EU-FONDS INFOBRIEF. der EU-Fondsverwaltung für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds

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1 Asyl-, Migrations-, Integrationsfonds EU-FONDS INFOBRIEF 30. März 2015 Ausgabe 01/2015 EU-Fonds: Asyl-, Migrationsund Integrationsfonds (AMIF) Mit diesem Informationsschreiben unterrichtet die beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge über den jeweils aktuellen Stand der EU-Fondsverwaltung für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF), der Aufforderungen zur Einreichung von Anträgen auf Gewährung einer Zuwendung aus dem AMIF (Aufforderung), der Auswahlverfahren für Projekte und der Vergabe von Fördermitteln aus dem AMIF sowie von Entscheidungen des Europäischen Parlamentes, des Rates der Europäischen Union und der Europäischen Kommission.

2 Inhalt 1 Nationales Programm für Deutschland Aufforderung zur Einreichung von Anträgen Statistik zur Aufforderung Sachstand der Antragsprüfung für die Aufforderung 2014 und weiterer Gang des Antragsverfahrens Aufforderung zur Einreichung von Anträgen Vorzeitiger Vorhabenbeginn unter dem Regime des AMIF Sonstiges... 7 Seite 2

3 1 Nationales Programm für Deutschland Mit Beschluss vom 19. März 2015 hat die Europäische Kommission das Nationale Programm für die Umsetzung des AMIF in der Bundesrepublik Deutschland (Nationales Programm) genehmigt. Die wird das Nationale Programm in Kürze als digitalisiertes Dokument auf den Internet-Seiten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) veröffentlichen. Das Dokument wird für Sie im Homepage-Bereich des EU-Fonds AMIF unter zum herunterladen bereit stehen; dort in der rechten Spalte unter Download. 2 Aufforderung zur Einreichung von Anträgen 2014 Die Frist für die Einreichung von Anträgen auf Gewährung einer Zuwendung aus dem AMIF für das Jahr 2014 endete am 25. November Die nimmt daher für die Aufforderung 2014 keine weiteren Anträge mehr entgegen. 2.1 Statistik zur Aufforderung 2014 Im Rahmen der Aufforderung 2014 sind bei der EU-Zuständigen Behörde insgesamt 422 Anträge auf Förderung aus dem AMIF eingegangen. Seite 3

4 Die eingegangenen Anträge verteilen sich auf die drei Spezifischen Ziele des AMIF wie folgt: Spezifisches Ziel Anzahl der eingegangenen Anträge Prozentanteil (gerundet) Stärkung und Weiterentwicklung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems, einschließlich seiner externen Dimensionen % Integration von Drittstaatsangehörigen und legale Migration % Rückkehr 25 6 % Verteilung der eingegangenen Anträge Rückkehr Asyl Integration Entsprechend der Aufforderung 2014 (vgl. dort S. 5 unter 4. Finanzrahmen ) sind für das Jahr 2014 aus dem AMIF insgesamt Mittel in Höhe von ,74 für die Förderung von Projekten verfügbar. Aufgeteilt nach den Spezifischen Zielen sind davon für den Bereich Asyl ,33, für den Bereich Integration ,00 und für den Bereich Rückkehr ,40 vorgesehen. Diese Aufteilung richtet sich nach dem für die AMIF- Förderperiode mit der Europäischen Kommission in einem ausführlichen Politikdialog abgestimmten Nationalen Programm für die Bundesrepublik Deutschland. Seite 4

5 Nach dem derzeitigem Stand der Antragsbearbeitung ist festzustellen, dass in der Summe der für die entsprechenden Bereiche beantragten Fördermittel ausnahmslos alle Maßnahmenbereiche und Spezifischen Ziele jeweils um ein Vielfaches überzeichnet sind. Die EU- Zuständige Behörde wird daher nur einen bestimmten Teil der beantragten Projekte mit Mitteln der Europäischen Union aus dem AMIF fördern können. 2.2 Sachstand der Antragsprüfung für die Aufforderung 2014 und weiterer Gang des Antragsverfahrens Das Beteiligungsverfahren der seitens der EU-Zuständigen Behörde in das Antragsprüfungsverfahren einzubindenden Stellen ist mittlerweile abgeschlossen. Dazu hat die EU- Zuständige Behörde zu den beantragten Projektvorschlägen Stellungnahmen der zu beteiligenden Ressorts auf Ebene der Bundesministerien, der Bundesländer, der zuständigen Fachabteilungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge sowie der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration eingeholt. Ebenso abgeschlossen ist die formelle Prüfung der gestellten Anträge. Derzeit befinden sich die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter der EU-Zuständigen Behörde intensiv in der Phase der inhaltlichen Prüfung und materiellen Bewertung der eingereichten Projektvorschläge. Nach dem derzeitigen Stand der Antragsprüfungen wird die Bekanntgabe von Zuwendungsbescheiden im Verlaufe des zweiten Quartals 2015 erfolgen. Bereits jetzt kann gesagt werden, dass die Zustellung der Bescheide dabei in Tranchen aufgeteilt entsprechend nacheinander abgearbeiteter Maßnahmenbereiche erfolgen wird. Es wird daher nicht die Zustellung sämtlicher Zuwendungsbescheide am selben Tage beauftragt werden. Wir dürfen seitens der EU-Zuständen Behörde nochmals darauf hinweisen, dass im Rahmen der Verwaltung des AMIF ausschließlich direkt Zuwendungsbescheide erstellt werden. Das verwaltungsrechtliche Instrument der vorab erteilten Zusicherung findet im Gegensatz zur vorangegangenen Förderperiode unter SOLID keine Anwendung. 3 Aufforderung zur Einreichung von Anträgen 2015 Auch für das Jahr 2015 plant die eine Aufforderung zur Einreichung von Anträgen auf Gewährung einer Zuwendung unter dem AMIF durchzuführen. Eine genauere Zeitschiene für die Veröffentlichung einer solchen Aufforderung 2015 wird die EU- Seite 5

6 Zuständige Behörde allerdings erst nach vollständiger Abarbeitung der Antragsprüfung für die Aufforderung 2014 festlegen können. Wegen des derzeit noch in vollem Gange befindlichen Antragsprüfungsverfahrens für die Aufforderung 2014 und wegen der potenziellen Mehrjährigkeit der erst noch zu bewilligenden Projekte wird der Finanzrahmen sowie der inhaltliche Umfang für die Aufforderung 2015 erst nach der endgültigen Antragsbescheidung für das Jahr 2014 fest stehen. 4 Vorzeitiger Vorhabenbeginn unter dem Regime des AMIF In den europäischen Verordnungen 1, die für die Verwaltung der Mittel aus dem AMIF maßgeblich sind, ist kein Verbot eines vorzeitigen Vorhabenbeginns vorgesehen. Vielmehr regelt Art. 17 Abs. 3 lit. a der Horizontalen Verordnung, dass im Projekt angefallene förderfähige Ausgaben unter dem AMIF dann erstattungsfähig sind, wenn sie in der Programmperiode zwischen dem 01. Januar 2014 und dem 31. Dezember 2022 bei den Begünstigten angefallen sind. Projekte, die unter dem AMIF gefördert werden sollen, können daher bereits am 01. Januar 2014 begonnen haben, und zwar auch dann, wenn noch keine Zuwendungsbewilligung vorliegt. Es ist gegenüber der EU-Zuständigen Behörde jedoch schlüssig zu begründen, warum seitens des Antragstellers mit der Durchführung des beantragten Vorhabens nicht bis nach der Bekanntgabe eines Zuwendungsbescheides gewartet werden konnte. 2 Vor der Erstellung der Zuwendungsbescheide wird die daher an die Antragsteller herantreten und um Mitteilung des (geplanten) Projektbeginns und ggf. um Übersendung einer entsprechenden Begründung bitten. Die Genehmigung eines vorzeitigen Vorhabenbeginns wird im Zuwendungsbescheid erfolgen nach vorheriger Prüfung der angegebenen Begründung. Eine getrennte Beantragung des vorzeitigen Vorhabenbeginns ist daher nicht erforderlich. Die weist ausdrücklich darauf hin, dass die Antragsteller bei einem schlüssig begründeten vorzeitigen Vorhabenbeginn keinerlei Nachteile im Rahmen der Antragsprüfung zu befürchten haben. Allerdings ist auch darauf aufmerksam zu machen, dass der vorzeitige Beginn eines Vorhabens ausschließlich auf eigenes finanzielles Risiko eines Antragstellers erfolgt. 1 Verordnung (EU) Nr. 514/2014, sog. Horizontale Verordnung, und Verordnung (EU) Nr. 516/2014, sog. Spezifische Verordnung. 2 Vgl. dazu auch 4 Abs. 1 S. 2 der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, GMBl (Nr. 63), S Seite 6

7 5 Sonstiges Derzeit ist seitens der Europäischen Kommission, Generaldirektion Inneres, unter eine Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen (Call for Proposals) veröffentlicht. Zwar handelt es sich bei den hierbei ausgeschriebenen Geldern um Finanzmittel aus dem AMIF. Jedoch werden diese Anteile der AMIF-Mittel ausschließlich direkt durch die Europäische Kommission selbst verwaltet. Auch die entsprechende Antragstellung für diese Fördermittel hat daher direkt bei der Europäischen Kommission zu erfolgen. Die EU-Zuständige Behörde beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ist nicht befugt, Ihnen zu dieser Ausschreibung der Europäischen Kommission Auskünfte oder Hinweise zu erteilen. Bei Fragen zu der entsprechenden Ausschreibung dürfen wir Sie daher bitten, sich ausschließlich direkt an die Europäische Kommission zu wenden. Impressum Herausgabedatum: März 2015 Herausgeber: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (AMIF) Verantwortlich: Manfred Padberg Ansprechpartner: Steffen Kunert Postanschrift: Postfach Nürnberg Hausanschrift: Frankenstraße Nürnberg Seite 7

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