DER FEHLZEITENKATALOG
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1 DER FEHLZEITENKATALOG Der folgende Fehlzeitenkatalog gibt Ihnen einen Überblick über die in STOTAX GEHALT UND LOHN vorhandenen Fehlzeiten und ihren Einsatzzweck. Die Fehlzeiten basieren i.d.r. auf den Vorgaben der Sozialversicherung. Durch die Eingabe einer Fehlzeit kann STOTAX GEHALT UND LOHN in den Abrechnungen und SV-Meldungen die notwendigen rechtlichen Besonderheiten berücksichtigen. KRANKHEIT EINES ARBEITNEHMERS Der erste Fehlzeitenbereich deckt die Krankheit eines Arbeitnehmers ab. ENTGELTFORTZAHLUNG Bei regulär sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern beginnt mit der Krankheitsphase i.d.r. auch die Entgeltfortzahlung, sofern die Wartezeit erfüllt ist: Krankheit mit Entgeltfortzahlung -- Die Fehlzeit wird für die maschinellen AAG-Erstattungsanträge - wenn aktiviert - benötigt und kennzeichnet ausschließlich vollständige Arbeitstage mit Entgeltfortzahlung. Krankheit aus Zeiterfassung mit EFZ -- Wie»Krankheit mit Entgeltfortzahlung«, wird automatisch für Krankheitsbereiche aus der Zeiterfassung verwendet. Krank bei Eintritt ohne Entgeltfortzahlung (EFZ) -- Für Krankheitsfälle vor dem Erreichen der Wartezeit für die Entgeltfortzahlung Krank ohne EFZ (Wartetag) -- Rechtslage vor 2016: Wenn kein Anspruch auf EFZ mehr besteht und der Arbeitnehmer erneut arbeitsunfähig krank wird, wird das Krankengeld bei nicht-stationärer Behandlung erst ab dem Tag nach der ärztlichen Feststellung der neuen Arbeitsunfähigkeit gezahlt. Der Tag der ärztlichen Feststellung ist ein Wartetag, für den der Arbeitnehmer weder Entgeltfortzahlung noch Krankengeld erhält. Aktuelle Rechtslage: Zur besseren sozialen Absicherung von Versicherten, die - wie z.b. bei bestimmten Formen der Dialyse - regelmäßig nur einen Arbeitstag arbeitsunfähig krank sind, besteht nun der Krankengeldanspruch bereits am Tag der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit. Ein Wartetag liegt aber noch dann vor, wenn die Arbeitsunfähigkeit im Rahmen einer ambulanten Behandlung rückwirkend für einige Tage festgestellt wird, da der Krankengeldanspruch erst ab dem Tag entsteht, an dem die ärztliche Feststellung passiert. Die Fehlzeit kann auch für einen Arbeitstag verwendet werden, an dem der Arbeitnehmer noch teilweise arbeitet und dann im Laufe des Tages arbeitsunfähig krank wird. An diesen Tag ist der Arbeitgeber zur Entgeltweiterzahlung verpflichtet, während die Krankenkasse im AAG-Verfahren (EFZ im Rechtssinne) lediglich vollständige Arbeitstage berechnet und erstattet (s. oben Fehlzeit Krankheit mit Entgeltfortzahlung). Der teilweise Arbeitstag kann dann als Wartetag eingegeben werden, damit später die EEL-Krankengeld-Bescheinigung vom Wartetag aus bescheinigt werden kann, da im EEL-Verfahren - abweichend vom AAG-Verfahren - bereits der teilweise Arbeitstag als Beginn der Arbeitsunfähigkeit gilt. STAND 05/2016
2 KRANKENGELD / SOZIALLEISTUNGEN Wenn die Zeit der Entgeltfortzahlung abgelaufen ist, erhält der gesetzlich oder freiwillig krankenversicherte Arbeitnehmer i.d.r. Krankengeld oder eine ähnliche Sozialleistung bzw. Entgeltersatzleistung: Krankheit/Kur nach Ablauf EFZ und Zahlung Krankengeld Krankheit/Kur nach Ablauf EFZ und Zahlung Übergangsgeld Krankheit/Kur nach Ablauf EFZ und Zahlung Verletztengeld Krankheit/Kur nach Ablauf EFZ und Zahlung Versorgungskrankengeld DER FEHLZEITENKATALOG SEITE 2 VON 5 Krankheit und Zahlung Entgeltersatzleistung anlässl. einer Lebendspende Bei Arbeitsunfähigkeit anlässlich einer Blutstammzellen-, Organ- oder Gewebespende erfassen Sie zunächst eine Krankheit mit Entgeltfortzahlung und wählen dort die besondere Ursache der Lebendtransplantation gemäß TPG wegen des manuellen AAG-Verfahrens mit der Krankenkasse des Transplantationsempfängers (nicht die des Arbeitnehmers als Spender) aus. Wenn die Arbeitsunfähigkeit nach dem Ablauf der Entgeltfortzahlung fortdauert, erfassen Sie dann diese Entgeltersatzleistungs-Fehlzeit wegen des ebenfalls manuellen EEL-Verfahrens. KRANKENTAGEGELD Für privat Krankenversicherte gibt es nach der Entgeltfortzahlung die folgenden beiden Fehlzeiten, die sich dadurch unterscheiden, ob der Beschäftigte eine Krankentagegeld-Versicherung abgeschlossen hat. Krankentagegeld (privat Krankenversicherte nach EFZ) Kein Krankentagegeld (privat Krankenversicherte nach EFZ) SONDERFÄLLE NACH ENTGELTFORTZAHLUNG Prüfen Sie aber auch, ob ggf. ein Sonderfall nach Entgeltfortzahlung vorliegt: Arbeitsunfähigkeit bei beschäftigten Rentnern über Ende EFZ Arbeitsunfähigkeit bei geringfüg. Beschäftigten über Ende EFZ KUG/S-KUG krank (Krankengeld in Höhe des KUG/S-KUG) Kalendermonats-Fehlzeit: Vom ersten Tag der Fehlzeit an liegen keine SV-Tage mehr vor. Eine Unterbrechungsmeldung Zeitmonats-Fehlzeit: Die SV-Tage laufen vom Beginn der Fehlzeit noch einen Zeitmonat weiter. Danach
3 DER FEHLZEITENKATALOG SEITE 3 VON 5 NACH DEM BEZUG VON KRANKENGELD Für die Erfassung von Zeiten nach dem Bezug von Krankengeld gibt es folgende Fehlzeiten: Aussteuerung () Einstellung Krankengeld wegen voller Erwerbsminderungsrente () Ende Krankengeld und Beginn ALG II -- Besondere Fehlzeit ohne SV-Tage (wie ), aber mit sofortiger Abmeldung mit Grund 30 wegen Gewährung von Arbeitslosengeld nach 125 SGB III. (Regelmäßig ohne Wiederanmeldung - theoretisch mit Grund 10.) MUTTERSCHAFT UND ELTERNZEIT Für Fehlzeiten aufgrund Mutterschaft und Elternzeit stehen folgende besondere Fehlzeiten zur Verfügung: Beschäftigungsverbot nach 11 MuschG -- Die Fehlzeit wird für die maschinellen AAG-Erstattungsanträge - wenn aktiviert - benötigt. Die SV-Tage laufen weiter. Mutterschutzfrist Elternzeit Unterbrechungsmeldung mit Grund 52 AUSTRITT UND WIEDEREINTRITT Die Erfassung von Wiedereintritten nach einem Austritt ist in STOTAX GEHALT UND LOHN über das Fehlzeitensystem gelöst: Austritt und Wiedereintritt -- Keine Beschäftigungszeit, daher keine Steuer- und Sozialversicherungstage Abmeldung mit Grund 30, Anmeldung mit Grund 10 Austritt und Wiedereintritt (mit LSt-Karte) -- Keine Beschäftigungszeit, daher keine Steuer- und Sozialversicherungstage Abmeldung mit Grund 30, Anmeldung mit Grund 10 Für den Austrittstermin wird eine Lohnsteuerbescheinigung für den bis dahin angefallenen Teilzeitraum erzeugt. (Bei der oberen Austritts-Fehlzeit wird nur eine Jahres-Lohnsteuerabrechnung erstellt.) Kalendermonats-Fehlzeit: Vom ersten Tag der Fehlzeit an liegen keine SV-Tage mehr vor. Eine Unterbrechungsmeldung Zeitmonats-Fehlzeit: Die SV-Tage laufen vom Beginn der Fehlzeit noch einen Zeitmonat weiter. Danach
4 PFLEGE VON KINDERN/FAMILIENANGEHÖRIGEN Für die Pflege von erkrankten Kindern gibt es folgende Fehlzeiten: Bezahlte Freistellung nach 616 BGB -- Da das Entgelt weitergezahlt wird, fallen keine Meldungen an. Kinderpflege mit Kinderpflege-Krankengeld/-Verletztengeld, ohne Entgelt Es fällt regelmäßig keine Unterbrechungsmeldung (Grund 51) wegen des zu kurzen Fehlzeitraums an. Kinderpflege ohne Krankengeld, ohne Entgelt Pflege eines schwerstkranken Kinds mit regulärem Krankengeld Für die Begleitung eines schwerstkranken Kinds mit einer begrenzten Lebenserwartung von Wochen oder wenigen Monaten wird reguläres Krankengeld (kein Kinderpflege-Krankengeld) gezahlt. Sie erkennen diesen Grund anhand der besonderen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Arztes. Für Fehlzeiten wegen Pflege nach dem Pflegegesetz stehen Ihnen folgende Fehlzeiten zur Verfügung: Kurzzeitpflege (ohne Pflegeunterstützungsgeld) Kurzzeitpflege (mit Bezug von Pflegeunterstützungsgeld) DER FEHLZEITENKATALOG SEITE 4 VON 5 Es fällt regelmäßig keine Unterbrechungsmeldung (Grund 51) wegen des zu kurzen Fehlzeitraums an. Pflegezeit (bei vollständiger Freistellung) -- Reguläre unbezahlte Pflegezeit nach 2 oder 3 Absatz 1 PflegeZG Besondere Fehlzeit ohne SV-Tage, sofortige Abmeldung mit Grund 30, Anmeldung mit Grund 10 Betreuungs-/Begleitzeit gemäß PflegeZG (bei vollständiger Freistellung) -- Betreuungszeit gemäß 3 Absatz 5 Satz 1 PflegeZG oder Begleitzeit nach 3 Absatz 6 Satz 1 PflegeZG Besondere Fehlzeit ohne SV-Tage, sofortige Abmeldung mit Grund 30, Anmeldung mit Grund 10 FEHLZEITEN AUS ANDEREN GRÜNDEN Für Fehltage oder Fehlzeiten ohne weitere Gründe gibt es folgende Fehlzeiten: Unbezahlter Urlaub Unentschuldigtes Fehlen Für Fehlzeiten im Zusammenhang mit Arbeitskampfmaßnahmen verwenden Sie: Rechtmäßiger Streik Abmeldung mit Grund 35, Anmeldung mit Grund 13 Unrechtmäßiger Streik Aussperrung Abmeldung mit Grund 35, Anmeldung mit Grund 13 Kalendermonats-Fehlzeit: Vom ersten Tag der Fehlzeit an liegen keine SV-Tage mehr vor. Eine Unterbrechungsmeldung Zeitmonats-Fehlzeit: Die SV-Tage laufen vom Beginn der Fehlzeit noch einen Zeitmonat weiter. Danach
5 DER FEHLZEITENKATALOG SEITE 5 VON 5 Im Weiteren steht Ihnen noch die Fehlzeit»nur steuerliche Unterbrechung«zur Verfügung, wenn Sie eine Unterbrechung»U«für das Lohnkonto ohne SV-Auswirkungen für sozialversicherungsfreie Mitarbeiter benötigen: Nur steuerliche Unterbrechung (U) -- In den Jahren, in denen die BG Verkehr ein Mindestentgelt erhoben hat, konnten einzelne Tage regulär sv-pflichtig, aber frei von UV-Mindestentgelt sein: Tag ohne BG-Mindestentgelt -- WEHR- UND ZIVILDIENST Wehrdienst/freiwilliger Wehrdienst (ohne LSt-Bescheinigung) Wehrdienst/freiwilliger Wehrdienst (mit LSt-Bescheinigung) Es fallen keine Steuertage an; zu Beginn wird eine LSt-Bescheinigung ausgelöst Zivildienst/Bundesfreiwilligendienst (ohne LSt-Bescheinigung) Zivildienst/Bundesfreiwilligendienst (mit LSt-Bescheinigung) Es fallen keine Steuertage an; zu Beginn wird eine LSt-Bescheinigung ausgelöst Wehrübung von mehr als drei Tagen Eignungsübung (Bundeswehr) Kalendermonats-Fehlzeit: Vom ersten Tag der Fehlzeit an liegen keine SV-Tage mehr vor. Eine Unterbrechungsmeldung Zeitmonats-Fehlzeit: Die SV-Tage laufen vom Beginn der Fehlzeit noch einen Zeitmonat weiter. Danach
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