ESF Nachhaltige Soziale Stadtentwicklung
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- Lars Kaufman
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1 ESF Nachhaltige Soziale Stadtentwicklung Gebietsbezogenes integriertes Handlungskonzept (GIHK) Bischofswerda Zentrum/Süd Auftaktveranstaltung zur Akteursbeteiligung am
2 Gegenstand der Veranstaltung Ziel heutige Veranstaltung: Information zu Zielen und Abläufen Aufforderung zur Mitwirkung Förderprogramm - Möglichkeiten, Anforderung Erstellung gebietsbezogenes integriertes Handlungskonzept GIHK) - Ablauf und Mitwirkung
3 Ihre Ansprechpartner Stadt Bischofswerda Frau Müller Leiterin Fachgebiet Schule und Soziales Frau Nowotny als Kontaktstelle bei der Stadtverwaltung Bischofswerda Beauftragter der Stadt: Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH Herr Kirchhefer Projektleiter Herr Eifert Projektmitarbeiter Frau Rodriguez Abello Projektmitarbeiterin
4 Rahmenbedingungen ESF: Fördertopf der EU Förderzeitraum operationelles Programm des Freistaates Sachsen Ausschreibung von Förderprogrammen durch den Freistaat Sachsen zur Verwendung dieser EU-Mittel Ziel (B3): Soziale Eingliederung und Integration in Beschäftigung in sozial benachteiligten Stadtgebieten fördern. Programm: Nachhaltige Soziale Stadtentwicklung
5 Was will Bischofswerda? beantragtes Fördergebiet: Bischofswerda Zentrum/Süd Bischofswerda Süd alter und neuer Teil Altstadt und Umfeld Zielgruppe sind im Regelfall Bewohner des Gebietes!
6 ESF-Programm Nachhaltige Soziale Stadtentwicklung Wer wird gefördert? Programm richtet sich an die Kommunen (Stadt Bischofswerda) Der Stadt werden auf Antrag Mittel (Geld) vom Freistaat Sachsen bereitgestellt. Die Stadt kann mit diesem Geld: eigene Projekte durchführen und Vereinen, sozialen Trägern, Interessengruppen, Unternehmen und anderen Akteuren Mittel für eigene Projekte bereitstellen.
7 ESF-Programm Nachhaltige Soziale Stadtentwicklung Was soll unterstützt werden? niederschwellige, informelle Vorhaben zur Förderung von Bildung Beschäftigungsfähigkeit sozialer Eingliederung im Gebiet grundsätzlich nur Angebote, die bislang nicht oder nicht in dieser Form existieren (i.d.r. keine Weiterfinanzierung laufender Projekte) Angebote, die zu beschreibende Defizite ausgleichen Angebote, die keine gesetzlichen Pflichtaufgaben beinhalten
8 ESF-Programm Nachhaltige Soziale Stadtentwicklung Zielgruppen/mögliche Themenfelder (informelle Kinder- und Jugendbildung) frühkindliche und familienbezogene Angebote, Lernhilfen qualifizierte Freizeitangebote zur Vermittlung von Grund-, Schlüssel-, Bildungs- sowie Umweltkompetenzen für sozial oder anderweitig benachteiligte Kinder/Jugendliche
9 ESF-Programm Nachhaltige Soziale Stadtentwicklung Zielgruppen/mögliche Themenfelder (Bürgerbildung, lebenslanges Lernen) Bewältigung von Problemlagen durch gemeinsames Lernen und Handeln Vermittlung von am Arbeitsmarkt nutzbaren Grund-, Schlüssel- und Bildungskompetenzen Unterstützung benachteiligter Erwachsener
10 ESF-Programm Nachhaltige Soziale Stadtentwicklung Zielgruppen/mögliche Themenfelder soziale Eingliederung/Integration in Beschäftigung Beratungs- und Betreuungsangebote, Netzwerkarbeit und Bürgerprojekte zur sozialen Integration und besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf Integration in das Arbeitsleben, beschäftigungswirksame Vorhaben für am Arbeitsmarkt benachteiligte Bewohner Tätigkeiten außerhalb traditioneller Erwerbsarbeit zum Erhalt und zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit erwerbsfähige Personen und deren Kinder - junge Eltern, Alleinerziehende, Behinderte, Jugendliche ohne abgeschlossene Ausbildung
11 ESF-Programm Nachhaltige Soziale Stadtentwicklung Zielgruppen/mögliche Themenfelder (Wirtschaft im Quartier) Unterstützung lokaler Unternehmen, die einen Beitrag zur Beschäftigungsförderung und zur sozialen Integration leisten, durch Beratung und Netzwerkbildung Unternehmen
12 ESF-Programm Nachhaltige Soziale Stadtentwicklung Wie Hoch ist die Förderung? Fördersatz - 95 % kommunaler Anteil - 5 % bei Weiterleitung an Dritte: grundsätzlich Übernahme des kommunalen Eigenanteils durch den Projektträger (Ausnahmen nach Einzelfallentscheidung) Welche Kosten werden gefördert? Personalkosten (i.d.r. pauschaliert) Sachkosten
13 ESF-Programm Nachhaltige Soziale Stadtentwicklung Durchführungszeitraum für Einzelprojekte: III. Quartal 2016 (?) Ende des Förderzeitraums: , ggf. + 2 Jahre Projektbeginn und Laufzeit der Einzelprojekte innerhalb des Zeitkorridors nach Bedarf festzulegen
14 GIHK Welche Voraussetzungen sind zu schaffen? Erarbeitung eines Gebietsbezogenen integrierten Handlungskonzeptes (GIHK) Anforderung an das Konzept: Beleg einer sozialen Benachteiligung im Programmgebiet Projekterarbeitung im Rahmen eines offenen, kooperativen und transparenten Verfahrens Wir brauchen Ihre Mitarbeit! spätester Abgabeschluss ; Ziel Stadt: März 2016
15 GIHK - geplanter Ablauf Lage- und Angebotsbeurteilung: Sozialraumanalyse : Erfassung und Bewertung (Frau Zehender) Gebietsentw., Städtebau, Demographie, soziale Lage Bedarfssituation/-gruppen für Hilfs- und Betreuungsangebote Angebot von Hilfs- und Betreuungsangeboten Hierzu u. a. - Akteursbefragung (Fragebogen): Einschätzung zur Gebietsentwicklung, Angebotsstruktur, Interessenlagen der Akteure Bitte Rückmeldung bis
16 GIHK - geplanter Ablauf 2. Beratungsrunde mit Akteuren: gemeinsame Auswertung Lagebeurteilung Tagung Arbeitsgruppe zur Vorstellung Zwischenbericht zur Lagebeurteilung Diskussion und Abstimmung zu Handlungsprioritäten und Entwicklungszielen (Beratungstermin im Oktober wird noch festgelegt) Form und Umfang wird in Abhängigkeit von Auswertungsergebnissen und Umfang der Beteiligung festgelegt; ggf. nochmals schriftliche Erörterung, Beratung in Arbeitsgruppen.
17 GIHK - geplanter Ablauf Öffentliche Projektausschreibung öffentliche Ausschreibung von Projektvorschlägen aufgrund durch städt. Gremium bestätigter Entwicklungsziele Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen, Form und notwendige Inhalte werden bekannt gegeben (geplant für November 2015 geplanter Zeitraum zur Antragsbearbeitung ein Monat)
18 GIHK - geplanter Ablauf Projektkonkretisierung, Entscheidung Auswertung eingehender Projektanträge Anhörung der Antragsteller, Beratung im Hinblick auf förderrelevante Aspekte (Zielkonformität, Personal- und Kosteneinsatz, Zielgruppe), ggf. Nachbesserungsaufträge an Antragsteller (geplanter Zeitraum Dezember 2015/Januar 2016) 3. Beratungsrunde voraussichtlich Januar/Feb. Projektvorstellung, fachliche Erörterung, Feststellung von nicht besetzten Themen Empfehlung an städt. Gremium zur Projektauswahl
19 Ziel: Unterstützung für sinnvolle und zielgerichtete Projekte einwerben dazu wird Antragstellung Stadt Bischofswerda bis März 2016 für Bereitstellung finanzieller Mittel angestrebt Basis für einen längerfristigen Austausch zwischen Stadt und Ihnen als Akteure vor Ort schaffen
20 Informationsaustausch Wir brauchen ein Meinungsbild zur Situation im Gebiet! (Fragebogen) gern darüber hinaus, Meinungen, Ideen an uns richten (bitte schriftlich - ,...) telefonische, elektronische Anfragen jederzeit möglich - Ansprechpartner siehe Handzettel Aufbau Informationsseite zum Bearbeitungsstand auf Webseite der Stadt (Infos zum Sachstand, Ansprechpartner, Adressen der Beteiligten)
21 ESF ; Gebietsbezogenes integriertes Handlungskonzept (GIHK) Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
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