Regio.NRW 2018 Innovation und Transfer. Bewilligungsgrundlagen und Förderverfahren

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1 Regio.NRW 2018 Innovation und Transfer Bewilligungsgrundlagen und Förderverfahren Münster, 19. April 2018

2 Agenda 1. Rechtsgrundlagen 2. Besonderheiten der EU-Förderung 3. Förderfähige Ausgaben 4. Anforderungen an die Finanzierung 5. Teilnahmeberechtigte 2

3 1. Rechtsgrundlagen Operationelles Programm EFRE NRW: Nur was im OP steht, kann auch gefördert werden (Säule 1 bis 4) EFRE-Rahmenrichtlinie Landeshaushaltsordnung (LHO NRW) Beihilferechtliche Bestimmungen der EU AGVO, DAWI, De-minimis VO etc. 3

4 2. Besonderheiten der EU-Förderung Ausgabenerstattungsprinzip Auszahlung des Zuschusses erfolgt nur auf Grund der tatsächlich getätigten Ausgaben des Zuwendungsempfängers, die im Rahmen des Mittelabrufes überprüft werden Erweitere Prüfungsrechte (EU-Prüforgane) Mittelverfallmechanismus erfordert hohe Projektdisziplin 4

5 2. Besonderheiten der EU-Förderung Publizitätsvorschriften (EU-Emblem, Flyer, Internet) Anwendung von Personal- und Gemeinausgabenpauschalen Zwischennachweis besteht aus einem jährlichen Sachbericht (und den Mittelabrufen des Jahres) 5

6 2. Besonderheiten der EU-Förderung EFRE-Zuwendung beträgt höchstens 50 v.h. (hinzu kommt die Ko- Finanzierung durch andere Stellen) Projektlaufzeit beträgt in der Regel 36 Monate Vorhaben muss rechtzeitig vor Programmabschluss fertig gestellt sein d.h. Durchführungszeitraum endet spätestens zum

7 2. Besonderheiten der EU-Förderung EFRE-Rahmenrichtlinie und ANBest-EFRE Müssen bei allen Förderungen mit Mitteln aus dem OP EFRE NRW zwingend angewendet werden Die EFRE-Rahmenrichtlinie findet vorrangig zur LHO NRW Anwendung, wird aber durch diese ergänzt Die ANBest-EFRE ersetzt die ANBest-P, ANBest-G, NBest-Bau 7

8 3. Förderfähige Ausgaben Pauschalen für Personalausgaben Einordnung in eine von 4 Leistungsgruppen auf Basis einer Funktionsbeschreibung Die bewilligten Pauschalen bleiben für den Bewilligungszeitraum konstant Stammpersonal von Kommunen ist förderfähig, soweit das Projekt ausschließlich der Wahrnehmung freiwilliger kommunaler Aufgaben dient Stammpersonal von Hochschulen ist nicht förderfähig Maximal Produktivarbeitsstunden / Jahr über alle öffentlich geförderten Projekte 8

9 3. Förderfähige Ausgaben Pauschale für Gemeinausgaben Können gefördert werden, wenn sie in dem betroffenen Förderbereich förderfähig sind und in dem Vorhaben Personalausgaben gefördert werden Bezugsgröße für die Pauschale sind daher die pauschalierten förderfähigen direkten Personalausgaben Gemeinausgabenpauschale beträgt grundsätzlich 15%, in Ausnahmefällen 25% Anlage 2 EFRE-RRL enthält eine beispielhafte Auflistung der Ausgaben, die durch die Pauschale gedeckt werden (Miete, Strom, Papier etc.) 9

10 3. Förderfähige Ausgaben Sachausgaben Dienstleistungen Reiseausgaben Bürgerschaftliches Engagement als fiktive Ausgabe 10

11 4. Anforderungen an die Finanzierung Förderquote abhängig von Projektinhalt und Antragsteller, bis zu 80% Zweckgebundene Spenden zur Erbringung des Eigenanteils sind möglich, soweit ein echter Eigenanteil von 10 % beim Zuwendungsempfänger verbleibt Der Eigenanteil zur Sicherstellung der Gesamtfinanzierung muss verbindlich erklärt und belegt werden Mit der Umsetzung darf erst nach Bewilligung des Förderantrags begonnen werden 11

12 4. Anforderungen an die Finanzierung Die Kooperationspartner müssen in geeigneter Weise ihre Bereitschaft belegen, an der Projektumsetzung mitzuwirken (LOI, Kooperationsvertrag) Bei interkommunalen Kooperationsprojekten ist zusätzlich auf die Sicherstellung der Finanzierungsbeiträge der einzelnen kommunalen Partner zu achten 12

13 5. Teilnahmeberechtigte insbesondere: Kommunen und Kreise Wirtschaftsförderungen Industrie- und Handelskammern Tourismusorganisationen Regionale Organisationen Technologiezentren Handwerkskammern Universitäten und Fachhochschulen 13

14 Ansprechpartnerin Bezirksregierung Münster Frau Gunhild Wiering Tel.:

15 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 15

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