Vorhaben zur Sicherung und Gewinnung von Fachkräften insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen

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1 Durchführungserlass zur Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen der Landesinitiative zur Fachkräftesicherung unter Einbeziehung von Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung EFRE Förderrichtlinie Landesinitiative Fachkräftesicherung - Rd. Erl. des Ministers für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom Az.: IIA Zuwendungszweck Ziel ist die Aktivierung und Unterstützung der vorhandenen Fachkräftepotentiale und deren Weiterentwicklung zur Vermeidung einer künftigen Fachkräftelücke bzw. aktuelle Fachkräftebedarfe der Unternehmen möglichst auszugleichen. Mit der Initiative zur Fachkräftesicherung sollen einerseits die Kompetenzen der regionalen Wirtschaft gestärkt werden, andererseits soll die Bereitschaft aller zuständigen Akteure und der Unternehmen geweckt werden, sich aktiv und verantwortlich an der Lösung der Probleme zu beteiligen und eine gemeinschaftliche regionale Strategie zur Fachkräftesicherung zu entwickeln und umzusetzen. 1.1 Gegenstand der Förderung Gefördert werden: Vorhaben zur Sicherung und Gewinnung von Fachkräften insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen Vorhaben zur Schaffung betrieblicher Voraussetzungen um Fachkräftepotentiale besser entwickeln und nutzen zu können Vorhaben zur Erhöhung der Frauenerwerbsquote Vorhaben zur Verminderung von Ausbildungs- und Studienabbrüchen

2 Vorhaben zur Analyse des Bedarfs der regionalen Wirtschaft an Fachkräften, Bildungskapazitäten und Sicherstellung entsprechender Angebote Vorhaben zur Kompetenzfeststellung, Verbesserung von Flexibilität und Mobilität der Beschäftigten sowie der erforderlichen Rahmenbedingungen. 2. Förderbare Ausgaben 2.1 Personalausgaben Grundsätzlich werden nur zusätzliche Personalkosten gefördert. Der Zuwendungsempfänger hat diese Personalausgaben mittels Stundennachweisen und Belegen über entsprechende Gehaltszahlungen nachzuweisen. Für die Stundenaufschreibung ist der Vordruck Nachweis Projektarbeitsstunden (vgl. Anhang 3, Förderhandbuch EFRE) zu verwenden. Anerkannt wird das tatsächlich gezahlte Arbeitgeberbruttogehalt (ohne freiwillige Arbeitgeberleistungen). Projektbezogene Tätigkeiten der Geschäftsführung, der Buchhaltung, des Controllings etc. sind bereits im Antragsverfahren als Personalausgaben zu erfassen und wie oben erwähnt zu belegen. Bei privaten Trägern reicht zum Nachweis der Personalkosten die Personalkostenabrechnung mit Stundennachweis aus. Für kommunales Personal, welches projektbezogen arbeitet, ist eine Zuweisung mittels Organisationsverfügung, Stundennachweis (mit stichwortartiger Tätigkeitsbeschreibung) und eine Personalkostenabrechnung erforderlich 2.2 Sachausgaben Einzelkosten Projektbezogene und notwendige Sachausgaben sind grundsätzlich förderfähig, wenn sie als Einzelkosten nachgewiesen werden können. Dies bedeutet, dass anhand von Einzelnachweisen eine direkte Zuordnung zum Projekt möglich ist. Die Kostenkategorien sind bereits im Rahmen der Antragsstellung zu benennen Gemeinkosten Gemeinkosten können nur als förderfähig anerkannt werden, wenn sie bereits im Rahmen der Antragsstellung und Antragsprüfung detailliert dargestellt und mit einem nachvollziehbaren und prüfbaren Schlüssel dem Projekt zugerechnet werden können

3 (z. B. über einen m²-schlüssel). Für den Nachweis ist die Vorlage von Originalbelegen über die getätigten Ausgaben erforderlich, d. h. die Gemeinkosten können nur anerkannt werden, soweit sie auf der Grundlage von tatsächlich, also kassenmäßig nachvollziehbar angefallenen Ausgaben entstanden sind. Zu den abrechnungsfähigen Gemeinkosten zählen nur: Mietkosten Mietnebenkosten (Heizkosten, Wasser, Reinigung Stromkosten ) Telekommunikationskosten nicht förderbare Ausgaben Als grundsätzlich nicht förderfähig gelten: Versicherungsbeiträge Finanzierungskosten Kauf von Immobilien und Grundstücken Erstattungsfähige Mehrwertsteuer Skonti Kalkulatorische Kosten 3. Förderberechnung 3.1 Fördersatz/Ermittlung der Förderung Der Fördersatz beträgt max. 50 % der förderfähigen Gesamtausgaben. Somit ergibt sich unter Berücksichtigung von Ziffer 2 folgende Ermittlung der Zuwendung: Gesamtausgaben./. nicht förderbare Ausgaben (u. a. Ziffer 2.2.3) = förderbare Gesamtausgaben

4 x Fördersatz (max. 50 %) = Förderbetrag = Eigenanteil Falls aus dem Projekt Einnahmen erzielt werden, sind sie zunächst von den Gesamtausgaben abzuziehen und ggf. im Verhältnis förderbare / nicht förderbare Ausgaben zu quotieren. 3.2 Kofinanzierung Freiwillige, zweckgebundene Leistungen Dritter Die Leistungen Dritter bleiben bei der Bemessung der Zuwendung außer Betracht und können den Eigenanteil ersetzen. Übersteigen die eingebrachten Mittel den 50 %igen Eigenanteil an den förderbaren Gesamtausgaben, so verringert sich die Förderung entsprechend. Beispiel: - Zuwendungsfähige Ausgaben beim Zuwendungsempfänger (privat) Förderung: (50 %) - Geldbeitrag von Dritten bis zur Höhe von (Überweisung von Dritten zur anteiligen Deckung der beim Zuwendungsempfänger anfallenden Ausgaben) Anmerkung: In den Fällen, in denen beim ZE der Eigenanteil durch Leistungen Dritter vollständig ersetzt wird, ist auf die Prüfung der Liquidität des ZE besonderes Augenmerk zu legen Ausgaben für das Projekt fallen bei einem Dritten an Die Ausgaben, die bei Dritten entstehen, können als Kofinanzierung angesetzt werden. Dann gilt folgende Förderberechnung:

5 Gesamtausgaben (inkl. Ausgaben Dritter)./. nicht förderbare Ausgaben (u.a. Ziffer 2.2.3) = förderbare (Projekt-) Gesamtausgaben x Fördersatz (max. 50 %) = Gesamtförderbetrag = Eigenanteil + Kofinanzierung i.h.d. Ausgaben Dritter Unter Ziffer fallen u.a. Konstellationen für Ausgaben Dritter: - Ausgaben privater Projektpartner für zusätzliche Ausbildungsverhältnisse besonderer Personengruppen Beispiel: - Zuwendungsfähige Ausgaben beim Zuwendungsempfänger (privat) Ausgaben bei Dritten (z.b. Ausbildungsvergütung bei Firmen) Förderung: freiwillige Zahlungen von Institutionen/Behörden, die ausschließlich dem Förderzweck gelten und ohne rechtliche Verpflichtung erfolgen, wie z.b. freiwillige Zahlungen der Agentur für Arbeit, Jobcenter Beispiel: - Zuwendungsfähige Ausgaben beim Zuwendungsempfänger (privat) bestehend aus: Teilnehmerbezogene Leistungen (Zahlungen an die Teilnehmer) Ausgaben für die Maßnahme (Raum, Dozenten, Technik) Erstattung teilnehmerbezogener Leistungen durch die Arbeitsagentur Förderung:

6 Vom Unternehmen ist ein Nachweis der Projektarbeitsstunden gegenüber dem Zuwendungsempfänger zu erbringen (Zuordnung von projektspezifischen Aufgaben und ggf. Stundennachweis) und die Gehaltszahlung nachzuweisen. Sofern es sich bei den Leistungen Dritter um solche aufgrund rechtlicher Verpflichtungen handelt, so verringern diese die förderfähigen Ausgaben. Des Weiteren dürfen die Mittel Dritter selbst keine EU-Fördermittel enthalten Abweichend von Ziffer 6.2 der Richtlinie Fachkräftesicherung muss bei gemeindlichen Zuwendungsempfängern ein Eigenanteil von mindestens10% verbleiben. 4. Der Durchführungszeitraum ist auf maximal den , der Bewilligungszeitraum auf maximal den zu begrenzen 5. Beteiligung der Kommunalaufsicht Bei kommunalen Antragsstellern ist die Kommunalaufsicht zu beteiligen. Düsseldorf, den Mai 2012 Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Im Auftrag Uwe Loß

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