Prof. Dr. Matthias Knauff, LL.M. Eur.

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2 I. Internationale Ebene Pariser Klimaschutzabkommen ( ) Ziel: Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 C keine verbindlichen Maßnahmen in Kraft seit Folie 2

3 II. EU EuG, Urt. v T-47/15: EEG 2012 = Beihilfe Ausbau der Energieunion Winterpaket ( ) Strommarkt Energieeffizienz Erneuerbare Energien Folie 3

4 III. Bund Quelle: Quelle: Folie 4

5 Quelle: Folie 5

6 Gesetz zur Weiterentwicklung des Strommarktes ( ) Ergänzung des EnWG, u.a. 1 Abs. 4: Um den Zweck des Absatzes 1 auf dem Gebiet der leitungsgebundenen Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität zu erreichen, verfolgt dieses Gesetz insbesondere die Ziele, 1. die freie Preisbildung für Elektrizität durch wettbewerbliche Marktmechanismen zu stärken, 2. den Ausgleich von Angebot und Nachfrage nach Elektrizität an den Strommärkten jederzeit zu ermöglichen, 3. dass Erzeugungsanlagen, Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie und Lasten insbesondere möglichst umweltverträglich, netzverträglich, effizient und flexibel in dem Umfang eingesetzt werden, der erforderlich ist, um die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems zu gewährleisten, und 4. den Elektrizitätsbinnenmarkt zu stärken sowie die Zusammenarbeit insbesondere mit den an das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland angrenzenden Staaten sowie mit dem Königreich Norwegen und dem Königreich Schweden zu intensivieren. Folie 6

7 1a Grundsätze des Strommarktes: (1) Der Preis für Elektrizität bildet sich nach wettbewerblichen Grundsätzen frei am Markt. Die Höhe der Preise für Elektrizität am Großhandelsmarkt wird regulatorisch nicht beschränkt. (2) Das Bilanzkreis- und Ausgleichsenergiesystem hat eine zentrale Bedeutung für die Gewährleistung der Elektrizitätsversorgungssicherheit. Daher sollen die Bilanzkreistreue der Bilanzkreisverantwortlichen und eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung der Bilanzkreise sichergestellt werden. (3) Es soll insbesondere auf eine Flexibilisierung von Angebot und Nachfrage hingewirkt werden. Ein Wettbewerb zwischen effizienten und flexiblen Erzeugungsanlagen, Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie und Lasten, eine effiziente Kopplung des Wärme- und des Verkehrssektors mit dem Elektrizitätssektor sowie die Integration der Ladeinfrastruktur für Elektromobile in das Elektrizitätsversorgungssystem sollen die Kosten der Energieversorgung verringern, die Transformation zu einem umweltverträglichen, zuverlässigen und bezahlbaren Energieversorgungssystem ermöglichen und die Versorgungssicherheit gewährleisten. (4) Elektrizitätsversorgungsnetze sollen bedarfsgerecht unter Berücksichtigung des Ausbaus der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien nach 3 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, der Versorgungssicherheit sowie volkswirtschaftlicher Effizienz ausgebaut werden. (5) Die Transparenz am Strommarkt soll erhöht werden. (6) Als Beitrag zur Verwirklichung des Elektrizitätsbinnenmarktes sollen eine stärkere Einbindung des Strommarktes in die europäischen Strommärkte und eine stärkere Angleichung der Rahmenbedingungen in den europäischen Strommärkten, insbesondere mit den an das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland angrenzenden Staaten sowie dem Königreich Norwegen und dem Königreich Schweden, angestrebt werden. Es sollen die notwendigen Verbindungsleitungen ausgebaut, die Marktkopplung und der grenzüberschreitende Stromhandel gestärkt sowie die Regelenergiemärkte und die vortägigen und untertägigen Spotmärkte stärker integriert werden. Folie 7

8 Reserven Netzreserve, 13d EnWG Kapazitätsreserve, 13e EnWG Ausschreibung künftige Ergänzung: Verordnung zur Regelung des Verfahrens der Beschaffung, des Einsatzes und der Abrechnung einer Kapazitätsreserve (RefE v ) Sicherheitsbereitschaft von Braunkohlekapazitäten mit anschließender endgültiger Stilllegung, 13g EnWG Zulässigkeit von Netzstabilitätsanlagen gem. 13k EnWG Folie 8

9 Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende ( ) zentral: Messstellenbetriebsgesetz ARegV 2016 ( ) unmittelbare Anerkennung von Investitionskosten der Netzbetreiber Effizienzanreize Verbesserung der Transparenz Folie 9

10 Erneuerbare-Energien-Gesetz 2017 ( ) Ausschreibungen parallel: Windenergie-auf-See-Gesetz weitere Änderung: Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung (RegE v ) KWKG 2016 ( ) weitere Änderung: Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung (RegE v ) Angleichung des Fördermechanismus an EEG 2017 Umlagesystem Ausschreibung Kohleausstieg Folie 10

11 Gesetz zur A nderung der Vorschriften zur Vergabe von Wegenutzungsrechten zur leitungsgebundenen Energieversorgung (BT- Beschluss v ) Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Netzentgeltstruktur (RefE v ) bundesweit einheitliche Übertragungsnetzentgelte Abschmelzung vermiedener Netzentgelte Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung (RegE v ) Betreiber der Kernkraftwerke: Abwicklung und Finanzierung der Bereiche Stilllegung, Rückbau und fachgerechte Verpackung der radioaktiven Abfälle Bund: Durchführung und Finanzierung der Zwischen- und Endlagerung Errichtung eines Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung IV. Thüringen Erarbeitung Klimagesetz und -strategie Folie 11

12 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Folie 12

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