Block H: Arbeitsmedizin. Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit. Inhalt des Vortrages

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1 Block H: Arbeitsmedizin Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit Dr. med. Andreas Pinger Facharzt für Arbeitsmedizin Facharzt für Allgemeinmedizin (Institut und Poliklinik für Arbeitsmedizin, Umweltmedizin und Präventionsforschung Universitätsklinikum Köln (AöR)) Inhalt des Vortrages Konflikte um die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Abgrenzung zu anderen Sachverhalten AU-Begutachtung Fallstricke Take Home Messages/Schlussfolgerungen 22. November 2018 Interessenskonflikte: keine Fragen & Fallbeispiele 2 Konflikte um die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Unterschiedliche Interessen - mögliche Interessenskonflikte - Patienten/Versicherte, Arbeitgeber, Ärzte, Krankenkasse, MDK, ggf. weitere Erwartungen, Einstellungen und Verhalten von Patienten (z.b. Internet/Telefon/Hausbesuch) und Arbeitgebern Unkenntnisse und Fehlinformationen Einflüsse von Dritten, z.b. im Rahmen von privaten, persönlichen Probleme Wann liegt Arbeitsunfähigkeit vor? (1) Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn Versicherte auf Grund von Krankheit ihre zuletzt vor der Arbeitsunfähigkeit ausgeübte Tätigkeit nicht mehr oder nur unter der Gefahr der Verschlimmerung der Erkrankung ausführen können. Bei der Beurteilung ist darauf abzustellen, welche Bedingungen die bisherige Tätigkeit konkret geprägt haben. Arbeitsunfähigkeit liegt auch vor, wenn auf Grund eines bestimmten Krankheitszustandes, der für sich allein noch keine Arbeitsunfähigkeit bedingt, absehbar ist, dass aus der Ausübung der Tätigkeit für die Gesundheit oder die Gesundung abträgliche Folgen erwachsen, die Arbeitsunfähigkeit unmittelbar hervorrufen. Richtlinie des Gemeinsamen Bundesauschusses über die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit und die Maßnahmen zur stufenweisen Wiedereingliederung nach 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 7 SGB V Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie Stand: 20. Oktober

2 Wann liegt Arbeitsunfähigkeit vor? (2) Arbeitsunfähigkeit besteht auch während einer stufenweisen Wiederaufnahme der Arbeit fort, durch die Versicherten die dauerhafte Wiedereingliederung in das Erwerbsleben durch eine schrittweise Heranführung an die volle Arbeitsbelastung ermöglicht werden soll. ( ) ( ): Besondere Regelungen für: Arbeitslose; Arbeitsunfähigkeit bei [arbeitslosen] Schwangeren; Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende Hartz IV ) beantragt haben oder beziehen; Versicherte, bei denen nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit das Beschäftigungs-verhältnis endet und die aktuell keinen anerkannten Ausbildungsberuf ausgeübt haben (An- oder Ungelernte) (Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie Stand: 20. Oktober 2016) 5 Wann liegt Arbeitsunfähigkeit vor? (3) Die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit setzt die Befragung der oder des Versicherten durch die Ärztin oder den Arzt zur aktuell ausgeübten Tätigkeit und den damit verbundenen Anforderungen und Belastungen voraus (.). Zwischen der Krankheit und der dadurch bedingten Unfähigkeit zur Fortsetzung der ausgeübten Tätigkeit muss ein kausaler Zusammenhang erkennbar sein. Rentnerinnen und Rentner können, wenn sie eine Erwerbstätigkeit ausüben, arbeitsunfähig nach Maßgabe dieser Richtlinie sein. ( ) (Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie Stand: 20. Oktober 2016) 6 Die Erstbescheinigung ist von dem Vertragsarzt/der Vertragsärztin anzukreuzen, der die Arbeitsunfähigkeit erstmalig festgestellt hat. Folgebescheinigung (auch bei Mit- /Weiterbehandlung) Eine Rückdatierung des Beginns der Arbeitsunfähigkeit auf einen vor dem Behandlungsbeginn liegenden Tag ist nur ausnahmsweise und nur nach gewissenhafter Prüfung und in der Regel nur bis zu (zwei) drei Tagen zulässig. Aktuelle Arbeitsunfähigkeit begründende Diagnosen im Format ICD 10 Die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit soll nicht für einen mehr als zwei Wochen im Voraus liegenden Zeitraum bescheinigt werden. Ist es auf Grund der Erkrankung oder eines besonderen Krankheitsverlaufs sachgerecht, kann die Arbeitsunfähigkeit bis zur voraussichtlichen Dauer von einem Monat bescheinigt werden Besteht an arbeitsfreien Tagen Arbeitsunfähigkeit, z. B. an Samstagen, Sonntagen, Feiertagen, Urlaubstagen oder an arbeitsfreien Tagen auf Grund einer flexiblen Arbeitszeitregelung (sogenannte Brückentage), ist sie auch für diese Tage zu bescheinigen. ab 7. AU-Woche oder sonstiger Krankengeldfall: Eigenverantwortung der Patienten Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie Stand: 20. Oktober Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie Stand: 20. Oktober 82016

3 Muster 52 Bericht bei Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit nur auf Anfrage der Krankenkasse Wann liegt keine Arbeitsunfähigkeit vor? (1) nicht vergessen: EBM ) Arbeitsunfähigkeit besteht nicht, wenn andere als die in 2 genannten Gründe Ursache für die Arbeitsverhinderung der oder des Versicherten sind. Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie Stand: 20. Oktober Wann liegt keine Arbeitsunfähigkeit vor? (2) (2) Arbeitsunfähigkeit liegt insbesondere nicht vor bei Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege eines erkrankten Kindes. Die Bescheinigung hierfür hat auf dem vereinbarten Vordruck (Muster Nummer 21) zu erfolgen, der der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber vorzulegen ist und zur Vorlage bei der Krankenkasse zum Bezug von Krankengeld ohne bestehende Arbeitsunfähigkeit der oder des Versicherten berechtigt, für Zeiten, in denen ärztliche Behandlungen zu diagnostischen oder therapeutischen Zwecken stattfinden, ohne dass diese Maßnahmen selbst zu einer Arbeitsunfähigkeit führen, bei Inanspruchnahme von Heilmitteln (z. B. physikalisch-medizinische Therapie), bei Teilnahme an ergänzenden Leistungen zur Rehabilitation oder rehabilitativen Leistungen anderer Art (Koronarsportgruppen u. a.), Wann liegt keine Arbeitsunfähigkeit vor? (3) bei Durchführung von ambulanten und stationären Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen, es sei denn, vor Beginn der Leistung bestand bereits Arbeitsunfähigkeit und diese besteht fort oder die Arbeitsunfähigkeit wird durch eine interkurrente Erkrankung ausgelöst, wenn Beschäftigungsverbote nach dem Infektionsschutzgesetz oder dem Mutterschutzgesetz (Zeugnis nach 3 Absatz 1 MuSchG) ausgesprochen wurden; dies gilt nicht bei Vorliegen der Voraussetzungen nach 2 Absatz 3 Satz 3 der Richtlinie, bei kosmetischen und anderen Operationen ohne krankheitsbedingten Hintergrund und ohne Komplikationen oder bei einer nicht durch Krankheit bedingten Sterilisation (Verweis auf 5 Absatz 1 Satz 4 der Richtlinie)

4 Wann liegt keine Arbeitsunfähigkeit vor? (4) Wann liegt keine Arbeitsunfähigkeit vor? (5) Mutterschutz alt/neu Infektionsschutzgesetz - Tätigkeitsverbote - 11/12 Unzulässige Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen für schwangere/stillende Frauen - 16 Ärztliches Beschäftigungsverbot [kein ärztliches Zeugnis vorgesehen!] (1) Der Arbeitgeber darf eine schwangere Frau nicht beschäftigen, soweit nach einem ärztlichen Zeugnis ihre Gesundheit oder die ihres Kindes bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist Berufliches Tätigkeitsverbot Die zuständige Behörde kann Kranken, Krankheitsverdächtigen, Ansteckungsverdächtigen und Ausscheidern die Ausübung bestimmter beruflicher Tätigkeiten ganz oder teilweise untersagen. Satz 1 gilt auch für sonstige Personen, die Krankheitserreger so in oder an sich tragen, dass im Einzelfall die Gefahr einer Weiterverbreitung besteht. (2) Der Arbeitgeber darf eine Frau, die nach einem ärztlichen Zeugnis in den ersten Monaten nach der Entbindung nicht voll leistungsfähig ist, nicht mit Arbeiten beschäftigen, die ihre Leistungsfähigkeit übersteigen Abgrenzung zu anderen Sachverhalten Betriebsarzt und Arbeitsunfähigkeit Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) AU-Begutachtung - MDK Kriterien und Maßstäbe der AU-Begutachtung Bio-psycho-soziales Modell der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF = International Classification of Func-tioning, Disability and Health) 3 Aufgaben der Betriebsärzte (1) Die Betriebsärzte haben die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen des Gesundheitsschutzes zu unterstützen. Sie haben insbesondere 1. den Arbeitgeber und die sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen zu beraten, insbesondere bei ( ) 2. die Arbeitnehmer zu untersuchen, arbeitsmedizinisch zu beurteilen und zu beraten sowie die Untersuchungsergebnisse zu erfassen und auszuwerten, ( ) (3) Zu den Aufgaben der Betriebsärzte gehört es nicht, Krankmeldungen der Arbeitnehmer auf ihre Berechtigung zu überprüfen. 15 Der Beurteilung von AU liegt somit nicht allein das aktuell mitgeteilte Gesundheitsproblem, sondern die individuell aus der Aktivitätsbeeinträchtigung resultierenden Teilhabebeeinträchtigung oder negative Wechselwirkungen zwischen dem individuellen Lebenshintergrund (Umwelt-/Arbeits-platzund personbezogene Kontextfaktoren) und der Funktionsfähigkeit zugrunde. Begutachtungsanleitung Arbeitsunfähigkeit Stand: ; Richtlinie des GKV-Spitzenverbandes nach 282 SGB V. Hrsg: Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.v. (MDS) AU_ PDF 16

5 Fallstricke Take Home Messages/Schlussfolgerungen (1) Nichtbeachtung der (aktuellen) AU-Richtlinie, z.b. - Teilkenntnisse - Übernahme von Diagnosen aus der der Vorgeschichte, z.b. Dauerdiagnosen Cave: Entgeldfortzahlung vs. Krankengeld - Drängen der Patienten z.b. drohende, besondere gravierende Folgen (z.b. Arbeitsplatzverlust, Prüfungen mit Wiederholungsbeschränkung ) - Übergroße Empathie - R-Diagnosen über max. 7 Tage (dann zumindest V.a. XY) Vermeidung von F-Diagnosen Informationen zur Arbeitsunfähigkeit an die Patienten Praxis-Infos - allgemeine Informationen und Hinweise (incl. Pflichten der Patienten), insbesondere Zeitpunkt der Krankschreibung und Rückdatierung (nur ausnahmsweise möglich ) - Handhabung in der Praxis Informationen an das Praxis-Team und interne Abstimmungen Regressgefahr; berufsständische, finanzielle und ggf. strafrechtliche Folgen Take Home Messages/Schlussfolgerungen (2) Ihre Fallbeispiele und Fragen Gute, belastbare Dokumentation: - Anamnese & Befund; - berufliche Tätigkeit(en) mit individuellen Belastungen (und ggf. Beanspruchungen) - - ggf. Wiedervorstellung; Mögliche Probleme und Konflikte ansprechen AU-Bescheinigung: Beschränkung auf AU-begründende Diagnosen V.a. bei Folgebescheinigungen auf Diagnosen und Dauer achten Abrechnungsmöglichkeiten für MDK-Anfragen nutzen 19 20

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