1. Inwieweit können sich Quartiere, in denen der mit Mitteln der Städtebauförderung

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1 Ministerium für Bauen, Wohnen Düsseldorf, April 2015 Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Abteilung Stadtentwicklung und Denkmalpflege Informationsveranstaltungen für die Kommunen bei den Bezirksregierungen vom Februar 2015 zum Gemeinsamen Aufruf der Programme des EFRE, des ELER und des ESF ( ) zur präventiven und nachhaltigen Entwicklung von Quartieren und Ortsteilen sowie zur Bekämpfung von Armut und Ausgrenzung Fragen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer Fragen zum Verfahren des Gemeinsamen Aufrufs 1. Inwieweit können sich Quartiere, in denen der mit Mitteln der Städtebauförderung / EFRE-Förderung unterstützte Erneuerungsprozess bereits begonnen oder ausfinanziert wurde, für eine EFRE- / ESF-Förderung bewerben? Auch Quartiere, die bereits mit Mitteln der Städtebauförderung bzw. ggf. auch in Kombination mit Mitteln des OP EFRE NRW gefördert wurden, können sich an dem gemeinsamen Aufruf EFRE / ESF / ELER beteiligen. Für die hierfür vorgesehenen Programmgebiete muss ein fortgeschriebenes integriertes Handlungskonzept (IHK) eingereicht werden mit einer Problembeschreibung anhand der im OP-Aufruf genannten Indikatoren, einer Bilanz des bisher verfolgten Erneuerungsansatzes sowie einer integrierten Handlungsstrategie inklusive einer Beschreibung von zu fördernden Maßnahmen (siehe hierzu auch Frage 6). Ergänzende Zuweisungen/Zuschüsse aus Bundes- und Landesmitteln zur Städtebauförderung können eingesetzt werden, soweit hierfür ein Förderzugang besteht. Stadtteile, in denen die bauliche Erneuerung abgeschlossen ist und keine weiteren baulich-investiven Maßnahmen mehr notwendig sind, können sich auch mit nicht-investiven Maßnahmen, die den integrierten Handlungsansatz sinnvoll ergänzen, um Fördermittel des ESF bewerben. Auch in diesem Fall ist ein fortgeschriebenes IHK erforderlich. 1/8

2 2. Bevorzugt werden Maßnahmen gefördert, die einen Modell- und Vorbildcharakter aufweisen. Was zeichnet diese Maßnahmen aus? Bevorzugt werden Maßnahmen gefördert, die in ihrer Konzeption, Zielsetzung und/oder Umsetzung vorbildlich sind und deren Projektansatz somit auf andere Quartiere übertragen werden sollte. Die einzelnen Teilmaßnahmen müssen nicht neu im Sinne von noch nie dagewesen sein. Die Förderung orientiert sich am Bedarf vor Ort in den Programmgebieten. Vorbildlich und innovativ ist der strategische Handlungsansatz, der die lokalen Kräfte der Quartiersentwicklung ganzheitlich bündelt und mit einem ressortübergreifenden Förderangebot unterstützt. 3. Müssen alle Einzel- oder Teilmaßnahmen in einem IHK mit EU- Mitteln finanziert werden? Nein. Die Maßnahmen in einem IHK müssen nicht komplett durch den EFRE / ESF oder ELER / ESF finanziert werden. D. h. es können jeweils einzelne Maßnahmen mit EU-Fördermitteln bezuschusst werden, während andere Maßnahmen ganz oder in Teilen mit nationalen Mitteln finanziert werden. Für den EFRE ist zu berücksichtigten, dass ein IHK Projekte aus den spezifischen Zielen 6 (Ökologische Revitalisierung / Brachflächen und Konversion) und 9 (Verbesserung der Integration benachteiligter gesellschaftlicher Gruppen in Arbeit, Bildung und in die Gemeinschaft) enthalten muss. Für die Förderung aus dem EFRE muss mindestens ein Projekt aus jeweils beiden thematischen Zielen innerhalb der Förderperiode realistisch umsetzbar sein. Die Bewilligung der Integrations- bzw. Umweltmaßnahmen muss nicht zeitgleich erfolgen; allerdings muss sichergestellt sein, dass diese im OP EFRE NRW festgelegte Regel entsprechend umgesetzt wird. Die Kommunen werden hierbei durch die Bezirksregierungen begleitet. 4. Welche Rolle kommt den Gutachtergremien bei den Bezirksregierungen und der IntermAG Soziale Stadt zu? Die Gutachtergremien unter Federführung der jeweiligen Bezirksregierungen formulieren eine Beschlussempfehlung zu den eigereichten IHKs für die IntermAG Soziale Stadt. Die IntermAG Soziale Stadt fasst Beschlüsse zur Anerkennung der vorgelegten IHK. Die Anerkennung der Handlungskonzepte ist die Grundlage für den Einsatz von nationalen und europäischen Fördermitteln zur präventiven Quartiersentwicklung. Die IntermAG spricht Empfehlungen für eine Förderung von in den IHK enthaltenen Maßnahmen durch Förderangebote der Ressorts der 2/8

3 Landesregierung und durch die Mittel des EFRE und des ESF aus. Das EU-spezifische Antragsverfahren der jeweiligen Fonds sowie der Förderangebote der Ressorts wird hierdurch nicht ersetzt. 5. Welche Fristen sind einzuhalten, wenn sowohl ein Antrag im Bereich der Städtebauförderung als auch eine Teilnahme am EFRE- Programm geplant sind. Anträge zur Teilnahme am gemeinsamen Aufruf können fortlaufend bei den Bezirksregierungen eingereicht werden. Sofern eine ergänzende Finanzierung aus Bundes- und Landesmitteln zur Städtebauförderung vorgesehen ist, ist eine parallele Beantragung sinnvoll.. Fragen zum Integrierten Handlungskonzept (IHK) 6. Welche Anforderungen werden an bereits vorhandene IHK der Sozialen Stadt gestellt? Bereits vorhandene IHK können als Grundlage für eine Teilnahme am gemeinsamen Aufruf genutzt werden. Dafür sind sie auf die spezifischen Anforderungen des Aufrufs hin zu überprüfen und ggf. um strategische Ziele und spezifische Maßnahmen fortzuschreiben (z. B. Schwerpunkt Prävention und Armutsbekämpfung, Berücksichtigung der fünf Dimensionen des EFRE im IHK, mindestens je ein Projekt aus dem Umwelt- und Integrationsbereich). Vor der Projektauswahl muss das Abkommen zwischen der EFRE Verwaltungsbehörde und der Kommune über die Auswahl von Vorhaben zur nachhaltigen Stadtentwicklung geschlossen werden. 7. Kann der Ratsbeschluss zu einem IHK bei einer Teilnahme am gemeinsamen Aufruf nachgereicht werden? Ja. Ein Ratsbeschluss muss spätestens vor Aushändigung des Bewilligungsbescheides vorliegen. 8. Muss ein kommunales Präventionskonzept integraler Bestandteil eines IHK sein? Nein. Präventionskonzept und IHK können vom Rat unabhängig voneinander beschlossen werden. Es muss jedoch klar erkennbar sein, wie sich beide Strategien aufeinander beziehen und gemeinsam wirken bzw. gemeinsam umgesetzt werden. 3/8

4 9. Müssen zusätzlich zum Integrierten Handlungskonzept Förderanträge gestellt werden? Ja. Die Anerkennung der IHK durch die IntermAG Soziale Stadt ist die Grundlage für den Einsatz von nationalen und europäischen Fördermitteln zur präventiven Quartiersentwicklung. Damit verbunden sind Empfehlungen für eine Förderung von in den IHK enthaltenen Maßnahmen durch Förderangebote der Ressorts der Landesregierung und/oder mit Mitteln des EFRE oder ESF. Das Bewerbungsverfahren um Fördermittel des EFRE und des ESF zur Umsetzung von IHK für städtische Problemgebiete ist also ein dem Förderantrag für einzelne Teilmaßnahmen vorgeschaltetes Verfahren. Nach positivem Votum der IntermAG werden die Kommunen gebeten, entsprechende Förderanträge zu stellen. Von den Kommunen sind geeignete Förderanträge an die für die Förderangebote zuständigen Förderessorts gemäß den jeweils geltenden Förderrichtlinien / Bewilligungsvorschriften zu stellen. Bei allen Zuwendungen, die im Rahmen des OP EFRE NRW erfolgen, ist die EFRE- Rahmenrichtlinie anzuwenden. Sie geht den Verwaltungsvorschriften zu 23, 44 LHO und den Regelungen der Förderrichtlinien vor, soweit sie diesen widerspricht oder sie ergänzt (Nr. 1.2 EFRE-RRL). Die Förderentscheidung wird durch den Zuwendungsbescheid getroffen. Fragen zum EFRE 10. Kann nur zusätzliches Personal im Rahmen der kommunalen Wirtschaftsförderung mit EFRE-Mitteln gefördert werden? Ja. Förderfähig mit EFRE-Mitteln ist nur zusätzliches, d. h. neu eingestelltes Personal. Kommunales Stammpersonal oder eine Aufstockung der Stundenzahl kommunaler Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kann nicht mit ERFE-Mitteln gefördert werden. Eine ergänzende Förderung aus Mitteln des Städtebaus ist nicht möglich. Werden Mittel aus dem EFRE eingesetzt und sind Personalausgaben förderfähig, so sind für die zuwendungsfähigen Ausgaben gem. Nr. 5.4 EFRE-RRL Pauschalen anzusetzen. Die Pauschalen gelten sowohl bei der Bemessung, als auch bei der Abrechnung der Zuwendung. 11. Ist mit dem Instrument des Stadtentwicklungskredites (EFRE) die Aufbereitung von Flächen für den Wohnungsbau möglich? Es können nur die Kosten für die Aufbereitung von Brachflächen mit dem neuen Instrument des Stadtentwicklungskredites finanziert werden 4/8

5 (max. 20 % des Gesamtinvests für Grunderwerb). Wohnungsbau kann weder mit EFRE noch mit Mitteln des Stadtentwicklungskredits finanziert werden. 12. Was ist die Rolle der Kommunen als Zwischengeschalteten Stellen im EFRE? Zwischengeschaltete Stellen (ZGS) müssen auf Vorgabe der EU eingerichtet werden. Die Kommunen übernehmen, ergänzend zu den Bezirksregierungen, Teilaufgaben einer ZGS (sog. ZGS light ). Sie testieren u. a., dass Maßnahmen aus dem IHK unabhängig und diskriminierungsfrei für eine EFRE-Förderung ausgewählt und die relevanten kommunalen Stellen und Institutionen eingebunden wurden. Der Auswahlprozess ist von den ZGS zu dokumentieren. Die EFRE-Verwaltungsbehörde hat hierfür eine Erklärung vorbereitet, die von den Kommunen als ZGS vor Beginn der Projektauswahl zu unterzeichnen ist (siehe Anlage). 13. Wie wählt die kommunale Zwischengeschaltete Stelle (ZGS light ) Projekte aus? Die durch die Kommune einzurichtende ZGS light wählt auf Grundlage des vom Rat beschlossenen IHK die Projekte anhand der im OP-Aufruf genannten Ziele, der vom EFRE-Begleitausschuss festgelegten Auswahlkriterien sowie der unter 2.3. genannten Fördergegenstände aus und dokumentiert diese Auswahl. Die mögliche Förderentscheidung erfolgt durch die jeweilige Bezirksregierung. Fragen zum ESF 14. Können bestehende Maßnahmen, die im Rahmen eines Präventionsansatzes von der Kommune bereits durchgeführt werden, aus dem ESF bezuschusst werden. Nein. Laufende Maßnahmen sind von der Förderung ausgeschlossen. Bezuschusst werden können nur zusätzliche / neue Maßnahmen. 15. Ist der Aufbau kommunaler Präventionsketten über den ESF förderfähig? Die Entwicklung konzeptioneller Grundlagen zum Aufbau von Präventionsketten ist nicht förderfähig, sondern Grundvoraussetzung für eine Teilnahme am gemeinsamen Aufruf. Einzelne Maßnahmen, die für die erstmalige Umsetzung eines solchen Präventionskonzeptes durch- 5/8

6 geführt werden sollen, Präventionsketten also faktisch aufbauen, können dagegen ein Fördergegenstand sein. 16. Müssen kreisangehörige Kommunen Anträge zum ESF über die Kreise stellen? Nach der erfolgreichen Teilnahme am gemeinsamen Aufruf müssen die Kommunen ihre Förderanträge dem fondsspezifischen Verfahren entsprechend einreichen. Dies bedeutet für den ESF, dass auch die kreisangehörigen Kommunen ihre Anträge unmittelbar bei den Bezirksregierungen einreichen. 17. Kann der kommunale Eigenanteil im ESF durch kommunale Leistungen (z. B. Personalkosten aus dem Bereich der Kinder- und Jugendarbeit) erbracht werden? Nein. Aus dem Prinzip der Zusätzlichkeit der mit ESF-Mitteln geförderten Maßnahmen ergibt sich auch für den kommunalen Eigenanteil, dass dieser nicht aus bereits bestehenden Ressourcen und gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben erbracht werden kann. 18. Kann kommunales Personal mit ESF Mitteln gefördert werden? Lediglich zusätzliches kommunales Personal kann mit Mitteln des ESF unterstützt werden. Es ist auch möglich, dass zusätzliche kommunale Stellenanteile als kommunaler Eigenanteil in die ESF Förderung eingebracht werden. Dabei ist sicherzustellen, dass die betroffene Stelle / der betroffene Stellenanteil auch für die ESF geförderte Aufgabe freigestellt wird. Fragen zur Städtebauförderung 19. Kann kommunales Personal mit Städtebaufördermitteln gefördert werden? Nein. Personalkosten, die der Kommune oder kommunalen Unternehmen entstehen, können nicht mit Städtebaufördermitteln unterstützt werden. Es können lediglich Leistungen gefördert werden, die die Kommune einem echten Dritten gegenüber schuldet (z. B. aus Werk-/ Dienstleistungsverträgen mit Sanierungsträgern und Beauftragten). Dieses betrifft auch EFRE-Fördermaßnahmen, die ergänzend mit Städtebaufördermitteln finanziert werden. 6/8

7 20. Ist in der Städtebauförderung weiterhin ein erhöhter Fördersatz für Stadtteile vorgesehen, die von der Zuwanderung aus Südosteuropa betroffen sind? Nein. Der Anfang 2014 eingerichtete Staatssekretärsausschuss zur Armutsmigration hat mit Vorlage seines Berichtes im August 2014 seine Arbeit beendet. Die dabei beschlossene Maßnahme zur Bereitstellung von 10 Mio. im Programm Soziale Stadt ist mit der VV Städtebauförderung 2014 umgesetzt worden. Die Sonderklausel zur Anhebung der Finanzierungsanteile von Bund und Land auf je 45 % der förderfähigen Kosten in der VV Städtebauförderung 2014 entfällt in Kann das KFW Programm 432 (Energetische Stadtsanierung Zuschüsse für integrierte Quartierskonzepte und Sanierungsmanager) mit Städtebaufördermitteln kofinanziert werden? Nein. Das KFW Programm fördert mit einem Zuschuss in Höhe von 65 % der förderfähigen Kosten. Die verbleibenden 35 % der Kosten können nicht mit Städtebaufördermitteln bezuschusst werden. 22. Ist die Anzahl oder die Größe möglicher Soziale Stadt-Gebiete in einer Kommune begrenzt? Nein. Eine Begrenzung von Programmgebieten pro Kommune sieht das BauGB nicht vor. Das Programmgebiet ist gemäß 171e BauGB in seinem räumlichen Umfang so festzulegen, dass sich die Maßnahmen zweckmäßig und zügig durchführen lassen. Die Anzahl der gleichzeitig in einer Kommune geförderten Gebiete hängt neben einer sinnhaften Auswahl hinsichtlich des Handlungsbedarfs (Priorisierung) und der Mittelverfügbarkeit insbesondere auch von der kommunalen Leistungsfähigkeit ab. 23. Ist die Dauer der Förderung des Quartiersmanagements je Antragsjahr auf 1 Jahr begrenzt? Nein. Für die Arbeit des Quartiersmanagements ist eine personelle und institutionelle Kontinuität von hoher Bedeutung. Daher wird empfohlen, das Quartiersmanagement für die Dauer des Umsetzungszeitraumes der Gesamtmaßnahme nach Möglichkeit in einem Antrag abzubilden. 7/8

8 Anlage Abkommen über die Auswahl von Vorhaben zur nachhaltigen Stadtentwicklung zwischen der EFRE-Verwaltungsbehörde und der Kommune als Zwischengeschaltete Stelle i. S. v. Art. 7 VO (EU) 1301/2013 und Art. 123 Abs. 6 VO (EU) 1303/2013 8/8

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