Informationen zur Systematik und Entwicklung der EEG-Umlage
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- Benjamin Kästner
- vor 6 Jahren
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1 Informationen zur Systematik und Entwicklung der EEG-Umlage Oktober
2 Einflussfaktor EEG-Umlage: Einspeisevergütung Der EEG-Wälzungsmechanismus gilt nach Ausgleichsmechanismus-Verordnung seit dem 1. Januar 2010 Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) verkaufen einspeisevergütete EEG-Strommenge auf dem Spot-Markt an der Strombörse zum Börsenpreis Einnahmen aus diesem Verkauf fließen auf das EEG-Konto bei den ÜNB und werden u. a. mit den geleisteten Zahlungen der EEG-Einspeisevergütung saldiert Verbleibende Differenz aus Einnahmen und Ausgaben wird im Rahmen eines bundesweiten EEG-Aufschlags auf den gesamten Stromverbrauch umgelegt Es wird ein bundesweit einheitlicher EEG-Aufschlag je kwh errechnet die EEG-Umlage Seite 2
3 Einflussfaktor EEG-Umlage: Marktprämienmodell Stufe 1: Eine nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz förderberechtigte Anlage erzeugt Strom und verkauft diesen an einen Direktvermarkter oder unmittelbar an Letztverbraucher oder Strombörse. Stufe 2: Der Anlagenbetreiber meldet dem anschlusspflichtigen Netzbetreiber die von ihm in dem Vermarktungsmonat eingespeiste, direkt vermarktete Strommenge. Stufe 3: Die Verteilnetzbetreiber bilden die Differenz aus dem durch die Übertragungsnetzbetreiber errechneten durchschnittlichen energieträgerspezifischen Marktwert und dem Vergütungs- bzw. Förderanspruch des Anlagenbetreibers und zahlen diesen Betrag als Marktprämie an den Anlagenbetreiber aus. Stufe 4: Die anschlusspflichtigen Netzbetreiber geben die Daten der direkt vermarkteten Strommengen an die Übertragungsnetzbetreiber weiter und erhalten die ausgezahlte Marktprämie aus dem EEG-Konto erstattet. Seite 3
4 Darstellung des EEG-Wälzungsmechanismus Einspeisevergütung 1. EEG-Anlagenbetreiber speist ein und erhält EEG- Vergütung von Netzbetreiber 2. Netzbetreiber nimmt Strom auf und leitet an ÜNB weiter und erhält EEG-Vergütung von ÜNB 3. ÜNB vermarkten Strom treuhänderisch an der Börse (Day-Ahead bzw. Intraday) 4. Differenz von Erlösen und Kosten (Vergütung, Zinsen, Vermarktung und Bilanzkreisabweichungen) wird auf Letztverbraucher umgelegt EEG-Umlage Direktvermarkttung Strommarkt Stromlieferung EEG- Anlage Kosten/Erlöse durch Vermarktung Vermarktung durch rünb Stromlieferung Finanzielle Förderung nach EEG Händler Händler avnb Vertikaler Belastungsausgleich Horizontaler Belastungsausgleich Finanzielle Förderung abzügl. vne EEG-Umlage auf Eigenverbrauch Letztverbraucher mit Eigenerzeugung ÜNB ÜNB ÜNB rünb Auf Antrag: reduzierte EEG-Umlage auf Strompreis EEG-Konto EEG-Konto EEG-Konto EEG-Konto Privilegierter Letztverbraucher Erlöse durch Direkt- vermarktung Strombörse EEG- Umlage Händler Händler Lieferant (EVU) Bundesweit einheitliche EEG-Umlage auf Strompreis Letztverbraucher Seite 4
5 Wie funktioniert der Wälzungsmechanismus? Stufe 1: Eine nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geförderte Anlage (beispielsweise eine Windenergieanlage) erzeugt Strom und speist diesen in das Stromnetz ein. Der Netzbetreiber vor Ort ist verpflichtet, diesen Strom abzunehmen und gemäß den Vorgaben des EEG zu vergüten, wenn der Anlagenbetreiber die Fördervariante Einspeisevergütung wählt. Stufe 2: Der regionale Netzbetreiber gibt diesen Strom an den regelverantwortlichen, überregionalen Übertragungsnetzbetreiber weiter, in dessen Regelzone er eingebunden ist. Die vier Übertragungsnetzbetreiber in Deutschland (Tennet, EnBW Transportnetze AG, Amprion und 50 Hertz Transmission) betreiben die Stromautobahnen mit einer Spannung von 220 bzw. 380 Kilovolt und sind für die Stabilität des Versorgungssystems in ihrer jeweiligen Regelzone verantwortlich. Für den von den regionalen Netzbetreibern abgenommenen EEG-Strom zahlt der überregionale Übertragungsnetzbetreiber die EEG-Vergütung an den regionalen Netzbetreiber, abzüglich der vermiedenen Netzentgelte, mit denen eine angenommene Minderbelastung der regionalen Netzbetreiber durch Einspeisung in ihre Netze ausgeglichen werden soll. Einige EEG-Anlagen sind direkt an die Netze der Übertragungsnetzbetreiber angeschlossen. In diesen Fällen fallen die Stufen 1 und 2 zusammen. Seite 5
6 Wie funktioniert der Wälzungsmechanismus? Stufe 3: Die vier Übertragungsnetzbetreiber teilen den EEG-Strom und die EEG-Vergütungszahlungen gemäß den jeweiligen Anteilen des Stromabsatzes in den einzelnen Regelzonen am gesamten Stromabsatz in Deutschland gleichmäßig untereinander auf. Dieses Verfahren wird horizontaler Belastungsausgleich genannt. Stufe 4: Die Übertragungsnetzbetreiber verkaufen den EEG-Strom an einer Strombörse zum Börsenpreis. Die Einnahmen werden mit den ausgezahlten EEG-Einspeisungsvergütungen und den im Rahmen der Abwicklung bei den Übertragungsnetzbetreibern entstehenden Kosten (Profilservicekosten, Handelsanbindung, IT, Zinsen, etc.) verrechnet. Die Einnahmen aus dem Verkauf der EEG-Strommengen decken nicht die an die Anlagenbetreiber geleisteten, gesetzlich festgelegten Vergütungszahlungen. Der Fehlbetrag wird auf die gesamte Strommenge, die von den Versorgungsunternehmen in Deutschland an die Letztverbraucher abgegeben wird, umgelegt, so dass im Ergebnis ein fixer Betrag (Cent pro Kilowattstunde) herauskommt. Dieser Betrag gilt bundesweit einheitlich. Für besonders stromintensive Unternehmen existieren Ausnahmeregelungen, damit für sie im internationalen Wettbewerb keine Nachteile entstehen. Seite 6
7 EEG-Umlage auf der Zeitschiene EEG-Umlage 2015: 6,170 ct/kwh EEG-Umlage 2016: 6,354 ct/kwh EEG-Umlage 2017: 6,880 ct/kwh Kalenderjahr 2015 Kalenderjahr 2016 Kalenderjahr Monate 12 Monate 12 Monate EEG-Kontostand am geht ein in EEG-Umlage 2016 >>> Rückzahlung EEG-Kontostand am geht ein in EEG-Umlage 2017 >>> Rückzahlung EEG-Konto-Stand am geht ein in EEG-Umlage 2018 >>> Rückzahlung oder Nachholung EEG-Prognose 2016 geht ein in EEG-Umlage 2016 EEG-Prognose 2017 geht ein in EEG-Umlage 2017 EEG-Prognose 2018 geht ein in EEG-Umlage 2018 Seite 7
8 Einflussfaktoren der EEG-Umlage Entwicklung der politischen und gesetzlichen Rahmenbedingungen Ausgleich für vorangegangene Kalenderjahre (Saldo des EEG-Kontos ) Jährliche Entwicklung folgender Faktoren: Entwicklung des Zubaus Erneuerbarer Energien Energieträgerspezifische Einspeisemengen / Wetterverhältnisse (insbesondere Windaufkommen und Sonnenstunden) Erlöse aus der Vermarktung der vergüteten EEG-Strommengen am Spotmarkt durch die Übertragungsnetzbetreiber Umfang der Direktvermarktung nach Paragraph 34 ff EEG 2014 (ab : Paragraph 20 EEG 2017) Entwicklung der EEG-pflichtigen Letztverbrauchsmenge und der Eigenversorgungsmenge Diese Faktoren bieten ein erhebliches Potenzial zu Abweichungen von Prognose und IST-Werten. Seite 8
9 Kontakt: Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) Pressestelle Telefon: 030 / presse@bdew.de Seite 9
BDEW. Informationen zur Systematik der EEG-Umlage und ihre Entwicklung. BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.v.
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