Anleitung zum Ausfüllen des Arbeitsvertrags

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1 Koordinationsstelle Berner Modell freie Lebensgestaltung von Menschen mit Behinderungen HelpLine Anleitung zum Ausfüllen des Arbeitsvertrags 1. Personalien Als erstes füllen Sie sämtliche grau schraffierten Felder aus. 2. Zivilstand/Stellenantritt Hier kann mittels Dropdown das korrekte Datum oder die korrekte Bezeichnung ausgewählt werden. 3. Funktion Hier tragen Sie den Namen der Institution und deren Standort (PLZ & Ort) ein. 4. Arbeitszeit/Pensum Hier tragen Sie das festgelegte Arbeitspensum ein. Wenn die Arbeitszeit von Monat zu Monat variiert, geben Sie ein ungefähres Pensum an.

2 5. Entlöhnung Falls der/die ArbeitnehmerIn als Angehörige/r gilt (in direkter Linie, d.h. Eltern, Grosseltern, Kinder, Grosskinder oder PartnerIn), beträgt der Vollkosten-Stundelohn fix CHF Bei allen anderen ArbeitnehmerInnen darf der Vollkosten Stundenlohn zwischen CHF und CHF betragen. 6. Beendigung des Arbeitsverhältnisses Hier können Sie, wieder per Dropdown die, gewünschte Frist auswählen. 7. Ort, Datum Hier tragen Sie den Ort und das Datum ein. Der Vertrag wird in doppelter Ausführung von beiden Parteien unterschrieben. 1 Exemplar wird dem/der ArbeitnehmerIn ausgehändigt, 1 Exemplar bleibt bei dem/der ArbeitgeberIn.

3 1. Lohndatenvorlage In folgendem Fall darf die Lohndatenvorlage nicht angewendet werden: AHV RentnerIn mit einem Bruttolohn von über CHF pro Monat 1.1. Stammdaten In der oberen linken Ecke tragen Sie den Namen und den Ort des Arbeitgebers ein, und ergänzen unterhalb die Daten zum/r ArbeitnehmerIn. Zwingend müssen folgende Felder ausgefüllt werden: Geburtsdatum, Pensum und Geschlecht, Beginn und Ende des Arbeitsvertrages. ACHTUNG: Beim Auswahlfeld vereinfachtes Abrechnungsverfahren (auf der rechten Seite) können Sie auswählen, ob dieses Verfahren angewendet wird. In folgenden Fällen darf es nicht angewendet werden: - Wenn der Bruttolohn pro Person und pro Jahr CHF übersteigt - Wenn der Bruttolohn des gesamten Personals pro Jahr CHF übersteigt - Wenn es sich beim Personal ausschliesslich um ArbeitnehmerInnen handelt, die das AHV- Rentenalter überschritten haben 1.2. Sozialversicherungen Unfallversicherung Die Unfallversicherung muss individuell abgeschlossen werden. Die Prozentsätze für Nichtberufsunfall (NBU) und Berufsunfall (BU) müssen in die entsprechenden Felder eingetragen werden. NBU: ab einem Pensum von 8 Stunden pro Woche muss der/die ArbeitnehmerIn gegen Nichtberufsunfall versichert werden. BU: Eine Berufsunfallversicherung ist obligatorisch. Auf dem Merkblatt Anstellung von Angehörigen oder Assistenzpersonen finden Sie im Abschnitt Unfallversicherung entsprechende Erklärungen und Links zu möglichen Unfallversicherungen.

4 Berufliche Vorsorge BVG Wenn der BVG-Mindestlohn von CHF 21'150 überschritten wird, muss der Lohn bei einer Pensionskassen versichert werden. Eine entsprechende Versicherung muss individuell abgeschlossen werden. Beiträge werden in der Regel je zur Hälfte von ArbeitnehmerIn und ArbeitgeberIn übernommen. Die Beträge können bei BVG eingetragen werden. Die restlichen Sozialversicherungsbeiträge können so belassen werden und werden automatisch ausgerechnet. Weitere Erklärungen und Links zu möglichen Versicherungen finden Sie auf dem Merkblatt Anstellung von Angehörigen oder Assistenzpersonen" Bruttolohnberechnung In diesem Feld erfassen Sie den Vollkosten-Stundenlohn gemäss Vertrag. Alles Weitere wird automatisch berechnet Erfassen der monatlichen Arbeitsstunden In der Spalte Anzahl Std. werden die geleisteten Arbeitsstunden eingetragen. Alles Weitere wird automatisch berechnet Lohnfortzahlungspflicht LFP Wenn der/die ArbeitnehmerIn aufgrund von Krankheit oder Unfall verhindert ist, erhält er/sie eine Entschädigung. Diese berechnet sich auf dem Durchschnittslohn der 12 vorangehenden Monate. Dabei wird zwischen Krankheit und Unfall unterschieden: Krankheit Wenn keine Krankentagegeldversicherung vorliegt, muss während einer gewissen Zeit der Lohn weiterhin bezahlt werden. Diese Dauer hängt von den bereits geleisteten Dienstjahren ab: Im 1. Dienstjahr 3 Wochen Im 15. bis 19. Dienstjahr 5 Monate Im 2. Dienstjahr 1 Monat Im 20. bis 24. Dienstjahr 6 Monate Im 3. und 4. Dienstjahr 2 Monate Im 25. bis 29. Dienstjahr 7 Monate Im 5. bis 9. Dienstjahr 3 Monate Im 30. bis 34. Dienstjahr 8 Monate Im 10. bis 14. Dienstjahr 4 Monate Vom 35. Dienstjahr an 9 Monate Diese Entschädigung unterliegt den Sozialversicherungsbeiträgen und muss in der Spalte LFP (AHV-pflichtig) eingetragen werden. Bei Übertragung in die Abrechnung ASTeK+ wird sie vom Berner Modell übernommen.

5 Falls eine Krankentagegeldversicherung besteht, wird während der Karenzfrist (gemäss Police) eine Entschädigung bezahlt, welche den Sozialversicherungsbeiträgen unterliegt. Entsprechend muss der Betrag in der Spalte LFP (AHV-pflichtig) eingetragen werden. Nach der Karenzfrist übernimmt die Versicherung die Taggelder, welche nicht den Sozialversicherungsbeiträgen unterliegen. Diese Entschädigung muss in der Spalte LFP (nicht AHV-pflichtig) eingetragen werden. Unfall Eine Unfallversicherung ist in jedem Fall obligatorisch. Ab dem 3. Unfalltag bezahlt die Unfallversicherung ein Taggeld, d. h. die ersten beiden Tage müssen vom/von der ArbeitgeberIn übernommen werden. Die entsprechende Entschädigung unterliegt den Sozialversicherungsbeiträgen und werden in die Spalte LFP (AHV-pflichtig) eingetragen. Die Taggelder der Unfallversicherung müssen bei den Sozialversicherungen nicht abgerechnet werden und müssen in die Spalte LFP (nicht AHV-pflichtig) eingetragen werden Weitere Assistenzpersonen Die Excel-Datei ist ausgelegt für fünf Assistenzpersonen (=AP). Sie können die Daten in den dafür vorgesehenen Arbeitsmappen erfassen BGSA Formular Nach der Dezember-Lohnabrechnung müssen Sie das Formular BGSA ausfüllen. Sie können die entsprechende Arbeitsmappe aufrufen und die grau schraffierten Felder ausfüllen. Die restlichen Felder werden automatisch berechnet. Anschliessend drucken Sie das Formular aus und reichen dieses bei der AHV-Zweigstelle ein.

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