Neujahrsgruß. Ihr Thomas Schneider Bürgermeister

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1 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Jahrgang 10 Nummer 1 Donnerstag, den 3. Januar Neujahrsgruß Man nehme 12 Monate, putze sie ganz sauber von Bitterkeit, Geiz, Pedanterie und Angst und zerlege jeden Monat in 30 oder 31 Teile, so dass der Vorrat genau für ein Jahr reicht. Es wird jeder Tag einzeln angerichtet aus 1 Teil Arbeit und 2 Teilen Frohsinn und Humor. Man füge 3 gehäufte Esslöffel Optimismus hinzu, 1 Teelöffel Toleranz, 1 Körnchen Ironie und 1 Prise Takt. Dann wird die Masse sehr reichlich mit Liebe übergossen. Das fertige Gericht schmücke man mit Sträußchen kleiner Aufmerksamkeiten und serviere es täglich mit Heiterkeit und mit einer guten, erquickenden Tasse Tee. Mit diesem Rezeptvorschlag von Catharina Elisabeth Goethe ( ) wünsche ich Ihnen, liebe Einwohnerinnen und Einwohner unserer Stadt Südliches Anhalt, ein gesundes und erfolgreiches Jahr Ihr Thomas Schneider Bürgermeister Die nächste Ausgabe erscheint am: Donnerstag, dem 14. Februar 2019 Annahmeschluss für redaktionelle Beiträge und Anzeigen: Montag, der 28. Januar 2019 Melden Sie sich unter: , per info@suedliches-anhalt.de

2 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Seite 2, Nr. 1/2019 Amtliche Mitteilungen Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Südliches Anhalt Sprechzeiten in den Verwaltungsstellen der Stadt Südliches Anhalt Verwaltungsstellen Gröbzig Quellendorf Hauptstraße 31 Markplatz 1 Gartenstraße Südliches Anhalt Südliches Anhalt Südliches Anhalt Tel.: Tel.: Tel.: Fax: Fax: info@suedliches-anhalt.de Sprechzeiten und Gröbzig Quellendorf Montag: - nicht besetzt Dienstag 09:00-12:00 und 13:00-18:00 Uhr nicht besetzt Mittwoch: - 1. Mittwoch im Monat 10:00-15:00 Uhr Donnerstag: 09:00-12:00 und 13:00-15:30 Uhr nicht besetzt Freitag: - nicht besetzt Wichtige Termine außerhalb der Sprechzeiten können mit dem/der zuständigen Mitarbeiter/-in individuell vereinbart werden. Ortsbürgermeister/-innen der Stadt Südliches Anhalt Büro und Sprechzeiten Ortschaft Ortsbürgermeister/-in Büro Sprechzeiten Telefon Edderitz Annelie Fiedler Leninplatz 8, OT Edderitz jeden 3. Dienstag im Monat: Uhr Fraßdorf Ralf Moritz Alte Siedlung 16, OT Fraßdorf nach Vereinbarung Glauzig Olaf Mann Dorfstraße 38, OT Glauzig nach Vereinbarung Görzig Swen Meyer Radegaster Straße 11a, nach kurzfristiger Vereinbarung, nach OT Görzig 17:00 Uhr Gröbzig Dirk Honsa Marktplatz 1, OT Gröbzig jeden 1. u. 3. Dienstag: Uhr Großbadegast Ansprechpartner derzeit: Verwaltungsstelle der Stadt siehe Sprechzeiten der Stadt Stadtverwaltung Südliches Anhalt Südliches Anhalt im OT Südliches Anhalt Hinsdorf Hans-Rainer Homann Bauernreihe 7, nach Vereinbarung OT Hinsdorf Libehna Dr. Eicke Zschoche Dorfstraße 9, nach Vereinbarung OT Repau Maasdorf Andreas Böhme Dorfstraße 27, nach Vereinbarung OT Maasdorf Meilendorf Silke Ziehm Meilendorfer Straße 5, nach Vereinbarung OT Meilendorf Piethen Waldemar Stary Dorfstraße 21, nach Vereinbarung OT Piethen Prosigk Olaf Feuerborn Lindenstraße 15a, nach Vereinbarung OT Prosigk Quellendorf Doris Zimmermann Schulstraße 16, OT Quellendorf nach Vereinbarung u Radegast Michael Graf Marktplatz 1, OT Radegast jeden Dienstag: Uhr u. nach Vereinbarung Reinsdorf Rainer Poppe Friedensstraße 7, OT Reinsdorf nach Vereinbarung Reupzig Heike Rumrich Dorfstraße 56a, OT Reupzig nach Vereinbarung Riesdorf Anke Schadewald Dorfstraße 7, OT Riesdorf nach Vereinbarung Scheuder Franz Riemer Dorfstraße 46c, OT Scheuder nach Vereinbarung Trebbichau Carsten Bartz Dorfstraße 2, OT Hohnsdorf nach vorheriger Bekanntmachung u a. d. Fuhne amt. Ortsbürgermeister nach Vereinbarung Weißandt- Gölzau Erika Scheller Hauptstraße 31, OT Weißandt- Gölzau (Haus 1, Zi. 211) jeden Dienstag von bis Uhr Werdershausen Thorsten Breitschuh Gröbziger Straße 15, OT Werdershausen nach Vereinbarung Wieskau Peter Leiser An der Gemeinde 5, OT Wieskau nach Vereinbarung Wörbzig Hubert Schüppel Schulstraße 9, OT Wörbzig nach Vereinbarung u Zehbitz Reinhard Ulrich Dorfstraße 40, OT Zehbitz nach Vereinbarung

3 Seite 3, Nr. 1/2019 Bekanntmachung Am Dienstag, dem , 18:00 Uhr, findet im Sitzungsraum des Verwaltungsamtes (R. 122), Hauptstr. 31, Südliches Anhalt OT eine öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau-, Industrie-, Landwirtschafts- und Gewerbeförderungsausschusses statt. Tagesordnung A: Öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der anwesenden Mitglieder 3. Feststellung der Beschlussfähigkeit 4. Feststellung des öffentlichen Teils der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge 5. Feststellung des Mitwirkungsverbotes 6. Bestätigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der vorangegangenen Sitzung 7. Information des Vorsitzenden (öffentlicher Teil) 8. Einwohnerfragestunde 9. Beratung/Beschlussfassung der öffentlichen Vorlagen: 9.1. Stellungnahme der Stadt Südliches Anhalt gemäß 36 Baugesetzbuch zu einem Antrag auf Befreiung (vom Maß d. baul. Nutzung) nach 31 Baugesetzbuch (BauGB) im Geltungsbereich des Bebauungsplanes B4 Industriegebiet im Ortsteil der Stadt Südliches Anhalt 9.2. Stellungnahme der Stadt Südliches Anhalt gemäß 36 Baugesetzbuch zu einem Antrag auf Befreiung (überbaubare Grundstücksfläche-Baugrenze) gemäß 31 Baugesetzbuch (BauGB) im Geltungsbereich des Bebauungsplanes B4 Industriegebiet im Ortsteil der Stadt Südliches Anhalt 10. Anfragen und Anregungen der Mitglieder (öffentlicher Teil) 11. Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung B: Nichtöffentlicher Teil 12. Feststellung des nichtöffentlichen Teils der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge 13. Feststellung des Mitwirkungsverbotes 14. Bestätigung der Niederschrift des nichtöffentlichen Teils der vorangegangenen Sitzung 15. Information des Vorsitzenden (nichtöffentlicher Teil) 16. Beratung/Beschlussfassung der nichtöffentlichen Vorlagen: Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage in der Ortschaft Radegast der Stadt Südliches Anhalt 17. Anfragen und Anregungen der Mitglieder (nichtöffentlicher Teil) 18. Schließung der Sitzung gez. Dr. Zschoche Vorsitzender des Bau-, Industrie-, Landwirtschafts- und Gewerbeförderungsausschusses Bekanntmachung Nach Bundesmeldegesetz (BMG) kann jede Einwohnerin und jeder Einwohner der Übermittlung ihrer/seiner Daten ohne Angabe von Gründen und kostenfrei widersprechen: a) an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene ( 50(1) BMG) b) an Mandatsträger sowie Presse und Rundfunk über Altersund Ehejubiläen ( 50(2) BMG) c) an Adressbuchverlage ( 50(3) BMG) d) an Religionsgemeinschaften gemäß 42(3) BMG Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Personen, die mit der Auskunftserteilung in diesen Fällen insgesamt oder einzeln nicht einverstanden sind, können dies der Meldebehörde der Stadt Südliches Anhalt mit Sitz in Südliches Anhalt, OT, Hauptstraße 31 oder in der Außenstelle im OT Gröbzig schriftlich oder mündlich zur Niederschrift mitteilen. Einwohnerinnen und Einwohner, die eine derartige Erklärung bereits früher bei dieser Meldebehörde abgegeben haben, brauchen diese nicht zu erneuern. Der Widerspruch gilt bis zur Aufhebung unbefristet. Ihre Meldebehörde Kommunalwahlen am 26. Mai 2019 (Ortsvorsteher-, Stadtratswahl und Ortschaftsratswahlen) Bekanntmachung der Zusammensetzung des Gemeindewahlausschusses Entsprechend des 10 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) in Verbindung mit 4 Abs. 2 Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) wurden nach Ablauf der Vorschlagsfrist die Beisitzer und für jeden Beisitzer ein Stellvertreter in den Gemeindewahlausschuss für die Kommunalwahlen am 26. Mai 2019 berufen. Entsprechend 4 Abs. 4 KWO LSA mache ich die Zusammensetzung des Wahlausschusses hiermit öffentlich bekannt: Vorsitzende/Wahlleiterin stellv. Vorsitzende/stellv. Wahlleiterin Rita Wagner Melanie Tänzer Hauptstraße 31 Hauptstraße Südliches Anhalt Südliches Anhalt Beisitzer/-innen stellv. Beisitzer/-innen Gabriele Höse Irmgard Diedering Hauptstraße 31 Hauptstraße Südliches Anhalt Südliches Anhalt Jessica Lehmann Roger Rohlfing Hauptstraße 31 Hauptstraße Südliches Anhalt Südliches Anhalt Lisa Träger Sebastian Reinsdorf Hauptstraße 31 Hauptstraße Südliches Anhalt Südliches Anhalt gez. Wagner Gemeindewahlleiterin Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Neuwahl der Stadträte sowie für die Neuwahlen der Ortschaftsräte der Stadt Südliches Anhalt am 26. Mai 2019 Die Landesregierung hat bestimmt, dass die Neuwahlen zu den kommunalen Vertretungen (Stadtrat und Ortschaftsräte) am Sonntag, den 26. Mai 2019 in der Zeit von 8.00 bis Uhr stattfinden. Wahlberechtigt sind alle Einwohner, die im jeweiligen Wahlgebiet am Wahltag seit 3 Monaten mit Hauptwohnung gemeldet sind, Deutsche im Sinne des Art. 116 des Grundgesetzes sind oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, das 16. Lebensjahr vollendet haben und ihr Wahlrecht nicht nach 23 Abs. 2 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) verloren haben. Wählbar sind Bürger der Stadt/Ortschaft, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben ( 40 KVG LSA).

4 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Seite 4, Nr. 1/2019 Staatsangehörige aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind nach den für Deutsche geltenden Voraussetzungen wahlberechtigt und wählbar. Sie sind nicht wählbar, wenn sie nach den deutschen oder den Rechtsvorschriften des Staates, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder in Folge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben ( 29 Abs. 2a Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt - KWO LSA). Wahlgebiet, Wahlbereich Wahlgebiet für die Wahl zum Stadtrat ist das gesamte Gebiet der Stadt Südliches Anhalt und für die Wahl der Ortschaftsräte das jeweilige Gebiet der Ortschaften Edderitz, Fraßdorf, Glauzig, Görzig, Gröbzig, Großbadegast, Hinsdorf, Libehna, Maasdorf, Meilendorf, Piethen, Prosigk, Quellendorf, Radegast, Reinsdorf, Reupzig, Riesdorf, Scheuder, Trebbichau an der Fuhne,, Werdershausen, Wieskau und Zehbitz. In der Ortschaft Wörbzig wird am 26. Mai 2019 anstelle des Ortschaftsrates der Ortsvorsteher gewählt. Hierzu ergeht eine gesonderte Bekanntmachung im Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt. In der Stadt bzw. den Ortschaften bildet das jeweilige Wahlgebiet einen Wahlbereich ( 7 Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt - KWG LSA). Einreichung von Wahlvorschlägen Gemäß 15 KWG LSA i. V. m. 29 Abs. 2 KWO LSA fordere ich hiermit zur Einreichung der Wahlvorschläge für die Wahl des Stadtrates der Stadt Südliches Anhalt sowie für die Wahl der Ortschaftsräte in Edderitz, Fraßdorf, Glauzig, Görzig, Gröbzig, Großbadegast, Hinsdorf, Libehna, Maasdorf, Meilendorf, Piethen, Prosigk, Quellendorf, Radegast, Reinsdorf, Reupzig, Riesdorf, Scheuder, Trebbichau an der Fuhne,, Werdershausen, Wieskau und Zehbitz auf. Die Wahlvorschläge sind gemäß 21 Abs. 2 KWG LSA bei der Gemeindewahlleiterin entweder auf dem Postweg unter der Adresse: Stadt Südliches Anhalt -Gemeindewahlleiterin- Hauptstraße Südliches Anhalt oder persönlich bei oben genannter Adresse im Zimmer 201 (Fr. Tänzer, OG) oder Zimmer 114/115 (Einwohnermeldeamt EG) einzureichen. Ich bitte, die Wahlvorschläge möglichst frühzeitig einzureichen! Spätester Termin für die Einreichung von Wahlvorschlägen bzw. Erklärungen über die Verbindung von Wahlvorschlägen ist der 18. März 2019 um Uhr (entsprechend 21 Abs. 2 KWG LSA der 55. Tag vor der Wahl). Wahlvorschläge für die Wahl zum Stadt- oder Ortschaftsrat können von Parteien im Sinne des Art. 21 des Grundgesetzes, von Gruppen von Wahlberechtigten (Wählergruppen) und von Einzelpersonen (Einzelbewerber) eingereicht werden. Die eingereichten Wahlvorschläge können für das Wahlgebiet miteinander verbunden werden. Entsprechende Erklärungen der Parteien, Wählergruppen oder Einzelbewerber sind bis zum Ablauf der Einreichungsfrist am Montag, den 18. März 2019 um Uhr schriftlich und übereinstimmend abzugeben. Sie müssen von den für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorganen, den Vertretungsberechtigten der Wählergruppe oder den Einzelbewerbern unterzeichnet sein. Die Zahl der zu wählenden Vertreter für den Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt bestimmt sich gemäß 37 Abs. 1 KVG LSA und beträgt: Stadt Südliches Anhalt 28 Stadträte Die Zahl der zu wählenden Vertreter für die Ortschaftsräte bestimmt sich aus der Hauptsatzung der Stadt Südliches Anhalt und beträgt: Ortschaft Edderitz 9 Ortschaftsräte Ortschaft Fraßdorf Ortschaft Glauzig Ortschaft Görzig Ortschaft Gröbzig Ortschaft Großbadegast Ortschaft Hinsdorf Ortschaft Libehna Ortschaft Maasdorf Ortschaft Meilendorf Ortschaft Piethen Ortschaft Prosigk Ortschaft Quellendorf Ortschaft Radegast Ortschaft Reinsdorf Ortschaft Reupzig Ortschaft Riesdorf Ortschaft Scheuder Ortschaft Trebbichau a. d. F. Ortschaft Ortschaft Werdershausen Ortschaft Wieskau Ortschaft Zehbitz 7 Ortschaftsräte 9 Ortschaftsräte 7 Ortschaftsräte 7 Ortschaftsräte 9 Ortschaftsräte 9 Ortschaftsräte Die Höchstzahl der auf einen Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe zu benennenden Bewerber kann gemäß 21 Abs. 4 KWG LSA um fünf höher als die Zahl der zu wählenden Vertreter sein. Die Reihenfolge der Bewerber muss aus dem Wahlvorschlag ersichtlich sein ( 21 Abs. 4 Satz 4 i. V. m. 24 Abs. 1 und 2 KWG LSA). Der Wahlvorschlag eines Einzelbewerbers (Einzelwahlvorschlag) darf nur den Namen dieses Bewerbers enthalten ( 21 Abs. 5 KWG LSA). Der Wahlvorschlag einer Partei muss von dem nach ihrer Satzung für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorgan, der Wahlvorschlag einer Wählergruppe von dem Vertretungsberechtigten der Wählergruppe oder von der Vertrauensperson, der Einzelwahlvorschlag vom Einzelbewerber oder von der Vertrauensperson unterzeichnet sein ( 30 Abs. 3 KWO LSA). Darüber hinaus muss nach 21 Abs. 9 KWG LSA der Wahlvorschlag von mindestens ein vom Hundert der zur letzten allgemeinen Neuwahl der Vertretung Wahlberechtigten, jedoch nicht mehr als von 100 Wahlberechtigten des Wahlgebietes persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein (Unterstützungsunterschriften). Es dürfen nur solche Unterstützungsunterschriften berücksichtigt werden, die zwischen dem Zeitpunkt der Bekanntmachung nach 15 KWG LSA und dem Ende der Einreichungsfrist abgegeben worden sind (Zeitraum bis , Uhr). Jeder Wahlberechtigte darf nur einen Wahlvorschlag je Wahl unterzeichnen. Hat er mehrere Wahlvorschläge unterzeichnet, so sind seine Unterschriften auf Wahlvorschlägen, die bei der Gemeindewahlleiterin nach der ersten Bescheinigung des Wahlrechts eingehen, ungültig. Für die Wahl zum Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt ist somit für Wahlvorschläge folgende Anzahl von Unterstützungsunterschriften erforderlich: für den Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt 100 In den einzelnen Wahlgebieten der Ortschaften sind für Wahlvorschläge folgende Anzahlen von Unterstützungsunterschriften erforderlich: für die Ortschaftsratswahl Edderitz 9 für die Ortschaftsratswahl Fraßdorf 1 für die Ortschaftsratswahl Glauzig 3 für die Ortschaftsratswahl Görzig 7 für die Ortschaftsratswahl Gröbzig 20 für die Ortschaftsratswahl Großbadegast 5 für die Ortschaftsratswahl Hinsdorf 4 für die Ortschaftsratswahl Libehna 2 für die Ortschaftsratswahl Maasdorf 2 für die Ortschaftsratswahl Meilendorf 1 für die Ortschaftsratswahl Piethen 2 für die Ortschaftsratswahl Prosigk 5 für die Ortschaftsratswahl Quellendorf 8 für die Ortschaftsratswahl Radegast 9 für die Ortschaftsratswahl Reinsdorf 2 für die Ortschaftsratswahl Reupzig 2

5 Seite 5, Nr. 1/2019 für die Ortschaftsratswahl Riesdorf 1 für die Ortschaftsratswahl Scheuder 2 für die Ortschaftsratswahl Trebbichau a. d. F. 3 für die Ortschaftsratswahl 14 für die Ortschaftsratswahl Werdershausen 1 für die Ortschaftsratswahl Wieskau 2 für die Ortschaftsratswahl Zehbitz 2 Die Originalunterschriften der Wahlberechtigten müssen nach 30 Abs. 4 KWO LSA auf amtlichen Formblättern erbracht werden. Darauf sind neben der Unterschrift auch der Familienname, der Vorname, der Tag der Geburt und die Anschrift (Hauptwohnung) des Unterzeichners sowie der Tag der Unterzeichnung anzugeben. Bei der Anforderung der kostenfreien amtlichen Formblätter sind der Name der einreichenden Partei oder das Kennwort der einreichenden Wählergruppe, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch diese oder der Name des einreichenden Einzelbewerbers anzugeben. Parteien und Wählergruppen haben ferner zu bestätigen, dass die Bewerber nach 24 Abs. 1 KWG LSA aufgestellt worden sind (vgl. 30 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 KWO LSA). Die Aushändigung der Unterlagen erfolgt ab dem 3. Januar 2019 in der Dienststelle der Stadt Südliches Anhalt, Zimmer 201 (Fr. Tänzer, OG) oder Zimmer 114/115 (Einwohnermeldeamt, EG),, Hauptstraße 31, Südliches Anhalt. Nur Wahlvorschläge der Parteien und Wählergruppen, für die die Voraussetzungen des 21 Abs. 10 Satz 1 Nr. 1 bis 3 KWG LSA zutreffen, können ohne Unterstützungsunterschriften Wahlberechtigter eingereicht werden. Folgende Parteien sind vom Unterschriftenquorum sowohl für die Stadtratswahl als auch für die Ortschaftsratswahlen befreit: Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) Alternative für Deutschland (AfD) Die Linke (DIE LINKE) Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE) Freie Demokratische Partei (FDP) Folgende Wählergruppen sind vom Unterschriftenquorum für die Stadtratswahl befreit: Freie Wählergemeinschaft Anhalt Ortsbürgermeister und Interessenvertreter Folgende Wählergruppen sind vom Unterschriftenquorum für die jeweilige Ortschaftsratswahl befreit: Ortschaft Wählergruppe Glauzig Sport und Kultur Görzig Freie Wählergemeinschaft Anhalt Gröbzig Freie Wählergemeinschaft Anhalt Großbadegast Rassegeflügelzuchtverein Maasdorf Pro Maasdorf Piethen Freie Wählergemeinschaft Anhalt Prosigk Ortsfeuerwehr Prosigk Radegast Freie Wählergemeinschaft Radegast Reinsdorf Wählergruppe Reinsdorf Reupzig Freizeit- und Kulturverein Reupzig e. V. Riesdorf Wahlgemeinschaft Riesdorf Trebbichau a. d. F. Wählergruppe Trebbichau/Fuhne Werdershausen Freie Wählergemeinschaft Anhalt Wieskau ProWieskau Zehbitz Feuerwehr Zehbitz Gemäß 21 Abs. 10 Satz 1 Nr. 4 KWG LSA tritt bei einem Einzelbewerber, der am Tage der Bestimmung des Wahltages ( ) der Vertretung des Wahlgebietes angehörte und seinen Sitz bei der letzten Wahl auf Grund eines Einzelwahlvorschlages erhalten hat, an die Stelle der Unterschriften die eigene Unterschrift. Das Kennwort einer Wählergruppe darf gemäß 21 Abs. 6 Nr. 3 KWG LSA nicht den Namen von Parteien im Sinne des Art. 21 des Grundgesetzes oder deren Kurzbezeichnung enthalten. Da das Besondere des Namens der Partei FREIE WÄHLER in der Kombination der beiden allgemeinen Begriffe freie und Wähler besteht, sollte hier bereits die Streichung eines der beiden Begriffe freie oder Wähler genügen. Um Verwechslungen zu Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt vermeiden, ist es ratsam, eine geeignete Ergänzung, wie zum Beispiel einen Ortszusatz vorzunehmen. Parteien, die die Voraussetzungen des 21 Abs. 10 Satz 1 Nr. 2 und 3 KWG LSA nicht erfüllen, können als solche nur dann einen Wahlvorschlag einreichen, wenn sie spätesten am Freitag, den , Uhr der Landeswahlleiterin ihre Beteiligung an der Wahl angezeigt haben und der Landeswahlausschuss ihre Parteieigenschaft festgestellt hat. Der Anzeige sind die schriftliche Satzung und das schriftliche Programm der Partei sowie der Nachweis über einen satzungsgemäß bestellten Landesvorstand beizufügen ( 22 Abs. 1 KWG LSA). Zu weiterem Inhalt und Form der Wahlvorschläge verweise ich auf die 21 ff KWG LSA und 30 ff KWO LSA. Die für die Einreichung der Wahlvorschläge erforderlichen amtlichen Formblätter können unter der Telefonnummer oder per- (mtaenzer@suedliches-anhalt.de) angefordert werden. Sie sind zudem an folgender Stelle kostenfrei erhältlich: Stadt Südliches Anhalt -Gemeindewahlleiterin- Hauptstraße Südliches Anhalt gez. Wagner Gemeindewahlleiterin Wahlhelfer für die Wahlen am 26. Mai 2019 gesucht (Europa-, Kreistags-, Stadtrats-, Ortschaftsrats- und Ortsvorsteherwahlen) Werte Bürgerinnen und Bürger, im kommenden Jahr steht uns allen eine besonders verantwortungsvolle und umfangreiche Aufgabe entgegen: der Wahltag am 26. Mai Neben den Neuwahlen der Ortschaftsräte, des Ortsvorstehers in der Ortschaft Wörbzig und des Stadtrates der Stadt Südliches Anhalt (verbundene Kommunalwahlen) sind außerdem die Mitglieder des Kreistages für den Landkreis Anhalt- Bitterfeld sowie das Europäische Parlament neu zu wählen. Für die personelle Absicherung der Wahlen ist die Stadt Südliches Anhalt wieder auf die Hilfe vieler ehrenamtlicher Helfer angewiesen. Um die Arbeitsfähigkeit der Wahlvorstände zu gewährleisten, werden für 29 Wahllokale jeweils 8 Wahlhelfer benötigt. Diese müssen für die Europawahl das 18. Lebensjahr und für die Kreistags- und die verbundenen Kommunalwahlen das 16. Lebensjahr vollendet haben. Ich bitte Sie, sich als ehrenamtlicher Wahlhelfer zu engagieren. Besondere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Jeder Wahlberechtigte kann diese Aufgabe übernehmen. Die Wahllokale sind von 8.00 bis Uhr geöffnet. Danach werden durch alle Mitglieder des Wahlvorstandes die Stimmen ausgezählt und das Wahlergebnis festgestellt. In Absprache mit dem Wahlvorsteher können Sie sich tagsüber abwechseln. Lediglich am Morgen zur Wahllokalöffnung und zur Stimmenauszählung ab Uhr müssen alle Wahlvorstandsmitglieder anwesend sein. Wahlbewerber und Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge können ein Wahlehrenamt jedoch nicht innehaben. Für Ihre aktive Hilfe am Wahltag erhalten Sie ein Erfrischungsgeld von insgesamt bis zu 51 Euro, davon bis zu 35 Euro (für den Vorsitzenden; die übrigen Beisitzer erhalten ein Erfrischungsgeld von 25 ) für die Europawahl und 21 Euro für die Kommunalwahlen. Bitte unterstützen Sie uns bei der Durchführung dieser Wahlen! Für Ihre Bereitschaftserklärung können Sie den nachfolgenden Abschnitt ausfüllen und an die Stadt Südliches Anhalt,, Hauptstraße 31, Südliches Anhalt zurück schicken oder faxen (Fax: ). Sie können uns auch telefonisch (Tel: oder -39) oder per (mtaenzer@suedliches-anhalt.de) informieren. Vielen Dank für Ihre Unterstützung! gez. Wagner Gemeindewahlleiterin

6 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Seite 6, Nr. 1/2019 Name Bereitschaftserklärung als Wahlhelfer für den Wahltag am 26. Mai 2019 Hiermit erkläre ich mich bereit, als Wahlhelfer am Wahltag, Sonntag, den 26. Mai 2019, tätig zu werden. Vorname Straße, Hausnummer Ortschaft PLZ Ort Geburtsdatum Tel.-Nr. Wahllokal Funktion (Wahlvorsteher / Schriftführer / Beisitzer) Datum Unterschrift Unterschrift bei Meldung über nicht notwendig Bekanntmachung Fundsache Folgende Fundsache wurde im Fundbüro der Stadt Südliches Anhalt abgegeben: - ein Schlüsselbund mit 3 großen und 3 kleinen Schlüsseln, einem Flaschenöffner, Farbe rot, einem Einkaufschipanhänger mit Werbung eines Autoservice und einem Einkaufschip mit Werbung einer Partei Fundort:, Netto-Parkplatz Die Eigentümerin/der Eigentümer der o. g. Fundsache wendet sich bitte direkt an das Fundbüro der Stadt Südliches Anhalt, Hauptstr. 31, Südliches Anhalt, OT, Zimmer 108, oder telefonisch gez. Kuhn Fachbereichsleiter Aufforderung zur Aufnahme in die Grundschule der Stadt Köthen (Anhalt) für das Schuljahr 2020/ Alle Eltern, deren Kinder bis zum das 6. Lebensjahr vollendet haben und ihren Wohnsitz in der Ortschaft Großbadegast mit den Ortsteilen Großbadegast, Kleinbadegast und Pfriemsdorf haben, sind aufgerufen, diese in der Grundschule Kastanienschule der Stadt Köthen (Anhalt) anzumelden. Sie haben alternativ die Möglichkeit, ihr Kind an der Evangelischen Grundschule, Stiftstraße 12, anzumelden. 2. Kinder, die bis zum das 5. Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten vorzeitig eingeschult werden. Sie werden mit der Aufnahme schulpflichtig. 3. An der Grundschule Kastanienschule muss bei der Anmeldung das Kind persönlich vorgestellt werden. 4. Bei der Anmeldung des Schulanfängers sind unbedingt die Geburtsurkunde und der Nachweis über das Sorgerecht mitzubringen. Falls nicht vorhanden, erhalten Sie den Nachweis über das Sorgerecht beim Jugendamt des LK Anhalt- Bitterfeld, Am Flugplatz 1, Köthen, Telefon oder Termine der Anmeldung: Grundschule Kastanienschule, Kastanienstraße 1b Mittwoch, bis Uhr Donnerstag, bis Uhr 6. Die Eltern werden gebeten, gemäß 41, Abs. 1, Satz 2 SchulG LSA, ihre Kinder grundsätzlich in der für Ihren Einzugsbereich zuständigen Grundschule anzumelden. Sie haben darüber hinaus die Möglichkeit, in Ausnahmefällen einen Antrag gemäß 41, Abs. 1, Satz 3 SchulG LSA für eine Beschulung Ihres Kindes in einem anderen Schulbezirk zu stellen. gez. Birgit Schlendorn Amtsleiterin Schul-, Sport- und Jugendamt Stadt Südliches Anhalt, den Bekanntmachung Anhörungsverfahren i. R. d. Planfeststellungsverfahrens Änderung des Bahnübergangs am Bahn-km 59,639 in im Zuge der K 2073, Bahn-km 59,500 bis 59,710 der Strecke 6403 Magdeburg Hbf Abzw Neuwiederitzsch Süd in der Gemarkung Görzig, Stadt Südliches Anhalt im Landkreis Anhalt-Bitterfeld Die DB Netz AG, Regionalbereich Südost in Leipzig, hat beim Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Halle, für das oben angegebene Bauvorhaben die Durchführung eines Planfeststel-

7 Seite 7, Nr. 1/2019 lungsverfahrens nach 18 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) beantragt. Gegenstand der geplanten Maßnahme ist die sicherungstechnische Änderung am Bahnübergang km 59,639 im Ortsteil Görzig, westlich des Haltepunktes durch Errichtung einer automatischen Lichtzeichenanlage mit Vollschranken und hierfür erforderlicher Technik nebst Rückbau der vorhandenen Bahnübergangssicherungsanlage und entsprechenden Straßenbaumaßnahmen an der Kreisstraße K 2073 (Am Bahnhof). Für das Bauvorhaben werden Grundstücke in der Gemarkung Görzig (Stadt Südliches Anhalt) beansprucht. Das Anhörungsverfahren ist Teil des Planfeststellungsverfahrens nach 18, 18a AEG. Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt ist zuständige Anhörungsbehörde für die Maßnahme. Der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen) liegt in der Zeit vom bis einschließlich zum während der Dienststunden Montag Uhr bis Uhr und Uhr bis Uhr Dienstag Uhr bis Uhr und Uhr bis Uhr Mittwoch Uhr bis Uhr Donnerstag Uhr bis Uhr und Uhr bis Uhr Freitag Uhr bis Uhr in der Stadt Südliches Anhalt, Bau- und Ordnungsverwaltung, Ortsteil, Hauptstraße 31 in Südliches Anhalt zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Ab dem ersten Tag der Auslegung werden die zur Einsicht auszulegenden Planunterlagen zusätzlich auf der Internetseite des Landesverwaltungsamtes zugänglich gemacht. Das Bereitstellen der Planunterlagen auf der Internetpräsenz (Adresse: erfolgt lediglich informatorisch und stellt keine Auslegung nach 73 Absatz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) in Verbindung mit 1 Absatz 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (VwVfG LSA) dar. Maßgeblich ist der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen ( 27a Abs. 1 VwVfG). 1. Jeder, dessen Belange durch das Bauvorhaben berührt werden, kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis zum , bei der Anhörungsbehörde, dem Landesverwaltungsamt, Ernst- Kamieth-Straße 2, Halle (Saale) oder bei der Stadt Südliches Anhalt,, Hauptstraße 31, Südliches Anhalt Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift erheben. Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen. Nach Ablauf dieser Frist sind Einwendungen ausgeschlossen ( 18 AEG i. V. m. 1 Absatz 1 Satz 1 VwVfG LSA, 73 Absatz 4 Satz 3 VwVfG). Einwendungen und Stellungnahmen der Vereinigungen sind nach Ablauf dieser Frist ebenfalls ausgeschlossen ( 18 AEG i. V. m. 1 Absatz 1 Satz 1 VwVfG LSA, 73 Absatz 4 Satz 5 VwVfG). Dieser Einwendungsausschluss beschränkt sich bei Einwendungen und Stellungnahmen, die sich auf die Schutzgüter nach 2 Abs. 1 Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung - UVPG beziehen, nur auf dieses Planfeststellungsverfahren. Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen. Andernfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben ( 17 Abs. 1 und 2 sowie 72 Abs. 2 VwVfG i. V. m. 1 Abs. 1 VwVfG LSA). 2. Diese ortsübliche Bekanntmachung dient auch der Benachrichtigung von der Auslegung des Plans der Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt a) nach landesrechtlichen Vorschriften im Rahmen des 63 des Bundesnaturschutzgesetzes anerkannten Naturschutzvereinigungen b) sowie der sonstigen Vereinigungen, soweit sich diese für den Umweltschutz einsetzen und nach in anderen gesetzlichen Vorschriften zur Einlegung von Rechtsbehelfen in Umweltangelegenheiten vorgesehenen Verfahren anerkannt sind (Vereinigungen). 3. Die Anhörungsbehörde kann auf eine Erörterung der rechtzeitig erhobenen Stellungnahmen und Einwendungen verzichten ( 18a Nr. 1 Satz 1 AEG). Findet ein Erörterungstermin statt, wird er ortsüblich bekannt gemacht. Diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben haben, bzw. bei gleichförmigen Einwendungen der Vertreter, werden von dem Termin gesondert benachrichtigt ( 17 VwVfG i. V. m. 1 Abs. 1 VwVfG LSA). Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können sie durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben ist. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Das Anhörungsverfahren ist mit Abschluss des Erörterungstermins beendet. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. 4. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen und Stellungnahmen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet. 5. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt. 6. Über die Einwendungen und Stellungnahmen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde, das Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Halle (Saale), entschieden. Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an die Einwender und diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind. 7. Vom Beginn der Auslegung des Planes tritt die Veränderungssperre nach 19 Abs. 1 AEG in Kraft. An den von der Baumaßnahme betroffenen Flächen steht dem Vorhabenträger gemäß 19 Abs. 3 AEG ein Vorkaufsrecht zu. 8. Für das Vorhaben ist nach Einschätzung der Planfeststellungsbehörde keine förmliche Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ( 5 UVPG), da von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Feststellung gemäß 5 Abs. 3 Satz 1 UVPG nicht selbständig anfechtbar ist. Die dieser Feststellung zugrundeliegenden Unterlagen sind der Öffentlichkeit gemäß den Bestimmungen des Umweltinformationsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (UIG LSA) beim Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Halle, Ernst-Kamieth-Straße 5, Halle (Saale), zugänglich.

8 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Seite 8, Nr. 1/2019 MIDEWA Wasserversorgungsgesellschaft in Mitteldeutschland mbh ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG Information an unsere Kunden Zählerablesung und Zählerwechsel Sehr geehrte Damen und Herren, unsere Mitarbeiter werden im Monat Januar in Großbadegast, Kleinbadegast, Pfriemsdorf, die Trinkwasserhauptzähler ablesen. Gleichzeitig werden die Wasserzähler, bei denen die Eichfrist erreicht ist, gewechselt. Wir bitten Sie, unseren Mitarbeitern, welche sich selbstverständlich ausweisen können, den Zugang zu den Zählern zu ermöglichen. Für Rückfragen stehen wir Ihnen während der Geschäftszeiten unter der Telefonnummer und zur Verfügung. Vielen Dank für Ihre Unterstützung. Ihre MIDEWA Wasserversorgungsgesellschaft in Mitteldeutschland mbh Niederlassung Anhalt-Harzvorland Stiftstraße 7 in Köthen Sie erreichen uns: Mo., Mi., Do.: 08:00 bis 16:00 Uhr Di.: 08:00 bis 18:00 Uhr Fr.: 08:00 bis 14:00 Uhr 24-h-Notdienst: Erweiterung des bestehenden Verfahrensgebietes Gimritz A 14/ A 143 zur Regelung zusätzlicher Kompensationsmaßnahmen. Weiterhin liegt ein Antrag eines betroffenen Grundstückeigentümers auf Erweiterung des Verfahrensgebietes zum Zwecke der Flächenarrondierung vor. Vor Beginn der Baumaßnahmen zur A 143 sind archäologische Grabungen und Dokumentationen durchzuführen. Diese sollen ab dem beginnen. Dazu wird das ALFF Süd eine vorläufige Anordnung nach 36 Flurbereinigungsgesetz erlassen. Zur Information der Teilnehmer über die beabsichtigten Änderungen des Verfahrensgebietes, dem Zweck dieser Änderungen, einschließlich der daraus voraussichtlich entstehenden Kosten samt Kostenträger und den bestehenden Fördermöglichkeiten und zum Erlass der vorläufigen Anordnung findet am Montag, dem< 28. Januar 2019, um 17:00 Uhr in der Gemeinde Petersberg, im Saal der Verwaltung, Götschetalstraße 15 in Petersberg, OT Wallwitz eine Informationsversammlung nach 5 Abs.1 FlurbG statt. Gebietskarte siehe Seite 9. Amt für Landwirtschaft, Halle/S., d Flurneuordnung und Forsten Süd Sitz: Müllnerstraße 59, Weißenfels Sitz: Mühlweg 19, Halle/Saale Flurbereinigungsverfahren: Gimritz A14/A143 Verfahrensnummer: SK0230 Landkreis: Saalekreis Öffentliche Bekanntmachung Einladung zur Informationsveranstaltung über die beabsichtigte Erweiterung des Verfahrensgebietes Gimritz A14/ A143 um Flächen westlich und südwestlich von Gimritz, sowie über die geplanten vorgezogenen archäologischen Grabungen im Bereich der zukünftigen Trasse der A 143. Die Flurbereinigungsbehörde beabsichtigt Gebietsteile im Umfang von ca. 153 ha (Gemarkung Gimritz, Flur 3 (tlw.) und 5 (tlw.) und Gemarkung Döblitz Flur 2 (tlw.) zum Verfahren Gimritz A14/ A143 beizuziehen. Das Verfahrensgebiet Gimritz A14/A143 wird sich dann auf eine Fläche von ca. 921 ha erstrecken. Die Änderung des Verfahrensgebietes ist in der Gebietskarte ersichtlich. Der Unternehmensträger hat mit der Überarbeitung und Ergänzung seiner Planfeststellungsunterlagen für die A 143 seine Kompensationsmaßnahmen erheblich erweitert, um den Anforderungen des europäischen Naturschutzrechtes besser gerecht zu werden. Durch die zusätzlichen Kompensationsmaßnahmen werden land- und forstwirtschaftliche Grundstücke in größerem Umfang als bisher in Anspruch genommen. Daher ist es geboten, auch das Flurbereinigungsgebiet zu erweitern. Durch diese Erweiterung ist es auch möglich die Betroffenheit auf einen größeren Kreis von Eigentümern zu verteilen. Aus diesem Grund stellte der Unternehmensträger DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und bau GmbH einen Antrag auf

9 Seite 9, Nr. 1/2019 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt

10 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Seite 10, Nr. 1/2019 Mitteilungen Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, im November 2018 wurden Ihnen die Bescheide zur Erhebung der Gewässerumlage für die Grabenunterhaltung durch die Verbände Fuhne/ Ziethe, Taube-Landgraben und Mulde postalisch zugestellt. Aufgrund eines technischen Fehlers wurden vier Ziffern der International Bank Account Number nicht auf dem vorgesehenen Platzhalter positioniert. Dies wurde leider erst festgestellt, nachdem bereits eine Vielzahl von Bescheiden versandt war. Für die damit verbundenen Unannehmlichkeiten möchte ich mich bei Ihnen entschuldigen. Sollten Ihnen bei der Ausführung der Überweisung, durch die fehlerhafte IBAN Unkosten entstanden sein, bitte ich Sie den Nachweis der Gebühr bei der Stadt Südliches Anhalt im Bereich Beitragswesen einzureichen. Gern prüfen wir die Möglichkeit des Ausgleiches, um Ihren Aufwand zu regulieren. Schneider Bürgermeister Spatenstich für die Matschanlage auf dem Spielplatz in Radegast Mit einem obligatorischen Spatenstich wurde, zur Freude der Kinder aus Radegast, am der Startschuss für die Erweiterung des vorhandenen Spielplatzes gegeben. Hier wird künftig durch tolle Unterstützung und großzügiger Spende des Vereins Radegast (be)leben e. V., durch eine Zuwendung des Amtes für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt, sowie dem Eigenanteil der Stadt Südliches Anhalt, ein Spielgerät der besonderen Art zur Verfügung stehen. Die Kinder werden sich dann ab Ostern an einer Matschanlage erfreuen. Diese besteht aus einem höher gelegenen Podest mit einer Handpumpe, aus welcher dann zwei Rutschen mit Wasser versorgt werden. Hier können die Kids auf den Rutschen oder dem sich anschließenden Sandkasten Burgen bauen und ihre kindlichen Gedanken im Umgang mit Sand und Wasser frei entfalten. Die Förderung durch das Amt erfolgt zu 55 %, die restlichen Anteile teilen sich der Verein und die Stadt annähernd hälftig. Information des Abwasserverbandes Köthen Derivatgeschäfte im Abwasserverband Köthen Informationen zum aktuellen Verfahrensstand In den vergangenen Wochen wurde in den Medien viel zum Thema Derivatgeschäfte in Kommunen und kommunalen Verbänden berichtet. Ausgangspunkt war die überörtliche Prüfung von Derivatgeschäften und deren Auswirkung auf die Haushalts- und Wirtschaftsführung von Kommunen und Zweckverbänden durch den Landesrechnungshof. Neben der softwaregestützten Erhebung und Auswertung grundsätzlicher Daten der Verbände, Landkreise und Kommunen wurden die Derivatgeschäfte einzelner Abwasserverbände gesondert geprüft. So auch die Derivatgeschäfte des Abwasserverbandes Köthen für den Zeitraum Januar 2005 bis Januar Der endgültige Prüfbericht wurde dem Abwasserverband Köthen am 22. Oktober 2018 übermittelt. Der Prüfbericht war Thema der Verbandsversammlung am 29. Oktober Dürfen Kommunen und Verbände Derivatgeschäfte tätigen? Gemäß dem Erlass des Ministeriums für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt vom 28. September 1999 war der Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten grundsätzlich zulässig. Dieser Erlass lief zum 27. September 2004 aus. Das Ministerium des Innern und des Sports gab mit Rundschreiben vom 9. Juni 2005 Hinweise und Empfehlungen hinsichtlich des Einsatzes von derivativen Finanzinstrumenten aus. Unter anderem wurde gefordert, das sogenannte Konnexitätsprinzip einzuhalten, Vergleichsangebote einzuholen und eine Dienstanweisung Derivate zu erlassen. Erst mit Erlass des Ministeriums des Innern und des Sports vom 30. März 2012 wird in Sachsen-Anhalt das Spekulationsverbot für Derivatgeschäfte im kommunalen Bereich eng interpretiert. Was wurde vom Landesrechnungshof beim AV Köthen festgestellt? Nach Auffassung des Landesrechnungshofes sind die bisher vom Verband getroffenen Regelungen und Risikovorkehrungen zum Einsatz und im Umgang mit Derivaten nicht ausreichend. Dabei wurden die bisherigen internen Festlegungen, Dokumentationen und Verfahrensabläufe auch im Zusammenhang mit der Information der Verbandsversammlung vom Landesrechnungshof kritisiert. Der Landesrechnungshof vertritt die Auffassung, dass der AV Köthen mit einer Bank zwei spekulative Derivatgeschäfte abschlossen hat, aus denen ihm nach Abschluss eines Vergleiches mit dem betreffenden Kreditinstitut negative Marktwerte in Höhe von 11 Millionen Euro entstanden sind. Diese negativen Marktwerte aus aufgelösten Derivatgeschäften wurden in 2013 in neue Derivatgeschäfte eingepreist. Der Landesrechnungshof ist dabei der Ansicht, dass die damit verbundenen Kosten nicht gebührenfähig sind. Der Landesrechnungshof fordert den Verband nun auf zu prüfen, ob dem Verband ein Schaden entstanden ist und wer für einen entstandenen Schaden verantwortlich ist. Dabei soll geprüft werden, ob entsprechende Maßnahmen gegen die für den Verband verantwortlich Handelnden oder gegen extern Handelnde (z. B. Wirtschaftsprüfer und Banken) einzuleiten sind. Regressansprüche sind ebenfalls zu prüfen. Das Verfahren soll im weiteren Verlauf von der Kommunalaufsicht begleitet werden. Was wurde daraufhin vom Verband unternommen? Die Verbandsversammlung hat in ihrer Sitzung am 29. Oktober 2018 die Aufgabenstellung zum Prüfauftrag (17 Prüfungsschwerpunkte) beschlossen. Schwerpunkt dieser Prüfung ist die Prüfung eines ggf. entstandenen Schadens und die Prüfung der Schadensverantwortung. Es wurden bereits ausgewählte Wirtschaftsprüfungsgesellschaften bzw. Rechtsanwaltskanzleien aufgefordert, ein entsprechendes Angebot abzugeben. Nach Auswertung der eingegangenen Angebote soll die Auftragsvergabe noch in 2018 erfolgen. Erste Schlussfolgerungen aus den Prüfungsfeststellungen für den Verband selbst wurden ebenfalls am 29. Oktober 2018 beraten. So soll beispielsweise der Ermächtigungsbeschluss zum Abschluss von Derivatgeschäften durch den Verbandsgeschäftsführer wieder aufgehoben werden. Was ist mit den vom Abwasserverband Köthen erlassenen Beitrags- und Gebührenbescheiden? Diese sind wirksam. Eine Aussage zur Auswirkung auf zukünftige Kalkulationsperioden und die damit verbundenen Gebühren ist derzeit noch nicht möglich. Hier soll erst einmal das Ergebnis der externen Prüfung abgewartet werden.

11 Seite 11, Nr. 1/2019 Wie geht es dann weiter? Zum jetzigen Zeitpunkt ist noch keine belastende Aussage zur Schadenshöhe und Schadensverantwortung möglich. Der Abschluss der Prüfung durch einen externen Prüfer wird dabei für 2019 angestrebt. Erst wenn die Ergebnisse der Prüfung vorliegen, wird die Verbandsversammlung in Abstimmung mit der Kommunalaufsicht über die weitere Verfahrensweise entscheiden (z. B. Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen). Weiterhin muss der Verband zu den im Prüfbericht des Landesrechnungshofes getroffenen Feststellungen eine Stellungnahme abgeben. Die Stellungnahme zu den Prüfungsfeststellungen wird dann von der Verbandsversammlung beschlossen werden und im Anschluss an die zuständige Kommunalaufsicht und dem Landesrechnungshof weitergeleitet werden. Für die Abgabe der Stellungnahme wurde dem Verband eine Frist bis zum 31. März 2019 gesetzt. Inwieweit bis zum 31. März 2019 die Prüfung durch einen externen Prüfer schon abschlossen ist, kann aus jetziger Sicht noch nicht beurteilt werden. Verkehrsteilnehmerschulung im Ortsteil Zehmitz Die nächste Verkehrsteilnehmerschulung findet im Ortsteil Zehmitz in der Gaststätte Vogel am Montag, dem , um 17:00 Uhr, statt. Alle Verkehrsteilnehmer und Interessierte sind herzlich eingeladen. Es laden ein die Verkehrswacht Köthen und OT Zehmitz Aus dem kirchlichen Leben KATHOLISCH IN ANHALT mit den Gemeinden St. Maria Himmelfahrt und St. Anna der Stadt Köthen (Anhalt), Herz Jesu Osternienburg mit dem Osternienburger Land, Hl. Geist Görzig mit der Stadt Südliches Anhalt und weiteren Ortschaften Anschriften Pfarrbüro für die kath. Gemeinden: Pfarrei St. Maria Springstraße 34, Köthen (Anhalt) Tel.: , Fax: Home: Öffnungszeiten Pfarrbüro Montag Uhr Dienstag Uhr, Uhr Mittwoch Uhr Donnerstag Uhr, Uhr Freitag Uhr Sekretärin: Andrea Reich IBAN: DE SWIFT-BIC: NOLADE21BTF Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld Ansprechpartner: Pfarrer Armin Kensbock Pfarrhaus St. Maria Springstraße 34, Köthen (Anhalt) Tel.: , Fax: Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Gemeindereferent Matthias Thaut Wohnung und Gemeinderäume St. Anna Lohmannstraße 28, Köthen (Anhalt) Tel.: , Fax: Hl. Messen und Gottesdienste Weitere Gottesdienste an den Aushängen der Kirchen und unter Samstag, , Uhr Herz-Jesu Osternienburg: Hl. Messe Sonntag, , Hochfest der Erscheinung des Herrn - Epiphanie Uhr Hl. Geist Görzig: Hl. Messe Uhr St. Maria Köthen: Hl. Messe Uhr St. Maria: Vesper Freitag, Uhr Hl. Geist Görzig: Hl. Messe anschl. Gemeindevormitag im Pfarrhaus Görzig Samstag, , Uhr Herz-Jesu Osternienburg: Hl. Messe Sonntag, , Fest der Taufe des Herrn Uhr St. Maria Köthen: Hl. Messe der Pfarrei mit sonntäglichem Taufgedächtnis, anschl. Neujahrsempfang für alle ehrenamtlichen Mitarbeiter der Gemeinden der Pfarrei St. Maria Köthen Uhr St. Maria Köthen: Vesper Samstag, , Uhr Herz-Jesu Osternienburg: Hl. Messe Sonntag, , Uhr Hl. Geist Görzig: Hl. Messe Uhr St. Maria: Hl. Messe mit Kindergottesdienst Uhr St. Maria: Vesper Samstag, , Uhr Herz-Jesu Osternienburg: Hl. Messe Sonntag, , Uhr St. Michael Edderitz: Hl. Messe Uhr St. Maria: Hl. Messe mit Kindergottesdienst Uhr St. Maria: Vesper Samstag, , Fest der Darstellung des Herrn (Mariä Lichtmeß) Uhr St. Maria Köthen: Hl. Messe der Pfarrei mit Kerzenweihe und Prozession Uhr Herz-Jesu Osternienburg: Hl. Messe Sonntag, , Uhr Hl. Geist Görzig: Hl. Messe Uhr St. Maria: Hl. Messe, Familiengottesdienst Uhr St. Maria: Vesper Freitag, Uhr Hl. Geist Görzig: Hl. Messe anschl. Gemeindevormittag im Pfarrhaus Görzig Samstag, , Uhr Herz-Jesu Osternienburg: Hl. Messe Sonntag, , Uhr St. Michael Edderitz: Hl. Messe Uhr St. Maria: Hl. Messe Uhr St. Maria: Vesper Veranstaltungen Religionsunterricht nach Plan. Die Sternsinger kommen u.a. am: Samstag, , ab Uhr Hausbesuche Piethen, Edderitz, Maasdorf, Werdershausen, Gröbzig Mittwoch, , Uhr bis Uhr, Uhr bis Uhr Wohnungssegnung in Görzig, und Umgebung Jede Sternsingergruppe ist in Begleitung von einem Erwachsenen mit einem Sammelausweis, ausgestellt durch die Kath.

12 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Seite 12, Nr. 1/2019 Pfarrei St. Maria Köthen. Hauptverantwortlicher der Sternsingeraktion in unserem Gebiet ist Gemeindereferent Matthias Thaut. Jugendstunde Do., , Uhr Gemeinderaum St. Anna Köthen 11. Familientag der Pfarrei St. Maria Lass die Freude in dein Herz Sa., , Uhr Gemeinderaum St. Anna Köthen Pfarrgemeinderat (PGR) Mittwoch, , Uhr Pfarrhaus St. Maria Köthen Fr., Fr., Gebetswoche für die Einheit der Christen Gerechtigkeit, Gerechtigkeit-ihr sollst du nachjagen Ökumenischer Gottesdienst So., , Uhr Ev. Kirche St. Germanus Küster- und Blumenschmuck-Gruppe Dienstag, , Uhr Pfarrhaus St. Maria Lektoren-Gruppe Dienstag, , Uhr Pfarrhaus St. Maria Weltgebetstag der Frauen Mi., , Uhr Gemeinderaum St. Agnus: Frauenkreis Weltgebetstagvorbereitung Slowenien Kranken- und Hauskommunion: Donnerstag: , ab Uhr in Gröbzig, Edderitz und Umgebung Freitag: , ab Uhr in Görzig, und Umgebung Wer einen Besuch wünscht, melde sich im Pfarrbüro. Besprechung der Verantwortlichen in den Ortschaften Sa., , Uhr Gemeinderaum Hl. Geist Görzig Firmvorbereitung Donnerstag, , Uhr Gemeinderaum St. Anna Köthen Mein Gott & Walter: Das Böse Weitere Informationen an den Aushängen der katholischen Kirchen und unter Gottesdienste in der Region Süd im Januar 6. Januar - März 2019: Gottesdienste in den Regionen zu berühmten Frauen aus der Bibel mit der Möglichkeit zu anschließendem Predigtnachgespräch 6. Januar (Epiphanias) Biendorf (Regionalgottesdienst mit Neujahrsempfang) Uhr (Wessel) Prosigk (Regionalgottesdienst mit Neujahrsempfang) Uhr (Hofmann/Schedler) 13. Januar (1. Sonntag nach Epiphanias) Görzig Uhr (Pannicke/Wessel) (Familienkirche) Uhr (Heinecke) Wörbzig Uhr (Olejnicki) 20. Januar (2. Sonntag nach Epiphanias) Radegast Uhr (Hofmann/Olejnicki) Cörmigk Uhr (Pangsy/Karras) Uhr Ökumenischer Gottesdienst (Apitz/Kensbock/Zimmermann) 27. Januar (3. Sonntag nach Epiphanias) Gröbzig Uhr (Möbius) Zehbitz Uhr (Einsegnungsgottesdienst KiLeiCa) - (Hofmann/Olejinicki/Damm) Maasdorf Uhr (Pannicke/Möbius) Kirchliche Veranstaltungen in der Region Süd im Januar KinderZeit, Offener Treff und offenes Pfarrhaus Edderitz: montags ab Uhr Görzig: dienstags von Uhr bis Uhr im MGH Görzig Gröbzig: montags ab Uhr Schortewitz mit Cösitz: im Januar: dienstags von Uhr Uhr im Pfarrhaus : im Januar: montags von Uhr Uhr im Pfarrhaus (Kinderstunde für Vorschule bis 2. Klasse) und Uhr Uhr im Pfarrhaus (Kirchenentdecker (ab 5. Klasse) im Januar: dienstags von Uhr bis Uhr im Pfarrhaus (3. und 4. Klasse) Prosigk: im Januar: freitags Uhr Uhr in der Winterkirche Familienkirche in Im Januar starten wir mit einer Familienkirche am 13. Januar. Wir beginnen mit einer Andacht um Uhr und laden im Anschluss daran ein zu Kaffee und Kuchen, Spiel und Spaß und guten Gesprächen. Fingerhut und Nadelöhr Im Januar treffen wir uns wieder in am und jeweils freitags von 16 Uhr bis 19 Uhr. Spieleabend für Erwachsene Der nächste Spieleabend findet am 9. Januar ab Uhr im Pfarrhaus statt. Wir wollen neue und alte Brett- und Kartenspiele ausprobieren und dabei einen gemütlichen Abend verbringen. Info: Gemeindepädagogin S. Heinecke Nähstube für Erwachsene Wir treffen uns einmal im Monat im Pfarrhaus in zu einem gemütlichen Beisammensein. Jeder kann seine eigene Nähmaschine und ein eigenes Projekt mitbringen. Wir haben aber auch Nähmaschinen und Anregungen bzw. Näh-Ideen vor Ort. Nähanfänger sind herzlich willkommen und können hier Schritt für Schritt das Nähen mit der Nähmaschine erlernen. Wir treffen uns am 23. Januar. Konfirmandenunterricht Die Konfirmanden der Klasse 6-8 treffen sich am in der Zeit von Uhr Uhr im Pfarrhaus zum Konfirmandenunterricht. Konfirmandenprojekt Wörbzig-Gröbzig, Preusslitz-Leau, Köthen- St. Jakob, Osternienburg und Kleinpaschleben Die Konfirmanden treffen sich am 19. Januar nach Einladung mit der Angabe des Ortes. Filmkirche Prosigk Der nächste Kinoabend in der Kirche Prosigk findet am 24. Januar um Uhr statt. Bewegte Zeit im Pfarrhaus Eine Stunde lang gemeinsam mit anderen in Bewegung sein und entspannen. Dazu benötigen Sie nur etwas Zeit, bequeme Kleidung und eine Sportmatte, um verschiedene Übungen durchzuführen. Termine: ; , um Uhr im Pfarrhaus. Bibelgesprächskreis in der Teerunde in Görzig am 24. Januar um Uhr im Pfarrhaus in Görzig Gemeindekirchenratssitzungen 30. Januar um Uhr Görzig (Kirchengemeinde An der Fuhne) Alle anderen Gemeinden nach Vereinbarung und schriftlicher Einladung! Frauenkreise und Seniorenkreis 9. Januar um Uhr in Schortewitz (mit Cösitz und Maasdorf) 17. Januar um Uhr in Wörbzig 30. Januar um Uhr in Gröbzig Gottesdienst mit Neujahrsempfang am 6. Januar, um Uhr in der Kirche Prosigk Lassen Sie uns das Jahr gemeinsam begrüßen und mit einem Gottesdienst auf das Jahr 2019 einstimmen. Im Anschluss daran, stoßen wir an mit einem Gläschen Sekt/Saft. Die Kirche in Prosigk wird geheizt sein. Ökumenischer Gottesdienst in der Kirche am 20. Januar, um Uhr Der Kirchenkreis Köthen und die katholische Pfarrei St. Marien Köthen laden gemeinsam zum Gottesdienst in die Kirche. Die Predigt hält Pfarrer Kensbock. Musikalisch wird der Gottesdienst von KMD Martina Apitz gefüllt.

13 Seite 13, Nr. 1/2019 Sprechzeiten wie üblich und nach telefonischer Vereinbarung: Pfarrerin Anke Zimmermann (Radegast): Tel.: ; Fax: montags von 8.00 Uhr Uhr im Pfarramt Tel.: Pfarrer Dr. Andreas Karras (Görzig): Tel.: ; Fax: Pfarrer Tobias Wessel (Wörbzig): Tel.: Gemeindepädagogin Birgitt Böhm: Tel.: Gemeindepädagogin Susanne Heinecke: Tel.: Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Kreisschau Rassegeflügel Großbadegast Vereine Der Förderverein Kinderglück Gröbzig e. V. stellt sich vor Wer sind wir? Im Jahr 2012 ging es den Vereinsgründern darum, den guten Beispielen anderer Fördervereine zu folgen und die Betreuungseinrichtungen der Ortschaft Gröbzig zu unterstützen. An diesem Grundgedanken halten auch wir fest. WIR, das sind unser Vorstand: Vorsitzende: Sandra Schmidt Stellvertreter: Nico Berner Kassenwartin: Katja Junkert Und 14 weitere Mitglieder. Wir bieten den Betreuungseinrichtungen in Gröbzig finanzielle Unterstützung in verschiedensten Bereichen. In Absprache mit der Leitung der Kindertagesstätte Pumuckl Gröbzig, mit Außenstelle Hort in der Grundschule Gröbzig, der Leitung der Grundschule Gröbzig, sowie der Ansprechpartner des Jugendclubs Crazy in Gröbzig, konnten wir in der Vergangenheit folgende Vorhaben und Anschaffungen finanzieren (Gesamtwert in Höhe von ) Finanzierung einer neuen Bespannung/defekter Billardtisch im Jugendclub Gröbzig 2014 Finanzierung Spielgerät - Piratenschiff - für die Kita Gröbzig 2015 Sachspenden für die Grundschule Gröbzig 2016 Fußballtore für die Kita Gröbzig 2017 Digitalkamera und Gesellschaftsspiele für den Hort sowie Sitzsäcke und Notebook für den Jugendclub in Gröbzig 2018 Fahrrad und Fernseher für die Grundschule Gröbzig sowie ein Klettergerüst für die Kita Gröbzig Einblick in das Vereinsleben In regelmäßigen Abständen treffen wir uns zur Vorbereitung und Planung diverser Aktivitäten (siehe hierzu Ausblick ). Die Mitgliedschaft im Verein ist als Einzelperson oder Familie möglich. Der Mitgliedsbeitrag beträgt nicht mehr als 20 jährlich. Um die Ziele des Vereins zu verfolgen, werden weitere finanzielle Unterstützungen durch Spenden benötigt. Unterstützen Sie unseren Verein unter Aber auch ein persönliches Engagement, ist für den Verein von besonderer Bedeutung. Darum ist jeder herzlich Willkommen, dem Förderverein beizutreten oder zu unterstützen. Haben Sie Interesse, melden Sie sich per Mail unter kinderglueck-groebzig@web.de, telefonisch unter der oder besuchen Sie uns auf Facebook. Ausblick März/August 2019: Auch in diesem Jahr möchten wir die Erfolgsgeschichte Gröbziger Kinderflohmarkt fortschreiben. Wir hoffen auf viele Besucher und Unterstützer! Juni: Gerne stellen wir wieder einen Kaffeeklatsch am Parkfestwochenende in Gröbzig auf die Beine. Bürger und Bürgerinnen sind herzlich eingeladen, bei Kaffee und Kuchen, dem bunten Parkfesttreiben zu folgen. November: Auch hier würden wir uns wieder freuen, die Besucher und Kinder des Martinsfestes in Gröbzig, mit Getränken und Würstchen zu versorgen. Gemeindezentrum Großbadegast Sa , 14:00-19:00 Uhr So , 09:00-15:00 Uhr Wir, der Wörbziger Heimat- und Kulturverein e.v., möchten alle Bürger und Bürgerinnen aus Wörbzig und Umgebung herzlich zu unserem Knutfest einladen. Das Wörbziger Knutfest findet am Samstag, den ab 17:00 Uhr auf dem Schulhof der Neuen Schule in Wörbzig statt. Wir bitten Sie, wie in jedem Jahr, Ihre Bäume am Freitag ( ) in den Morgenstunden vor Ihr Grundstück zu legen. Die Bäume werden durch Unterstützung der Freiwilligen Feuerwehr Wörbzig abgeholt. Für das leibliche Wohl wird selbstverständlich durch den Wörbziger Heimat- und Kulturverein e.v. gesorgt. Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Der Wörbziger Heimat- und Kulturverein e.v.

14 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Seite 14, Nr. 1/2019

15 Seite 15, Nr. 1/2019 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Verschiedenes im Kleingartenverein Am Stadion Gröbzig (Parkplatz an der Bernburger Straße) Samstag, 05. Januar 2019 AB Uhr Knisternd loderndes Lagerfeuer Glühwein, Bier und mehr Leckeres vom Grill Knüppelkuchen Tannenbaum-Weitwurf Ab Uhr können die ausgedienten Weihnachtsbäume abgegeben werden! Sommer-Ferien-Abenteuer für Kinder von 6 bis 16 Jahren Das Kinder- und Jugendcamp Naundorf (Mittelsachsen), organisiert erlebnisreiche Sommer-Ferien-Abenteuer für Kinder und Jugendliche von 6 bis 16 Jahren. Auf dem abwechslungsreichen Programm stehen u.a. Badespaß, Grillabende, Wasser-Fun- Sportfest, Bowling, Disco, Neptunfest, Lagerfeuer, Kinoabend, Fußball, Besuch eines Erlebnisbades, Tischtennis, Minigolf, ein Ausflug im Reisebus zur Kids Arena Marienberg, Spiel & Spaß und vieles mehr. Die Übernachtung erfolgt in gemütlichen Bungalows und Blockhütten mit Doppelstockbetten. Die Kinder erwartet ein riesiges Freigelände mit vielen Spielmöglichkeiten! Der Teilnehmerbeitrag beträgt 240,00 pro Kind und Durchgang inklusive Übernachtung, Vollverpflegung, Programm, Eintrittsgelder und Rund-um-Betreuung. Geschwister-Rabatte sind möglich. An- und Abreise sind selbst zu organisieren. Termine: Infos & Anmeldungen: Tel oder Adresse des Ferienlagers: Kinder- und Jugendcamp Naundorf, Alte Dorfstr. 60, Bobritzsch-Hilbersdorf Wir gratulieren Stadt Südliches Anhalt Ortsteil Edderitz Köppe, Rosemarie Lahmer, Ingelore Nitsch, Gisela Pfitzer, Manfred Thiele, Wolfgang Ortsteil Fraßdorf Duschka, Klaus Dieter Uhlig, Helmut Ortsteil Glauzig Koch, Margott Ortsteil Görzig Golling, Adolf Ortsteil Gröbzig Jäntsch, Horst Just, Anni Kaiser, Lisbeth Kübler, Heiderose Probsthain, Eva Ortsteil Großbadegast Domnick, Manfred Kraus, Anneliese Ortsteil Hinsdorf Sawatzki, Heinz Scholz, Waltraud Schulze, Angelika Ortsteil Hohnsdorf Ment, Horst Ortsteil Lennewitz Arendt, Bernhard Ortsteil Libehna Berger, Inge Ortsteil Meilendorf Knorre, Renate Ortsteil Quellendorf Dargies, Horst Ortsteil Radegast Engelmann, Regina Hecht, Rainer Koch, Klaus Pietzuch, Magdalene Ortsteil Reinsdorf Brehmer, Peter Wentland, Richard Ortsteil Reupzig Weiske, Erhard Ortsteil Riesdorf Kollecker, Gisela Ziebart, Gerhard Ortsteil Scheuder Palkoska, Karl Ortsteil Trebbichau a.d. Fuhne Arendt, Klaus-Dieter Spatzier, Helmut Ortsteil Hinze, Ingeborg Ortsteil Wörbzig Block, Ruth Ortsteil Zehmigkau Meyer, Gerhard Richter, Elvira Folgenden Bürgerinnen und Bürgern gratulieren wir recht herzlich zum Geburtstag und wünschen alles Gute zum 80. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 90. Geburtstag zum 90. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 90. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 90. Geburtstag

16 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Seite 16, Nr. 1/2019 Ortsteil Ziebigk Hennig, Reinhard Kuhn, Ingrid zum 80. Geburtstag Einige Geburtstage werden auf Wunsch nicht veröffentlicht. Zum Ehejubiläum gratulieren wir ganz herzlich folgendem Ehepaar Am zum 50. Hochzeitstag Elvira und Jürgen Krannich, Ortsteil. Für die weiteren gemeinsamen Ehejahre viel Gesundheit und alles erdenklich Gute. Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Das Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt erscheint monatlich jeweils donnerstags (sollte dieser Donnerstag ein Feiertag sein, erscheint es am darauf folgenden Werktag) und wird kostenlos an alle Haushalte verteilt. IMPRESSUM - Herausgeber: Stadt Südliches Anhalt, Hauptstraße 31, Südliches Anhalt, OT - Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG, Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon (03535) Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. - Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichren Teil: DER BÜRGERMEISTER DER STADT SÜDLICHES ANHALT Hauptstraße 31, Südliches Anhalt, OT - Die veröffentlichten Meinungen und Beiträge in den Rubriken im nichtamtlichen Teil sowie Bürgermeinungen müssen nicht mit der Meinung der Redaktion des Amts- und Mitteilungsblattes der Stadt Südliches Anhalt übereinstimmen. Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben ausschließlich die Meinung des Verfassers wieder. Für den Inhalt von Bekanntmachungen von Veranstaltungen ist ausschließlich der jeweilige Veranstalter verantwortlich. Ein Anspruch auf Veröffentlichungen von Beiträgen besteht nicht. - Redaktion, Beiträge/Beilagen: Frau Tellensky, Telefon: (034978) Verantwortlich für den Anzeigenteil/Beilagen: LINUS WITTICH Medien KG, vertreten durch den Geschäftsführer ppa. Andreas Barschtipan Anzeigen

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