Statistisches Bundesamt. Rechtspflege. Fachserie 10 / Reihe 2.2. Familiengerichte
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1 Statistisches Bundesamt Fachserie 10 / Reihe 2.2 Rechtspflege Familiengerichte 2004 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen am 10. November 2005 Artikelnummer: Fachliche Informationen zu diesem Produkt können Sie direkt beim Statistischen Bundesamt erfragen: Gruppe VI E, Telefon: 0611 / , Fax: 0611 / oder rechtspflegestatistik@destatis.de Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2005 Für nichtgewerbliche Zwecke sind Vervielfältigung und unentgeltliche Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet. Die Verbreitung, auch auszugsweise, über elektronische Systeme/Datenträger bedarf der vorherigen Zustimmung. Alle übrigen Rechte vorbehalten.
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3 Inhalt Seite Vorbemerkung 4 Schaubild 5 Tabellenteil 1 Geschäftsentwicklung der Familiensachen vor dem Amtsgericht 1.1 Geschäftsentwicklung 1991 bis Geschäftsentwicklung 2004 nach Oberlandesgerichtsbezirken 8 2 Vor dem Amtsgericht 2004 erledigte Familiensachen nach Oberlandesgerichtsbezirken 2.1 Gegenstand der Folgesachen und der allein anhängigen anderen Familiensachen Art der Erledigung Ergebnis beim Eheverfahren und beim Versorgungsausgleich Betreiber des Verfahrens, Anwaltliche Vertretung/Verfahrenspfleger, Termine Verfahrensdauer Gebührenstreitwert Prozesskostenhilfe Sorgerecht 40 3 Geschäftsentwicklung der Familiensachen vor dem Oberlandesgericht 3.1 Geschäftsentwicklung 1991 bis Geschäftsentwicklung 2004 nach Oberlandesgerichten 46 4 Vor dem Oberlandesgericht 2004 erledigte Berufungen und Beschwerden gegen Endentscheidungen in Familiensachen 4.1 Gegenstand der Folgesachen und der allein anhängigen anderen Familiensachen Art der Erledigung, Verfahrenspfleger, Termine, Ergebnis Verfahrensdauer Gebührenstreitwert Prozesskostenhilfe 66 5 Vor dem Oberlandesgericht 2004 erledigte sonstige Beschwerden in Familiensachen 70 Anhang Auszug aus dem Wortlaut der in den Tabellen erwähnten Gesetzestexten 74 Korrigierte Tabelle 4.1 aus Gebietsstand Die Angaben für Deutschland beziehen sich auf die Bundesrepublik Deutschland Die Angaben für das frühere Bundesgebiet beziehen sich auf die Bundesrepublik Deutschland nach dem Gebietsstand bis zum 3. Oktober Die Angaben für die neuen Länder beziehen sich auf die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Die Angaben für Berlin beziehen sich auf Gesamt-Berlin. Auf- und Ausgliederung Die vollständige Aufgliederung einer Summe ist durch das Wort davon kenntlich gemacht. Auf das Wortdavon ist verzichtet worden, wenn aus Aufbau und Wortlaut von Tabellenkopf und Vorspalte unmissverständlich hervorgeht, dass es sich um eine Aufgliederung handelt. Die teilweise Ausgliederung einer Summe ist durch das Wort darunter gekennzeichnet. Bei teilweiser Ausgliederung nach verschiedenen nicht summierbaren Merkmalen sind die Worte und zwar gebraucht worden
4 Vorbemerkung Mit der vorliegenden Ausgabe der Reihe 2.2 Familiengerichte innerhalb der Fachserie 10 Rechtspflege des Statistischen Bundesamts werden die Ergebnisse zum Berichtsjahr 2004 aus der seit 1982 durchgeführten Zählkartenerhebung in Familiensachen nachgewiesen. Die Jahresergebnisse dieser Statistik wurden vom Statistischen Bundesamt zunächst als Arbeitsunterlage Familiengerichte veröffentlicht; seit 2002 erscheinen sie in ähnlichem Aufbau als Fachserienheft. Das Fachserienheft erscheint ausschließlich in elektronischer Form. Es kann in Form einer PDF-Datei oder einer XLS-Datei kostenlos aus dem Statistik-Shop des Statistischen Bundesamts unter herunter geladen werden. Die vorliegende Veröffentlichung enthält bundes- und länderbezogene Tabellen über die Geschäftserledigung der Amtsgerichte sowie der Oberlandesgerichte hinsichtlich der Verfahren in Familiensachen, wobei die Ergebnisse nach unterschiedlichen Merkmalen, wie beispielsweise dem Verfahrensgegenstand, der Erledigungsart oder der Verfahrensdauer, gegliedert sind. Die Übersichten zum Geschäftsanfall, also zum Bestand an anhängigen Verfahren am Jahresanfang und -ende, zur Zahl der Neuzugänge sowie der erledigten Verfahren, werden darüber hinaus im Zeitverlauf dargestellt. Seit dem Berichtsjahr 2003 in der Statistik ausgewiesen sind die bei den Familiengerichten eingegangenen Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz, die summarisch über Monatsübersichten zum Geschäftsanfall bei den Amtsgerichten erfasst werden und deren Anzahl in Tabelle 1.2 differenziert nach Oberlandesgerichtsbezirken dargestellt wird. Grundsätzlich stimmen die Zahlen in den Bundestabellen mit den von einigen Statistischen Landesämtern in den Statistischen Berichten unter der Kennziffer B VI 2 veröffentlichten Ergebnissen überein. Kleinere Abweichungen könnten lediglich dadurch entstanden sein, dass das Statistische Bundesamt - anders als die Länder - in den Übersichten zur Geschäftsentwicklung Bestandsbereinigungen nicht nachweist. Stattdessen wird die Zahl der anhängigen Verfahren zu Beginn des Berichtsjahres stets der Zahl der anhängigen Verfahren am Ende des Vorjahres gleichgesetzt. Eventuelle Bestandsbereinigungen u.ä. werden bei den Neuzugängen zugezählt bzw. abgezogen. Zeichenerklärung und Abkürzungen = nichts vorhanden Abs. = Absatz = Zahlenwert unbekannt BGB = Bürgerliches Gesetzbuch x = Tabellenfeld gesperrt, da Aussage nicht sinnvoll FGG = Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit r = berichtigte Zahl GVG = Gerichtsverfassungsgesetz i.v.m. = in Verbindung mit OLG = Oberlandesgericht VAHRG = Gesetz zur Regelung von Härten im Versorgungsausgleich ZPO = Zivilprozessordnung - 4 -
5 Tausend 600 Vor dem Amtsgericht erledigte Familiensachen 1998 bis 2004 (ohne Prozesskostenhilfeverfahren und ohne Eheverfahren, die keine Scheidung zum Gegenstand hatten) Nach der Verfahrensart Deutschland Scheidungsverfahren Abgetrennte Scheidungsfolgesachen Allein anhängige andere Familiensachen Tausend Statistisches Bundesamt Tausend 700 Versorgungsausgleich Gegenstände der Folgesachen und der allein anhängigen anderen Familiensachen bei den vor dem Amtsgericht erledigte Familiensachen 1998 bis 2004 Deutschland Unterhalt für ein Kind/andere Verwandte Unterhalt für den Ehegatten Übertragung oder Entziehung der elterlichen Sorge Regelung des Umgangs Sonstiger Verfahrensgegenstand Tausend Statistisches Bundesamt % 100 Sorgerechtsregelungen in den durch Scheidung erledigte Eheverfahren 2004 nach Ländern Kein Antrag gestellt; daher gemeinsames Sorgerecht der geschiedenen Eltern Übertragung auf beide Elternteile Übertragung auf Mutter Übertragung auf Vater Übertragung weder auf Mutter noch auf Vater % BW BY BE BB HB HH HE MV NI NW RP SL SN ST SH TH BW: BadenWürttemberg; By: Bayern; BE: Berlin; BB: Brandenburg; HB: Bremen; HH: Hamburg; HE: Hessen; MV: Mecklenburg-Vorpommern; NI: Niedersachsen; NW: Nordrhein- Westfalen; RP: Rheinland-Pfalz; SL: Saarland; SN: Sachsen; ST: Sachsen-Anhalt; SH: Schleswig-Holstein; TH: Thüringen. Statistisches Bundesamt
6 Geschäftsentwicklung der Familiensachen 1.1 Geschäftsentwicklung Früheres Bundesgebiet 1) Lfd. Stand der Erledigung Nr. Art des Verfahrens Anhängige Verfahren zu Jahresbeginn Neuzugänge 2) Abgaben innerhalb des Gerichts Erledigte Verfahren 2) Eheverfahren Scheidungsverfahren dar. nur mit Versorgungsausgleich anhängig Andere Eheverfahren Verfahren über abgetrennte Scheidungsfolgesachen Verfahren über allein anhängige andere Familiensachen Prozesskostenhilfeverfahren Anhängige Verfahren am Jahresende Anträge außerhalb eines anhängigen Verfahrens in Familiensachen ( Sonstige FH-Sachen ) ) Seit 1991 einschl. Berlin-Ost. 2) Ohne Abgaben innerhalb des Gerichts
7 vor dem Amtsgericht 1991 bis 2004 Deutschland Lfd Nr
8 1 Geschäftsentwicklung der Familien 1.2 Geschäftsentwicklung 2004 nach Früheres Lfd. Stand der Erledigung Bundesgebiet Neue Deutschland Nr. Art des Verfahrens einschl. Länder Gesamt-Berlin Baden-Württemberg OLG-Bezirk Karlsruhe Stuttgart 1 Anhängige Verfahren zu Jahresbeginn Neuzugänge 1) Abgaben innerhalb des Gerichts Erledigte Verfahren 1) Eheverfahren Scheidungsverfahren dar. nur mit Versorgungsausgleich anhängig Andere Eheverfahren Verfahren über abgetrennte Scheidungsfolgesachen Verfahren über allein anhängige andere Familiensachen Prozesskostenhilfeverfahren Anhängige Verfahren am Jahresende Sonstiger Geschäftsanfall ( Richter- und Rechtspflegergeschäftsaufgaben ) Verfahren auf Genehmigung der Unterbringung eines Kindes 13 gem. 1631b BGB dar. Verfahren auf Verlängerung der Unterbringung Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz 15 Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt gem. 1 GewSchG Wohnungsüberlassung gem. 2 GewSchG Verfahren in sonstigen Familiensachen 17 Zuständigkeit des Richters dar. Verfahren nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz Zuständigkeit des Rechtspflegers Anträge außerhalb eines anhängigen Verfahrens in Familiensachen - FH - 20 Vereinfachte Unterhaltsverfahren Sonstige FH - Sachen Rechtshilfeersuchen an das Amtsgericht 22 Zuständigkeit des Richters Zuständigkeit des Rechtspflegers Rechtshilfeersuchen an die Geschäftsstelle ) Ohne Abgaben innerhalb des Gerichts
9 sachen vor dem Amtsgericht Oberlandesgerichtsbezirken Bayern München OLG-Bezirk Nürnberg Bamberg Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg- Vorpommern Lfd. Nr
10 1 Geschäftsentwicklung der Familien noch: 1.2 Geschäftsentwicklung 2004 nach Niedersachsen Nordrhein- Lfd. Stand der Erledigung OLG-Bezirk OLG- Nr. Art des Verfahrens Braunschweig Celle Oldenburg Düsseldorf 1 Anhängige Verfahren zu Jahresbeginn Neuzugänge 1) Abgaben innerhalb des Gerichts Erledigte Verfahren 1) Eheverfahren Scheidungsverfahren dar. nur mit Versorgungsausgleich anhängig Andere Eheverfahren Verfahren über abgetrennte Scheidungsfolgesachen Verfahren über allein anhängige andere Familiensachen Prozesskostenhilfeverfahren Anhängige Verfahren am Jahresende Sonstiger Geschäftsanfall ( Richter- und Rechtspflegergeschäftsaufgaben ) Verfahren auf Genehmigung der Unterbringung eines Kindes 13 gem. 1631b BGB dar. Verfahren auf Verlängerung der Unterbringung Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz 15 Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt gem. 1 GewSchG Wohnungsüberlassung gem. 2 GewSchG Verfahren in sonstigen Familiensachen 15 Zuständigkeit des Richters dar. Verfahren nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz Zuständigkeit des Rechtspflegers Anträge außerhalb eines anhängigen Verfahrens in Familiensachen - FH - 20 Vereinfachte Unterhaltsverfahren Sonstige FH - Sachen Rechtshilfeersuchen an das Amtsgericht 22 Zuständigkeit des Richters Zuständigkeit des Rechtspflegers Rechtshilfeersuchen an die Geschäftsstelle ) Ohne Abgaben innerhalb des Gerichts
11 sachen vor dem Amtsgericht Oberlandesgerichtsbezirken Westfalen Rheinland-Pfalz Bezirk OLG-Bezirk Sachsen- Schleswig- Lfd. Saarland Sachsen Thüringen Anhalt Holstein Nr. Hamm Köln Koblenz Zweibrücken
12 2 Vor dem Amtsgericht 2004 erledigte Familien 2.1 Gegenstand der Folgesachen und der allein Früheres Lfd. Art des Verfahrens Bundesgebiet Neue Deutschland Nr. Gegenstand einschl. Länder Gesamt-Berlin Baden-Württemberg OLG-Bezirk Karlsruhe Stuttgart 1 Mit der Scheidung anhängige Folgesachen, abgetrennte Folgesachen und allein anhängige andere Familiensachen Verfahren Gegenstände Durchschnittliche Zahl der Gegenstände 1,1 1,1 1,1 1,1 1,1 1,2 Mit der Scheidung anhängige Folgesachen 4 Verfahren Gegenstände Durchschnittliche Zahl der Gegenstände 1,3 1,3 1,2 1,2 1,2 1,2 Abgetrennte Folgesachen 7 Verfahren Gegenstände Durchschnittliche Zahl der Gegenstände 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 Allein anhängige andere Familiensachen 10 Verfahren Gegenstände Durchschnittliche Zahl der Gegenstände 1,0 1,1 1,0 1,1 1,1 1,1 N a c h d e m G e g e n s t a n d : 13 Übertragung oder Entziehung der elterlichen Sorge Mit Scheidung anhängig Abgetrennt Allein anhängig Regelung des Umgangs Mit Scheidung anhängig Abgetrennt Allein anhängig Herausgabe eines Kindes Mit Scheidung anhängig Abgetrennt Allein anhängig Unterhalt für Verwandte ( auch nach 23b Abs. 1 Nr.13 GVG ) Mit Scheidung anhängig 1) Abgetrennt 1) Allein anhängig Unterhalt für den Ehegatten Mit Scheidung anhängig Abgetrennt Allein anhängig Versorgungsausgleich Mit Scheidung anhängig Abgetrennt Allein anhängig Wohnung, Hausrat Mit Scheidung anhängig Abgetrennt Allein anhängig Eheliches Güterrecht Mit Scheidung anhängig Abgetrennt Allein anhängig Kindschaftssache gem. 640 ZPO Mit Scheidung anhängig... x x x x x x 47 Abgetrennt... x x x x x x 48 Allein anhängig ) Betrifft hier: Unterhalt für ein Kind
13 sachen nach Oberlandesgerichtsbezirken anhängigen anderen Familiensachen Bayern München OLG-Bezirk Nürnberg Bamberg Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg- Vorpommern Lfd. Nr ,3 1,3 1,2 1,3 1,1 1,1 1,1 1,1 1,2 1, ,5 1,5 1,4 1,5 1,1 1,2 1,1 1,2 1,4 1, ,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,1 1,0 1, ,1 1,1 1,1 1,1 1,0 1,0 1,0 1,1 1,1 1, x x x x x x x x x x 46 x x x x x x x x x x
14 2 Vor dem Amtsgericht 2004 erledigte Familien noch: 2.1 Gegenstand der Folgesachen und der allein Niedersachsen Nordrhein Lfd. Art des Verfahrens OLG-Bezirk OLG- Nr. Gegenstand Braunschweig Celle Oldenburg Düsseldorf 1 Mit der Scheidung anhängige Folgesachen, abgetrennte Folgesachen und allein anhängige andere Familiensachen Verfahren Gegenstände Durchschnittliche Zahl der Gegenstände 1,1 1,1 1,1 1,1 1,1 1,1 Mit der Scheidung anhängige Folgesachen 4 Verfahren Gegenstände Durchschnittliche Zahl der Gegenstände 1,2 1,1 1,2 1,2 1,2 1,1 Abgetrennte Folgesachen 7 Verfahren Gegenstände Durchschnittliche Zahl der Gegenstände 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 Allein anhängige andere Familiensachen 10 Verfahren Gegenstände Durchschnittliche Zahl der Gegenstände 1,1 1,1 1,1 1,1 1,0 1,0 N a c h d e m G e g e n s t a n d : 13 Übertragung oder Entziehung der elterlichen Sorge Mit Scheidung anhängig Abgetrennt Allein anhängig Regelung des Umgangs Mit Scheidung anhängig Abgetrennt Allein anhängig Herausgabe eines Kindes Mit Scheidung anhängig Abgetrennt Allein anhängig Unterhalt für Verwandte ( auch nach 23b Abs. 1 Nr.13 GVG ) Mit Scheidung anhängig 1) Abgetrennt 1) Allein anhängig Unterhalt für den Ehegatten Mit Scheidung anhängig Abgetrennt Allein anhängig Versorgungsausgleich Mit Scheidung anhängig Abgetrennt Allein anhängig Wohnung, Hausrat Mit Scheidung anhängig Abgetrennt Allein anhängig Eheliches Güterrecht Mit Scheidung anhängig Abgetrennt Allein anhängig Kindschaftssache gem. 640 ZPO Mit Scheidung anhängig... x x x x x x 47 Abgetrennt... x x x x x x 48 Allein anhängig ) Betrifft hier: Unterhalt für ein Kind
15 sachen nach Oberlandesgerichtsbezirken anhängigen anderen Familiensachen Westfalen Rheinland-Pfalz Bezirk OLG-Bezirk Sachsen- Schleswig- Lfd. Saarland Sachsen Thüringen Anhalt Holstein Nr. Hamm Köln Koblenz Zweibrücken ,1 1,1 1,2 1,2 1,1 1,1 1,1 1,1 1,2 1, ,1 1,3 1,3 1,3 1,4 1,3 1,3 1,1 1,3 1, ,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1, ,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,1 1,0 1,0 1,1 1, x x x x x x x x x x 46 x x x x x x x x x x
16 2 Vor dem Amtsgericht 2004 erledigte Familien 2.2 Art der Früheres Lfd. Bundesgebiet Neue Art der Erledigung Deutschland Nr. einschl. Länder Gesamt-Berlin Baden-Württemberg OLG-Bezirk Karlsruhe Stuttgart 1 Erledigte Verfahren insgesamt Erledigt durch 2... Urteil ( ohne lfd. Nr. 3 ) Versäumnis-, Anerkenntnis- oder Verzichtsurteil Beschluss ( ohne lfd. Nrn. 6, 10, ) Vergleich Beschluss gemäß 91a ZPO Zurücknahme des Antrags oder der Klage Nichtbetrieb nach Aussetzung gemäß 614 ZPO nach Aussetzung gemäß 53c FGG Ruhen des Verfahrens oder Nichtbetrieb ( ohne lfd.nrn. 8, 9 ) Nichtzahlung des Kostenvorschusses Abgabe an das Gericht der Ehesache Abgabe an ein anderes Gericht ( ohne lfd. Nr. 12 ) Verbindung mit einer anderen Sache auf andere Weise Eheverfahren Erledigt durch Urteil ( ohne lfd. Nr. 18 ) Versäumnis- oder Verzichtsurteil Beschluss ( ohne lfd. Nrn. 20, 24, 26, 27 ) Beschluss gemäß 91a ZPO Zurücknahme des Antrags oder der Klage Nichtbetrieb nach Aussetzung gemäß 614 ZPO nach Aussetzung gemäß 53c FGG Ruhen des Verfahrens oder Nichtbetrieb ( ohne lfd.nrn. 22, 23 ) Nichtzahlung des Kostenvorschusses Abgabe an ein anderes Gericht Verbindung mit einer anderen Sache auf andere Weise Durch Urteil erledigte Eheverfahren ( gemäß lfd. Nr. 17 und 18 ) rechtskräftig angefochten Auf Scheidung lautende Urteile rechtskräftig angefochten Andere Verfahren ( außer Eheverfahren ) Erledigt durch Urteil ( ohne lfd. Nr. 37 ) Versäumnis-, Anerkenntnis- oder Verzichtsurteil Beschluss ( ohne lfd. Nrn. 40, 43, ) Vergleich Beschluss gemäß 91a ZPO Zurücknahme des Antrags oder der Klage nach Aussetzung gemäß 53c FGG Ruhen des Verfahrens oder Nichtbetrieb ( ohne lfd.nr. 42 ) Nichtzahlung des Kostenvorschusses Abgabe an das Gericht der Ehesache Abgabe an ein anderes Gericht ( ohne lfd. Nr. 45 ) Verbindung mit einer anderen Sache auf andere Weise
17 sachen nach Oberlandesgerichtsbezirken Erledigung Bayern München OLG-Bezirk Nürnberg Bamberg Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg- Vorpommern Lfd. Nr
18 2 Vor dem Amtsgericht 2004 erledigte Familien noch: 2.2 Art der Niedersachsen Nordrhein- Lfd. Nr. Art der Erledigung OLG-Bezirk Braunschweig Celle Oldenburg OLG- Düsseldorf 1 Erledigte Verfahren insgesamt Erledigt durch 2... Urteil ( ohne lfd. Nr. 3 ) Versäumnis-, Anerkenntnis- oder Verzichtsurteil Beschluss ( ohne lfd. Nrn. 6, 10, ) Vergleich Beschluss gemäß 91a ZPO Zurücknahme des Antrags oder der Klage Nichtbetrieb nach Aussetzung gemäß 614 ZPO nach Aussetzung gemäß 53c FGG Ruhen des Verfahrens oder Nichtbetrieb ( ohne lfd.nrn. 8, 9 ) Nichtzahlung des Kostenvorschusses Abgabe an das Gericht der Ehesache Abgabe an ein anderes Gericht ( ohne lfd. Nr. 12 ) Verbindung mit einer anderen Sache auf andere Weise Eheverfahren Erledigt durch Urteil ( ohne lfd. Nr. 18 ) Versäumnis- oder Verzichtsurteil Beschluss ( ohne lfd. Nrn. 20, 24, 26, 27 ) Beschluss gemäß 91a ZPO Zurücknahme des Antrags oder der Klage Nichtbetrieb nach Aussetzung gemäß 614 ZPO nach Aussetzung gemäß 53c FGG Ruhen des Verfahrens oder Nichtbetrieb ( ohne lfd.nrn. 22, 23 ) Nichtzahlung des Kostenvorschusses Abgabe an ein anderes Gericht Verbindung mit einer anderen Sache auf andere Weise Durch Urteil erledigte Eheverfahren ( gemäß lfd. Nr. 17 und 18 ) rechtskräftig angefochten Auf Scheidung lautende Urteile rechtskräftig angefochten Andere Verfahren ( außer Eheverfahren ) Erledigt durch Urteil ( ohne lfd. Nr. 37 ) Versäumnis-, Anerkenntnis- oder Verzichtsurteil Beschluss ( ohne lfd. Nrn. 40, 43, ) Vergleich Beschluss gemäß 91a ZPO Zurücknahme des Antrags oder der Klage nach Aussetzung gemäß 53c FGG Ruhen des Verfahrens oder Nichtbetrieb ( ohne lfd.nr. 42 ) Nichtzahlung des Kostenvorschusses Abgabe an das Gericht der Ehesache Abgabe an ein anderes Gericht ( ohne lfd. Nr. 45 ) Verbindung mit einer anderen Sache auf andere Weise
19 sachen nach Oberlandesgerichtsbezirken Erledigung Westfalen Rheinland-Pfalz Bezirk OLG-Bezirk Sachsen- Schleswig- Lfd. Saarland Sachsen Thüringen Anhalt Holstein Nr. Hamm Köln Koblenz Zweibrücken
20 2 Vor dem Amtsgericht 2004 erledigte Familien 2.3 Ergebnis beim Eheverfahren Früheres Lfd. Bundesgebiet Neue Ergebnis des Verfahrens Deutschland Nr. einschl. Länder Gesamt-Berlin Baden-Württemberg OLG-Bezirk Karlsruhe Stuttgart 1 Durch Urteil erledigte Eheverfahren insgesamt Scheidung vor einjähriger Trennung ( 1565 Abs. 1 i.v.m Abs. 2 BGB ) nach einjähriger Trennung ( 1565 Abs. 1 BGB ) nach dreijähriger Trennung ( 1565 Abs. 1 i.v.m Abs. 2 BGB ) aufgrund anderer Vorschriften Aufhebung der Ehe Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens der Ehe Herstellung des ehelichen Lebens oder Feststellung des Rechts zum Getrenntleben Abweisung des Scheidungsantrags vor einjähriger Trennung ( 1565 Abs. 2 BGB ) gemäß Härteklausel ( 1568 BGB ) aus anderen Gründen Sonstige Abweisung der Klage Folgesachen, die mit dem Scheidungsurteil entschieden wurden davon mit dem Gegenstand 16 Übertragung oder Entziehung der elterlichen Sorge Regelung des Umgangs Herausgabe eines Kindes Unterhalt für ein Kind Unterhalt für den Mann Unterhalt für die Frau Versorgungsausgleich Wohnung, Hausrat Eheliches Güterrecht Folgesachen, die vor der Scheidung durch gerichtlichen Vergleich geregelt wurden davon mit dem Gegenstand 26 Unterhalt für ein Kind Unterhalt für den Ehegatten Versorgungsausgleich Wohnung, Hausrat Eheliches Güterrecht Durch Urteil, Beschluss oder Vergleich erledigte Verfahren über den Versorgungsausgleich im Scheidungsverfahren als abgetrennte Folgesachen ( 628 ZPO ) als allein anhängige Familiensachen und zwar mit dem Ergebnis 35 Übertragung oder Begründung von Anwartschaften in einer gesetzlichen Rentenversicherung und/oder Ausgleich unverfallbarer sonstiger Rentenanwartschaften ( Splitting und/oder Quasi-Splitting nach 1587b Abs. 1 und 2 BGB, 3b Abs. 1 Nr. 1 VAHRG ) Begründung von Anrechten außerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung ( Realteilung nach 1 Abs. 2 VAHRG ) Begründung von Anrechten analog dem Quasi-Splitting nach 1 Abs. 3 VAHRG Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich einschl. verlängertem schuldrechtlichem Versorgungsausgleich - auch wenn er nur vorbehalten bleibt ( 2 bzw. 3a VAHRG ) Entscheidung mit anderem Inhalt, Unterlassen einer Anordnung ( jedoch keine Abtrennung und/oder kein Verzicht ) Vollständiger Verzicht auf Ausgleich der Versorgungsanwartschaften ( 1587o oder 1408 Abs. 2 BGB ) Abtrennung aus dem Verbund des Scheidungsprozesses ( 628 ZPO )
21 sachen nach Oberlandesgerichtsbezirken und beim Versorgungsausgleich Bayern OLG-Bezirk München Nürnberg Bamberg Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg- Vorpommern Lfd. Nr
22 2 Vor dem Amtsgericht 2004 erledigte Familien noch: 2.3 Ergebnis beim Eheverfahren Niedersachsen Nordrhein- Lfd. Nr. Ergebnis des Verfahrens OLG-Bezirk Braunschweig Celle Oldenburg OLG- Düsseldorf 1 Durch Urteil erledigte Eheverfahren insgesamt Scheidung vor einjähriger Trennung ( 1565 Abs. 1 i.v.m Abs. 2 BGB ) nach einjähriger Trennung ( 1565 Abs. 1 BGB ) nach dreijähriger Trennung ( 1565 Abs. 1 i.v.m Abs. 2 BGB ) aufgrund anderer Vorschriften Aufhebung der Ehe Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens der Ehe Herstellung des ehelichen Lebens oder Feststellung des Rechts zum Getrenntleben Abweisung des Scheidungsantrags vor einjähriger Trennung ( 1565 Abs. 2 BGB ) gemäß Härteklausel ( 1568 BGB ) aus anderen Gründen Sonstige Abweisung der Klage Folgesachen, die mit dem Scheidungsurteil entschieden wurden davon mit dem Gegenstand 16 Übertragung oder Entziehung der elterlichen Sorge Regelung des Umgangs Herausgabe eines Kindes Unterhalt für ein Kind Unterhalt für den Mann Unterhalt für die Frau Versorgungsausgleich Wohnung, Hausrat Eheliches Güterrecht Folgesachen, die vor der Scheidung durch gerichtlichen Vergleich geregelt wurden davon mit dem Gegenstand 26 Unterhalt für ein Kind Unterhalt für den Ehegatten Versorgungsausgleich Wohnung, Hausrat Eheliches Güterrecht Durch Urteil, Beschluss oder Vergleich erledigte Verfahren über den Versorgungsausgleich im Scheidungsverfahren als abgetrennte Folgesachen ( 628 ZPO ) als allein anhängige Familiensachen und zwar mit dem Ergebnis 35 Übertragung oder Begründung von Anwartschaften in einer gesetzlichen Rentenversicherung und/oder Ausgleich unverfallbarer sonstiger Rentenanwartschaften ( Splitting und/oder Quasi-Splitting nach 1587b Abs. 1 und 2 BGB, 3b Abs. 1 Nr. 1 VAHRG ) Begründung von Anrechten außerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung ( Realteilung nach 1 Abs. 2 VAHRG ) Begründung von Anrechten analog dem Quasi-Splitting nach 1 Abs. 3 VAHRG Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich einschl. verlängertem schuldrechtlichem Versorgungsausgleich - auch wenn er nur vorbehalten bleibt ( 2 bzw. 3a VAHRG ) Entscheidung mit anderem Inhalt, Unterlassen einer Anordnung ( jedoch keine Abtrennung und/oder kein Verzicht ) Vollständiger Verzicht auf Ausgleich der Versorgungsanwartschaften ( 1587o oder 1408 Abs. 2 BGB ) Abtrennung aus dem Verbund des Scheidungsprozesses ( 628 ZPO )
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