Richtlinien der Stadt Bad Soden-Salmünster über die Vergabe städtischer Grundstücke. Vergabe von Wohnbaugrundstücken. 1.
|
|
- Angela Dörte Junge
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Richtlinien der Stadt Bad Soden-Salmünster über die Vergabe städtischer Grundstücke Vergabe von Wohnbaugrundstücken 1. Grundlagen Zur Bereitstellung von Wohnbaugrundstücken entwickelt die Stadt Bad Soden-Salmünster neue Wohnbaugebiete. Die Stadt Bad Soden-Salmünster betreibt hierbei eine aktive Grundstückspolitik, um insbesondere folgende langfristige, strategische Stadtentwicklungsziele zu verfolgen: Erhalt und Stärkung der Stadt als attraktiver Lebensstandort Erhalt des demographischen Gleichgewichts durch Neuansiedlung nicht ortsansässiger, junger Familien Erhalt und Stärkung einer sozial ausgewogenen Infrastruktur Erhalt und Stärkung der örtlichen Kaufkraft und damit verbunden die Stärkung der heimischen Wirtschaft 1.1 Städtische Grundstücke werden entsprechend 109 HGO nur dann veräußert, wenn sie nicht zur Erfüllung kommunaler Aufgaben benötigt werden. Zur Sicherung der örtlichen Bauplatzversorgung soll in neuen Baugebieten ein Verteilungsmaßstab von 60 % Grundstücke für ortsansässige Bewerber und 40 % Grundstücke für sonstige Bewerber regelmäßig nicht zum Nachteil der ortsansässigen Bewerber unterschritten werden. 1.2 Für Grundstücke, welche entsprechend Nr. 1.1 zum Verkauf stehen, hat der Magistrat mindestens einmal jährlich eine Ausschreibung vorzunehmen. In der Ausschreibung ist auf die Vergaberichtlinien zu verweisen. Die Ausschreibung ist im ortsüblichen Bekanntmachungsorgan der Stadt bekannt zu machen. Darüber hinaus kann die Ausschreibung auch in örtlichen und überörtlichen Publikationen oder im Internet erfolgen. 1.3
2 2. Vergabe nach sozialen Kriterien 2.1 Voraussetzungen Die Vergabe städtischer Wohnbaugrundstücke erfolgt im Rahmen der sozialen Vergabe ausschließlich gemäß den nachstehenden Kriterien: a) Die Bewerber müssen verheiratet sein oder in einer sonstigen rechtlich gleichgestellten Lebensgemeinschaft leben. Als Ehepaar gelten auch eheähnliche Beziehungen, welche nachweisbar seit mindestens 3 Jahren bestehen und einen gemeinsamen Wohnsitz für diesen Zeitraum glaubhaft nachweisen können. b) Alleinerziehende mit einem oder mehreren kindergeldberechtigten Kind/Kindern werden wie Ehepaare behandelt. c) Die Vergabe richtet sich nach sozialen Kriterien und setzt voraus, dass das zu versteuernde Gesamteinkommen der Familie ,00 (bei berufstätigen Ehe-/Paaren sowie Alleinerziehende mit einem oder mehreren Kindern und bereits berufstätigen Kindern); ,00 (bei berufstätigen Ehe-/Paaren sowie Alleinerziehende mit einem oder mehreren Kindern); pro Jahr nicht übersteigt. d) Die Vergabe setzt ferner voraus, dass die Bewerber im Stadtgebiet nicht über Wohneigentum oder Wohnbaugrundstücke in Bad Soden-Salmünster verfügen. 2.2 Bewerberauswahl Die Reihenfolge der Vergabe der Grundstücke richtet sich nach der durch den jeweiligen Bewerber erreichten Punktzahl (die höchste Punktzahl gibt den Ausschlag), die auf der Grundlage folgender persönlicher Merkmale ermittelt wird: Lebensschwerpunkt a) Hauptwohnsitz oder alleinige Wohnung in Bad Soden-Salmünster 10 Punkte b) Arbeitsplatz von mindestens einem Bewerberteil 10 Punkte (einschl. Erziehungsurlaub) in Bad Soden-Salmünster c) Gewerbetreibender mit Hauptsitz Bad Soden-Salmünster 10 Punkte d) Gebürtig aus dem Stadtteil in dem der Bauplatz liegt 10 Punkte e) Ausübung eines gemeinnützigen Ehrenamtes durch den Antragsteller (z. B. aktives Feuerwehrmitglied der Einsatzabteilung, etc.) 10 Punkte
3 Kinder a) Kinder vor Vollendung des 18. Lebensjahres (nachgewiesene Schwangerschaften werden berücksichtigt, wenn die Geburt des Kindes lt. ärztlichen Attest innerhalb von 6 Monaten nach der Bewerbung zu erwarten ist) b) Kinder nach Vollendung des 18. und vor Vollendung des 27. Lebensjahres, die im Haushalt der Bewerber leben 20 Punkte je Kind 5 Punkte je Kind Behinderungen oder gesundheitliche Beeinträchtigungen a) Behinderung / Pflegebedürftigkeit über 70 % (Pflegebedürftigkeit i. S. d. Pflege-Versicherungsgesetzes (PflegeVG)) jeweils 10 Punkte (insgesamt jedoch max. 20 Punkte) Einkünfte / Vermögensverhältnisse Gesamtbetrag der Einkünfte, Einnahmen aus Kapitalvermögen in den letzten 3 Jahren (Einkommenssteuerbescheide bzw. Verdienstbescheinigungen sind beizufügen) a) bis ,00 pro Jahr 10 Punkte b) bis ,00 pro Jahr 20 Punkte c) bis ,00 pro Jahr 30 Punkte Bei Punktegleichheit entscheidet vorrangig die Punktzahl der Kinder sowie die Dauer der Wohnansässigkeit des Bewerbers in Bad Soden-Salmünster und erst anschließend der Gesamtbetrag der Einkünfte. 2.3 Preisermittlung im Rahmen der Sozialvergabe Im Rahmen der Preisfindung sind die marktüblichen Gegebenheiten zu beachten. Grundlage für den Preis sind hiernach die vom Gutachterausschuss des MKK ermittelten Richtwerte für Baugrundstücke. Hiervon werden Abschläge wie folgt gewährt: a) Ortsansässigkeit 10 % Ein Bewerber gilt als ortsansässig, wenn er eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt: - Als Kind bis zum 18. Lebensjahr mindestens 10 Jahre in Bad Soden-Salmünster mit 1. Wohnsitz war, - seit mindestens 4 Jahren in Bad Soden-Salmünster wohnhaft und mit 1. Wohnsitz gemeldet ist, - seit mindestens 4 Jahren Gewebetreibender mit Hauptsitz Bad Soden-Salmünster ist bzw. - seit mindestens 4 Jahren Arbeitnehmer in Bad Soden-Salmünster ist b) Pro kindergeldberechtigtem Kind (gemeinsamer Wohnsitz mit dem Antragsteller) je 10 %
4 c) Bei einem zu versteuernden Gesamteinkommen der Familie bis ,00 (bei berufstätigen Ehe-/Paaren sowie Alleinerziehenden mit mehreren Kindern) wird für ein drittes Kind ein weiterer Abschlag von 10 % gewährt. 10 % Die Summe aller Abschläge beträgt insgesamt höchstens 40 %. 2.4 Bauverpflichtung / Nutzung Die Vergabe erfolgt unter den nachfolgenden Detailbedingungen: a) Die Erwerber haben mit der Bebauung des Grundstücks durch ein Eigenheim spätestens nach 2 Jahren zu beginnen und dieses spätestens nach 5 Jahren fertigzustellen. b) Eigennutzungsgebot und Veräußerungsverbot für 10 Jahre (ab Vertragsabschluß). c) Dingliche Sicherung der Rückübertragung auf die Stadt bei Nichteinhaltung von Auflagen oder falschen Angaben bzw. auf Wunsch der Stadt Wertabschöpfungsmöglichkeit der Stadt sowie Vertragsstrafe in Höhe von 10 % des Grundstückskaufpreises. Beide Vertragsparteien vereinbaren in diesem Punkt den Rechtswegeausschluss. 3. Vergabe von Grundstücken an Bewerber, die nicht die Voraussetzungen nach Nr. 2 der Richtlinien erfüllen 3.1 An Personen, welche nicht die Voraussetzungen nach Nr. 2 erfüllen, erfolgt die Vergabe eines städtischen Grundstücks nur im Einzelfall und nur dann, wenn zum Zeitpunkt der Bewerbung keine weiteren Bewerbungen von dem unter Nr. 2 genannten Personenkreis vorliegen. Die Vergabe setzt voraus, dass ein angemessenes Mindestgebot abgegeben wird. Die Angemessenheit ist durch die Verwaltung im Einzelfall anhand der aktuellen Verkaufsdaten zu ermitteln Die Nummer 2.4 a gilt für diesen Abschnitt entsprechend.
5 4. Vergabe von Gewerbegrundstücken, Sondernutzungs- (z.b. Sportgrundstücke) sowie landwirtschaftliche Grundstücke für Bauzwecke Gewerbegrundstücke und sonstige Grundstücke werden nur an Bewerber vergeben, welche dauerhafte gewerbliche bzw. sonstige Nutzungskonzepte nachweisen. 4.1 Die Vergabe setzt voraus, dass ein angemessenes Mindestgebot abgegeben wird. Die Angemessenheit ist durch die Verwaltung im Einzelfall anhand der aktuellen Verkaufsdaten zu ermitteln. 4.2 Die Vergabe setzt voraus, dass der Erwerber sich rechtsverbindlich verpflichtet die nachstehenden Vorgaben zu beachten: 4.3 a) Baubeginn spätestens 1 Jahr nach Abschluss des notariellen Vertrages, Fertigstellung nach spätestens 3 Jahren. b) Grundlage des Vertrages für die Verkäufe in Gewerbe- und Industriegebieten ist die Bebauung des Vertragsgrundbesitzes mit einem Gewerbebetrieb nebst maximal einer Betreiberwohnung. Es ist grundsätzlich nicht Wille des Verkäufers, dass auf dem Vertragsgrundbesitz Wohnungen geschaffen werden. Die Integration einer Wohnung im Sinne der 8 Abs. 3 Nr. 1 bzw. 9 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO in den Gewerbebetrieb ist ausnahmsweise möglich. c) Die Wohnung muss gegenüber dem Gewerbebetrieb untergeordnet sein. d) Sollte der Käufer vertragswidrig Wohnungen errichten, welche nicht dem konkreten Gewerbebetrieb dienen, verpflichtet er sich, an die Stadt Bad Soden-Salmünster einen Betrag von 600 Euro pro Quadratmeter Geschossfläche zu zahlen. Dieser Betrag ist innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Feststellung fällig. Der Käufer gewährt zum Zwecke der Überprüfung der Wohnflächen der Wohnung einem Beauftragten der Stadt Bad Soden-Salmünster jederzeit nach vorheriger Anmeldung Zutritt zum Grundstück, dem Betriebsgebäude sowie der Wohnung. e) Der Käufer ist verpflichtet, eine spätere Nutzungsänderung oder Änderung der Wohnung im Gewerbegebiet dem Verkäufer unverzüglich anzuzeigen. Wird die zulässige Wohnfläche im Sinne der 8 und 9 BauNVO überschritten oder von der zulässigen Nutzung im Sinne der genannten Vorschriften abgewichen, vereinbaren die Vertragsteile einen Ausgleichsbetrag von 600 Euro je Quadratmeter Geschossfläche. Die Vertragsteile berücksichtigen dabei die gestiegenen Lebenshaltungskosten, orientiert an einem 4-Personen-Arbeitnehmer-Haushalt mit mittlerem Einkommen.
6 f) Für den Fall, dass sich die Vertragsteile nicht einigen können, entscheidet der Gutachterausschuss des Main-Kinzig-Kreises über die Höhe des Ausgleichszahlungsbetrages unter Ausschluss des Rechtsweges. g) Dingliche Sicherung der Rückübertragung des Grundstückes an die Stadt, falls die Bedingungen zu a bis f nicht eingehalten werden. Darüber hinaus steht der Stadt die Möglichkeit zu, eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 % des Grundstückskaufpreises auszusprechen. Beide Vertragsparteien vereinbaren zu diesem Zweck den Ausschluss des Rechtsweges. Anlagen zu diesen Richtlinien: - Formblatt Punktebewertung
Antrag. für den Kauf/die Vergabe eines städtischen Wohnbaugrundstückes in Bad Soden-Salmünster. Kinderzahl: Gemarkung: Flur:.. Flurstück:..
Antrag für den Kauf/die Vergabe eines städtischen Wohnbaugrundstückes in Bad Soden-Salmünster Name des/der Antragssteller(s): Straße, Wohnort: Beruf (Ehemann): Arbeitgeber: Beruf (Ehefrau):... Arbeitgeber:........
MehrR i c h t l i n i e n
- Amt für Liegenschaften- R i c h t l i n i e n für die Vergabe städt. Einfamilienhausgrundstücke zur Förderung der Eigentumsbildung (gem. Beschluss des Rates vom 05.02.2003) Grundlagen: Die Stadt Münster
MehrBewerbung um ein Grundstück im Neubaugebiet Am Eichgraben
Magistrat der Stadt Bad Soden-Salmünster Rathausstraße 1 63628 Bad Soden-Salmünster Bewerbung um ein Grundstück im Neubaugebiet Am Eichgraben Name, Vorname Adresse Tel. Email Ich/Wir bewerben uns um ein
MehrBewerbung um ein Grundstück im Neubaugebiet Am Eichgraben
Magistrat der Stadt Bad Soden-Salmünster Rathausstraße 1 63628 Bad Soden-Salmünster Bewerbung um ein Grundstück im Neubaugebiet Am Eichgraben Name, Vorname Adresse Tel. Email Ich/Wir bewerben uns um ein
MehrInformationsveranstaltung Einheimischenmodell Jägerfeld West
Informationsveranstaltung Einheimischenmodell Jägerfeld West 10. November 2016 Gemeindesaal Hallbergmoos Inhalt der Veranstaltung 1. Bebauungsplanverfahren und Erschließung 2. Grundstücke 3. Maß der baulichen
MehrRichtlinien. für die Vergabe städt. Einfamilienhausgrundstücke zur Förderung der Eigentumsbildung (gemäß Beschluss des Rates vom
Amt für Immobilienmanagement Richtlinien für die Vergabe städt. Einfamilienhausgrundstücke zur Förderung der Eigentumsbildung (gemäß Beschluss des Rates vom 14.12.2016) Grundlagen Die Stadt Münster betreibt
MehrRichtlinien. Die Stadt Münster betreibt aktive Wohnungsbaupolitik, um langfristige, strategische Stadtentwicklungsziele
Amt für Immobilienmanagement Richtlinien für die Vergabe städt. Einfamilienhausgrundstücke zur Förderung der Eigentumsbildung (gem. Beschluss des Rates vom 13.06.2007 in der Fassung vom 01.01.2010) Grundlagen:
MehrGemeinde Oberschleißheim
Gemeinde Oberschleißheim Vergabekriterien für den Kauf von Häusern und Eigentumswohnungen im Einheimischenmodell Südlich der Hirschplanallee der Gemeinde Oberschleißheim Um eine gerechte und nachvollziehbare
MehrGemeinde Neustetten. Landkreis Tübingen. Vergaberichtlinien für den Verkauf von gemeindeeigenen Baugrundstücken (GR-Beschluss vom
Gemeinde Neustetten Landkreis Tübingen Vergaberichtlinien für den Verkauf von gemeindeeigenen Baugrundstücken (GR-Beschluss vom 12.07.2010) 1. Allgemeines Durch den Verkauf von gemeindeeigenen Grundstücken
MehrGemeinde Obertaufkirchen
Gemeinde Obertaufkirchen RICHTLINIEN FÜR GRUNDSTÜCKSVERGABE UND WOHNUNGSBAUFÖRDERUNG 1. Präambel Die Veräußerung von kommunalem Vermögen ist nach Art. 75 GO nur zum vollen Wert zulässig. Ausnahmen von
MehrLeitlinien für die Vergabe von Bauplätzen in der Gemeinde Bodman-Ludwigshafen
B ÜRGERMEISTERAMT Bodman-Ludwigshafen Leitlinien für die Vergabe von Bauplätzen in der Gemeinde Bodman-Ludwigshafen I. Allgemeines Diese Richtlinien sollen Anwendung finden für die Vergabe von Bauplätzen
MehrRichtlinien für die Vergabe von Bauplätzen der Gemeinde Deizisau
Richtlinien für die Vergabe von Bauplätzen der Gemeinde Deizisau Diese Richtlinien gelten für die Vergabe von gemeindeeigenen Bauplätzen. Die Gemeinde Deizisau ist bestrebt, den in der Gemeinde entstehenden
MehrRichtlinie der Stadt Hünfeld für die Gewährung einer kinderfreundlichen Eigenheimförderung vom 27. Dezember 2005
Richtlinie der Stadt Hünfeld für die Gewährung einer kinderfreundlichen Eigenheimförderung vom 27. Dezember 2005 Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 15.12.2016 die Richtlinie der Stadt
MehrGrundstücksvergaberichtlinie der Stadt Bad Homburg v.d.höhe
Grundstücksvergaberichtlinie der Stadt Bad Homburg v.d.höhe Grundlage: Beschluss des Magistrates vom 26. Februar 1979 (Teil 1) in Verbindung mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11. Februar
MehrGemeinde Westerheim. Richtlinien über die Vergabe gemeindeeigener Baugrundstücke. vom 18. Juli 2017
Gemeinde 72589 Westerheim Richtlinien über die Vergabe gemeindeeigener Baugrundstücke vom 18. Juli 2017 1. Präambel Die nachstehenden Richtlinien dienen dem Gemeinderat der Gemeinde Westerheim als Leitsatz
MehrKriterien der Gemeinde Saaldorf-Surheim für die Vergabe von Bauland an Einheimische
Gemeinde Saaldorf-Surheim Kriterien der Gemeinde Saaldorf-Surheim für die Vergabe von Bauland an Einheimische (Stand: 25. Februar 2016) Grundgedanke dieser Maßnahme sind planerisch-städtebauliche Ziele,
MehrRICHTLINIEN DER GEMEINDE LINKENHEIM-HOCHSTETTEN ÜBER DIE VERGABE VON GEMEINDEEI-
RICHTLINIEN DER GEMEINDE LINKENHEIM-HOCHSTETTEN ÜBER DIE VERGABE VON GEMEINDEEI- GENEN GRUNDSTÜCKEN IM BAUGEBIET BIEGEN/DURLACHER WEG I Die Gemeinde Linkenheim-Hochstetten vergibt im Baugebiet Biegen/Durlacher
Mehrgültige Fassung Neufassung Bemerkungen
Richtlinie für die Vergabe und den Verkauf von gemeindlichen Baugrundstücken für Zwecke der Eigennutzung gültige Fassung Neufassung Bemerkungen Grundsätze für die Vergabe gemeindlicher Baugrundstücke für
MehrRichtlinien über die Vergabe und Verkauf gemeindeeigener Grundstücke
Gemeinde Hirrlingen Landkreis Tübingen Richtlinien über die Vergabe und Verkauf gemeindeeigener Grundstücke Die Abgabe von gemeindlichen Bauplätzen ist eine freiwillige Leistung der Gemeinde Hirrlingen.
MehrAllgemeines. 1. Die Gemeinde Allershausen beabsichtigt, bauwilligen Bürgern preisgünstig erschlossene Bauplätze zur Verfügung stellen zu können.
Gemeinde Allershausen Kriterien für die Vergabe von Baugrundstücken Allgemeines 1 1. Die Gemeinde Allershausen beabsichtigt, bauwilligen Bürgern preisgünstig erschlossene Bauplätze zur Verfügung stellen
MehrR i c h t l i n i e n
1: Stand 30.06.2016 Der Rat der Stadt Paderborn hat in seiner Sitzung vom 30.06.2016 folgende Richtlinien beschlossen: R i c h t l i n i e n für die Vergabe städtischer Grundstücke für den Wohnungsbau
Mehr1.1 Ortsansässige, die länger als 5 Jahre ununterbrochen in der Stadt Grafing b.m. ihren Hauptwohnsitz und Lebensmittelpunkt haben,
Kriterienkatalog der Stadt Grafing b.münchen im Rahmen des Programms zur Schaffung von Bauland für die ortsansässige Bevölkerung mit besonderem Wohnbedarf Vom 10.11.2015 Präambel Die Stadt Grafing b.münchen
MehrBewerbung im Einheimischemodell für REH "Am Katzenbuckel 11" im Erbbaurecht
Bewerbung im Einheimischemodell für REH "Am Katzenbuckel 11" im Erbbaurecht (grundsätzlich analog den Richtlinien der Stadt Penzberg für die Vergabe von preisgünstigem Wohnbauland für einkommensschwache
MehrVergaberichtlinien für das Baugebiet Im Bäkeesch III
Vergaberichtlinien für das Baugebiet Im Bäkeesch III Für das Baugebiet Im Bäkeesch III werden analog zu den Vergaberichtlinien der Baugebiete Sonnenkamp und Herbert-Klose-Straße folgende Änderungen beschlossen:
MehrWohnungsbauförderprogramm der Stadt Heilbronn für den Erwerb von städtischen Grundstücken
Wohnungsbauförderprogramm der Stadt Heilbronn für den Erwerb von städtischen Grundstücken Richtlinien gültig ab 28.07.2016 1. Vorbemerkung Die Stadt Heilbronn fördert den Bau und Erwerb von neuen Eigenheimen
MehrVergaberichtlinien für gemeindliche Bauplätze der Gemeinde Aspach ab dem
Vergaberichtlinien für gemeindliche Bauplätze der Gemeinde Aspach ab dem 01.01.2017 Der Verkauf von Bauplätzen ist eine freiwillige Leistung der Gemeinde. Sie erfolgt unter Abwägung der Interessen. Die
MehrKriterien der Gemeinde Anger für die Vergabe von Bauland an Einheimische
Gemeinde Anger Kriterien der Gemeinde Anger für die Vergabe von Bauland an Einheimische (Stand: 01.10.2015) Grundgedanke dieser Maßnahme sind planerisch-städtebauliche Ziele, in der die Wohnbedürfnisse
MehrNeufassung der Richtlinien zur Vergabe von Baugrundstücken durch die Stadt Herzogenaurach
Neufassung der Richtlinien zur Vergabe von Baugrundstücken durch die Stadt Herzogenaurach Die Stadt Herzogenaurach betreibt ein sogenanntes Einheimischenmodell. Im Rahmen dieses Einheimischenmodells bemüht
Mehrzur Erhaltung einer ausgewogenen Bevölkerungsstruktur
Richtlinien der Gemeinde Wolnzach zur Vergabe von Wohnungen und Baugrundstücken im Fördermodell zur Erhaltung einer ausgewogenen Bevölkerungsstruktur A. Vergabegrundsätze 1. Ziel des Fördermodells ist
MehrVergaberichtlinie. vom , geändert durch Beschluss der Gemeindevertretung vom
Vergaberichtlinie vom 24.05.2017, geändert durch Beschluss der Gemeindevertretung vom 05.12.2017 für gemeindliche Bauplätze im Geltungsbereich des Bebauungsplanes (B-Plan) Nr. 55 Großer Sandkamp der Gemeinde
Mehr*---;;;;ä4de BE I M ERSTETTE N Weife. dytewirci akiie
. *---;;;;ä4de BE I M ERSTETTE N Weife. dytewirci akiie Richtlinien zur Vergabe von Bauplätzen der Gemeinde Beimerstetten im Baugebiet Am Hagener Weg" und künftigen Wohnbaugebieten (Bauplatzvergaberichtlinien)
MehrNeuer Kriterienkatalog zur Vergabe von Bauland an einheimische Gemeindebürger.
Neuer Kriterienkatalog zur Vergabe von Bauland an einheimische Gemeindebürger. Maßgeblich ist die Person des Antragstellers, soweit nichts anderes geregelt ist. Grundvoraussetzungen: - Staatsangehörigkeit:
MehrRichtlinien für die Vergabe von Baugrundstücken im Rahmen von Baulandmodellen der Stadt Forchheim
Richtlinien für die Vergabe von Baugrundstücken im Rahmen von Baulandmodellen der Stadt Forchheim vom 01.04.1993 in der zur Zeit gültigen Fassung einschließlich der nachstehend aufgeführten Änderungen
MehrBaugebiet Ohrwege - "Südlich Mastenweg"
Baugebiet Ohrwege - "Südlich Mastenweg" Im Bebauungsplan Nr. 108 Südlich Mastenweg - werden von uns Grundstücke zur Eigennutzung veräußert. Insgesamt stehen 17 Grundstücke zum Verkauf. Bei den Grundstücken,
MehrVergaberichtlinien von Baugrundstücken. stadteigene Grundstücke: 1 Vergabeobjekte. Von diesen Richtlinien werden
In der Absicht, privates Eigentum von Selmer Bürgerinnen und Bürgern zur Errichtung von Familienheimen zu fördern, daneben aber auch andere Baubewerber im Stadtgebiet anzusiedeln, vergibt die Stadt Selm
MehrEinheimischenprogramm Fischerhäuser / Fragenkatalog / /1-Cs
Einheimischenprogramm Fischerhäuser / Fragenkatalog / 12.04.2017/1-Cs Alleinerziehende Bewerber Antragsteller Antragsunterlagen Alleinerziehende Bewerber, haben einen Nachweis über das Sorgerecht oder
MehrFlächenprofil Luftbi Luftbild Gangolfschule (Grundschule) Wohnen (Bestand) denkmalgeschützter Speicher (nicht Teil der Vorhabenfläche) Wohnen (Bestand
40 Wohnbaugrundstücke in 48356 Grundstücke bebaubar mit Preis wo bebaubar 450 bis 700 m 2 für Einzelhäuser 300 bis 400 m 2 für Doppelhaushälften Einzelhäusern und Doppelhäusern 132 Euro/m 2 (WA), erschlossen
MehrBewerbung um ein Baugrundstück der Kategorie 1 (Reihenhaus im Dreispänner) im Baugebiet Birkenstraße West
Bewerbung um ein Baugrundstück der Kategorie 1 (Reihenhaus im Dreispänner) im Baugebiet Birkenstraße West (gemäß den Richtlinien der Stadt Penzberg für die Vergabe von preisgünstigem Wohnbauland im Zuge
MehrRichtlinie der Gemeinde Ampfing
11. Februar 2016 Richtlinie der Gemeinde Ampfing für die Vergabe von gemeindlichen Baugrundstücken im Wohngebiet Ampfing Süd (Bebauungsplan Nr. 41) an Einheimische Die Gemeinde Ampfing fördert die kontinuierliche
MehrGemeinde Wiedergeltingen
Gemeinde Wiedergeltingen Gemeindeverwaltung Ihr Zeichen: Unser Zeichen: Datum: 6113 / W10 Südlich der Hallstattstraße 6. Februar 2019 Bewerbung für einen Bauplatz im Baugebiet W10 - Südlich der Hallstattstraße
MehrVergabesystem zum Einheimischen-Programm der Gemeinde Valley
Vergabesystem zum Einheimischen-Programm der Gemeinde Valley Fassung: 15.01.2013 I. Berechtigungsvoraussetzungen (Siebsystem) Als wichtigste Voraussetzungen für die Vergabe eines im Besitz der Gemeinde
MehrWBFP mit 2 Kinder 70,00 /m² (max. Förderung)
Verkaufsbedingungen Bedingungen für den Verkauf von Grundstücken Die Stadt bietet in diesem Baugebiet nur eigene Grundstücke zum Verkauf an. Die Größe der Bauparzellen können Sie der beiliegenden Aufstellung
MehrRichtlinien für die Vergabe gemeindlicher Wohnbaugrundstücke in der Gemeinde Schalksmühle zur Eigennutzung
Richtlinien für die Vergabe gemeindlicher Wohnbaugrundstücke in der Gemeinde Schalksmühle zur Eigennutzung Die Vergabe gemeindlicher Wohnbaugrundstücke erfolgt auf Grundlage nachfolgender Richtlinie, um
MehrBewerbung um ein Baugrundstück der Stadt Ibbenbüren zur Eigennutzung
zurück an: Stadt Ibbenbüren Fachdienst Liegenschaften Alte Münsterstraße 16 49477 Ibbenbüren Bewerbung um ein Baugrundstück der Stadt Ibbenbüren zur Eigennutzung 1. Auswahl des Baugrundstückes Name des
MehrRichtlinien der Gemeinde Obermeitingen für die vergünstigte Vergabe von Baugrundstücken im Baugebiet Ost II Stand:
Richtlinien der Gemeinde Obermeitingen für die vergünstigte Vergabe von Baugrundstücken im Baugebiet Ost II Stand: 06.06.2018 Präambel Die EU-Kommission, die Bundesregierung und Vertreter der Länder haben
MehrRichtlinie zur Vergabe von Wohnbaugrundstücken
Stadt Rhede Kommunalunternehmen Flächenentwicklung Rhede (KFR) Richtlinie zur Vergabe von Wohnbaugrundstücken Der Rat der Stadt Rhede hat durch Satzung vom 29.11.2005 das Kommunalunternehmen Flächenentwicklung
MehrDie Gemeinde Hohenkammer ist bemüht, bauwilligen Gemeindebürgern insbesondere jungen Familien, preisgünstige Bauparzellen zur Verfügung zu stellen.
Richtlinien der Gemeinde Hohenkammer zur Vergabe von gemeindeeigenen Bauparzellen an "Einheimische" im Bebauungsplangebiet Oberfeld Bauabschnitt 2 (BA 2) Die Gemeinde Hohenkammer ist bemüht, bauwilligen
MehrRichtlinien zur Vergabe von Baugrundstücken im Baugebiet Am Schmittsberg II
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Viernheim hat in ihrer Sitzung am 09.12.2014 folgende Richtlinien zur Vergabe von Baugrundstücken im Baugebiet Am Schmittsberg II beschlossen: 1. Der Preis für
MehrRichtlinien für die Vergabe von gemeindlichen Baugrundstücken im Baugebiet Bayerniederhofen Kirchstraße
Gemeinde Halblech Richtlinien für die Vergabe von gemeindlichen Baugrundstücken im Baugebiet Bayerniederhofen Kirchstraße Einleitung Die Gemeinde Halblech ist bestrebt, für die heimische Bevölkerung Wohnbaugrundstücke
Mehr1. Antragsberechtigter Personenkreis:
Richtlinien für die Vergabe von Einzelhausgrundstücken im Wohnungsbaugebiet Blumenkoppel (Bebauungsplan Nr. 67) der Gemeinde Timmendorfer Strand gemäß Beschluss der Gemeindevertretung vom 23.02.2017 Die
MehrVergaberichtlinie. für gemeindliche Bauplätze im Geltungsbereich des Bebauungsplanes (B-Plan) Nr. 55 Großer Sandkamp der Gemeinde Büchen
Vergaberichtlinie für gemeindliche Bauplätze im Geltungsbereich des Bebauungsplanes (B-Plan) Nr. 55 Großer Sandkamp der Gemeinde Büchen I. Grundsätzliches Die Abgabe von gemeindlichen Bauplätzen ist eine
MehrRichtlinien für die Vergabe von gemeindlichen Grundstücken der Gemeinde Eurasburg
Richtlinien für die Vergabe von gemeindlichen Grundstücken der Gemeinde Eurasburg Die Gemeinde Eurasburg vergibt Wohnbaugrundstücke gemäß den nachfolgenden Richtlinien. Sie behält sich vor, in begründeten
MehrGemeinde Bernbeuren. Baulandrichtlinie zur Förderung der Schaffung von Wohneigentum für die Gemeinde Bernbeuren
Gemeinde Bernbeuren Baulandrichtlinie zur Förderung der Schaffung von Wohneigentum für die Gemeinde Bernbeuren Die Gemeinde Bernbeuren ist bestrebt, für die einheimische Bevölkerung Wohnbaugrundstücke
MehrGrundsätze. für die Vergabe von gemeindlichen Baugrundstücken
Grundsätze für die Vergabe von gemeindlichen Baugrundstücken I. Zum Zwecke einer geordneten Bauplatzvergabe in der Gemeinde Borchen ist die Gemeinde bemüht, zu sozial verträglichen Preisen Bauland für
MehrVergabe von preisgünstigem Wohnbauland (leichte Sprache)
Vergabe von preisgünstigem Wohnbauland (leichte Sprache) Die Stadt Penzberg verkauft im Baugebiet Birkenstraße West noch Grundstücke zum Bauen günstig an Penzberger Einwohner. Dabei sollen Menschen mit
MehrVergabe von preisgünstigem Wohnbauland (leichte Sprache)
Vergabe von preisgünstigem Wohnbauland (leichte Sprache) Die Stadt Penzberg verkauft im Baugebiet Birkenstraße West 13 Grundstücke zum Bauen günstig an Penzberger Einwohner. Dabei sollen Menschen mit weniger
MehrBewerbung für ein Baugrundstück im Baugebiet Tegernheim Süd-West
Bewerbung für ein Baugrundstück im Baugebiet Tegernheim Süd-West 1. Persönliche Daten und Antragsberechtigung Bewerbung als (siehe Ziff. 1 der Richtlinien) O Einzelperson / Person O Ehepaar / eingetragene
Mehr1. Antragsberechtigter Personenkreis:
Richtlinien für die Vergabe von Einzelhausgrundstücken im Wohnungsbaugebiet Blumenkoppel (Bebauungsplan Nr. 67) der Gemeinde Timmendorfer Strand gemäß Beschluss der Gemeindevertretung vom 15.12.2016 Die
MehrBauplatzvergaberichtlinien für das Baugebiet Heidengäßle und für zwei Bauplätze im Baugebiet Mühlbergle II
Stand: 24.09.2018 Bauplatzvergaberichtlinien für das Baugebiet Heidengäßle und für zwei Bauplätze im Baugebiet Mühlbergle II I. Allgemeiner Grundsatz Bauplätze im Baugebiet Heidengäßle, einschließlich
MehrGemeinde Mauern Landkreis Freising
Gemeinde Mauern Landkreis Freising BEWERBUNGSBOGEN FÜR DAS AUSWAHLVERFAHREN 2017 IM BAUGEBIET ALPERSDORF II 1. ÄNDERUNG DER GEMEINDE MAUERN (gemäß den Richtlinien über die Vergabe von Baugrundstücken)
MehrRichtlinien für den Verkauf gemeindeeigener Bauplätze in Bodelshausen
1 Richtlinien für den Verkauf gemeindeeigener Bauplätze in Bodelshausen 1. Allgemeines Durch den Verkauf gemeindeeigner Bauplätze möchte die Gemeinde Bodelshausen den privaten Wohnungsbau fördern und möglichst
MehrGemeinde Schondorf. Vorbemerkung
Gemeinde Schondorf Richtlinien für die Vergabe von gemeindeeigenen Grundstücken und Wohnungen an die ortsverbundene Bevölkerung mit besonderem Bedarf vom 18.05.2017 Vorbemerkung Die Gemeinde Schondorf
MehrProgramm zur besonderen Förderung von Familien mit Kindern
Programm zur besonderen Förderung von Familien mit Kindern 1. Ein Leitbild des Marktes Langquaid ist es, eine besonders familienund kinderfreundliche Kommune zu sein. 2. Dazu wurden große Anstrengungen
Mehr2.1 Eigentümer, die Grundstücke an die Ortsgemeinde zwecks Bebauung verkauft haben
Richtlinie der Ortsgemeinde Zornheim für die Vergabe und den Verkauf von Baugrundstücken nach dem sogenannten Zornheimer Modell (Durchführung des Zornheimer Modells) vom 02.04.2008, zuletzt geändert durch
MehrVergabeverfahren im Baugebiet Aiblinger Anger
Vergabeverfahren im Baugebiet Aiblinger Anger Kriterienkatalog der Stadt Grafing b.münchen im Rahmen des Programms zur Schaffung von Bauland für die ortsansässige Bevölkerung mit besonderem Wohnbedarf
MehrRichtlinie für die Vergabe von Wohnungen in der Wohnanlage An den Eichgräben
2017 Richtlinie für die Vergabe von Wohnungen in der Wohnanlage An den Eichgräben Benthien, Anke (Gemeinde Büchen) Kiehn-Meier, Britta (Gemeinde Büchen) 11.10.2017 Gemeinde Büchen Richtlinie für die Vergabe
MehrInformationen zum Baugebiet Einwohnerversammlung 1
Informationen zum Baugebiet 26.04.2017 Einwohnerversammlung 1 Auswahlkriterien für die Vergabe an Hartenholmer Hartenholmer haben den ersten Zugriff bis zum 31.07.2017 Wer ist Hartenholmer? wer in der
MehrRichtlinien zur Vergabe städtischer Baugrundstücke für den Familienheimbau
Richtlinien zur Vergabe städtischer Baugrundstücke für den Familienheimbau Aufgrund des 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 7.3.2005 (GVBl. I S.142) zuletzt geändert durch Art. 4
MehrVorschlag für Richtlinien zur Vergabe von Wohnungen in der Ofteringer Wohnanlage
Vorschlag für Richtlinien zur Vergabe von Wohnungen in der Ofteringer Wohnanlage 0B"Altersgerecht Wohnen" 1BRICHTLINIEN für die Reihung von Bewerbern zur objektiven Vergabe von Wohnungen nach sozialen
MehrVergaberichtlinien. der Gemeinde Rottenbuch in der vom Gemeinderat am beschlossenen Form. (mit eingearbeiteten Änderungen aus Juli 2015)
Vergaberichtlinien der Gemeinde Rottenbuch in der vom Gemeinderat am 20.05.2015 beschlossenen Form (mit eingearbeiteten Änderungen aus Juli 2015) Die Gemeinde Rottenbuch ist bestrebt, für die einheimische
MehrRichtlinie. über die Vergabe von. städtischen Wohnbaugrundstücken in Neubaugebieten. vom 06. November 2007
Stadt Mühlheim/Donau Bauplatzvergaberichtlinien Richtlinie über die Vergabe von städtischen Wohnbaugrundstücken in Neubaugebieten vom 06. November 2007 1 Grundsätze der Baulandpolitik Die Stadt Mühlheim
MehrVergaberichtlinie für gemeindliche Bauplätze in der Gemeinde Drei Gleichen
Vergaberichtlinie für gemeindliche Bauplätze in der Gemeinde Drei Gleichen Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Drei Gleichen, der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen hat in seiner Sitzung
MehrBewerbungsunterlagen
Immobilien Zentrum Oberbayern GmbH Stadt Weilheim i.ob Bebauungsplan Kanalstraße / Singerstraße Sozial verbilligter Wohnraum Bewerbungsunterlagen Abgabetermin: 31. März 2017 im Rathaus der Stadt Weilheim
MehrBewerbungsbogen zur Vergabe von Baugrundstücken im Baugebiet Ost II
Gemeinde Obermeitingen Hauptstr. 23 86836 Obermeitingen bauplatz@obermeitingen.de Bewerbungsbogen zur Vergabe von Baugrundstücken im Baugebiet Ost II (Bewerbungsfrist 11.06.2018 13.07.2018) I. Antragsteller
MehrDWL 1. zur Förderung von Wohneigentum in der Stadt Lingen (Ems) Erwerb von bestehenden Wohngebäuden für eigengenutztes Wohneigentum
DWL 1 zur Förderung von Wohneigentum in der Stadt Lingen (Ems) Erwerb von bestehenden Wohngebäuden für eigengenutztes Wohneigentum in der Fassung vom 18.05.2017 Inhaltsverzeichnis Seite I Vorbemerkungen
MehrWohnungsbauförderprogramm für Familien mit Kindern, junge Familien und Alleinerziehende mit Kindern
Wohnungsbauförderprogramm für Familien mit Kindern, junge Familien und Alleinerziehende mit Kindern nach dem Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Konstanz vom 05.05.2009, ergänzt durch
MehrGrundstücksvergabe. Vergabekriterien
Grundstücksvergabe Grund und Boden sind nicht vermehrbar. Baugrund ist in unserer Gemeinde knapp und teuer. Um Gemeindebürgern und Familien ohne Haus- und Grundbesitz oder Wohnungseigentum den Erwerb eines
Mehrder Stadt Isny im Allgäu
Familien- und Klimaschutzförderung der Stadt Isny im Allgäu Der Mensch braucht ein Plätzchen und wär's noch so klein, von dem er kann sagen: Sieh her, das ist mein! Hier leb ich, hier lieb ich, hier ruhe
MehrFragebogen zur Wohnungsbewerbung in der Marktgemeinde Völs
Fragebogen zur Wohnungsbewerbung in der Marktgemeinde Völs Das Tiroler Wohnbauförderungsgesetz ermöglicht die Vermietung bzw. den Verkauf von geförderten Wohnungen nur unter gewissen Voraussetzungen. Um
MehrBaugebiet Benzach V Verkauf der Baugrundstücke - Festlegung von Verkaufspreisen, Baukindergeld und Vergabemodus
BU Nr. 196 / 2013 Öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 26.9.2013 TOP 5. Baugebiet Benzach V Verkauf der Baugrundstücke - Festlegung von Verkaufspreisen, Baukindergeld und Vergabemodus Sachverhalt Neben
MehrGrundstücksvergaberichtlinie der Stadt Bad Homburg v.d. Höhe. Baugebiet Am Hühnerstein
Grundstücksvergaberichtlinie der Stadt Bad Homburg v.d. Höhe Baugebiet Am Hühnerstein Präambel: Im Neubaugebiet Am Hühnerstein werden der Stadt Bad Homburg v.d. Höhe im Rahmen der Umlegung nach dem derzeitigen
Mehrauf Berücksichtigung bei der Vergabe von Wohnbaugrundstücken an die Bevölkerung mit besonderem Bedarf Bebauungsplan Nr. 154 Heißmanning Weingartenfeld
A n t r a g auf Berücksichtigung bei der Vergabe von Wohnbaugrundstücken an die Bevölkerung mit besonderem Bedarf Bebauungsplan Nr. 154 Heißmanning Weingartenfeld 1. Antragsteller Telefon (tagsüber): Mobiltelefon:
MehrRichtlinien der Stadt Herrenberg für den Verkauf von Wohnbaugrundstücken
Richtlinien der Stadt Herrenberg für den Verkauf von Wohnbaugrundstücken Der Gemeinderat der Stadt Herrenberg hat am 18. Mai 2010 folgende Richtlinien für den Verkauf von Wohnbaugrundstücken in Neubaugebieten
MehrR i c h t l i n i e n
Gemeinde Weyarn * Ignaz-Günther-Straße 5 * 83629 Weyarn R i c h t l i n i e n der Gemeinde Weyarn für die Vergabe von preisvergünstigtem Wohnbauland für einkommensschwächere und weniger begüterte Personen
MehrRichtlinien des Gemeinderates für die Vergabe von gemeindeeigenen Baugrundstücken für den Wohnungsbau
Richtlinien des Gemeinderates für die Vergabe von gemeindeeigenen Baugrundstücken für den Wohnungsbau in der vom Gemeinderat am 15.10.2018 beschlossenen Fassung Präambel Die Nachfrage nach bezahlbaren
MehrR I C H T L I N I E N
R I C H T L I N I E N FÜR DIE VERGABE STÄDTISCHER WOHNBAUGRUNDSTÜCKE in der Fassung vom 14.11.2016 KREISSTADT LIMBURG A. D. LAHN DER MAGISTRAT LIEGENSCHAFTSAMT WERNER-SENGER-STRASSE 10 65549 LIMBURG TEL.
MehrI. Einheimischen-Modell der Gemeinde Forstern
I. Einheimischen-Modell der Gemeinde Forstern Die Gemeinde Forstern ist bestrebt, für die einheimische Bevölkerung Wohnbaugrundstücke zu günstigen Bedingungen zur Verfügung zu stellen. Die Vergabe erfolgt
MehrRichtlinien der Stadt Herrenberg für den Verkauf von Wohnbaugrundstücken
Richtlinien der Stadt Herrenberg für den Verkauf von Wohnbaugrundstücken Der Gemeinderat der Stadt Herrenberg hat folgende Richtlinien für den Verkauf von Wohnbaugrundstücken in Neubaugebieten beschlossen:
MehrVERGABERICHTLINIEN. für vergünstigtes Bauland der Gemeinde Siegsdorf. vom 11. September 2017
Az. 611-53 Stand: 11.09.2017 VERGABERICHTLINIEN für vergünstigtes Bauland der Gemeinde Siegsdorf vom 11. September 2017 Die Gemeinde Siegsdorf ist bestrebt, bauwilligen Bürgerinnen und Bürgern bezahlbare
MehrA. Grundsätzliche Erwerbsvorraussetzungen für das Familienmodell Typ I
Richtlinien über die Vergabe von Grundstücken im Rahmen des Familienmodells der Gemeinde Inzell Inzeller Familienmodell Rechtsstand GR-Beschluss vom 16.09.2014 Der Haus- und Grundstücksmarkt in der Gemeinde
MehrBewerbung für ein Baugrundstück der Stadt Forchheim im Rahmen des Forchheimer Baulandmodells
An Stadt Forchheim -Liegenschaftsamt- Schulstr. 2 91301 Forchheim Bewerbung für ein Baugrundstück der Stadt Forchheim im Rahmen des Forchheimer Baulandmodells (Zutreffendes bitte ausfüllen bzw. ankreuzen)
MehrBEWERBUNG FÜR EIN GRUNDSTÜCK, EINE WOHNUNG, EIN HAUS IN DER GEMEINDE AXAMS ERHEBUNGSBOGEN
BEWERBUNG FÜR EIN GRUNDSTÜCK, EINE WOHNUNG, EIN HAUS IN DER GEMEINDE AXAMS ERHEBUNGSBOGEN Antragsteller/in 1: Familienname Vorname Geburtsdatum Anschrift Familienstand: alleinstehend (ledig, geschieden,
MehrGemeinde Seefeld. RICHTLINIEN für die Vergabe von Wohnbaugrundstücken im Zuge des sogenannten Einheimischenmodells Hechendorf Am Höhenrücken.
Gemeinde Seefeld RICHTLINIEN für die Vergabe von Wohnbaugrundstücken im Zuge des sogenannten Einheimischenmodells Hechendorf Am Höhenrücken. Präambel Die Gemeinde Seefeld möchte im Baugebiet Am Höhenrücken
MehrInformationen zum Wohngebiet Kirchstraße
Informationen zum Wohngebiet Kirchstraße Bauen im Wohngebiet Kirchstraße Die Gemeinde Straßberg bietet in der Kirchstraße drei Grundstücke an. Die Bauplätze sind 494, 495 und 534 Quadratmeter groß. Der
Mehr