STELLUNGNAHME zum Eckpunktepapier der Bundesnetzagentur zu Detailfragen der Vermarktung von EEG-

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1 STELLUNGNAHME zum - Eckpunktepapier der Bundesnetzagentur zu Detailfragen der Vermarktung von EEG- Strom durch die ÜNB nach der Verordnung zur Weiterentwicklung des bundesweiten Ausgleichsmechanismus (AusglMechV) Bundesregierung und Bundestag haben mit der Verabschiedung der AusglMechV vom die Weichen für eine Reform des EEG-Ausgleichsmechanismus neu gestellt. Die GEODE begrüßt dies ausdrücklich und steht voll hinter der Zielstellung der Verordnung, also insbesondere der angestrebten Vereinfachung der Ausgleichsregelung bei gleichzeitiger Betonung der Transparenz und Effizienz der Vermarktung des EEG-Stroms (vgl. zum Optimierungspotenzial die Stellungnahme der GEODE vom ). Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am ein Eckpunktepapier zu den noch regelungsbedürftigen Inhalten im Zusammenhang mit der Vermarktung von Strom aus Erneuerbaren Energien vorgelegt und zur Konsultation gestellt. Die GEODE wurde 1991 mit dem Ziel gegründet, die Interessen unabhängiger Strom- und Gasversorgungsunternehmen in einem sich zunehmend auf Europa ausrichtenden Energiemarkt als Verband effektiv zu vertreten. Dieses Ziel hat die GEODE seit Beginn des europäischen Liberalisierungsprozesses konsequent weiterverfolgt. GEODE steht für den aktiven Einsatz für einen einheitlichen europäischen Energiemarkt mit pluralistischer Struktur, die Schaffung fairer Wettbewerbbedingungen für alle Marktteilnehmer, die Sicherstellung des öffentlichen Versorgungsauftrags der Verteilerunternehmen und für Rahmenbedingungen mit Markchancen auch für kleine und mittlere Unternehmen. Die GEODE begrüßt die Überlegungen der BNetzA in weiten Teilen, nimmt ergänzend zu folgenden Punkten des Eckpunktepapiers wie folgt Stellung: Seite 1

2 1. Zu Ziff. 1.1 a. aa.: EEG-Stundenreserve Die Schaffung einer EEG-Stundenreserve zur Abdeckung von Zeiten unzureichender Liquidität am untertäglichen Spotmarkt wird von der GEODE nicht begrüßt. Sonderregelungen für EEG-Strom in der Bilanzkreisabwicklung für den Kurzfristmarkt führen zu einer weiter gesteigerten Komplexität der Vorgänge und erforderlichen Prozessschritte. Dies gilt gerade auch für eine separate EEG-Stundenreserve. Die GEODE teilt die Einschätzung, dass der Spotmarkt nicht in allen Handelssituationen eine optimale Vermarktung des EEG-Stroms gewährleisten wird dies betrifft insbesondere die Erzielung optimaler Veräußerungserlöse. Gerade deshalb hatte sich die GEODE für eine wesentlich anteilige Vermarktung des EEG-Stroms über Börsen-Termingeschäfte im Rahmen eines klar definierten, verbindlichen Handelsleitfadens ausgesprochen. Dabei ließen sich nach Einschätzung des Verbands die Chancen einer Terminvermarktung (besser vorhersehbare Veräußerungserlöse) und die aus den Entscheidungen für bestimmte Termingeschäfte (z.b. Verkauf von mehr oder weniger großen Tages-, Wochen- oder Monatsbändern) erwachsenden Risiken durchaus angemessen austarieren. Die GEODE empfiehlt deshalb, das Thema Vermarktung über den Terminmarkt jedenfalls bei der mittelfristigen Weiterentwicklung der Vermarktung des EEG-Stroms nicht aus dem Blick zu verlieren. 2. Zu Ziff. 1.1.b. Prognose Die GEODE empfiehlt, den ÜNB konkrete Vorgaben für die Prognoseerstellung in Bezug auf die EEG-Einspeisung zu machen. Dabei sollte einerseits die zu erwartende Einspeisung aus Windenergie um 9 Uhr des Vortrages prognostiziert und veröffentlicht werden. Darüber hinaus sollte aus Gründen der Einfachheit und Einheitlichkeit der Prozesse innerhalb der Datenverarbeitung auch für alle anderen Formen von Erneuerbaren Energien eine entsprechende Prognose erstellt werden. Dabei können die elf Gruppen so gefasst werden, wie von der BNetzA (S.5 des Eckpunktepapiers) vorgeschlagen. Zudem sollte eine Prognose der erwarteten Einspeisung in den elf Gruppen von Strom aus EEG-Anlagen um 9 Uhr des Erfüllungstages für den Zeitraum 10 Uhr bis 24 Uhr dieses Tages erstellt werden. Seite 2

3 3. Zu Ziff Transparenzpflichten Im Kontext der zu übernehmenden Transparenzpflichten aus Nr. 7 des Beschlusses BK sollten die unter 2. vorgeschlagenen Prognosen zeitgleich veröffentlicht werden. Dabei sollten alle ÜNB das gleiche Datenformat verwenden. Zudem sollte auch die Veröffentlichung der Online-Hochrechnung der tatsächlichen Ist- Einspeisung vereinheitlich werden und von den vier ÜNB zeitgleich, möglichst zeitnah (stündlich) und im identischen Datenformat geschehen. Die GEODE hält zudem weiterhin eine gemeinsame Vermarktung des EEG-Stroms für vorzugswürdig. Dies könnte insbesondere über ein zu gründendes gemeinsames Vermarktungsunternehmen geschehen, das lediglich diesem Geschäftszweck dient. Die AusglMechV steht dem nicht im Wege. Optimal wäre es, wenn die BNetzA in der Durchführungsverordnung eine entsprechende Präferenz zu erkennen geben würde. Vorteile einer gemeinsamen Vermarktung wären u.a. eine durch die Trennung von der übrigen Geschäftstätigkeit der ÜNB eintretende größere Unabhängigkeit von den vier Mutterunternehmen, und damit eine noch verbesserte Transparenz der Geschäftsvorgänge, die auf Betriebsgeheimnisse keine Rücksicht zu nehmen hätte. Schließlich würde so ein komplett einheitlicher Ablauf der Vermarktung des EEG-Stroms incl. einheitlicher Datenbeschaffung und einheitlicher Datenaufbereitung sichergestellt eben durch diesen einzigen Vermarkter. Diese Lösung sollte jedenfalls bis zur hoffentlich zeitnah erfolgenden Öffnung der Vermarktung des EEG-Stroms auch durch Dritte gewählt werden. 4. Zu Ziff Regelungen zum anzuwendenden Zinssatz Es könnte sich einstellen, dass die ÜNB nachweisen können, dass der von der AusglMechV vorgegebene Zinssatz nicht ihren tatsächlichen Kosten oder Einnahmen bei der Bewirtschaftung des EEG-Bilanzkreises entspricht. In diesem Fall könnte einfach Abhilfe dadurch geschaffen werden, dass die Zinssätze entsprechend den nachgewiesenen tatsächlichen Belastungen oder Erlösen angepasst werden. Seite 3

4 5. Zu Ziff c. Differenzierung der EEG-Umlage a) Zu aa.: Monatlich differenzierte EEG-Umlage Nach Einschätzung der GEODE bietet sich eine gestaffelte EEG-Umlage in Anbetracht der jahreszeitlich stark schwankenden EEG-Einspeisungen und des damit sehr uneinheitlichen jeweiligen Finanzbedarfs in der Tat an. Dabei stellt sich die Frage, ob eine Aufteilung in Monatswerte erforderlich ist oder ob eine Quartalsaufteilung dem Zweck nicht ebenfalls in ausreichendem Maße genügte. Insgesamt sollte aber der volkswirtschaftliche Vorteil einer solchen Differenzierung der EEG-Umlage den betriebswirtschaftlichen Mehraufwand (Aufwand bei der Preisgestaltung und der Abrechnung) für die Stromversorger doch überwiegen. Dabei stellen sich Vorfinanzierungsfragen bzw. Probleme wegen der nicht hinreichenden Flexibilität der Abrechnung lediglich in Bezug auf den Tarifkundenbereich. b) Zu bb.: Zeitnahe Abrechnung von Ist-Daten zum Letztverbraucherabsatz Unbedingt absehen sollte man davon, die EEG-Umlage auf Basis von monatlichen Ist-Daten zum Letztverbraucherabsatz anzuwenden. Zu dieser Einschätzung gelangt die GEODE, weil ansonsten der wesentliche Zweck der Verordnung, die Vereinfachung der Abwicklung des EEG-Ausgleichs für die Vertriebe, ernstlich gefährdet würde. Dabei ist auch zu bedenken, dass wesentliche Ursache für die zu erwartenden Schwankungen im Finanzbedarf des EEG- Kontos die jahreszeitlichen Einspeiseschwankungen aus EEG-Anlagen sind, nicht aber die Schwankungen des Letztverbraucherabsatzes. Insofern könnte die angedachte Lösung das Problem letztlich nicht beheben. Für die GEODE ist wesentlich, dass die jeweils abzurechnende neue EEG-Umlage ab 2010 jederzeit vorher bestimmt wurde, für möglichst lange Zeitabschnitte konstant ist und Fehler oder Über- oder insb. Unterfinanzierung in der nachfolgenden Periode durch eine entsprechende Anpassung des Umlagebetrages bundeseinheitlich korrigiert werden. 6. Zu Ziff. 3. Anreiz für effizienten Profilservice Würde die Vermarktung sofort durch ein Gemeinschaftsunternehmen der ÜNB erfolgen, was die GEODE empfiehlt, wäre dem vorgestellten, auf dem Vergleich mit einem Branchenstandart beruhenden Anreizsystem wohl der Boden entzogen. Unter der Prämisse, dass zunächst die vier ÜNB die EEG-Stromvermarktung getrennt vornehmen, erscheint das im Eckpunktepapier skizzierte System als ein sinnvoller Weg, dem keine grundsätzlichen Bedenken begegnen. Seite 4

5 Nach Einschätzung der GEODE sind die größten und volkswirtschaftlich sinnvollsten Anreize für eine effiziente Vermarktung des EEG-Stroms durch eine Übertragung der Vermarktungsfunktion auf Dritte zu erwarten, worauf an dieser Stelle nochmals hingewiesen werden soll. Die Vertreter der GEODE stehen sehr gern zur Verfügung, um zu den Anmerkungen mündlich oder fernmündlich näher auszuführen. Berlin, Christian Held Stellvertretender Präsident GEODE Magazinstr. 15/ Berlin Tel.: 0 30 / info@geode.de Seite 5

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