Aktionstag OstalbHolz: Heimisches Holz und regionale Verarbeitung

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1 33. Jahrgang 29. Juli 2005 Nr. 30 Aktionstag OstalbHolz: Heimisches Holz und regionale Verarbeitung Zu einem Aktionstag OstalbHolz laden das Landratsamt Ostalbkreis, der Arbeitskreis OstalbHolz der Schwäbisch Gmünder Agenda 21 und die Agenda 21 der Stadt Aalen am Sonntag, 31. Juli 2005 von 10:30 bis 16:00 Uhr in der alten Dorfmühle in Aalen-Unterkochen herzlich ein. Mit zahlreichen Aktionen und Attraktionen werden die interessanten Möglichkeiten präsentiert, die Holz aus heimischer Produktion zur Verarbeitung im Außen- und Innenbereich, als Bau- und Werkstoff, als Energieträger und als ästhetisches Wohlfühl-Produkt bietet. Beteiligt sind Säge-, Zimmerei- und Schreinerbetriebe, Architekten, Energieholzproduzenten und -verarbeiter und viele weitere Akteure. Die zahlreichen Mitmachaktionen, Vorführungen und Ausstellungen im Hof und Innenraum der Dorfmühle machen den Aktionstag OstalbHolz zum idealen Ziel für Familien. Selbstverständlich ist auch für das leibliche Wohl gesorgt. Programm: Begrüßung und Einleitung 10:30 Uhr: Forstdezernent Johann Reck und Sprecher der Agenda 21, musikalische Umrahmung durch die Mindeltaler Alphornbläser Leib und Wohl Weißwurstfrühstück ab 11:00 Uhr Live-Vorführungen Motorsägenkünstler, Mobilsägewerk, Holzdrechsler, Holzhacker, Sägetechnik in Holz unter Spannung Präsentationen und Ausstellungen Ostalb-Holzhaus, Holzrahmen- und Holzständerbauweise, Holzfußböden, Treppen und Möbel, Naturwärmeausstellung mit Holzscheitofen, Hackschnitzel- und Pellet-Heiztechnik Informationen und Führungen Ganztägig Führungen durch die historische Dorfmühle und Energie-Beratung durch die Agendagruppe Die Dorfmühle Spaß und Spiel Kinder-Abenteuerspielplatz Mühlenhof aus Holz, Hau den Nagel!, Quiz Alle Interessierten sind recht herzlich eingeladen. Für die Dauer der Ferien vom 28. Juli bis 11. September wird in Baden-Württemberg wieder das Schülerferienticket angeboten. Mit Bus, Zug und Schiff kann man ganz Baden- Württemberg entdecken - und das für 22,00! Darauf weist der Geschäftsbereich Nahverkehr des Landratsamtes hin. Vollzeitschülerinnen und -schüler von 15 bis 22 Jahre können gegen Vorlage des Schülerausweises oder einer Schulbescheinigung das Schülerferienticket bei allen DB-Reisezentren, den Reisebüros mit DB-Lizenz und den Fahrschein- Schülerferienticket - Das Fahr- und Erlebnisticket 71 Automaten der Deutschen Bahn AG erwerben. Schüler bis 14 Jahren brauchen keinen Schülerausweis vorzulegen. Gültig ist das Schülerferienticket während den ganzen Sommerferien innerhalb Baden-Württembergs in allen Bussen und Nahverkehrszügen zu beliebig vielen Fahrten. Innerhalb des Ostalbkreises anerkennen alle Busunternehmen das landesweite Schülerferienticket. Das Ticket ist nicht übertragbar und nur in Verbindung mit dem Schülerausweis oder der Schulbescheinigung gültig.

2 Erstattung und Umtausch sind ausgeschlossen. Es gelten die jeweiligen Tarif- und Beförderungsbedingungen der benutzten Verkehrsunternehmen. Für nur 22,00 gibt s freie Fahrt bei fast allen Verkehrsunternehmen des Landes und Vergünstigungen dazu, z. B. für Freizeitparks, Kinos, Kartbahnen, Spaßbädern, Clubs, Bowlingbahnen und vielen mehr. In manchen Einrichtungen ist der Eintritt sogar gratis. Bitte unbedingt nachfragen! Eine Übersicht über alle Vergünstigungen gibt s im Internet unter Stifte, Farben und Kleber enthalten oft Stoffe, die nicht nur die Umwelt belasten, sondern auch die Gesundheit. Zum Anfang des neuen Schuljahres gibt die Abfallwirtschaftsgesellschaft GOA ein paar Tipps, worauf es sich beim Kauf von Schulmaterial zu achten lohnt. Viele Stifte und Kleber enthalten Stoffe, die ungesund sind, wenn man sie einatmet oder schluckt. Oft sind Schulsachen aufwändig verpackt, so dass der Verpackungsmüll die Abfallberge vergrößert. Bei Schul- und Schreibmaterial ist es jedoch ganz einfach, eine gesunde und umweltfreundliche Alternative zu finden. GOA-Abfalltipp Umweltfreundliches Schulmaterial In Fachgeschäften kann man gleich nach umweltfreundlichen Recyclingartikeln und gesunden Naturprodukten fragen. Dort kann man viele Schulsachen auch unverpackt kaufen. Im Kaufhaus erkennt man Produkte, die umweltfreundlicher sind, am blauen Umweltengel. Zum Thema umweltfreundliches Schulmaterial bietet die GOA auch eine kostenlose Informationsbroschüre an. Diese können Sie bei der GOA unter der Telefonnummer / bestellen. Ostalbkreis Bekanntmachung des Kreiswahlleiters für die Wahlkreise Nr. 270 Backnang - Schwäbisch Gmünd und Nr. 271 Aalen - Heidenheim über die Einreichung von Kreiswahlvorschlägen für die Bundestagswahl am 18. September 2005 vom 26. Juli 2005 Die Wahl des 16. Deutschen Bundestags findet am 18. September 2005 statt. Aufgrund von 32 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (BWO) in der Fassung vom 19. April 2002 (BGBl. I S. 1376), zuletzt geändert durch Verordnung vom 30. Juni 2005 (BGBl. I S. 1951), wird hiermit zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen aufgefordert. Den Wahlkreis Nr. 270 Backnang - Schwäbisch Gmünd bilden folgende Gemeinden: - aus dem Rems-Murr-Kreis Allmersbach im Tal, Althütte, Aspach, Auenwald, Backnang, Burgstetten, Großerlach, Kirchberg an der Murr, Murrhardt, Oppenweiler, Spiegelberg, Sulzbach an der Murr, Weissach im Tal; - aus dem Ostalbkreis Abtsgmünd, Bartholomä, Böbingen an der Rems, Durlangen, Eschach, Göggingen, Gschwend, Heubach, Heuchlingen, Iggingen, Leinzell, Lorch, Mögglingen, Mutlangen, Obergröningen, Ruppertshofen, Schechingen, Schwäbisch Gmünd, Spraitbach, Täferrot, Waldstetten. Den Wahlkreis Nr. 271 Aalen - Heidenheim bilden folgende Gemeinden: - aus dem Ostalbkreis: Aalen, Adelmannsfelden, Bopfingen, Ellenberg, Ellwangen (Jagst), Essingen, Hüttlingen, Jagstzell, Kirchheim am Ries, Lauchheim, Neresheim Neuler, Oberkochen, Rainau, Riesbürg, Rosenberg, Stödtlen, Tannhausen, Unterschneidheim, Westhausen, Wört. - alle Gemeinden im Landkreis Heidenheim. Amtliche Bekanntmachungen 72 Gleichzeitig wird bekannt gegeben: 1. Wahlvorschlagsrecht 1.1 Kreiswahlvorschläge können eingereicht werden von Parteien; Parteien, die weder im Bundestag oder in einem Landtag seit deren letzter Wahl aufgrund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren, können als solche einen Kreiswahlvorschlag nur einreichen, wenn sie spätestens am 2. August 2005 dem Bundeswahlleiter beim Statistischen Bundesamt in Wiesbaden (Hausanschrift: Gustav-Stresemann-Ring 11, Wiesbaden) ihre Beteiligung an der Wahl angezeigt haben und der Bundeswahlausschuss ihre Parteieigenschaft festgestellt hat. Die Anzeige muss den Namen der Partei, unter dem sie sich an der Wahl beteiligen will, enthalten und von mindestens drei Mitgliedern des Bundesvorstandes, darunter dem/ der Vorsitzenden oder seinem(r)/ihrem(r) Stellvertreter/in, persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Die schriftliche Satzung und das schriftliche Programm der Partei sowie ein Nachweis über die satzungsgemäße Bestellung des Bundesvorstandes sind beizufügen. Hat eine Partei keinen Bundesvorstand tritt der Vorstand der jeweils obersten Parteiorganisation an die Stelle des Bundesvorstandes mindestens 200 Wahlberechtigten des Wahlkreises (nachstehend als andere Kreiswahlvorschläge bezeichnet). 1.2 Der Kreiswahlvorschlag darf nur den Namen eines/einer Bewerbers/Bewerberin enthalten.

3 Jede/r Bewerber/in kann nur in einem Wahlkreis und hier nur in einem Kreiswahlvorschlag benannt werden. Als Bewerber/in kann nur vorgeschlagen werden, wer seine Zustimmung dazu schriftlich erteilt hat (Anlage 15 BWO); die Zustimmung ist unwiderruflich. 1.3 Kreiswahlvorschläge von Parteien sind von mindestens drei Mitgliedern des Landesvorstands, darunter dem/der Vorsitzenden oder seinem(r) /ihrem(r) Stellvertreter/in persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen. Hat eine Partei in einem Land keinen Landesverband oder keine einheitliche Landesorganisation, so müssen die Kreiswahlvorschläge von den Vorständen der nächstniedrigeren Gebietsverbände, in deren Bereich der Wahlkreis liegt, dem Satz 1 gemäß unterzeichnet sein. Die Unterschriften des einreichenden Vorstandes genügen, wenn er innerhalb der Einreichungsfrist (vgl. Nr. 3.1) nachweist, dass dem Landeswahlleiter eine schriftliche, dem Satz 1 entsprechende Vollmacht der anderen beteiligten Vorstände vorliegt. 1.4 Kreiswahlvorschläge von Parteien, die weder im Bundestag noch in einem Landtag seit deren letzter Wahl aufgrund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren, müssen außerdem von mindestens 200 Wahlberechtigten des Wahlkreises persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein (Anlage 14 BWO). Im Übrigen vergleiche unten Nr Andere Kreiswahlvorschläge (vergleiche oben Nr ) müssen von mindestens 200 Wahlberechtigten des Wahlkreises persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein (Anlage 14 BWO). Dabei haben die ersten drei Unterzeichner/innen ihre Unterschrift auf dem Kreiswahlvorschlag selbst zu leisten (Anlage 13 BWO). Im Übrigen vergleiche unten Nr Eine Partei kann in jedem Wahlkreis nur einen Kreiswahlvorschlag einreichen. 2. Aufstellung von Parteibewerber(n)/innen 2.1 Als Bewerber/in einer Partei kann in einem Kreiswahlvorschlag nur benannt werden, wer in einer Versammlung der wahlberechtigten Mitglieder der Partei im Wahlkreis oder in einer Versammlung der von den wahlberechtigten Mitgliedern der Partei im Wahlkreis aus ihrer Mitte gewählten Vertreter/innen in geheimer Abstimmung hierzu gewählt worden ist. Jede/r stimmberechtigte Versammlungsteilnehmer/in ist vorschlagsberechtigt. Den Bewerber/innen ist Gelegenheit zu geben, sich und ihr Programm in angemessener Zeit vorzustellen. Auf 21 des Bundeswahlgesetzes (BWG) in der Fassung vom 23. Juli 1993 (BGBl. I S berichtigt S. 1594), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. März 2005 (BGBl. I S. 674), wird verwiesen. Im Übrigen gilt die Parteisatzung (Wahl der Vertreterversammlung, Einberufung und Beschlussfähigkeit der Mitglieder- oder Vertreterversammlung, Verfahren der Bewerberwahl). 2.2 Eine Ausfertigung der Niederschrift über die Wahl des/der Bewerber(s)/in mit Angaben über Ort und Zeit der Versammlung, die Form der Einladung, die Zahl der erschienenen Mitglieder und das Ergebnis der Abstimmung ist mit dem Kreiswahlvorschlag einzureichen (Anlage 17 BWO). Hierbei haben der/die Leiter/in der Versammlung und zwei von dieser bestimmte Teilnehmer/innen gegenüber dem Kreiswahlleiter an Eides Statt zu versichern, dass die Anforderungen zur Bewerberaufstellung nach 21 Abs. 1 Satz 1 bis 3 BWG beachtet worden sind (Anlage 18 BWO). Vordrucke hierfür werden von mir kostenfrei zur Verfügung gestellt. 3. Frist für die Einreichung der Kreiswahlvorschläge 3.1 Kreiswahlvorschläge sind möglichst frühzeitig, spätestens jedoch bis zum Montag, 15. August 2005, 18:00 Uhr bei dem unterzeichnenden Kreiswahlleiter mit dem Sitz beim Landratsamt Ostalbkreis, Stuttgarter Straße 41, Aalen (Zimmer 421) einzureichen. Sie sollen möglichst frühzeitig eingereicht werden, um etwaige behebbare Mängel noch rechtzeitig beseitigen zu können. 3.2 Später eingehende Kreiswahlvorschläge müssen zurückgewiesen werden. Es genügt nicht, wenn sie vor diesem Zeitpunkt zwar zur Post aufgegeben, dem Kreiswahlleiter aber noch nicht zugestellt sind. 4. Inhalt und Form der Kreiswahlvorschläge 4.1 Die Kreiswahlvorschläge sollen nach dem Muster der Anlage 13 BWO eingereicht werden. Sie müssen den Namen der einreichenden Partei (bei Verwendung einer Kurzbezeichnung auch diese) bzw. - bei anderen Kreiswahlvorschlägen - deren Kennwort enthalten. 4.2 Die Bewerber/innen müssen mit Familiennamen, Vornamen, Beruf oder Stand, Geburtsdatum, Geburtsort und Anschrift (Hauptwohnung) genau bezeichnet sein. 4.3 In jedem Kreiswahlvorschlag sollen eine Vertrauensperson und eine stellvertretende Vertrauensperson mit Namen und Anschrift angegeben werden. Wenn dies fehlt, gilt der/die erste Unterzeichnende des Kreiswahlvorschlags als Vertauensperson und der/die zweite als stellvertretende Vertrauensperson. Es wird empfohlen mit anzugeben, wie die Vertrauenspersonen und ihre Stellvertreter/innen telefonisch/per zu erreichen sind. 4.4 Muss ein Kreiswahlvorschlag von mindestens 200 Wahlberechtigten des Wahlkreises unterzeichnet sein, so sind die Unterschriften ausschließlich auf den von mir kostenlos ausgegebenen amtlichen Formblättern nach Anlage 14 BWO zu erbringen. Bei der Anforderung der Formblätter nach Anlage 14 BWO sind Familienname, Vorname, Anschrift (Hauptwohnung) des/der vorzuschlagenden Bewerbers/Bewerberin anzugeben. Bei Wahlvorschlägen von Parteien sind außerdem deren Namen und, 73

4 sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden auch diese, bei anderen Kreiswahlvorschlägen deren Kennwort anzugeben. Parteien haben ferner die Aufstellung des/der Bewerbers/Bewerberin in einer Mitglieder- oder einer besonderen oder allgemeinen Vertreterversammlung nach 21 BWG zu bestätigen. Diese Angaben werden von mir im Kopf der Formblätter vermerkt. Neben der persönlichen und handschriftlichen Unterschrift und dem Tag der Unterzeichnung sind Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift (Hauptwohnung) des Unterzeichners/ der Unterzeichnerin auf dem Formblatt anzugeben. Die Wahlberechtigung des Unterzeichners/der Unterzeichnerin im betreffenden Wahlkreis muss im Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein und ist bei Einreichung des Wahlvorschlags nachzuweisen. Der Nachweis ist durch eine Bescheinigung der Gemeindebehörde, bei der der/die Unterzeichner/in in das Wählerverzeichnis einzutragen ist, auf dem Formblatt oder gesondert zu erbringen; gesonderte Bescheinigung sind bei Einreichung des Kreiswahlvorschlags mit den zugehörigen Unterstützungsunterschriften zu verbinden. Jede/r Wahlberechtigte kann nur einen Kreiswahlvorschlag unterzeichnen; unterzeichnet jemand mehrere Kreiswahlvorschläge, so sind alle seine/ihre Unterschriften ungültig. Kreiswahlvorschläge von Parteien dürfen erst nach Aufstellung des/der Bewerbers/Bewerberin durch eine Mitglieder- oder Vertreterversammlung unterzeichnet werden. Vorher geleistete Unterschriften sind ungültig. 4.5 Dem Kreiswahlvorschlag müssen beigefügt werden: - die Zustimmungserklärung des/der vorgeschlagenen Bewerbers/Bewerberin nach dem Muster der Anlage 15 BWO; - die Wählbarkeitsbescheinigung der zuständigen Gemeindebehörde oder, bei Bewerbern/ Bewerberinnen mit Auslandswohnsitz, des Bundesministeriums des Innern, nach dem Muster zur Anlage 16 BWO; - bei Kreiswahlvorschlägen von Parteien eine Ausfertigung der Niederschrift über die Beschlussfassung der Mitglieder- oder Vertreterversammlung (vergleiche oben Nr. 2.2) nach dem Muster der Anlage 17 BWO (im Falle eines Einspruchs auch eine Ausfertigung der Niederschrift über die wiederholte Abstimmung) mit den Versicherungen an Eides Statt nach dem Muster der Anlage 18 BWO; - bei Kreiswahlvorschlägen, die von mindestens 200 Wahlberechtigten unterzeichnet sein müssen, die erforderliche Zahl von Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten mit den Bescheinigungen der zuständigen Gemeindebehörden über die Wahlberechtigung der Unterzeichner/innen entweder auf dem Formblatt für die Unterstützungsunterschrift selbst oder als gesonderte Bescheinigung nach Anlage 14 BWO. 4.6 Die vorstehend genannten Vordrucke werden auf Anforderung von mir kostenlos zur Verfügung gestellt. 5. Zurücknahme und Änderung von Kreiswahlvorschlägen 5.1 Nach Einreichung können Kreiswahlvorschläge durch gemeinsame schriftliche Erklärung der Vertrauensperson und der stellvertretenden Vertrauensperson zurückgenommen werden. Ein von mindestens 200 Wahlberechtigten unterzeichneter Kreiswahlvorschlag kann auch von der Mehrheit der Unterzeichner/innen durch persönliche handschriftliche Erklärung zurückgenommen werden. 5.2 Für die Änderung von Kreiswahlvorschlägen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist nur bei Tod oder Wählbarkeitsverlust des/der Bewerbers/Bewerberin möglich ist, gilt Nr. 5.1 Satz 1 entsprechend. Mängel können nach Ablauf der Einreichungsfrist nur noch bei an sich gültigen Wahlvorschlägen, nicht jedoch bei Mängeln nach 25 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1-5 BWG behoben werden. 5.3 Nach der Entscheidung des Kreiswahlausschusses über die Zulassung der Kreiswahlvorschläge, die am 19. August 2005 erfolgen wird, ist jede Zurücknahme, Änderung oder Mängelbeseitigung ausgeschlossen. 6. Sonstiges 6.1 Es wird empfohlen, mit der Einreichung der Kreiswahlvorschläge nicht bis zum letzten Tag der Einreichungsfrist zu warten, damit bei eventuellen Mängeln der Kreiswahlvorschlag nach Möglichkeit noch innerhalb der vorgeschriebenen Frist den gesetzlichen Erfordernissen entsprechend berichtigt bzw. ergänzt werden kann. 6.2 Wenn nach dieser Bekanntmachung Unterlagen oder Erklärungen schriftlich eingereicht oder abgegeben werden müssen, reicht es nicht aus, sie durch Fernkopie, Fernschreiben, Telegramm oder in sonstiger elektronischer Form (z. B. durch ) zu übermitteln; in dieser Form eingegangenen Unterlagen kommt kein Frist wahrender Charakter zu. 6.3 Anfragen über sonstige Einzelheiten oder wegen Zweifeln bei der Aufstellung und Einreichung von Kreiswahlvorschlägen können direkt an das Landratsamt Ostalbkreis (Fernruf 07361/ bis -242) gerichtet werden. Aalen, 26. Juli 2005 gez. Klaus Pavel Kreiswahlleiter der Wahlkreise Nr. 270 Backnang - Schwäbisch Gmünd und Nr. 271 Aalen - Heidenheim 74

5 Veranstaltungen des Ostalbkreises August Änderungen bleiben vorbehalten - Ausstellungen bis Aalen Forum Kunst: Wolfgang Mussgnug,Nördlingen, Maler Ostalbkreishaus bis Abtsgmünd What you see is what you get, Ausstellung KISS, Schloss Untergröningen bis Aalen Landschaften Eröffnung: 12.7., 18:30 Uhr Schloss Fachsenfeld Konzerte und musikalische Veranstaltungen bis 7.8. Schwäbisch Festival Gmünd Europäische Kirchenmusik bis 7.8. Lauchheim Festival Schloss Kapfenburg Internationale Musikschulakademie, Kulturzentrum Schloss Kapfenburg 2.8. Ellwangen Jaques Brel Abend - Szenische Lesung mit Musik, Schwendenturm Schloss, 3.8. Aalen Metal Church + Chris Caffery + Vinder, Rock it, 21:00 Uhr 4.8. Ellwangen Konzert mit dem Quartett Johannes Kobelt, Thronsaal Schloss, 7.8. Ellwangen Sommer in der Stadt: Mediterraner Brunch, Schloss ob Ellwangen, 10:00 Uhr 7.8. Ellwangen Freiluftkonzert mit Goldrausch Wellenbad, 19:00 Uhr Ellwangen Konzert Ahlert und Schwab (Gitarre / Mandoline) Schwedenturm Schloss, Ellwangen Kammermusikabend mit der Werkgemeinschaft Musik, Thronsaal Schloss, Schwäbisch Open-Air-Konzert Nena & Gmünd Gäste, Schießtalplatz, 19:00 Uhr Ellwangen Chor- und Instrumentalmusik mit der Werkgemeinschaft Musik Ev. Stadtkirche, Ellwangen Open Air Konzert - Festival der Begegnung, Schloss, Theatersenke, 19:30 Uhr Ellwangen Klassik im Schloss: Harfenkonzert mit Silke Aichhorn, Schloss ob Ellwangen, Abtsgmünd Summer-Breeze, Rockfestival Festplatz Ellwangen Karibik Pur - Konzert mit Cafe con Leche, Schloss, Theatersenke, Ellwangen Konzert mit den Fliegenden Fischen anl. 175 Jahre Marienpflege, Kreuzgang der Marienpflege, 27./28.8. Westhausen Lippacher Musikfest Theater 5./6.8. Ellwangen Die Feuerzangenbowle von H. Spoerl, TheaterMenschen e. V. Theatersenke, Sport 6./7.8. Westhausen Fußballturnier MSC Neumühle Aalen Fußball-Regionalliga VfR Aalen - SC Pfullendorf Waldstadion, 19:00 Uhr Westhausen Reitturnier des Reitvereins Lippach Ellwangen 1. Ellwanger Straßenradrennen Innenstadt Oberkochen 11. Kocher-Cup-Tennisturnier Tennisanlage beim Carl-Zeiss-Stadion 27./28.8. Gschwend Jugendturnier des Sportvereins Frickenhofen, SV Sportgelände Sonstige Veranstaltungen 3. u Aalen Stadtrundgang Halb(e) nach Sechs, Sieger Köder und Stefanskirche Wasseralfingen, 18:30 Uhr 4.8. Aalen Tour de Ländle macht Station in Aalen, Greut-Festplatz 5./20.8. Ellwangen Candle Light Führung durch die Ellwanger Innenstadt, 20:30 Uhr 6., 13., 20. Aalen Samstagführung - Rundgang u durch die historische Innenstadt, 14:30 Uhr 6., 13., 20. Schwäbisch Stadtführung, Treffpunkt i-punkt und Gmünd am Marktplatz, 10:30 Uhr Heubach Kidstown, Stellung Westhausen 40 Jahre Brückenfest TSV 13./26.8. Ellwangen Candle Light Führung durch das Ellwanger Schloss, 20:30 Uhr Bopfingen Wirte- und Weinfest auf dem Marktplatz, 17:00 Uhr Schwäbisch Gmünder Open-Air-Kino I Gmünd Johannisplatz Ellwangen Sommer in der Stadt: Matinee Liebe, Lust und Sommerlaune - Jazziges, Heiteres und Swingendes Schloss ob Ellwangen, 11:00 Uhr

6 14.8. Ellwangen Sommer in der Stadt: Kabarett mit Michi Kleiber, Schloss ob Ellwangen, Schwedenturm, Hüttlingen Kleintierbörse im Züchterheim Schwäbisch Gmünder Open-Air-Kino II Gmünd Johannisplatz Stödtlen St. Leonhardsfest Aalen Aalen City aktiv Spanisches Festival Mögglingen Sommerfest/Wirtefest auf dem Marktplatz Gschwend Bauernmarkt am Dorfhaus Mittelbronn 27./28.8. Schwäbisch Römerfest Gamundia Gmünd Romana, Johannisplatz Kreissparkasse IMMOBILIEN OSTALB GMBH Bahnhofstr. 4, Aalen Jahresabschluss zum Die Gesellschaft hat die Bilanz und den Anhang beim Handelsregister des Amtsgerichts Aalen unter der Nummer 1169-A eingereicht. Amtsgericht Aalen Neueintragungen HRA 1087-A CT Immobiliengesellschaft mbh & Co. KG in Aalen (Wilhelmstraße 67, Aalen; Geschäftszweig: Halten und Verwalten (Vermietung und Verpachtung von Grundbestitz). Kommanditgesellschaft. Persönlich haftende Gesellschafterin: CT Immobilien Verwaltung GmbH, Aalen. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist stets einzelvertretungsberechtigt. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist befugt, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten. HRA A, Tamer Atasoy e. K. in Aalen (Eugenstraße 30, Aalen; Geschäftszweig: Vermietung und Verpachtung von Maschinen, Gerüsten und Fuhrpark sowie die Erbringung von Dienstleistungen aller Art). Inhaber: Tamer Atasoy, geb. 8. Januar 1971, Aalen. HRB 1627-A RZI GmbH in Oberkochen (Lenzhalde 38, Oberkochen). Gegenstand des Unternehmens: Hoch- und Tiefbau einschließlich Klinkerbau und Altbausanierung sowie der Handel mit Baustoffen und -maschinen. Die Gesellschaft übt keine nach 34 c Gewerbeordnung erlaubnispflichtige Tätigkeit aus. Stammkapital: ,00 Euro. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 2. August 2000 mit Änderung vom 26. Januar 2001 und vom 13. November Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft entweder gemeinsam durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Der Geschäftsführer Walter Müller, geb. 3. September 1964, Oberkochen, ist einzelvertretungsberechtigt und befugt, die Gesellschaft auch bei Rechtsgeschäften mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten. Die Gesellschaftsversammlung vom 1. April 2005 hat die Verlegung des Sitzes der Gesellschaft von Göggingen (AG Schwäbisch Gmünd, HRB 2023) nach Oberkochen und die Änderung (Neufassung) des Gesellschaftsvertrages nach Maßgabe der eingereichten Unterlagen insbesondere in 1 (Firma, Sitz), beschlossen. Als nicht eingetragen ist zu veröffentlichen: Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im Bundesanzeiger. HRB 1628-A Carl Zeiss Mobile Optics GmbH in Oberkochen (Carl-Zeiss-Straße 22, Oberkochen). Gegenstand des Unternehmens: Entwicklung, Herstellung und Vermarktung von sog. Head Mounted Displays und Produkten, insbesondere von Visualisierungssystemen, von Zubehörprodukten und verwandten Produkten sowie von Dienstleistungen für solche Erzeugnisse. Stammkapital: Euro. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10. Mai Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Thomas Ohgke, geb. 1. Juli 1963, Eschborn, ist zum Geschäftsführer bestellt. Er ist befugt, die Gesellschaft auch bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten. HRB 1629-A CT GmbH in Aalen (Wilhelmstraße 67, Aalen). Gegensstand des Unternehmens: Suche, Prüfung und Verhandlung unternehmerischer Beteiligungen sowie das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an Firmen, Gesellschaften, Unternehmen aller Art im In- und Ausland sowie die Verwaltung eigenen Vermögens. Die Gesellschaft betreibt keine nach dem KWG erlaubnispflichtigen Tätigkeiten. Stammkapital: Euro. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 6. Mai Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft entweder durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Der Geschäftsführer Dipl.-Ing. Ulrich Severing, geb. 6. August 1951, Kirchheim am Ries, ist stets einzelvertretungsberechtigt. Herausgegeben vom Landratsamt Ostalbkreis. Verantwortlich: Landrat Klaus Pavel, Aalen, Stuttgarter Straße 41, oder Vertreter im Amt. Herstellung und Vertrieb: Cicero Opferkuch, Amtsblatt-Verlag, Lerchenweg 3, Neuler. Das Amtsblatt für den Ostalbkreis erscheint in der Regel wöchentlich (freitags). Bezugspreis monatlich 0,90 einschl. Trägerlohn und MwSt. Bekanntmachungen und Beiträge für das Amtsblatt sind an die Pressestelle des Ostalbkreises in Aalen zu senden. Redaktionsschluss ist jeweils dienstags Uhr. 76

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