Nachtrag zur Rahmenvereinbarung zur Umsetzung und finanziellen Förderung des Konzeptes HaLT- Hart am Limit in Rheinland-Pfalz
|
|
- Leonard Heinrich
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Nachtrag zur Rahmenvereinbarung zur Umsetzung und finanziellen Förderung des Konzeptes HaLT- Hart am Limit in Rheinland-Pfalz zwischen dem Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie sowie der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse, Eisenberg dem BKK Landesverband Mitte, Hannover der IKK Südwest, Saarbrücken der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau als Landwirtschaftliche Krankenkasse, Speyer der KNAPPSCHAFT, Bochum, vertreten durch die Regionaldirektion Saarbrücken und den nachfolgend benannten Ersatzkassen - Techniker Krankenkasse (TK) - BARMER DAK-Gesundheit - Kaufmännische Krankenkasse - KKH Handelskrankenkasse (hkk) HEK - Hanseatische Krankenkasse gemeinsamer Bevollmächtigter mit Abschlussbefugnis: Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek), vertreten durch den Leiter der vdek-landesvertretung Rheinland-Pfalz, Mainz 1
2 Es besteht Einigkeit zwischen den unterzeichnenden Vereinbarungspartnern, dass sich die Rahmenvereinbarung vom zur Umsetzung und finanziellen Förderung des Projektes HaLT - Hart am Limit in der Praxis bewährt hat und im Interesse der Jugendlichen und deren Eltern in Rheinland-Pfalz in unveränderter Form bis zum fortgeführt wird. Die Rahmenvereinbarung zum Projekt HaLT - Hart am Limit sowie der Nachtrag dazu ist als Kooperationsvereinbarung gemäß 4 der Landesrahmenvereinbarung Prävention Rheinland-Pfalz im Kommunalen Setting zu verstehen. Die Vereinbarungspartner sind sich einig, dass eine Übernahme des reaktiven Projektteils (GKV-Projektteil) durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) bereits im Jahr 2019 / 2020 auch unterjährig erfolgen kann. Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie AOK Rheinland-Pfalz / Saarland Die Gesundheitskasse Eisenberg, den Beauftragter des Vorstandes BKK Landesverband Mitte, Hannover IKK Südwest Regionalvertretung Rheinland-Pfalz und Saarbrücken, den Saarland Armin Schimsheimer Regionalvertreter Rheinland-Pfalz und Saarland Dr. Lutz Hager 2
3 Es besteht Einigkeit zwischen den unterzeichnenden Vereinbarungspartnern, dass sich die Rahmenvereinbarung vom zur Umsetzung und finanziellen Förderung des Projektes HaLT- Hart am Limit in der Praxis bewährt hat und im Interesse der Jugendlichen und deren Eltern in Rheinland-Pfalz in unveränderter Form bis zum fortgeführt wird. Die Rahmenvereinbarung zum Projekt HaLT - Hart am Limit sowie der Nachtrag dazu ist als Kooperationsvereinbarung gemäß 4 der Landesrahmenvereinbarung Prävention Rheinland-Pfalz im Kommunalen Setting zu verstehen. Die Vereinbarungspartner sind sich einig, dass eine Übernahme des reaktiven Projektteils (GKV-Projektteil) durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) bereits im Jahr 2019 / 2020 auch unterjährig erfolgen kann. Ministerium für Soziales, Arbeit, Ge- AOK Rheinland-Pfalz / Saarland sundheit und Demografie Die Gesundheitskasse Eisenberg, den inisterin Sabine Bätzing-Lichtenthäler Udo Hoffmann Beauftragter des Vorstandes BKK Landesverband Mitte, Hannover IKK Südwest Regionalvertretung Rheinland-Pfalz und Saarbrücken, den Saarland (3&.0&. /f S Armin Schimsheimer Regionalvertreter Rheinland-Pfalz und Saarland Dr. Lutz Hager Nachtrag zur Rahmenvereinbarung Halt - Hart am Limit" Rheinland-Pfalz 2
4 Es besteht Einigkeit zwischen den unterzeichnenden Vereinbarungspartnern, dass sich die Rahmenvereinbarung vom zur Umsetzung und finanziellen Förderung des Projektes HaLT - Hart am Limit in der Praxis bewährt hat und im Interesse der Jugendlichen und deren Eltern in Rheinland-Pfalz in unveränderter Form bis zum fortgeführt wird. Die Rahmenvereinbarung zum Projekt HaLT - Hart am Limit sowie der Nachtrag dazu ist als Kooperationsvereinbarung gemäß 4 der Landesrahmenvereinbarung Prävention Rheinland-Pfalz im Kommunalen Setting zu verstehen. Die Vereinbarungspartner sind sich einig, dass eine Übernahme des reaktiven Projektteils (GKV-Projektteil) durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) bereits im Jahr 2019 / 2020 auch unterjährig erfolgen kann. Ministerium für Soziales, Arbeit, Ge- AOK Rheinland-Pfalz / Saarland sundheit und Demografie Die Gesundheitskasse Eisenberg, den inisterin Sabine Bätzwig-Lichtenthäler Udo Hoffmann Beauftragter des Vorstandes BKK Landesverband Mitte, Hannover IKK Südwest Regionalvertretung Rheinland-Pfalz und Saarbrücken, den 7 *3 Saarland Armin Schimsheimer Regionalvertreter Rheinland-Pfalz und Saarland 2
5 KNAPPSCHAFT, Regionaldirektion Saarbrücken Saarbrücken, den SVLFG als Landwirtschaftliche Krankenkasse Speyer, den ^4 Armin Beck, Leiter der Regionaldirektion Detlef Oesterwinter Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) Der Leiter der Landesvertretung Rheinland-Pfalz 3
6 KNAPPSCHAFT, Regionaldirektion Saarbrücken Saarbrücken, den SVLFG als Landwirtschaftliche Krankenkasse den 0 t Juli 2018 Armin Beck, Leiter der Regionaldirektion Bctlcf OoGtorwinter Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) Der Leiter der Landesvertretung Rheinland-Pfalz 3
7 KNAPPSCHAFT, Regionaldirektion Saarbrücken Saarbrücken, den SVLFG als Landwirtschaftliche Krankenkasse Speyer, den Armin Beck, Leiter der Regionaldirektion Detlef Oesterwinter Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) Der Leiter der Landesvertretung Rheinland-Pfalz Nachtrag zur Rahmenvereinbarung Halt - Hart am Limit" Rheinland-Pfalz 3
Nachtrag zur Rahmenvereinbarung zur Umsetzung und finanziellen Förderung des Konzeptes HaLT - Hart am Limit in Rheinland-Pfalz
Nachtrag zur Rahmenvereinbarung zur Umsetzung und finanziellen Förderung des Konzeptes HaLT - Hart am Limit in Rheinland-Pfalz zwischen dem Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Ministerium für Soziales,
MehrRichtgrößenvereinbarung Arznei- und Verbandmittel für das Jahr 2016
Richtgrößenvereinbarung Arznei- und Verbandmittel für das Jahr 2016 zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz, Mainz - nachfolgend KV RLP genannt - und der AOK Rheinland-Pfalz / Saarland
MehrHeilmittelvereinbarung gemäß 84 SGB V für das Jahr 2018
Heilmittelvereinbarung gemäß 84 SGB V für das Jahr 2018 zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz, Mainz - nachfolgend KV RLP genannt - und der AOK Rheinland-Pfalz / Saarland Die Gesundheitskasse,
MehrArzneimittelvereinbarung gemäß 84 SGB V für das Jahr 2017
Arzneimittelvereinbarung gemäß 84 SGB V für das Jahr 2017 zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz, Mainz - nachfolgend KV RLP genannt - und der AOK Rheinland-Pfalz / Saarland Die Gesundheitskasse,
MehrArzneimittelvereinbarung gemäß 84 SGB V für das Jahr 2016
Arzneimittelvereinbarung gemäß 84 SGB V für das Jahr 2016 zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz, Mainz - nachfolgend KV RLP genannt - und der AOK Rheinland-Pfalz / Saarland Die Gesundheitskasse,
MehrArzneimittelvereinbarung gemäß 84 SGB V für das Jahr 2019
Arzneimittelvereinbarung gemäß 84 SGB V für das Jahr 2019 zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz, Mainz - nachfolgend KV RLP genannt - und der AOK Rheinland-Pfalz / Saarland Die Gesundheitskasse,
MehrRichtgrößenvereinbarung für das Jahr 2017
Die Kassenärztliche Vereinigung Saarland Europaallee 7-9, 66113 Saarbrücken - einerseits- und die AOK Rheinland-Pfalz / Saarland Die Gesundheitskasse Landesdirektion Saarland Halbergstraße 1, 66121 Saarbrücken
MehrArzneimittelvereinbarung gemäß 84 SGB V für das Jahr 2018
Arzneimittelvereinbarung gemäß 84 SGB V für das Jahr 2018 zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz, Mainz - nachfolgend KV RLP genannt - und der AOK Rheinland-Pfalz / Saarland Die Gesundheitskasse,
MehrHeilmittelvereinbarung nach 845GB V für das Jahr 2016
VEREINBARUNG Die KASSENÄRZTLICHE VEREINIGUNG HESSEN und die AOK - DIE GESUNDHEITSKASSE IN HESSEN der BKK LANDESVERBAND SÜD, Regionaldirektion Hessen die IKK CLASSIC die SOZIALVERSICHERUNG für LANDWIRTSCHAFT,
MehrHeilmittelvereinbarung nach 845GB V für das Jahr 2016
VEREINBARUNG Die KASSENÄRZTLICHE VEREINIGUNG HESSEN und die AOK - DIE GESUNDHEITSKASSE IN HESSEN der BKK LANDESVERBAND SÜD, Regionaldirektion Hessen die IKK CLASSIC die SOZIALVERSICHERUNG für LANDWIRTSCHAFT,
MehrSozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG), Postfach , Kassel
Vereinbarung über Höhe des Ausbildungszuschlags für das Jahr 2019 nach 17 a Absatz 5 Satz 1 Nr. 2 KHG in Verbindung mit der Vereinbarung vom 30. Dezember 2005 zu 17 a Absatz 5 Satz 1 Nr. 1 bis 3 KHG i.
MehrVereinbarung nach 92c SGB XI
Vereinbarung nach 92c SGB XI zum Rahmenvertrag nach 75 Abs. 1 SGB XI für die Freie und Hansestadt Hamburg zur teilstationären Pflege (Tages- und Nachtpflege) vom 25. September 1997 zur Umstellung der Pflegesätze
MehrSozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG), Neumarkter Straße 35, München,
Vereinbarung über Höhe des Ausbildungszuschlags für das Jahr 2018 nach 17 a Absatz 5 Satz 1 Nr. 2 KHG in Verbindung mit der Vereinbarung vom 30. Dezember 2005 zu 17 a Absatz 5 Satz 1 Nr. 1 bis 3 KHG i.
MehrBayerische Krankenhausgesellschaft e.v. Radlsteg 1, München einerseits und. AOK Bayern Die Gesundheitskasse* Carl-Wery-Straße 28, München,
Vereinbarung über Höhe des Ausbildungszuschlags für das Jahr 2016 nach 17 a Absatz 5 Satz 1 Nr. 2 KHG in Verbindung mit der Vereinbarung vom 30. Dezember 2005 zu 17 a Absatz 5 Satz 1 Nr. 1 bis 3 KHG i.
MehrSozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG), Neumarkter Straße 35, München,
Vereinbarung über Höhe des Ausbildungszuschlags für das Jahr 2017 nach 17 a Absatz 5 Satz 1 Nr. 2 KHG in Verbindung mit der Vereinbarung vom 30. Dezember 2005 zu 17 a Absatz 5 Satz 1 Nr. 1 bis 3 KHG i.
Mehr6. Ergänzungsvereinbarung. zum Vertrag vom über die Bearbeitung von Dokumentationsdaten gemäß Disease-Management-Verträge.
6. Ergänzungsvereinbarung zum Vertrag vom 25.06.2007 über die Bearbeitung von Dokumentationsdaten gemäß Disease-Management-Verträge zwischen der AOK Nordost Die Gesundheitskasse (nachfolgend Auftraggeber
MehrArzneimittelvereinbarung
Arzneimittelvereinbarung nach 84 Abs. 1 SGB V für das Jahr 2017 für Berlin zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin nachfolgend KV Berlin genannt und der AOK Nordost Die Gesundheitskasse dem BKK
Mehr3. Nachtrag vom zum Rahmenvertrag gemäß 75 Abs. 1 SGB XI zur vollstationären Pflege im Freistaat Thüringen in der Fassung vom
3. Nachtrag vom 01.11.2018 zum Rahmenvertrag gemäß 75 Abs. 1 SGB XI zur vollstationären Pflege im Freistaat Thüringen in der Fassung vom 01.01.1999 zwischen den Landesverbänden der Pflegekassen in Thüringen:
Mehr6. Protokollnotiz. zwischen. der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen. und. den Landesverbänden der Krankenkassen. und.
6. Protokollnotiz zum Vertrag zur Durchführung des Programms zur Früherkennung von zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen und den Landesverbänden der Krankenkassen - AOK PLUS Die Gesundheitskasse
MehrAnwendungsvereinbarung Onkologie (Verbände der Krankenkassen)
(Verbände Krankenkassen) 1/5 Anwendungsvereinbarung zur Vereinbarung über die qualifizierte ambulante Versorgung krebskranker Patienten Onkologie- Vereinbarung (Anlage 7 zum Bundesmantelvertrag) zwischen
Mehrzwischen sowie den Ersatzkassen
Ergänzungsvereinbarung zum Rahmenvertrag nach 75 Abs. 1 SGB XI für die Freie und Hansestadt Hamburg zur teilstationären Pflege (Tages- und Nachtpflege) vom 25.09.1997 zwischen der AOK Rheinland/Hamburg
Mehrüber die Richtgrößenwerte im Jahr 2013 (Heilmittel)
VEREINBARUNG zwischen der KASSENÄRZTLICHEN VEREINIGUNG HESSEN und der AOK- DIE GESUNDHEITSKASSE IN HESSEN der BKK LANDESVERBAND HESSEN der IKK CLASSIC, der SOZIALVERSICHERUNG für LANDWIRTSCHAFT, FORSTEN
MehrLandesrahmenvereinbarung zur Umsetzung der nationalen Präventionsstrategie gemäß 20f SGB V im Freistaat Thüringen (LRV Thüringen)
Landesrahmenvereinbarung zur Umsetzung der nationalen Präventionsstrategie gemäß 20f SGB V im Freistaat Thüringen (LRV Thüringen) zwischen der AOK PLUS Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen zugleich
MehrHeilmittelvereinbarung für das Jahr 2018 sowie Richtgrößenvereinbarung für den Bereich der Heilmittel für das Jahr 2018 gemäß 84 SGB V
Heilmittelvereinbarung sowie Richtgrößenvereinbarung für den Bereich der Heilmittel gemäß 84 SGB V zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen und der/dem AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen
Mehrzwischen den Landesverbänden der Pflegekassen, handelnd durch den/die
Stand: Endgültig Rahmenvereinbarung gem. 86 Absatz 3 SGB XI über ein vereinfachtes Verfahren nach 92 c SGB XI als Übergangsregelung für die Kurzzeitpflege im Saarland zwischen den Landesverbänden der Pflegekassen,
MehrDreiseitiger Vertrag
Dreiseitiger Vertrag zur Zusammenarbeit bei der Gestaltung und Durchführung eines ständig einsatzbereiten Notdienstes gemäß 115 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 SGB V zwischen der der den Kassenärztlichen Vereinigung
Mehrunter Beteiligung dem dem
Rahmenvereinbarung gem. 86 Absatz 3 SGB XI über ein vereinfachtes Verfahren nach 92 c SGB XI als Übergangsregelung für die teilstationäre Pflege in Rheinland-Pfalz Zwischen der AOK Rheinland-Pfalz / Saarland
MehrHonorarvereinbarung 2016
Zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg (KV Hamburg) und der AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse, dem BKK-Landesverband NORDWEST, der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und
MehrErgänzungsvereinbarung. zum. Rahmenvertrag. gemäß 75 Abs. 1 SGB XI. zur Sicherstellung der vollstationären Pflege
Ergänzungsvereinbarung zum Rahmenvertrag gemäß 75 Abs. 1 SGB XI zur Sicherstellung der vollstationären Pflege im Land Brandenburg vom 03.12.2013 zwischen den Landesverbänden der Pflegekassen im Land Brandenburg,
MehrLandesrahmenvereinbarung zur Umsetzung der nationalen Präventionsstrategie gemäß 20f SGB V im Freistaat Thüringen (LRV Thüringen)
Landesrahmenvereinbarung zur Umsetzung der nationalen Präventionsstrategie gemäß 20f SGB V im Freistaat Thüringen (LRV Thüringen) zwischen der AOK PLUS Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen zugleich
MehrRahmenvereinbarung. zur Durchführung der Gruppenprophylaxe nach 21 SGB V im Freistaat Thüringen
Rahmenvereinbarung zur Durchführung der Gruppenprophylaxe nach 21 SGB V im Freistaat Thüringen Die AOK PLUS Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen vertreten durch den Vorstand, dieser hier vertreten
Mehr(8 KNAPPSCHAFT DIE KRANKENKASSE
Landesrahmenvereinbarung für das Saarland gemäß 20f SGB V Umsetzung des Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention Landesverband Mitte BKK (8 KNAPPSCHAFT DIE KRANKENKASSE Die Gesundheitskasse.
MehrHeilmittelvereinbarung für das Jahr 2016
Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (nachfolgend KV Nordrhein genannt) und - einerseits - die AOK Rheinland/Hamburg Die Gesundheitskasse der BKK-Landesverband NORDWEST die IKK classic die Knappschaft
MehrVereinbarung. über die Zahlung einer Sachkostenpauschale für die Versorgung mit Schienenverbänden gemäß 128 Abs. 1 Satz 1 SGB V
Vereinbarung über die Zahlung einer Sachkostenpauschale für die Versorgung mit Schienenverbänden gemäß 128 Abs. 1 Satz 1 SGB V - Knieruhigstellungsschienen/Immobilisationsschienen - zwischen der Kassenärztlichen
Mehrüber die Richtgrößenwerte im Jahr 2013 (Arznei- und Verbandmittel)
VEREINBARUNG zwischen der KASSENÄRZTLICHEN VEREINIGUNG HESSEN und der AOK- DIE GESUNDHEITSKASSE IN HESSEN dem BKK LANDESVERBAND HESSEN der IKK CLASSIC der SOZIALVERSICHERUNG für LANDWIRTSCHAFT, FORSTEN
MehrVergütungsvereinbarung zum Versorgungsvertrag nach 111c SGB V für Leistungen zur mobilen geriatrischen Rehabilitation
- gültig für Verordnungen (Behandlungsserien), bei denen die erste Behandlung nach dem 31.05.2016 stattfindet - zwischen der/dem (Firma, juristischer Träger) Name, Anschrift vertreten durch den Geschäftsführer
MehrLandesrahmenvereinbarung für das Saarland gemäß 20f SGB V. Umsetzung des Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention
Landesrahmenvereinbarung für das Saarland gemäß 20f SGB V Umsetzung des Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (S BKK KNAPPSCHAFT Landesverband Mitte DIE KRANKENKASSE SVLFG Sozialversicherung
Mehr3. Änderungsvereinbarung. zum. Rahmenvertrag. über die spezialisierte ambulante Palliativversorgung gemäß ~ 132 d SGB V. in Berlin.
3. Änderungsvereinbarung zum Rahmenvertrag über die spezialisierte ambulante Palliativversorgung gemäß ~ 132 d SGB V in Berlin zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin - im Folgenden KV Berlin
MehrHäusliche Betreuung gemäß 124 SGB XI zum Rahmenvertrag ambulante Pflege gemäß 75 SGB XI im Freistaat Thüringen. zwischen
Häusliche Betreuung gemäß 124 SGB XI zum Rahmenvertrag ambulante Pflege gemäß 75 SGB XI im Freistaat Thüringen zwischen den Landesverbänden der Pflegekassen in Thüringen AOK PLUS - Die Gesundheitskasse
MehrVereinbarung. die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) als landwirtschaftliche
Vereinbarung Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen, Frankfurt - nachstehend,,kv Hessen" genannt - und die AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, Bad Homburg der BKK Landesverband Süd, Regionaldirektion
MehrGeschäftsordnung der Landesschiedsstelle nach 111b SGB V in Sachsen
Geschäftsordnung der Landesschiedsstelle nach 111b SGB V in Sachsen zwischen den maßgeblichen Verbänden der Krankenkassen gemäß 1 Abs. 1 der SächsLSchiedRehaVO der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen
Mehr2. Änderungs-/Ergänzungsvereinbarung zur Vereinbarung vom
2. Änderungs-/Ergänzungsvereinbarung zur Vereinbarung vom 18.06.2013 zur Umsetzung der ambulanten palliativmedizinischen Versorgung von unheilbar erkrankten Patienten im häuslichen Umfeld zwischen der
Mehrder Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) Weißensteinstraße Kassel
Vereinbarung über die Festsetzung von Richtgrößen für Arznei- und Verbandmittel für das Jahr 2017 nach 106b SGB V gemäß Anlage 1, Teil A der Prüfvereinbarung (Richtgrößen-Vereinbarung/Arzneimittel) zwischen
MehrH e i l m i t t e l v e r e i n b a r u n g
H e i l m i t t e l v e r e i n b a r u n g 2 0 1 5 zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung mit Heilmitteln gemäß 84 Abs. 8 SGB V für das Jahr 2015 zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung
Mehr8. Nachtrag zur Vereinbarung
8. Nachtrag zur Vereinbarung zur Durchführung der strukturierten Behandlungsprogramme (DMP) nach 137f SGB V Asthma bronchiale und chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD) zwischen der Kassenärztlichen
MehrLandesrahmenvereinbarung für das Saarland gemäß 20f SGB V. Umsetzung des Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention
Landesrahmenvereinbarung für das Saarland gemäß 20f SGB V Umsetzung des Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention zwischen der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland zugleich für die Pflegekasse
MehrVergütungsvereinbarung über stationäre Hospizversorgung im Sinne des 39 a SGB V
Vergütungsvereinbarung über stationäre Hospizversorgung im Sinne des 39 a SGB V zwischen xxxx als Träger des xxxx - im Folgenden Hospiz genannt - und der AOK PLUS Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Mehrder Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) als Landwirtschaftliche Krankenkasse, Hoppegarten
Protokollnotiz zum Vertrag über die Durchführung des strukturierten Behandlungsprogramms nach 17 f SGB V Brustkrebs auf der Grundlage des 8 SGB V vom 21.05.201 in der Fassung des 1. Änderungsvertrages
Mehr- gültig für Verordnungen (Behandlungsserien), bei denen die erste Behandlung nach dem stattfindet -
Vergütungsvereinbarung zum Versorgungsvertrag nach 111c SGB V für Leistungen zur ambulanten Rehabilitation bei psychischen und psychosomatischen Erkrankungen - gültig für Verordnungen (Behandlungsserien),
Mehr5. Änderungsvereinbarung ab dem zum Honorarvertrag. zwischen. der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin - nachfolgend KV Berlin genannt -
5. Änderungsvereinbarung ab dem 01.01.2016 zum Honorarvertrag zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin - nachfolgend KV Berlin genannt - und der AOK Nordost - Die Gesundheitskasse, handelnd als
MehrVergütungsvereinbarung zum Versorgungsvertrag nach 111c SGB V für Leistungen zur ambulanten geriatrischen Rehabilitation
Vergütungsvereinbarung zum Versorgungsvertrag nach 111c SGB V für Leistungen zur n geriatrischen Rehabilitation - gültig für Verordnungen (Behandlungsserien), bei denen die erste Behandlung nach dem 31.07.2018
MehrZwischen. der AOK Rheinland/Hamburg Die Gesundheitskasse,
Zwischen der AOK Rheinland/Hamburg Die Gesundheitskasse, dem BKK - Landesverband NORDWEST handelt für die Betriebskrankenkassen, die diesem Vertrag beigetreten sind, zugleich für die Sozialversicherung
MehrVereinbarung über die Festsetzung von Richtgrößen für Arznei- und Verbandmittel für das Jahr 2016 (Richtgrößen-Vereinbarung/Arzneimittel)
Vereinbarung über die Festsetzung von Richtgrößen für Arznei- und Verbandmittel für das Jahr 2016 (Richtgrößen-Vereinbarung/Arzneimittel) zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen - Körperschaft
MehrErgänzungsvereinbarung zum Rahmenvertrag gemäß 75 Abs. 1 SGB XI zur Tagespflege in der ab gültigen Fassung
Ergänzungsvereinbarung zum Rahmenvertrag gemäß 75 Abs. 1 SGB XI zur Tagespflege in der ab 01.12.2006 gültigen Fassung zwischen den Landesverbänden der Pflegekassen in Nordrhein-Westfalen, - der AOK Rheinland/Hamburg
Mehr4. NACHTRAG ZUM DATENSTELLENVERTRAG VOM
4. NACHTRAG ZUM DATENSTELLENVERTRAG VOM 01.07.2008 zwischen der Arbeitsgemeinschaft DMP Hamburg (ARGE), der AOK Rheinland/Hamburg Die Gesundheitskasse, der Knappschaft, dem BKK-Landesverband NORDWEST,
MehrLandesrahmenvereinbarung zur Umsetzung der nationalen Präventionsstrategie gemäß 20f SGB V im Land Brandenburg ( LRV Brandenburg )
Landesrahmenvereinbarung zur Umsetzung der nationalen Präventionsstrategie gemäß 20f SGB V im Land Brandenburg ( LRV Brandenburg ) der AOK Nordost Die Gesundheitskasse, zwischen dem BKK Landesverband Mitte,
MehrErgänzungsvereinbarung zum Rahmenvertrag gemäß 75 Abs. 1 SGB XI zur Tagespflege in der ab gültigen Fassung
Ergänzungsvereinbarung zum Rahmenvertrag gemäß 75 Abs. 1 SGB XI zur Tagespflege in der ab 01.12.2006 gültigen Fassung zwischen den Landesverbänden der Pflegekassen in Nordrhein-Westfalen, - der AOK Rheinland/Hamburg
MehrHeilmittelvereinbarung für das Jahr 2015 sowie Richtgrößenvereinbarung für den Bereich der Heilmittel für das Jahr 2015 gemäß 84 SGB V
Heilmittelvereinbarung sowie Richtgrößenvereinbarung für den Bereich der Heilmittel gemäß 84 SGB V zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen und der/dem AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen
MehrVereinbarung. zur Aufwandsentschädigung des Vorsitzenden, seines Stellvertreters und der unparteiischen Mitglieder
Vereinbarung zur Aufwandsentschädigung des Vorsitzenden, seines Stellvertreters und der unparteiischen Mitglieder des Landesausschusses Hamburg gemäß 90 SGB V zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung
MehrEmpfehlungsvereinbarung zur Sprechstundenbedarfspauschale im Rahmen der ambulanten Notfallversorgung durch Krankenhäuser.
Empfehlungsvereinbarung zur Sprechstundenbedarfspauschale im Rahmen der ambulanten Notfallversorgung durch Krankenhäuser zwischen der Kassenärztiichen Vereinigung Bayerns der Bayerischen Krankenhausgesellschaft
MehrLesefassung. zwischen. der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin. und der AOK Nordost - Die Gesundheitskasse
Lesefassung Vertrag über die Abrechnung und Vergütung von Leistungen gemäß 34 des Vertrages zur Durchführung des strukturierten Behandlungsprogramms nach 137f SGB V Diabetes mellitus 1 auf der Grundlage
MehrLandesrahmenvereinbarung zur Umsetzung der nationalen Präventionsstrategie gemäß 20f SGB V im Land Niedersachsen ( LRV Prävention Niedersachsen )
Landesrahmenvereinbarung zur Umsetzung der nationalen Präventionsstrategie gemäß 20f SGB V im Land Niedersachsen ( LRV Prävention Niedersachsen ) zwischen der AOK Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
MehrH e i l m i t t e l v e r e i n b a r u n g
H e i l m i t t e l v e r e i n b a r u n g 2 0 1 9 zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung mit Heilmitteln gemäß 84 Abs. 7 SGB V zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt und
MehrVEREINBARUNG. zwischen. der SOZIALVERSICHERUNG für LANDWIRTSCHAFT, FORSTEN und GARTENBAU (SVLFG) als LANDWIRTSCHAFTLICHE KRANKENKASSE
VEREINBARUNG zwischen der KASSENÄRZTLICHEN VEREINIGUNG HESSEN und der AOK - DIE GESUNDHEITSKASSE IN HESSEN dem BKK LANDESVERBAND SÜD, Regionaldirektion Hessen der IKK CLASSIC der SOZIALVERSICHERUNG für
MehrLeistungen der Pflegeversicherung SGB XI ab
Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit Für das Vorliegen von Pflegebedürftigkeit und die Einstufung in einen Pflegegrad sind Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder Fähigkeitsstörungen
MehrDatum:... Unterschrift:...
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) Landesvertretung Thüringen z. H. Herrn Schmidt Lucas-Cranach-Platz 2 99097 Erfurt (Telefax: 03 61/4 42 52 28) BKK Landesverband Mitte Landesvertretung Thüringen und
Mehr1. Nachtrag zur Vereinbarung über die besonders qualifizierte ambulante onkologische Versorgung (Onkologie-Vereinbarung)
1. Nachtrag zur Vereinbarung über die besonders qualifizierte ambulante onkologische Versorgung (Onkologie-Vereinbarung) Rechtsbereinigte Fassung der Onkologie-Vereinbarung vom 17.12.2009 unter der Berücksichtigung
MehrZentrale Prüfstelle Prävention
Kooperationsgemeinschaft gesetzlicher Krankenkassen zur Zertifizierung von Präventionskursen - 20 SGBV Zentrale Prüfstelle Prävention Eckdaten Auftrag Prüfprozess Stand: 19.10.2018 Geschäftsführender Verband
MehrVereinbarung zur Anpassung des Leistungskomplexsystems gültig ab
Vereinbarung zur Anpassung des Leistungskomplexsystems im Zuge des Pflegestärkungsgesetzes II als Anlage zum Rahmenvertrag gemäß 75 SGB XI zur ambulanten pflegerischen Versorgung im Freistaat Thüringen
Mehr3. Nachtrag vom
3. Nachtrag vom 15.02.2018 zur Vereinbarung über die besonders qualifizierte ambulante onkologische Versorgung (Onkologie-Vereinbarung) vom 14.04.2015 zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen
MehrVergütungsvereinbarung gemäß 89 SGB XI für Leistungen bei häuslicher Pflege
Vergütungsvereinbarung gemäß 89 SGB XI für Leistungen bei häuslicher Pflege zwischen der Pflegekasse bei der AOK Rheinland/Hamburg Die Gesundheitskasse, dem BKK-Landesverband NORDWEST, zugleich für die
MehrVereinbarung. die ärztliche Verordnung von Impfstoffen. Kassenärztliche Vereinigung Saarland Europaallee 7-9, Saarbrücken
Vereinbarung über die ärztliche Verordnung von Impfstoffen zwischen Kassenärztliche Vereinigung Saarland Europaallee 7-9, 66113 Saarbrücken und AOK Rheinland-Pfalz / Saarland - Die Gesundheitskasse Landesdirektion
MehrRichtgrößen-Vereinbarung 2017 Heilmittel
Richtgrößen-Vereinbarung 2017 Heilmittel zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen (KVHB) der AOK Bremen/Bremerhaven dem BKK Landesverband Mitte, Eintrachtweg 19, 30173 Hannover zugleich für die
Mehrüber die Richtgrößenwerte im Jahr 2012 (Arznei- und Verbandmittel)
V EREINBARUNG zwischen der KASSENÄRZTLICHEN VEREINIGUNG HESSEN und der AOK- DIE GESUNDHEITSKASSE IN HESSEN dem BKK LANDESVERBAND HESSEN der IKK CLASSIC der LANDWIRTSCHAFTLICHEN KRANKENKASSE HESSEN, handelnd
MehrHeilmittel-Vereinbarung für das Jahr 2017 nach 84 Abs. 7 i. V. m. Abs. 1 SGB V
Heilmittel-Vereinbarung für das Jahr 2017 nach 84 Abs. 7 i. V. m. Abs. 1 SGB V zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen (im Folgenden KV Thüringen genannt) und den Landesverbänden der Krankenkassen
MehrVereinbarung nach 84 Abs. 6 SGB V über fallbezogene, arztgruppenspezifische Richtgrößen für Arzneimittel und Heilmittel 2016
Vereinbarung nach 84 Abs. 6 SGB V über fallbezogene, arztgruppenspezifische Richtgrößen für Arzneimittel und Heilmittel 2016 zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) und der AOK
MehrVEREINBARUNG ÜBER VERGÜTUNGSZUSCHLÄGE FÜR PFLEGEBEDÜRFTIGE MIT
VEREINBARUNG ÜBER VERGÜTUNGSZUSCHLÄGE FÜR PFLEGEBEDÜRFTIGE MIT ERHEBLICHEM ALLGEMEINEM BETREUUNGSBDARF nach 87b SGB XI für die vollstationäre Pflege zwischen dem LEISTUNGSERBRINGER IK- Nr.: Träger: und
MehrVergütungsvereinbarung zum Versorgungsvertrag nach 111c SGB V für Leistungen zur ambulanten muskuloskeletalen Rehabilitation
Vergütungsvereinbarung zum Versorgungsvertrag nach 111c SGB V für Leistungen zur ambulanten muskuloskeletalen Rehabilitation - gültig für Verordnungen (Behandlungsserien), bei denen die erste Behandlung
Mehr- andererseits. Präambel
Rahmenvereinbarung gem. 86 Abs. 3 SGB XI zur Umsetzung der Verordnung über die Einführung einer Umlage zur Finanzierung der Altenpflegeausbildung vom 22.11.2011 sowie zur Refinanzierung der Ausgleichsbeträge
MehrKooperationsgemeinschaft gesetzlicher Krankenkassen zur Zertifizierung von Präventionskursen - 20 SGBV
Kooperationsgemeinschaft gesetzlicher Krankenkassen zur Zertifizierung von Präventionskursen - 20 SGBV Zentrale Prüfstelle Prävention Eckdaten, Auftrag, Prüfprozess Stand: 27.09.2017 Geschäftsführender
MehrRahmenvereinbarung zum Strukturfonds 2015 (Verbände der Krankenkassen) Rahmenvereinbarung zum Strukturfonds nach 105 Abs. 1a SGB V für das Jahr 2015
(Verbände Krankenkassen) 1/5 Strukturfonds nach 105 Abs. 1a SGB V für das Jahr 2015 zwischen Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg () sowie AOK Nordost - Die Gesundheitskasse (handelnd als Landesverband)
MehrVertrag zur Umsetzung des 124 SGB XI häusliche Betreuung. (Übergangsvereinbarung 2013 im Freistaat Sachsen) zwischen
Vertrag zur Umsetzung des 124 SGB XI häusliche Betreuung zwischen den Landesverbänden der Pflegekassen in Sachsen vertreten durch die AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen., zugleich
MehrVereinbarung. zwischen. der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) und. der AOK NORDWEST (AOK NW) - handelnd als Landesverband -
Vereinbarung nach 106b Abs. 3 Satz 3 SGB V i.v.m. 84 Abs. 6 SGB V über fallbezogene, arztgruppenspezifische Richtgrößen für Arzneimittel und Heilmittel 2019 zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe
Mehr1. NACHTRAG ZUR PRÜFUNGSVEREINBARUNG vom
1. NACHTRAG ZUR PRÜFUNGSVEREINBARUNG vom 31.10.2014 über das Verfahren zur Überwachung und Prüfung der Wirtschaftlichkeit durch die Prüfungsstelle und den Beschwerdeausschuss Ärzte Bayern nach 106 SGB
MehrAmtliche Bekanntmachung Nr
Amtliche Bekanntmachung Nr. 37-2018 Vereinbarung über die Festsetzung von Richtgrößen für Heilmittel für das Jahr 2019 gemäß 106b SGB V nach Anlage 1, Teil B Heilmittel der Prüfvereinbarung (Richtgrößen-Vereinbarung/Heilmittel)
Mehr1. Protokollnotiz zur. Vereinbarung nach 132e SGB V über die Durchführung von Schutzimpfungen gegen übertragbare Krankheiten (Impfvereinbarung)
1. Protokollnotiz zur Vereinbarung nach 132e SGB V über die Durchführung von Schutzimpfungen gegen übertragbare Krankheiten (Impfvereinbarung) zwischen der AOK Sachsen-Anhalt, Lüneburger Str. 4, 39106
MehrZwischen. der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg (KVH) und. der AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse, dem BKK-Landesverband NORDWEST,
Zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg (KVH) und der AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse, dem BKK-Landesverband NORDWEST, der IKK classic, der KNAPPSCHAFT, der Sozialversicherung für
MehrArzneimittel-Vereinbarung nach 845GB V für das Jahr 2016
VEREINBARUNG Die KASSENÄRZTLICHE VEREINIGUNG HESSEN und die AOK - DIE GESUNDHEITSKASSE IN HESSEN der BKK LANDESVERBAND SÜD, Regionaldirektion Hessen die IKK CLASSIC die SOZIALVERSICHERUNG für LANDWIRTSCHAFT,
MehrRichtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung für nach 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser gemäß 137 Abs. 1 SGB V in Verbindung mit 135a SGB V
Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung für nach 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser gemäß 137 Abs. 1 SGB V in Verbindung mit 135a SGB V Umsetzungsvereinbarung auf Landesebene für das Jahr 2011
MehrHeilmittel-Vereinbarung für das Jahr 2017 nach 84 Abs. 7 i. V. m. Abs. 1 SGB V
Heilmittel-Vereinbarung für das Jahr 2017 nach 84 Abs. 7 i. V. m. Abs. 1 SGB V zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen (im Folgenden KV Thüringen genannt) und den Landesverbänden der Krankenkassen
MehrVergütungs- und Abrechnungsvereinbarung
Anlage 3 zu GRDrs 582/2014 Landesrahmenvereinbarung zur Umsetzung der Verordnung zur Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder (Frühförderverordnung FrühV) in Baden-
Mehr2. Nachtrag zur Sprechstundenbedarfsvereinbarung vom
2. Nachtrag zur Sprechstundenbedarfsvereinbarung vom 01.07.2004 zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt Doctor-Eisenbart-Ring 2 39120 Magdeburg und den Landesverbänden der Krankenkassen
MehrVereinbarung über die Festsetzung von Richtgrößen für Heilmittel für das Jahr 2015 (Richtgrößen-Vereinbarung/Heilmittel)
Vereinbarung über die Festsetzung von Richtgrößen für Heilmittel für das Jahr 2015 (Richtgrößen-Vereinbarung/Heilmittel) zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen (im Folgenden KV Thüringen genannt)
Mehr1. Nachtrag. zur. Vereinbarung zur ärztlichen Vergütung in Thüringen mit Wirkung für das Jahr 2015 vom zwischen
1. Nachtrag zur Vereinbarung zur ärztlichen Vergütung in Thüringen vom 05.06.2015 zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen und den Landesverbänden der Krankenkassen - AOK PLUS Die Gesundheitskasse
Mehr