Wertschöpfung durch erneuerbare Energien im Land Brandenburg
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- Kilian Armbruster
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1 Wertschöpfung durch erneuerbare Energien im Land Brandenburg Enquetekommission, Seite 1
2 Struktur der Beschäftigten und der Wertschöpfung erneuerbarer Energien im Land Brandenburg, 2015 Quelle: Prognos AG Seite 2
3 Szenarienanalyse und Abschätzung der Wertschöpfungs- und Beschäftigungseffekte Auftragnehmer: Prognos AG Durchführungszeitraum: Hintergrund Szenarien: - Evaluation des bisherigen Leitszenarios der Energiestrategie 2030: Berücksichtigung nur von aktuellen Gesetzen Strommarktgesetz und bestehendes ETS-System (keine zusätzlichen Instrumente) - Analyse von zwei weiteren Hauptszenarien: Szenario 1: Einhaltung der CO 2 -Ziele: 2050: -80 %, 2030: -55 % und Einhaltung Sektorziel aus Klimaschutzplan 2050 für Stromsektor von deutschlandweit 180 Mio. t CO 2 Szenario 2: Budgetsansatz zur Erreichung des 2-Grad-Ziels gem. Klimaschutzvereinbarungen von Paris Seite 3
4 Beschäftigungspotenziale der EE im Land Brandenburg in den Szenarien direkt und indirekt, nach Energieträger Quelle: Prognos AG Seite 4
5 Wertschöpfungspotenziale der EE im Land Brandenburg in den Szenarien direkt und indirekt, nach Energieträger, in Mio. Quelle: Prognos AG Seite 5
6 Herausforderungen bei der Energiewende Akzeptanzproblematik bei einer zusätzlich benötigten Flächenausweisung für insb. Windenergie dezentrale Beschäftigungs- und Wertschöpfungseffekte der EE Effekte für die Braunkohleregionen sind umso höher, je mehr Akteure entlang der Wertschöpfungskette in der Region ansässig sind Fachkräftesituation in der Umwelt- und Energiewirtschaft Wettbewerb um hochqualifizierte MINT-Fachkräfte wird sich zukünftig weiter verstärken z. T. attraktivere Tarifstrukturen bzw. höhere Lohnniveaus in z. B. der Automobilindustrie oder dem Maschinenbau Seite 6
7 Bundeseinheitliche Netzentgelte Entwicklung der durchschnittlichen ÜNB-Netzentgelte für 2017 (ct/kwh), Quelle: 50Hertz Seite 7
8 Bundeseinheitliche Netzentgelte Regionale Spreizung der Höhe der Netzentgelte in Deutschland ÜNB - Netzentgelte betragen ca. 25 % der gesamten Netzentgelte unterschiedliche Entwicklung der ÜNB-Entgelte wirkt sich entsprechend auf die nachgelagerten Verteilnetze aus Stromkunden in den ostdeutschen Ländern zahlen deutlich höhere Netzentgelte Gründe: Bevölkerungsdichte, hohe Einspeisung aus erneuerbaren Energien In einigen Netzgebieten Ostdeutschlands zahlen Haushaltskunden bis zu 7 ct/kwh mehr als in westdeutschen Regionen Landesregierung setzt sich für bundeseinheitliches ÜNB-Entgelt und Abschaffung der vermiedenen Netzentgelte ein langjährige und kontroverse Diskussionen zahlreiche Stellungnahmen, Schreiben und Bundesratsinitiativen Seite 8
9 Bundeseinheitliche Netzentgelte Durch NEMoG (in Kraft getreten am ) erfolgt bundesweite Vereinheitlichung der Übertragungsnetzentgelte VO-Ermächtigung im Gesetz Vereinheitlichung in 5 gleichen Schritten Anteil der Kosten, der vereinheitlicht wird, steigt jedes Jahr um 20 % (beginnend 2019), sodass 2023 ÜNB-Netzentgelte in Deutschland überall gleich sind Durch Vereinheitlichung sinken ÜNB-Entgelte in den neuen Bundesländern aus heutiger Sicht um über 20 % Für den Normalhaushalt bedeutet das bei vollständiger Vereinheitlichung ca Euro pro Jahr Für einen mittleren Industriebetrieb kann das mehrere Euro ausmachen VO-Entwurf Ende 2017 / Anfang 2018 VO muss im Frühjahr 2018 kommen wegen Umsetzung in Netzentgelten im September Seite 9
10 Bundeseinheitliche Netzentgelte Vereinheitlicht werden nur die Kosten der Übertragungsnetze Nur bei den Übertragungsnetzen ist Vereinheitlichung sachgerecht Kosten der Übertragungsnetze sind durch gesamtdeutsche Aufgabe Energiewende (Netzausbau, Kosten für Netzengpässe etc.) begründet Kosten für die regionalen Verteilnetze werden auch in Zukunft nicht gewälzt Umsetzungsaufwand bei ca. 900 Netzbetreibern sehr groß In den Regionen muss eine Verantwortung für eigene Kosten verbleiben Weitere Entlastungen durch schrittweise Abschaffung der vermiedenen Netzentgelte Wirkungen schon für 2018: Offshore-Anschluss- und Erdkabelkosten werden ab 2018 bei der Berechnung der vermiedenen Netzentgelte herausgenommen neue volatile Erzeugungsanlagen erhalten ab 2018 und alle sonstigen dezentralen Anlagen ab 2023 keine vermiedenen Netzentgelte mehr volatile Altanlagen erhalten ab 2020 keine vermiedenen Netzentgelte mehr Seite 10
11 Auswirkungen Novellierung des EEG Vergütungshöhe des erneuerbaren Stroms wird ab 2017 nicht wie bisher staatlich festgelegt, sondern durch Ausschreibungen am Markt ermittelt. Grundlagen für die Ausschreibungen legt das EEG Für WEA sind Ausschreibungen für Anlagen ab einer installierten Leistung von mehr als 750 kw vorgesehen Ergebnisse der ersten und zweiten Ausschreibungsrunde WEA Mai und August 2017: 137 Zuschläge mit 1820 MW 125 (91 %) Bürgerenergieprojekte mit MW (95 %) Bandbreite der Zuschlagswerte: 4,16 5,78 Cent/kWh BB hat mit 36 Zuschlägen für 540 MW den 1. Platz belegt und damit fast ein Drittel des gesamten Ausschreibungsvolumens gewonnen. Seite 11
12 Auswirkungen Novellierung des EEG Auch die Vergütung für Photovoltaik-Anlagen ab einer Leistung von mehr als 750 kw wird durch Ausschreibungen ermittelt Ergebnisse der ersten und zweiten Ausschreibungsrunde Februar und Juni 2017: 70 Zuschläge mit 400 MW (200 MW je Runde) Durchschnittlicher Zuschlagswert erste Runde: 6,58 ct/kwh, zweite Runde: 5,66 ct/kwh In der zweiten Runde gingen 7 Zuschläge mit 39 MW an BB (2. Platz hinter BY) Für WEA auf See ergab 1. Runde zum April 2017 durchschnittlichen Zuschlagswert von 0,44 ct/kwh! Zum Gebotstermin für Biomasseanlagen zum 1. September 2017 wurden 24 Gebote mit einem Gebotsumfang von 27 MW bezuschlagt. Durchschnitt: 14,3 ct/kwh Seite 12
13 Abteilung 3 Energie und Rohstoffe Ministerium für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg Seite 13
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