WELTWEIT SPENDEN. Einfach sicher!

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "WELTWEIT SPENDEN. Einfach sicher!"

Transkript

1 WELTWEIT SPENDEN Einfach sicher!

2 GRENZENLOS SPENDEN Die DSZ International Giving Foundation vereinfacht grenzüberschreitendes Spenden und begleitet Sie beim Erkennen und Überwinden bürokratischer Hürden. Sie fördert das vom Spender vorgeschlagene Projekt im Ausland und wickelt alle notwendigen administrativen und steuerlichen Aufgaben und Pflichten ab. So unterstützt die DSZ International Giving Foundation Unternehmen, Privatpersonen, Stiftungen und Vereine bei ihrem gemeinnützigen Engagement im Ausland ohne großen Verwaltungsaufwand, rechtssicher und in Deutschland steuerlich abzugsfähig. Spenden ins Ausland sind mit besonderen rechtlichen und steuerlichen Anforderungen verbunden so versagt der deutsche Steuergesetzgeber den Spendenabzug an Organisationen außerhalb Europas. Selbst innerhalb der EU sind Spenden zwar grundsätzlich abzugsfähig, in der Praxis gelingt dies aber nur mit einem für Spender und Empfänger in der Regel unverhältnismäßigen Aufwand. Aus diesem Grund hat der Stifterverband die DSZ International Giving Foundation gegründet. Sie verfolgt alle in Deutschland als gemeinnützig anerkannten Zwecke. Spenden an sie sind daher steuerlich abzugsfähig. Spender haben die Möglichkeit, über die DSZ International Giving Foundation zweckgebunden eine von ihnen vorgeschlagene Organisation im Ausland steuerbegünstigt zu unterstützen, sofern sie die Fördervoraussetzungen der DSZ International Giving Foundation erfüllt.

3 WAS WIR TUN Wir unterstützen Ihr gemeinnütziges Engagement im Ausland und bieten im Einzelnen folgenden Service: PRÜFEN Wir prüfen jede ausländische Körperschaft vor einer Förderung auf die Einhaltung aller geltenden Gemeinnützigkeitsregelungen. Dazu fordern wir Unterlagen wie die Satzung und behördliche sowie steuerliche Nachweise ein und lassen diese ggf. in die deutsche Amtssprache übersetzen. Die Registrierung neuer zu fördernder Einrichtungen erfolgt bequem über unser Online-Formular. FÖRDERN Sofern alle rechtlichen und steuerlichen Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie auf eines unserer Euro- oder USD-Konten spenden; mit diesem Betrag fördern wir sodann zeitnah Ihre Wunschorganisation. ZUWENDUNGSBESTÄTIGUNG Nach Abwicklung des Spendentransfers erhalten Sie zeitnah eine in Deutschland gültige Zuwendungsbestätigung, die Sie für Ihre Steuererklärung verwenden können. BERICHTSPFLICHTEN Auslandsförderungen unterliegen der erhöhten Mittelverwendungsnachweispflicht. Die DSZ International Giving Foundation kümmert sich um die Erbringung aller erforderlichen Nachweise.

4 IHRE VORTEILE VORTEILE FÜR SPENDER:» Ausstellung einer Zuwendungsbestätigung für Ihre Steuererklärung» Einholung von Nachweisen über die ordnungsgemäße Mittelverwendung VORTEILE FÜR EMPFÄNGER-ORGANISATIONEN:» Schnelle und rechtssichere Abwicklung» Wir bauen Brücken zwischen ausländischen Organisationen und deutschen Spendern» Deutsche Spender erhalten dieselben Steuervorteile wie bei der Unterstützung gemeinnütziger Organisationen innerhalb Deutschlands Inhaltliche Unterstützung der Spender der DSZ International Giving Foundation kann in Kooperation mit den Programmen ExperTS und EZ-Scout erfolgen, die im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) durchgeführt werden.

5 KONTAKT Martin Vögerl Stiftungsmanager, Stiftungsberater (DSA) T martin.voegerl@stifterverband.de DSZ INTERNATIONAL GIVING FOUNDATION Deutsches Stiftungszentrum (DSZ) Widenmayerstraße München VORSTAND RA Erich Steinsdörfer, Geschäftsführer und Vorsitzender der Geschäftsleitung des Deutschen Stiftungszentrums RA Dr. Stefan Stolte, Mitglied der Geschäftsleitung des Deutschen Stiftungszentrums und Leiter des Bereichs Stiftungsmanagement STIFTUNGSRAT RA Prof. Dr. Andreas Schlüter, Generalsekretär des Stifterverbandes

6 DSZ INTERNATIONAL GIVING FOUNDATION Deutsches Stiftungszentrum Widenmayerstraße München T

Finanzamt Bergheim Eine Vortrag von Frau Kurth und Herrn Müller. Die Besteuerung von gemeinnützigen Vereinen

Finanzamt Bergheim Eine Vortrag von Frau Kurth und Herrn Müller. Die Besteuerung von gemeinnützigen Vereinen Eine Vortrag von Frau Kurth und Herrn Müller Die Besteuerung von gemeinnützigen Vereinen Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes vom 21.03.2013 unter anderem: Erhöhung des Steuerfreibetrages (sog. Übungsleiterpauschale)

Mehr

DSZ - International Giving Foundation. 1 - Name, Rechtsform. DSZ International Giving Foundation.

DSZ - International Giving Foundation. 1 - Name, Rechtsform. DSZ International Giving Foundation. Satzung in der Fassung vom 10. April 2015 Seite 1 1 - Name, Rechtsform (1) Die Stiftung führt den Namen DSZ International Giving Foundation. (2) Sie ist eine nichtrechtsfähige Stiftung in der Verwaltung

Mehr

Satzung: Freunde der Residenzstadt Königs Wusterhausen. Freunde der Residenzstadt Königs Wusterhausen

Satzung: Freunde der Residenzstadt Königs Wusterhausen. Freunde der Residenzstadt Königs Wusterhausen Satzung: Freunde der Residenzstadt Königs Wusterhausen 1 (Name, Sitz) 1. Der Verein führt den Namen: Freunde der Residenzstadt Königs Wusterhausen 2. Der Sitz des Vereins ist Königs Wusterhausen 3. Er

Mehr

Stiften: Anlässe Ziele Wege

Stiften: Anlässe Ziele Wege Stiften: Anlässe Ziele Wege RA Erich Steinsdörfer Verein für Bonner Stiftungen DSZ Deutsches Stiftungszentrum im Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft, Essen 1. Dezember 2007 Maecenas Freund des

Mehr

Satzung Freunde der Residenzstadt Königs Wusterhausen. Freunde der Residenzstadt Königs Wusterhausen

Satzung Freunde der Residenzstadt Königs Wusterhausen. Freunde der Residenzstadt Königs Wusterhausen Satzung Freunde der Residenzstadt Königs Wusterhausen 1 (Name, Sitz) 1. Der Verein führt den Namen: Freunde der Residenzstadt Königs Wusterhausen 2. Der Sitz des Vereins ist Königs Wusterhausen 3. Er soll

Mehr

Steuerliche Anreize für gemeinwohlorientiertes Engagement Privater

Steuerliche Anreize für gemeinwohlorientiertes Engagement Privater Beispielbild Steuerliche Anreize für gemeinwohlorientiertes Engagement Privater Univ.-Prof. Dr. Markus Heintzen Staat Erwerbs- gesellschaft Abgaben Zivil- gesellschaft steuerbare Leistungen bürgerschaftliches

Mehr

Die gemeinnützige Stiftung und ihre steuerliche Behandlung. RA Dr. jur. Stefan Stolte Braunschweig, 20. Juni 2013

Die gemeinnützige Stiftung und ihre steuerliche Behandlung. RA Dr. jur. Stefan Stolte Braunschweig, 20. Juni 2013 Die gemeinnützige Stiftung und ihre steuerliche Behandlung RA Dr. jur. Stefan Stolte Braunschweig, 20. Juni 2013 DSZ - Deutsches Stiftungszentrum Essen Berlin Hamburg München Stifterverband DSZ 1920 gegründet,

Mehr

Internationale Aspekte

Internationale Aspekte Internationale Aspekte Aktuelles für steuerbegünstigte Organisationen Katharina Fink Seite 2 Mögliche Konstellationen 1) Inbound: Tätigkeit von ausländischen gemeinnützigen Körperschaften im In- und Ausland

Mehr

Stiften Spenden. für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Behinderung. Stiftung Lebenshilfe München

Stiften Spenden. für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Behinderung. Stiftung Lebenshilfe München Stiften Spenden für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Behinderung Stiftung Lebenshilfe München Stiftung Lebenshilfe München: Stiften Spenden für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Behinderung.

Mehr

Libanonstiftung der Gemeinschaft junger Malteser

Libanonstiftung der Gemeinschaft junger Malteser Libanonstiftung der Gemeinschaft junger Malteser Satzung vom 24. April 2008 Stiftungszentrum Präambel Die Gemeinschaft junger Malteser (GjM) ist eine geistliche Gemeinschaft junger Menschen in rechtlicher

Mehr

Gemeinnützigkeitsentbürokratisierungsgesetz (GEG)

Gemeinnützigkeitsentbürokratisierungsgesetz (GEG) Gemeinnützigkeitsentbürokratisierungsgesetz (GEG) Die Bundesregierung will das Ehrenamt weiter stärken und gemeinnützigen Organisationen ein höheres Maß an Rechts- und Planungssicherheit geben. Der am

Mehr

Bürgerstiftung Mittleres Wiesental der Sparkasse Schopfheim-Zell. Gut für die Menschen!

Bürgerstiftung Mittleres Wiesental der Sparkasse Schopfheim-Zell. Gut für die Menschen! Bürgerstiftung Mittleres Wiesental der Sparkasse Schopfheim-Zell Gut für die Menschen! Bürgerstiftung Mittleres Wiesental der Sparkasse Schopfheim-Zell Gut für die Menschen! Ein gutes Gefühl Was ist eine

Mehr

Banken & Stiftungen. Recht Steuern Organisation. Lutz Engelsing Marcus Geschwandtner Olaf Lüke

Banken & Stiftungen. Recht Steuern Organisation. Lutz Engelsing Marcus Geschwandtner Olaf Lüke Taschenbücher für GELD BANK BÖRSE Lutz Engelsing Marcus Geschwandtner Olaf Lüke Banken & Stiftungen Recht Steuern Organisation Mit allen steuerlichen Änderungen durch das Gesetz zur weiteren Stärkung des

Mehr

Stiftungsgründung Motivation für Privatpersonen und Unternehmer

Stiftungsgründung Motivation für Privatpersonen und Unternehmer Stiftungsgründung Motivation für Privatpersonen und Unternehmer Dr. Ambros Schindler Leiter DSZ Deutsches Stiftungszentrum im Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft, Essen Motive von Privatperson

Mehr

Neuerliche Vergünstigungen im Gemeinnützigkeitssteuerrecht

Neuerliche Vergünstigungen im Gemeinnützigkeitssteuerrecht Neuerliche Vergünstigungen im Gemeinnützigkeitssteuerrecht nutzen I. Ausgangslage Am 28.03.2013 ist das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Das Gesetz nimmt neben

Mehr

JAHRESVERSAMMLUNG Berlin 24. Mai 2018

JAHRESVERSAMMLUNG Berlin 24. Mai 2018 JAHRESVERSAMMLUNG 2018 Berlin 24. Mai 2018 JAHRES- VERSAMMLUNG Festveranstaltung 24. Mai 2018 18:30 21:30 Uhr AXICA 10117 Berlin Der Stifterverband lädt seine Mitglieder, Förderer, Stifter, Partner und

Mehr

TRANSPARENZ LEICHT GEMACHT. Webinar-Reihe Fit in 10 Schritten

TRANSPARENZ LEICHT GEMACHT. Webinar-Reihe Fit in 10 Schritten TRANSPARENZ LEICHT GEMACHT Webinar-Reihe Fit in 10 Schritten Fit in 10 Schritten Transparente Rechnungslegung Ein Webinar-Angebot im Rahmen des Projekts Transparenzleicht-gemacht des Deutschen Spendenrats

Mehr

Satzung der Stiftung der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Baden-Württemberg

Satzung der Stiftung der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Baden-Württemberg Satzung der Stiftung der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Baden-Württemberg 1 Name, Rechtsform, Sitz Die Stiftung führt den Namen Stiftung der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung

Mehr

TRANSPARENZ LEICHT GEMACHT. Webinar-Reihe Fit in 10 Schritten

TRANSPARENZ LEICHT GEMACHT. Webinar-Reihe Fit in 10 Schritten TRANSPARENZ LEICHT GEMACHT Webinar-Reihe Fit in 10 Schritten Fit in 10 Schritten Gemeinnütziges Steuerrecht Ein Webinar-Angebot im Rahmen des Projekts Transparenzleicht-gemacht des Deutschen Spendenrats

Mehr

Fördern ohne Risiko Grundlagen des Gemeinnützigkeitsrechts

Fördern ohne Risiko Grundlagen des Gemeinnützigkeitsrechts Fördern ohne Risiko Grundlagen des Gemeinnützigkeitsrechts Sascha Voigt de Oliveira, Rechtsanwalt / Steuerberater Berlin, 20. Januar 2006 TAX 1 Agenda Einleitung Grundsätze des Gemeinnützigkeitsrechts

Mehr

s Stiftung für das Markgräflerland. Sparkasse Markgräflerland Gut für die Region

s Stiftung für das Markgräflerland. Sparkasse Markgräflerland Gut für die Region s Stiftung für das Markgräflerland. Sparkasse Markgräflerland Über unsere Stiftung informieren wir Sie gerne persönlich in unseren Geschäftsstellen oder im Internet unter www.spk-mgl.de/stiftungen SpkMgl2007

Mehr

Hessisches Ministerium der Finanzen. 6. Mittelhessischer Stiftungstag Aktuelles aus dem Steuerrecht

Hessisches Ministerium der Finanzen. 6. Mittelhessischer Stiftungstag Aktuelles aus dem Steuerrecht Hessisches Ministerium der Finanzen 6. Mittelhessischer Stiftungstag 2016 Aktuelles aus dem Steuerrecht Überblick 1. Zeitnahe Mittelverwendung (verbrauchbares Vermögen, Verbrauchsstiftung etc.) 2. Hessenweite

Mehr

Zweifelsfragen im Zusammenhang mit 60 Abs. 1 Satz 2 AO und der in der Anlage zu 60 AO enthaltenen Mustersatzung für gemeinnützige Körperschaften

Zweifelsfragen im Zusammenhang mit 60 Abs. 1 Satz 2 AO und der in der Anlage zu 60 AO enthaltenen Mustersatzung für gemeinnützige Körperschaften An das Bundesministerium der Finanzen Wilhelmstraße 97 10117 Berlin Düsseldorf, 3. März 2010 515 Zweifelsfragen im Zusammenhang mit 60 Abs. 1 Satz 2 AO und der in der Anlage zu 60 AO enthaltenen Mustersatzung

Mehr

wahren ist einfach. ist einfach. Wenn man mit der Nospa Nord-Ostsee Stiftung etwas Bleibendes schafft. nospa.de

wahren ist einfach. ist einfach. Wenn man mit der Nospa Nord-Ostsee Stiftung etwas Bleibendes schafft. nospa.de Werte wahren ist einfach. wahren ist einfach. Wenn man mit der Nospa Nord-Ostsee Stiftung etwas Bleibendes schafft. nospa.de Überdauert die Zeit. Unverändert unverzichtbar. Stiftungen gibt es bereits seit

Mehr

Satzung der Evangelischen Gemeinschaftsstiftung Bocholt kirchliche Gemeinschaftsstiftung für die Ev. Kirchengemeinde Bocholt

Satzung der Evangelischen Gemeinschaftsstiftung Bocholt kirchliche Gemeinschaftsstiftung für die Ev. Kirchengemeinde Bocholt Satzung Gemeinschaftsstiftung Bocholt SaStKgBocholt 4566 Satzung der Evangelischen Gemeinschaftsstiftung Bocholt kirchliche Gemeinschaftsstiftung für die Ev. Kirchengemeinde Bocholt Vom 21. September 2005

Mehr

Vom 13. März 2006 (KABl S. 300) Änderungen

Vom 13. März 2006 (KABl S. 300) Änderungen Satzung Stiftung Kinder- Jugendarbeit Herscheid SaStKiJuKGHers 4070 Satzung der Stiftung Stiftung zur Förderung der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in Herscheid kirchliche Gemeinschaftsstiftung für

Mehr

Die Gründung eines Fördervereins Rechtliche und steuerliche Besonderheiten

Die Gründung eines Fördervereins Rechtliche und steuerliche Besonderheiten Die Gründung eines Fördervereins Rechtliche und steuerliche Informationsveranstaltung des Landessportverbandes Schleswig-Holstein e. V. 17. November 2009 Reinhard Take Steuerberater 13.11.2009, 1, TMP

Mehr

Herzlich Willkommen. zum. 1. Non-Profit-Dialog

Herzlich Willkommen. zum. 1. Non-Profit-Dialog Non Profit Dialog 26.05.2011 Herzlich Willkommen zum 1. Non-Profit-Dialog Seite 2 Steuer- und Seite 3 Steuer- und Steuerliche Haftungstatbestände für Vereinsorgane Vertreterhaftung für Steuerschulden Veranlasserhaftung

Mehr

STEUERLICHE SPENDENABZUGS- FÄHIGKEIT BEI FEUERWEHREN

STEUERLICHE SPENDENABZUGS- FÄHIGKEIT BEI FEUERWEHREN STEUERLICHE SPENDENABZUGS- FÄHIGKEIT BEI FEUERWEHREN Für den Dienstgebrauch Spendenabzug Seit 2009 eingeschränkter Begünstigtenkreis: Erweiterung dieses Kreises ab 2012 auch Feuerwehren nunmehr begünstigt

Mehr

Geltende Fassung der Satzung Änderung zu VV 23 Änderung der Satzung zu VV 25 1 Name und Sitz. 1 Name und Sitz

Geltende Fassung der Satzung Änderung zu VV 23 Änderung der Satzung zu VV 25 1 Name und Sitz. 1 Name und Sitz Seite 1 von 6 Geltende Fassung der Satzung Änderung zu VV 23 Änderung der Satzung zu VV 25 1 Name und Sitz 1 Name und Sitz 1 Name und Sitz (1) Die Stiftung führt den Namen Kinder- und Jugendstiftung (2)

Mehr

Satzung der Evangelischen Stiftung Verl, kirchliche Gemeinschaftsstiftung für die Kirchengemeinde Verl

Satzung der Evangelischen Stiftung Verl, kirchliche Gemeinschaftsstiftung für die Kirchengemeinde Verl Evangelische Stiftung Verl SaStVerl 3590 Satzung der Evangelischen Stiftung Verl, kirchliche Gemeinschaftsstiftung für die Kirchengemeinde Verl Vom 23. August 2007 (KABl. 2007 S. 299) Inhaltsübersicht

Mehr

Stiftungssatzung Via Nova Kirchliche Gemeinschaftsstiftung der Ev. Versöhnungs- Kirchengemeinde Rheda-Wiedenbrück

Stiftungssatzung Via Nova Kirchliche Gemeinschaftsstiftung der Ev. Versöhnungs- Kirchengemeinde Rheda-Wiedenbrück Satzung Stiftung Via Nova Rheda-Wiedenbrück SaStVNReWi 3577 Stiftungssatzung Via Nova Kirchliche Gemeinschaftsstiftung der Ev. Versöhnungs- Kirchengemeinde Rheda-Wiedenbrück Vom 15. Januar 2008 (KABl.

Mehr

- 1 - Bürgerstiftung Stadt Weinsberg

- 1 - Bürgerstiftung Stadt Weinsberg - 1 - STADT WEINSBERG LANDKREIS HEILBRONN Bürgerstiftung Stadt Weinsberg Aufgrund 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Stadt Weinsberg am 3. Juni 2008 folgende Änderung der

Mehr

Die Münchner Sparkassen-Altenhilfe Stiftung der Stadtsparkasse München fördert:

Die Münchner Sparkassen-Altenhilfe Stiftung der Stadtsparkasse München fördert: Die fördert: Die Errichtung und Unterhaltung von Altenwohnheimen, Altersheimen und Pflegeheimen für Münchner Bürger Ambulante Pflege-, Versorgungs- und Besuchsdienste sowie Betreuungsleistungen und Beratungsstellen

Mehr

Förderverein Europas Challenge e.v. Satzung

Förderverein Europas Challenge e.v. Satzung Förderverein Europas Challenge e.v. Satzung 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Förderverein Europas Challenge e.v. Der Verein soll in das Vereinsregister in Göttingen eingetragen werden. Er hat

Mehr

Steuerbegünstigte Zwecke ( 10b EStG); Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements vom 10. Oktober 2007; Anwendungsschreiben

Steuerbegünstigte Zwecke ( 10b EStG); Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements vom 10. Oktober 2007; Anwendungsschreiben BMF 18. 12. 2008 IV C 4 - S 2223/07/0020 BStBl 2009 I S. 16 Steuerbegünstigte Zwecke ( 10b EStG); Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements vom 10. Oktober 2007; Anwendungsschreiben

Mehr

Vom 30. September 2002 (KABl S. 32) Änderungen

Vom 30. September 2002 (KABl S. 32) Änderungen Satzung Agape-Stiftung Petri-KG-Herford SaStAgPeKGHerf 3849 Satzung für die Agape Stiftung (aus dem Nachlass Dieter Ernstmeier), kirchlich-diakonische Gemeinschaftsstiftung für die evangelisch- reformierte

Mehr

1 Name und Sitz des Vereins 2 Aufgaben und Zweck des Vereins 3 Gemeinnützigkeit des Vereins 4 Mitgliedschaft

1 Name und Sitz des Vereins 2 Aufgaben und Zweck des Vereins 3 Gemeinnützigkeit des Vereins 4 Mitgliedschaft 1 Name und Sitz des Vereins Der am 11.01.2018 gegründete Verein hat seinen Sitz in Nandlstadt. Er führt den Namen Initiative NandlstadtElternFürKinder. 2 Aufgaben und Zweck des Vereins (1) Der Verein verfolgt

Mehr

Überblick über die Begrifflichkeit des Stiftens und Spendens

Überblick über die Begrifflichkeit des Stiftens und Spendens Stabsstelle Fundraising Erzbischöfliches Generalvikariat Köln, Marzellenstr. 32, 50668 Köln, Stabsstelle Fundraising in Kirchengemeinden Tel.: 0221-1642 1326 Fax: 0221-1642-1323 email: wolfgang.bender@erzbistumkoeln.de

Mehr

gültig mit der Eintragung in das Vereinsregister am 25. Februar 1992, geändert am , , und

gültig mit der Eintragung in das Vereinsregister am 25. Februar 1992, geändert am , , und Förderverein für Schülerarbeit im EJW. e.v. Satzung gültig mit der Eintragung in das Vereinsregister am 25. Februar 1992, geändert am 23.01.1999, 14.02.2004, 19.02.2005 und 16.02.2008 1 Name, Sitz (1)

Mehr

Satzung. der. Stiftung Klinikum Worms. 1 Name, Rechtsform, Sitz, Treuhänderschaft. Stiftung Klinikum Worms.

Satzung. der. Stiftung Klinikum Worms. 1 Name, Rechtsform, Sitz, Treuhänderschaft. Stiftung Klinikum Worms. Satzung der Stiftung Klinikum Worms 1 Name, Rechtsform, Sitz, Treuhänderschaft (1) Die Stiftung führt den Namen: Stiftung Klinikum Worms. (2) Die Stiftung Worms ist eine unselbständige, treuhänderische

Mehr

(1) Die Stiftung führt den Namen:

(1) Die Stiftung führt den Namen: Satzung 1 Name, Rechtsform (1) Die Stiftung führt den Namen: Kinderschutz im Zentrum (2) Sie ist eine nicht rechtsfähige Stiftung in der Verwaltung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Kinderschutz-Zentren

Mehr

Aussteller (Bezeichnung und Anschrift der inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts oder der inländischen öffentlichen Dienststelle)

Aussteller (Bezeichnung und Anschrift der inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts oder der inländischen öffentlichen Dienststelle) Anlagenverzeichnis: Anlage 1: Muster für Geldzuwendungen an inländische juristische Personen des öffentlichen Rechts Anlage 2: Muster für Sachzuwendungen an inländische juristische Personen des öffentlichen

Mehr

Förderverein Heckengäuschule Wiernsheim e. V. Satzung. VR 536, Amtsgereicht Maulbronn 1/5

Förderverein Heckengäuschule Wiernsheim e. V. Satzung. VR 536, Amtsgereicht Maulbronn 1/5 Förderverein Heckengäuschule Wiernsheim e. V. Satzung VR 536, 75430 Amtsgereicht Maulbronn 1/5 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1.1 Der Verein trägt den Namen Förderverein Heckengäuschule Wiernsheim e.v.. 1.2

Mehr

SPENDENORDNUNG Start ggmbh

SPENDENORDNUNG Start ggmbh SPENDENORDNUNG Start ggmbh 1 Grundsätze (1) Spenden sind freiwillige und unentgeltliche Wertabgaben in Form von Geld oder Sachzuwendungen. (2) Sie werden ohne Ausnahme nur für gemeinnützige Zwecke gemäß

Mehr

Satzung. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Satzung. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Satzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Knorr-Bremse Global Care e.v. Der Verein hat seinen Sitz in München. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 2 Zweck des Vereins Der Verein verfolgt

Mehr

JOHANNITER-HILFSGEMEINSCHAFT Rostock der Mecklenburgischen Genossenschaft des Johanniterordens SATZUNG. - Stand 30.

JOHANNITER-HILFSGEMEINSCHAFT Rostock der Mecklenburgischen Genossenschaft des Johanniterordens SATZUNG. - Stand 30. JOHANNITER-HILFSGEMEINSCHAFT Rostock der Mecklenburgischen Genossenschaft des Johanniterordens SATZUNG - Stand 30. November 2011 - 2 1 (Präambel) Die Johanniter-Hilfsgemeinschaft ist ein Hilfswerk des

Mehr

Förderverein Grüne Lunge Köln

Förderverein Grüne Lunge Köln Satzung vom 02.05.2016 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen: Förderverein Grüne Lunge Köln Der Verein hat seinen Sitz in Köln Er ist im Vereinsregister eingetragen. 2 Zweckbestimmung

Mehr

Vorab per . Oberste Finanzbehörden der Länder

Vorab per  . Oberste Finanzbehörden der Länder MDg Christoph Weiser Unterabteilungsleiter IV C POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin

Mehr

Bundesrat hat am Ehrenamtsstärkungsgesetz (EhrenamtStG) zugestimmt; ab Verkündung ist dieses teilweise rückwirkend ab 1.1.

Bundesrat hat am Ehrenamtsstärkungsgesetz (EhrenamtStG) zugestimmt; ab Verkündung ist dieses teilweise rückwirkend ab 1.1. Bundesrat hat am 1.3.2013 Ehrenamtsstärkungsgesetz (EhrenamtStG) zugestimmt; ab Verkündung ist dieses teilweise rückwirkend ab 1.1.2013 in Kraft Das EhrenamtStG soll das zivilgesellschaftliche Engagement

Mehr

Satzung. (Stand: August 2011) der. Stiftung der Gemeinde Lemwerder. Name, Rechtsform, Sitz, Geschäftsjahr. Stiftung der Gemeinde Lemwerder

Satzung. (Stand: August 2011) der. Stiftung der Gemeinde Lemwerder. Name, Rechtsform, Sitz, Geschäftsjahr. Stiftung der Gemeinde Lemwerder Satzung (Stand: August 2011) der Stiftung der Gemeinde Lemwerder 1 Name, Rechtsform, Sitz, Geschäftsjahr (1) Die Stiftung führt den Namen Stiftung der Gemeinde Lemwerder (2) Die Stiftung ist eine rechtsfähige

Mehr

Stiftung des Deutschen Caritasverbandes. Stiftungssatzung

Stiftung des Deutschen Caritasverbandes. Stiftungssatzung CARITAS-STIFTUNG DEUTSCHLAND Stiftung des Deutschen Caritasverbandes Stiftungssatzung Mit Genehmigung durch das Ministerium für Kultur, Jugend und Sport Baden Württemberg (Erlaß Az.: Ki-0562.3-09/1 vom

Mehr

Satzung des Fördervereins Städtische KiTa Rhade e.v. Am Stuvenberg 40, Dorsten-Rhade

Satzung des Fördervereins Städtische KiTa Rhade e.v. Am Stuvenberg 40, Dorsten-Rhade Satzung des Fördervereins Städtische KiTa Rhade e.v. Am Stuvenberg 40, 46286 Dorsten-Rhade 1 Name und Sitz des Vereins 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Städtische KiTa Rhade e.v.". 2. Er wurde

Mehr

Satzung für die Ev. Stiftung Obernbeck, kirchliche Gemeinschaftsstiftung für die Ev.-Luth. Kirchengemeinde Obernbeck

Satzung für die Ev. Stiftung Obernbeck, kirchliche Gemeinschaftsstiftung für die Ev.-Luth. Kirchengemeinde Obernbeck Satzung Ev. Stiftung Obernbeck SaStObHf 3877 Satzung für die Ev. Stiftung Obernbeck, kirchliche Gemeinschaftsstiftung für die Ev.-Luth. Kirchengemeinde Obernbeck Vom 22. August 2006 (KABl. 2006 S. 193)

Mehr

SATZUNG 1. Name und Sitz. Der Verein führt den Namen SEEDS. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt danach den Zusatz e.v..

SATZUNG 1. Name und Sitz. Der Verein führt den Namen SEEDS. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt danach den Zusatz e.v.. SATZUNG 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen SEEDS Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt danach den Zusatz e.v.. Der Sitz des Vereins ist Lichtenberger Weg 6 in 72070 Tübingen.

Mehr

Satzung der Stiftung Dr. Jürgen und Sonja Oehlschläger. 1 Name, Sitz, Rechtsform

Satzung der Stiftung Dr. Jürgen und Sonja Oehlschläger. 1 Name, Sitz, Rechtsform Satzung der Stiftung Dr. Jürgen und Sonja Oehlschläger 1 Name, Sitz, Rechtsform (1) Die Stiftung führt den Namen Dr. Jürgen und Sonja Oehlschläger (2) Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen

Mehr

Satzung der Evangelischen Stiftung Nettelstedt, kirchliche Gemeinschaftsstiftung für die Ev.-Luth. Kirchengemeinde Nettelstedt

Satzung der Evangelischen Stiftung Nettelstedt, kirchliche Gemeinschaftsstiftung für die Ev.-Luth. Kirchengemeinde Nettelstedt Gemeinschaftsstiftung Kirchengemeinde Nettelstedt SaStKGNett 4034 Satzung der Evangelischen Stiftung Nettelstedt, kirchliche Gemeinschaftsstiftung für die Ev.-Luth. Kirchengemeinde Nettelstedt Vom 15.

Mehr

VERBAND DER CHINESISCH-SCHULEN DEUTSCHLANDS e.v. SATZUNG

VERBAND DER CHINESISCH-SCHULEN DEUTSCHLANDS e.v. SATZUNG VERBAND DER CHINESISCH-SCHULEN DEUTSCHLANDS e.v. 1. Name, Sitz und Geschäftsjahr SATZUNG 1.1 Der Verein führt den Namen Verband der Chinesisch-Schulen Deutschlands e.v.. 1.2 Der Verein hat seinen Sitz

Mehr

Satzung der Stiftung Lebendige Steine Stiftung der Ev. Kirchengemeinde Ummeln

Satzung der Stiftung Lebendige Steine Stiftung der Ev. Kirchengemeinde Ummeln Satzung Stiftung Lebendige Steine Kirchengemeinde Ummeln SaStLSUm 3585 Satzung der Stiftung Lebendige Steine Stiftung der Ev. Kirchengemeinde Ummeln Vom 22. Mai 2006 (KABl. 2006 S. 152) Änderungen Lfd.

Mehr

eingetragen im Vereinsregister Bonn am S a t z u n g

eingetragen im Vereinsregister Bonn am S a t z u n g eingetragen im Vereinsregister Bonn am 23.6.2010 S a t z u n g Die Menschen unserer Zeit sind vor die Aufgabe gestellt, alle Kräfte in den Dienst von Friedenssicherung, sozialem Fortschritt und demokratischer

Mehr

Satzung LUDWIG - ERHARD - STIFTUNG BONN

Satzung LUDWIG - ERHARD - STIFTUNG BONN Satzung LUDWIG - ERHARD - STIFTUNG BONN 1 Name, Rechtsform und Sitz Der Verein führt den Namen Ludwig-Erhard-Stiftung e.v. Er hat die Rechtsform eines eingetragenen Vereins und ist in das Vereinsregister

Mehr

Kirchliche Gemeinschaftsstiftung Senfkorn der Evangelischen Kirchengemeinde Bad Driburg

Kirchliche Gemeinschaftsstiftung Senfkorn der Evangelischen Kirchengemeinde Bad Driburg Er erzählte ihnen ein weiteres Gleichnis und sagte: Mit dem Himmelreich ist es wie mit einem Senfkorn, das ein Mann auf seinen Acker säte. Es ist das kleinste von allen Samenkörnern; sobald es aber hochgewachsen

Mehr

STIFTUNG PREUSSISCHE SEEHANDLUNG

STIFTUNG PREUSSISCHE SEEHANDLUNG Präambel Das Land Berlin, vertreten durch den Senator für Kulturelle Angelegenheiten, errichtete anlässlich der Liquidation der Preußischen Staatsbank (Seehandlung) - gegründet am 14. Oktober 1772 - unter

Mehr

- 1 - Muster Satzung einer steuerbegünstigten Stiftung - mit einem Organ - Satzung der... 1 Name, Rechtsform, Sitz

- 1 - Muster Satzung einer steuerbegünstigten Stiftung - mit einem Organ - Satzung der... 1 Name, Rechtsform, Sitz - 1 - Muster Satzung einer steuerbegünstigten Stiftung - mit einem Organ - Erläuterungen hierzu unter Allgemeines: Die Stiftungssatzung Soll die Stiftung nicht nur gemeinnützige Zwecke verfolgen, sondern

Mehr

Umweltstiftung Niedersachsen. Mehr Naturschutz. So schützen Sie unser schönes Niedersachsen!

Umweltstiftung Niedersachsen. Mehr Naturschutz. So schützen Sie unser schönes Niedersachsen! Umweltstiftung Niedersachsen Mehr Naturschutz So schützen Sie unser schönes Niedersachsen! Die Niedersächsische Bingo-Umweltstiftung im Portrait: Die Ursprünge der Stiftung liegen in der Niedersächsischen

Mehr

Satzung für die Evangelische Stiftung Beckum kirchliche Gemeinschaftsstiftung für die Evangelische Kirchengemeinde Beckum

Satzung für die Evangelische Stiftung Beckum kirchliche Gemeinschaftsstiftung für die Evangelische Kirchengemeinde Beckum Satzung Stiftung Ev. Kirchengemeinde Beckum SaStBeckum 3560 Satzung für die Evangelische Stiftung Beckum kirchliche Gemeinschaftsstiftung für die Evangelische Kirchengemeinde Beckum Vom 12. Februar 2007

Mehr

Satzung der Evangelischen Stiftung St. Nikolaus, kirchliche Gemeinschaftsstiftung für die Ev.-Luth. Kirchengemeinde Gehlenbeck

Satzung der Evangelischen Stiftung St. Nikolaus, kirchliche Gemeinschaftsstiftung für die Ev.-Luth. Kirchengemeinde Gehlenbeck Satzung Stiftung St. Nikolaus Gehlenbeck SaStNiGeh 4020 Satzung der Evangelischen Stiftung St. Nikolaus, kirchliche Gemeinschaftsstiftung für die Ev.-Luth. Kirchengemeinde Gehlenbeck Vom 26. September

Mehr

Update Gemeinnützigkeit Stiftungsrecht Spendenrecht

Update Gemeinnützigkeit Stiftungsrecht Spendenrecht Inhaltsverzeichnis Nr. 1-5/2009 Update Nr. 1-5/2009 Nr. 1/2009: Änderungen hinsichtlich der Satzungsanforderungen gemeinnütziger Körperschaften Nr. 2/2009: Steuerliche Abzugsfähigkeit von Spenden an gemeinnützige

Mehr

Satzung der Nierenhofer Stiftung Kirchliche Gemeinschaftsstiftung für die Evangelische Kirchengemeinde Nierenhof

Satzung der Nierenhofer Stiftung Kirchliche Gemeinschaftsstiftung für die Evangelische Kirchengemeinde Nierenhof Satzung Nierenhofer Stiftung SaStKGNierenh 3767 Archiv Satzung der Nierenhofer Stiftung Kirchliche Gemeinschaftsstiftung für die Evangelische Kirchengemeinde Nierenhof Vom 26. Mai 2003 (KABl. 2003 S. 358)

Mehr

STIFTUNG HIMMEL FAHRTS KIRCHE PASING

STIFTUNG HIMMEL FAHRTS KIRCHE PASING STIFTUNG HIMMEL FAHRTS KIRCHE PASING In der Verantwortung für ihre geistlichen und sozialen Aufgaben und zur Ermutigung in einer Zeit der finanziellen Krise hat die Gemeinde der evangelischen Himmelfahrts

Mehr

Verfassung 1. 1 Name, Rechtsform, Sitz. 2 Stiftungszweck

Verfassung 1. 1 Name, Rechtsform, Sitz. 2 Stiftungszweck Verfassung 1 1 Name, Rechtsform, Sitz (1) Die Stiftung führt den Namen Stiftung der Frankfurter Sparkasse. 2 (2) Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts. (3) Sie hat ihren Sitz in Frankfurt

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung Bundesrat Drucksache 160/03 (Beschluss) 14.03.03 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung A. Zielsetzung Nach bisherigem Recht (seit 1. Januar 2001) setzt die

Mehr

natur.kindergarten.rottal-inn e.v.

natur.kindergarten.rottal-inn e.v. Informationen und Nachweise für Spenden und Zuwendungen Allgemeines Der Verein Naturkindergarten Rottal-Inn e.v. freut sich immer über Geld- und Sachspenden und ist als gemeinnütziger Verein in der Lage

Mehr

Satzung des Mukoviszidose Fördervereins Halle (Saale) e.v. vom

Satzung des Mukoviszidose Fördervereins Halle (Saale) e.v. vom Satzung des Mukoviszidose Fördervereins Halle (Saale) e.v. vom 06.10.2009 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen Mukoviszidose Förderverein Halle (Saale) e.v. (2) Der Verein hat seinen

Mehr

Satzung Stiftung OlympiaNachwuchs Baden-Württemberg

Satzung Stiftung OlympiaNachwuchs Baden-Württemberg Satzung Stiftung OlympiaNachwuchs Baden-Württemberg 1 Name, Sitz, Rechtsform (1) Die Stiftung führt den Namen: "OlympiaNachwuchs Baden-Württemberg". Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen

Mehr

Schlecht und Partner Schlecht und Collegen. NON Profit / Gemeinnützigkeit

Schlecht und Partner Schlecht und Collegen. NON Profit / Gemeinnützigkeit Schlecht und Partner Schlecht und Collegen NON Profit / Gemeinnützigkeit Wir über uns Schlecht und Partner sind erfahrene Wirtschaftsprüfer und Steuerberater. Unsere Partnerschaft stützt sich auf eine

Mehr

Zuwendungen an Stiftungen unter Vorbehalt

Zuwendungen an Stiftungen unter Vorbehalt Zuwendungen an Stiftungen unter Vorbehalt Frankfurt am Main: 19. Mai 2015 Rudolf Herfurth Rechtsanwalt Seite 2 Möglichkeiten: Errichtung einer unselbstständigen Stiftung Bildung eines Fonds Auflösende

Mehr

Stiftung zur Förderung der Erforschung von Ersatzund Ergänzungsmethoden zur Einschränkung von Tierversuchen. Satzung

Stiftung zur Förderung der Erforschung von Ersatzund Ergänzungsmethoden zur Einschränkung von Tierversuchen. Satzung Stiftung zur Förderung der Erforschung von Ersatzund Ergänzungsmethoden zur Einschränkung von Tierversuchen Satzung in der Fassung vom 21. März 1986 mit den Änderungen durch die Beschlüsse des Stiftungsrates

Mehr

Satzung des Fördervereins Großweiler Kinder Tausendfüssler

Satzung des Fördervereins Großweiler Kinder Tausendfüssler Satzung des Fördervereins Großweiler Kinder Tausendfüssler 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Großweiler Kinder Tausendfüssler Er soll in das Vereinsregister eingetragen

Mehr

Satzung. Stiftung Lebenshilfe Lüdenscheid

Satzung. Stiftung Lebenshilfe Lüdenscheid Satzung Stiftung Lebenshilfe Lüdenscheid In der Fassung vom 11.10.2018 1, Name, Rechtsform, Sitz der Stiftung (1) Die Stiftung führt den Namen Stiftung Lebenshilfe Lüdenscheid. (2) Sie ist eine rechtsfähige

Mehr

Stiftungsgründung, Erben und Vererben

Stiftungsgründung, Erben und Vererben Stiftungsgründung, Erben und Vererben Dr. Jörg Henze, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater, HENZE ENDERS & PARTNER 1 Gliederung A. Der Stiftungsbegriff B. Die Rechtsformwahl Stiftung C. Zivilrechtliche Grundlagen

Mehr

Satzung Chaos Consulting beschlossen durch die Mitgliederversammlung am

Satzung Chaos Consulting beschlossen durch die Mitgliederversammlung am Satzung Chaos Consulting beschlossen durch die Mitgliederversammlung am 07.02.2015 Präambel Die Informationsgesellschaft unserer Tage ist ohne Computer nicht mehr denkbar. Die Einsatzmöglichkeiten der

Mehr

Satzung der evangelischen Stiftung Neuenhäusen

Satzung der evangelischen Stiftung Neuenhäusen Satzung der evangelischen Stiftung Neuenhäusen 1 Name, Rechtsform Die Stiftung führt den Namen Evangelische Stiftung Neuenhäusen Sie ist eine kirchliche Stiftung des öffentlichen Rechts in der Verwaltung

Mehr

Gesellschaft zur Förderung des Planetariums Stuttgart und der Sternwarte Welzheim e.v.

Gesellschaft zur Förderung des Planetariums Stuttgart und der Sternwarte Welzheim e.v. Gesellschaft zur Förderung des Planetariums Stuttgart und der Sternwarte Welzheim e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Satzung (1) Der Verein trägt den Namen Gesellschaft zur Förderung des Planetariums

Mehr

Reisen mit Rollstuhl e.v.

Reisen mit Rollstuhl e.v. Reisen mit Rollstuhl e.v. Satzung 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Reisen mit Rollstuhl. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.v.. Der Sitz des Vereins

Mehr

IG Messler Kerb e.v. Vereinssatzung

IG Messler Kerb e.v. Vereinssatzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1) Der Verein trägt den Namen IG Messler Kerb e.v. 2) Der Verein hat seinen Sitz in 64409 Messel. 3) Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne

Mehr

Bundesministerium der Finanzen Bonn, 18. November 1999

Bundesministerium der Finanzen Bonn, 18. November 1999 Bundesministerium der Finanzen Bonn, 18. November 1999 - Dienstsitz Bonn - IV C 4 S 2223 211/99 ( Geschäftszeichen bei Antwort bitte angeben ) Telefon: (0 18 88) 6 82-47 24 (02 28) 6 82-47 24 oder über

Mehr

Satzung der Stiftung Technische Universität Bergakademie Freiberg

Satzung der Stiftung Technische Universität Bergakademie Freiberg Satzung der Stiftung Technische Universität Bergakademie Freiberg in treuhänderischer Verwaltung der Technischen Universität Bergakademie Freiberg (1) Die Stiftung führt den Namen 1 Name, Rechtsform, Geschäftsjahr

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Bibliografische Informationen digitalisiert durch

Inhaltsverzeichnis. Bibliografische Informationen  digitalisiert durch Inhaltsverzeichnis Erstes Kapitel: Die Besteuerung von Sportvereinen 1 A) Allgemeines 1 B) Vereinsformen 2 I. Rechtsfähiger Verein 3 II. Nichtrechtsfähiger Verein 3 III. Regionale Untergliederungen 4 IV.

Mehr

Satzung der Vereins Lazos de amistad Bänder der Freundschaft

Satzung der Vereins Lazos de amistad Bänder der Freundschaft Satzung der Vereins Lazos de amistad Bänder der Freundschaft 1 (Name und Sitz) Der Verein führt den Namen Lazos de amistad Bänder der Freundschaft. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und

Mehr

Satzung der Lighthouse Foundation Stiftung für die Meere und Ozeane. Präambel

Satzung der Lighthouse Foundation Stiftung für die Meere und Ozeane. Präambel Satzung der Lighthouse Foundation Stiftung für die Meere und Ozeane Präambel Der Errichtung der Lighthouse Foundation liegt die Überzeugung des Stifters zugrunde, dass die Bedeutung der Meere und Ozeane

Mehr

Inhaltsverzeichnis 1 Die Stiftungslandschaft in Deutschland 2 Allgemeines über Stiftungen

Inhaltsverzeichnis 1 Die Stiftungslandschaft in Deutschland 2 Allgemeines über Stiftungen Inhaltsverzeichnis 1 Die Stiftungslandschaft in Deutschland.............................. 1 1.1 Stiftungsboom in Deutschland................................... 1 1.1.1 Stiftungsreformen......................................

Mehr

Satzung Freundeskreis der Kolping Stiftung Litauen

Satzung Freundeskreis der Kolping Stiftung Litauen Satzung Freundeskreis der Kolping Stiftung Litauen 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Freundeskreis der Kolping Stiftung Litauen. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden.

Mehr

Satzung des Vereins. Brücke Starnberg e.v. vom geändert am

Satzung des Vereins. Brücke Starnberg e.v. vom geändert am Satzung des Vereins Brücke Starnberg e.v. vom 22.09.1980 geändert am 10.05.2012 Satzung des Vereins Brücke Starnberg e.v. Vom 22. September 1980 geändert am 10. Mai 2012 Name, Sitz und Rechtsform 1 ( 1

Mehr

Problematik des gemeinnützigen Vereins und der Ausstellung von Spendenbescheinigungen

Problematik des gemeinnützigen Vereins und der Ausstellung von Spendenbescheinigungen Problematik des gemeinnützigen Vereins und der Ausstellung von Spendenbescheinigungen Elda Wolf-Klemm Diplom-Finanzwirtin (FH) Gründung Gründungsversammlung Einigung der Gründer über die Vereinssatzung

Mehr

Herzlich Willkommen zum Themenabend - Ehrenamt stärken -

Herzlich Willkommen zum Themenabend - Ehrenamt stärken - Herzlich Willkommen zum Themenabend - Ehrenamt stärken - am 23. März 2017 in Huisheim, Sualafeldhalle Impulsreferat zum Ehrenamt MdL Wolfgang Fackler Rechtliche Hilfe für das Ehrenamt Joachim Fackler Stellv.

Mehr

Satzung. (errichtet am 23. Juni 1989, mit Änderungen vom 1. März 1990) 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

Satzung. (errichtet am 23. Juni 1989, mit Änderungen vom 1. März 1990) 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Arbeitskreis der Hochschullehrer für Messtechnik e.v. Satzung (errichtet am 23. Juni 1989, mit Änderungen vom 1. März 1990) 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Die Vereinigung führt den Namen Arbeitskreis der

Mehr