Infoblatt zur Projektskizze

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1 Infoblatt zur Projektskizze Erstellung eines gebietsbezogenen integrierten Handlungskonzeptes (GIHK) für die Landeshauptstadt Dresden im Rahmen der ESF Förderrichtlinie Nachhaltige soziale Stadtentwicklung ESF Im Rahmen der Richtlinie Nachhaltige soziale Stadtentwicklung ESF werden im Freistaat Sachsen nicht investive Maßnahmen für die soziale Stadtentwicklung gefördert. Ziel ist es, durch zusätzliche, niedrigschwellige Angebote die vorhandenen Bedarfe aufzugreifen und zu befriedigen. Gesucht werden innovative Ideen und Vorhaben. Angesprochen und aufgerufen sind die in dem jeweiligen Fördergebiet (s. Pläne) aktiven Einrichtungen, freie Träger, Vereine, Initiativen, gemeinnützige Organisationen und Unternehmen. Aus den eingereichten Projektideen erfolgt durch Arbeitsgruppen der Landeshauptstadt Dresden eine Auswahl, welche Projekte in das Handlungskonzept (GIHK) des ESF Programms Nachhaltige soziale Stadtentwicklung aufgenommen werden. Nach der Bestätigung des GIHK kann die Förderung der einzelnen Vorhaben beantragt werden. Die Entscheidung über den Antrag erfolgt durch die Bewilligungsstelle (sächsische Aufbaubank). Nach dem derzeitigen Stand ist damit frühestens im IV. Quartal 2016 zu rechnen. Antragsberechtigte Freie Träger, Vereine, Verbände, Initiativen, gemeinnützige Organisationen und Unternehmen. Fördergegenstand Sind Vorhaben in den nachfolgend genannten Handlungsfeldern: Handlungsfeld 1 Informelle Kinder und Jugendbildung frühkindliche und familienbezogene Angebote Lernhilfen zur Überwindung schulischer Schwierigkeiten und Stärkung von Potentialen Qualifizierte Freizeitangebote zur Vermittlung von Grund, Schlüssel, Bildungs sowie Umweltkompetenzen insbesondere an sozial oder anderweitig benachteiligte Kinder/Jugendliche im außerschulischen Bereich

2 - 2 - Handlungsfeld 2 Lebenslanges Lernen Unterstützung benachteiligter Erwachsener bei der Bewältigung konkreter Problemlagen durch gemeinsames Lernen und Handeln Vermittlung von am Arbeitsmarkt nutzbaren Grund, Schlüssel und Bildungskompetenzen Handlungsfeld 3 Soziale Eingliederung, Integration in Beschäftigung Beratungs und Betreuungsangebote Aufbau von Netzwerken und Bürgerprojekten zur sozialen Integration und besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf beschäftigungswirksame Vorhaben für am Arbeitsmarkt benachteiligte Menschen, die durch Tätigkeiten und Aufgaben außerhalb traditioneller Erwerbstätigkeit zum Erhalt und zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeiten beitragen Handlungsfeld 4 Wirtschaft im Quartier koordinierende, qualitätssteuernde und aktivierende Vorhaben administrative Unterstützung der Projektträger Vorhaben zur Einbeziehung der Bewohnerschaft und relevanter privater/öffentlicher Akteure Projektzeitraum Es sollen sowohl kurz als auch langfristige Projekte umgesetzt werden. Ein Zeitraum von 2 Jahren soll nicht überschritten werden. Sollte im Einzelfall die Dauer darüber hinausgehen, ist dafür eine fundierte Begründung vorzulegen. Höhe der Förderung Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben und Kosten eines Vorhabens sollen in der Regel 10 T nicht unter und 100 T nicht überschreiten. Abweichungen müssen hinreichend belegt werden. Die Zuwendung erfolgt als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Gefördert werden bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben und Kosten. Für die Förderfähigkeit der Ausgaben gelten die Vorgaben der Anlage 2 der EFRE/ESF Rahmenrichtlinie. Förderfähig sind nur Ausgaben, die vorhabensbezogen anfallen, z.b. Personalausgaben (direkt vorhabenbezogen) einschließlich Personalnebenkosten Reise und Dienstreiseausgaben Sachausgaben/ kosten, Fremdleistungen Fremdleistungen, Unteraufträge Ausgaben für Verbrauchsmaterial Ausstattungsgegenstände (Miete/Leasing, Abschreibungen) Ausgaben für Dienste/Rechte, Versicherungen, Gebühren Ausgaben und Kosten (Abschreibungen) für Räume Leistungen für Teilnehmer

3 - 3 - Zuwendungsfähige kalkulatorische Kosten Im Regelfall werden die zuwendungsfähigen Kosten über eine Restkostenpauschale von 31 Prozent (berechnet auf der Grundlage der anfallenden Personalkosten) ermittelt. Folgende Kosten können über eine Restkostenpauschale von 31 Prozent abgerechnet werden. Personalkosten/Verwaltungskosten o für Personen in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis mit dem Projektträger o förderfähig ist das Arbeitgeberbrutto im Projektzeitraum, je Einsatzstunden (unter Vorlage der beabsichtigten Eingruppierung und deren rechtliche Grundlage, Tarif, etc. und Tätigkeitsbeschreibung) Honorarkosten o Honorarkräfte sind in der Regel freie Mitarbeiter/Innen und Selbständige o Honorarkosten sollen in der Höhe angemessen und nachvollziehbar und nach Qualifikation und Fähigkeiten kalkuliert sein Sachkosten o es sind Ausgaben zu kalkulieren, die ausschließlich für das Projekt verwendet werden Mietkosten für Räume o es sind nur Mietkosten für Räume zu kalkulieren, die durch das Projekt genutzt und für die tatsächlich Mietkosten entrichtet werden (tatsächlicher Flächen und Zeitanteil) weitere Ausgabe o Leasing ist nur förderfähig, wenn nachgewiesen werden kann, dass es die kostengünstigste Finanzierung ist o Abschreibungen können analog der steuerrechtlichen Grundsätze kalkuliert werden o Ausstattungsgegenstände, die für die Durchführung des Projektes erforderlich sind o Versicherungen, die Risiken abdecken die in einem ursächlichen Zusammenhang mit der Projektdurchführung stehen (z.b. Unfallversicherung für Teilnehmer) o Reisekosten In besonderen Fällen (z.b. bei Projekten ohne Personalkosten) kann auf die Anwendung der Restkostenpauschale verzichtet werden. In diesem Fall sind alle Ausgaben über Einzelbelegnachweis abzurechnen. Grundsätzliche Bestimmungen zur Mittelverwendung Es gelten die Fördergrundsätze der Richtlinien der EU und des Freistaates Sachsen. Es gilt der Grundsatz der wirtschaftlichen und sparsamen Mittelverwendung. Die Projektbeantragung und die Abrechnungsformalitäten erfolgen durch die Landeshauptstadt Dresden. Das Vorhaben muss ein zusätzliches stadtteilbezogenes Angebot sein und sich deutlich vom Regelangebot des Projektträgers abgrenzen. Eine Doppelförderung ist auszuschließen.

4 - 4 - Bestimmungen zu Teilnehmern der Projekte (Zielgruppe) Die Teilnehmer der Projekte müssen ihren Wohnsitz überwiegend in dem geförderten Stadtteil (Fördergebiet s. Plan) haben. Für offene Veranstaltungen (Teilnehmer nutzen das Angebot weniger als 8 Stunden) beträgt dieser Anteil mindestens 66,6 Prozent und bei geschlossenen Vorhaben (Kurs Charakter, Teilnehmer besuchen das Angebot mehr als 8 Stunden) 90 Prozent. Bei offenen Veranstaltungen wird der Wohnsitz der Teilnehmer erhoben, bei geschlossenen Vorhaben sind vor, während und nach Abschluss der Maßnahme weitere Angaben (wie z.b. Berufstätigkeit, höchster Bildungsabschluss, Haushaltssituation etc.) zu erfassen. Nähere Informationen zur Datenerhebung stehen über das Internetportal der SAB zur Verfügung (z.b. Ausfüllhilfe zur Datenerhebung und ESF Tipp Teilnehmerdatenerfassung). Ein Anspruch auf Gewährung von Zuwendungen besteht nicht. Beratung zur Projektskizze Landeshauptstadt Dresden Stadtplanungsamt Herr Pfohl hmpfohl@dresden.de (0351) STESAD GmbH Frau Weber christiane.weber@stesad.de (03 51) Fristen Die Projektskizze ist bis zum (Posteingang) bei der Landeshauptstadt Dresden ausgedruckt abzugeben sowie als PDF Datei per Mail einzureichen.

5 - 5 - Gebietskulisse Dresden Nord (Kartengrundlage: Landeshauptstadt Dresden, Amt für Geodaten und Kataster. Themenstadtplan Dresden, Zugriff: )

6 - 6 - Gebietskulisse Dresden Johannstadt (Kartengrundlage: Landeshauptstadt Dresden, Amt für Geodaten und Kataster. Themenstadtplan Dresden, Zugriff: )

7 - 7 - Gebietskulisse Dresden Friedrichstadt (Kartengrundlage: Landeshauptstadt Dresden, Amt für Geodaten und Kataster. Themenstadtplan Dresden, Zugriff: )

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