Sponsoringbericht. Berichtzeitraum: 1. Januar bis 31. Dezember 2015

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1 Sponsoringbericht Bericht über die Annahme und Verwendung von Beträgen aus Sponsoring, Werbung, Spenden und mäzenatischen Schenkungen zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben der Stadt Berichtzeitraum: 1. Januar bis 31. Dezember 2015 Magistrat der Stadt Stadtkämmerei Abteilung Zentrale Finanzen Postfach , 27524

2 2 1. Einleitung Der Magistrat beschloss in seiner Sitzung am , die ana loge Anwendung der Verwaltungsvorschrift über die Annahme und Verwendung von Beträgen a us Sponsoring, Werbung, Spenden und mäzenatischen Schenkungen zur Finanzierung öf fentlicher Aufgaben der Freien Hansestadt Bremen vom für seine Zuständig keit. Die zunächst befristet geltende Anwendung der Vorschrift bis Ende 2012 wurde durch Magistratsbeschluss vom über den hinaus entfristet. Danach sind Leistungen Dritter an die öffentliche Verwaltung in Form von Geld oder geldwerten Vorteilen ab einer Höhe von gegenüber der Öff entlichkeit offen zu legen. Veröffentlicht werden Angaben zum Leistungsgeber (soweit nicht An onymität gefordert wurde), der Name des Empfängers, die Höhe der Mittel bzw. der wirtschaftl iche Wert der Leistung, die Art, die Form und der Zweck der Leistung sowie die Höhe d er eventuellen Folgekosten und die erbrachte Gegenleistung. Der Sponsoringbericht dokumentiert, in welchem Umfang sich Dritte an der Erfüllung öffentlicher Aufgaben beteiligen. 2. Begriffe Die Leistungen Dritter an die öffentliche Verwaltung in F orm von Geld oder eines geldwerten Vorteils werden je nach Art der vereinbarten Gegenleistung unte rschieden in Sponsoring, Werbung, Spenden und mäzenatischen Schenkungen. - Sponsoring ist die Leistung von Geld oder einer geldwerten Leistung durch eine natürliche oder juristische Person mit wirtschaftlichen Interessen, di e neben dem Motiv zur Förderung einer Maßnahme oder öffentlichen Einrichtung auch andere Interessen verfolgt. Beim Sponsoring kommt es auf eine Profilierung in der Öf fentlichkeit über das gesponserte Produkt oder Projekt an (Imagegewinn, Steigerung d er Unternehmens- oder Marktbekanntheit). - Werbung sind Leistungen in Form von Geld oder geldwerten L eistungen eines Unternehmens oder einer unternehmerisch orientierten Privatperson für die Verbreitung von Werbebotschaften durch die Verwaltung, wenn es ausschließli ch um die Erreichung eigener Kommunikationsziele Imagegewinn, Verkaufsförderun g oder Produktinformation des Unternehmens oder der Privatperson geht. - Spenden sind Leistungen durch Dritte (z.b. Privatpersonen oder Un ternehmen) in Form von Geld oder geldwerter Leistung, bei denen das Motiv d er Förderung der jeweiligen Behörde oder Einrichtung dominant ist. Bei Spenden w ird keine Gegenleistung erwartet. - Mäzenatische Schenkungen sind Leistungen durch Dritte (z.b. Privat personen, Stiftungen oder Unternehmen) in Form von Geld oder geldwerten Le istungen, die ausschließlich uneigennützige Ziele verfolgen und denen es nu r um die Förderung des öffentlichen Zwecks geht. Die Verwaltungsvorschrift gilt für alle Ämter, Betriebe und Eigenb etriebe der Stadt unmittelbar. In der Verwaltungsvorschrift wird unter I. Absat z 2, öffentlichen Unternehmen die Anwendung derselben empfohlen. Insbesondere sowei t sie in ausgegliederter Form öffentliche Aufgaben wahrnehmen und si e Empfänger von Zuwendungen in Form von Sponsoring, Spenden oder mäzenatischen Schenkungen sind.

3 3 3. Ergebnisse Die Stadtkämmerei hat die Ämter, Betriebe und Eigenbetriebe um Me ldung entsprechend der Berichtspflicht der Verwaltungsvorschrift gebeten. Den öffent lichen Unternehmen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen, wurde empfohlen, auch ent sprechende Meldungen abzugeben. Der Sponsoringbericht beruht auf den von den Ämtern, Betrieben, Eigenbetrieben und Unternehmen gemeldeten Daten, welche in einer tabellarischen Übersicht nach Leistungsempfängern geordnet zusammengeführt wurden. Veröffentlicht werden der Name des Empfängers, der Leistungsgeber, die Art, die Form, die Summe/Wert der Le istung, die Folgekosten und die erbrachte Gegenleistung. Soweit bei Spendern und Mä zenen der Wunsch nach Anonymität bestand, wurde dem entsprochen. Darüber hinaus werden beim Stadttheater auch nur die Namen der Sponsoren ohne gleichzeitige Nennung der Summe/Wert der Leistung veröffentlicht, wenn dies aufgrund vertraglicher Verpflicht ung vereinbart wurde. Magistratsbeschluss vom : Der Magistrat beschließt, dass das Stad ttheater im Rahmen der Berichtspflicht über den Erhalt von Beträgen aus dem Bereich Spo nsoring im Rahmen einer Ausnahmeregelung von der VV, Abschnitt VI, künftig nur die N amen der Sponsoren ohne gleichzeitige Nennung der Beträge der Stadtkämmerei mitteilen muss. Die Einzelleistungen sind in der Anlage dargestellt. Anlage: Tabellarische Übersicht der Leistungen ab einer Höhe von 5.000

4 4 Meldungen der Ämter und Unternehmen für das Jahr 2015 Empfänger/in der Leistung Dienststelle/Einrichtungen Schulamt Leistungsgeber ** Name, Wohnsitz Grundschulen Bürgerstiftung Schulische Dienste Weser-Elbe Sparkasse Schulische Dienste er Entsorgungsgesellschaft Schulische Dienste Unternehmensverbände Land Bremen Stadttheater Stadttheater Weser-Elbe Sparkasse Stadttheater Bremerhavekreis Volksbanken im Land- Cuxhaven und Stadttheater Stadttheater Stadttheater Kulturamt Kulturamt Theater-Förderverein Theater-Förderverein ÖVB-Versicherungen Sparda Bank Hannover Stiftung, Hannover Gartenbauamt Gartenbauamt Weser-Elbe Sparkasse Art und Zweck der Leistung Form der Leistung Summe/Wert der Leistung in Spende für Schulfrühstück Finanzmittel ~7.017 Folgekosten Spende für Projekt Cybermobbing Finanzmittel Spende für Jugend forscht Finanzmittel Spende für Jugend forscht Finanzmittel Gegenleistung z.b. Nennung des Firmennamens Sponsoring Theaterproduktionen Finanzmittel * Keine Namensnennung, Anzeigen Sponsoring Theaterproduktionen Finanzmittel * Keine Namensnennung, bis zu 20 Freikarten Zuschuss zum JUP! Junges Theater Finanzmittel Namensnennung im Pferdestall Zuschüsse für Produktionen, Finanzmittel Namensnennung Werbemaßnahmen Sponsoring JUP! Junges Theater Namensnennung im Pferdestall Spende für die Veranstaltung Lange Nacht der Kultur 2015 Spende aus dem Zweckertrag des Lotteriesparens Finanzmittel Nennung des Firmennamens im Flyer für das Musikfest, Artikel in der NZ, Werbefahne im Bürgerpark

5 5 Empfänger/in der Leistung Dienststelle/Einrichtungen Feuerwehr Feuerwehr Leistungsgeber ** Name, Wohnsitz ÖVB- Versicherungen, Bremen Eurogate GmbH & Co. KG, Bremen BLG LOGISTICS GROUP AG & Co. KG, Bremen bremenports GmbH & Co. KG, Bremen German Dry Docks GmbH & Co. KG, Lürssen Werft GmbH & Co. KG, Bremen Senvion Holding GmbH, Hamburg BVT GmbH & Co. KG Falck Safety Services, Weser-Elbe Sparkasse Art und Zweck der Leistung Spende (FW- Fahrzeuganhänger, versch. feuerwehrtechnische Geräte) Form der Leistung Sachleistung Summe/Wert der Leistung in Folgekosten Betriebskosten Gegenleistung z.b. Nennung des Firmennamens Finanzmittel Finanzmittel Finanzmittel Finanzmittel keine keine Darstellung des Unternehmenslogos auf einer Sponsorenwand im Eingangsbereich, Darstellung des Unternehmenslogos auf der Tischkarte, Auslage von Informationsbroschüren in einem betreuten Infobereich, Nennung bei der Begrüßung.

6 6 Empfänger/in der Leistung Dienststelle/Einrichtungen Amt für Familie, Jugend und Frauen Spendenfonds Kinderfreundliches Spendenfonds Kinderfreundliches Mobile Spielbetreuung Leistungsgeber ** Name, Wohnsitz Skrodolis Stiftung, Weser-Elbe Sparkasse Stiftung Sparda Bank Hannover, Hannover Art und Zweck der Leistung Form der Leistung Summe/Wert der Leistung in Spende Finanzmittel Spende Finanzmittel Spende Finanzmittel Folgekosten Folgekosten werden anfallen Gegenleistung z.b. Nennung des Firmennamens * Beträge werden aufgrund von vertraglichen Vereinbarungen nicht öffentlich gemacht ** (Name, Wohnort/Firmensitz, ohne Straßennennung, beim Spendern und Mäzenen ggf. Hinweis auf Anonym)

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