Förderprogramm Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung. aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF)

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1 Förderprogramm Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) Frauke Greven JALTA,

2 Agenda l Hintergrund l Ziele l Eckpunkte l Umsetzung 2

3 Hintergrund l Betriebe unterschiedlicher Größen und Branchen engagieren sich mittlerweile für die Kinderbetreuung ihrer Mitarbeiter/innen* l Allerdings verfügen bisher nur 3,5 Prozent der deutschen Unternehmen über betriebliche Betreuungsangebote* l Der Bedarf auf Seiten der Mitarbeiter/innen und die Bereitschaft auf Unternehmensseite eröffnen jedoch erhebliches Potenzial für neue, betrieblich unterstützte Betreuungsangebote *Quelle: Unternehmensmonitor

4 Ergebnisse Unternehmensbefragung* l Gibt es in Ihrem Unternehmen ernsthafte Überlegungen, Ihre Mitarbeiter/innen bei der Kinderbetreuung zu unterstützen? Es kommt grundsätzlich in Frage Es gibt ernsthafte Überlegungen. Gesamt Unternehmensverantwortliche % Nach Mitarbeiterzahl des Unternehmens unter bis und mehr % 37 % 45 % *Quelle: IfD-Allensbach, Juni 2007 Basis: 510 repräsentativ ausgewählte Unternehmensleiter und Personalverantwortliche 4

5 Ergebnisse Beschäftigtenbefragung* l Was erwarten Sie von einem familienfreundlichen Betrieb? eigene Kinderbetreuung für Kinder der Mitarbeiter. gesamt 51 Berufstätige Mütter Berufstätige Väter *Quelle: IfD-Allensbach, Juni 2007 Basis: 510 repräsentativ ausgewählte Unternehmensleiter und Personalverantwortliche 5

6 Vorteile für Familien und Unternehmen l Betreuungs- und Arbeitszeiten lassen sich besser aufeinander abstimmen l Verkürzung der familienbedingten Fehlzeiten l Schnellerer Wiedereinstieg von Müttern und damit Reduzierung der Überbrückungskosten l Erhöhung der Identifikation mit dem Betrieb, der Motivation und der Produktivität bei den Beschäftigten l Steigerung der Attraktivität als Arbeitgeber und dadurch Vorteile im Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte 6

7 Ziele des Förderprogramms l Verbesserung der Vereinbarkeit von Familienleben und Berufstätigkeit - für die Familien und für die Unternehmen l Dadurch auch: Verbesserung der beruflichen Chancengleichheit von Frauen und Männern l Mobilisierung von Unternehmen und Hochschulen, damit diese sich verstärkt und dauerhaft für die Betreuung von Kindern ihrer Beschäftigten bzw. Studierenden engagieren l Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und Hochschulen l Familienfreundlichkeit soll zu einem Markenzeichen der deutschen Wirtschaft werden 7

8 Ansatzpunkte des Förderprogramms l Strategisch: l Ergänzung der gemeinsamen Ausbaustrategie von Bund, Ländern und Kommunen l bis 2010 Betreuungsangebote für 21 Prozent der Unter-Dreijährigen l bis 2013 Betreuungsangebote für 35 Prozent der Unter-Dreijährigen l Einbettung in das Unternehmensprogramm Erfolgsfaktor Familie l Operationell: l Finanzielle Anreize setzen, um Betriebe bei der Einrichtung neuer betriebsnaher Betreuungsplätze zu unterstützen 8

9 Eckpunkte des Förderprogramms I l Anschubfinanzierung für neue, zusätzliche Gruppen für Kinder von Mitarbeiter/-innen und Studierenden bis zum vollendeten dritten Lebensjahr in bestehenden und/oder neuen Einrichtungen l keine Förderung von Tagespflege l Gewährt wird ein Zuschuss für die in den ersten beiden Jahren anfallenden Betriebskosten l keine Förderung von Investitionen l Eine Kopplung mit dem Investitionsprogramm des Bundes zum Ausbau der Kindertagesbetreuung ist möglich l Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der zuschussfähigen Betriebskosten bis zu einer Obergrenze von Euro pro Platz und Jahr (insgesamt maximal Euro) 9

10 Eckpunkte des Förderprogramms II l Beteiligen können sich alle Unternehmen mit Sitz in Deutschland l Die Kooperation von Unternehmen zur Schaffung neuer Betreuungsplätze ist ausdrücklich erwünscht. Das ist vor allem für kleinere Betriebe interessant. l Neben Wirtschaftsunternehmen können auch Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen und privaten Rechts am Programm teilnehmen zum Beispiel Hochschulen. 10

11 Eckpunkte des Förderprogramms III l Die Kofinanzierung der geförderten Betreuungsplätze erfolgt durch die beteiligten Unternehmen bzw. Hochschulen und ggf. durch die Elternbeiträge l Antragsteller und Fördermittelempfänger sind die Träger der Betreuungseinrichtung l Zeitliche Begrenzung der Förderung auf maximal 2 Jahre ab Beginn der Kinderbetreuung 11

12 Eckpunkte des Förderprogramms IV l Förderfähige Kosten sind Personal- und Sachausgaben, die notwendig und angemessen sind für die Umsetzung des Betreuungsprojektes l Teilzeitplätze und Platz-Sharing ist möglich und förderfähig l Nicht förderfähig ist die Betreuung von betriebsfremden Kindern 12

13 Eckpunkte des Förderprogramms V l Die für den Betrieb einer Betreuungseinrichtung erforderlichen Genehmigungen müssen vorliegen insbesondere die Betriebserlaubnis nach 45 SGB VIII l Laufzeit des Förderprogramms: Februar 2008 bis Dezember 2011 Anträge müssen so rechtzeitig gestellt werden, dass mit der Förderung spätestens zum 1. Januar 2010 begonnen werden kann l Gesamtfördervolumen: 50 Mio. Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF), bereitgestellt durch das BMFSFJ 13

14 Umsetzung des Programms l Einrichtung einer Servicestelle Betriebliche Kinderbetreuung als zentrale Anlaufstelle l Allgemeine Fragen zum Förderprogramm oder zur betrieblich unterstützten Kinderbetreuung l Konkrete Fragen zur Antragstellung l Fragen zur Initiierung betrieblich unterstützter Kinderbetreuung l Hotline zur Beratung und Information: l Tel.: (kostenlos) l eigene Webseite im Portal l Alle Informationen zum Programm und Dokumente für die Antragstellung 14

15 Antragstellung l Die Antragstellung erfolgt online über das Webportal der Servicestelle Betriebliche Kinderbetreuung l Die persönliche Registrierung erlaubt einen individuellen Zugang zum Antragsverfahren. Anträge können jederzeit bearbeitet und gespeichert werden. l Notwendige Angaben l Antragsteller, l beteiligte/s Unternehmen bzw. Hochschulen, l Betreuungsprojekt (Laufzeit, Plätze, Gruppen, Betreuungsdauer, Alter der Kinder) 15

16 Antragstellung II l Geplante Ausgaben l Personalausgaben, l Sachausgaben (Miete, sonstige Sachausgaben, Honorare) l Geplante Finanzierung l ESF-Förderung l Kofinanzierung (Unternehmensbeiträge, Elternbeiträge, ggf. Drittmittel) l Nachhaltigkeit der Betreuung l Mit dem Antrag ist ein Konzept für die weitere Finanzierung der Betreuungsplätze nach Auslaufen der Förderung einzureichen 16

17 Weiterer Projektverlauf l Erfolgreiche Anträge werden mit einem Zuwendungsbescheid bewilligt l Die gesamte Kommunikation zwischen der Servicestelle Betriebliche Kinderbetreuung und den Fördermittelempfängern läuft über das Web-Portal l Antragstellung und Erteilung des Zuwendungsbescheides l Mittelabrufe l Berichterstattung (Sachbericht und Finanzbericht) l Nachweis der Mittelverwendung 17

18 Kontakt Servicestelle Betriebliche Kinderbetreuung Oranienburger Straße Berlin Telefon: (kostenlos) Internet: 18

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