Ergänzungsvereinbarung zur Vergütungsvereinbarung vom... über Vergütungszuschläge für Pflegebedürftige mit erheblichen allgemeinen Betreuungsbedarf
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- Friederike Busch
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1 Ergänzungsvereinbarung zur Vergütungsvereinbarung vm... über Vergütungszuschläge für Pflegebedürftige mit erheblichen allgemeinen Betreuungsbedarf gemäß 87b SGB XI zwischen dem Träger für die Einrichtung Trägername Trägerstraße PLZ Ort Einrichtungsname Einrichtungsstraße PLZ Berlin und den Leistungsträgern AOK Berlin - Die Gesundheitskasse, zugleich für die Knappschaft, Dienststelle Berlin BKK-Landesverband Ost BIG Gesundheit - Die Direktkrankenkasse IKK Brandenburg und Berlin LKK-Landesverband Berlin Krankenkasse für den Gartenbau den Ersatzkassen: Barmer Ersatzkasse (BARMER), Wuppertal Deutsche Angestellten-Krankenkasse (DAK), Hamburg Techniker Krankenkasse (TK), Hamburg Kaufmännische Krankenkasse KKH (KKH), Hannver Gmünder ErsatzKasse (GEK), Schwäbisch Gmünd HEK Hanseatische Krankenkasse (HEK), Hamburg Hamburg Münchener Krankenkasse (Hamburg Münchener), Hamburg hkk, Bremen gemeinsamer Bevllmächtigter mit Abschlussbefugnis gem. 212 Abs. 5 S.6 SGB V Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V., Siegburg (VdAK), vertreten durch die Leiterin der Landesvertretung Berlin. Verband der privaten Krankenversicherung e.v. Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Integratin, Arbeit und Sziales
2 2 1 Vertragsgegenstand Die Vergütung der Zuschläge für Pflegebedürftige mit erheblichem allgemeinen Betreuungsaufwand erflgt unter Anwendung der 45a, 85 und 87a SGB XI für die zusätzliche Betreuung und Aktivierung der pflegebedürftigen Heimbewhner mit erheblichem Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung gemäß 87b SGB XI. 2 Vraussetzungen 1. Vraussetzung für die Zahlung des Vergütungszuschlags ist die tatsächliche Erbringung vn zusätzlicher Betreuung und Aktivierung der Heimbewhner. 2. Das Pflegeheim stellt sicher, dass die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen nach Inkrafttreten der Vereinbarung nachprüfbar und deutlich darauf hingewiesen werden, dass für ein zusätzliches Betreuungsangebt ein Vergütungszuschlag gezahlt wird. 3. Der Zuschlag für pflegeversicherte Bewhner/Innen wird ausschließlich vn den Pflegekassen gezahlt. Der Zuschlag für nichtversicherte, szialhilfeberechtigte Berliner Bewhner/Innen wird vm Träger der Szialhilfe gezahlt. Eine Belastung der Bewhner ist ausgeschlssen. 4. Mit der Zahlung des Vergütungszuschlags hat der Pflegebedürftige Anspruch auf Erbringung der zusätzlichen Betreuung und Aktivierung durch die Pflegeeinrichtung. 5. Mit den Vergütungszuschlägen sind alle zusätzlichen Leistungen der Betreuung und Aktivierung im Sinne des 87 b SGB XI abgeglten. 6. Der Anspruch auf den Zuschlag entfällt mit sfrtiger Wirkung ganz der teilweise in dem Maße, wie die vereinbarten Vraussetzungen ganz der teilweise nicht mehr erfüllt wrden sind. 7. Das Angebt swie die Umsetzung der zusätzlichen Betreuungsleistungen sind knzeptinell hinterlegt. 3 Persnal 1. Das Pflegeheim verfügt für die zusätzliche Betreuung und Aktivierung der Heimbewhner über zusätzliches szialversicherungspflichtig beschäftigtes Betreuungspersnal, welches nicht bereits bei der Bemessung der Pflegesätze der bei Zusatzleistungen gemäß 88 SGB XI berücksichtigt wurde und weist dies auf Anfrderung ( 84 Abs. 6 SGB XI) nach. Der Persnalschlüssel wird mit 1 : 25 vereinbart. Er bleibt bei der Bemesssung der Fachkraftqute nach 21 des Rahmenvertrages gemäß 75 SGB XI unberücksichtigt. 2. Der Träger der Pflegeeinrichtung stellt sicher, dass das Betreuungspersnal entsprechend der Richtlinien nach 87b Abs. 3 SGB XI zur Qualifizierung und zu den Aufgaben vn zusätzlichen Betreuungskräften in Pflegeheimen vm qualifiziert ist. 4 Höhe des Zuschlags Für die zusätzliche Betreuung und Aktivierung gemäß 87b SGB XI wird ein täglicher Zuschlag zum vereinbarten Pflegesatz nach 85 SGB XI in Höhe vn x,xx EUR vereinbart.
3 3 5 Abrechnung und Zahlungsmdalitäten Die Abrechnung der Leistungen richtet sich grundsätzlich nach den im Rahmenvertrag nach 75 Abs.1 SGB XI festgelegten Abrechnungs- und Zahlungsmdalitäten. 6 Laufzeit Die Laufzeit dieser Ergänzungsvereinbarung erstreckt sich ab dem..200x auf den Zeitraum der Vergütungsvereinbarung vm xx.xx.200x. Berlin, Träger der Pflegeeinrichtung AOK Berlin - Die Gesundheitskasse zugleich für die Knappschaft, Dienststelle Berlin BKK-Landesverband Ost BIG Gesundheit - Die Direktkrankenkasse IKK Brandenburg und Berlin LKK-Landesverband Berlin Krankenkasse für den Gartenbau
4 4 Verband der Angestellten-Krankenkassen e.v. (VdAK) - Die Leiterin der Landesvertretung Berlin - Verband der privaten Krankenversicherung e.v. Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Integratin, Arbeit und Sziales
5 Ergänzungsvereinbarung zur Vergütungsvereinbarung vm... über Vergütungszuschläge für Pflegebedürftige mit erheblichen allgemeinen Betreuungsbedarf gemäß 87b SGB XI zwischen dem Träger für die Einrichtung Trägername Trägerstraße PLZ Ort Einrichtungsname Einrichtungsstraße PLZ Berlin und den Leistungsträgern AOK Berlin - Die Gesundheitskasse, zugleich für die Knappschaft, Dienststelle Berlin BKK-Landesverband Ost BIG Gesundheit - Die Direktkrankenkasse IKK Brandenburg und Berlin LKK-Landesverband Berlin Krankenkasse für den Gartenbau den Ersatzkassen: Barmer Ersatzkasse (BARMER), Wuppertal Deutsche Angestellten-Krankenkasse (DAK), Hamburg Techniker Krankenkasse (TK), Hamburg Kaufmännische Krankenkasse KKH (KKH), Hannver Gmünder ErsatzKasse (GEK), Schwäbisch Gmünd HEK Hanseatische Krankenkasse (HEK), Hamburg Hamburg Münchener Krankenkasse (Hamburg Münchener), Hamburg hkk, Bremen gemeinsamer Bevllmächtigter mit Abschlussbefugnis gem. 212 Abs. 5 S.6 SGB V Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V., Siegburg (VdAK), vertreten durch die Leiterin der Landesvertretung Berlin. Verband der privaten Krankenversicherung e.v. Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Integratin, Arbeit und Sziales
6 2 1 Vertragsgegenstand Die Vergütung der Zuschläge für Pflegebedürftige mit erheblichem allgemeinen Betreuungsaufwand erflgt unter Anwendung der 45a, 85 und 87a SGB XI für die zusätzliche Betreuung und Aktivierung der pflegebedürftigen Heimbewhner mit erheblichem Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung gemäß 87b SGB XI. 2 Vraussetzungen 1. Vraussetzung für die Zahlung des Vergütungszuschlags ist die tatsächliche Erbringung vn zusätzlicher Betreuung und Aktivierung der Heimbewhner. 2. Das Pflegeheim stellt sicher, dass die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen nach Inkrafttreten der Vereinbarung nachprüfbar und deutlich darauf hingewiesen werden, dass für ein zusätzliches Betreuungsangebt ein Vergütungszuschlag gezahlt wird. 3. Der Zuschlag für pflegeversicherte Bewhner/Innen wird ausschließlich vn den Pflegekassen gezahlt. Der Zuschlag für nichtversicherte, szialhilfeberechtigte Berliner Bewhner/Innen wird vm Träger der Szialhilfe gezahlt. Eine Belastung der Bewhner ist ausgeschlssen. 4. Mit der Zahlung des Vergütungszuschlags hat der Pflegebedürftige Anspruch auf Erbringung der zusätzlichen Betreuung und Aktivierung durch die Pflegeeinrichtung. 5. Mit den Vergütungszuschlägen sind alle zusätzlichen Leistungen der Betreuung und Aktivierung im Sinne des 87 b SGB XI abgeglten. 6. Der Anspruch auf den Zuschlag entfällt mit sfrtiger Wirkung ganz der teilweise in dem Maße, wie die vereinbarten Vraussetzungen ganz der teilweise nicht mehr erfüllt wrden sind. 7. Das Angebt swie die Umsetzung der zusätzlichen Betreuungsleistungen sind knzeptinell hinterlegt. 3 Persnal 1. Das Pflegeheim verfügt für die zusätzliche Betreuung und Aktivierung der Heimbewhner über zusätzliches szialversicherungspflichtig beschäftigtes Betreuungspersnal, welches nicht bereits bei der Bemessung der Pflegesätze der bei Zusatzleistungen gemäß 88 SGB XI berücksichtigt wurde und weist dies auf Anfrderung ( 84 Abs. 6 SGB XI) nach. Der Persnalschlüssel wird mit 1 : 25 vereinbart. Er bleibt bei der Bemesssung der Fachkraftqute nach 21 des Rahmenvertrages gemäß 75 SGB XI unberücksichtigt. 2. Der Träger der Pflegeeinrichtung stellt sicher, dass das Betreuungspersnal entsprechend der Richtlinien nach 87b Abs. 3 SGB XI zur Qualifizierung und zu den Aufgaben vn zusätzlichen Betreuungskräften in Pflegeheimen vm qualifiziert ist. 4 Höhe des Zuschlags Für die zusätzliche Betreuung und Aktivierung gemäß 87b SGB XI wird ein täglicher Zuschlag zum vereinbarten Pflegesatz nach 85 SGB XI in Höhe vn x,xx EUR vereinbart.
7 3 5 Abrechnung und Zahlungsmdalitäten Die Abrechnung der Leistungen richtet sich grundsätzlich nach den im Rahmenvertrag nach 75 Abs.1 SGB XI festgelegten Abrechnungs- und Zahlungsmdalitäten. 6 Laufzeit Die Laufzeit dieser Ergänzungsvereinbarung erstreckt sich ab dem..200x auf den Zeitraum der Vergütungsvereinbarung vm xx.xx.200x. Berlin, Träger der Pflegeeinrichtung AOK Berlin - Die Gesundheitskasse zugleich für die Knappschaft, Dienststelle Berlin BKK-Landesverband Ost BIG Gesundheit - Die Direktkrankenkasse IKK Brandenburg und Berlin LKK-Landesverband Berlin Krankenkasse für den Gartenbau
8 4 Verband der Angestellten-Krankenkassen e.v. (VdAK) - Die Leiterin der Landesvertretung Berlin - Verband der privaten Krankenversicherung e.v. Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Integratin, Arbeit und Sziales
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