Informationen zum BKiSchG. Auswirkungen auf die Jugend-, Vereins- und Verbandsarbeit

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1 Informationen zum BKiSchG Auswirkungen auf die Jugend-, Vereins- und Verbandsarbeit

2 Rückblick Missbrauchsfälle erschüttern die Öffentlichkeit Suche nach dem kleinsten gemeinsamen Nenner : Verabschiedung im Bundesrat : Inkrafttreten Langwierige Abstimmungsprozesse auf Bundes- und Landesebene : Verabschiedung der Empfehlung durch den bayerischen Landesjugendhilfeausschuss BKiSchG - Informationen 2

3 BKiSchG Ein Gesetzespaket Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) Änderung bzw. Neufassung des SGB VIII u.a. 72a SGB VIII: Führungszeugnispflicht Änderung anderer Gesetze BKiSchG - Informationen 3

4 Kritik auf allen Ebenen Jugendverbände: bürokratisches Monster Kinder- und Jugendärzte: Gesetz geht nicht weit genug Deutscher Städtetag: Nicht alle finanziellen Folgen bis zum Ende gedacht Freie & kirchliche Träger: Finanzierung mangelhaft, inhaltlich nicht weit genug BJR: Umfassende Schutzkonzepte nötig Richter: Wesentliche Tatbestände ausgenommen BKiSchG - Informationen 4

5 Inhalt 72a SGB VIII Schließen von Vereinbarungen zur Sicherstellung des Schutzes von betreuten Kindern und Jugendlichen vor Gewalt bei öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe, also auch in der Jugendarbeit, die Leistungen öffentlicher Träger erhalten. Führungszeugnispflicht für hauptamtliche Mitarbeiter Führungszeugnispflicht für ehrenamtliche Mitarbeiter und Honorarkräfte in der Jugendarbeit wenn ein qualifizierter Kontakt vorliegt: wer Kinder oder Jugendliche beaufsichtigt, betreut, erzieht oder ausbildet oder einen vergleichbaren Kontakt hat ( 72a SGB VIII) Abstufung nach Art und Weise, Intensität und Dauer des Kontaktes BKiSchG - Informationen 5

6 Qualifizierter Kontakt Gruppenstunde Training (Tanz-, Fußball-, Turntraining etc.) Wochenendseminar Freizeiten oder Zeltlager Grenzen fließend Ausnahmen dürfen nicht die Regel werden! BKiSchG - Informationen 6

7 Was bedeutet das für die Jugendarbeit? Es dürfen keine Personen eingesetzt werden, die rechtskräftig wegen folgenden Straftaten verurteilt sind: 171 Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht 174 Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen 174a Sexueller Missbrauch von Gefangenen, behördlich Verwahrten oder Kranken und Hilfsbedürftigen in Einrichtungen 174b Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung einer Amtsstellung 174c Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses 176 bis 176b Tatbestände des sexuellen Missbrauchs von Kindern 177 bis 179 Tatbestände der sexuellen Nötigung und des sexuellen Missbrauchs 180 Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger 180a Ausbeutung von Prostituierten 181a Zuhälterei 182 Sexueller Missbrauch von Jugendlichen 183 Exhibitionistische Handlungen 183a Erregung öffentlichen Ärgernisses 184 bis 184d Verbreitung pornografischer Schriften und Darbietungen 184e bis 184f Ausübung verbotener und jugendgefährdender Prostitution 225 Misshandlung von Schutzbefohlenen 232 bis 233a Tatbestände des Menschenhandels 234 Menschenraub 235 Entziehung Minderjähriger 236 Kinderhandel BKiSchG - Informationen 7

8 Nicht berücksichtigt werden Straftaten wie (gefährliche) Körperverletzung Totschlag Mord Drogenhandel BKiSchG - Informationen 8

9 Konsequenz Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis durch einen Verantwortlichen BKiSchG - Informationen 9

10 Ein Führungszeugnis wird benötigt, wenn die Art des Kontaktes ein gewisses Gefährdungspotential aufweist. Hierarchie- oder Machtverhältnis Vertrauensbildende und kontaktintensive Situationen, die ausgenutzt werden können Potentielles Näheverhältnis Intensive Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung Große Altersdifferenz : bei jährigen als Neben/Ehrenamtlichen. Intensität des Kontaktes ein gewisses Gefährdungspotential aufweist. wenn die Tätigkeit von vorwiegend einer Person ausgeübt wird wenn die Tätigkeit in einem geschlossenen Raum bzw. nichteinsehbaren Ort stattfindet Dauer des Kontaktes ein gewisses Gefährdungspotential aufweist. Regelmäßigkeit, in der Tätigkeit stattfindet (wöchentliche Gruppenstunde, Training) Wochenendseminar, Workshops Freizeit, Zeltlager, Jugendherberge BKiSchG - Informationen 10

11 Spontanes Engagement Krankheitsvertretung Besuch von befreundeten Verbänden Betreuernotstand aufgrund vieler Teilnehmer bei offenen Angeboten Rentner, der Werkzeug repariert und ausgibt Verzicht auf Führungszeugnis nach Ermessen der Verantwortlichen möglich, da keine rechtzeitige Einsichtnahme möglich Ausnahme darf nicht die Regel werden! u.u. Selbstverpflichtungserklärung einfordern BKiSchG - Informationen 11

12 Wichtig Wichtig bei der Entscheidung über die Einsicht in das erweiterte Führungszeugnis ist die Berücksichtigung ob die Kinder/ Jugendlichen, zu denen Einzelkontakt besteht, Besonderheiten aufweisen: z. B. Kleinkindalter, Behinderungen BKiSchG - Informationen 12

13 Probleme Eintrag in Bundeszentralregister nur bei rechtskräftiger Verurteilung (nicht also bei laufendem Verfahren oder unterbliebener Anzeige) Alle Verurteilungen werden aufgelistet, auch die, die mit Jugendarbeit nichts zu tun haben Aktualität Laufzeit (5 Jahre) Fälschung durch Täter (z.b. Photoshop) BKiSchG - Informationen 13

14 Führungszeugnis, wie funktioniert s? Muss von jedem Betreuer, der einen qualifizierten Kontakt zu einem Kind oder Jugendlichen hat, verlangt werden Mindestens alle 5 Jahre, nicht älter als 3 Monate Es darf nur Einsicht genommen werden (nur Ehrenamtliche) Unverzügliche Löschung spätestens 3 Monate nach Beendigung der Tätigkeit. Betreuer befragen, ob bei weiterer Beschäftigung Einverständnis der Datenspeicherung besteht Betreuer muss das Führungszeugnis selbst bei der jeweiligen Gemeinde bzw. kreisfreien Stadt beantragen BKiSchG - Informationen 14

15 Führungszeugnis, wie funktioniert s? Beantragung des Führungszeugnisses bei Stadt- oder Gemeindeverwaltung Für Hauptamtliche/Hauptberufliche: Neueinstellungen > Bewerbungskosten (13 Euro) Beschäftigte > Erstattungsanspruch gegenüber Arbeitgeber Für Ehrenamtliche/Honorarkräfte: Kostenfrei! Gemeinnützige Einrichtung Prozedere: Antrag auf Ausstellung des erweiterten Führungszeugnisses, Nachweis der ehrenamtlichen Tätigkeit BKiSchG - Informationen 15

16 Verantwortlichkeiten Wer ist verantwortlich? Jugendgruppenleiter Vereinsvorstand Pfarrer/ Oberministrant Wer unterzeichnet? Jeder Vorsitzende eines Ortsverbandes Möglichkeit auf Kreisverbände zu delegieren Voraussetzung: mehrheitlicher Beschluss im Gremium (Mitgliederversammlung) abhängig vom Organisationsstatus BKiSchG - Informationen 16

17 Verantwortlichkeiten Wer verwahrt das Führungszeugnis? Bei Hauptamtlichen der Arbeitgeber: Vorlage beim Arbeitgeber Führungszeugnis verbleibt in Personalakte; Beschäftigter kann nur Einsicht nehmen ( 21 Bundeszentralregistergesetz BZRG) Ehrenamtliche Honorarkräfte behalten das FZ: Arbeitgeber, Jugendgruppenleiter, Vereinsvorstand nimmt nur Einsicht und gibt Führungszeugnis an Betreuer zurück. Dringende Empfehlung: Anlegen einer Liste BKiSchG - Informationen 17

18 Weitere Informationen Stadt Schweinfurt Stadtjugendamt Kommunale Jugendarbeit Thorsten Schubert Markt 1, Schweinfurt Telefon: 09721/ Fax: 09721/ Web: BKiSchG - Informationen 18

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