I. Produktinformation für die Bauer Handyschutz-Produkte
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2 I. Produktinformation für die Bauer Handyschutz-Produkte Diese Produktinformation gibt einen Überblick zum Vertragsinhalt der Bauer Handyschutz Produkte. Zusammen mit den beigefügten allgemeinen Bedingungen (ABBS 2018) ergibt sich der vollständige Versicherungsvertrag. 1. Art der Versicherung Allen Bauer Handyschutz Produkten liegt eine Elektronikversicherung zugrunde, mit der das gekaufte Mobilgerät durch Bezahlung einer einmaligen Prämie oder einer quartalsmäßig fällig werdenden Monatsprämie gegen bestimmte Schäden, die während der Laufzeit des Versicherungsvertrages am Mobilgerät eintreten, versichert ist. 2. Höhe der Prämie Die Höhe der Prämie ist abhängig vom gewählten Schutzprodukt (Bauer Handyschutz 2 Jahre oder Bauer Handyschutz Monat bzw. Premium- oder Gold & Diamatvarianten) jeweils entweder mit oder ohne Schutzglas und vom (unsubventionierten) Verkaufspreis inkl. MwSt. des zu versichernden Mobilgerätes. Die Prämie ist beim Bauer Handyschutz 2 Jahre einmalig bei Kauf des Mobilgerätes zu bezahlen auf Wunsch geht dieser Schutz nach 2 Jahren in einen Bauer Handyschutz Monat über. Beim Bauer Handyschutz Monat sind die ersten drei Monatsprämien bei Kauf des Mobilgerätes und die folgenden Monatsprämien quartalsmäßig zu bezahlen. Bauer Handyschutz 2 Jahre Einmalprämie Bauer Handyschutz 2 Jahre für Geräte bis 200,- 80,00 Bauer Handyschutz 2 Jahre für Geräte bis 400,- 150,00 Bauer Handyschutz 2 Jahre für Geräte bis 600,- 180,00 Bauer Handyschutz 2 Jahre für Geräte bis 1.200,- 200,00 Bauer Handyschutz 2 Jahre für Geräte bis 1.500,- 220,00 Bauer Handyschutz Monatsprodukt Quartalsprämie mit Schutzglas Bauer Handyschutz 2 Jahre für Geräte bis 200,- 10,00 7,00 Bauer Handyschutz 2 Jahre für Geräte bis 400,- 20,00 17,00 Bauer Handyschutz 2 Jahre für Geräte bis 600,- 25,00 22,00 Bauer Handyschutz 2 Jahre für Geräte bis 1.200,- 30,00 27,00 Bauer Handyschutz 2 Jahre für Geräte bis 1.500,- 35,00 32,00 Bauer Handyschutz Premium 2 Jahre Einmalprämie Bauer Handyschutz 2 Jahre für Geräte bis 200,- 115,00 Bauer Handyschutz 2 Jahre für Geräte bis 400,- 200,00 Bauer Handyschutz 2 Jahre für Geräte bis 600,- 240,00 Bauer Handyschutz 2 Jahre für Geräte bis 1.200,- 265,00 Bauer Handyschutz 2 Jahre für Geräte bis 1.500,- 290,00 2
3 Bauer Handyschutz Premium Monatsprodukt Quartalsprämie mit Schutzglas Bauer Handyschutz 2 Jahre für Geräte bis 200,- 14,00 11,00 Bauer Handyschutz 2 Jahre für Geräte bis 400,- 26,00 23,00 Bauer Handyschutz 2 Jahre für Geräte bis 600,- 33,00 30,00 Bauer Handyschutz 2 Jahre für Geräte bis 1.200,- 40,00 37,00 Bauer Handyschutz 2 Jahre für Geräte bis 1.500,- 45,00 42,00 Bauer Handyschutz Gold Monatsprodukt Quartalsprämie Bauer Handyschutz Gold für Geräte bis 200,- 15,00 Bauer Handyschutz Gold für Geräte bis 400,- 25,00 Bauer Handyschutz Gold für Geräte bis 600,- 30,00 Bauer Handyschutz Gold für Geräte bis 1.200,- 55,00 Bauer Handyschutz Gold für Geräte bis 1.500,- 60,00 Bauer Handyschutz Diamant Monatsprodukt Quartalsprämie Bauer Handyschutz Diamant für Geräte bis 200,- 20,00 Bauer Handyschutz Diamant für Geräte bis 400,- 30,00 Bauer Handyschutz Diamant für Geräte bis 600,- 40,00 Bauer Handyschutz Diamant für Geräte bis 1.200,- 70,00 Bauer Handyschutz Diamant für Geräte bis 1.500,- 75,00 3. Was ist versichert (siehe 2 ABBS 2018): Versichert sind die auf der Rechnung mit Versicherungsprämie aufgeführten Mobilgeräte gegen unvorhergesehen und plötzlich eintretende Beschädigung nach 1 und 2 ABBS
4 Die Bauer Handyschutz-Produkte gibt es in unterschiedlichen Varianten: Im Bauer Handyschutz sind versichert: Bedienungsfehler & Ungeschicklichkeit Konstruktionsfehler Materialfehler Herstellungsfehler Fall- und Bruchschäden Schäden durch Wasser, Feuchtigkeit und Nässe (auch witterungsbedingt) Schäden durch Sturm, Hagel, Steinschlag und Frost Elementarschäden (z.b. Überschwemmung) Feuer, Blitzschlag und Explosion Kurzschluss und Implosion Über- und Unterspannung mitverpacktes Originalzubehör ist versichert Raub Diebstahl Einbruchsdiebstahl (auch aus Verkehrsmitteln) Akkus (in den ersten 36 Monaten) weltweite Deckung Im Bauer Handyschutz Premium sind zusätzlich zum Bauer Handyschutz versichert: VERLUST des Handys Im Bauer Handyschutz Gold sind versichert: Bedienungsfehler & Ungeschicklichkeit Konstruktionsfehler Materialfehler Herstellungsfehler Fall- und Bruchschäden Schäden durch Wasser, Feuchtigkeit und Nässe (auch witterungsbedingt) Schäden durch Sturm, Hagel, Steinschlag und Frost Elementarschäden (z.b. Überschwemmung) Feuer, Blitzschlag und Explosion Kurzschluss und Implosion Über- und Unterspannung mitverpacktes Originalzubehör ist versichert Raub Diebstahl Einbruchsdiebstahl (auch aus Verkehrsmitteln) Akkus (in den ersten 36 Monaten) weltweite Deckung Im Bauer Handyschutz Diamant sind zusätzlich zum Bauer Handyschutz Gold versichert: VERLUST des Handys 4
5 Bei Schäden durch Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Eigentumsdelikten und Verlust kommt ein Selbstbehalt zur Anwendung (siehe 3 ABBS 2018). 4. Was ist nicht versichert (siehe 2 ABBS 2018): Nicht versichert sind insbesondere Schäden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit durch einen Dritten (außer bei versicherten Eigentumsdelikten) durch höhere Gewalt infolge unsachgemäßer Verwahrung oder infolge Gebrauchs entgegen der Vorschrift des Herstellers aus Konstruktions-, Material- und Herstellungsfehlern innerhalb der Garantie oder Gewährleistung des Herstellers für die ein Dritter, etwa der Hersteller, ein anderer Versicherer oder ein Reparaturunternehmen haftet Abgesichert ist nur der unmittelbare Sachschaden an dem versicherten Mobilgerät. Für Vermögensschäden, entgangenen Gewinn, Haftpflichtschäden, ideelle Schäden und mittelbare Schäden (Folgeschäden) besteht keine Deckung. Kann aus einem anderen Versicherungsvertrag Entschädigung erlangt werden, besteht über den vorliegenden Bauer Handyschutz kein Versicherungsschutz. 5. Pflichten des Versicherungsnehmers und Folgen der Nichtbeachtung (siehe 6 ABBS 2018) Die Einmalprämie ist bei Vertragsabschluss vollständig zu bezahlen. Die ersten drei Monatsprämien sind bei Vertragsabschluss vollständig zu bezahlen ab der vierten Monatsprämie wird quartalsweise vom angegeben Konto eingezogen. Der Versicherungsnehmer hat für die notwendige Deckung auf seinem Konto zu sorgen. Mit Zahlung der Prämie kommt der Vertrag rechtswirksam zustande. Das versicherte Mobilgerät ist (auch während des Transportes) ordnungsgemäß, sorgfältig, sicher und nach den Herstellerangaben zu gebrauchen und aufzubewahren. Eine Verletzung dieser Obliegenheiten führt bei grober Fahrlässigkeit zum teilweisen und bei Vorsatz zum vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes. 6. Pflichten des Versicherungsnehmers bei Eintritt eines Schadens und Folgen der Nichtbeachtung (siehe 6 ABBS 2018) Bei Eintritt des Versicherungsfalles ist der Schaden so gering wie möglich zu halten. Der Schaden ist dem Fachhändler bei dem der Bauer Handyschutz gekauft wurde oder dem Versicherungsdienstleister unter unverzüglich (innerhalb von drei Tagen) schriftlich zu melden. Dem Versicherungsdienstleister ist jede Auskunft zum Schadenfall unverzüglich zu erteilen. Sämtliche Informationen, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind, sind vollständig und wahrheitsgetreu gegenüber der Versicherung oder deren Dienstleister anzugeben. Eine Verletzung dieser Obliegenheiten kann zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen. 5
6 7. Beginn und Ende des Versicherungsschutzes und Möglichkeiten der Beendigung des Vertrages (siehe 4 ABBS 2018) Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Tag des Kaufes des Mobilgerätes und endet beim 2 Jahre Bauer Handyschutz nach zwei Jahren falls nicht in einen Bauer Handyschutz Monat umgewandelt wird und beim Bauer Handyschutz Monat nach maximal 5 Jahren. Im Falle eines Totalschadens bei versicherten Eigentumsdelikten (Raub, Einbruch, Diebstahl), oder bei einem versicherten Verlust (nur Premiumprodukte) endet der Versicherungsschutz mit Anerkennung oder Ablehnung des Schadenersatzes. Der Bauer Handyschutz Monat kann vom Versicherungsnehmer ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist jeweils zum letzten Tag jener Vertragslaufzeit, für welche die letzte Monatsprämie bezahlt wurde, aufgekündigt werden. Die Kündigung kann mit eingeschriebenem Brief oder mit an den Versicherungsdienstleister (AQILO GmbH) oder auch einfach durch Nichtzahlung der nächst fälligen Monatsprämie erfolgen. 8. Versicherung, Vermittler und Versicherungsdienstleister Das Versicherungsunternehmen, mit dem der Versicherungsvertrag zu Stande kommt, ist: AmTrust International Underwriters Designated Activity Company, 40 Westland Row, Dublin 2, Irland, Companies Registration Office, Company No , Die Hauptgeschäftstätigkeit der AmTrust ist der internationale Vertrieb von Sachversicherungen. Der Fachhändler, der auf der Rechnung des gekauften Mobilgerätes genannt ist, ist der Versicherungsvermittler. Er ist von der Versicherung mit Teilen der Schadensabwicklung beauftragt. Der Versicherungsdienstleister ist die AQILO GmbH, Wurzbachgasse 20/7, 1150 Wien, Österreich, Firmenbuch Wien: FN i. Die AQILO GmbH ist von der Versicherung mit der Schadenbearbeitung beauftragt. Homepage: kontakt@aqilo.com II. Allgemeine Bedingungen für die Bauer Handyschutz-Produkte (ABBS 2018) 1 Versicherte und nicht versicherte Sachen Versichert sind elektrotechnische und elektronische Mobilgeräte, die beim Fachhändler zeitgleich mit einem entsprechenden Bauer Handyschutz erworben wurden. Für die Elektronikversicherung gelten ausschließlich die Bedingungen in der Produktinformation und diese Allgemeinen Bedingungen (ABBS 2018). Nicht versichert sind a) Wechseldatenträger, Software, Betriebssysteme, Treiber, und Ähnliches, Datenverluste und nachträglich Erworbenes b) Hilfs- und Betriebsstoffe, Verbrauchsmaterialien und Arbeitsmittel c) sonstige Teile, die während der Lebensdauer der versicherten Sachen erfahrungsgemäß mehrfach ausgewechselt werden müssen. Es sind aber Akkus, die mehr als 50% ihrer Leistung verloren haben, für 36 Monate ab Versicherungsbeginn gedeckt. 6
7 2 Versicherte und nicht versicherte Sachen Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehen, plötzlich eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen von versicherten Sachen (Sachschäden), für Schäden durch Eigentumsdelikte (Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Raub) und bei Verlust, wenn sie im jeweiligen Bauer Handyschutz versichert sind. Unvorhergesehen sind Schäden, die der Versicherungsnehmer oder seine Repräsentanten weder rechtzeitig vorhergesehen haben noch vorhersehen konnten. Insbesondere wird Entschädigung geleistet für Sachschäden durch a) Bedienungsfehler und Ungeschicklichkeit (Sturz, Bruch, Flüssigkeiten) bei leichter und grober Fahrlässigkeit (mit Selbstbehalt) b) Konstruktions-, Material- oder Herstellungsfehler nach Ablauf der Garantie und Gewährleistung des Herstellers und des Verkäufers c) Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung d) Feuer, Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung sowie Schwelen, Glimmen, Sengen, Glühen oder Implosion e) Sturm, Frost, Hagel, Steinschlag, Überschwemmung f) Wasser, Feuchtigkeit und Nässe (auch witterungsbedingt) g) Raub h) Diebstahl, wenn das Gerät in der unmittelbaren Nähe des Besitzers (1m) sicher verwahrt war i) Einbruchdiebstahl (auch aus Verkehrsmitteln sofern das Mobilgerät nicht von außen sichtbar war) j) Akkus, wenn sie mehr als 50% Leistung verloren haben und nicht älter als 36 Monate sind Beim Bauer Handyschutz Premium und Diamant sind zusätzlich Schäden versichert durch k) Verlust Bei Schäden durch Ungeschicklichkeit, Bedienungsfehler, Eigentumsdelikten und Verlust kommt ein Selbstbehalt zur Anwendung (siehe 3). Der Versicherer leistet ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen keine Entschädigung für Schäden, a) durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, b) durch einen Dritten (außer bei versicherten Eigentumsdelikten), der Familienverbund sowie im Haushalt lebende Familienangehörige sind nicht Dritte im Sinne dieser Bedingungen, c) durch höhere Gewalt, d) durch unsachgemäße Aufbewahrung oder durch Gebrauch entgegen der Vorschriften des Herstellers (siehe Betriebsanleitung), e) durch Konstruktions-, Material- oder Herstellungsfehler vor Ablauf der Garantie und Gewährleistung des Herstellers oder des Verkäufers, f) für die ein Dritter, etwa der Hersteller, Händler, ein anderer Versicherer oder ein Reparaturunternehmen einzustehen hat bzw. haftet, g) Kosten für Service-, Justagearbeiten, h) durch betriebsbedingte normale oder betriebsbedingte vorzeitige Abnutzung oder Alterung. i) durch Serienfehler, j) durch Erdbeben, Kriege, kriegsähnliche Ereignisse, Terror, Kernenergie oder nukleare Substanzen, 7
8 k) die als kosmetische Schäden gelten wie z.b. Kratzer, Dellen, Farbveränderungen, usw. l) durch Abhandenkommen, Liegenlassen, Vergessen und Verlieren, m) durch Folgeschäden und Nutzungsausfälle, n) durch Software, Apps, Treiber, Computerviren und Betriebssysteme jeglicher Art, o) durch Datenverluste oder an Datenträgern, p) durch sportliche Betätigung, q) durch nicht sorgsame Aufbewahrung (z.b. in unverschlossenen Hemd- oder Jackentaschen), r) durch Kleinkinder s) bei grober Fahrlässigkeit, bei Bedienungsfehlern und Ungeschicklichkeit kann die Leistung entsprechend dem Verschulden gekürzt werden. Versichert ist immer nur der unmittelbare Sachschaden an der versicherten Sache. Für Vermögensschäden, entgangenen Gewinn, Haftpflichtschäden, ideelle Schäden und mittelbare Schäden (Folgeschäden) besteht keine Deckung. 3 Leistungsumfang und Versicherungswert Beim Bauer Handyschutz und Handyschutz Premium werden alle für die Wiederherstellung des früheren, betriebsfertigen Zustandes notwendigen Aufwendungen insbesondere Kosten für Ersatzteile und Reparaturstoffe sowie Lohnkosten beim vom Versicherungsdienstleister (siehe Punkt 8. der Produktinformation) beauftragten oder namhaft gemachten Reparaturunternehmen entschädigt. Beim Bauer Handyschutz Gold & Diamant werden die Kosten für ein Neugerät in der Höhe des ursprünglichen auf der Rechnung angeführten Kaufpreises abzüglich des vertraglich vereinbarten Selbstbehaltes bei einem vom Versicherungsdienstleister (siehe Punkt 8. der Produktinformation) beauftragten oder namhaft gemachten Reparaturunternehmen entschädigt. Eine Auszahlung der Entschädigung in bar ist nicht möglich. Der Versicherer leistet keine Entschädigung für a) Kosten einer Überholung oder sonstiger Maßnahmen, die auch unabhängig von dem Versicherungsfall notwendig gewesen wären b) Mehrkosten durch Änderungen oder Verbesserungen, die über die Wiederherstellung hinausgehen c) Kosten einer Wiederherstellung in eigener Regie d) Kosten für Verbrauchsmaterialien aller Art Ist das Mobilgerät, durch ein Eigentumsdelikt oder versicherten Verlust abhandengekommen oder wirtschaftlich nicht wiederherstellbar (Totalschaden), wird nach Wahl des Versicherers entweder mit einem Gutschein bis zur Höhe des Versicherungswertes oder mit einem technisch gleichwertigen Ersatzmobilgerät entschädigt. Eine Auszahlung der Entschädigung in bar ist nicht möglich. Der Versicherungswert ist in den ersten 2 Jahren nach Kauf, der zum Zeitpunkt des Schadenseintritts geltende Verkaufspreis des versicherten Mobilgerätes inkl. Mehrwertsteuer unter Außerachtlassung von Stützungen oder Subventionen von Dritten (z.b. Hersteller oder Provider). Ab dem 3. Jahr reduziert sich dieser Versicherungswert um 50%. Obergrenze der 8
9 Entschädigung ist der Versicherungswert, wobei bereits geleistete Entschädigungen für Vorschäden (z.b. Mehrfachreparaturen) mitgerechnet werden. Bei Schäden durch Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit (Sturz, Bruch, Unfall, Flüssigkeiten) oder Eigentumsdelikten wird dem Versicherungsnehmer ein Selbstbehalt von 20,- bei Geräten bis 200,- / von 40,- bei Geräten bis 400,- / von 50,- bei Geräten bis 600,- / von 60,- bei Geräten bis 1.200,- und von 80,- bei Geräten bis 1.500,- des Schadenersatzes (Entschädigung gem. 3 Abs 1 bzw. Abs 3), verrechnet. Bei Verlust des Gerätes erhöht sich der Selbstbehalt um 50%. 4 Fälligkeit der Prämien, SEPA Lastschriftverfahren, Beginn, Dauer und Ende des Vertrages; Kündigung und Weitergabe des Mobilgerätes, Die Einmalprämie (beim Bauer Handyschutz 2 Jahre) und die ersten drei Monatsprämien (beim Bauer Handyschutz Monat) sind gleichzeitig mit dem Kauf des Mobilgerätes zur Zahlung fällig. Beim Bauer Handyschutz 2 Jahre gibt es keine weitere Prämie. Beim Bauer Handyschutz Monat werden die weiteren Monatsprämien jeweils quartalsweise (immer drei Monatsprämien zusammen) am 15.3., 15.6., und eines jeden Jahres zur Zahlung fällig und bis auf Widerruf per SEPA-Lastschriftverfahren vom Konto des Versicherungsnehmers abgebucht. Die erste Abbuchung erfolgt an jenem 15.3., 15.6., oder , der zumindest 45 Tage und höchstens 137 Tage nach dem Kauf des Mobilgerätes liegt. Der Versicherungsnehmer kann binnen 8 Wochen ab dem Belastungsdatum die Erstattung des abgebuchten Betrages verlangen, wobei die mit dem Kreditinstitut des Versicherungsnehmers vereinbarten Bedingungen gelten. Selbstbehalte sind mit Rechnungserhalt zur Zahlung fällig. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Tag des Mobilgerätekaufes und der damit verbundenen Prämienzahlung (Einmalprämie oder ersten drei Monatsprämien). Der Vertrag dauert beim Bauer Handyschutz 2 Jahre genau 2 Jahre falls er nicht in den Handyschutz Monat umgewandelt wird und beim Bauer Handyschutz Monat genau 5 Jahre und endet um 24:00 Uhr des letzten Versicherungstages. Der Bauer Handyschutz Monat kann vom Versicherungsnehmer ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist jeweils zum letzten Tag jener Vertragslaufzeit, für welche die letzte Monatsprämie bezahlt wurde, aufgekündigt werden. Die Kündigung kann mit eingeschriebenem Brief oder mit an den Versicherungsdienstleister (AQILO GmbH) oder auch einfach durch Nichtzahlung der nächst fälligen Monatsprämie erfolgen. Nach dem Eintritt eines Schadensfalles kann jede Vertragspartei den Vertrag innerhalb eines Monats nach Anerkennung oder Ablehnung der Leistungspflicht schriftlich kündigen. Wird die Nichtzahlung einer Folgeprämie nicht als Kündigung durch den Versicherungsnehmer beurteilt, und diese auch nach Aufforderung zur Zahlung nicht bezahlt, ist die Versicherung nach Maßgabe des 38 VVG berechtigt, den Vertrag nach Bestimmung einer Nachfrist zu kündigen und/oder auch leistungsfrei. Mit erfolgter Entschädigung im Falle eines Totalschadens oder von Eigentumsdelikten sowie nach erfolgter Entschädigung in Höhe des Versicherungswertes ( 3 Abs 4) endet der Vertrag. Das defekte Mobilgerät und das im ursprünglichen Lieferumfang enthaltene Zubehör geht in das Eigentum des Versicherers über. 9
10 Die monatliche Prämie ist wertgesichert. Zur Berechnung der Wertsicherung dient der von der Bundesanstalt Statistik Österreich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2010 oder der an dessen Stelle tretende Index. Ausgangsbasis für die Wertsicherungsberechnung ist die für den Monat des Vertragsabschlusses verlautbarte Indexzahl. Die monatliche Prämie verändert sich in dem Ausmaß, in dem sich der genannte Index gegenüber der Ausgangsbasis verändert. Es steht der Versicherung frei, die Wertsicherung laufend (monatlich oder quartalsweise) oder auch nur einmal jährlich vorzunehmen. Versichert ist das auf dem Kaufbeleg in Verbindung mit der Versicherungsprämie genannte Mobilgerät. Der Versicherungsschutz kann mit dem Mobilgerät weitergegeben werden, wenn dem neuen Eigentümer alle erforderlichen Unterlagen (Originalrechnung und Folder) weitergegeben werden. 5 Abschluss der Versicherung, Versicherungsschein, Vertragssprache und Versicherungsort Der Vertrag kommt mit dem Kauf des Mobilgerätes bei gleichzeitiger Bezahlung der Einmalprämie (Bauer Handyschutz 2 Jahre) bzw. der ersten drei Monatsprämien (Bauer Handyschutz Monat) zustande. Der Versicherungsschein besteht aus der Produktinformation, diesen Allgemeinen Bedingungen und der Originalrechnung über das versicherte Mobilgerät und die Versicherungsprämie. Vertragssprache und die Sprache der Kommunikation zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer ist deutsch. Es gilt eine weltweite Deckung. 6 Obliegenheiten vor und im Versicherungsfall; keine Leistungspflicht Der Versicherungsnehmer hat das versicherte Mobilgerät (auch während des Transportes und dessen Gebrauch) ordnungsgemäß, sorgfältig und sicher und nach den Herstellerangaben aufzubewahren und zu gebrauchen. Der Versicherungsnehmer hat bei Eintritt des Versicherungsfalles: a) nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen b) dem Versicherungsdienstleister unter oder Fachhändler, welcher das Mobilgerät verkauft hat, den Schadeneintritt unverzüglich, spätestens drei Tage nach Kenntnisnahme, anzuzeigen c) das versicherte Mobilgerät inklusive mitversichertem Zubehör zum Fachhändler, welcher das Mobilgerät verkauft hat, zu bringen und dort unter Vorlage des Versicherungsscheins das Schadensformular auszufüllen und zu unterschreiben d) dem Versicherungsdienstleister unverzüglich jede Auskunft in Schriftform zu erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalles oder des Umfanges der Leistungspflicht des Versicherers erforderlich ist sowie jede Untersuchung über Ursache und Höhe des Schadens zu gestatten e) vom Versicherer angeforderte Belege beizubringen f) bei Eigentumsdelikten, diese unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Tagen bei der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen und eine Abschrift des polizeilichen Protokolls der Schadenmeldung beizufügen. Verletzt der Versicherungsnehmer eine Obliegenheit nach 6 so ist der Versicherer nach Maßgabe der 6 und 62 VersVG leistungsfrei. Der Versicherer ist von der Leistung frei, wenn der Versicherungsnehmer 10
11 oder sein Repräsentant nach Eintritt des Schadensfalls zu erfüllende Obliegenheiten grobfahrlässig oder vorsätzlich verletzt. Der Versicherer ist von der Entschädigungspflicht frei, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherer oder seine Bevollmächtigten arglistig über Tatsachen, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind, täuscht oder zu täuschen versucht oder den Schaden vorsätzlich herbeiführt. Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren nach drei Jahren. Versicherungsschutz besteht nur, falls nicht durch eine andere Versicherung Versicherungsschutz gegeben ist. 7 Rücktritt Der Versicherungsnehmer kann binnen zweier Wochen vom Vertrag zurücktreten, sofern er a) keine Kopie seiner Vertragserklärung erhalten hat, b) die Versicherungsbedingungen nicht vor Abgabe seiner Vertragserklärung erhalten hat, oder c) die im 9a Versicherungsaufsichtsgesetz und, sofern die Vermittlung durch einen Versicherungsvermittler in der Form Versicherungsagent erfolgte, die in den 137f Abs. 7 bis 8 und 137g Gewerbeordnung 1994 vorgesehenen Mitteilungen nicht erhalten hat. Der Rücktritt bedarf der Schriftform. Die Frist beginnt erst zu laufen, wenn die unter c) angeführten Mitteilungspflichten erfüllt worden sind, dem Versicherungsnehmer der Versicherungsschein ( 5) und die Versicherungsbedingungen ausgefolgt worden sind und nach Zugang dieser Belehrung. Zur Wahrung der Rücktrittsfrist genügt die rechtzeitige Absendung der schriftlichen Rücktrittserklärung. Die Rücktrittserklärung ist an die AQILO GmbH, Wurzbachgasse 20/7, 1150 Wien, Österreich, kontakt@aqilo.com zu richten. Für eine Rückantwort ist die Adresse sowie die Telefon-Nummer anzugeben. Die Stornierung und Rückzahlung der Prämie erfolgt dann durch den Versicherungsbetreuer. Besondere Hinweise: Das Rücktrittsrecht erlischt spätestens einen Monat nach Zugang des Versicherungsscheins ( 6) und der Belehrung über das Rücktrittsrecht. Hat der Versicherer vorläufige Deckung gewährt, gebührt ihm hierfür die ihrer Dauer entsprechende Prämie. 8 Beschwerden, Zuständiges Gericht und Anzuwendendes Recht Beschwerden können an die AQILO GmbH, Homepage: kontakt@aqilo. com oder an die Aufsichtsbehörde gerichtet werden. Aufsichtsbehörde ist die Finanzmarktaufsicht Österreich, Otto-Wagner-Platz 5, A-1090 Wien, Homepage: Für Klagen aus dem Versicherungsverhältnis gelten die inländischen Gerichtsstände nach 65 ff, 87 und 88 Jurisdiktionsnorm. Für diesen Vertrag gilt österreichisches Recht. Wichtige Adressen: Homepage & Schadenmeldung: Schadenkorrespondenz: schaden@aqilo.com Informationen & Beschwerden & Widerruf: kontakt@aqilo.com Alle Gerätepreise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer. Alle Versicherungsprämien verstehen sich inklusive Versicherungssteuer. Druckfehler und Prämienänderungen vorbehalten. Stand
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