Die Folgebewertung von Beteiligungen im Jahresabschluss nach dem UGB. o. Univ.-Prof. Dr. Romuald Bertl, WP & STb Wien am 19.

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1 Die Folgebewertung von Beteiligungen im Jahresabschluss nach dem UGB o. Univ.-Prof. Dr. Romuald Bertl, WP & STb Wien am 19. Mai 2015

2 Definition AFRAC Das Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC, Beirat für Rechnungslegung und Abschlussprüfung) ist der privat organisierte und von den zuständigen Behörden unterstützte österreichische Standardsetter auf dem Gebiet der Finanzberichterstattung und Abschlussprüfung. Die Mitglieder des Vereins Österreichisches Rechnungslegungskomitee, dessen operatives Organ das AFRAC ist, setzen sich aus österreichischen Bundesministerien und offiziellen fachspezifischen Organisationen zusammen. Die Mitglieder des AFRAC sind Abschlussersteller, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Wissenschaftler, Investoren, Analysten und Mitarbeiter von Aufsichtsbehörden. 2

3 Beteiligungsbegriff 189a Z2 UGB (neu): Beteiligungen sind Anteile an einem anderen Unternehmen, die dazu bestimmt sind, den eigenen Geschäftsbetrieb durch Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen zu dienen; dabei ist es gleichgültig, ob die Anteile in Wertpapieren verbrieft sind oder nicht; es wird eine Beteiligung an einem anderen Unternehmen vermutet, wenn der Anteil am Kapital 20% beträgt oder darüber liegt; 244 Abs 4 und 5 über die Berechnung der Anteile ist anzuwenden; die Beteiligung als unbeschränkt haftende Gesellschaft an einer Personengesellschaft gilt stets als Beteiligung. 3

4 Abschreibung von Beteiligungen 204 Abs 2 UGB (neu): Gegenstände des Anlagevermögens sind bei voraussichtlich dauernder Wertminderung ohne Rücksicht darauf, ob die Nutzung zeitlich begrenzt ist, außerplanmäßig auf den niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert abzuschreiben; bei Finanzanlagen, die keine Beteiligungen sind, erfolgt die Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Zeitwert. Bei Finanzanlagen dürfen solche Abschreibungen auch vorgenommen werden, wenn die Wertminderung voraussichtlich nicht von Dauer ist. 4

5 Anhaltspunkte für eine dauerhafte Minderung des beizulegenden Wertes Änderungen der Rahmenbedingungen für das Rechenmodell (siehe nächste Folie) Änderung der Mittelzuflüsse Gesunkene Ertragskraft Ausscheiden aus Syndikats- bzw. Kooperationsverträgen Geplante Veräußerung oder Stilllegung Restrukturierung Änderung des Diskontierungszinssatzes Wesentliche Änderung des anteiligen Eigenkapitals Wesentliche Änderung der Marktkapitalisierung Veränderung von Synergieeffekten Gesamthafte Würdigung der Faktoren ist notwendig 5

6 Beizulegender Wert Subjektiver Unternehmenswert als Standard Bewertung aus Sicht des beteiligten Unternehmens Berücksichtigung beabsichtigter (höchstwahrscheinlicher) strukturverändernder Maßnahmen Berücksichtigung von Synergien im Konzernverbund Objektivierter Unternehmenswert bei Veräußerungsabsicht Bewertung aus Sicht eines typisierten Marktteilnehmers Plausibilisierungen anhand von Marktpreisen und Multiplikatoren Konkreter Verkaufspreis Statt objektivierten Unternehmenswert, sofern vorliegend Ertragswert- und DCF-Verfahren Keine grundlegenden Unterschiede (Barwert von künftigen Zahlungen) 6

7 Synergieeffekte 1 Synergieeffekte, die bei der Beteiligungsgesellschaft (oder deren Beteiligungen) bestehen Synergieeffekte, die beim Gesellschafter (Mutterunternehmen) entstehen Unmittelbare oder mittelbare Auswirkung auf Ertrag / Cash Flow / Verzinsung / Kapitalstruktur wird i.d.r. gegeben sein; d.h. keine zusätzliche Berücksichtigung notwendig. Diese sind gesondert zu erfassen und zu bewerten; erhöhen / reduzieren den beizulegenden Wert der Beteiligung 7

8 Synergieeffekte 2 Muttergesellschaft NEIN Bilanzierende Gesellschaft JA Beteiligungsgesellschaft (Tochtergesellschaft) Ja Beteiligungsgesellschaft (Tochtergesellschaft) Ja Beteiligungsgesellschaft (Enkelgesellschaft) Ja 8

9 Synergiewirkungen von Beteiligungsgesellschaften bei der Muttergesellschaft Auswirkungen auf das Diskontierungsverfahren Einfluss auf Umsatz, Gewinnspanne, Margen, Deckungsbeitrag Veränderung Markteinfluss, Produkt- bzw. Leistungsoptimierung, Diversifikation, Konzentration u.ä. ertrags-/cashflow-wirksam Einfluss auf variable Kosten Einfluss auf fixe Kosten gemeinsamer Einkauf von Waren, Rohstoffen, Dienstleistung und Energie Produktionskonzentration, Verwaltungskonzentration, gemeinsame EDV, Qualitätssicherung und Risikomanagement, gemeinsame Vertriebsorganisation ertrags-/cashflow-wirksam ertrags-/cashflow-wirksam Einfluss auf Unternehmensrisiko Know-How Austausch, Haftungsverbund, günstigere Refinanzierung, Cashpooling, langfristige Liefer- und Leistungsverträge, gemeinsame interne Revision etc. Einfluss auf Zinssatz Einfluss auf Refinanzierung 9 Bonität, Haftung, Gruppenfinanzierungseffekte etc. Einfluss auf Zinssatz und Kapitalstruktur

10 Untergrenze der Bewertung Liquidationswert der Beteiligung Buchmäßiges Eigenkapital der Beteiligung Zerschlagungswert der Vermögensgegenstände der Beteiligungsgesellschaft- Schulden Einzelfallabhängig bzw. Branchenabhängig außer rechtlicher oder faktischer Fortführungszwang außer rechtlicher oder faktischer Fortführungszwang 10

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