AUSSCHREIBUNGEN FÜR DEN NEUBAU VON RESERVEKRAFTWERKEN IN SÜDDEUTSCHLAND

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1 Verzahnung Stromerzeugung und Gasnetz AUSSCHREIBUNGEN FÜR DEN NEUBAU VON RESERVEKRAFTWERKEN IN SÜDDEUTSCHLAND ULRICH JANISCHKA, TRANSNETBW GMBH Workshop Netzentwicklungsplan Gas ; Bonn, 11. Mai 2016

2 AGENDA Hinweise zum Vortrag Neufassung und Erweiterung der gesetzlichen Grundlagen für Kraftwerksreserven (Netz- und Kapazitätsreserve) Relevante Bestimmungen zum Neubau von Reservekraftwerken in Süddeutschland Fazit und Backup

3 HINWEISE ZUM VORTRAG / Die vom Gesetzgeber vorgesehenen gesetzlichen Grundlagen für den Neubau von Reservekraftwerken sind noch nicht fixiert: / Laufendes parlamentarisches Verfahren in Berlin / Laufendes Beihilfe-Notifizierungsverfahren bei der EU-Kommission in Brüssel / Änderungen, die aus diesen Prozessen resultieren, sind nicht unwahrscheinlich. Daher kann über den Neubau von Reservekraftwerken derzeit nur auf Basis vorliegender Gesetzes- / Verordnungsentwürfe gesprochen werden. / Alle Aussagen in diesem Vortrag beziehen sich auf die vorliegenden Gesetzes-/ Verordnungsentwürfe und geben daher nur eine vorläufige Einschätzung des Vortragenden wider. / Finale Aussagen sind erst möglich, wenn die gesetzlichen Rahmenbedingungen fixiert und durch die vier Übertragungsnetzbetreiber in Abstimmung mit, bzw. nach Genehmigung durch BNetzA umgesetzt worden sind.

4 AGENDA Hinweise zum Vortrag Neufassung und Erweiterung der gesetzlichen Grundlagen für Kraftwerksreserven (Netz- und Kapazitätsreserve) Relevante Bestimmungen zum Neubau von Reservekraftwerken in Süddeutschland Fazit und Backup

5 Neufassung und Erweiterung der gesetzlichen Grundlagen für Kraftwerksreserven POLITISCHE GRUNDSATZENTSCHEIDUNGEN ZUM NEUBAU VON RESERVEKRAFTWERKEN Beschluss der Vorsitzenden CDU/CSU/SPD vom 2. Juli 2015 Strommarktgesetz (Entwurf) vom 4. November 2015 Einsatz Beide Regime Netzreserve & Kapazitätsreserve Bedarfsbestimmung Logik Netzreserve Bedarfsdeckung Regime Kapazitätsreserve

6 Neufassung und Erweiterung der gesetzlichen Grundlagen für Kraftwerksreserven EINSATZ NETZ- UND KAPAZITÄTSRESERVE NETZRESERVE KAPAZITÄTSRESERVE Wer? Die ÜNB macht was? mit welchen Kraftwerken? Vorhaltung und Abruf/Einsatz außerhalb des Strommarktes (Bestands-)Anlagen, deren endgültige oder vorläufige Stilllegung aufgrund einer Systemrelevanzausweisung des ÜNB verboten ist (Bestands-)Anlagen, die in der Ausschreibung einen Zuschlag erhalten und sich damit automatisch für eine endgültige Stilllegung nach Ablauf des KapRes-Vertrages entschieden haben Bis zu zwei Gigawatt neu zu errichtende Reservekraftwerke in Süd-DE wofür? Zur Gewährleistung eines sicheren Netzbetriebs, 1. für die Bewirtschaftung von Netzengpässen, 2. für die Spannungshaltung und 3. zur Sicherstellung eines möglichen Versorgungswiederaufbaus Als Kapazitätspuffer für Extremsituationen, wenn alle marktbasierten Optionen im Stromhandel ausgeschöpft worden sind, 1. wenn nach Abschluss des untertägigen Handels die Markträumung ausbleibt und 2. die verfügbare Regelleistung weitgehend ausgeschöpft ist

7 Leistung in MW Neufassung und Erweiterung der gesetzlichen Grundlagen für Kraftwerksreserven ÜBERSICHT NEUER RESERVEVOLUMINA OHNE BESTANDSKRAFTWERKE DER NETZRESERVE Neubau für Netzreserve Kapazitätsreserve Sicherheitsbereitschaft Seite 7

8 AGENDA Hinweise zum Vortrag Neufassung und Erweiterung der gesetzlichen Grundlagen für Kraftwerksreserven (Netz- und Kapazitätsreserve) Relevante Bestimmungen zum Neubau von Reservekraftwerken in Süddeutschland Fazit und Backup

9 Relevante Bestimmungen zum Neubau von Reservekraftwerken in Süddeutschland BEDARFSERMITTLUNG NACH NETZRESERVE Strommarktgesetz-Entwurf, Art. 1: 13d (2) EnWG: Ab dem Winterhalbjahr 2021/2022 besteht ein Bedarf für bis zu zwei Gigawatt neu zu errichtende Erzeugungsanlagen. Die ÜNB bestimmen den Bedarf bis zum 30. November 2016 im Rahmen der Analysen nach 3 der Netzreserveverordnung; Betrachtungshorizonte: Winterhalbjahr 2021/2022 Winterhalbjahr 2022/2023 ggf. ein weiteres Betrachtungsjahr nach den beiden genannten Die Bundesnetzagentur bestätigt den Bedarf bis zum 30. Januar 2017

10 Relevante Bestimmungen zum Neubau von Reservekraftwerken in Süddeutschland BESCHAFFUNG NACH KAPAZITÄTSRESERVE / 13d (2) EnWG: Die ÜNB binden / unverzüglich nach Bestätigung des Bedarfs durch die Bundesnetzagentur / die erforderlichen Anlagen in den Ländern Bayern und Baden-Württemberg / für die Leistungserbringung ab dem Winterhalbjahr 2021/2022 / für einen Zeitraum von 15 Jahren / Die Bindung der Anlagen erfolgt im Rahmen eines wettbewerblichen Ausschreibungsverfahrens mit Gebotstermin 30. April / Grundsätzlich für Neubauten gelten Regelungen der Kapazitätsreserve nach 13e Absatz 2 bis 4 mit Ausnahme von Absatz 3 Satz 6 und 7 sowie die Regelungen der Rechtsverordnung nach 13h: / 13e (2): Wettbewerbliches Beschaffungsverfahren zur Bildung der Kapazitätsreserve / 13e (3): Jährliche Vergütung des Betreibers / 13e (4): Vermarktungs- und Rückkehrverbot für die Anlagen / 13h: Verordnungsermächtigung der KapResV

11 Relevante Bestimmungen zum Neubau von Reservekraftwerken in Süddeutschland TEILNAHMEVORAUSSETZUNGEN UND STANDARDBEDINGUNGEN / Teilnahmevoraussetzungen gem. 9 KapResV / Technische Mindestanforderungen, die eine Anlage erfüllen muss / Werden durch ÜNB in Abstimmung mit BNetzA festgelegt / Standardbedingungen gem. 37 KapResV / Weitere Bedingungen wie Haftungsregelungen, Abrechnungsbedingungen, Abrufvorgaben etc. / Erarbeitung durch ÜNB - Genehmigung durch BNetzA / Teilnahmevoraussetzungen und Standardbedingungen setzen gemeinsam den vertraglichen Rahmen für den Neubau der Reservekraftwerke. / Die ÜNB prüfen nach Gebotsöffnung, ob die Angebote die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen / Der Anbieter akzeptiert die Standardbedingungen bei Gebotsabgabe

12 Relevante Bestimmungen zum Neubau von Reservekraftwerken in Süddeutschland ANFORDERUNGEN AN DIE BRENNSTOFFVERSORGUNG / Die KapResV definiert: / Im Bedarfsfall müssen Neubauanlagen innerhalb von 45 Minuten aus dem kalten Zustand die maximale Nettonennleistung erbringen. / Die ÜNB definieren in Abstimmung mit BNetzA zusätzliche Anforderungen, u.a.: / Einsatzdauer in Vollbenutzungsstunden, die jederzeit möglich sein muss. / Weitere Anforderungen an Verfügbarkeit und Zuverlässigkeit der Anlage / Daraus resultieren Fragen, die durch den Anbieter zu beantworten sind, falls eine Gasversorgung des Neubaukraftwerks geplant ist: Steht die Gasinfrastruktur am entsprechenden Anschlusspunkt in diesen 45 Minuten zu jedem Zeitpunkt im Jahr zur Verfügung? Kann ein spontaner und schneller Gasbezug zur Erfüllung der Anfahrt innerhalb 45 Minuten vertraglich mit einem Gasnetzbetreiber vereinbart werden oder gibt es technische Grenzen? Ist dies konsistent zu den regulatorischen Vorgaben, z.b. aus der Kooperationsvereinbarung ((Re- )Nominierungsfristen etc.)? Wie sieht es bei einem Schwarzstart aus, d.h. wenn das Elektrizitätsnetz zusammengebrochen ist ist die Gasinfrastruktur weiterhin intakt?

13 Relevante Bestimmungen zum Neubau von Reservekraftwerken in Süddeutschland REGIONALISIERUNG UND BEZUSCHLAGUNG / Die ÜNB bestimmen die Region, in denen Angebot prinzipiell zulässig sind / Laut 9 (2) KapResV müssen die ÜNB in Abstimmung mit der Bundesnetzagentur die netztechnisch geeigneten Regionen festlegen, in denen Neubaukraftwerke zu errichten sind, um den verbleibenden Bedarf an Netzreserve zu reduzieren. / Grundlage für die Definition der netztechnisch geeigneten Regionen sind die Systemanalysen nach 3 Absatz 2 der Netzreserveverordnung (Systemanalysen/Langfristanalysen) / Der Standort der Neubaukraftwerke hingegen bestimmt sich aus der Ausschreibung / Prüfung der eingegangenen Angebote auf Zulässigkeit / Reihung der zulässigen Angebote nach Gebotspreis / Bei Gleichheit zweier Angebote entscheiden Gebotsgröße, Wirkungsgrad und Los / Bezuschlagung, bis Ausschreibungsmenge erreicht oder überschritten / Einheitspreisverfahren (der höchste bezuschlagte Gebotspreis gilt für alle erfolgreichen Angebote)

14 AGENDA Hinweise zum Vortrag Neufassung und Erweiterung der gesetzlichen Grundlagen für Kraftwerksreserven (Netz- und Kapazitätsreserve) Relevante Bestimmungen zum Neubau von Reservekraftwerken in Süddeutschland Fazit und Backup

15 Verzahnung Stromerzeugung und Gasnetz FAZIT / Derzeit bestehen noch regulatorische und politische Unsicherheiten, welche die termingerechte Umsetzung des Neubaus von Reservekraftwerken in Süddeutschland gefährden könnten. / Neuzubauende Reservekraftwerke in Süddeutschland können durch den ÜNB sowohl als Netzreserve für die Aufrechterhaltung eines sicheren Netzbetriebs als auch als zusätzlicher Kapazitätspuffer bei einem außerordentlichen Leistungsbilanzdefizit herangezogen werden. Die Bedarfsdimensionierung erfolgt auf Basis von Systemanalysen zur Ermittlung des Bedarfs an Netzreserve. / Entscheidend für den Neubau ist auf Basis der vorliegenden Gesetzes-/Verordnungs- Entwürfe und nach Ermittlung des Bedarfs durch die ÜNB das Ergebnis der Ausschreibung nach KapResV. / Die Auswirkungen des Neubaus auf Maßnahmen des Gasnetzentwicklungsplans, bzw. auf Ausbaubedarfe bei den Fernleitungsnetzbetreibern hängen von der Entscheidung der Anbieter über die Brennstoffversorgung ihres Neubauprojekts ab.

16 Derzeitige Beschlusslage zum Neubau von Reservekraftwerken in Süd-DE BACKUP: FRISTEN Tätigkeit Bedarfsermittlung (ÜNB) Bedarfsbestätigung (BNetzA) Umsetzung KapResV BNetzA/ ÜNB Ausschreibungsverfahren 1.Tranche KapRes (1,8 GW) Ausschreibungsverfahren NetzRes - bis zu 2 GW Neubau

17 Leistung in MW Derzeitige Beschlusslage zum Neubau von Reservekraftwerken in Süd-DE BACKUP: NEUE RESERVEVOLUMINA OHNE BESTANDSKRAFTWERKE DER NETZRESERVE Neubau für Netzreserve Kapazitätsreserve Sicherheitsbereitschaft Termin: Seite 17 Termin: Termin: Gebotstermine nach KapResV-E

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