2. Nachtrag zur Sprechstundenbedarfsvereinbarung vom

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3 2. Nachtrag zur Sprechstundenbedarfsvereinbarung vom zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt Doctor-Eisenbart-Ring Magdeburg und den Landesverbänden der Krankenkassen der AOK Sachsen-Anhalt Lüneburger Straße 4, Magdeburg dem BKK Landesverband Ost Landesrepräsentanz Sachsen-Anhalt Universitätsplatz 12, Magdeburg dem IKK Landesverband Sachsen-Anhalt Umfassungsstr. 85, Magdeburg der LKK Mittel- und Ostdeutschland handelnd als Landesverband, Hoppegartener Str. 100, Hönow der Knappschaft, Verwaltungsstelle Cottbus, August-Bebel-Str Cottbus und den Ersatzkassen - Barmer Ersatzkasse (BARMER), Wuppertal - Deutsche Angestellten-Krankenkasse (DAK), Hamburg - Techniker Krankenkasse (TK), Hamburg - Kaufmännische Krankenkasse KKH (KKH), Hannover - Gmünder ErsatzKasse (GEK), Schwäbisch Gmünd - HEK Hanseatische Krankenkasse (HEK), Hamburg - Hamburg Münchener Krankenkasse (Hamburg Münchener), Hamburg - hkk, Bremen gemeinsamer Bevollmächtigter mit Abschlussbefugnis gem. 212 Abs. 5 S. 6 SGB V Verband der Angestellten-Krankenkassen e.v., Siegburg (VdAK), vertreten durch den Leiter der Landesvertretung Sachsen-Anhalt

4 Die Vertragspartner vereinbaren unter Punkt 5 Diagnostische und therapeutische Hilfsmittel Buchstabe E, Einmal-Biopsienadeln folgende Ergänzung: Einmalbiopsienadeln ggf. einschließlich Führungshilfe, soweit nicht mit der Gebühr nach dem EBM abgegolten. Nicht abrechnungsfähig sind halb- und vollautomatische Einmal-Biopsiegeräte. Diese Protokollnotiz tritt für die Primärkassen rückwirkend zum und für die Ersatzkassen zum in Kraft. Des Weiteren wird an der entsprechenden Stelle unter Punkt 5 eingefügt: N Nasensprays/Nasentropfen (nur Monopräparate zur Abschwellung) Die schriftliche Zustimmung der Vertragspartner zur Wiederaufnahme in die Anlage zur Sprechstundenbedarfsvereinbarung unter Einfügung der Einschränkung in der Klammer wurde bereits mit Wirkung vom erteilt. Sie gilt für Verordnungen, die ab diesem Datum vorgenommen wurden.

5 3. Nachtrag zur Sprechstundenbedarfsvereinbarung vom zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt Doctor-Eisenbart-Ring Magdeburg und den Landesverbänden der Krankenkassen der AOK Sachsen-Anhalt Lüneburger Straße 4, Magdeburg dem BKK Landesverband Ost Landesrepräsentanz Sachsen-Anhalt Universitätsplatz 12, Magdeburg dem IKK Landesverband Sachsen-Anhalt Umfassungsstr. 85, Magdeburg der LKK Mittel- und Ostdeutschland handelnd als Landesverband, Hoppegartener Str. 100, Hönow der Knappschaft, Verwaltungsstelle Cottbus, August-Bebel-Str Cottbus und den Ersatzkassen - Barmer Ersatzkasse (BARMER), Wuppertal - Deutsche Angestellten-Krankenkasse (DAK), Hamburg - Techniker Krankenkasse (TK), Hamburg - Kaufmännische Krankenkasse KKH (KKH), Hannover - Gmünder ErsatzKasse (GEK), Schwäbisch Gmünd - HEK Hanseatische Krankenkasse (HEK), Hamburg - Hamburg Münchener Krankenkasse (Hamburg Münchener), Hamburg - hkk, Bremen gemeinsamer Bevollmächtigter mit Abschlussbefugnis gem. 212 Abs. 5 S. 6 SGB V Verband der Ersatzkassen e.v. (vdek) vertreten durch den Leiter der Landesvertretung Sachsen-Anhalt

6 Die Vertragspartner vereinbaren folgende Übergangsregelung: Medizinprodukte, die nach der gültigen Sprechstundenbedarfsvereinbarung zum verordnungsfähigen Sprechstundenbedarf gehören, werden befristet bis zum bei Verordnung als Sprechstundenbedarf nicht beanstandet, auch wenn sie nicht in der Anlage 12 der Arzneimittelrichtlinie als verordnungsfähig zu Lasten der GKV gelistet sind.

7 4. Nachtrag zur Sprechstundenbedarfsvereinbarung vom zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt Doctor-Eisenbart-Ring Magdeburg und den Landesverbänden der Krankenkassen der AOK Sachsen-Anhalt Lüneburger Straße 4, Magdeburg dem BKK Landesverband Ost Landesrepräsentanz Sachsen-Anhalt Universitätsplatz 12, Magdeburg dem IKK Landesverband Sachsen-Anhalt Umfassungsstr. 85, Magdeburg der Knappschaft, Verwaltungsstelle Cottbus, August-Bebel-Str Cottbus der LKK Mittel- und Ostdeutschland handelnd als Landesverband, Hoppegartener Str. 100, Hoppegarten und den Ersatzkassen - Barmer Ersatzkasse (BARMER), - Techniker Krankenkasse (TK), - Deutsche Angestellten-Krankenkasse (DAK), - KKH Allianz, - Gmünder ErsatzKasse (GEK), - HEK Hanseatische Krankenkasse (HEK), - Hamburg Münchener Krankenkasse (Hamburg Münchener), - hkk, gemeinsamer Bevollmächtigter mit Abschlussbefugnis gem. 212 Abs. 5 S. 6 SGB V Verband der Ersatzkassen e.v. (vdek) vertreten durch den Leiter der Landesvertretung Sachsen-Anhalt

8 Die Anlage zur Sprechstundenbedarfsvereinbarung vom ist mit Wirkung vom wie folgt geändert: - Unter Punkt 2 Mittel zur Narkose und örtlichen Betäubung wird der bisherige Text Inhalationsnarkotika wie Narkoseäther, Lachgas ersetzt durch: Inhalationsnarkotika (Air medicalis ausschließlich für Anästhesisten) - Unter Punkt 3 Desinfektionsmittel entfällt folgender Passus: B - Borwasser 3 % (nur in der Augenheilkunde) - Unter Punkt 5 Diagnostische und therapeutische Hilfsmittel werden an der entsprechenden Stelle neu eingefügt: P Patentblau Ampullen W Wasser zur Injektion / Infusion

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