Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit

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1 Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzung 3. Vorgehensweise 3.1. Vereinfachungsregel 3.2. Automatische Ermittlung des Grundlohns

2 Seite 2 1. Ziel Das Info beschreibt, wie Sie Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge in Agenda LOHN abrechnen. Dabei werden die steuer- und SV-pflichtigen Anteile anhand folgender Berechnungsmethoden automatisch ermittelt: Vereinfachungsregel mit automatischer Grundlohnermittlung. 2. Voraussetzung Vereinfachungsregel 3 Der gezahlte Zuschlag beträgt maximal die Steuerfreigrenze nach 3b EStG. Automatische Grundlohnermittlung 4 Der tatsächlich gezahlte Zuschlagssatz überschreitet den steuerfreien Zuschlag nach 3b EStG. Beispiel Der Arbeitgeber zahlt einen Nachtzuschlag in Höhe von 50 %. Steuerfrei nach 3b EStG sind 25 %. Begriffsdefinition zur automatischen Grundlohnermittlung: Basisgrundlohn + Grundlohnzusätze = Grundlohn

3 Seite Vorgehensweise Vereinfachungsregel Anwendung der Vereinfachungsregel Der Arbeitgeber zahlt höchstens die Zuschläge nach 3b EStG: Nacht 1 (20:00 6:00 Uhr) 25 % Nacht 2 (0:00 4:00 Uhr) 40 % Sonntag 50 % Feiertag 1 (Gesetzliche Feiertage; ab 14:00 Uhr) 125 % Feiertag 2 (01.05.; ab 14:00 Uhr; ; ) 150 % Die Überprüfung der Voraussetzung erfolgt in den Lohnarten. Verglichen wird der ausgewählte Zuschlag im Feld»Steuer/SV-Frei 3b EStG«mit dem bezahlten Zuschlag im Feld»Prozent/Faktor«.»Stammdaten Lohnarten Bereich: SFN-Zuschläge«.»Stammdaten Lohnarten Bereich: Steuerung«. Wenn der tatsächlich gezahlte Zuschlag den nach 3b EStG zulässigen übersteigt, muss der Grundlohn gesondert ermittelt werden. Ist das nicht der Fall, verwendet LOHN den mit der Zuschlagslohnart abgerechneten Stundenlohn als Grundlohn. Faktor für Zuschlagsberechnung SV-pflichtig Steuer-pflichtig Stundenlohn bis 25,00 Euro Stundenlohn von 25,01 bis 50,00 X Stundenlohn ab 50,01 X X

4 Seite Automatische Ermittlung des Grundlohns Der Grundlohn ist die Summe aus Basisgrundlohn und Grundlohnzusätzen. Für die Ermittlung des Basisgrundlohns stehen Ihnen zwei Methoden zur Verfügung:»Stundenlohn«mit Erfassung des Faktors»Abgerechnete Lohnarten mit Anwesenheitsstd./Bez. Std. nicht geleistet«die Ermittlung der Grundlohnzusätze ist bei beiden Methoden gleich. Die automatische Grundlohnermittlung ist aktiv, sobald eine Methode für die Ermittlung des Basisgrundlohns in den Personaldaten ausgewählt ist. Art der Ermittlung des Basisgrundlohns wählen»stammdaten Personaldaten Register: Sonstiges« Anhand des Stundenlohns Basisgrundlohn Wenn Sie»Stundenlohn«gewählt haben, erfassen Sie im Feld»Faktor«den vereinbarten Stundenlohn.»Stammdaten Personaldaten Register: Sonstiges«. Der Faktor wird immer mit dem 4,35-fachen der erfassten wöchentlichen Arbeitszeit multipliziert.»stammdaten Personaldaten Register: Arbeitszeit«. Das Ergebnis ist der Basisgrundlohn.

5 Seite 5 Grundlohnzusätze Summe aller abgerechneten Lohnarten, die im Feld»Grundlohnermittlung«mit»Grundlohnzusatz«geschlüsselt sind.»stammdaten Lohnarten Bereich: SFN-Zuschläge«. Grundlohn/h Grundlohn/h = (Basisgrundlohn + Grundlohnzusatz) : (Wochenarbeitszeit x 4,35) Beispiel Faktor für die Ermittlung des Basisgrundlohns 20,00 /h h/woche = 38,00 h Grundlohnzusätze 40,00 Basisgrundlohn = 20,00 /h x (38,00 x 4,35) h = 3.306,00 Grundlohn = 3.306, ,00 = 3.346,00 Grundlohn/h = 3.346,00 : (38,00 h x 4,35) = 20,24

6 Seite Anhand der abgerechneten Lohnarten Basisgrundlohn»Stammdaten Personaldaten Register: Sonstiges«. Summe der abgerechneten Lohnarten die im Feld»Grundlohnermittlung«mit»Basisgrundlohn«geschlüsselt sind.»stammdaten Lohnarten Bereich: SFN-Zuschläge«. Grundlohnzusätze Summe der abgerechneten Lohnarten die im Feld»Grundlohnermittlung«mit»Grundlohnzusatz«geschlüsselt sind.»stammdaten Lohnarten Bereich: SFN-Zuschläge«. Grundlohn/h Grundlohn/h = (Basisgrundlohn + Grundlohnzusatz) : (Anwesenheitsstd./Bez. Std. nicht geleistet) Beispiel Basisgrundlohn 20,00 Grundlohnzusätze 100,00 Anw.Std 130,00 h Bez. Std. n. gel. 40,00 h Grundlohn = 4.000, ,00 = 3.346,00 Grundlohn/h = 4000 : ( ) h = 24,12 h

7 Seite Berechnung der steuer- und SV-pflichtigen Anteile Ist der abgerechnete Zuschlag größer als der freie Zuschlag ist die Differenz steuer- und SV-pflichtig. Abgerechneter Zuschlag Abgerechneter Zuschlag = Menge x Stundenlohn x Prozent/Faktor Freier Zuschlag Freier Zuschlag = Menge x Grundlohn x Prozentsatz nach 3b EStG Hinweis Wenn der Grundlohn über den Grenzbeträgen von 25,00 Euro für die Sozialversicherung bzw. 50,00 Euro für die Steuer liegt, muss er auf den jeweiligen Grenzbetrag gekürzt werden.

8 Seite 8 Beispiel Stundenlohn= 30,00 Grundlohn = 40,00 Es werden 10,00 Stunden Nachtarbeit mit 50,00 % Zuschlagssatz ausbezahlt. Freier Zuschlag nach 3b EStG beträgt 25,00 %. Abgerechneter Zuschlag: 10,00 Stunden x 30,00 Stundenlohn x 50,00 % Zuschlag = 150,00 Freier Zuschlag Sozialversicherung: 10,00 Stunden x 25,00 Grundlohn x 25,00 % Zuschlag 3b EStG =62,50 Freier Zuschlag Steuer: 10,00 Stunden x 40,00 Grundlohn x 25,00 % Zuschlag 3b EStG=100,00 Lösung SV- und Steuerpflicht: Zuschlag SV-pflichtig: 150,00 62,50 = 87,50 Zuschlag steuerpflichtig:150,00 100,00 = 50,00 Der informative Ausweis auf der Lohnabrechnung erfolgt im Nettobereich mit den Lohnarten SV25 und ST50.

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