Menschenhandel mit und Ausbeutung von geflüchteten Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen

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1 Menschenhandel mit und Ausbeutung von geflüchteten Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen Dr. Dorothea Czarnecki Referentin Kinderschutz und Menschenhandel ECPAT Deutschland e.v. Berlin, 09. Oktober 2018

2 Definition: Menschenhandel mit Minderjährigen = Kinderhandel Kinderhandel bedeutet, dass Kinder, Jugendliche durch Dritte angeworben, befördert, weitergegeben, beherbergt oder aufgenommen werden (Tat) mit dem Ziel der Ausbeutung: sexuelle Ausbeutung, Zwangsarbeit, Ausübung strafbarer Handlungen, erzwungene Dienstleistungen, Betteltätigkeiten oder sklavereiähnliche Praktiken (Zweck). Bei Minderjährigen ist es unerheblich, ob dies unter Drohungen, Gewalt oder Ausnutzung einer Zwangslage oder Hilflosigkeit stattgefunden hat (Mittel). In Deutschland gilt dies für alle Personen unter 21 Jahren! Definition von Menschenhandel geht zurück auf das UN Palermo-Protokoll (2000) und ist Grundlage der EU-Richtlinie 2011/36, umgesetzt im deutschen Strafrecht in 232, 232a, b, 233, 233a Strafgesetzbuch (StGB). 236 StGB: Kinderhandel = Adoptionshandel 2

3 Strafgesetzbuch (StGB) Menschenhandel und Ausbeutung mit Erwachsenen und Minderjährigen sind als Straftaten im StGB im 18. Abschnitt, Straftaten gegen die persönliche Freiheit, definiert 232 StGB Menschenhandel 232 a StGB Zwangsprostitution 232 b StGB Zwangsarbeit 233 StGB Ausbeutung der Arbeitskraft 233 a StGB Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung Wenn es um Kinder und Jugendliche geht, können neben diesen Vorschriften auch weitere Straftatbestände eine Rolle spielen, die eine kommerzielle sexuelle Ausbeutung darstellen 176 (5) StGB Anbieten eines Kindes zum sexuellen Missbrauch 176 a (3) StGB Sexueller Missbrauch zur Herstellung von Kinderpornografie 180 (1) Nr.1 StGB Vermittlung zur Förderung sexuelle Handlungen Minderjähriger 180 (2) StGB Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger gegen Entgelt 180 a (2) StGB Ausbeutung von Prostituierten 181 a StGB Zuhälterei 182 (2) StGB Sexueller Missbrauch von Jugendlichen gegen Entgelt 3

4 Menschenhandel? 4

5 Hellfeld: BKA Bundeslagebild Menschenhandel und Ausbeutung 2017 Quelle: 5

6 Servicestellen und weitere Informationen Polizei: Keine polizeiliche Hotline für Menschenhandel. Im Notfall über 110 Kontakt zur örtlichen Polizeidienststelle Gesundheit: Die Medizinische Kinderschutzhotline ist ein kostenfreies 27/7 erreichbares telefonisches Beratungsangebot für Angehörige von Heilberufen (Pilotprojekt bis Herbst 2019) bei Verdacht auf Kindesmisshandlung und sexuellem Missbrauch, Tel.: , Bundesamt der Justiz: Bei Schwierigkeiten mit Behörden im Herkunftsland kann das Bundesamt der Justiz vermittelnd unterstützen. Zentrale Behörde für internationale Sorgerechtskonflikte, Tel.: , ISD: Der Internationale Sozialdienst (ISD): Tel.: , KOK e.v.: Der Bundesweite Koordinierungskreis gegen Menschenhandel (KOK) vermittelt Kontakte zu Fachberatungsstellen für Betroffene des Menschenhandels. Diese verfügen über Fachwissen zu Menschenhandel, Ausbeutung und i.d.r. auch Kinderhandel, sie vermitteln Schutzunterkünfte, bieten Begleitung und psychosoziale Beratung für die betroffenen Minderjährigen an sowie fachliche Begleitung von Behörden und Ämtern, Tel.: , BumF e.v.: Der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge bietet Hilfe im Einzelfall an, damit junge Geflüchtete Schutz und Unterstützung erhalten, Tel.: , 6

7 7

8 OK/KOK_Studie_Unterbringung_2017_ pdf 8

9 Flyer und Video für minderjährige Betroffene von Ausbeutung und Menschenhandel in 13 Sprachen ReACT-Video unter: =jcwthdcowlo&feature=youtu.be oder bei YouTube unter ECPAT Deutschland e.v. 9

10 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Melden Sie sich gerne für unsere Webinare an Dr. Dorothea Czarnecki 10

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