Stiftung Deutsche Kinemathek. Museum für Film und Fernsehen. Entgeltordnung 2011

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1 1 Stiftung Deutsche Kinemathek Museum für Film und Fernsehen Entgeltordnung Für die Benutzung von Archivalien, die Wiedergabe von Archivalien - unbeschadet der Ansprüche Dritter -, für die Nutzung der Bibliothek sowie für den Besuch der Ständigen Ausstellungen Film und Fernsehen sowie von Sonderausstellungen der Stiftung Deutsche Kinemathek werden Entgelte und Preise entsprechend der Anlage erhoben. Darüber hinaus sind der Stiftung Deutsche Kinemathek sonstige entstehenden Kosten zu erstatten. Bei einfachen mündlichen und schriftlichen Auskünften werden keine Entgelte erhoben. 2. Von der Zahlung der Entgelte für die Nutzung von Archivalien können befreit werden: 2.1 Erwerbslose, die unter die Regelungen der Bestimmungen der Bundesagentur für Arbeit fallen, wenn sie in eigener Sache tätig werden. 2.2 Studenten, Auszubildende, Schüler, Wissenschaftler sowie Lehrpersonal, die im Rahmen ihrer Aufgabenstellung unsere Archivalien nutzen wollen. 2.3 Mitarbeiter/-innen anderer gemeinnütziger Organisationen, die in Zusammenarbeit und/oder Kooperation mit der Stiftung stehen. Die Befreiung ist in der Regel nicht möglich, wenn die Genannten berechtigt sind, die Entgelte Dritten aufzuerlegen. 3. Beauftragte der Abteilung für Kulturelle Angelegenheiten des Landes Berlin und Mitarbeiter des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien sind befreit. Weitere Befreiungen sind in Einzelfällen gesondert geregelt und können in den entsprechenden Abteilungen angefragt werden. 4. Für einzelne Bereiche der Stiftung Deutsche Kinemathek, z. B. Museen, Bibliothek, Abteilung Film etc., gelten besondere Nutzungsordnungen, die in den jeweiligen Bereichen ausliegen und zu beachten sind. 5. Die Entgeltordnung tritt mit Wirkung in Kraft und ist bis auf Widerruf oder bis zur Veröffentlichung einer Neufassung gültig. Berlin, Januar 2011 Dr. Rainer Rother Dr. Paul Klimpel Anlage 1/Med

2 2 Anlage zur Entgeltordnung 2011 der Stiftung Deutsche Kinemathek - Museum für Film und Fernsehen 1. Benutzung von Archivalien in den Räumen der Kinemathek 1.1. Karten, Fotos, Plakate, Tonträger, Schriftgut und andere Archivalien (deren Format oder Überlieferungsform besonderen Aufwand erfordert) p/angef. Tag 25, Technische Geräte (Projektoren, Kameras u. a.), Modelle, Kostüme p/angef. Tag 40, Sichtung von Kinofilmen am Projektionstisch, von Videofilmen oder Tonträgern p/angef. Stunde 15, Sichtung von Filmen auf Videoformaten p/stück 10, Sichtung von Filmen im SDK-Kino auf Videoformaten per Beamer p/veranstaltung 120,00 auf 16 mm oder 35 mm mit Vorführer p/veranstaltung 160,00 2. Benutzung von Archivalien außerhalb 2.1. jede nach auswärts versandte Archivalieneinheit 5, jede Fotokopie von Blatt- oder Bildvorlagen DIN A 4 0,30 sowie von Mikrofilm-/Mikrofichevorlagen DIN A 3 0, Bearbeitungsgebühr Fotokopienanfertigung p/angef. Stunde 20, Für den Filmverleih gelten gesonderte Entgelte, die entsprechend zu erfragen sind. Zur Orientierung gelten: Rechte SDK 35 mm, 16 mm-film/beta SP/ Digi Beta, etc Min. 30, Min. 80, Min. 120, Min. 150,00 ab 121 Min 180,00 Rechte bei Dritten 35 mm-, 16 mm-film/ Beta SP / Digi Beta, etc Min. 20, Min. 40, Min. 60, Min. 80,00 ab 121 Min. 90, Filmtechnische Bearbeitung (Befundung Reparatur von Kopieschäden u. ä.) p/angef. Stunde 42,00 zuzüglich Materialkosten 2/Med

3 3 Anlage zur Entgeltordnung 2010 der Stiftung Deutsche Kinemathek - Museum für Film und Fernsehen 2.3. Endgültige Auslagerung von vertragsgebundenen Filmmaterial: Nachträgliche Lagergebühr ab Datum der Einlieferung p/büchse p/jahr 5, Tonträger p/angef. Wiedergabemin. 1,00 3. Bearbeitung von Anfragen, Heraussuchen von Aufnahmen aus audiovisuellen Medien 3.1. Rechercheaufwand, Auskunftserteilung, Heraussuchen von Aufnahmen aus Filmen/audiovisuellen Medien p/angef. ½ Stunde 20,00 4. Wiedergabe von Archivalien in Film/Fernsehen/Druck (ohne Berücksichtigung von Lizenzen und Nutzungsrechten im Einzelfall zu klären) 4.1. Wiedergabe pro Blatt aus dem Schriftgutarchiv bis einschl ,00 nach , Wiedergabe von Programmheften, Fotos, Plakaten, Modellen und Filmprojektoren Plakate p/stück 65, Modelle, Filmprojektoren p/stück 70, Fotos, Programmhefte, s/w + Farbe p/stück einschl ,00 nach , Wiedergabe von Tonträgern und Teilen von solchen in Neuproduktionen - unbeschadet der Lizenzansprüche der Rechteinhaber p/angef. Wiedergabemin. 20, Bearbeitungsaufwand für die Bereitstellung der Archivalien pro Titel/Name/Motiv, unbeschadet der Nutzung Min. 15, Nutzungsgebühr für Kopierung von audiovisuellen Medien unbeschadet der Lizenzansprüche der Rechteinhaber und Kopierwerkskosten Preise auf der Basis von 35 mm-film abgeklammertes Material 16 mm-/35 mm-film p/ Meter 2,00 entspricht p/min. 60, Verwendung ganzer Filmrollen oder Medieneinheiten p/meter 1,50 entspricht p/min. 45, Bearbeitungsaufwand bei Abklammerungsarbeiten p/angef. Stunde 30,00 3/Med

4 4 Anlage zur Entgeltordnung 2010 der Stiftung Deutsche Kinemathek - Museum für Film und Fernsehen Herstellung einer DVD p/stück 50, Erteilung der Genehmigung zur Vorführung einer externen DVD p/stück 15, Bei Zweitverwertung werden jeweils 50 % des Wiedergabeentgeltes gemäß o. g. Position und Preisen berechnet. 5. Marlene Dietrich Collection Berlin (MDCB) Entgeltübersicht bei kommerzieller/gewerblicher Nutzung 5.1. Dreharbeiten in den Räumen der MDCB p/tag 500,00 zzgl. Personal für Betreuung p/person u. Tag 100, Recherche für Film/Fernsehen/Druck etc. p/stunde 50, Wiedergabe Verwendung in Film/Fernsehen/Druck u. a Dokumente p/stück 100, Fotos p/stück 100, Plakate p/stück 100, Ausleihe von 3D-Objekten 2 % des Versicherungswertes (bis 3 Tage) 5.5. Verwendung von Filmmaterial (-ausschnitten) p/angef. Min. 750,00 Überlassungsbedingungen: a) Dokumente und Fotos werden in Abzügen, Plakate in Diapositiven leihweise überlassen. Liegen noch keine Abzüge oder Diapositive vor, trägt der Entleiher die Herstellungskosten zusätzlich. Abzüge und Diapositive sind nach Abschluss der Arbeiten dem Archiv der Kinemathek/MDCB zu übergeben. 3D- Objekte werden nur in Ausnahmefällen im Original ausgeliehen. Versicherung und Transport gehen zu Lasten des Entleihers. Ein Wachmann ist auf Verlangen der MDCB ebenfalls zu Lasten des Entleihers zu stellen. b) Die Herstellung von Duplikaten erfolgt in Absprache mit der Kinemathek/MDCB; sie erhält nach Abschluss der Arbeiten die Duplikate. Bei aufwändigen Herstellungskosten können diese mit den Entgelten verrechnet werden. c) Das Nachschneidern von Kostümen, die nach Abschluss der Produktion dem Archiv der Kinemathek/MDCB zu übergeben sind, kann nur über die Kinemathek erfolgen; Originale werden nicht ausgeliehen. 4/Med

5 5 Anlage zur Entgeltordnung 2010 der Stiftung Deutsche Kinemathek - Museum für Film und Fernsehen d) Alle Arbeiten erfolgen nur für den vertraglich zu fixierenden Verwendungszweck; eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet. e) Die Rechteklärung obliegt dem Benutzer und Entleiher. Die Freistellung von allen Ansprüchen Dritter hat in jedem Fall zu erfolgen. Im Abspann der Film-/Fernsehproduktion und im Impressum des Druckes ist die Stiftung Deutsche Kinemathek - Marlene Dietrich Collection Berlin als Leihgeber zu nennen. 6. Bibliothek 6.1. Ausstellung eines Bibliotheksausweises sowie Verlängerung der Gültigkeitsdauer (1 Jahr) 30,00 bei 6 Monaten 15, Ausstellung eines Bibliotheksausweises sowie Verlängerung der Gültigkeits- Dauer (1 Jahr) für: - Auszubildende, Studenten, Erwerbslose, Wehrdienstleistende 15,00 bei 6 Monaten 7,50 Bitte beachten: Die ermäßigten Preise gelten nur nach Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung Ausstellung eines Ersatzausweises 5, Tageskarte für die Nutzung der Bibliothek 1, Gebühren bei Überschreitung der Leihfrist je Medieneinheit und Öffnungstag 0, Rückgabeaufforderung nach Ablauf der Leihfrist, je Schreiben per Post, oder Telefonat 1,00 In der Bibliothek stehen Münzkopiergeräte sowie ein Mikrofilm-Reader-Printer zur Verfügung. Die jeweilig gültigen Kopierkosten sind dem Aushang in der Bibliothek zu entnehmen. 7. Museum für Film und Fernsehen Die aktuellen Eintrittspreise der Ausstellungen einschließlich Sonderausstellungen können unserer website ( oder dem Aushang der Museumskasse entnommen werden. Die Ausleihung des akustischen Führers ist kostenfrei. Es wird lediglich ein Pfandgeld in Höhe von 20,00 erhoben. 5/Med

6 6 8. Sonstiges Die Kosten der Nutzung unserer öffentlich zugänglichen Räume für Film- und Fotoaufnahmen sowie unseres Veranstaltungsraumes werden individuell vereinbart. Anfragen wegen Film- und Fotoaufnahmen richten Sie bitte an unsere Pressestelle: Frau Zapke, , oder Anfragen für den Veranstaltungsraum/Vermietung bitte an unsere Öffentlichkeitsarbeit: Frau Hollmann, , oder 6/Med

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