Baugebiet Benzach V Verkauf der Baugrundstücke - Festlegung von Verkaufspreisen, Baukindergeld und Vergabemodus

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1 BU Nr. 196 / 2013 Öffentliche Sitzung des Gemeinderats am TOP 5. Baugebiet Benzach V Verkauf der Baugrundstücke - Festlegung von Verkaufspreisen, Baukindergeld und Vergabemodus Sachverhalt Neben dem Bauträgergrundstück (Verkauf an die Fa. Wüstenrot) hat die Stadt 12 Grundstücke im Eigentum, die nach der Erschließung veräußert werden sollen. Es werden folgende Vorschläge gemacht: 1. Verkaufspreise Das Niveau der Grundstückspreise hat sich in den letzten Jahren deutlich nach oben bewegt. So werden in Waiblingen, auch in den kleineren Stadtteilen mittlerweile Preise ab EUR/qm bezahlt. Auch in Korb wird zwischen 500 und 700 EUR/qm bezahlt, in Rommelshausen zwischen 450 und 650 EUR/qm. Der Bauträger bezahlt 600 EUR/ qm. Die sehr gute Lage im geografischen Mittelpunkt Weinstadts, die ansprechenden Baumöglichkeiten, die S-Bahn-Nähe und die Nähe zu allen Bildungseinrichtungen sind Qualitätsmerkmale, die sich im Wert der Grundstücke widerspiegeln sollten. Daher schlägt die Verwaltung vor, den Preis über dem Wert der Bodenrichtwertkarte (450 Euro) festzusetzen. Die sechs südöstlich gelegenen Grundstücke haben wegen der Nähe zur befahrenen Beutelsbacher Straße einen etwas höheren Lärmwert zu verzeichnen, was durch die Lärmschutzwand gemildert wird. Aber die Lärmschutzwand ist wegen der Höhe von immerhin 2,50m auch ein optischer Nachteil. Außerdem ist die Spielplatzfläche des 4- gruppigen Kinderhauses zu diesen Gebäuden hin gewandt, was Geräusche verursacht. Deshalb schlägt die Verwaltung eine abgestufte Preisgestaltung vor: a.) Grundstücke im nördlichen Bereich (Standort des alten Kindergartens): 530 EUR/ qm b.) Grundstücke im Südosten, entlang der Beutelsbacher Straße: 500 EUR/ qm. In den Preisen sind die Erschließungsbeiträge enthalten. 2. Regelungen über ein Baukindergeld Um Familien mit Kindern bei ihrem Bauwunsch zu helfen schlägt die Verwaltung ein moderates Baukindergeld von EUR/ Kind vor. Einzelheiten können dem beigefügten Entwurf entnommen werden.

2 Seite 2 von 5 3. Vergabekriterien Es wird vorgeschlagen, den Verkauf in der Weinstadt-Woche auszuschreiben und die vorgemerkten Interessenten anzuschreiben. Den Rücklauf wertet die Verwaltung aus und beruft einen Vergabeausschuss ein, der mehrheitlich über die Vergabe entscheidet. Dieser ist besetzt mit 2 Vertretern der CDU, 2 Vertretern der FWW, einem Vertreter der SPD und einem Vertreter der GOL-Fraktion. Die Stadt hat ebenfalls eine Stimme. Bei der Vergabe sollen folgende Kriterien vorteilhaft sein: - Zahl der Kinder unter 16 Jahren - bisher noch kein Wohneigentum - weitere, persönliche Gründe (z.b. Behinderungen) - Einwohner Weinstadts (nach einem aktuellen Urteil des EuGH verletzt die Anwendung dieses Kriteriums das Grundrecht auf Freizügigkeit der EU-Bürger und darf daher nur ganz untergeordneten Einfluss haben). Beschlussvorschlag 1. Der Verkaufspreis wird mit 500 EUR/qm für die sechs südöstlichen Grundstücke und mit 530 EUR/ qm für die nördlich gelegenen Grundstücke festgelegt. 2. Es wird ein Baukindergeld von EUR pro Kind gemäß den beigefügten Richtlinien gewährt. 3. Die Vergabe der Grundstücke erfolgt nach dem unter Punkt 3 angegebenen Verfahren unter Berücksichtigung der genannten Kriterien /Dezernat I/Liegenschaftsamt/Heinisch Interne Bearbeitungsvermerke Dez./Amt OB EBM SWW SEW x Federführung Kürzel Mitzeichnung Erfolgt am Kürzel os x hei

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4 Seite 4 von 5 Richtlinien zur Förderung von Familienheimen und familiengerechten Eigentumswohnungen BAUKINDERGELD Vorbemerkungen Die Stadt Weinstadt fördert den Erwerb und Bau von Häusern und Wohnungen auf städtischen Grundstücken. Ziel dieser Förderung ist es, Familien mit Kindern die Schaffung von privatem Wohneigentum zu erleichtern und attraktiver zu gestalten und sie so im Stadtgebiet zu halten. Das Förderprogramm Baukindergeld ist eine freiwillige Leistung der Stadt Weinstadt, auf das kein Rechtsanspruch besteht und nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gewährt werden kann. Das Förderprogramm ist jederzeit widerrufbar. Es ist befristet bis Auf Antrag werden 1 Fördergegenstand a) selbst genutzte Eigenheime und b) selbst genutzte familiengerechte Eigentumswohnungen (die über eine ausreichende Anzahl von Kinderzimmern verfügen) gefördert, die auf von der Stadt Weinstadt erworbenen Grundstücken gebaut werden. Bezuschusst wird ausschließlich der Ersterwerb. 2 Geltungsbereich Der Geltungsbereich der Förderung ist begrenzt auf das Neubaugebiet Benzach V in Weinstadt-Beutelsbach. 3 Begünstigter Personenkreis (1) Zuschüsse aus dem Förderprogramm Baukindergeld erhalten Familien, also Ehepartner, auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften und Alleinerziehende mit mindestens einem Kind, das das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Das Kind muss mit einem Antragsteller in gerader Linie verwandt oder adoptiert sein und im Haushalt des Antragstellers leben. (2) Die Förderung hat zur Auflage, dass der oder die Antragssteller und die der Zuschussberechnung zugrunde liegenden Kinder im Sinne des Melderechts mit Hauptwohnsitz in Weinstadt und zwar im geförderten Familienheim bzw. in der geförderten familiengerechten Wohnung angemeldet werden. (3) Ebenso begünstigt sind kinderlose junge Familien (keiner der Ehepartner darf über 40 Jahre alt sein) bei späterer Geburt eins Kindes bis zu einer Frist von 1 Jahr. Maßgebend für die Frist ist der Tag des Einzugs.

5 Seite 5 von 5 3 Förderzeitpunkt Die Auszahlung von Zuschüssen aus dem Förderprogramm Baukindergeld erfolgt frühestens mit der melderechtlichen Anmeldung des Hauptwohnsitzes im geförderten Objekt und nach erfolgtem Kaufvertragsabschluss. 4 Höhe der Förderung Für jedes zum Haushalt der Antragsteller gehörende Kind, das das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, gewährt die Stadt Weinstadt Zuschuss wie folgt: Beim Erwerb eines Eigenheimes (ETW, RHH, EFH oder DHH) im Geltungsbereich ein einmaliger Zuschuss pro Kind in Höhe von 2.500, pro Familie jedoch höchstens Förderverfahren (1) Die Antragstellung erfolgt durch schriftlichen Antrag beim Liegenschaftsamt der Stadt Weinstadt, Poststraße 17, Weinstadt-Beutelsbach. (2) Die Förderung wird nach Antragsstellung und Genehmigung durch das Liegenschaftsamt der Stadt Weinstadt schriftlich bewilligt und ausbezahlt. (3) Der Gemeinderat der Stadt Weinstadt ist jederzeit berechtigt, bei auftauchenden unbilligen Härten im Sinne dieses Förderprogramms Ausnahmen zuzulassen. 6 Inkrafttreten Diese Richtlinie zur Förderung von Familienheimen und familiengerechten Eigentumswohnungen im Baugebiet Benzach V in Weinstadt-Beutelsbach tritt am in Kraft. Weinstadt, den Jürgen Oswald, Oberbürgermeister

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