Produktinformation für die T-Mobile Geräteversicherung Handy Classic und Handy Premium

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2 Produktinformation für die T-Mobile Geräteversicherung Handy Classic und Handy Premium Diese Produktinformation gibt einen Überblick zu den angebotenen Versicherungsleistungen. Zusammen mit den Allgemeinen Bedingungen für die T-Mobile Geräteversicherung Handy Classic oder Handy Premium (ABTG 2015) und der Information zur Datenanwendung (gem. 24 Datenschutzgesetz) in diesem Folder ergibt sich der vollständige Vertragsinhalt. 1. Art der Versicherung Die T-Mobile Geräteversicherung ist eine Sachversicherung, mit welcher das gekaufte Gerät durch Bezahlung einer einmaligen Prämie gegen bestimmte Schäden, die innerhalb der Laufzeit des Versicherungsvertrages am Gerät eintreten, versichert wird. Diese Versicherung gilt für Gerätekäufe bei T-Mobile Austria inkl. tele.ring. 2. Was ist versichert Versichert sind die im Kaufbeleg mit einer Versicherungsprämie angeführten Elektrogeräte gegen unvorhergesehen und plötzlich eintretende Beschädigung, Zerstörung oder Verlust gemäß der ausgewählten Deckungsvariante Classic Handy-Schutz oder Premium Handy-Schutz. T-Mobile Classic Handy-Versicherungsschutz T-Mobile Premium Handy-Versicherungsschutz Materialfehler Herstellungsfehler Schäden durch gewerbliche Nutzung Ungeschicklichkeit VN Bedienungsfehler VN Fall-/Bruch-/Sturzschaden VN Flüssigkeitsschaden VN Wasser oder Feuchtigkeit durch Elementarschäden Hochwasser, Steinschlag, Sturm, Frost, Überschwemmung Blitzschlag/Brand/Explosion Über-/Unterspannung/Kurzschluss Mechanisch einwirkende Gewalt Einbruchsdiebstahl/Beraubung Wasser/Feuchtigkeit durch Witterung Verschleiß/Verschleißteile Nein Diebstahl Nein Akkus (keine Batterien) Nein Verbrauchsmaterial Nein Nein VN: Versicherungsnehmer bzw. Versicherte Diese Aufzählung ist nicht vollständig. Den genauen Versicherungsumfang entnehmen Sie den beiliegenden Bedingungen ABTG Was ist nicht versichert Die wichtigsten Fälle, die vom Versicherungsschutz ausgenommen sind: Schäden, die vom Versicherungsnehmer oder Versicherten durch vorsätzliche oder grobfahrlässige Handlungen oder Unterlassungen herbeigeführt werden; Schäden, die bei Abhandenkommen durch Liegenlassen, Vergessen oder Verlieren herbeigeführt werden; Schäden, für die der Hersteller- oder die Reparaturfirma gesetzlich oder vertraglich zu haften haben; Diebstahl oder Einbruchdiebstahl aus einem verkehrsüblichen Beförderungsmittel wie z.b. PKW oder öffentliche Verkehrsmittel. Dies ist keine abschließende Darstellung, weitere Ausschlüsse entnehmen Sie den beiliegenden Bedingungen ABTG Selbstbehalt Der Versicherungsnehmer bzw. Versicherte hat in jedem Schadenfall einen Selbstbehalt von Euro 49,90 zu tragen. 5. Höhe der Prämie Die Prämie ist abhängig vom Gerätepreis, das ist der Verkaufspreis gemäß Kaufbeleg für jede versicherte Sache inkl. MwSt. ohne Stützungen oder Rabatte. Die Prämie ist einmalig beim Kauf des Gerätes zu bezahlen und gilt für die Versicherungsdauer von zwei hren. Classic Handy-Schutz Gerätepreis bis (inkl. MWSt.) einmalige Prämie inkl. VersSt. einmalige Prämie inkl. 11,2% 200,00 49,90 5,03 400,00 59,90 6, ,00 99,90 10,06 Premium Handy-Schutz Gerätepreis bis (inkl. MWSt.) einmalige Prämie inkl. VersSt. einmalige Prämie inkl. 11,2% 200,00 79,90 8,05 400,00 119,90 12, ,00 149,90 15,10 6. Pflichten des Versicherungsnehmers bzw. Versicherten Der Versicherungsnehmer bzw. Versicherte ist verpflichtet, dafür zu sorgen bzw. sorgen zu lassen, dass die versicherten Sachen sich in technisch einwandfreiem, betriebsfähigem Zustand befinden, sorgfältig gewartet und instandgehalten werden, sorgsam und vorausschauend verwahrt werden bzw. im Sinne der Bedienungs- bzw. Herstelleranweisung betrieben werden. Eine Verletzung dieser Obliegenheiten kann zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen. 7. Pflichten des Versicherungsnehmers bzw. Versicherten im Schadenfall Im Schadenfall ist zur Geltendmachung der Ansprüche das schadhafte Gerät mit der auf dem Originalkaufbeleg oder Duplikat des Originalkaufbeleges ausgewiesenen Versicherungsbestätigung vorzulegen. Der Schaden ist über das Webformular der AQILO GmbH unter oder auf dem Postweg an die AQILO GmbH Service Center 24, Schönbrunner Straße 101, 1050 Wien, Österreich oder per an aqilo.com in geschriebener Form zu melden. Jeder Schaden muss unverzüglich gemeldet werden. Schäden durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub oder durch vorsätzliche Beschädigung durch Dritte müssen zusätzlich unverzüglich, spätestens 3 Tage nach Bekanntwerden, an einer Polizeidienststelle angezeigt wer-

3 den. Eine Kopie der polizeilichen Meldung ist vorzulegen. Der Versicherungsnehmer bzw. Versicherte muss jeden Schaden so gering wie möglich halten. Eine Verletzung dieser Obliegenheiten kann zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen. 8. Beginn und Ende des Versicherungsschutzes Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Kaufdatum des Neugerätes und der sofortigen Zahlung der Versicherungsprämie. Der Versicherungsschutz endet mit dem Eintritt eines Versicherungsfalles gemäß Artikel 2, spätestens aber zwei hre nach Kaufdatum des Neugerätes. 9. Anwendbares Recht Auf die im Rahmen der Geschäftsbeziehung abgeschlossenen Verträge ist österreichisches Recht anzuwenden. 10. Rücktrittsrechte Hinweis zu den gesetzlichen Rücktrittsrechten Rücktritt gemäß 5b Versicherungsvertragsgesetz: Der Versicherungsnehmer hat gemäß 5b Versicherungsvertragsgesetz das Recht, binnen zweier Wochen in geschriebener Form vom Vertrag zurückzutreten, sofern (i) er nicht durch einen Versicherungsmakler vertreten ist und keine Kopie seiner Vertragserklärung erhalten hat, oder (ii) er die Versicherungsbedingungen nicht vor Abgabe seiner Vertragserklärung erhalten hat, oder (iii) die in den 9a und 18b Versicherungsaufsichtsgesetz und, sofern die Vermittlung durch einen Versicherungsagenten erfolgte, die in den 137f Abs. 7 bis 8 und 137g sowie Gewerbeordnung 1994 (GewO) unter Beachtung des 137h GewO vorgesehenen Mitteilungen nicht erhalten hat. Die genannte Frist zum Rücktritt beginnt erst zu laufen, wenn die unter (iii) angeführten Mitteilungspflichten rechtzeitig erfüllt worden sind, dem Versicherungsnehmer die Versicherungspolizze und die Versicherungsbedingungen ausgefolgt worden sind und er über sein Rücktrittsrecht belehrt worden ist. Die Frist ist gewahrt, wenn die Erklärung innerhalb der Frist abgesendet wird. Das Rücktrittsrecht erlischt spätestens einen Monat nach Zugang der Versicherungspolizze einschließlich einer Belehrung über das Rücktrittsrecht. Hat der Versicherer vorläufige Deckung gewährt, gebührt ihm hiefür die ihrer Dauer entsprechende Prämie. Das Rücktrittsrecht besteht jedoch nicht, wenn die Vertragslaufzeit weniger als 6 Monate beträgt. Beteiligten vorangegangen ist. Rücktritt gemäß 3a Konsumentenschutzgesetz: Ist der Versicherungsnehmer Verbraucher, kann er vom Vertrag binnen der Frist von einer Woche schriftlich zurücktreten, wenn ohne seine Veranlassung für seine Einwilligung maßgebliche Umstände, die der Unternehmer im Zuge der Vertragsverhandlungen als wahrscheinlich dargestellt hat, nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten. Derartige Umstände können sein: die Erwartung der Mitwirkung oder Zustimmung eines Dritten, die Aussicht auf steuerliche Vorteile, die Aussicht auf öffentliche Förderung oder die Aussicht auf einen Kredit. Die Frist für den Rücktritt beginnt zu laufen, sobald dem Versicherungsnehmer erkennbar ist, dass die maßgeblichen Umstände nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten und endet bei Versicherungsverträgen mit einer Laufzeit von mehr als einem hr jedenfalls einen Monat nach Vertragsabschluss. Die Rücktrittserklärung ist schriftlich an: AQILO GmbH Service Center 24, Schönbrunner Straße 101, 1050 Wien, Österreich, Homepage: kontakt@aqilo.com, zu richten. Rücktritt gemäß 5c Versicherungsvertragsgesetz: Ist der Versicherungsnehmer Verbraucher, kann er vom Vertrag oder seiner Vertragserklärung binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in geschriebener Form zurücktreten. Die Frist zur Ausübung des Rücktrittsrechts beginnt erst zu laufen, sobald ihm (i) die Versicherungspolizze und die Versicherungsbedingungen einschließlich der Bestimmungen über die Prämienfestsetzung bzw. Prämienänderung, (ii) die in 9a und 18b VAG sowie in den 137f Abs. 7 und 8 und 137g unter Beachtung von 137 GewO vorgesehenen Informationen und (iii) eine Belehrung über das Rücktrittsrecht zugegangen ist. Rücktritt gemäß 3 Konsumentenschutzgesetz: Ist der Versicherungsnehmer Verbraucher kann er wenn der Vertrag nicht in den Räumlichkeiten des Versicherer abgeschlossen wurde bis zum Zustandekommen des Vertrages jederzeit und danach innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der Polizze vom Vertrag zurücktreten. Das Rücktrittsrecht erlischt spätestens einen Monat nach Zustandekommen des Vertrages. Das Rücktrittrecht steht dem Verbraucher nicht zu, wenn er den Vertragsabschluss selbst angebahnt hat oder dem Abschluss des Vertrages keine Besprechung zwischen den

4 Allgemeine Bedingungen für die T-Mobile Geräteversicherung Handy Classic und Handy Premium (ABTG 2015) Artikel 1 - Versicherte Sachen und Kosten 1. Versichert sind die im Kaufbeleg mit einer Versicherungsprämie angeführten Elektrogeräte (Handys oder Tablets) von T-Mobile und tele.ring. 2. Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf: 2.1 Verschleißteile aller Art; 2.2 Software und Daten; 2.3 Weiters erstreckt sich der Versicherungsschutz nicht auf Kosten für Service, Gebühren durch unbefugten Gebrauch, Justage- und Reinigungsarbeiten. Artikel 2 - Versicherte Gefahren und Schäden A) Handy Classic VERSICHERUNGSSCHUTZ 1. Handy Classic Versicherungsschutz besteht gegen unvorhergesehen und plötzlich eintretende Beschädigungen, Zerstörungen oder Verluste der versicherten Sachen durch: 1.1 Material- und Herstellungsfehler nach Ablauf der Herstellergarantie und Gewährleistung; 1.2 Bedienungsfehler und Ungeschicklichkeit des Versicherungsnehmers bzw. Versicherten (Sturz, Bruch, Fall oder Flüssigkeiten); 1.3 mechanisch einwirkende Gewalt durch Gegenstände aller Art ohne Eigen- oder Fremdverschulden des Versicherungsnehmers bzw. Versicherten; 1.4 Wasser oder Feuchtigkeit durch Elementarschäden, Schäden an Gebäuden (Rohrbruch); 1.5 Hochwasser, Steinschlag, Sturm, Frost, Überschwemmung, Lawinen; 1.6 Brand, direkter Blitzschlag, Explosionen und Flugzeugabsturz (einschließlich der beim Löschen und Retten entstehenden Schäden); 1.7 indirekten Blitzschlag; 1.8 unmittelbare Wirkung elektrischer Energie infolge Erdschluss, Kurzschluss oder Überspannung; 1.9 Über- oder Unterspannung, elektrische Aufladung, elektromagnetische Störung; 1.10 Einbruchdiebstahl und Beraubung (unter Ausschluss von Schäden durch Einbruchdiebstahl aus einem verkehrsüblichen Beförderungsmittel). Ein Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn jemand fremde Sachen wegnimmt, nachdem er in einen Raum eines Gebäudes nachweislich einbricht, einsteigt oder mittels richtiger Schlüssel, die er durch Einbruchdiebstahl oder durch Raub an sich gebracht hatte bzw. falscher Schlüssel oder anderer Werkzeuge nachweislich eindringt. Ein Raub bzw. eine Beraubung liegt vor, wenn gegen den Versicherungsnehmer bzw. Versicherten Gewalt angewendet wird, um dessen Widerstand gegen die Wegnahme versicherter Sachen auszuschalten. AUSSCHLÜSSE 2. Der Versicherungsschutz erstreckt sich, ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen, nicht auf Schäden oder Verluste, die eingetreten sind 2.1 solange und soweit die Hersteller- oder Reparaturfirma gesetzlich oder vertraglich zu haften hat; 2.2 durch höhere Gewalt, Kernenergie, Kriegsereignisse aller Art, Terrorakte, Bürgerkriege oder innere Unruhen; 2.3 durch vorsätzliche oder grobfahrlässige Handlungen oder Unterlassungen des Versicherungsnehmers bzw. Versicherten; 2.4 durch leichte Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers bzw. Versicherten; 2.5 durch Einbruchdiebstahl aus einem verkehrsüblichen Beförderungsmittel; 2.6 als eine Folge der dauernden Einflüsse oder Einwirkungen chemischer, thermischer, mechanischer, elektrischer oder elektromagnetischer Art und/oder daraus entstehende Korrosion, Oxidation, Kavitation, Erosion und Ablagerungen aller Art; 2.7 durch kosmetische Schäden, die nicht die Funktion des Gerätes beeinträchtigen (Zerkratzen, Verschrammen, Lackschäden oder sonstige Verletzungen der Oberfläche, die nur Schönheitsfehler darstellen); 2.8 durch Abnützungs- und Alterungserscheinungen, auch vorzeitige; 2.9 durch dritte Personen (ausgenommen bei gedeckten Eigentumsdelikten), durch Reparaturversuche oder Eingriffe dritter Personen. Als dritte Person gilt jede Person oder Firma, die weder der Versicherungsnehmer bzw. Versicherte noch die Versicherung ist. Ausgenommen davon sind vom Hersteller oder der Versicherung autorisierte Serviceunternehmen; 2.10 durch Tiere; 2.11 durch die Verwendung von falschem oder schadhaftem Zubehör (z.b. Halterungen, Unterwassergehäuse etc.); 2.12 durch Verlieren, Vergessen oder unbeaufsichtigtes Liegenlassen des Gerätes. Ein späteres Wiederfinden kann nicht berücksichtigt werden und impliziert keinesfalls eine Deckung eventueller Schäden. 3. Der Versicherungsschutz erstreckt sich ferner nicht auf - Vermögensschäden aller Art (auch Stillstandskosten und Stehzeiten), - entgangenen Gewinn, - Haftpflichtschäden, - ideelle Schäden, - Leistungsmängel, - Wertminderung nach der Wiederherstellung oder Reparatur. B) Handy Premium VERSICHERUNGSSCHUTZ 1. Handy Premium Versicherungsschutz besteht gegen unvorhergesehen und plötzlich eintretende Beschädigungen, Zerstörungen oder Verluste der versicherten Sachen durch: 1.1 Material- und Herstellungsfehler nach Ablauf der Herstellergarantie und Gewährleistung; 1.2 Bedienungsfehler und Ungeschicklichkeit des Versicherungsnehmers bzw. Versicherten (Sturz, Bruch, Fall oder Flüssigkeiten); 1.3 mechanisch einwirkende Gewalt durch Gegenstände aller Art ohne Eigen- oder

5 Fremdverschulden des Versicherungsnehmers bzw. Versicherten; 1.4 Wasser oder Feuchtigkeit durch Elementarschäden, Schäden an Gebäuden (Rohrbruch); 1.5 Hochwasser, Steinschlag, Sturm, Frost, Überschwemmung, Lawinen; 1.6 Brand, direkter Blitzschlag, Explosionen und Flugzeugabsturz (einschließlich der beim Löschen und Retten entstehenden Schäden); 1.7 indirekten Blitzschlag; 1.8 unmittelbare Wirkung elektrischer Energie infolge Erdschluss, Kurzschluss oder Überspannung; 1.9 Über- oder Unterspannung, elektrische Aufladung, elektromagnetische Störung; 1.10 Einbruchdiebstahl und Beraubung (unter Ausschluss von Schäden durch Einbruchdiebstahl aus einem verkehrsüblichen Beförderungsmittel). Ein Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn jemand fremde Sachen wegnimmt, nachdem er in einen Raum eines Gebäudes nachweislich einbricht, einsteigt oder mittels richtiger Schlüssel, die er durch Einbruchdiebstahl oder durch Raub an sich gebracht hatte bzw. falscher Schlüssel oder anderer Werkzeuge nachweislich eindringt. Ein Raub bzw. eine Beraubung liegt vor, wenn gegen den Versicherungsnehmer bzw. Versicherten Gewalt angewendet wird, um dessen Widerstand gegen die Wegnahme versicherter Sachen auszuschalten. Weiters besteht Versicherungsschutz durch: 1.11 normalen, üblichen Verschleiß oder Abnützung; 1.12 Verschleiß oder Abnützung von Akkus, die als mitverkauftes Zubehör in der Originalverpackung des versicherten Gerätes enthalten waren; 1.13 Diebstahl (unter Ausschluss von Schäden durch Diebstahl aus einem verkehrsüblichen Beförderungsmittel). AUSSCHLÜSSE 2. Der Versicherungsschutz erstreckt sich, ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen, nicht auf Schäden oder Verluste, die eingetreten sind 2.1 solange und soweit die Hersteller- oder Reparaturfirma gesetzlich oder vertraglich zu haften hat; 2.2 durch höhere Gewalt, Kernenergie, Kriegsereignisse aller Art, Terrorakte, Bürgerkriege oder innere Unruhen; 2.3 durch vorsätzliche oder grobfahrlässige Handlungen oder Unterlassungen des Versicherungsnehmers bzw. Versicherten; 2.4 durch leichte Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers bzw. Versicherten; 2.5 durch Diebstahl oder Einbruchdiebstahl aus einem verkehrsüblichen Beförderungsmittel; 2.6 durch einfachen Diebstahl, wenn das versicherte Gerät - auch nur kurzfristig unbeaufsichtigt abgestellt oder abgelegt wird, - sich in einem beliebigen Transportbehältnis oder Kleidungsstück befindet und dieses unbeaufsichtigt, auch nur kurzfristig, abgestellt oder abgelegt wird, - bei Veranstaltungen, Versammlungen bzw. allen Arten von Menschenansammlungen nicht gesichert in Taschen von Kleidungsstücken, körpernah bzw. am Körper getragen wird; 2.7 als eine Folge der dauernden Einflüsse oder Einwirkungen chemischer, thermischer, mechanischer, elektrischer oder elektromagnetischer Art und/oder daraus entstehende Korrosion, Oxidation, Kavitation, Erosion und Ablagerungen aller Art; 2.8 durch kosmetische Schäden, die nicht die Funktion des Gerätes beeinträchtigen (Zerkratzen, Verschrammen, Lackschäden oder sonstige Verletzungen der Oberfläche, die nur Schönheitsfehler darstellen); 2.9 durch dritte Personen (ausgenommen bei gedeckten Eigentumsdelikten), durch Reparaturversuche oder Eingriffe dritter Personen. Als dritte Person gilt jede Person oder Firma, die weder der Versicherungsnehmer bzw. Versicherte noch die Versicherung ist. Ausgenommen davon sind vom Hersteller oder der Versicherung autorisierte Serviceunternehmen; 2.10 durch Tiere; 2.11 durch die Verwendung von falschem oder schadhaftem Zubehör (z.b. Halterungen, Unterwassergehäuse etc.); 2.12 durch Verlieren, Vergessen oder unbeaufsichtigtes Liegenlassen des Gerätes. Ein späteres Wiederfinden kann nicht berücksichtigt werden und impliziert keinesfalls eine Deckung eventueller Schäden. 3. Der Versicherungsschutz erstreckt sich ferner nicht auf - Vermögensschäden aller Art (auch Stillstandskosten und Stehzeiten), - entgangenen Gewinn, - Haftpflichtschäden, - ideelle Schäden, - Leistungsmängel, - Wertminderung nach der Wiederherstellung oder Reparatur. Artikel 3 - Versicherungswert Versicherungswert ist der Gerätepreis, das ist der Verkaufspreis gemäß Kaufbeleg für jede versicherte Sache inkl. MwSt. ohne Stützungen oder Rabatte. Der Versicherungswert bzw. Gerätepreis ist mit Euro 1.000,- begrenzt. Artikel 4 - Versicherungsort Die Versicherung gilt innerhalb Europas im geografischen Sinn (umfasst auch Island, Grönland, Spitzbergen, die Kanarischen Inseln, Madeira, Zypern, die Azoren sowie die asiatischen Gebiete der Türkei und Russland). Artikel 5 Versicherungsbeginn und -ende 1. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Kaufdatum des Neugerätes und der sofortigen Zahlung des Betrages. 2. Der Versicherungsschutz endet mit dem Eintritt eines Versicherungsfalles gemäß Artikel 2, spätestens aber zwei hre nach Kaufdatum des Neugerätes. Artikel 6 - Aufgaben des Versicherungsnehmers bzw. Versicherten vor Eintritt des Schadenfalles (Obliegenheiten) 1. Der Versicherungsnehmer bzw. Versicherte ist verpflichtet, dafür zu sorgen bzw. sorgen zu lassen, dass die versicherten Sachen - sich in technisch einwandfreiem, betriebsfähigem Zustand befinden, - sorgfältig gewartet und instandgehalten werden, - sorgsam und vorausschauend verwahrt werden, - im Sinne der Bedienungs- bzw. Herstelleranweisung betrieben werden. 2. Der Versicherungsnehmer bzw. Versicherte ist verpflichtet, sämtliche für den Abschluss des Versicherungsvertrages wichtigen Informationen wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben.

6 3. Die Nichterfüllung dieser Aufgaben (Obliegenheiten) seitens des Versicherungsnehmers bzw. Versicherten hat den Verlust des Rechtes auf die Leistungen des Versicherers zur Folge. Die Rechtsfolgen dieser Vereinbarung bestimmt 6 (1) und (2) VersVG. Artikel 7 - Aufgaben des Versicherungsnehmers bzw. Versicherten im Schadenfall (Obliegenheiten) 1. Im Schadenfall ist zur Geltendmachung der Ansprüche das schadhafte Gerät mit der auf dem Originalkaufbeleg oder Duplikat des Originalkaufbeleges ausgewiesenen Versicherungsbestätigung vorzulegen. Der Schaden ist der AQILO GmbH in deren einfach und schnell auszufüllendem Webformular unter schriftlich zu melden. 2. Jeder Schaden muss unverzüglich gemeldet werden. Schäden durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub oder durch vorsätzliche Beschädigung durch Dritte müssen zusätzlich unverzüglich, spätestens 3 Tage nach Bekanntwerden, an einer Polizeidienststelle angezeigt werden. Eine Kopie der polizeilichen Meldung ist vorzulegen. 3. Der Versicherungsnehmer bzw. Versicherte muss jeden Schaden so gering wie möglich halten. 4 Leistungsfreiheit Verletzt der Versicherungsnehmer bzw. Versicherte eine der vorstehenden Aufgaben (Obliegen heiten), ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei - nach Maßgabe des 6 VersVG - nach Maßgabe des 62 VersVG im Fall einer Verletzung der Schadenminderungspflicht. Artikel 8 - Entschädigung 1. Entschädigungsleistung im Falle einer Reparatur: Ersetzt werden alle zur Wiederinstandsetzung des Gerätes erforderlichen Kosten bei einem vom Versicherer beauftragten Reparaturunternehmen (inklusive der anfallenden Material- und Arbeitsaufwendungen sowie inklusive der Versandkosten für Transporte zwischen Versicherungsnehmern und der beauftragten Reparaturunternehmen), wobei die Entschädigungsleistung mit dem ursprünglichen Kaufpreis begrenzt ist. 2. Entschädigungsleistung im Falle eines Totalschadens: Der Versicherungsnehmer bzw. Versicherte erhält im Falle eines Totalschadens oder einer unwirtschaftlichen Reparatur als Ersatz für sein altes, defektes Gerät ein Neugerät, das technisch dem alten Gerät zumindest gleich gestellt oder besser gestellt ist. Bei Verfügbarkeit gleichwertiger Geräte besteht kein Anspruch auf technisch bessere, selbst wenn diese in preislicher Hinsicht dem ursprünglichen Anschaffungswert entsprechen würden. Maßgeblich ist nicht der Anschaffungswert des alten Gerätes sondern ausschließlich der Wert des neuen Gerätes sowie dessen technische Vergleichbarkeit mit dem alten Gerät. 3. Im Falle eines Totalschadens oder eines Gerätetausches geht das defekte Gerät (inkl. des im originalen Lieferumfang befindlichen Zubehörs, sofern es ersetzt wird) in das Eigentum des Versicherers über. 4. Eine Ablöse der Schäden in Bargeld ist ausgeschlossen. 5. Der Versicherungsnehmer bzw. Versicherte hat in jedem Schadenfall den vereinbarten Selbstbehalt zu tragen. Der vereinbarte Selbstbehalt wird vom entschädigungspflichtigen Betrag abgezogen. Sämtliche Beurteilungen und Prüfungen von Schadenmeldungen werden im Auftrag des Versicherers ausschließlich durch die AQILO GmbH durchgeführt. AQILO GmbH Service Center 24, Schönbrunner Straße 101, 1050 Wien, Österreich, Homepage: kontakt@aqilo.com, Firmenbuch Wien: FN i. Der Versicherungsvermittler ist die T-Mobile Austria GmbH. T-Mobile Austria GmbH, Rennweg 97-99, A-1030 Wien, Österreich, Postfach 676 oder 1012, A-1031 Wien, Österreich, FB-Eintrag: Handelsgericht Wien FN k, UID ATU , DVR Artikel 10 - Rechtlicher Zusammenhang mit den Allgemeinen Bedingungen für die Sachversicherung (ABS) Als weitere Vertragsgrundlagen liegen die Allgemeine Bedingungen für die Sachversicherung (ABS 2012 idf 07/2012) der Generali Versicherung AG zu Grunde. Artikel 11 Beschwerden und anzuwendendes Recht Beschwerden können an die AQILO GmbH, Homepage: kontakt@aqilo.com oder an die Aufsichtsbehörde: Finanzmarktaufsicht Österreich, Praterstraße 23, A-1020 Wien gerichtet werden. Auf den Vertrag ist österreichisches Recht anzuwenden. Artikel 9 Versicherung und Vermittler Versicherer ist die Generali Versicherung AG. Generali Versicherung AG, Aktiengesellschaft mit Sitz in Wien, Firmenbuch HG Wien, FB Nr a, DVR Nummer

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