BUNDESKINDERSCHUTZGESETZ 72A SGB VIII. Umsetzung im Verein Stand

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1 BUNDESKINDERSCHUTZGESETZ 72A SGB VIII Umsetzung im Verein Stand

2 UM WAS GEHT ES? Am ist das Bundeskinderschutzgesetz in Kraft getreten, u.a. Vorlagepflicht eines erweiterten Führungszeugnisses 72a SGB VIII Am hat der Jugendhilfeausschusses des Landkreises Biberach eine kreisweite Konzeption zur Umsetzung des 72a SGB VIII im Landkreis Biberach verabschiedet. Die Konzeption wurde von einem Arbeitskreis erarbeitet, an der auch die Verbände (u.a. Sportkreis) beteiligt waren. 2

3 WAS WIRD IN DEM 72A SGB VIII GEREGELT? Hier wird unter anderem geregelt, dass Personen die sich ehrenamtlich oder neben ihrer beruflichen Tätigkeit in der Kinder- und Jugendarbeit engagieren unter Voraussetzung bestimmter Aspekte ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen müssen. 3

4 WAS SOLL DAMIT VERHINDERT WERDEN? Dass in kinder- und jugendnahen Bereichen Personen beschäftigt werden, die rechtskräftig wegen einschlägiger Straftaten verurteilt wurden. In das erweiterte Führungszeugnis werden auch Verurteilungen unterhalb der sogenannten Bagatellgrenze (Geldstrafe unter 90 Tagessätzen oder Freiheitsstrafe unter drei Monaten Haft) aufgenommen. 4

5 WANN WIRD EIN ERWEITERTES FÜHRUNGSZEUGNIS BENÖTIGT? Wenn die ehren- oder nebenamtlich tätigen Personen Minderjährige beaufsichtigen, betreuen, erziehen bzw. ausbilden oder vergleichbare Kontakte zu diesen haben und durch die dadurch entstehenden Kontakte ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen den jeweiligen Schutzbefohlenen und den jeweiligen Mitarbeitenden aufgebaut werden kann. Das Prüfschema gibt hier Aufschluss ob ein erweitertes Führungszeugnis/ Unbedenklichkeitserklärung vorgelegt werden muss. 5

6 MÖCHTE EINE PERSON ALS JUGENDLEITER/ -TRAINER, BETREUER O.Ä. IM VEREIN TÄTIG WERDEN, SO MUSS UNTERSCHIEDEN WERDEN ZWISCHEN: 1. LANGFRISTIGES, MEHRMALIGES ENGAGEMENT 2. KURZFRISTIGES, EINMALIGES ENGAGEMENT Ein erweitertes Führungszeugnis bzw. eine Unbedenklichkeitsbescheinigung muss zur Einsicht vorgelegt werden Ein Selbstverpflichtungserklärung muss unterzeichnet werden 6

7 WEM MUSS DAS ERWEITERE FÜHRUNGSZEUGNIS/ UNBEDENKLICHKEITSBESCHEINIGUNG ZUR EINSICHT VORGELEGT WERDEN? Vorstand eine vom Verein dafür benannte Person z.b. Vereinsverwaltung Das Ausstelldatum des erweiterten Führungszeugnisses/ Unbedenklichkeitsbescheinigung darf nicht älter als 3 Monate sein 7

8 1. LANGFRISTIGES, MEHRMALIGES ENGAGEMENT Wenige Schritte bis zum erweiterten Führungszeugnis / Unbedenklichkeitsbescheinigung für Übungsleiter/ -in SVO beantragt das erweiterte Führungszeugnis für den ÜL hierfür wird vom ÜL eine Kopie vom Personalausweis benötigt Der Übungsleiter beantragt das erweiterte Führungszeugnis selbst beim Rathaus seines Wohnsitzes Der Übungsleiter erhält vom Bundesamt für Justiz das erweiterte Führungszeugnis zugeschickt Oder der Übungsleiter lässt sich vom Rathaus eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen entweder erweiterte Führungszeugnis zur Einsicht vorlegen Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Einsicht vorlegen

9 LIEGT EIN ERWEITERTES FÜHRUNGS-ZEUGNIS VOR, WAS MUSS VOM VEREIN KONTROLLIERT WERDEN BZW. WELCHE STRAFTATBESTÄNDE FÜHREN ZU EINEM TÄTIGKEITSAUSSCHLUSS? 171 Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht 174 Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen 174a Sexueller Missbrauch von Gefangenen, Behördlich Verwahrten oder Kranken und Hilfsbedürftigen in Einrichtungen 174b Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung einer Amtsstellung 174c Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses 176 bis 176b Tatbestände des sexuellen Missbrauchs von Kindern 177 bis 179 Tatbestände der sexuellen Nötigung und des sexuellen Missbrauchs 180 Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger 9

10 180a Ausbeutung von Prostituierten 171a Zuhälterei 182 Sexueller Missbrauch von Jugendlichen 183 Exhibitionistische Handlungen 183a Erregung öffentlichen Ärgernisses 184 bis 184d Verbreitung pornografischer Schriften und Darbietungen 184e bis 184f Ausübung verbotener und jugendgefährdender Prostitution 225 Misshandlung von Schutzbefohlenen 232 bis 233a Tatbestände des Menschenhandels 234 Menschenraub 235 Entziehung Minderjähriger 236 Kinderhandel 10

11 DER VEREIN DARF KEINE KOPIE VOM ERWEITERTEN FÜHRUNGSZEUGNIS BZW. VON DER UNBEDENKLICHKEITS- BESCHEINIGUNG ANFERTIGEN!! Der Verein protokolliert, dass ein entsprechendes Dokument vorgelegt wurde und keine Einträge enthalten sind, die zu einem Tätigkeitsauschluss führen. 11

12 WIEDERVORLAGE DES FÜHRUNGSZEUGNISSES In dem Vereinsverwaltungsprogramm wird ein Termin zur Wiedervorlage des Führungszeugnisses bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigung angelegt. 12

13 2. KURZFRISTIGES, EINMALIGES ENGAGEMENT Wenn ein Betreuer sich kurzfristig / einmalig, im Verein engagiert, dann wird von der Person die unterschriebene Selbstverpflichtungserklärung benötigt. Wenn die Person für diese Aktion ein weiteres Mal tätig wird, ist die rechtzeitige Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses erforderlich. 13

14 VORLAGEN UND DOKUMENTE Information und Download der Formulare und Vorlagen unter: 14

15 VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT 15

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