Bundesprogramm. Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt

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1 Bundesprogramm Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt

2 Programmumfang Für das Programm stellt der Bund insgesamt 450 Mio. Euro zur Verfügung Mindestens 10 % der Mittel sollen für einen stufenweisen Einstieg eingesetzt werden (aufwachsender Anstieg der Wochenstunden ausgehend von 15 bis max. 30 Stunden) Förderung von Arbeitsplätzen für den Zeitraum von 3 Jahren 100 Jobcenter sollen ausgewählt werden Ggf. Kürzung der Anzahl der Förderplätze bei übersteigendem Antragsvolumen

3 Gegenstand der Förderung sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse (ohne Versicherungspflicht zur Arbeitslosenversicherung - Mindestlohngesetz findet Anwendung) für zusätzliche, wettbewerbsneutrale und im öffentlichen Interesse liegende Arbeiten für die Dauer von max. 36 Monaten, längstens mit einer Arbeitszeit (AZ) von 30 Stunden in Vollzeit je Woche die AZ kann in Teilzeit 15, 20 oder 25 Stunden betragen Besonderheit: Modelle für einen stufenweisen Einstieg ausgehend von 15 und aufwachsend auf 20, 25 und max. 30 Wochenstunden können umgesetzt werden.

4 Zielgruppe (I) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte ( 7 Absatz 1 SGB II), wenn diese bei einem der teilnehmenden JC gemeldet sind seit mind. 4 Jahren im Leistungsbezug sind und dem Arbeitsmarkt (AM) zur Verfügung stehen in dieser Zeit nicht oder nur kurz selbständig oder abhängig beschäftigt waren

5 Zielgruppe (II) das 35. Lebensjahr vollendet haben (Ausnahmen möglich) noch nicht in den allgemeinen AM eingegliedert werden können aber mittel- oder langfristig integrierbar erscheinen (Prognose) und gesundheitliche Einschränkungen haben oder in einer Bedarfsgemeinschaft mit minderjährigen Kindern leben

6 Art und Höhe der Zuwendung Die Zuwendung wird im Wege einer Projektförderung als Festbetragsfinanzierung in Form eines nicht zurückzahlbaren Zuschusses gewährt Zuschuss zum Bruttoarbeitsentgelt einschließlich des pauschalierten AG-Anteils zur Sozialversicherung (ohne Arbeitslosenversicherung) in Höhe von 18,9% Förderung je Arbeitsplatz bis zu Euro pro Monat bei 30 Wochenstunden Bei 15 Stunden beträgt die förderfähige Obergrenze 660 Euro, bei 20 Stunden 880 Euro und bei 25 Stunden Euro Keine Aufstockung des Zuschusses durch Länder, Kommunen oder Dritte

7 Begleitende Aktivitäten Die Durchführung geeigneter begleitender Aktivitäten sind unverzichtbar. Hierzu gehören u. a.: ausführliches Profiling im Vorfeld der Einstellung intensive Betreuung und Vermittlung während der Beschäftigung ergänzende Aktivitäten durch Länder, Kommunen oder Dritte sind ausdrücklich erwünscht

8 Zusammenfassung

9 Anforderung an die Arbeitsplätze wenig körperliche Belastung keine reinen handwerklichen Tätigkeiten kein Wechseldienst Angebote für Erziehende in Teilzeit mit der Zielrichtung der sukzessiven Erweiterung der Stunden (gern Wilhelmsburg in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt)

10 Ergänzung BASFI // Angebote der FHH Coaching: Die BASFI wird eine ergänzende Förderung für Coaching der Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie für die Beratung zu den kommunalen flankierenden Leistungen und der Gesundheitsförderung (s.u.) finanzieren. Diese beträgt: Monatlich 350 je TN für bis zu 300 Plätze im Programm Soziale TH Monatlich 175 für ehemalige Bürgerarbeiter für weitere bis zu 100 Plätze Einbindung kommunaler Leistungen: Die Angebote kommunaler flankierender Leistungen stehen den TN des Programms SozTH zur Verfügung => Zugang im regulären Verfahren: Kinderbetreuungsplätze Schuldner-, Suchtberatung Psychosoziale (Lebenslagen-) Beratung Thema TT.MM.JJJJ 10 von 0

11 Ergänzung BASFI // Modellversuche Gezielte Verknüpfung der Leistungssysteme Vorschlagsrecht der Jugendämter: Modellhaft soll eine Zusammenarbeit mit den Jugendämtern für die Zielgruppe der Eltern initiiert werden. Für die Jugendämter besteht ein Vorschlagsrecht: bis zu 50 Plätze Vorschlagsrecht des Jugendamtes Mitte mit dem Fokus Wilhelmsburg; weitere bis zu 25 Plätze für das Jugendamt Eimsbüttel Teilnahme freiwillig, die TN unterzeichnen eine Schweigepflichtentbindungserklärung zwecks Zusammenarbeit. Gesundheitsprävention: Außerdem soll die Gesundheit der TN mithilfe der regulären Präventionskurse der Krankenkassen verbessert werden. Die Pauschale der Stadt ist daher zwingend für die Vorfinanzierung eines Präventionskurses der KK pro Jahr und TN zu verwenden. Eine Erstattung (eines Teils) der Kursgebühren nach erfolgreicher Teilnahme durch die KK ist möglich. Außerdem sollen die Eltern auf das Modellprojekt Kids in the clubs in Hamburg hingewiesen werden, um auch die Kinder zu erreichen. Thema TT.MM.JJJJ 11 von 0

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