Krankengeldzuschuss und Weiterversicherung in der Zusatzversorgung
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- Elke Rothbauer
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1 Krankengeldzuschuss und Weiterversicherung in der Zusatzversorgung Impressum Sage GmbH Franklinstraße Frankfurt am Main Copyright 2017 Sage GmbH Die Inhalte und Themen in dieser Unterlage wurden mit sehr großer Sorgfalt ausgewählt, erstellt und getestet. Fehlerfreiheit können wir jedoch nicht garantieren. Sage haftet nicht für Fehler in dieser Dokumentation. Die Beschreibungen stellen ausdrücklich keine zugesicherten Eigenschaften im Rechtssinne dar.
2 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Einleitung Anspruchszeitraum für den Krankengeldzuschuss Lohnarteneinrichtung für die Weiterversicherung Lohnarteneinrichtung für den Krankengeldzuschuss Erfassung und Abrechnung 10 Krankengeldzuschuss und Weiterversicherung in der Zusatzversorgung Seite 2 von 10
3 1.0 Einleitung Nach Ablauf der Entgeltfortzahlung während Krankheit steht aufgrund tariflicher Regelungen ein Zuschuss zum Krankengeld zu. Während einer Unterbrechung mit Anspruch auf Krankengeldzuschuss werden für den Arbeitnehmer weiterhin Beiträge zur ZVK abgeführt. Dies wird durch die Erfassung einer Statistiklohnart gewährleistet, welche in Höhe des ohne Unterbrechung gezahlten Bruttos erfasst wird. Auf das Fiktiventgelt werden Umlagen und gegebenenfalls Zusatzbeiträge und Sanierungsgeld berechnet. Damit gelten die Monate der Unterbrechung trotzdem als Beitrags- und Versicherungszeiten und werden nicht, wie andere Fehlzeiten, als Fehlzeit in der DATÜVmeldung berücksichtigt. Krankengeldzuschuss und Weiterversicherung in der Zusatzversorgung Seite 3 von 10
4 2.0 Anspruchszeitraum für den Krankengeldzuschuss Wird eine Unterbrechung mit dem Grund Krankengeld/ Krankentagegeld mit steuerpfl. Zuschuss erfasst, wo wird im Unterbrechungsformular auch gleich der Anspruchszeitraum für den Krankengeldzuschuss hinterlegt (Datumswerte können manuell angepasst werden). Dessen Dauer hängt von der Dauer des Beschäftigungsverhältnisses ab. Hier wird zunächst geprüft, ob unter ARBEITNEHMER > TARIF > Dienst eine Beschäftigungszeit ermittelt wurde. Ist das nicht der Fall, wird der Konzerneintritt verwendet. Ist auch dieses Feld leer, wird das Eintrittsdatum berücksichtigt. Davon ausgehend gelten folgende Berechnungsgrundlagen: Tarifeinordnung TVÖD/ TV-L: Bei Beschäftigung <1 Jahr: kein Anspruch Bei Beschäftigung >1 Jahr: 7 Wochen (zuzüglich 6 Wochen Entgeltfortzahlung ergibt 13 Wochen) Bei Beschäftigung >3Jahre: 33 Wochen (zuzüglich 6 Wochen Entgeltfortzahlung ergibt 39 Wochen, abweichende Zuschusswochen können je Tarif in den Tariftabellen eingetragen werden). Tarifeinordnung NICHT TVÖD/ TV-L: Bei Beschäftigung >1 Jahr: 7 Wochen (zuzüglich 6 Wochen Entgeltfortzahlung ergibt 13 Wochen) Bei Beschäftigung >3 Jahre: 20 Wochen (zuzüglich 6 Wochen Entgeltfortzahlung ergibt 26 Wochen, abweichende Zuschusswochen können je Tarif in den Tariftabellen eingetragen werden). Krankengeldzuschuss und Weiterversicherung in der Zusatzversorgung Seite 4 von 10
5 Zu 2) Anspruchszeitraum für den Zuschusszeitraum Krankengeldzuschuss und Weiterversicherung in der Zusatzversorgung Seite 5 von 10
6 3.0 Lohnarteneinrichtung für die Weiterversicherung Richten Sie eine steuer- und SV-freie Statistiklohnart ein. Die Einstellung für die ZVK- Pflicht lautet Regelentgelt (LSt.pfl/SV-frei). Dadurch entsteht unter Umständen Lohnsteuerpflicht für Teile der Umlage Die Lohnart muss entweder als Steuer/SV-freier Sachbezug oder Statistiklohnart eingerichtet werden, da die jeweilige Lohnart nur Auswirkungen auf die abzuführende Umlage haben darf. Bei Nutzung des Moduls Urlaub und Fehlzeiten kann die Lohnart an die Zeitart für Krankheit gehängt werden (Übergabe ab dem 43. Tag). Zu 3) Statistiklohnart für die Weiterversicherung Krankengeldzuschuss und Weiterversicherung in der Zusatzversorgung Seite 6 von 10
7 Die Ermittlung des fiktiven Entgelts muss über den Abruf Fiktives ZVK Brutto erfolgen. Dieser Abruf prüft, ob eine Unterbrechung mit Anspruch auf Krankengeldzuschuss vorliegt. Ist dies der Fall, wird für den Anspruchszeitraum eine fiktive Bruttoentgeltfindung durchgeführt, wobei ein Brutto aus den in den festen Bezügen hinterlegten ZVK-pflichtigen Lohnarten gebildet wird. Dazu wird der U/K-Aufschlag pro Krankheitstag addiert. Zu 3) Mitgelieferter Formelabruf für das fiktive ZVK-pflichtige Entgelt Krankengeldzuschuss und Weiterversicherung in der Zusatzversorgung Seite 7 von 10
8 4.0 Lohnarteneinrichtung für den Krankengeldzuschuss Alle Lohnarten, die für die Berechnung des Krankengeldzuschusses berücksichtigt werden sollen, müssen unter LOHNART > SPEICHER > Statistik I auf den Speicher "Krankengeldzuschuss" geschrieben werden. Die Lohnart für den Krankengeldzuschuss selbst ruft den durch das regelmäßige Entgelt befüllten Speicher ab. Zu 4) Lohnarteinrichtung für den Krankengeldzuschuss Krankengeldzuschuss ist als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu behandeln. Wird das Krankengeld von einer gesetzlichen Krankenkasse gezahlt, ist der Zuschuss beitragsfrei in der Sozialversicherung. Zu 4) Lohnarteinrichtung für den Krankengeldzuschuss Krankengeldzuschuss und Weiterversicherung in der Zusatzversorgung Seite 8 von 10
9 Im Register Faktoren muss unter ABRUF BETRAG > Krankengeldzuschuss eingestellt werden. Die gängigste Einstellung für Anwender im Öffentlichen Dienst lautet Krankengeldzuschuss BAT/ TVÖD. Im Regelfall ergibt sich der Krankengeldzuschuss als Differenz zwischen der Nettourlaubsvergütung und dem Krankengeld der Kasse. Das Krankengeld ist bei den Unterbrechungsdaten des Arbeitnehmers zu hinterlegen. Zu 4) Lohnarteinrichtung für den Krankengeldzuschuss Krankengeldzuschuss und Weiterversicherung in der Zusatzversorgung Seite 9 von 10
10 5.0 Erfassung und Abrechnung Die Lohnart für den Krankengeldzuschuss wird bei der Bruttoentgeltfindung aus der Unterbrechung automatisch gezogen. Erfassen Sie die Lohnart für die Weiterversicherung im Formular Bruttolohnerfassung. Dabei werden die festen Bezüge des Arbeitnehmers fiktiv für die ZVK-Berechnung übernommen. Das in der Zusatzversorgung verbeitragte Entgelt entspricht also den monatlichen laufenden Bezügen des Beschäftigten. Beim Erfassen der Lohnart für den Krankengeldzuschuss oder unter <Lohnberechnung: Erfassung> kann die Liste Zuschuss Krankengeld geöffnet werden, um die Berechnung nachvollziehen zu können. Krankengeldzuschuss und Weiterversicherung in der Zusatzversorgung Seite 10 von 10
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