19,90. Der electronic4you Geräteschutz. die ganze welt der elektronik auf einen klick!
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- Barbara Küchler
- vor 6 Jahren
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1 Der electronic4you Geräteschutz 6 Monate Garantieverlängerung ab 19,90 Einmalzahlung für 6 Monate Weitere Versicherungsprodukte finden Sie im Folder Ganz ohne lästigen Papierkram, schnell und einfach versichert! ESCHUTZ VERLÄNGERUNG GERÄT /geraeteschutz
2 Der electronic4you Geräteschutz I. Produktinformation Diese Produktinformation gibt einen Überblick zum Vertragsinhalt der Garantieverlängerungen und Geräteschutzprodukte. Zusammen mit den beigefügten allgemeinen Bedingungen (ABMG 2016) ergibt sich der vollständige Versicherungsvertrag. Dieser vollständige Versicherungsvertrag unterliegt österreichischem Recht. 1. Welche Art der Versicherung bieten wir Ihnen an? Allen Garantieverlängerungen und Geräteschutzprodukten liegt eine Elektronikversicherung zugrunde, mit der das gekaufte Gerät durch Bezahlung einer Prämie gegen bestimmte Schäden, die während der Laufzeit des Versicherungsvertrages am Gerät eintreten, versichert ist. Konstruktions-, Material- oder Herstellungsfehler sind erst nach Ablauf der Garantie und Gewährleistung des Herstellers und des Verkäufers gedeckt. 2. Welche Risiken sind versichert, welche sind nicht versichert (siehe 1 und 2 ABMG 2016)? Aus der folgenden Übersichtstabelle ersehen Sie, bezogen auf die jeweilige Schutzproduktvariante, welche Risiken für welche Geräte bzw. Teile und Zubehör versichert sind und wofür Selbstbehalte anfallen. Detaillierte Informationen finden Sie unter 1 und 2 ABMG Der Selbstbehalt ist unter ABMG 2016 beschrieben. Selbstbehalt Übersichtstabelle: VERLÄNGERUNG Konstruktionsfehler Materialfehler Herstellungsfehler gewerbliche Nutzung, wenn vorgesehen mitverpacktes Originalzubehör weltweite Deckung Bedienungsfehler & Ungeschicklichkeit Fall- und Bruchschäden (auch Glaskeramikbruch) Schäden durch Wasser & Feuchtigkeit Schäden durch Nässe (witterungsbedingt) Schäden durch Sturm,Hagel,Steinschlag Elementarschäden (z.b. Überschwemmung) Feuer, Blitzschlag und Eplosion Kurzschluss und Implosion Über- und Unterspannung Motor- und Lagerschäden Einbruchdiebstahl (auch aus Verkehrsmitteln) und Raub Akkus (wenn sie mehr als 0% ihrer Leistung verloren haben und nicht älter als sind) Störung in Folge von Verschmutzung oder Verkalkung (sofern die Störung laut Bedienungsanleitung nicht vom Kunden behoben werden kann) Mobiltelefone, Smartphones, Tablets mit GSM oder LTE Modul, Smartwatches und Wearables sind nur im Handyschutz bzw. Handyschutz Plus versicherbar. Kaffeemaschinen sind nur im Geräteschutz Plus versicherbar.. Was ist nicht versichert (siehe 1 und 2 ABMG 2016) Nicht versichert sind insbesondere Schäden - durch Vorsatz - durch einen Dritten (außer bei versicherten Eigentumsdelikten) - durch höhere Gewalt oder durch Tiere - infolge unsachgemäßer Verwahrung oder infolge Gebrauchs entgegen der Vorschrift des Herstellers - aus Konstruktions-, Material- und Herstellungsfehlern innerhalb der Garantie oder Gewährleistung des Herstellers - für die ein Dritter, etwa der Hersteller, ein anderer Versicherer oder ein Reparaturunternehmen haftet - durch grobe Fahrlässigkeit Abgesichert ist nur der unmittelbare Sachschaden an dem versicherten Gerät. Für Vermögensschäden, entgangenen Gewinn, Haftpflichtschäden, ideelle Schäden und mittelbare Schäden (Folgeschäden) besteht keine Deckung. Kann aus einem anderen Versicherungsvertrag Entschädigung erlangt werden, besteht über den vorliegenden Geräteschutz kein Versicherungsschutz. Seite 2 von
3 4. Wie hoch ist die Prämie und wann müssen Sie diese Prämie bezahlen? Prämienfälligkeit: mit Erwerb des Gerätes Versicherungsbeginn: Datum des Gerätekaufes Vertragslaufzeit: wahlweise oder bei den Produkten Garantieverlängerung, Geräteschutz und Geräteschutz Plus. Bei den Produkten Handyschutz und Handyschutz Plus beträgt die Laufzeit wahlweise 1, 2 oder. Schutzproduktvarianten: Garantieverlängerung, Geräteschutz, Geräteschutz Plus, Handyschutz, Handyschutz Plus je nach Leistungswunsch des Kunden Versicherungsprämie: abhängig vom Kaufpreis des Gerätes (siehe Folgeseite) Die Höhe der Prämie ist abhängig von der gewählten Vertragslaufzeit, dem Schutzprodukt und vom (unsubventionierten) Verkaufspreis inkl. MwSt. des zu versichernden Gerätes.Die Prämie ist einmalig beim Kauf des Gerätes zu bezahlen. Gerätepreis in inkl. MwSt. bis 20,00 00, , , ,00.000, ,00 VERLÄNGERUNG 4,90 44,90 74,90 104,90 144,90 194,90 264,90 VERLÄNGERUNG VERLÄNGERUNG 19,90 29,90 49,90 19,90 29,90 9,90 129,90 169,90 219,90 49,90 109,90 29,90 19,90 29,90 299,90 9,90 29,90 9,90 429,90 499,90 Gerätepreis in inkl. MwSt. bis 00,00 100, Jahr 2 9,90 19,90 229,90 9,90 129,90 299,90 Jahr Mobiltelefone, Smartphones, Tablets mit GSM oder LTE Modul, Smartwatches und Wearables sind nur im Handyschutz bzw. Handyschutz Plus versicherbar. Kaffeemaschinen sind nur im Geräteschutz Plus versicherbar. Alle Prämien verstehen sich als Versicherungsprämien inkl. der gesetzlichen Versicherungssteuer. Die Prämie für das jeweilige Schutzprodukt ist pro zu schützendem Gerät nur einmal zu bezahlen. Der Versicherungsschutz gilt sodann für die gesamte ausgewählte Laufzeit ab dem Datum des Gerätekaufes. Bei Schäden durch Bedienungsfehler und Ungeschicklichkeit sowie Eigentumsdelikten kommt ein Selbstbehalt zur Anwendung (siehe ABMG 2016).. Pflichten des Versicherungsnehmers (siehe 6 ABMG 2016) Die Einmalprämie ist bei Vertragsabschluss vollständig zu bezahlen. Mit Zahlung der Prämie kommt der Vertrag rechtswirksam zustande. Das versicherte Gerät ist (auch während des Transportes) ordnungsgemäß, sorgfältig, sicher und nach den Herstellerangaben zu gebrauchen und aufzubewahren. Eine Verletzung dieser Obliegenheiten führt bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz zum Verlust des Versicherungsschutzes. 6. Pflichten des Versicherungsnehmers bei Eintritt eines Schadens (siehe 6 ABMG 2016) Bei Eintritt des Versicherungsfalles ist der Schaden so gering wie möglich zu halten. Der Schaden ist der Firma oder dem Versicherungsdienstleister unter unverzüglich (innerhalb von drei Tagen) schriftlich zu melden. Dem Versicherungsdienstleister ist jede Auskunft zum Schadenfall unverzüglich zu erteilen. Sämtliche Informationen, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind, sind vollständig und wahrheitsgetreu gegenüber der Versicherung oder deren Dienstleister anzugeben. Eine Verletzung dieser Obliegenheiten kann zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen. Seite von
4 7. Beginn und Ende des Versicherungsschutzes und Möglichkeiten der Beendigung des Vertrages (siehe 4 ABMG 2016) Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Tag des Kaufes des Elektrogerätes und endet je nach Schutzprodukt nach ein, zwei, drei oder fünf n. Im Falle eines Totalschadens oder bei versicherten Eigentumsdelikten (Diebstahl, Raub) endet der Versicherungsschutz mit Anerkennung oder Ablehnung des Schadenersatzes. Unabhängig davon kann ein Versicherungsvertrag, der eine Laufzeit von mehr als drei n hat, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende eines jeden s, erstmals zum Ende des dritten s, gekündigt werden. Nach dem Eintritt eines Schadensfalles kann jede Vertragspartei den Vertrag innerhalb eines Monats nach Anerkennung oder Ablehnung der Leistungspflicht schriftlich kündigen. 8. Versicherung, Vermittler und Versicherungsdienstleister Das Versicherungsunternehmen, mit dem der Versicherungsvertrag zu Stande Der Versicherungsdienstleister ist die kommt, ist die AQILO GmbH AmTrust International Underwriters Limited Wurzbachgasse 20/7, 110 Wien, Österreich 40 Westland Row, Dublin 2, Irland Companies Registration Office, Company No kontakt@aqilo.com Firmenbuch Wien: FN 17007i Die Hauptgeschäftstätigkeit der AmTrust ist der internationale Vertrieb von Sachversicherungenauftragt. Die AQILO GmbH ist von der Versicherung mit der Schadenbearbeitung be- Der Versicherungsvermittler ist die electronic4you GmbH. Die electronic4you GmbH ist von der Versicherung mit Teilen der Schadensabwicklung beauftragt. II. Allgemeine Bedingungen für die Geräteschutzprodukte (ABMG 2016) 1 Versicherte und nicht versicherte Sachen Versichert sind elektrotechnische und elektronische Geräte, die bei einem Fachhändler zeitgleich mit einem entsprechenden Geräteschutz oder einer Garantieverlängerung erworben wurden. Für die Elektronikversicherung gelten ausschließlich die Bedingungen in der Produktinformation und diese Allgemeinen Bedingungen (ABMG 2016). Nicht versichert sind Wechseldatenträger, alle Arten von Software und Daten, Betriebsstoffe, Verbrauchsmaterialien. 2 Versicherte und nicht versicherte Gefahren Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehene, plötzlich eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen von versicherten Sachen (Sachschäden) und für Schäden durch Eigentumsdelikte (Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Raub), wenn sie im jeweiligen Geräteschutz versichert sind. Unvorhergesehen sind Schäden, die der Versicherungsnehmer oder seine Repräsentanten weder rechtzeitig vorhergesehen haben noch vorhersehen konnten. Insbesondere wird Entschädigung geleistet für Sachschäden durch: In der Garantieverlängerung sind versichert: a) Konstruktions-, Material- oder Herstellungsfehler nach Ablauf der Garantie und Gewährleistung des Herstellers und des Verkäufers Im Geräteschutz und Handyschutz sind zusätzlich zur Garantieverlängerung versichert: b) Bedienungsfehler und Ungeschicklichkeit (Sturz, Bruch, Flüssigkeiten) bei leichter und grober Fahrlässigkeit (mit Selbstbehalt) c) Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung d) Feuer, Brand, Blitzschlag, Eplosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung sowie Schwelen, Glimmen, Sengen, Glühen oder Implosion e) Sturm, Frost, Hagel, Steinschlag, Überschwemmung f) Wasser, Feuchtigkeit und Nässe (auch witterungsbedingt) g) Motor- und Lagerschäden sind mitversichert Im Geräteschutz Plus und Handyschutz Plus sind zusätzlich zum Geräteschutz und zur Garantieverlängerung versichert: h) Einbruchdiebstahl (auch aus Verkehrsmitteln) und Raub i) Störungen in Folge von Verschmutzung oder Verkalkung (sofern die Störung laut Bedienungsanleitung nicht vom Kunden behoben werden kann) j) Akkus, wenn sie mehr als 0% Leistung verloren haben und nicht älter als 6 Monate sind Bei Schäden durch Ungeschicklichkeit, Bedienungsfehler und Eigentumsdelikten kommt ein Selbstbehalt gemäß zur Anwendung. Der Versicherer leistet ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen keine Entschädigung für Schäden - durch Vorsatz - durch Serienfehler - durch einen Dritten - durch Erdbeben und Kriege - durch höhere Gewalt oder durch Tiere - die als kosmetische Schäden gelten wie z.b. Kratzer, Dellen, Farbveränderungen usw. - infolge unsachgemäßer Verwahrung - durch Abhandenkommen, Liegenlassen, Vergessen und Verlieren - infolge Gebrauchs entgegen den Vorschriften des Herstellers - durch Folgeschäden und Nutzungsausfälle - für die ein Dritter, etwa der Hersteller, ein anderer Versicherer oder - durch alle Arten von Software und Daten. ein Reparaturunternehmen einzustehen hat bzw. haftet Keine Entschädigung für Schäden durch grobe Fahrlässigkeit. - durch Abnutzung und Verschleiß (außer Lager- und Motorschäden) - durch Verschmutzung - durch Alterung Bei der Garantieverlängerung wird unter anderem keine Entschädigung geleistet für Schäden durch Bedienungsfehler und Ungeschicklichkeit (Sturz, Bruch, Flüssigkeiten) und alle Arten von Elementar- bzw. Flüssigkeitsschäden. Beim Geräteschutz wird unter anderem keine Entschädigung geleistet für Eigentumsdelikte, Verschmutzungen oder defekte Akkus. Versichert ist immer nur der unmittelbare Sachschaden an der versicherten Sache. Für Vermögensschäden, entgangenen Gewinn, Haftpflichtschäden, ideelle Schäden und mittelbare Schäden (Folgeschäden) besteht keine Deckung. Leistungsumfang und Versicherungswert Selbstbehalt Entschädigt werden alle für die Wiederherstellung des früheren, betriebsfertigen Zustandes notwendigen Aufwendungen, insbesondere Kosten für Ersatzteile und Reparaturstoffe sowie Lohnkosten beim vom Versicherungsdienstleister (siehe Punkt 8. der Produktinformation) beauftragten oder namhaft gemachten Reparaturunternehmen. Seite 4 von
5 Ist das Gerät durch ein versichertes Eigentumsdelikt abhandengekommen oder wirtschaftlich nicht wiederherstellbar (Totalschaden), wird nach Wahl des Versicherers entweder mit einem Gutschein bis zur Höhe des Versicherungswertes oder mit einem technisch gleichwertigen Ersatzgerät entschädigt. Eine Auszahlung der Entschädigung in bar ist nicht möglich. Der Versicherungswert ist der auf dem Kaufbeleg genannte Gerätepreis abzüglich 10% des Gerätepreises pro seit dem Kaufdatum abgelaufenem Jahr. Obergrenze der Entschädigung ist der Versicherungswert, wobei bereits geleistete Entschädigungen für Vorschäden (z.b. Mehrfachreparaturen) mitgerechnet werden. Bei Schäden durch Bedienungsfehler oder Ungeschicklichkeit (Sturz, Bruch, Unfall, Flüssigkeiten) sowie Eigentumsdelikten wird dem Versicherungsnehmer ein Selbstbehalt von 0% des Schadenersatzes (Entschädigung gem. Abs. 1 bzw. Abs. ), mindestens aber 0,- Euro verrechnet. Selbstbehalte sind mit Rechnungserhalt zur Zahlung fällig. 4 Fälligkeit der Prämien, Beginn, Dauer und Ende des Vertrages und Kündigung Die Einmalprämie wird gleichzeitig mit dem Kauf des Elektrogerätes zur Zahlung fällig. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Tag des Gerätekaufes und der damit verbundenen einmaligen Prämienzahlung, er dauert je nach Schutzprodukt ein, zwei, drei, oder maimal und endet um 24:00 Uhr des letzten Versicherungstages. Der Vertrag kann bei einer Vertragslaufzeit von mehr als drei n zum Ablauf des dritten oder jedes darauf folgenden s unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat vom Versicherungsnehmer gekündigt werden. Nach dem Eintritt eines Schadenfalles kann jede Vertragspartei den Vertrag innerhalb eines Monats nach Anerkennung oder Ablehnung der Leistungspflicht schriftlich kündigen. Mit erfolgter Entschädigung im Falle eines Totalschadens oder mit erfolgtem Gerätetausch endet der Vertrag. Das defekte Gerät und das im ursprünglichen Lieferumfang enthaltene Zubehör gehen in das Eigentum des Versicherers über. Abschluss der Versicherung, Versicherungsschein, Vertragssprache und Versicherungsort Der Vertrag kommt mit dem Kauf des Gerätes bei gleichzeitiger Bezahlung der Versicherungsprämie zustande. Die Versicherungspolizze (Versicherungsschein) besteht aus der Produktinformation, diesen Allgemeinen Bedingungen und der Originalrechnung über das versicherte Gerät und die Versicherungsprämie. Vertragssprache und die Sprache der Kommunikation zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer ist deutsch. Es gilt eine weltweite Deckung. 6 Obliegenheiten vor und im Versicherungsfall; keine Leistungspflicht 6.1 Der Versicherungsnehmer hat das versicherte Gerät auch während des Transportes ordnungsgemäß, sorgfältig und sicher und nach den Herstellerangaben aufzubewahren und zu gebrauchen. Verletzt der Versicherungsnehmer eine Obliegenheit nach 6.1, so ist der Versicherer nach Maßgabe 6 VersVG zur Kündigung berechtigt. Eine Kündigung des Versicherers wird mit Zugang wirksam. 6.2 Der Versicherungsnehmer hat bei Eintritt des Versicherungsfalles dem verkaufenden Fachhändler oder Versicherungsdienstleister den Schadetritt unverzüglich, spätestens drei Tage nach Kenntnisnahme, anzuzeigen; dem Versicherungsdienstleister unverzüglich jede Auskunft in Schriftform zu erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalles oder des Umfanges der Leistungspflicht des Versicherers erforderlich ist, sowie jede Untersuchung über Ursache und Höhe des Schadens zu gestatten und vom Versicherer angeforderte Belege beizubringen. Verletzt der Versicherungsnehmer eine Obliegenheit nach 6.2, so ist der Versicherer nach Maßgabe der 6 und 62 VersVG leistungsfrei. Der Versicherer ist von der Leistung frei, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Repräsentant nach Eintritt des Schadensfalls zu erfüllende Obliegenheiten grob fahrlässig oder vorsätzlich verletzt. Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren nach drei n. Versicherungsschutz besteht nur, falls nicht durch eine andere Versicherung Versicherungsschutz gegeben ist. 7 Rücktritt vom Vertrag Der Versicherungsnehmer kann binnen zweier Wochen vom Vertrag zurücktreten, sofern er a) keine Kopie seiner Vertragserklärung erhalten hat, b) die Versicherungsbedingungen nicht vor Abgabe seiner Vertragserklärung erhalten hat, oder c) die im 9a Versicherungsaufsichtsgesetz und, sofern die Vermittlung durch einen Versicherungsvermittler in der Form Versicherungsagent erfolgte, die in den 17f Abs. 7 bis 8 und 17g Gewerbeordnung 1994 vorgesehenen Mitteilungen nicht erhalten hat. Der Rücktritt bedarf der Schriftform. Die Frist beginnt erst zu laufen, wenn die unter c) angeführten Mitteilungspflichten erfüllt worden sind, dem Versicherungsnehmer der Versicherungsschein ( ) und die Versicherungsbedingungen ausgefolgt worden sind und nach Zugang dieser Belehrung. Zur Wahrung der Rücktrittsfrist genügt die rechtzeitige Absendung der schriftlichen Rücktrittserklärung. Die Rücktrittserklärung ist an die AQILO GmbH, Wurzbachgasse 20/7, 110 Wien, Österreich, kontakt@aqilo.com zu richten. Für eine Rückantwort ist die Adresse sowie die Telefon-Nummer anzugeben. Die Stornierung und Rückzahlung der Prämie erfolgt dann durch den Versicherungsvermittler. Besondere Hinweise: Das Rücktrittsrecht erlischt spätestens einen Monat nach Zugang des Versicherungsscheins ( 6) und der Belehrung über das Rücktrittsrecht. Hat der Versicherer vorläufige Deckung gewährt, gebührt ihm hierfür die ihrer Dauer entsprechende Prämie. 8 Beschwerden und Anzuwendendes Recht Beschwerden können an die AQILO GmbH, Homepage: kontakt@aqilo.com oder an die Aufsichtsbehörde gerichtet werden. Aufsichtsbehörde ist die Finanzmarktaufsicht Österreich, Otto-Wagner-Platz, A-1090 Wien, Homepage: Auf diesen Vertrag einschließlich der Frage seines gültigen Zustandekommens und seiner Vor- und Nachwirkungen ist das Recht des Staates anzuwenden, in dem zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses das Risiko belegen ist, also des Staates, in dem das Elektrogerät mit der Garantieverlängerung oder dem Geräteschutz gekauft wird. Wichtige Adressen: Webseite AQILO: Schadens-Meldung: Informationen & Beschwerden & Widerruf: kontakt@aqilo.com Seite von Alle Gerätepreise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer. Alle Versicherungsprämien verstehen sich inklusive Versicherungssteuer. Druckfehler und Prämienänderungen vorbehalten. Stand
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