Besonderer Teil der Prüfungsordnung
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- Lena Lenz
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1 Nr. 4/2009 vom Verkündungsblatt der FHH 2 von 04 Besonderer Teil der Prüfungsordnung für die dualen Bachelor-Studiengänge mit dem Abschluss Bachelor of Engineering (B.Eng) in der Fakultät II Maschinenbau und Bioverfahrenstechnik der in der Fassung der. Änderung des Präsidiumsbeschlusses vom Hochschulgrad Nach bestandener Bachelor-Prüfung verleiht die Hochschule den Hochschulgrad Bachelor of Engineering (B.Eng.). Urkunden werden gemäß Anlage A des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung erstellt. 2 auer und Gliederung des Studiums () ie Studienzeit, in der das Studium abgeschlossen werden kann, beträgt für die dualen Bachelor- Studiengänge einschließlich der Bachelor-Prüfung sieben Semester (Regelstudienzeit). (2) as Bachelor-Studium gliedert sich in () einen viersemestrigen ersten Studienabschnitt, der mit der Vorprüfung abschließt und eine Berufsausbildung enthält, die mit einer Prüfung nach dem Berufsbildungsgesetz vor der Industrie- und Handelskammer abschließt, sowie (2) einen dreisemestrigen zweiten Studienabschnitt, der mit der Bachelor-Prüfung abschließt. er jeweilige Bachelor-Studiengang enthält ingenieurwissenschaftliche Projekte; das Nähere regeln die zugeordneten Anlagen B und B2 sowie das studiengangspezifische Studienhandbuch. (3) Jedes duale Bachelor-Studium beinhaltet Module mit einem Gesamtumfang entsprechend 20 Credits (CR). Anlage B (erster Studienabschnitt) und Anlage B2 (zweiter Studienabschnitt) stellen die Module, Prüfungsanforderungen, Prüfungsleistungen, ggf. Gewichtungsfaktoren und die zeitliche Belastung der Studierenden (SWS und CR) dar. (4) Module werden mit einer Modulprüfung abgeschlossen, die aus verschiedenen Prüfungsleistungen der Modulveranstaltungen oder veranstaltungsübergreifenden Prüfungsleistungen bestehen kann. ie Prüfungen finden studienbegleitend statt. (5) ie Wiederholung von Prüfungen regelt (4) Allgemeiner Teil. 3 Ausnahmeregelungen im Studienablauf () em erzielbaren Abschluss Bachelor of Engineering liegen ein im jeweiligen Studienhandbuch des Studiengangs festgelegter Studienablauf und eine definierte Fächerkombination zugrunde. Auf begründeten Antrag von Studierenden kann der Prüfungsausschuss Abweichungen zulassen.. Änderung des Textteils zum Besonderen Teil der PO für die dualen Bachelor-Studiengänge der Fakultät II Seite
2 Nr. 4/2009 vom Verkündungsblatt der FHH 3 von 04 (2) ie Begründung muss sich insbesondere darauf erstrecken, dass Studium und Prüfungen in der beantragten Fächerkombination im Hinblick auf die angestrebte Berufsqualifikation mit der vorgeschriebenen Fächerkombination gleichwertig sind. Werden dabei andere als die vorgeschriebenen Wahlpflichtfächer allgemein zugelassen und sollen diese weiteren Wahlpflichtfächer länger als drei Semester gewählt werden können, setzt dies die Änderung dieser Ordnung voraus. (3) Sofern mit ausländischen Partnerhochschulen Mehrfachgraduierungs-Abkommen bestehen, dürfen Studierende bis zu drei Semester an der ausländischen Partnerhochschule studieren. ie Anerkennung der erbrachten Leistungen seitens der Fakultät II erfolgt auf der Basis von individuellen, von allen Partnern unterzeichneten learning agreements. 4 Bachelor-Prüfung, Bachelor-Arbeit () ie Zulassung zur Bachelor-Prüfung regelt 6 Allgemeiner Teil; ein gesondertes Zulassungsverfahren erfolgt zur Bachelor-Arbeit. (2) ie Bachelor-Arbeit wird in der Regel im siebten Semester des Bachelor-Studiums angefertigt. (3) ie Zulassung zur Bachelor-Arbeit setzt im Regelfall das Bestehen der Modulprüfungen des ersten und zweiten Studienabschnitts gemäß Anlagen B und B2 voraus. (4) em Antrag auf Zulassung zur Bachelor-Arbeit sind neben den Nachweisen nach 6 Abs. 3 Allgemeiner Teil beizufügen: - ein Thema für die Bachelor-Arbeit, - ggf. ein Antrag auf Vergabe als Gruppenarbeit, - Vorschläge für Erst- und Zweitprüfende. (5) Zur Bachelor-Arbeit kann ausnahmsweise auch zugelassen werden, wer eine studiengangsspezifische Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, aber noch nicht alle sonstigen Voraussetzungen nach Absatz 3 erfüllt. ie Zulassung kann in diesem Fall nur erfolgen, wenn die fehlenden Prüfungsleistungen voraussichtlich ohne Beeinträchtigung des Studiums nachgeholt werden können. Eine entsprechende schriftliche Begründung ist dem Zulassungsantrag beizufügen. as Studium wird erst mit Bestehen sämtlicher Prüfungsleistungen abgeschlossen. 5 Inkrafttreten er geänderte besondere Teil der Prüfungsordnung tritt am Tag nach der Bekanntmachung im Verkündigungsblatt der FHH in Kraft. Präsidiumsbeschluss vom Verkündungsblatt Nr. 4/2009 vom ***. Änderung des Textteils zum Besonderen Teil der PO für die dualen Bachelor-Studiengänge der Fakultät II Seite 2
3 Nr. 4/2009 vom Verkündungsblatt der FHH 27 von 04 Anlage B Erster Studienabschnitt Fakultät II - MBV Modul Lehrveranstaltung Prüfung Modul- Nr. Bezeichnung 0 Mathematik Mathematik 2 Art CR Gew.- faktor 2 Physik M-G-08 Technische Mechanik 20 Technische Mechanik 2 22 Elektrotechnik 24 Werkstoffkunde LV-Nr. Bezeichnung CR SWS Art 0- - M-G-04- M-G-05- M-G M-G-2- M-G-2- M-G-4- M-G-5- Mathematik Mathematik 2 Experimental physik Experimental physik 2 Technische Mechanik Technische Mechanik 2 Elektrotechnik Elektrotechnik Übungen Werkstoffkunde Werkstoffkunde K K K K K K K K K90 Voraussetzung Gew.- faktor Anforderungen Allgemeine Grundlagen der höheren Mathematik, Funktionen und Kurven, komplexe Zahlen, Lineare Algebra, Vektoralgebra sowie ifferential- und Integralrechnung Vertiefte Kenntnisse in ifferentialrechnung, Integralrechnung und im Umgang mit Funktionen mehrerer Veränderlicher, Reihen, Statistik, ifferentialgleichungen Beherrschung physikalischer Grundbegriffen und Methoden der klassischen Mechanik Vertiefte Kenntnisse zu einigen wichtigen physikalischen Begriffen mit dem Schwerpunkt Schwingungsphysik Statische Berechnung von Stabstrukturen, Ermittlung von Schnittgrößen als Basiswerte zur Festigkeitsanalyse von Stabstrukturen und Maschinenelementen Festigkeitsanalysen elastischer Strukturen des Maschinenbaus, Berechnung von Verschiebungen und statisch unbestimmten Systemen, Stabilitätsproblemen Grundkenntnisse der Elektrotechnik und Elektronik auf den Gebieten Gleichstrom- und Wechselstromtechnik sowie elektrisches und magnetisches Feld Umgang mit elektrischen Größen durch Bearbeiten von Übungen zu den Inhalten der Vorlesung Allgemeinen Metallkunde, Eigenschaften und Anwendungen von Stahl- und Eisenwerkstoffen und NE-Metallen, Grundkenntnisse über Korrosionsvorgänge und erscheinungsarten, technisch relevante Korrosionsschutzmaßnahmen Möglichkeiten und Grenzen des Einsatzes von Polymeren in der Technik, wichtige Unterschiede bei der Gestaltung und Berechnung von Bauteilen aus Kunststoff im Vergleich zu Metallen, Eigenschaften von Kunststoffen. Änderung des Besonderen Teils der Prüfungsordnung für den dualen Bachelor-Studiengang Technischer Vertrieb Anlagen B und B2 vom
4 Nr. 4/2009 vom Verkündungsblatt der FHH 28 von 04 Anlage B Erster Studienabschnitt Fakultät II - MBV 25 Laborarbeit W-G- W-G- W-G- Betriebswirtschaftslehre Betriebswirtschaftslehre 2 M-G-05- M-G-2- M-G-5- W-G-- W-G-- W-G-- W-G-- W-G-- W-G-- W-G-- Rechnungswesen W-G-- Physik Labor 2 EA Grundlagen des physikalischen Messens Elektrotechnik Labor Werkstoffkunde Labor 2 EA 2 EA BWL Teil 2 2 K90 BWL Teil K90 BWL Teil K90 BWL 2 Teil 2 2 K90 BWL 2 Teil K90 BWL 2 Teil K90 Externes Rechnungswesen Internes Rechnungswesen 4 4 K K90 Vertiefte Kenntnisse der Elektrotechnik durch urchführung praktischer Experimente im Labor Grundlegende Kenntnisse praxisrelevanter Werkstoff- und Bauteilprüfverfahren und die Ermittlung von Werkstoffkennwerten zur Beurteilung des Werkstoffverhaltens Grundwissen zur buchungstechnischen Abbildung der betrieblichen Wertschöpfung, insb. Finanzbuchhaltung und deren rechtsformabhängige Ausprägungen Grundwissen zur betrieblichen Wertschöpfung, besondere Vertiefung der Bereiche Produktion und Beschaffung einschließlich der Produktions- und Kostentheorie Grundwissen zur buchungstechnischen Abbildung der betrieblichen Wertschöpfung, insb. Finanzbuchhaltung und deren rechtsformabhängige Ausprägungen Problemlösungskompetenz durch angemessenen Einsatz von Instrumenten aus dem Bereich der betrieblichen Finanzierung Vertrautheit mit den Grundgedanken und Grundkenntnisse des Marketing Grundkenntnisse des Controllings mit dem Schwerpunkt Investitionscontrolling Erstellung und Analyse rechtsformabhängiger, einzelwirtschaftlicher Jahresabschlüsse nach HGB mit Blick auf IFRS Grundkenntnisse der Kosten- und Leistungsrechnung einschließlich der Teilkostenrechnung als Instrument der Unternehmenspolitik. Änderung des Besonderen Teils der Prüfungsordnung für den dualen Bachelor-Studiengang Technischer Vertrieb Anlagen B und B2 vom
5 Nr. 4/2009 vom Verkündungsblatt der FHH 29 von 04 Anlage B Erster Studienabschnitt Fakultät II - MBV 60 Praxisprojekte 6 Praxisprojekte 2 62 Praxisprojekte 3 63 Praxisprojekte 4 P 6 0 keine P 6 0 keine P 6 0 keine P 6 0 keine M-G-60- M-G-60- M-G-6- M-G-6- M-G-62- M-G-62- M-G-63- M-G-63- Praxisprojekt A A Praxisprojekt B B Praxisprojekt C C Praxisprojekt 4 0,9 2 0, 4 0,9 2 0, 4 0,9 2 0, 4 0,9 2 0, B 0 B 0 B 0 B 0 Praktische Umsetzung und okumentation spezifischer theoretischer Inhalte einer berufsausbildungsbezogenen Aufgabe mittleren Schwierigkeitsgrads Organisation und urchführung extrafunktionaler im Team Praktische Umsetzung und okumentation spezifischer theoretischer Inhalte einer berufsausbildungsbezogenen Aufgabe mittleren Schwierigkeitsgrads Organisation und urchführung extrafunktionaler im Team Praktische Umsetzung und okumentation spezifischer theoretischer Inhalte einer berufsausbildungsbezogenen Aufgabe mittleren Schwierigkeitsgrads Organisation und urchführung extrafunktionaler im Team Praktische Umsetzung und okumentation spezifischer theoretischer Inhalte einer berufsausbildungsbezogenen Aufgabe mittleren Schwierigkeitsgrads Organisation und urchführung extrafunktionaler im Team Zum Ersten Studienabschnitt gehört zudem der Nachweis guter Englischkenntnisse durch erfolgreiche Teilnahme an einem TOEFL-Test oder durch das Fremdsprachenzentrum der FHH anerkannte vergleichbare Nachweise. Prüfungsleistungen gemäß 7 Allgemeiner Teil der Prüfungsordnung Hinweis: ie Teilnahme an Lehrveranstaltungen kann begrenzt werden. as Nähere regelt das Studienhandbuch.. Änderung des Besonderen Teils der Prüfungsordnung für den dualen Bachelor-Studiengang Technischer Vertrieb Anlagen B und B2 vom
6 Nr. 4/2009 vom Verkündungsblatt der FHH 30 von 04 Anlage B2 Zweiter Studienabschnitt Fakultät II - MBV Modul Lehrveranstaltung Prüfung Modul- Nr. Bezeichnung Art CR Gew.- faktor M-G-07 Informatik 23 M-G-6 26 Konstruktion Konstruktion 2 LV-Nr. Bezeichnung CR SWS Art M-G-07- M-G-07- M-G-3- Energie- und Verfahrenstechnik 23- M-G-6- Kenntnis relevanter Normen im Bereich Konstruktion/Maschinenbau, Sinn der Normung, korrektes und sicheres techn. Zeichnen ohne CA, räumliches enken und Vorstellungsvermögen, einfache Entwürfe von Bauteilen und Baugruppen M-G-6- M-G-7- M-G-8- Informatik 2 2 K90 Informatik2 4 2 ER Energielehre Verfahrenstechnik Konstruktionsgrundlagen 4 4 K K CA 4 2 Maschinenelemente Konstruktions übung 4 4 M, H, R E, K60 M, H Voraussetzung Gew.- faktor Anforderungen 0,5 2 E 0,5 Arbeitsweise von digitalen Schaltungen und Computern, Grundelemente einer Programmiersprache zur Formulierung von Algorithmen und atenstrukturen Lösung einfacher Programmieraufgaben aus den Bereichen Mathematik und Technik Grundlagenkenntnisse in dem Verstehen, Bewerten und Berechnen von energetischen Prozessen Kenntnisse der Grdl. der thermischen und mechanischen Verfahrenstechnik inkl. Berechnung und Auslegung sowie wichtiger verfahrenstechnischer Grundoperationen Verständnis der grundlegenden Strategien von 3-CA- Programmen, Einsatz von CA-Programmen im unternehmerischen Arbeitsablauf, Kenntnis typischer Bedienoberflächen, Erarbeitung von Konstruktionsstrategien, Lösung einfacher Konstruktionsaufgaben mit CA Sicherer Einsatz grundlegender Konstruktionselemente, Kennen und ifferenzieren der Eigenschaften und Funktion, Anwenden und Üben üblicher Berechnungsprogramme incl. Beurteilung der berechneten Ergebnisse Kenntnis von Konstruktionsstrategien, Anwenden und Üben der üblichen Berechnungsprogramme incl. Beurteilung der berechneten Ergebnisse. Änderung des Besonderen Teils der Prüfungsordnung für den dualen Bachelor-Studiengang Technischer Vertrieb Anlagen B und B2 vom
7 Nr. 4/2009 vom Verkündungsblatt der FHH 3 von 04 Anlage B2 Zweiter Studienabschnitt Fakultät II - MBV 28 M-H- Konstruktion 3 Messen, Steuern, Regeln 30 Fertigung 59 Logistik und Vertrieb M-G-8- M-H-2- M-H-- M-H-- M-H M-H-2- M-H Maschinenelemente 2 Elektrische Antriebe 4 4 K90 Sicherer Einsatz grundlegender Konstruktionselemente, Kennen und ifferenzieren der Eigenschaften und Funktion 2 2 K90 Grundkenntnisse elektrischer Antriebssysteme Messtechnik 2 2 K90 Regelungstechnik 2 2 K90 MSR Labor 2 EA 0,5 Fertigungsverfahren Fertigungsverfahren 2 Fertigungsverfahren 3 Förder- und Handhabungstechnik Logistik und Materialflusstechnik E-Commerce in Vertrieb und Einkauf 2 2 K K K K K H, M + R Kenntnisse der Grdl. der Messtechnik, der Sensorik zur Erfassung wichtiger Messgrößen u. der Messwertverarbeitung Kenntnisse von Methoden Verfahren zur Stabilisierung und betriebsgerechten Einstellung des Zeitverhaltens von Prozessen, Maschinen und Anlagen Praktische Erfahrungen im Umgang mit moderner Messund Regelungstechnik Kenntnisse der Grundlagen der Fertigungstechnik sowie Fähigkeiten zur Beurteilung von urformenden Fertigungsverfahren nach Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitskriterien Kenntnisse der Grundlagen der Zerspantechnik. Kenntnisse der wichtigsten spanenden Fertigungsverfahren und ihres Einsatzes nach Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitskriterien Kenntnisse über die wichtigsten Fertigungsverfahren der Fügetechnik, insbesondere der stoffschlüssigen Verbindungen, deren Beeinflussung durch Verfahrensparameter sowie die Auslegung und ihr wirtschaftlicher Einsatz Grundlagenkenntnisse über die Ausbildung / imensionierung der maschinellen Bauteile und tragenden Strukturen der Fördertechnik Kenntnisse über Aufbau und Funktion innerbetrieblicher Materialflusstechnik und Logistik, so Transport- und Lagertechniken, Logistikstrukturen sowie Strategien zur Bewertung und Optimierung der Logistik Kenntnis der wesent lichen Elemente des E-Commerce, insb. E-Business und E-Procurement, sowie der Grundlagen der Kommunikationspolitik und der graphischen Aufbereitung technischer Sachverhal te im Internet kennen. Änderung des Besonderen Teils der Prüfungsordnung für den dualen Bachelor-Studiengang Technischer Vertrieb Anlagen B und B2 vom
8 Nr. 4/2009 vom Verkündungsblatt der FHH 32 von 04 Anlage B2 Zweiter Studienabschnitt Fakultät II - MBV M-H-- Grdl. Kolbenmaschinen 2 2 K90 Grundkenntnissen über die Funktionsweise, Aufbau, Steuerung und Leistungsbeschreibung von Kolbenmaschinen 33 Ingenieuranwendungen M-G-- M-H-8- Strömungslehre Umformtechnik 2 2 K K90 Grundlegende Kenntnisse über das Verhalten und die Berechnung von Strömungen Grundlegende Kenntnisse über umformende Fertigungsverfahren, Kenntnisse der charakteristische Kenngrößen der Umformtechnik, der Einteilung und Anwendung relevanter Verfahren der Massiv- und Blechumformung sowie der Schneid-/Stanztechnik und der Berechnung des Kraft- und Arbeitsbedarfes konventioneller Umformverfahren W-G-04- Einführung und Mikroökonomie 2 2 K90 Erkennen der zu lösenden komplexen Probleme der effektiven Koordination individuelle Konsum-, Spar-, Arbeits-, Investitions- und Produktionspläne in einem dynamischen sozio-ökonomischen System sowie der Koordination auf Einzelmärkten im Rahmen einer Marktwirtschaft W-G-04 Volkswirtschaftslehre Grundlagen W-G-04- Makroökonomie 2 2 K90 Erkennen der Problematik der Gewinnung makroökonomischer aten im Rahmen der VGR, Begreifen der gesamtwirtschaftlichen Hauptmärkte in einer Marktwirtschaft, Kenntnisse über gesamtwirtschaftliche Koordinationsprobleme, die zu Konjunktur-, Wachstums-, Beschäftigungs- und Inflations- bzw. eflationsproblemen führen. W-G-04- Geld und Währung 2 2 K90 Erkennen, dass moderne Arbeitsteilung ohne Geld nicht möglich ist, Wissen, wie geldpolitische Impulse einer Notenbank durch den Finanzsektor einer Wirtschaft laufen u. auf dem gesamtwirtsch. Gütermarkt Konjunktur- und Preiseffekte auslösen, Kennen der wesentl. Gründe für Währungsschwankungen, Analysieren der gesamtwirtschaftl. Effekte. Änderung des Besonderen Teils der Prüfungsordnung für den dualen Bachelor-Studiengang Technischer Vertrieb Anlagen B und B2 vom
9 Nr. 4/2009 vom Verkündungsblatt der FHH 33 von 04 Anlage B2 Zweiter Studienabschnitt Fakultät II - MBV X-H-- Finance 3 2 Kenntnis der Grundlagen der Unternehmensfinanzierung X-H- Finance & Administration P 8 keine X-H-- X-H-- Accounting 6 3 Controlling 6 3 Kenntnis der Grundlagen der angelsächsischen Buchhaltung (insb. IAS, US-GAAP) Kenntnisse der Instrumente des strategischen, operativen und Investitionscontrolling und von Kennzahlensystemen X-H-- 04 uties & Taxes 3 2 Kenntnisse des Steuerrechts, insb. Steuern und Abgaben im Außenhandel, internationale Ein- und Ausfuhr M-G-9- Rechtskunde 2 2 K90 Kenntnis der rechtlichen Rahmenbedingungen der Ingenieurtätigkeit, Einschätzung mögl. rechtl. Konsequenzen 40 Schlüsselqualifikationen M-H-07- Projektmanagement 2 2 H, R Projektmanagementkompetenz zur Bewältigung von Ingenieuraufgaben höherer Komplexität, Befähigung zur Leitung kleiner Projekte M-H-07- Qualitäts- und Umweltmanagement 2 2 K90 Kompetenzen zur Sicherung qualitäts- und umweltkonformer Produkte und Prozesse über das Gesamt-Spektrum der Ingenieurtätigkeit M-H-47- Vertriebsmethoden 2 2 H, Kenntnisse der Absatzwege und Methoden des Vertriebs technischer Güter und von Verhandlungstechniken im Kontext organisationalen Beschaffungsverhaltens. 7 Technischer Vertrieb M-H-47- Vertragsrecht, Produkthaftung 2 2 H, Grundkenntnisse des internationalen Vertragsrechts und der Produkthaftung, speziell im Hinblick auf Angebotserstellung 5- Vertriebssteuerung 2 2 H, Kenntnis der betriebswirtschaftlichen Grundlagen des Vertriebs technischer Güter, insb. Planungstechniken, Kalkulation auf Voll- und Teilkostenbasis, Kennzahlensysteme. Änderung des Besonderen Teils der Prüfungsordnung für den dualen Bachelor-Studiengang Technischer Vertrieb Anlagen B und B2 vom
10 Nr. 4/2009 vom Verkündungsblatt der FHH 34 von 04 Anlage B2 Zweiter Studienabschnitt Fakultät II - MBV 63 Projekt P 6 0,5 keine Kommunikation in Unternehmen Bachelor- Arbeit P 8 2 gemäß Besonderer Teil PO, Projekt A 6 0, B, P Präsentation und Kommunikation E F Bachelor- Seminar Bachelor- Arbeit 2 2 P 2 0, B, P 0 2 0, B, P 0 6 0, ,4 BAA (+Ko) Sachgerechte urchführung eines Projekts in der Industrie, insb. Projektmanagement, Bericht und Ergebnispräsentation Kenntnis von Kommunikationstechniken, Präsentation komplexer Inhalte auf der Grundlage einschlägiger Präsentationstechniken (u. a. Storyboard-Ansatz) Mitarbeit an selbstorganisiertem Gruppenprojekt in einem Unternehmen: Herausarbeiten der theoretischen und betriebsaktuellen Zusammenhänge für ein firmenübergreifendes Thema (z. B. QS); Präsentation der Ergebnisse an z. T. unternehmensfremden Personenkreis Mitarbeit an selbstorganisiertem Gruppenprojekt (ungleich 6-) in einem Unternehmen: Herausarbeiten der theoretischen und betriebsaktuellen Zusammenhänge für ein firmenübergreifendes Thema (z. B. QS); Präsentation der Ergebnisse an z. T. unternehmensfremden Personenkreis Wissenschaftliches Arbeiten sowie Lösen praxisorientierter Ingenieuraufgaben, hier anhand der Reflexion aktueller Bachelorarbeitsthemen in der Gruppe Anfertigung einer Bachelorarbeit, Vorstellung und Verteidigung der Ergebnisse in einem Kolloquium Prüfungsleistungen gemäß 7 Allgemeiner Teil der Prüfungsordnung. Hinweis: ie Teilnahme an Lehrveranstaltungen kann begrenzt werden. as Nähere regelt das Studienhandbuch.. Änderung des Besonderen Teils der Prüfungsordnung für den dualen Bachelor-Studiengang Technischer Vertrieb Anlagen B und B2 vom
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