Internationales Donaufest Ulm/Neu-Ulm 2014 Markt der Donaustädte und -regionen MARKTORDNUNG
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- Reinhold Dittmar
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1 Internationales Donaufest Ulm/Neu-Ulm 2014 Markt der Donaustädte und -regionen MARKTORDNUNG Inhalt 1. Veranstalter Termin und Marktzeiten Allgemeine Vorschriften Bewerbung Fristen Gebühren Arbeitsrecht Finanz - und Steuervorschriften Vorschriften des Veranstalters... 3 Standplatzierung:... 3 Anfahrt auf das Gelände:... 3 Auf- und Abbau der Stände:... 3 Technische Vorschriften:... 4 Stromanschlüsse/Beleuchtung:... 4 Propangasflaschen:... 4 Sauberkeit/Müllentsorgung: Kontakt während der Marktzeiten Haftung... 5 ANHANG FÜR ESSENSSTÄNDE ANHANG FÜR KUNSTHANDWERKSSTÄNDE 1
2 Internationales Donaufest Ulm/Neu-Ulm 2014 Markt der Donaustädte und regionen MARKTORDNUNG Diese Marktordnung dient dem geregelten Ablauf auf dem Markt der Donaustädte und -regionen im Rahmen des Internationalen Donaufestes und sie gilt für alle Marktbetreiber. Bei der Teilnahme am Markt der Donaustädte- und regionen als Marktbetreiber sind die allgemein geltenden Vorschriften, insbesondere die Gewerbeordnung, die Preisauszeichnungsverordnung, das Lebensmittel-, Hygiene-, Gaststätten- und Baurecht zu beachten. 1. Veranstalter: Donaubüro gemeinnützige GmbH, Kronengasse 4/3, Ulm. 2. Termin und Marktzeiten: , Eröffnung am um 17:00 Uhr, danach von Fr.-So. von 11:00 Uhr bis 24:00 Uhr und von Mo.-Do. 11:00 Uhr bis 23:00 Uhr, von 11:00 bis 18:00 Uhr. 3. Allgemeine Vorschriften: Die Teilnahme am Markt der Donaustädte und regionen ist durch die Darstellung und den Verkauf der donaubezogenen Waren in den Bereichen Kunsthandwerk und Gastronomie inkl. Getränken möglich. Es dürfen keine Industriewaren an den Ständen verkauft werden. 4. Bewerbung: Die Bewerbung kann: - online über die Webseite - per an die Adresse info@donaubuero.de - schriftlich an Donaubüro gemeinnützige GmbH, Kronengasse 4/3, Ulm oder - per Fax Nr , erfolgen. Das Anmeldeformular (Anlage 1a/Anlage 1b sowie Anlage 3) kann man dem Internet ( entnehmen oder beim Donaubüro anfordern. Durch das Donaubüro erhalten die Bewerber eine Bestätigung über den Eingang der Bewerbung. Die Auswahl aus den Bewerbungen trifft der Veranstalter. Eine Zu- oder Absage zur Teilnahme am Markt erhalten die Bewerber nach Prüfung der Unterlagen. Darauf erfolgt das Unterzeichnen eines Vertrages über die Teilnahme am Markt der Donaustädte - und regionen. 5. Fristen: Die Bewerbung mit den erforderlichen Unterlagen hat bis zu erfolgen. 6. Gebühren: Die Gebühren für die Teilnahme an dem Markt sind in der Anlage 2 zu finden. 2
3 7. Arbeitsrecht: Für in Deutschland lebende Arbeitnehmer gelten die Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland. Ansonsten gelten die Vorschriften des Heimatlandes der Marktbetreiber. Für die in Deutschland ansässigen Marktbetreiber gilt: Die Marktbetreiber sind verpflichtet, ihr gesamtes Personal während der Donaufestzeit ordnungsgemäß über die deutsche Zentrale Rentenversicherung in Würzburg anzumelden. Der Nachweis über die ordnungsgemäße Anmeldung des Standpersonals (Minijob, Angestellte etc.) sowie der Sozialversicherungsnachweis sind im Stand aufzubewahren. 8. Finanz - und Steuervorschriften: Alle Marktbetreiber haben die Steuervorschriften der Bundesrepublik Deutschland zu beachten. Marktbetreiber müssen bei dem für Sie zuständigen Finanzamt angemeldet sein und ihre Umsätze dort melden. Für Standbetreiber aus dem Ausland sind für die Umsatzsteuer folgende Finanzämter zuständig: - Bulgarien: Finanzamt Neuwied, Augustastraße 70, Neuwied, Tel.: Kroatien: Finanzamt Kassel-Hofgeismar, Altmarkt 1, Kassel, Tel.: Moldawien: Finanzamt Berlin Neukölln, Thiemannstraße 1, Berlin, Tel.: Österreich: Finanzamt München, Deroystraße 6, München, Tel.: Rumänien: Finanzamt Chemnitz-Süd, Paul-Bertz-Straße 1, Chemnitz, Tel.: Serbien: Finanzamt Berlin Neukölln, Thiemannstraße 1, Berlin, Tel.: Slowakei: Finanzamt Chemnitz-Süd, Paul-Bertz-Straße 1, Chemnitz, Tel.: Ukraine: Finanzamt Magdeburg, Tessenowstraße 10, Magdeburg, Tel.: Ungarn: Zentralfinanzamt Nürnberg, Thomas-Mann-Straße 50, Nürnberg, Tel.: Marktbetreiber sind verpflichtet, ein Umsatzsteuerheft zu führen und dieses bei eventuellen Kontrollen des Finanzamtes vorzuweisen. Ein Umsatzsteuerheft kann bei der Umsatzsteuervoranmeldungsstelle des zuständigen Finanzamtes beantragt werden. Weitere Informationen zur Führung des Umsatzsteuerheftes sowie zur Befreiung von der Führung des Steuerheftes können bei dem zuständigen Finanzamt erfragt werden. 9. Vorschriften des Veranstalters: Standplatzierung: Die Standplatzzuteilung erfolgt ausschließlich durch den Veranstalter. Vorher geäußerte Platzwünsche werden, soweit möglich, berücksichtigt, ein Anspruch besteht jedoch nicht. Den Anweisungen des Veranstalters ist Folge zu leisten. Die Zahl der Teilnehmer ist durch die Größe des Geländes beschränkt. Anfahrt auf das Gelände: Die Anfahrt auf das Gelände ist nur mit dem Berechtigungsschein des Veranstalters möglich. Der Berechtigungsschein soll bei dem Veranstalter beantragt werden. An Festivaltagen ist das Befahren des Festivalgeländes nur zum Be-/Entladen und zur Bestückung der Stände bis 10:45 Uhr möglich. Danach müssen die Fahrzeuge vom Festivalgelände entfernt werden. Das Abstellen von Fahrzeugen zum Parken ist auf dem gesamten Festivalgelände untersagt. Auf- und Abbau der Stände: Aufbauzeiten vor dem Donaufest: Do ab 12:00 Uhr bis Fr , 16:00 Uhr. Abbau ab So , 18:00 Uhr. 3
4 Täglich ist der Stand ab Uhr bis mindestens 22:00 Uhr zu besetzen. Ab 24:00 Uhr ist auf dem Markt Nachtruhe. Ein vorzeitiger Abbau oder Schließung des Standes während der Marktzeiten ist nur wetterbedingt nach Absprache mit der Festivalleitung möglich. Den Vorgaben der Auf und Abbauteams ist Folge zu leisten. Beschilderung: An die Verkaufsstände sind an gut sichtbarer Stelle der Vor- und Nachname sowie die Anschrift des Marktbetreibers anzubringen. Die Schilder mit dieser Information werden vom Veranstalter zur Verfügung gestellt. Technische Vorschriften: Stände, an den mit Feuer gearbeitet werden soll, müssen vorher gesondert angemeldet werden. An diesen Ständen muss der Betreiber einen zugelassenen Feuerlöscher vorhalten. Zur Versorgung wird vom Veranstalter ein Stromzugang und ein Wasser-/Abwasseranschluss gestellt. Wasser und Strom werden nach Verbrauch abgerechnet. Stromanschlüsse/Beleuchtung: Der Veranstalter stellt den Marktbetreibern die Beleuchtung und eine Stromentnahmestelle im Stand bereit. Dabei wird standardmäßig von einer Schukosteckdose von 220 Volt mit einer Absicherung von 16 Ampere ausgegangen, d.h. es stehen 3,5 Kilowatt zur Verfügung. Die Kunsthandwerksstände werden mit Lichtketten von Stand zu Stand beleuchtet. Kraftstrom oder höhere Leistung (mehr als 3,5 KW) müssen beim Veranstalter angemeldet werden. Nach dem Aufbau geäußerte Wünsche können nicht mehr berücksichtigt werden. Aufgrund technischer Vorgaben kann Strom nur in begrenzter Leistung zur Verfügung gestellt werden. Nach verbindlicher Zusage ist dem Veranstalter eine vollständige Auflistung der zum Einsatz kommenden Geräte mit deren Leistungsangabe (Kilowatt) und nötiger Stromversorgung (230 Volt, 400 Volt) abzugeben. Siehe das Formular Technische Angaben IDF 2014 (Anlage 2). Die selbst mitgebrachten Stromverteilungen müssen den VDE-Richtlinien entsprechen. Eigene Verteiler/Mehrfachsteckdosen - insbesondere im Bereich von Spülen müssen von Marktbetreibern feuchtigkeitsgeschützt verpackt und verlegt werden. Dafür ist das entsprechende Verpackungsmaterial (Plastikfolie, Isolierband etc.) mitzubringen. Die Verteiler/Mehrfachsteckdosen dürfen nicht dem Regen ausgesetzt werden. Die Markbetreiber müssen vor der Veranstaltung alle Kabel, Steckdosen, Verteiler und Geräte rechtzeitig auf Unversehrtheit prüfen und bei Bedarf defektes Material austauschen. Propangasflaschen: Wärmeerzeuger müssen mit Gas betrieben werden. Der Veranstalter kann die Propangasflaschen für die Marktbetreiber bereithalten und gegen eine Gebühr zur Verfügung stellen. Die Vorbestellung der Gasflaschen soll in das Formular Technische Angaben IDF 2014 (Anlage 3) eingetragen werden. Die Marktbetreiber können die Propangasflaschen auch selber besorgen. Sauberkeit/Müllentsorgung: Die Marktbetreiber sind verpflichtet: - tagsüber den Stand, die Tische und Stühle in Ordnung zu halten; - dafür zu sorgen, dass Papier und anderes leichtes Material nicht verweht werden; - den anfallenden Müll zu entsorgen. 4
5 Der Müll muss von den Marktbetreibern getrennt werden: - Essensreste separat - Restmüll separat - Glas separat - Papier separat - Dosen, Kunststoffe (gelber Sack) separat Die gelben Säcke und Mülltonnen für Essensabfälle für Gäste werden vom Veranstalter zur Verfügung gestellt. Die Marktbetreiber auf der Ulmer Seite müssen täglich die Mülltonnen an ihrem Stand und zusätzlichen anfallenden Müll in Müllsäcken o.ä. an der Müllstation am Saumarkt bis 11:00 Uhr entleeren und entsorgen. Dort befinden sich auch Sammelcontainer für Wertstoffe und Restmüll. Die Marktbetreiber auf der Neu-Ulmer Seite müssen täglich die Mülltonnen an Ihrem Stand und zusätzlichen anfallenden Müll in Müllsäcken o.ä. an der vom Veranstalter ausgewiesenen Müllstation bis 11:00 Uhr entleeren und entsorgen. Im Bereich der Stände muss die Müllentsorgung bis 11:00 abgeschlossen sein. Bei Zuwiderhandlung wird der Müll vom Veranstalter kostenpflichtig entfernt. 10. Kontakt während der Marktzeiten: Während des Donaufestes ist das Organisations-Büro unter Tel.: +49 (0) zu erreichen. 11. Haftung: Die Marktbetreiber haften für von Ihnen verursachten Personen- und Sachschäden. Als Gewerbetreibende sind sie nicht in der pauschalen Veranstalterhaftpflicht der Städte Ulm und Neu-Ulm enthalten. Der Veranstalter haftet nicht für Personen- und Sachschäden. Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass die Marktbetreiber die deutschen und die entsprechenden zoll- und steuerrechtlichen Vorschriften einzuhalten und die entsprechenden Unterlagen mitzuführen haben. Bei Kontrollen sind diese vorzuweisen, da sonst Bußgelder verhängt werden können. Bei weiteren Fragen bezüglich der Bewerbung und der Teilnahme am Markt der Donaustädte und regionen kann man sich an den Veranstalter wenden. Kontakt: Donaubüro gemeinnützige GmbH Haus der Donau Kronengasse 4/ Ulm Deutschland Tel.: Fax: info@donaubuero.de 5
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