaftsprüfer in seinem Bewertungsgutachten ermittelt hatte, an. Durch den Verzicht auf die Erstellung einer Auseinandersetzungsbilanz entgingen dem Land rd EUR. Prüfungsablauf und gegenstand 1 Der RH überprüfte im Februar 2006 die im Juli 2002 erfolgte Veräußerung von Beteiligungen des Landes Steiermark an der Reiteralm Bergbahnen Gesellschaft m.b.h. und an der Reiteralm Bergbahnen Gesellschaft m.b.h. & Co. KG. Der Prüfungsgegenstand wurde aufgrund einer Stichprobe nach dem Zufallsprinzip ausgewählt. Der RH wendet dieses Verfahren das auch Rechtsträger einbezieht, die nach dem ansonsten risikoorientierten Auswahlverfahren, z.b. wegen ihres geringen Gebarungsumfanges, nicht überprüft werden an, um seine präventive und beratende Wirkung zu verstärken. Schwerpunkte der Gebarungsüberprüfung waren die Durchführung des Veräußerungsverfahrens und die Frage der Angemessenheit der dabei erzielten Abtretungspreise. Zu dem im März 2006 ergangenen Prüfungsergebnis nahm die Steiermärkische Landesregierung im Juni 2006 Stellung. Der RH verzichtete auf eine Gegenäußerung. Beteiligungsverhältnisse 2 Das Land Steiermark hielt mehrere Beteiligungen in der Tourismusbranche, darunter auch seit 1972 Beteiligungen an der Reiteralm Bergbahnen Gesellschaft m.b.h. und der Reiteralm Bergbahnen Gesellschaft m.b.h. & Co. KG. An der im März 1971 gegründeten Reiteralm Bergbahnen Gesellschaft m.b.h. war das Land mit einer Stammeinlage von EUR oder 63,88 % des Stammkapitals beteiligt. Die Reiteralm Bergbahnen Gesellschaft m.b.h. fungierte als persönlich haftende Gesellschafterin der Reiteralm Bergbahnen Gesellschaft m.b.h. & Co. KG. Sie war mit deren Geschäftsführung betraut, jedoch nicht am Gewinn beteiligt. 30 Steiermark 2006/4

3 Steiermark Reiteralm Bergbahnen; Verkauf der Landesbeteiligung an Gesellschaften An der Reiteralm Bergbahnen Gesellschaft m.b.h. & Co. KG hielt das Land eine Kommanditeinlage von EUR oder 38,8 % des gesamten Kommanditkapitals. Zielsetzung des Verkaufs 3 Für die Beteiligung an den Gesellschaften stand ursprünglich die Förderung der regionalen Entwicklung des Landes im Vordergrund. Die erzielten Gewinne verblieben in den beiden Gesellschaften. Im Jahr 2000 änderte das Land seine Strategie dahingehend, dass nunmehr bei Beteiligungen eine angemessene Verzinsung des eingesetzten Kapitals und eine regelmäßige Ausschüttung von Gewinnen erreicht werden sollten. Sollte dies nicht möglich sein, beabsichtigte das Land, sich aus den Unternehmen zurückzuziehen. Der innerösterreichische Stabilitätspakt verpflichtete das Land weiters dazu, einen Budgetüberschuss zu erwirtschaften. Dies bewirkte, dass auch Mittel für notwendige zukünftige touristische Infrastrukturentwicklungen in immer geringerem Ausmaß zur Verfügung standen. Durch den Verkauf von Beteiligungen des Landes an Gesellschaften im Tourismusbereich (Schilift und Thermenunternehmen) sollten zusätzliche Erlöse zur Finanzierung zukünftig notwendiger Infrastrukturentwicklungen erzielt werden. Bewertung der Beteiligung 4 Als ersten Schritt zur Einleitung eines Verkaufsprozesses beauftragte das Land im Juli 2001 gemäß dem Landesregierungsbeschluss vom 9. Juli 2001 einen Wirtschaftsprüfer mit der Bewertung von im Eigentum des Landes stehenden 21 Schilift und Thermenunternehmen, darunter auch der Beteiligungen an der Reiteralm Bergbahnen Gesellschaft m.b.h. und der Reiteralm Bergbahnen Gesellschaft m.b.h. & Co. KG. 5 Die Bewertungen waren auf Basis eines Fachgutachtens des Fachsenates für Betriebswirtschaft und Organisation der Kammer der Wirtschaftstreuhänder durchzuführen. Dieses sah vor, dass die von den Unternehmen erzielten Einzahlungsüberschüsse der kommenden Jahre mit dem Kapitalisierungszinssatz abgezinst und aus den so ermittelten Barwerten ein Unternehmenswert errechnet wurde. Steiermark 2006/4 31

4 Bewertung der Beteiligung 6 Im Auftragsschreiben vom Juli 2001 wurde der Wirtschaftsprüfer ausdrücklich angewiesen, die Bewertung der Beteiligung an der Reiteralm Bergbahnen Gesellschaft m.b.h. und an der Reiteralm Bergbahnen Gesellschaft m.b.h. & Co. KG nicht auf Grundlage des Fachgutachtens durchzuführen, sondern eine Auseinandersetzungsbilanz * per 30. Juni 2001 zu erstellen. * In einer Auseinandersetzungsbilanz werden für den Tag des Ausscheidens eines Gesellschafters unter anderem Vermögensgegenstände, Rückstellungen, Verbindlichkeiten, Rechnungsabgrenzungsposten und Rücklagen entsprechend berücksichtigt. Im Oktober 2001 wurde der Auftrag an den Wirtschaftsprüfer durch den für die Landesfinanzen zuständigen Landesrat dahingehend abgeändert, dass nunmehr sowohl für die Reiteralm Bergbahnen Gesellschaft m.b.h. als auch für die Reiteralm Bergbahnen Gesellschaft m.b.h. & Co. KG eine Bewertung auf Grundlage des Fachgutachtens durchzuführen war. Einleitung des Verkaufsprozesses 7 Die Reiteralm Bergbahnen Gesellschaft m.b.h. und die Reiteralm Bergbahnen Gesellschaft m.b.h. & Co. KG stellten zwar wirtschaftlich gesehen eine Einheit dar, die Veräußerung der Beteiligungen war aber aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen in zwei unterschiedliche Vorgänge aufzuteilen. Bei der Reiteralm Bergbahnen Gesellschaft m.b.h. handelte es sich um den Verkauf eines Gesellschaftsanteils; bei der Reiter alm Bergbahnen Gesellschaft m.b.h. & Co. KG erfolgte das Ausscheiden des Landes durch Kündigung und anschließende Ausbezahlung des Auseinandersetzungsguthabens. Der Kommanditanteil des Landes wuchs dadurch den übrigen Kommanditisten zu. 8 Der Gutachter ermittelte den Wert der Beteiligung des Landes an der Reiteralm Bergbahnen Gesellschaft m.b.h. mit EUR. Für den Verkauf des GmbH Anteils sah der Gesellschaftsvertrag ein Vorkaufsrecht der Mitgesellschafter zum Nennwert der Anteile vor. In allen anderen Fällen konnte der Verkaufspreis frei vereinbart werden. Nach den Vorgaben des Landes sollte in diesen Fällen nach Möglichkeit ein regionaler Interessent gefunden werden. Da aus den Mitgesellschaftern kein Interessent für den Ankauf der Landesbeteiligung gefunden wurde, verhandelte das Land mit der Gemeinde Pichl Preunegg, in deren Ortsgebiet sich die Seilbahnanlage befand. Der vorgeschlagene Verkaufspreis orientierte sich am Bewertungsgutachten des Wirtschaftsprüfers. 32 Steiermark 2006/4

5 Einleitung des Verkaufsprozesses Steiermark Reiteralm Bergbahnen; Verkauf der Landesbeteiligung an Gesellschaften 9.1 Das durch den Wirtschaftsprüfer erstellte Gutachten ermittelte den Wert der durch das Land gehaltenen Kommanditeinlage bei der Reiteralm Bergbahnen Gesellschaft m.b.h. & Co. KG mit EUR. Im Falle der Aufkündigung des Kommanditanteiles sah der Gesellschaftsvertrag jedoch die Aufstellung einer Auseinandersetzungsbilanz und Ermittlung eines Auseinandersetzungsguthabens vor, wobei unter Auflösung der stillen Reserven die tatsächlichen Werte (ohne Firmenwert) anzusetzen gewesen wären. Abweichend davon verzichtete das Land im Einvernehmen mit der Gesellschaft auf das Erstellen einer Auseinandersetzungsbilanz und akzeptierte jenen Wert, den der vom Land beauftragte Gutachter ermittelt hatte. 9.2 Der RH beanstandete das Abgehen vom vereinbarten Gesellschaftsvertrag. Seiner Ansicht nach wären dem Land Steiermark zumindest die in der Bilanz ausgewiesene Höhe des Gesellschafterkontos von EUR, die geleistete Hafteinlage von EUR und die anteiligen Investitionsfreibeträge in Höhe von EUR zugestanden. Unter Berücksichtigung dieser Beträge wäre das Auseinandersetzungsguthaben bei etwa 1, EUR gelegen. Damit verzichtete das Land auf erzielbare Mehrerlöse von rd EUR. Beschluss der Landesregierung 10 Die Landesregierung beschloss im Februar 2002 den Verkauf der Beteiligung an der Reiteralm Bergbahnen Gesellschaft m.b.h. und der Reiteralm Bergbahnen Gesellschaft m.b.h. & Co. KG zu einem dem Gutachten entsprechenden Gesamtpreis von 1, EUR. Gemäß dem vom für die Tourismusbeteiligungen zuständigen Landesregierungsmitglied formulierten Antrag an die Landesregierung setzte sich der Gesamtpreis aus der Veräußerung der Geschäftsanteile an der Reiteralm Bergbahnen Gesellschaft m.b.h. in Höhe von EUR an die Gemeinde Pichl Preunegg und aus dem Abfindungsguthaben nach Aufkündigung der Kommanditbeteiligung an der Reiteralm Bergbahnen Gesellschaft m.b.h. & Co. KG in Höhe von EUR zusammen. Über die vom Gesellschaftsvertrag abweichende Ermittlung des Auseinandersetzungsguthabens der Reiteralm Bergbahnen Gesellschaft m.b.h. & Co. KG informierte der Regierungsantrag nicht. Steiermark 2006/4 33

6 Beschluss der Landesregierung Mit Beschluss des Steiermärkischen Landtages vom 16. April 2002 wurde der Verkauf der 63,88 %igen Beteiligung des Landes Steiermark an der Reiteralm Bergbahnen Gesellschaft m.b.h. an die Gemeinde Pichl Preunegg und der 38,8 %igen Beteiligung an der Reiteralm Bergbahnen Gesellschaft m.b.h. & Co. KG durch Kündigung der Kommanditbeteiligung auf Grundlage des Regierungsbeschlusses vom Februar 2002 genehmigt. Der Verkauf der Beteiligungen erfolgte im Juli Steiermark 2006/4

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