Urlaubs- oder Weihnachtsgeld ist grundsätzlich sozialversicherungspflichtig. Wie die Beiträge ermittelt werden, erfahren Sie hier.

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1 PDF-Version Einmalzahlungen Urlaubs- oder Weihnachtsgeld ist grundsätzlich sozialversicherungspflichtig. Wie die Beiträge ermittelt werden, erfahren Sie hier. Urlaubs- oder Weihnachtsgeld ist grundsätzlich sozialversicherungspflichtig. Wie die Beiträge ermittelt werden, erfahren Sie hier. Jahresbeitragsbemessungsgrenze ermitteln Für die Ermittlung der Sozialversicherungsbeiträge werden Einmalzahlungen im Normalfall dem Gehaltsmonat zugeordnet, in dem sie ausgezahlt werden. Um festzustellen, ob und bis zu welcher Höhe für eine Einmalzahlung Sozialversicherungsbeiträge fällig werden, muss die anteilige Jahresbeitragsbemessungsgrenze bis zu dem Monat ermittelt werden, in dem die Sonderzahlung stattfindet. Grundlage dafür sind die Sozialversicherungstage. Die jährlichen Beitragsbemessungsgrenzen werden durch 360 geteilt und anschließend mit der Anzahl der bereits angefallenen Sozialversicherungstage multipliziert. Beitragsfreie Zeiten wie z. B. während des Bezugs von Krankengeld sowie Beschäftigungszeiten bei einem anderen Arbeitgeber werden dabei nicht mitgezählt. Mehrere Einmalzahlungen Erhalten die Mitarbeiter mehrere Einmalzahlungen pro Jahr, also z. B. im Juli Urlaubs- und im November Weihnachtsgeld, muss für die Feststellung der Sozialversicherungspflicht bei der Zahlung des Weihnachtsgelds die erste Sonderzahlung mit berücksichtigt werden: Sofern sie beitragspflichtig war, wird sie zum bereits erhaltenen laufenden Gehalt addiert. Beispiel: Mehrere Einmalzahlungen innerhalb eines Kalenderjahres (a. B. des Jahres 2010) Mitarbeiter A ist seit dem 1. Mai des Vorjahres bei der Firma B (Sitz: alte Bundesländer) beschäftigt. Er verdient pro Monat Im Juli des laufenden Kalenderjahres erhält er Urlaubsgeld, im November Weihnachtsgeld. Sozialversicherungstage bis Ende Juli: 210

2 Anteilige Jahresbeitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung: : 360 x 210 = anteilige Jahresbeitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung: : 360 x 210 = Laufendes Gehalt bis einschließlich Juli: Damit liegt Mitarbeiter A mit 875 unter der Grenze für die Kranken- und mit Für sein Urlaubsgeld bedeutet das folgendes:in der Krankenversicherung sind 875 des Urlaubsgelds beitragspflichtig, die restlichen 125 sind beitragsfrei. In der Rentenversicherung ist das gesamte Urlaubsgeld beitragspflichtig. Sozialversicherungstage bis Ende November: 330 Anteilige Jahresbeitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung: : 360 x 330 = Anteilige Jahresbeitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung: : 360 x 330 = Laufendes Gehalt bis einschließlich November: Zuzüglich beitragspflichtiger Anteil des Urlaubsgelds im Juli: 875 Ergeben an Gesamteinkünften: Damit liegt Mitarbeiter A mit 500 unter der anteiligen Bemessungsgrenze für die Krankenversicherung. Laufendes Gehalt bis einschließlich November: Zuzüglich Urlaubsgeld im Juli: Ergeben an Gesamteinkünften: Damit liegt Mitarbeiter A mit Für das Weihnachtsgeld bedeutet das: In der Krankenversicherung sind 500 des Weihnachtsgelds beitragspflichtig. In der Rentenversicherung ist es in vollem Umfang beitragspflichtig. Während einer beitragsfreien Zeit Erhält ein Mitarbeiter in dem Monat, in dem eine Einmalzahlung gewährt wird, kein laufendes Arbeitsentgelt, weil er z. B. Krankengeld bezieht oder Elternzeit genommen hat, wird die Einmalzahlung dennoch diesem Monat zugeordnet. Die Feststellung der Beitragspflicht erfolgt nach dem gleichen Muster wie oben. Allerdings wird hier unter dem laufenden Gehalt nur das tatsächlich gezahlte Arbeitsentgelt berücksichtigt. Bei den Sozialversicherungstagen zählen nur die Kalendertage, an denen Beitragspflicht bestanden hat. Beispiel: Einmalzahlung während des Bezugs von Krankengeld

3 Mitarbeiter C ist seit dem 1. August des Vorjahres bei der Firma D beschäftigt. Er verdient pro Monat Seit dem 21. Juni des laufenden Kalenderjahres bezieht er Krankengeld. Im Juli erhält er während seiner Arbeitsunfähigkeit Urlaubsgeld. Sozialversicherungstage bis Ende Juli: 170( beitragsfreie Tage des Krankengeldbezugs) Anteilige Jahresbeitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung: : 360 x 170 = Anteilige Jahresbeitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung: :360 x 170 = ,70 Laufendes Gehalt bis einschließlich Mai (5 x ): Laufendes Gehalt Juni (geringeres Gehalt wegen Krankengeldbezug): Gesamt: Damit liegt Mitarbeiter C mit unter der Grenze für die Kranken- und mit ,70 Für sein Urlaubsgeld bedeutet das folgendes:sowohl in der Kranken- als auch in der Rentenversicherung ist das Urlaubsgeld in voller Höhe beitragspflichtig. Beispiel: Unbezahlter Urlaub während des Beurteilungszeitraums Auch während eines unbezahlten Urlaubs besteht Versicherungspflicht. Auch hier müssen die Sozialversicherungstage in voller Höhe berücksichtigt werden. Beim laufenden Gehalt werden jedoch nur die tatsächlich ausgezahlten Bezüge angerechnet.mitarbeiter E ist seit dem 1. Februar des Vorjahres bei der Firma F beschäftigt. Er verdient pro Monat Vom 1. bis 31. Mai des laufenden Kalenderjahres nimmt er unbezahlten Urlaub. Im Dezember erhält er ein volles Gehalt als Weihnachtsgeld. Sozialversicherungstage bis Ende Dezember: 360, d. h. heißt, die Bemessungsgrenzen werden hier in voller Höhe zugrunde gelegt. Jahresbeitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung: Jahresbeitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung (alte Bundesländer): Laufendes Gehalt im aktuellen Kalenderjahr (11 x 3.600, ein Monatsgehalt entfällt wegen des unbezahlten Urlaubs): Damit liegt Mitarbeiter E mit unter der Grenze für die Kranken- und mit Für sein Weihnachtsgeld bedeutet das folgendes:von den Weihnachtsgeld sind in der Krankenversicherung beitragspflichtig und 700 beitragsfrei. In der Rentenversicherung ist das Weihnachtsgeld in voller Höhe beitragspflichtig.

4 Hätte Mitarbeiter E keinen unbezahlten Urlaub genommen, wäre das Weihnachtsgeld in der Krankenversicherung ganz beitragsfrei geblieben. In der Rentenversicherung hätte sich nichts geändert. Beispiel: Einmalzahlung nach Beendigung der Beschäftigung Mitarbeiter Y hat vom bis zum 30. April des laufenden Kalenderjahres bei der Firma Z gearbeitet. Im letzten Jahr seiner Beschäftigung betrug sein Gehalt pro Monat. Im Juni des laufenden Kalenderjahres werden ihm mit nachträglich zwei Wochen Urlaub vergütet, die er nicht mehr in Anspruch genommen hat. Diese Einmalzahlung wird dem letzten Monat seiner Beschäftigung, also dem April zugeordnet. Sozialversicherungstage bis Ende April: 120 Anteilige Jahresbeitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung: : 360 x 120 = Anteilige Jahresbeitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung: : 360 x 120 = Laufendes Gehalt bis einschließlich April: Damit liegt Mitarbeiter Y mit 500 unter der Grenze für die Kranken- und mit unter der Grenze für die Rentenversicherung. Für die Urlaubsabgeltung bedeutet das folgendes:in der Krankenversicherung sind 500 beitragspflichtig, die restlichen sind beitragsfrei. In der Rentenversicherung ist die gesamte Urlaubsabgeltung beitragspflichtig. Einmalzahlungen sind beitragsfrei, wenn sie in dem Kalenderjahr, das auf das Ende des Arbeitsverhältnisses folgt, nach dem 31. März gezahlt werden oder wenn sie bei Weiterbestehen des Beschäftigungsverhältnisses in einem Kalenderjahr gezahlt werden, in dem bis zum Zeitpunkt der Zahlung kein laufendes Arbeitsentgelt angefallen ist. Dies kann zum Beispiel Mitarbeiter betreffen, die Wehr- oder Zivildienst leisten oder Elternzeit genommen haben. Einmalzahlungen sind beitragsfrei, wenn sie in dem Kalenderjahr, das auf das Ende des Arbeitsverhältnisses folgt, nach dem 31. März gezahlt werden oder wenn sie bei Weiterbestehen des Beschäftigungsverhältnisses in einem Kalenderjahr gezahlt werden, in dem bis zum Zeitpunkt der Zahlung kein laufendes Arbeitsentgelt angefallen ist. Dies kann zum Beispiel Mitarbeiter betreffen, die Wehr- oder Zivildienst leisten oder Elternzeit genommen haben. Beispiel: Märzklausel

5 Für Einmalzahlungen, die im ersten Quartal eines Kalenderjahres ausgezahlt werden, gilt eine Besonderheit: Sie werden dem letzten Gehaltsmonat des vergangenen Jahres also in der Regel dem Dezember zugeordnet, wenn im vergangenen Jahr bei demselben Arbeitgeber ein Beschäftigungsverhältnis bestanden hat und wenn im aktuellen Kalenderjahr die Beitragsbemessungsgrenze zur Krankenversicherung überschritten wird. Mitarbeiter C ist seit dem bei der Firma D beschäftigt. C verdient pro Monat Im März des laufenden Kalenderjahres erhält er eine Gratifikation in Höhe von Laufendes Arbeitsentgelt bis einschließlich März: Einmalzahlung im März: Gesamteinkünfte: Sozialversicherungstage bis Ende März: 90 Anteilige Jahresbemessungsgrenze Krankenversicherung: : 360 x 90 = Die Gesamteinkünfte im ersten Quartal übersteigen die anteilige Bemessungsgrenze um 525. Die Einmalzahlung im März muss also nicht dem laufenden, sondern dem vorangegangenen Kalenderjahr (Abrechnungsmonat Dezember) zugeordnet werden.

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