Besonderer Teil der Prüfungsordnung

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1 Nr. 7/ 2007 vom Verkündungsblatt der FHH Seite 29 von Besonderer Teil der rüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Lebensmittelverpackungstechnologie (LMV) mit dem Abschluss Bachelor of Engineering in der Fakultät II, Maschinenbau und Bioverfahrenstechnik der Fachhochschule Hannover vom , Verkündungsblatt Nr. /2007 in der Fassung der 1. Änderung vom , Verkündungsblatt der FHH Nr. 7/2007 (Änderungen gegenüber der vorherigen Fassung sind markiert) 1 Hochschulgrad Nach bestandener Bachelor-rüfung verleiht die Hochschule den Hochschulgrad "Bachelor of Engineering (B.Eng.)". Darüber stellt die Hochschule eine Urkunde mit dem Datum des Zeugnisses aus (Anlage A1 des Allgemeinen Teils der rüfungsordnung). 2 Dauer und Gliederung des Studiums (1) Die Studienzeit, in der das Studium abgeschlossen werden kann, beträgt für den Bachelor-Studiengang Lebensmittelverpackungstechnologie einschließlich der Bachelor- rüfung sechs Semester (Regelstudienzeit). Besonderheiten der Möglichkeit eines Teilzeitstudiums regelt das studiengangspezifische Studienhandbuch. (2) Das Bachelor-Studium gliedert sich in (i) einen zweisemestrigen ersten Studienabschnitt, der mit der Vorprüfung abschließt, und (ii) einen viersemestrigen zweiten Studienabschnitt, der mit der Bachelor-rüfung abschließt. Der Bachelor-Studiengang enthält raxisphasen, die 1 Credits belegen. Die Bachelor- Arbeit umfaßt zusammen mit dem Kolloquium 1 Credits; das Nähere regeln die Anlagen B1 und B2 sowie das studiengangspezifische Studienhandbuch. () Das Bachelorstudium Lebensmittelverpackungstechnologie beinhaltet flicht- und Wahlpflichtmodule. Der Gesamtumfang der flicht- und Wahlpflichtmodule beträgt mindestens 127 Semesterwochenstunden (SWS) bzw. 10 Credits (CR). Auf den ersten Studienabschnitt entfallen 9 SWS bzw. 0 Credits, auf den zweiten Studienabschnitt mindestens 79 SWS bzw. 120 Credits. Anlage B1 (Bachelor erster Studienabschnitt) und Anlage B2 (Bachelor zweiter Studienabschnitt) stellen die Module, rüfungsanforderungen, rüfungsleistungen, ggf. Gewichtungsfaktoren und die Belastung der Studierenden (SWS und Credits) dar. () Module werden in der Regel mit einer Modulprüfung abgeschlossen, die aus verschiedenen rüfungsleistungen in einem rüfungsfach oder in einem fachübergreifenden rüfungsgebiet oder auch nur aus einer rüfungsleistung bestehen kann. Die rüfungsleistungen werden studienbegleitend abgenommen. () Innerhalb der Regelstudienzeit jedes Studienabschnittes erbrachte, bestandene rüfungsleistungen können gemäß 11 () Allgemeiner Teil zur Notenverbesserung einmal wiederholt werden, wenn Besonderer Teil der rüfungsordnung für den Studiengang Lebensmittelverpackungstechnologie 1

2 Nr. 7/ 2007 vom Verkündungsblatt der FHH Seite 0 von - ein entsprechender Antrag auf Wiederholung zum nächstmöglichen Termin beim rüfungsausschuss gestellt wird und - der nächstmögliche rüfungstermin, i.d.r. im folgenden Semester, spätestens jedoch nach 12 Monaten wahrgenommen wird. Zeiten der Überschreitung bleiben unberücksichtigt, wenn hierfür triftige Gründe nachgewiesen werden. Vorprüfung des Bachelor-Studiengangs (1) Die Zulassung regelt Allgemeiner Teil. (2) Neben den Nachweisen nach Abs. des Allgemeinen Teils sind dem Antrag Angaben zur Fächerkombination bzw. gewählten Studienrichtung, Studienschwerpunkte, Wahlpflichtfächer sowie ggf. Vorschläge für rüfende für die einzelnen rüfungsleistungen beizufügen. () Der rüfungsausschuss kann Ausnahmen von der vorgeschriebenen Fächerkombination aufgrund eines begründeten Antrages genehmigen. Die Begründung muss sich insbesondere darauf erstrecken, dass Studium und rüfungen in der beantragten Fächerkombination im Hinblick auf die angestrebte Berufsqualifikation mit der vorgeschriebenen Fächerkombination gleichwertig sind. Werden dabei andere als die vorgeschriebenen Wahlpflichtfächer allgemein zugelassen und sollen diese weiteren Wahlpflichtfächer länger als drei Semester gewählt werden können, setzt dies die Änderung dieser Ordnung voraus. () Die Module sowie Art und Anzahl der ihnen zugeordneten rüfungsanforderungen, rüfungsleistungen mit Gewichtungsfaktoren sowie die Belastung der Studierenden (SWS und Credits) sind in Anlage B1 festgelegt. Bachelor-rüfung, Bachelor-Arbeit (1) Die Zulassung zur Bachelor-rüfung regelt Allgemeiner Teil; ein gesondertes Zulassungsverfahren erfolgt zur Bachelor-Arbeit. (2) Die Bachelor-Arbeit wird in der Regel im sechsten Semester des Bachelorstudiums angefertigt. () Die Zulassung zur Bachelor-Arbeit setzt - ein ordnungsgemäßes Studium nach Maßgabe des studiengangspezifischen Studienhandbuches und - die bestandene Vorprüfung und - mindestens 7 Credits aus dem zweiten Studienabschnitt voraus. Besonderer Teil der rüfungsordnung für den Studiengang Lebensmittelverpackungstechnologie 2

3 Nr. 7/ 2007 vom Verkündungsblatt der FHH Seite 1 von () Dem Antrag auf Zulassung zur Bachelor-Arbeit sind neben den Nachweisen nach Abs. Allgemeiner Teil beizufügen: - Angabe der gewählten Fächerkombination, Studienrichtung, Studienschwerpunkte, Wahlpflichtfächer, Wahlfächer, - ein Vorschlag für den Themenbereich, dem das Thema der Bachelor-arbeit entnommen werden soll, - ggf. ein Antrag auf Vergabe des Themas als Gruppenarbeit, - Vorschläge für Erst- und Zweitprüfende. () Zur Bachelor-Arbeit kann auf Antrag auch zugelassen werden, wer noch nicht alle Voraussetzungen nach Absatz erfüllt hat, insbesondere dann, wenn die Gründe nicht im Verantwortungsbereich der/des Studierenden liegen. Finanzielle Notlagen sind kein berücksichtigungsfähiger Grund; Krankheiten sind unverzüglich anzuzeigen und mit amtsärztlichem Attest nachzuweisen. Diese mit Auflagen zu versehende Zulassung setzt voraus, dass die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen ohne Beeinträchtigung des Studiums nachgeholt werden kann. () Die Module sowie Art und Anzahl der ihnen zugeordneten rüfungsanforderungen, rüfungsleistungen mit Gewichtungsfaktoren sowie die Belastung der Studierenden (SWS und Credits) sind in Anlage B2 bzw. B festgelegt. (7) Für die Bachelor-Arbeit werden 12 Credits vergeben; dies entspricht einem Aufwand von 9 Wochen. Ausnahmeregelungen (1) Dem erzielbaren Abschluss Bachelor of Engineering liegt im jeweiligen Studienhandbuch des Studienganges Lebensmittelverpackungstechnologie festgelegte Studienabläufe und definierte Fächerkombinationen zugrunde. Auf begründeten Antrag von Studierenden kann der rüfungsausschuss Abweichungen zulassen. (2) Die Begründung muss sich insbesondere darauf erstrecken, dass Studium und rüfungen in der beantragten Fächerkombination im Hinblick auf die angestrebte Berufsqualifikation mit der vorgeschriebenen Fächerkombination gleichwertig sind. Werden dabei andere als die vorgeschriebenen Wahlpflichtfächer allgemein zugelassen und sollen diese weiteren Wahlpflichtfächer länger als drei Semester gewählt werden können, setzt dies die Änderung dieser Ordnung voraus. Inkrafttreten Die Änderung der Ordnung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Verkündungsblatt der FHH in Kraft. Verkündungsblatt Nr. /2007 vom ***** 1. Änderung (Anlage B2) räsidiumsbeschluss vom Verkündungsblatt der FHH Nr. 7/2007 vom Besonderer Teil der rüfungsordnung für den Studiengang Lebensmittelverpackungstechnologie

4 Nr. 7/ 2007 vom Verkündungsblatt der FHH Seite 2 von Anlage B der rüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Lebensmittelverpackungstechnologie Erster Studienabschnitt 1 des Bachelor-Studiengangs Lebensmittelverpackungstechnologie Modul Art rüfungsanforderungen Art der Studienaufwand Bezeichnung / (, W, rüfleistung SWS Abkürzung W) Faktor Credits Mathematisch-statistische - Mathematik 1 Klausur 7 Grundlagen 1 / BV-B-MS1 - Statistik 1 h Anlage B1 Faktor der Modulnote /10 - Informatik 1 hysikalisch-technische - hysik u. Meßtechnik 1 10/10 Grundlagen 1 / BV-B-T1 2h, 1/ Allgemeine Werkstoffkunde 1,h, / - Technisches Zeichnen - Entwurf, 1/ Allgemeine Chemie - Allgemeine Chemie 1 Klausur, h /10 / BV-B-ACm - Allgemeine Chemie 2 1 Bzgl. detaillierter rüfungsanforderungen sowie der notwendigen Voraussetzungen wird auf das Modulhandbuch verwiesen. 1. Änderung der O des Bachelor-Studiengangs Lebensmittelverpackungstechnologie Seite von10

5 Nr. 7/ 2007 vom Verkündungsblatt der FHH Seite von Mikrobiologische Grundlagen - Allgemeine /10 / BV-B-MiG Mikrobiologie 1h, 1/2 - Allgemeine - mündliche Mikrobiologie rüf., 1/2 raktikum - exp. Arbeit (Voraus. für Teiln. an Klausur) Kommunikation 1 - Fremdsprachen 1 - mündliche /10 / BV-B-Ko1 rüf., 2/ - wissenschaftl. Arbeiten - mündliche rüf., 1/ Mathematisch-statistische - Mathematik 2 Klausur /10 Grundlagen 2 / BV-B-MS2 - Statistik 2 h - Informatik 2 1. Änderung der O des Bachelor-Studiengangs Lebensmittelverpackungstechnologie Seite von10

6 Nr. 7/ 2007 vom Verkündungsblatt der FHH Seite von hysikalisch-technische - hysik u. Meßtechnik 2 9/10 Grundlagen 2 / BV-B-T2 2h, 1/2 9 - Grundlagen der Thermodynamik h, 1/2 Betriebswirtschaftslehre - BWL Klausur, h 7 /10 / BV-B-BWL - BWL raktikum Kommunikation 2 - Fremdsprachen 2 - mündliche /10 / BV-B-Ko2 rüfung, - räsentationstechnik 2/ - mündliche rüfung, 1/ 1. Änderung der O des Bachelor-Studiengangs Lebensmittelverpackungstechnologie Seite von10

7 Nr. 7/ 2007 vom Verkündungsblatt der FHH Seite von Zweiter Studienabschnitt 2 des Bachelor-Studiengangs Lebensmittelverpackungstechnologie Modul Bezeichnung / Abkürzung Art (, W, W) rüfungsanforderungen Art der rüfleistung Faktor Studienaufwand SWS Credits Chemie - Chemie 1 2h, / BV-B-CH - Chemie 2 / Anlage B2 Faktor der Modulnote /10 - mündl. rüfung, 1/ Mikrobiologie / BV-B-Mik - Mikrobiologie 2h, /10 - Mikrobiologie 1 raktikum - exp. Arbeit (Voraus. für Teilnahme an Klausur) 2 Bzgl. detaillierter rüfungsanforderungen sowie der notwendigen Voraussetzungen wird auf das Modulhandbuch verwiesen. 1. Änderung der O des Bachelor-Studiengangs Lebensmittelverpackungstechnologie Seite 7 von10

8 Nr. 7/ 2007 vom Verkündungsblatt der FHH Seite von Verfahrenstechnik / BV-B-VT - Mechanische 10/10 Verfahrenstechnik 1,h, 1/ Thermische Verfahrenstechnik 1,h, ½ Konstruktion 1 / M-G-1 Konstruktionsgrundlagen Klausur, Entwurf Lebensmittelrecht / BV-B-LEV - Lebensmittelrecht Klausur 2 1h 2 rojektmanagement rojektmanagement Hausarbeit 2 / BV-B-M 2 Design-Grundlagen 1 - Farbe Hausarbeit / DM-UE-01 - Material - Form - Bild ersonalwirtschaft ersonalführung Klausur / BV-B/M-W Arbeitsrecht 1h+1h, 1/2, 1/2 Konstruktion 2 / M-G-17 Maschinenelemente 1 Klausur u. mündl. rüf. Design-Theorie und Methodik Medien, Kommunikation, Klausur 2h, / DM-BV-1 Text Hausarbeit, Typografie Referat /10 2/10 2/10 /10 /10 /10 /10 1. Änderung der O des Bachelor-Studiengangs Lebensmittelverpackungstechnologie Seite von10

9 Nr. 7/ 2007 vom Verkündungsblatt der FHH Seite 7 von Grundlagen der ackstoffe, Grundlagen der h, 9 10/10 ackmittel und ackhilfsmittel für Lebensmittel / BV-B-GM ackstoffe, ackmittel und ackhilfsmittel für Lbm. / 10 - Referat, 1/ Grundlagen der Abfülltechnologie / BV-B-GAT Grundlagen der Abfülltechnologie Klausur, 2h /10 Spezielle ackstoffe, Spezielle ackstoffe, h, 9/10 ackmittel und ackhilfsmittel für Lebensmittelverpackungen ackmittel und ackhilfsmittel für Lebens- / 9 / B-BV-ML mittelverpackungen - Hausarbeit, 1/ Abfülltechnologie und anla- Abfülltechnologie und Klausur, 2h /10 gen für Lebensmittel / BV-B- -anlagen für Lebensmittel ATL Verpackungsrecht/Systemop- Verpackungsrecht / /10 timierung / BV-B-VRS Systemoptimierung 1,h, 1/2 - Mündl. rüf., 1/2 Allgemeine Lebens- Allgemeine Klausur 2 /10 mitteltechnologie / BV-B-AL Lebensmitteltechnologie 1,h 1. Änderung der O des Bachelor-Studiengangs Lebensmittelverpackungstechnologie Seite 9 von10

10 Nr. 7/ 2007 vom Verkündungsblatt der FHH Seite von Innovationsmanagement W - Statistische Methoden Referat /10 / BV-B/M-Im - roduktentwicklung oder - Sensorik mündliche rüfung Managementsysteme W - Umweltmanagement Klausur /10 / BV-B/M-Ms - Ökobilanz 1h+0,h+0,h, - Qualitätsmanagement 1/2, 1/, 1/ Konstruktion / M-G-1 W Maschinenelemente 2 und Klausur u. /10 Konstruktionsübung 1 mündl. rüf. rojektarbeit / BV-B-RO W rojektarbeit - Referat, 1/2 2 /10 - Mündl. rüf., 1/2 Entwurf / DM-D-1-01 W Entwurf Entwurf 2 2/10 2 Milchtechnologie 1 / BV-B- W Milchtechnologie 1 Klausur /10 MT1 h raxisphase rojektspezifisch Bericht und 1 1/10 / BV-B-ra räsentation Bachelorarbeit / BV-B-BA Arbeitsspezifisch - Bachelorarbeit, 1/2 12 1/10 - räsentation und Kolloqu., 1/2 1. Änderung der O des Bachelor-Studiengangs Lebensmittelverpackungstechnologie Seite 10 von10

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