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1 OTSUKA PHARMACEUTICAL EUROPE LTD ( OTSUKA EUROPE ) EFPIA OFFENLEGUNG: Österreich MITTEILUNG ZUR METHODIK FÜR WERTETRANSFERS FÜR DAS BERICHTSJAHR 2015 Präambel Diese Mitteilung zur Methodik behandelt die Offenlegung von Daten in Bezug auf in Österreich ansässige oder praktizierende Gesundheitsexperten (HCP, health care professional) oder dort eingetragene oder tätige Gesundheitseinrichtungen (HCO, healthcare organization). Weitere Daten zu Gesundheitsexperten oder Gesundheitseinrichtungen finden Sie auf der Webseite von Otsuka Europe. Otsuka hat keine in Österreich eingetragene Tochtergesellschaft, ist aber selbst ein angeschlossenes Mitglied von EFPIA (European Federation of Pharmaceutical Industries and Associations). Zur Erfüllung der Anforderungen der EFPIA Offenlegungsvorschrift verpflichtet sich Otsuka Europe zur Dokumentation und Veröffentlichung der Details von jedem Wertetransfer (ToV, Transfer of Value), den Otsuka Europe oder ein beliebiges anderes Unternehmen der Otsuka Gruppe (gemäß der Definition im nachstehenden Abschnitt II.3.1) direkt oder indirekt an Gesundheitsexperten oder Gesundheitseinrichtungen mit Sitz in EFPIA Mitgliedsländern bereitstellen kann. Die Berichtsperiode ist in jedem Fall das letzte Kalenderjahr und wir verpflichten uns zur Veröffentlichung des betreffenden Berichts bis Ende April des Folgejahres ( Berichtsperiode ). Das Ziel dieser Mitteilung zur Methodik ist die Bereitstellung einer eindeutigen und einfachen Erklärung davon, wie Otsuka Europe diese Daten in Übereinstimmung mit der EFPIA Offenlegungsvorschrift erfassen und veröffentlichen möchte. Im Besonderen möchte Otsuka Europe einen Überblick über die zugrunde liegende Methodik geben und besondere Sachverhalte dazu erklären, wie Otsuka Europe dies im Rahmen der Veröffentlichung der betreffenden Daten anwenden möchte. Otsuka Europe sieht nur von der Veröffentlichung jener Details der Wertetransfers ab, in Bezug auf die dies gemäß der EFPIA Offenlegungsvorschrift eindeutig nicht erwünscht ist. Fragen zu dieser Mitteilung zur Methodik und/oder dem Bericht sind an folgende Adresse zu richten: privacy@otsuka-europe.com Seite 1 von 12

2 INHALTSVERZEICHNIS I. GRUNDLAGEN DER EINVERSTÄNDNISVERWALTUNG 3 1. EINVERSTÄNDNIS ZUR OFFENLEGUNG VON INFORMATIONEN RECHTLICHER HINTERGRUND UNSER ANSATZ 3 2. TEILWEISE EINVERSTÄNDNIS BEISPIEL UNSER ANSATZ 4 3. OFFENLEGUNGSDAUER 4 II. ALLGEMEINE FRAGEN 4 1. DEFINITIONEN GESUNDHEITSEXPERTE (HCP, HEALTHCARE PROFESSIONAL) GESUNDHEITSORGANISATION (HCO, HEALTHCARE ORGANISATION) ARZNEIMITTEL 5 2. DATENQUELLEN 6 3. GRENZÜBERGREIFENDE VERPFLICHTUNGEN HINTERGRUND BEISPIEL UNSER ANSATZ 7 4. OFFENLEGUNG VON WERTETRANSFERS IN FREMDWÄHRUNGEN: WÄHRUNGSASPEKTE 7 5. BEHANDLUNG DER UMSATZSTEUER 8 6. BERICHTERSTATTUNGÜBER WERTETRANSFERS UNSER ANSATZ 8 7. INDIREKTE ZAHLUNG VON WERTETRANSFERS AN GESUNDHEITSEXPERTEN 9 8. AUFWANDSKATEGORIEN VON OTSUKA EUROPE 9 9. FÖRDERUNGEN UND SPENDEN FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG (F&E) DIENSTLEISTUNGSGEBÜHREN AN GESUNDHEITSEXPERTEN KOLLABORATIONSPARTNER ZIVIL- ODER STRAFKLAGE ODER VERWALTUNGSVERFAHREN: DATENQUALITÄT 11 Seite 2 von 12

3 I. GRUNDLAGEN DER EINVERSTÄNDNISVERWALTUNG 1. EINVERSTÄNDNIS ZUR OFFENLEGUNG VON INFORMATIONEN 1.1 RECHTLICHER HINTERGRUND Jeder ist zum Schutz der auf ihn bezogenen Daten berechtigt. Dieses Grundrecht umfasst die Erfassung, Verarbeitung und Weitergabe von jeglichen persönlichen Informationen, wobei in allen Fällen das spezifische Einverständnis der betroffenen Person erforderlich ist. Es gelten strenge Anforderungen für solche Einverständniserklärungen - sie müssen ausdrücklich, in jedem Vertragstext oder ähnlichen Dokumenten visuell hervorgehoben sowie eindeutig und erkennbar verfasst sein. 1.2 UNSER ANSATZ Otsuka Europe erfordert von allen Gesundheitsexperten die Abgabe ihrer Einverständniserklärung an uns, und zwar noch vor der Veröffentlichung der Daten eines jeden Wertetransfers, den sie erhalten, und auf einzeln benannter Basis Die Einverständniserklärungen: - gelten für alle Verpflichtungen der österreichischen Gesundheitsexperten durch ein beliebiges Unternehmen der Otsuka Gruppe (gemäß der Definition im nachstehenden Abschnitt II.3.1) - sind zeitlich uneingeschränkt, bis zu ihrem schriftlichen Widerruf durch den Gesundheitsexperten Wenn trotz bester Bemühungen keine Antworten auf die Einverständnisanforderungen von den Gesundheitsexperten eingehen, werden die Wertetransfers zusammen gemeldet Einverständniserklärungen von Gesundheitsorganisationen werden nicht angefordert, außer wenn gesetzlich erforderlich. In diesem Fall werden sie in der schriftlichen Vereinbarung mit den Organisationen enthalten. 2. TEILWEISE EINVERSTÄNDNIS 2.1 BEISPIEL Diese Situation kann beispielsweise dann auftreten, wenn der Gesundheitsexperte der Veröffentlichung von Details über den Erhalt von Förderungen zur Teilnahme an einem beruflichen Kongress oder Seminar zustimmt, die Offenlegung der Reise- und Unterbringungskosten im Zusammenhang mit der Reise hingegen ablehnt. Ein weiteres mögliches Beispiel ist es, wenn die Person in Betracht ihr Einverständnis zur Veröffentlichung der Ausgaben im Rahmen der Teilnahme an einer solchen Seite 3 von 12

4 Veranstaltung erklärt, nicht aber zur Offenlegung der damit verbundenen Beratungskosten. 2.2 UNSER ANSATZ Wenn für eine bestimmte Verpflichtung die Einverständniserklärung zur Offenlegung widerrufen wird, werden alle Verpflichtungen (vergangene und zukünftige) des Gesundheitsexperten zusammen veröffentlicht. In dem Fall jedoch, dass eine Anfrage für Widerruf entweder nach der tatsächlichen Offenlegung oder der Verarbeitung der Daten zur Veröffentlichung (im Allgemeinen dreißig (30) Tage vor einem Offenlegungsdatum) eingeht, gilt dieser Widerruf nur für die zukünftigen Verpflichtungen. Eine Einverständniserklärung zu vergangenen Perioden kann nicht zurückgezogen werden. 3. OFFENLEGUNGSDAUER Der Bericht von Otsuka Europa bleibt über einen Zeitraum von 3 Jahren öffentlich zugänglich. II. ALLGEMEINE FRAGEN 1. DEFINITIONEN 1.1 GESUNDHEITSEXPERTE (HCP, HEALTHCARE PROFESSIONAL) Otsuka Europe übernahm die Definition gemäß der EFPIA Offenlegungsvorschrift Der Bericht von Otsuka Europe basiert auf und hängt von Referenzdaten in der internen Datenbank (OPTICS) von Otsuka Europe ab, in die von IMS (OneKey Datenbank) erworbene Daten sowie solche mit interner Quelle eingegeben wurden. Ausschlüsse: a. Registrierte aber nicht als Gesundheitsexperte praktizierende Personen, einschließlich solcher in Rente (außer jenen in Forschung und Bildung), die daher Arzneimittel nicht verschreiben, beschaffen, bereitstellen, empfehlen oder verabreichen, sowie solche, die an der Bereitstellung von Beratungsdienstleistungen für Otsuka Europe beteiligt sein können. Beispiel 1: ein Gesundheitsexperte, der für ein Beratungsunternehmen arbeitet, aber auch an einer Klinik tätig ist der Wertetransfer muss offenlegbar sein. Beispiel 2: ein Pharmazeut, der Vollzeit bei einem Beratungsunternehmen arbeitet, das Otsuka Europe rechtliche Beratung bereitstellt der Wertetransfer darf nicht offenlegbar sein. Seite 4 von 12

5 b. Mitarbeiter von Otsuka Europe, die weiterhin Mitglieder der erwähnten Berufe sind und verschreiben dürfen, sind ausgeschlossen. c. Mitarbeiter der Kollaborationspartner von Otsuka Europe, die weiterhin Mitglieder der erwähnten Berufe sind und verschreiben dürfen, sind ausgeschlossen. 1.2 GESUNDHEITSORGANISATION (HCO, HEALTHCARE ORGANISATION) Otsuka Europe übernahm die Definition gemäß der EFPIA Offenlegungsvorschrift. Ausschlüsse: a. Juristische Personen, die Gesundheitspflege betreffende Beratung oder Dienstleistungen anbieten, die Gesundheitsexperten verpflichten, deren Hauptberuf in der Bereitstellung der Beratungsdienstleistungen und nicht in der Ausübung der Tätigkeit als Gesundheitsexperte liegt, sind ausgeschlossen. Beispiel: Ein Gesundheitsexperte arbeitet für ein Beratungsunternehmen, das von Otsuka Europe zur Bereitstellung von allgemeiner Beratung zu einem Erkrankungsbereich ohne spezifischen Produktbezug verpflichtet wird. b. Bezüglich der Dienstleistungsvereinbarungen, wenn die Zahlung an eine juristische und nicht eine natürliche Person getätigt wird, wird der Betrag als Wertetransfer an einen Gesundheitsexperten offengelegt. 1.3 ARZNEIMITTEL Otsuka Europe übernahm die Definition gemäß der EFPIA Offenlegungsvorschrift mit folgender zusätzlicher Klärung: a. Der Begriff Arzneimittel umfasst Produkte, für die ein Antrag auf Marktzulassung an EMA oder eine zuständige nationale Behörde in Europa gestellt wurde. b. Wertetransfer bezogen auf Aktivitäten im Hinblick auf ein neues Molekül/Präparat von kommerzieller Natur, das nicht unmittelbar forschungs- oder entwicklungsbezogen ist, wird als individueller Wertetransfer offengelegt. c. Medizinische Geräte sind nicht enthalten. d. Kombinationsprodukte sind enthalten. Seite 5 von 12

6 2. DATENQUELLEN 2.1 Die Daten werden über verschiedene Plattformen erfasst: a. OPTICS Die erwähnte Plattform von Otsuka Europe für Referenzdaten, Dokumentenverwaltung und Erfassung von Wertetransfers. b. ERP-System (SAP), in dem Direktzahlungen an Gesundheitsexperten/Gesundheitsorganisationen (wie beispielsweise Förderungen) verwaltet werden. c. Dritte Systeme Ad-hoc-Zahlungen an Mittler, die OPTICS nicht akzeptieren können. Diese Wertetransfers werden über die OPTICS Vorlagentabelle erfasst, die manuell hochgeladen werden muss. 3. GRENZÜBERGREIFENDE VERPFLICHTUNGEN 3.1 HINTERGRUND Unternehmen der Otsuka Gruppe im Rahmen der Bereitstellung von Wertetransfer- Daten für die Berichterstattung an EFPIA sind alle Unternehmen der Otsuka Gruppe (in einem beliebigen Gerichtsbezirk eingetragen), die: - Arzneimittel entwickeln oder damit handeln (definitionsgemäß); - von Otsuka Pharmaceutical Co., Ltd., ( OPC ); Otsuka America Inc. ( OAI ); Otsuka Pharmaceutical Europe Ltd. ( OPEL ) und einem beliebigen Tochterunternehmen dieser drei Gesellschaften kontrolliert werden (d.h. mehr als 50-prozentiges Eigentum); und - in einem beliebigen europäischen Mitgliedsstaat ansässige oder praktizierende Gesundheitsexperten verpflichten (ihnen Wertetransfers bereitstellen) (im Folgenden Unternehmen der Otsuka Gruppe ) 3.2 BEISPIEL Eine grenzübergreifende Situation entsteht dann, wenn der Wertetransfer von einem Unternehmen der Otsuka Gruppe bezahlt wird, das in einem anderen Land eingetragen ist als dem, in dem der Gesundheitsexperte oder die Gesundheitsorganisation den Sitz, die Praxis oder das Zentralbüro hat. Diese Art von Situationen umfasst die Fälle, wenn ein Tochterunternehmen von Unternehmen der Otsuka Gruppe mit Sitz außerhalb Österreich einen Vertrag mit einem Gesundheitsexperten oder Gesundheitsorganisation abschließt, der/die in Österreich ansässig ist oder dort praktiziert. Seite 6 von 12

7 3.3 UNSER ANSATZ Otsuka Europe legt alle Wertetransfers an Österreichische Gesundheitsexperten für Verpflichtungen von beliebigen Unternehmen der Otsuka Gruppe offen. In diesen Fällen wird die Offenlegung gemäß der EFPIA Offenlegungsvorschrift durchgeführt. Beispiel (1): wenn Otsuka US einen Österreichische Gesundheitsexperten verpflichtet, veröffentlicht Otsuka Europe den Wertetransfer an den Österreichische Gesundheitsexperten im Auftrag von Otsuka US. 4. OFFENLEGUNG VON WERTETRANSFERS IN FREMDWÄHRUNGEN: WÄHRUNGSASPEKTE 4.1 Otsuka Europe meldet alle Wertetransfers des lokalen Büros im Berichtsland in der Basiswährung. Beträge mit Wertetransfers in Fremdwährungen werden unter Verwendung des durchschnittlichen Wechselkurses für das Jahr (siehe nachstehende Tabelle) umgerechnet. In vielen Fällen weicht der zur Umrechnung des Fremdwährungsbetrags in die Berichtswährung verwendete Devisenkurs vom Kurs während des Zahlungstransfers ab. Dies wird größtenteils durch die Natur des Wertetransfers bestimmt, wobei Otsuka Europe eine relative Insignifikanz der Unterschiede erwartet. XCCY Durchschn. Devisenkurs EUR-USD 1,12235 EUR-JPY 125,479 USD-EUR 0,8909 JPY-EUR 0, BEISPIEL Einem Österreichische Gesundheitsexperten sind USD durch Otsuka US zu zahlen; die Rechnung enthält USD und der USD-EUR Kurs in der Buchhaltungsplattform von Otsuka Europe liegt bei 0,8909. Die Zahlung wird mit 890,99 EUR im Buchhaltungssystem von Otsuka Europe erfasst und die Verrechnungsbank hinterlegt die Zahlung von USD auf dem Konto des Gesundheitsexperten. Die Buchhaltungsdiskrepanz wird als Devisenrundung abgeschrieben. Seite 7 von 12

8 5. BEHANDLUNG DER UMSATZSTEUER 5.1 Größtenteils legt Otsuka Europe den bezahlten Wertetransfer als Nettobetrag, d.h. ohne Umsatzsteuer, offen. Wenn nach indirekten Ausgaben die Wertetransfers manuell in OPTICS eingegeben werden, kann der Betrag die Umsatzsteuer beinhalten. 6. BERICHTERSTATTUNGÜBER WERTETRANSFERS 6.1 UNSER ANSATZ Direkte Wertetransfers werden im Zeitraum 2015 offengelegt, während dessen die Zahlungen fakturiert werden, unabhängig vom Vertragsdatum, Vertragsdauer oder Veranstaltungsdatum. Beispiel (1): Es kann passieren, dass ein Teil der Wertetransfers einer Veranstaltung vom Dezember 2014 im Jahr 2014 und der Rest im Jahr 2015 fakturiert wird. Unsere im Jahr 2015 verarbeiteten Rechnungen werden für den Zeitraum 1. Jänner bis 31. Dezember 2015 offengelegt. Beispiel (2): Für Mehrjahresverträge werden die Wertetransfers an denselben/dieselbe Gesundheitsexperten/Gesundheitsorganisation unter demselben Vertrag entsprechend dem Datum der jeweiligen Rechnungen veröffentlicht. Demgemäß sind Zahlungen vor dem 1. Jänner 2015 nicht enthalten Indirekte Wertetransfers müssen mit dem Datum offengelegt werden, das vom Mittler Otsuka Europe bereitgestellt wurde. Wird das Datum vom Mittler nicht angegeben, wird das Veranstaltungsdatum verwendet Bereitstellung von Produkten für Studienzwecke: - das Studienarzneimittel wird für vertriebene Produkte gemäß Preis nach Warenwert gewertet, außer wenn die Mengen von Nennwert sind; - wenn das Produkt nach der Genehmigung nicht vertrieben wird, wird damit kein Wert verbunden Besuch von geförderten Veranstaltungen und Nichtanreise durch die Teilnehmer: - Wenn Otsuka Europe eine/n Osterreichisch Gesundheitsexperten/Gesundheitsorganisation unterstützt, damit diese/r an einer Veranstaltung teilnehmen kann und diese/r dort nicht anwesend ist, wird für diesen Gesundheitsexperten/diese Gesundheitsorganisation kein Wertetransfer offengelegt Zahlungen an wohltätige Organisationen im Auftrag der Gesundheitsexperten: Seite 8 von 12

9 - Wenn Otsuka Europe eine Zahlung an eine Person tätigt, wird auf Anfrage eines Gesundheitsexperten in Bezug auf eine Gebühr für einen Dienstleistungsauftrag eine solche Zahlung in diesem Bericht auf der Basis nicht veröffentlicht, dass kein Wertetransfer an eine/n Gesundheitsexperten/Gesundheitsorganisation durchgeführt wurde. Beispiel: Der Gesundheitsexperte beantragt die Zahlung dieser Dienstleistungsgebühr an eine wohltätige Organisation seiner Wahl. 7. INDIREKTE ZAHLUNG VON WERTETRANSFERS AN GESUNDHEITSEXPERTEN 7.1 Wenn wir darüber informiert werden, dass ein von uns an Dritte gewährter Wertetransfer an Gesundheitsexperten weitergeleitet wurde oder solche Personen Vorteile daraus gezogen haben, legen wir die Einzelheiten jedes solchen Wertetransfers unter dem Namen des betreffenden Gesundheitsexperten offen. Unsere vertraglichen Vereinbarungen mit Dritten umfassen die Datenschutzvorschrift, wonach Dritte die Einverständniserklärung ihrer eigenen Vertragspartner zur Offenlegung der Daten in Bezug auf Wertetransfers einfordern und diese uns vorlegen. 8. AUFWANDSKATEGORIEN VON OTSUKA EUROPE AUFWANDSKATEGORIE Medizinische Ausbildungsförderung und Spende an Gesundheitsorganisationen Registrierungsgebühr für Gesundheitsexperten/Gesundheitsorganisationen Reisen und Unterbringung von Gesundheitsexperten/Gesundheitsorganisationen BESCHREIBUNG Spende und Förderung in Geld- oder ähnlicher Form (z. B. medizinische Bücher und Broschüren zur Weiterbildung, Stipendien) an Gesundheitsorganisationen. Weitere Erklärungen finden Sie im Abschnitt 9 Eine bezahlte Gebühr, die einem Gesundheitsexperten oder einem Mitglied einer Gesundheitsorganisation den Besuch eines Kongresses, Kurses oder einer Weiterbildungsveranstaltung ermöglicht. z. B. Flug, Zug, Taxi, Hotel. Die Mahlzeiten sind nicht enthalten (außer Frühstück, wenn dies in der Hotelgebühr enthalten ist) Förderung von Gesundheitsorganisationen Sämtliche mit einer Gesundheitsorganisation vereinbarte Ausgaben (z. B. Messestandsmiete, Werbefläche, Raum für Satellitensymposien und Beitrag zu den Kosten von Besprechungen). Dienstleistungsgebühr an Für beliebige Dienstleistungsarten durch Seite 9 von 12

10 Gesundheitsexperten/Gesundheitsdienstleister einen Gesundheitsexperten oder ein Mitglied einer Gesundheitsorganisation (z. B. Sprechergebühr, Beratergebühr, Kompensation für Marktforschung, wenn die Identität des Gesundheitsexperten klar ist, Sprecherschulung, medizinisches Schreiben und Datenanalyse) bereitgestellte Kompensation. Weitere Erklärungen finden Sie im Abschnitt 11 Vertragsbezogene Aufwendungen von Gesundheitsexperten/Gesundheitsorganisationen Forschungs- und entwicklungsbezogene Ausgaben Reise und Unterkunft oder beliebige andere Aufwendungen gemäß Dienstleistungsgebührenvereinbarung (z. B. Taxi, Bargeldauslagen). Ausgaben in Bezug auf die Planung und Durchführung einer von Otsuka Europe geförderten Studie. Weitere Erklärungen finden Sie im Abschnitt FÖRDERUNGEN UND SPENDEN 9.1 Definition: Jeglicher Wertetransfer in Bezug auf medizinische und Bildungswaren und -dienstleistungen, die die Patientenpflege fördern oder dem Gesundheitssystem nutzen und die Patientenpflege aufrecht erhalten. 9.2 Bargeld- oder sonstige Spenden zur Förderung der Gesundheitspflege sind enthalten. 10. FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG (F&E) 10.1 Otsuka Europe übernahm die Definition gemäß der EFPIA Offenlegungsvorschrift mit folgender zusätzlicher Klärung: a. Otsuka Europe legt unter dieser Kategorie jeglichen Wertetransfer in Bezug auf zukünftige nicht-interventionelle Studien offen, die vom Prüfarzt (z.b. vom Prüfarzt geförderte Studien (ISS, Investigator Sponsored Studies) gefördert werden, weil sie von Natur aus in Aussicht stehen und die spezifische Sammlung von Patientendaten von oder im Auftrag von einzelnen oder Gruppen von Gesundheitsexperten für die Studie umfassen. b. Direkte oder indirekte Förderungen von Otsuka Europe zur medizinischen Veröffentlichung im Zusammenhang mit Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten werden unter dieser Kategorie offengelegt Es soll darauf hingewiesen werden, dass dadurch der unter dieser Kategorie veröffentlichte Gesamtjahresbetrag erhöht wird. Seite 10 von 12

11 11. DIENSTLEISTUNGSGEBÜHREN AN GESUNDHEITSEXPERTEN 11.1 Zusätzlich zu den Dienstleistungsgebühren im Zusammenhang mit den Beratungsdienstleistungen legt Otsuka Europe unter dieser Kategorie jeglichen Wertetransfer im Zusammenhang mit retrospektiven nicht-interventionellen Studien offen, die vom Prüfarzt (z. B. vom Prüfarzt geförderte Studien (ISS, Investigator Sponsored Studies) gefördert werden Es soll darauf hingewiesen werden, dass dadurch der unter dieser Kategorie für bestimmte Gesundheitsorganisationen veröffentlichte Gesamtjahresbetrag erhöht wird. 12. KOLLABORATIONSPARTNER 12.1 Das Prinzip: jedes Partnerunternehmen legt die Wertetransfers durch seine juristische Person an Gesundheitsexperten/Gesundheitsorganisationen unabhängig von einer Rückerstattung offen. Jedes Land hat jedoch den Prozess für gemeinsam geförderte Veranstaltungen festgelegt Wertetransfers durch Partner von Otsuka Europe im Hinblick auf ein Produkt ohne Genehmigung oder Vermarktung in Europa werden nicht veröffentlicht Exklusive Händler von Arzneimitteln von Otsuka Europe sind für die Offenlegung der Wertetransfers gemäß ihren eigenen Konformitätsanforderungen verantwortlich. 13. ZIVIL- ODER STRAFKLAGE ODER VERWALTUNGSVERFAHREN: 13.1 Im Fall eines Gesundheitsexperten, der einen Wertetransfer ausschließlich in Bezug auf eine Zivil- oder Strafklage oder ein Verwaltungsverfahren erhalten hat, werden solche Wertetransfers nicht veröffentlicht. Diese Rechtssachen umfassen: - Rechtsverteidigung, - Strafverfolgung und - Vergleich oder Urteil im Rahmen einer Zivil- oder Strafklage und Schlichtung oder sonstiges Gerichtsverfahren. 14. DATENQUALITÄT Otsuka Europe ist davon überzeugt, dass die im Offenlegungsbericht enthaltenen Daten eine vollständige und genaue Darstellung der Wertetransfers durch oder im Seite 11 von 12

12 Auftrag von Otsuka Europe an Gesundheitsexperten/Gesundheitsorganisationen mit Sitz in Österreich für den Zeitraum vom 1. Jänner 2015 bis 31. Dezember 2015 bieten. Sollten für diesen Berichtszeitraum offenlegbare Wertetransfers erst nach der Veröffentlichung des Offenlegungsberichts entdeckt werden, werden solche Wertetransfers in den nächsten Offenlegungsbericht für den Berichtszeitraum von 1. Jänner 2016 bis 31. Dezember 2016 aufgenommen. Seite 12 von 12

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