die Prüfung der KMU-Eigenschaft nach den Vorgaben der EU-Vorschriften die Beratung der KMU bezüglich der Antragstellung

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1 Aufruf des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr MWAEV zur Abgabe einer Interessenbekundung für die Ausübung der Funktion der KdW-Servicestelle im Rahmen des Förderprogramms Kompetenz durch Weiterbildung KdW Anlage: Hinweise zu den rechtlichen Grundlagen Ausgangslage: Infolge der beschleunigten technologischen und organisatorischen Veränderungen in der Wirtschaft, gewinnt die Qualifikation der Beschäftigten in den Unternehmen verstärkt an Bedeutung. Darüber hinaus stellt die kontinuierliche Weiterbildung einen wichtigen Aspekt zur Sicherung des Fachkräftebedarfs in den Unternehmen dar. Dies gilt insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die im harten Wettbewerb mittlerweile auch international bestehen müssen. Bisherige Erfahrungen im Weiterbildungsbereich zeigen aber, dass gerade die KMU die betriebliche Weiterbildung zum Erhalt ihrer Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit im Vergleich zu Großunternehmen - nur sehr eingeschränkt nutzen. Um KMU mit Sitz im Saarland zukünftig verstärkt in ihren Weiterbildungsaktivitäten zu unterstützen, hat das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr (MWAEV) im Rahmen der ESF-Förderperiode das Förderprogramm Kompetenz durch Weiterbildung KdW konzipiert. 1. Ziel des Förderprogramms: Ziel der Förderung durch KdW ist es, für KMU einen Anreiz zur Erhöhung ihrer Weiterbildungsaktivitäten zu schaffen. Zu diesem Zweck erhalten kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz im Saarland, nach Antragstellung und Erhalt einer Förderzusage, einen Zuschuss für die Teilnahme ihrer MitarbeiterInnen an Weiterbildungsmaßnahmen. 1

2 Als Anlaufstelle für die Unternehmen wird durch das MWAEV als Zuwendungsgeber eine externe Servicestelle (unter der Bezeichnung KdW-Servicestelle ) eingerichtet. Die KdW-Servicestelle wird als Ansprechpartner für die KMU fungieren sowie die Prüfung und Bearbeitung der Förderanträge der antragstellenden KMU, die Auszahlung der Weiterbildungszuschüsse an die KMU und die Abrechnung mit dem MWAEV vornehmen. Um das gesamte Förderverfahren für die KMU niedrigschwellig zu gestalten, ist ein vereinfachtes Antrags- und Bearbeitungsverfahren vorgesehen. Das MWAEV ruft hiermit interessierte Institutionen auf, sich als Projektträger für die Ausübung der Funktion der KdW-Servicestelle zu bewerben. Der Durchführungszeitraum orientiert sich an der Laufzeit der ESF-Förderperiode ; geplanter Projektbeginn ist der Aufgabenstellung: Unter Berücksichtigung der geschilderten Ausgangslage und des vorgegebenen Ziels soll die KdW-Servicestelle bei der Durchführung des Programms folgende Leistungen erbringen: die Prüfung der KMU-Eigenschaft nach den Vorgaben der EU-Vorschriften die Beratung der KMU bezüglich der Antragstellung die Prüfung der Fördervoraussetzungen und die Bearbeitung der Förderanträge die schriftliche Erteilung der Förderzusage bzw. absage an die KMU die Erfassung der vom Weiterbildungsträger anzufordernden Qualitätszertifikate die Prüfung der zur Abrechnung eingereichten Nachweise auf Vollständigkeit und Übereinstimmung mit den einschlägigen Vorschriften (Richtlinien Kompetenz durch Weiterbildung KdW ) die Prüfung der im Rahmen der Förderung zu erhebenden Teilnehmerdaten auf Vollständigkeit und Plausibilität die Auszahlung des Weiterbildungszuschusses an die KMU nach Prüfung 2

3 die Erfassung der Daten zum Zwecke der Abrechnung mit dem MWAEV (Zuwendungsgeber) die quartalsweise Vorlage eines Berichtes beim Zuwendungsgeber mit detailliertem Nachweis der Förderaktivitäten die Erstellung und Einreichung eines jährlichen Verwendungsnachweises (zahlenmäßiger Nachweis und Sachbericht) nach vorgegebenem Muster. Falls erforderlich werden der KdW-Servicestelle weitere Aufgaben im Rahmen von Arbeitsanweisungen übertragen. Ebenso werden die Einzelheiten zum Ablauf des Förderverfahrens in einer separaten Arbeitsanweisung geregelt. Der gesamte Ablauf des Förderverfahrens soll aus Vereinfachungsgründen von der Registrierung des KMU, über die Antragstellung bis hin zur Auszahlung an die KMU und die Einreichung der Verwendungsnachweise EDV-gestützt erfolgen. Das MWAEV stellt der KdW-Servicestelle die Verfahrenssoftware zur Verfügung. Soweit darüber hinaus zur Abwicklung des Förderverfahrens Formulare erforderlich sind, werden diese ebenfalls zur Verfügung gestellt. Die Weiterleitung der Weiterbildungszuschüsse erfolgt, den Richtlinien des Förderprogramms KdW entsprechend, auf der Basis privatrechtlicher Verträge unter Verwendung der vom MWAEV vorgegebenen Dokumente und Formulare. Zur Unterstützung der KdW-Servicestelle ist eine engmaschige Betreuung durch den Zuwendungsgeber vorgesehen. 3. Förderfähige Ausgaben/Finanzierung: Die KdW-Servicestelle erhält vom Zuwendungsgeber (MWAEV) mittels Zuwendungsbescheid die erforderlichen finanziellen Mittel für die Auszahlung der Weiterbildungszuschüsse an die antragstellenden KMU sowie für die Personal- und Sachaufwendungen des in der KdW-Servicestelle eingesetzten Personals. Als Grundlage für den Zuwendungsbescheid stellt die KdW-Servicestelle für jeden Bewilligungszeitraum (i.d.r jeweils ein Haushaltsjahr) einen entsprechenden Antrag, nach einem vom MWAEV vorgegebenen Formular. Die Zuwendung wird im Rahmen der ESF-Projektförderung des Operationellen Programms (OP) ESF Saarland aus ESF- und Landesmitteln gewährt. 3

4 Zuwendungsfähig sind alle förderfähigen Projektausgaben. Diese setzen sich zusammen aus: a) der an die KMU ausgezahlten Weiterbildungsbeihilfe b) den direkten Personalkosten des in der KdW-Servicestelle eingesetzten Personals (ggf. incl. zu entrichtender Mehrwertsteuer) sowie c) der Sachkostenpauschale in einer geplanten Höhe von 20 %, bezogen auf die direkten Personalkosten. Darüber hinausgehende direkte oder indirekte Kosten sind nicht erstattungsfähig. Die Abrechnung der tatsächlich ausgezahlten Zuschüsse sowie der entstandenen Personal- und Sachkosten erfolgt kontinuierlich, per Mittelabruf (i.d.r. alle zwei Monate bzw. nach Bedarf des Trägers) beim Fachreferat E/4 des MWAEV (Zuwendungsgeber). Die bis zum Zeitpunkt des Mittelabrufs getätigten Ausgaben sind demzufolge von der KdW-Servicestelle vorzufinanzieren. Zur Erfüllung der Aufgaben der KdW-Servicestelle sind zunächst 3 Vollzeitstellen vorgesehen. Im Verlauf der Förderung wird der Personalbedarf der KdW- Servicestelle entsprechend der Zahl der eingehenden Anträge bemessen. Für die Abrechnung der Personalkosten ist nach den Bestimmungen der LHO das Verbot der Besserstellung (zu 44 Abs. 4 LHO) zu beachten. Die Erstattung der anfallenden Personalkosten erfolgt auf Basis der Tarife nach TV-L. Der für das Vorhaben geplante Personalaufwand bemisst sich nach dem genannten Tarif wie folgt: o 1 Stelle maximal E 6 TV-L (SachbearbeiterIn, vergleichbar mittlerer Dienst), o 1 Stelle E 9 TV-L (SachbearbeiterIn, vergleichbar gehobener Dienst) und o 1 Stelle E 12 TV-L bzw. maximal E 13 TV-L (mit langjährigen, umfassenden Kenntnissen und Erfahrungen in der EU-Projektförderung) als SachgebietsleiterIn. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den im Anhang zum Projektaufruf veröffentlichten Hinweisen zu den rechtlichen Grundlagen. 4. Anforderungen an den Projektträger: 4

5 Potentielle Interessenten können auf diesen Aufruf hin eine Interessenbekundung beim MWAEV einreichen. Als Projektträger können sich juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts bewerben, die in geeigneter Weise aufzeigen, dass sie aufgrund ihrer fachlichen Kompetenz und ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit in der Lage sind, die Funktion der KdW-Servicestelle in der beschriebenen Form auszuführen. Die fachliche Leistungsfähigkeit beinhaltet entsprechende Kenntnisse und Erfahrungen in der Abwicklung von EU-Fördermaßnahmen, Kenntnisse der regionalen Wirtschaftsstruktur sowie die regionale Nähe zu den KMU im Saarland; Erfahrungen im Bereich Weiterbildung sind wünschenswert. Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ist in geeigneter Form (z.b. über Bankauskunft, Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes o.ä.) nachzuweisen. Die KdW-Servicestelle hat u.a. die Aufgabe, die Antragsteller neutral zu beraten. Daher sind Seminare, die von der juristischen Person, die als KdW-Servicestelle fungiert, angeboten werden, von der Förderung durch KdW ausgeschlossen. 5. Inhalt und Einreichung der Interessenbekundung: Dieser Aufruf erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung der Fördergrundsätze zur Gewährung von Zuwendungen für Förderaktivitäten des Referates E/4 im Operationellen Programm ESF Saarland in der Förderperiode sowie der Richtlinien zur Umsetzung des Förderprogramms Kompetenz durch Weiterbildung KdW durch das Ministerium für Finanzen und Europa sowie durch den Rechnungshof des Saarlandes. Die Interessenbekundung muss mindestens Angaben zu folgenden Punkten enthalten: Projekttitel: Antragsbearbeitung und -abwicklung im Rahmen des Förderprogramms Kompetenz durch Weiterbildung KdW. Selbstdarstellung des Trägers in Bezug auf die unter Punkt 4 genannten Anforderungen sowie Kurzbeschreibung zur geplanten Einrichtung der KdW- Servicestelle mit Angaben zur örtlichen Unterbringung, Organisation etc. Tätigkeitsbeschreibung der vorgesehenen Stellen und Angaben zur Qualifikation des Personals unter Berücksichtigung der unter Punkt 3 vorgegebenen Eingruppierung. 5

6 Soweit bereits möglich: Angaben zur vorgesehenen Personalisierung sowie Angaben zu den damit verbundenen direkten jährlichen Personalkosten (Arbeitgeberbrutto). Angaben zu einer ggf. bestehenden Umsatzsteuerpflicht. Angaben zur Umsetzung der EU-Querschnittsziele (siehe Erläuterung zu den rechtlichen Grundlagen). Interessenten legen ihre Interessenbekundung in dreifacher Ausfertigung (ein Original, zwei Kopien) bis zum , Uhr, (Posteingang) beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr, Referat E/4 Franz-Josef-Röder-Straße Saarbrücken vor. Es handelt sich um eine Ausschlussfrist. Verspätet eingegangene Interessenbekundungen können nicht mehr berücksichtigt werden. Zur Beantwortung von Fragen stehen Ihnen Herr Werner Schmid unter Tel.: 0681/ und Frau Andrea Paliot unter Tel.: 0681/ oder per an die Funktionsadresse gerne zur Verfügung. 6. Verfahrensablauf: Folgender Verfahrensablauf ist vorgesehen: Phase 1: Einreichung der Vorschläge bis zum , Uhr, beim MWAEV. Phase 2: Bewertung der eingereichten Vorschläge durch das Fachreferat E/4 des MWAEV. Es werden folgende Bewertungskriterien zugrunde gelegt: Bewertungskriterium Gewichtung (%) Eignung des Trägers (fachliche und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit): 6

7 Kenntnisse und Erfahrungen in der Abwicklung von EU-Fördermaßnahmen Kenntnisse der regionalen Wirtschaftsstruktur Regionale Nähe zu den KMU im Saarland Erfahrungen im Bereich der betrieblichen Weiterbildung Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Tätigkeitsbeschreibung/Qualifikation des eingesetzten Personals 25 Beachtung der ESF-Querschnittsziele 10 Phase 3: Auswertung der eingegangenen Interessenbekundungen; Erstellung eines Vorschlags zur Auswahl des Trägers. Phase 4: Mitteilung der Auswahlentscheidung durch das MWAEV; der ausgewählte Träger erhält die Aufforderung zur Erstellung eines Förderantrags. Phase 5: Einreichung des Antrags beim MWAEV als Bewilligungsbehörde. Phase 6: Prüfung des Antrags und Entscheidung über die Bewilligung; voraussichtlich erfolgt die Bewilligung durch einen Zuwendungsbescheid jährlich. Phase 7: Projektbeginn voraussichtlich am , vorgesehene Projektdurchführung entsprechend der Laufzeit der ESF- Förderperiode Beachtung rechtlicher Vorgaben: Im Rahmen der ESF-Projektförderung sind neben den Vorgaben des ESF in der Förderperiode die Vorschriften der Haushaltsordnung des Saarlandes (LHO) zur Förderung durch Landesmittel in der jeweils geltenden Fassung maßgebend. Hinweise zu den lt. Operationellem Programm ESF Saarland für die Förderperiode zu verwirklichenden Zielen incl. Querschnittszielen, zu den in der Förderperiode geltenden ESF-Verordnungen sowie zu den für die Förderung mit Landesmitteln geltenden landesrechtlichen Vorschriften entnehmen Sie bitte den zum Projektaufruf veröffentlichten Hinweisen zu den rechtlichen Grundlagen. 7

8 Im Auftrag Ulrike Emmerich-Schryen 8

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