Kulturland NRW Fördergrundlagen für die Position des Kinder- und Jugendförderplanes NRW
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- Margarete Stein
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1 Kulturland NRW Fördergrundlagen für die Position des Kinder- und Jugendförderplanes NRW Veranstaltung der Arbeitsstelle Kulturelle Bildung in Schule und Jugendarbeit am Veronika Spogis, LWL-Landesjugendamt Westfalen Tel.: Projektförderung 2014 Antragstermin: Projektdauer: Beginn: frühestens Ende: spätestens
2 Übersicht der Projektfördermöglichkeiten über den KJP weitere Infos über: FB I: Förderung der Kinder- und Jugendarbeit / internationale Jugendarbeit Pos Initiativgruppen Pos Kinder- und Jugendarbeit in kommunalen Bildungslandschaften Pos Internationale Jugendarbeit, Gedenkstättenfahrten, Europa/Eine Welt Pos Stark durch Beteiligung Jugendliche aktiv und direkt an politischen und gesellschaftlichen Prozessen beteiligen Pos Nachhaltige Entwicklung in der globalisierten Welt 2
3 FB II: Kulturelle Jugendbildung / Medienkompetenz Pos Jugendkulturland NRW Pos Fit für die mediale Zukunft FB III: Chancengleichheit / Integration / Inklusion Pos Integration als Chance Pos Teilhabe junger Menschen mit Behinderung Pos Soziale Teilhabe und Chancengleichheit FB IV: Prävention gesellschaftlicher und individueller Risiken Pos Präventive Angebote in der Kinder- und Jugendhilfe Pos Jugendschutz / Jugendmedienschutz FB V: Mädchen und Jungenarbeit / Gender Mainstreaming Pos. 5.2 Projektförderung geschlechtsspezifischer Angebote in der Mädchen- und Jungenarbeit 3
4 FB VII: Besondere Maßnahmen und Projekte zur Erprobung zukunftsweisender Initiativen Pos. 7 Besondere Maßnahmen und Projekte zur Erprobung zukunftsweisender Initiativen Bewertungskriterien 4
5 Häufige allgemeine Ausschlussgründe Vorgaben KJPl.und Richtlinien z.b. Fehlende Anerkennung als Träger der Jugendhilfe Zielgruppe Eltern (Ausnahme erzieherischer Kinder- und Jugendschutz) Unterschreiten der Bagatellgrenze (Freie Träger: EUR Kommunaler Träger: EUR) Ausschlussgründe gem. SGB VIII Therapiemaßnahme Hilfe zur Erziehung Vorschulbereich LHO allgemein Zu pauschaler Antrag (nicht zu bewerten) Keine Einzelmaßnahme Projekt hat schon begonnen Positive allgemeine Bewertungskriterien Projektantrag entspricht den Zielen und Grundsätzen des 3. AG- KJHG 2 Abs. 1: Jugendarbeit 2 Abs. 2: Jugendsozialarbeit 2 Abs. 3 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz 3 Zielgruppen 4 Förderung von Mädchen und Jungen, geschlechterdiff. Jugendarbeit 5 Interkulturelle Bildung 6 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen 7 Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule 10 Abs. 2 Freiwilligkeit der Teilnahme 18 Förderung ehrenamtlichen Engagements 5
6 Positive allgemeine Bewertungskriterien Abstimmungsprozess Projekt reagiert auf Bedarf vor Ort Kooperation mit anderen Akteuren in und außerhalb des Arbeitsfeldes Wirtschaftlichkeit Kosten-Leistungsverhältnis Kosten-Zeitverhältnis Positionsbezogene Bewertungskriterien Kinder- und Jugendförderplan Beurteilungs- und Fördermaßstäbe Interne Bewertungskriterien 6
7 Positionsbezogene Bewertungskriterien Förderbereich II : Kulturelle Jugendbildung / Medienkompetenz Medien- und Kulturland NRW Kulturelle Kompetenzen und die Fähigkeit, mit Medien kritisch und kreativ umgehen zu können, gehören zu den Schlüsselkompetenzen. Die kulturelle Bildung leistet einen wichtigen Beitrag zur Persönlichkeitsbildung, indem sie Selbstreflexion und Selbstinszenierung fördert. Sie fördert das ästhetische Empfinden, die kulturelle Eigeninitiative und das soziale Verhalten. Sie schafft damit bei jungen Menschen auch die Voraussetzungen, kreativ und engagiert an der Berufswelt und dem gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können. Positionsbezogene Bewertungskriterien Förderbereich II : Kulturelle Jugendbildung / Medienkompetenz Medien- und Kulturland NRW Kulturelle Bildung bzw. Jugendkultur ist ein übergreifender Bildungsansatz, der an den Bildungsorten und in den Lernwelten von Kindern und Jugendlichen gleichermaßen zum Tragen kommt. Kulturelle Kinder- und Jugendarbeit fördert Selbstreflektion und Selbstinszenierung, ästhetisches Empfinden, kulturelle Eigeninitiative und soziales Verhalten. Mit dem Jugendkulturland NRW soll eine Weiterentwicklung in der kulturellen Bildung mit den Mitteln kultureller Jugendarbeit erreicht werden, die vermehrt auch diejenigen jungen Menschen in den Blick nimmt, die bislang nicht im Zentrum der Jugendkultur stehen. 7
8 Positionsbezogene Bewertungskriterien Förderbereich II : Kulturelle Jugendbildung / Medienkompetenz Medien- und Kulturland NRW Vor dem Hintergrund der großen Bedeutung von Kultur und Medien für die Bildung setzt das Land hier einen Schwerpunkt bei der Förderung von Projekten. Mit dem Projektbereich "Jugendkulturland NRW" soll eine neue Entwicklungsdynamik in der kulturellen Bildung initiiert werden, die u.a. auch diejenigen jungen Menschen in den Blick nimmt, die bislang nicht im Zentrum der Jugendkulturarbeit stehen. Insbesondere sollen sozial benachteiligten jungen Menschen verbessert Wege in die kulturelle Bildung geöffnet werden. Positionsbezogene Bewertungskriterien Kinder- und Jugendförderplan Beurteilungs- und Fördermaßstäbe Interne Bewertungskriterien 8
9 Positionsbezogene Bewertungskriterien Beurteilungs- und Fördermaßstäbe: KJFP: Pos Jugendkulturland NRW Kulturelle Bildung bzw. Jugendkultur ist ein übergreifender Bildungsansatz, der an den Bildungsorten und in den Lernwelten von Kindern und Jugendlichen gleichermaßen zum Tragen kommt. Kulturelle Kinder- und Jugendarbeit fördert Selbstreflektion und Selbstinszenierung, ästhetisches Empfinden, kulturelle Eigeninitiative und soziales Verhalten. Mit dem Jugendkulturland NRW soll eine Weiterentwicklung in der kulturellen Bildung mit den Mitteln kultureller Jugendarbeit erreicht werden, die vermehrt auch diejenigen jungen Menschen in den Blick nimmt, die bislang nicht im Zentrum der Jugendkultur stehen. Positionsbezogene Bewertungskriterien Beurteilungs- und Fördermaßstäbe: KJFP: Pos Jugendkulturland NRW Die Mittel dienen somit insbesondere der Durchführung von Projekten, die neue Zielgruppen von jungen Menschen verstärkt an eigene kulturelle Aktivitäten heranführen und dadurch deren kulturelle Ausdrucksformen und Persönlichkeitsentwicklung fördern. Erreicht werden soll dies insbesondere auch durch Angebote zur Förderung von Jugendkultur und kultureller Kinder- und Jugendarbeit, die von Trägern der kulturellen Jugendarbeit (und ggf. weiteren Trägern der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit) mit (Jugend-) Kultureinrichtungen durchgeführt werden. Die hierfür erforderliche Vernetzung von Trägern kann als begleitende Projektmaßnahme gefördert werden. 9
10 Positionsbezogene Bewertungskriterien Kinder- und Jugendförderplan Beurteilungs- und Fördermaßstäbe Interne Bewertungskriterien Positionsbezogene Bewertungskriterien Interne Bewertungsmaßstäbe(1): Junge Menschen werden an eigene kulturelle Aktivitäten herangeführt, es wird ihnen die Ausübung kultureller Aktivitäten ermöglicht Musik Theater, Spiel, Zirkusprojekte Tanz Bildende Kunst Literatur Angebote in wenig praktizierten Sparten 10
11 Positionsbezogene Bewertungskriterien Interne Bewertungsmaßstäbe (2): Zielsetzung: Projektveranstalter will neue Zielgruppen erreichen Vernetzung der Träger kultureller Jugendarbeit mit anderen Trägern der Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit mit (Jugend)kultureinrichtungen (Museen, Theater usw. ) Projekt fördert Eigeninitiative und selbst organisierte Lernprozesse Projekt knüpft an Interessen der Jugendlichen an Positionsbezogene Bewertungskriterien Interne Bewertungsmaßstäbe (3): Methoden und Prozesse sind auf Dialog, Diskurs und Reflexion angelegt Gruppenprozess und Sozialverhalten wird gefördert Förderung von Phantasie und Kreativität Kreative Auseinandersetzung mit einem aktuellen Thema Erprobung neuer Wege in der kulturellen Jugendarbeit 11
12 Förderverfahren Antragstellung (bis ) Bewilligung Projektdurchführung (frühestens ab ) Mittelabruf Verwendungsnachweis Antragstellung 12
13 Antrag Muster 1 mit aktueller KJFP-Position Anlage 11, ggf. mehrfach bei überjährigen Projekten Differenzierter Kostenplan Projektbeschreibung weitere Anlagen bei Erstantragstellern (s. Nr. 5 in Muster 1) weitere Infos und Antragsvordrucke über: Vorschlag zur Gliederung eines Projektantrages Titel, Inhalt, Zielgruppe Bedarf / Begründung Ziele Arbeitsweisen Auswertung 13
14 Titel, Inhalt, Zielgruppe Titel Inhalt Zielgruppe Anzahl Alter Bedarf, Begründung Begründung und Entstehung des Bedarfs Sozialräumliche Situation Probleme und Potentiale von Jugendlichen Bezug zur Jugendhilfeplanung Vernetzung / Kooperation mit anderen Trägern / Institutionen 14
15 Ziele Darstellung der Ziele aus den o.g. Problemen und Themenstellungen Auf die Zielgruppe bezogen Konkret und erfüllbar beschrieben Ziele in Evaluation reflektierbar Arbeitsweisen Konkrete Schilderung der Inhalte Methoden Rahmenbedingungen Kooperationen 15
16 Auswertung Wie soll das Projekt ausgewertet werden? Dokumentation Fragebogen Fördertechnische Regelungen - allgemein - 16
17 Differenzierter Kostenplan Welche Kosten entstehen? - Personalkosten - Sachkosten Sind die Kosten angemessen? - Höhe - Anzahl - Bezogen auf die Anzahl der TN Bei Anschaffungen: ist Leihen günstiger? Bezug zum Projekt Derzeit nicht förderfähige Kosten Miete für vorhandene eigene Räume Overheadkosten Verwaltungskostenpauschalen Investitionen..., z.b., etc. Die Aufzählung ist nicht abschließend! 17
18 Eigenanteil des Antragstellers Mindestens 10 % Eigenmittel des Antragstellers Bürgerschaftliches Engagement kann als Eigenanteil angerechnet werden Spenden, kommunale Zuschüsse zählen nicht zum Eigenanteil! Max. Förderhöhe für freie Träger 85 % Max. Förderhöhe für öffentliche Träger: 80 % Berechnung Eigenanteil freie Träger Förderfähige Gesamtkosten: Förderung KJFP (85%): Eigenanteil Antragsteller (mindestens. 10 %): EUR EUR EUR Kommune, Spenden 500 EUR (max. 5 % bei 85 % KJFP-Förderung) 18
19 Bürgerschaftl. Engagement Definition Freiwillige, unentgeltliche Arbeiten Können als fiktive Ausgabe in die Bemessungsgrundlage für Zuwendungen einbezogen werden Bürgerschaftl. Engagement Art und Umfang Pro geleistete Arbeitsstunde pauschal 10 EUR Max. 20 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben 19
20 Berechnung bürgersch. Engagement Förderfähige tatsächliche Gesamtkosten: 8.000,00 EUR B.Eng. (max. 20%): 1.600,00 EUR Förderf. Gesamtkosten: 9.600,00 EUR Landesförderung: 8.000,00 EUR Max. Zuschuss Dritter 0,00 EUR Bagatellgrenze für Freie Träger: 1.000,- EUR für kommunale Träger: ,- EUR 20
21 Berechnung Bagatellgrenze freie Träger Förderfähige Gesamtkosten: Eigenmittel: 1.100,00 EUR 165,00 EUR Landesförderung (85%): 935,00 EUR Bagatellgrenze von 1.000,00 EUR ist unterschritten Antrag ist nicht förderfähig Berechnung Bagatellgrenze öffentliche Träger Förderfähige Gesamtkosten: Eigenmittel: ,00 EUR 3.200,00 EUR Landesförderung (80%): ,00 EUR Bagatellgrenze von ist überschritten Antrag ist förderfähig ,00 EUR 21
22 Projektdurchführung Verbot des vorzeitigen Maßnahmenbeginns Mitteilungspflichten bei Veränderungen Mittelabruf Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit! weitere Infos über: 22
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