Einladung zur ordentlichen Generalversammlung

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1 Einladung zur ordentlichen Generalversammlung 2016 Donnerstag 12. Mai Uhr Kultur- und Kongresszentrum Luzern Europaplatz Luzern Türöffnung um Uhr THE WAY TO MAKE IT

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3 Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre Mit dem Entscheid der Nationalbank, den Mindestkurs für den Euro aufzuheben, begann das Jahr 2015 mit einem Paukenschlag. Er zwang die ganze Organisation, die neuen Rahmenbedingungen zu analysieren und zeitnah Massnahmen zur Schadensbegrenzung auszuarbeiten und umzusetzen. Dies ist unseres Erachtens sehr gut gelungen. Wir können trotz dem widrigen Umfeld wiederum auf ein sehr erfolgreiches Jahr zurückblicken. Darüber hinaus haben wir mit dem Entscheid, die Business Unit Medtech in andere Hände zu übergeben, die Weichen für die Komax Gruppe neu gestellt. Damit wird sich die Komax Gruppe künftig auf ihr Kerngeschäft fokussieren. Dieses bietet zahlreiche Opportunitäten, die wir mit dem Ziel eines weiteren profitablen Wachstums wahrnehmen werden. Der konsolidierte Umsatz der Komax Gruppe erhöhte sich um 1.4% auf CHF Mio. Währungseinflüsse belasteten das Wachstum mit 3.0%. Das Betriebsergebnis (EBIT) erreichte CHF 46.7 Mio. (2014: CHF 48.1 Mio.). Die EBIT- Marge lag bei 12.7%. Die Währungseinflüsse betrugen hier 1.5 Prozentpunkte. Das Gruppenergebnis nach Steuern erhöhte sich auf CHF 29.2 Mio. (2014: CHF 27.7 Mio.), womit sich das unverwässerte Ergebnis pro Aktie auf CHF 8.00 (2014: CHF 7.64) erhöhte. Die finanzielle Verfassung der Komax Gruppe ist unverändert äusserst solid. Am Bilanzstichtag lag die Eigenkapitalquote bei 71.0%. Der freie Cashflow erreichte hohe CHF 24.5 Mio. (2014: CHF 14.4 Mio.). Das Nettoguthaben erhöhte sich auf CHF 34.4 Mio. (2014: CHF 29.2 Mio.). Angesichts der erfreulichen Ertragsentwicklung, der komfortablen Eigenkapitalausstattung sowie der guten Perspektiven beantragt der Verwaltungs - rat der Generalversammlung eine Erhöhung der Ausschüttung von CHF 5.00 auf CHF 6.00 je Aktie, die zu CHF 4.50 als Dividende und zu CHF 1.50 aus Kapitaleinlagereserven ausge schüttet wird. Durch einen intensiven Dialog verschafft sich der Verwaltungsrat laufend ein aktuelles Bild über die vielfältigen Meinungen von Aktionären und Stimmrechtsberatern. Er nimmt ihre Voten sehr ernst und berücksichtigt sie in seinen Beratungen. So wird dieser Generalversammlung die Erhöhung der Eintragungs- und Stimmrechtsbeschränkung von 5 auf 15% sowie eine Konsultativabstimmung über die im vergangenen Jahr gewährten Vergütungen traktandiert. Einen Antrag der Veraison zur Vergrösserung des Verwaltungsrats und zur Wahl von zwei zusätzlichen Kandidaten lehnt der Verwaltungsrat allerdings ab. Gerne überreichen wir Ihnen in der Beilage den Kurzbericht zum Geschäftsjahr 2015 mit Informationen zum Geschäftsverlauf und den Vergütungsbericht. Den ausführlichen Geschäftsbericht können Sie mit beiliegender Anmeldung zur Generalversammlung oder online bestellen. Wir würden uns freuen, Sie am 12. Mai 2016 im Kultur- und Kongresszentrum Luzern zur Generalversammlung begrüssen zu dürfen. Komax Holding AG Für den Verwaltungsrat Dr. Beat Kälin Präsident Dierikon, 30. März 2016 Beilagen Traktanden der Generalversammlung Anmeldetalon mit Instruktionsformular auf der Rückseite Instruktionen und Zugangsdaten, um Online-Zutrittskarten zu bestellen oder allfällige Vollmachten zur Stimmrechtsvertretung bzw. Weisungen zur Stimmrechtsausübung durch den unabhängigen Stimmrechtsvertreter zu erteilen Kurzbericht Geschäftsjahr 2015 Vergütungsbericht 2015, inkl. Bericht der Revisionsstelle Antwortkuvert Den ausführlichen Geschäftsbericht mit Jahresbericht 2015 Jahresrechnung 2015 der Komax Holding AG sowie Bericht und Empfehlung der Revisionsstelle Konzernrechnung 2015 sowie Bericht und Empfehlung der Revisionsstelle Vergütungsbericht 2015, inkl. Bericht der Revisionsstelle können Sie mit beiliegender Anmeldung oder online bestellen KOMAX GRUPPE 3

4 Ordentliche Generalversammlung der Komax Holding AG e Traktanden und Anträge des Verwaltungsrats 1. Genehmigung des Jahresberichts sowie der Jahresrechnung der Komax Holding AG und der Konzernrechnung für das Geschäftsjahr 2015 Der Verwaltungsrat beantragt die Genehmigung. PricewaterhouseCoopers AG als Revisionsgesellschaft der Komax Holding AG empfiehlt in ihren Berichten an die Generalversammlung ohne Einschränkung, die Konzernrechnung und die Jahresrechnung der Komax Holding AG zu genehmigen. 2. Entlastung des Verwaltungsrats und der Gruppenleitung Der Verwaltungsrat beantragt, seinen Mitgliedern sowie den Mitgliedern der Gruppenleitung die Entlastung für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2015 zu erteilen (in einer einzigen Abstimmung für sämtliche Mitglieder des Verwaltungsrats und der Gruppenleitung). 3. Gewinnverwendung für das Geschäftsjahr 2015 und Ausschüttung aus Kapitaleinlagereserven sowie Dividendenausschüttung Der Verwaltungsrat beantragt der Generalversammlung folgende Gewinnverwendung und Ausschüttung aus Reserven aus Kapitaleinlagen sowie Dividendenausschüttung: in CHF Gewinnvortrag aus Vorjahr Ergebnis nach Steuern Entnahme Reserven aus Kapitaleinlagen Zur Verfügung der Generalversammlung Verrechnungssteuerfreie Ausschüttung aus Reserven aus Kapitalanlagen von CHF 1.50 je Namenaktie Dividende brutto von CHF 4.50 je Namenaktie Einlage in die freien Reserven Gewinnvortrag Total Berechnet auf Grundlage der Anzahl ausgegebener Namenaktien per 31. Dezember Namenaktien, welche aufgrund der Ausübung von Optionsrechten nach dem 1. Januar 2016 ausgegeben wurden, sind ebenfalls ausschüttungsberechtigt. Damit kann sich der hier ausgewiesene Ausschüttungsbetrag entsprechend verändern. Bei Annahme des Antrags wird eine Ausschüttung von CHF 6.00 pro dividendenberechtigte Aktie am 19. Mai 2016 ausbezahlt. Davon werden CHF 1.50 aus Kapitaleinlagereserven ausgeschüttet. Die Ausschüttung aus Kapitaleinlagereserven ist für natürliche Personen in der Schweiz, die Aktien im Privatvermögen halten, steuerfrei. 4. Wahlen Leo Steiner steht für die Wiederwahl als Mitglied des Verwaltungsrats nicht mehr zur Verfügung. Als CEO, Mitglied und Präsident des Verwaltungsrats hat er Komax während 24 Jahren geprägt. Der Verwaltungsrat dankt ihm bereits heute herzlich für seine grossen Verdienste zur Entwicklung des Unternehmens, sein sehr erfolgreiches Wirken und die langjährige, äusserst wertvolle Zusammenarbeit. 4 KOMAX GRUPPE 2016

5 4.1 Wiederwahlen in den Verwaltungsrat Der Verwaltungsrat beantragt in Einzelwahl die Wiederwahl von Dr. Beat Kälin als Präsident des Verwaltungsrats David Dean als Mitglied des Verwaltungsrats Kurt Haerri als Mitglied des Verwaltungsrats Daniel Hirschi als Mitglied des Verwaltungsrats Prof. Dr. Roland Siegwart als Mitglied des Verwaltungsrats für eine Amtsperiode bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung. 4.2 Antrag der Veraison SICAV Neuwahlen in den Verwaltungsrat Die Veraison SICAV beantragt in Einzelwahl die Neuwahl von Andreas Herzog als Mitglied des Verwaltungsrats Gerard van Kesteren als Mitglied des Verwaltungsrats für eine Amtsperiode bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung. Antrag und Stellungnahme des Verwaltungsrats Der Verwaltungsrat hat den Antrag der Veraison vom 25. Februar 2016 für die Generalversammlung vom 12. Mai 2016 zur Vergrösserung des Verwaltungsrats und zur Wahl von zwei zusätzlichen Kandidaten geprüft. Er ist dabei zum Schluss gekommen, dass die heutige Zusammensetzung die Bedürfnisse des Unternehmens in optimaler Weise abdeckt. Daher empfiehlt er, den Antrag abzulehnen. Komax ist heute anerkannt führend in ihren Märkten und erzielt im Kerngeschäft Spitzen resultate. Die fünf zur Wiederwahl vorgeschlagenen Mitglieder des Verwaltungsrates verfügen über die notwendigen Kompetenzen und Erfahrungen, die auf strategischer Ebene für die erfolgreiche Führung des Unternehmens entscheidend sind. Vor allem verfügt der Verwaltungsrat auch über die von Veraison angesprochene Finanzkompetenz David Dean ist Experte für Rechnungslegung und Controlling mit eidg. Diplom und diplomierter Wirtschaftsprüfer. Ausserdem verfügt er über mehrjährige Erfahrung als CFO eines kotierten Unternehmens. Mit fünf Mitgliedern weist der Verwaltungsrat der Komax auch eine Grösse auf, die eine effiziente Behandlung von Geschäften erlaubt. Nachdem die Struktur des Unternehmens mit dem Verkauf der Solar-Sparte und der Veräusserung von Komax Medtech deutlich vereinfacht wurde, besteht kurzfristig kein Bedürfnis nach einem wesentlich grösseren Gremium. Die Grösse und die Zusammensetzung des Gremiums werden allerdings wie bis anhin auch in den kommenden Jahren sorgfältig überprüft. Der Verwaltungsrat fühlt sich heute allen Aktionären in gleicher Weise verpflichtet keines seiner Mitglieder steht einem einzelnen Aktionär nahe. Mit dieser Unabhängigkeit und der Konzentration auf Industrie-, Technologie- und Finanzkompetenz hat der Verwaltungsrat auch einen positiven Leistungsausweis erarbeitet, der in den letzten Jahren für die Aktionäre zu einer deutlichen Wertsteigerung geführt hat. Der Verwaltungsrat ist überzeugt, dass die heutige Zusammensetzung und die Grösse von fünf Mitgliedern die Bedürfnisse des Unternehmens in optimaler Weise abdecken, und empfiehlt daher, den Antrag von Veraison abzulehnen KOMAX GRUPPE 5

6 4.3 Wiederwahlen in den Vergütungsausschuss Der Verwaltungsrat beantragt in Einzelwahl die Wiederwahl von Daniel Hirschi als Mitglied des Vergütungsausschusses Dr. Beat Kälin als Mitglied des Vergütungsausschusses Prof. Dr. Roland Siegwart als Mitglied des Vergütungsausschusses für eine Amtsdauer bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung. 4.4 Antrag der Veraison SICAV Neuwahlen in den Vergütungsausschuss Die Veraison SICAV beantragt unter Voraussetzung der Wahl in den Verwaltungsrat in Einzelwahl die Neuwahl von Andreas Herzog als Mitglied des Vergütungsausschusses Gerard van Kesteren als Mitglied des Vergütungsausschusses für eine Amtsperiode bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung. Antrag und Stellungnahme des Verwaltungsrats Es wird auf die Stellungnahme in Traktandum 4.2 verwiesen. 4.5 Wiederwahl des unabhängigen Stimmrechtsvertreters Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl von Thomas Tschümperlin, Rechtsanwalt und Notar, Luzern, als unabhängigen Stimmrechtsvertreter bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung. Thomas Tschümperlin, Jahrgang 1956, ist seit 1985 Partner der Kanzlei Fellmann Tschümperlin Lötscher AG in Luzern. Er berät Kunden hauptsächlich in Fragen zum Erbrecht, zum Handelsund Gesellschaftsrecht, zu Grundstückgeschäften sowie zum Marken- und Urheberrecht. Weder Thomas Tschümperlin noch sein Anwalts- und Notariatsbüro unterhalten enge Beziehungen zu Führungsinstanzen oder bedeutenden Aktionären der Komax Holding AG. Sie pflegen auch keine bedeutenden geschäftlichen Beziehungen mit der Komax Holding AG, die über das Mandat als unabhängiger Stimmrechtsvertreter hinausgehen. 4.6 Wiederwahl der Revisionsstelle Der Verwaltungsrat beantragt, die PricewaterhouseCoopers AG, Basel, für eine Amtszeit von einem Jahr als Revisionsstelle zu wählen. Die PricewaterhouseCoopers AG, Basel, ist seit 1994 Revisionsstelle der Komax Holding AG und prüft die Konzernrechnung der Komax Gruppe. PricewaterhouseCoopers AG, Basel, bestätigt dem Verwaltungsrat der Komax Holding AG, dass sie die für die Ausübung des Mandats geforderte Unabhängigkeit besitzt. 6 KOMAX GRUPPE 2016

7 5. Vergütungen 5.1 Konsultativabstimmung über den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2015 Der Verwaltungsrat beantragt, den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2015 in einer unverbindlichen Konsultativabstimmung zustimmend zur Kenntnis zu nehmen. Erläuterungen zum Antrag Der Vergütungsbericht beschreibt die Grundlagen für die Vergütungen des Verwaltungsrats und der Gruppenleitung und führt die für das Geschäftsjahr an die Mitglieder der beiden Gremien ausgerichteten Vergütungen auf. Die Abstimmung über den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2015 ist konsultativ und wird vom Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance empfohlen. Der Vergütungsbericht findet sich als separates Kapitel im Geschäftsbericht 2015 und ist online unter General-Meeting/ zu finden. 5.2 Genehmigung des Gesamtbetrags der Vergütungen des Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2017 Der Verwaltungsrat beantragt die Genehmigung des Gesamtbetrags der Vergütungen des Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2017 in der Höhe von maximal CHF Erläuterungen zum Antrag Diese nach Inkrafttreten der VegüV durchgeführte verbindliche Abstimmung ermöglicht den Aktionären, direkt über den maximalen Gesamtbetrag der Vergütungen des Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2017 abzustimmen. Der Gesamtbetrag beinhaltet ausserdem die Vergütungen für die Arbeit in den beiden Verwaltungsratsausschüssen und setzt sich voraussichtlich wie folgt zusammen: in CHF Fixes Honorar in bar Aktienbasierte Vergütungen Total Beinhaltet Pauschalspesen und Arbeitgeberbeiträge an Sozialversicherungen in der Grössenordnung von rund CHF Dieser Betrag berechtigt die Verwaltungsratsmitglieder zum künftigen Bezug der maximalen versicherten Vorsorgeleistungen. 2 Marktwert im Zeitpunkt der Zuteilung. Der hier angegebene Wert beinhaltet keine Aktienkursveränderungen während der Sperrfrist. 3 Der beantragte Gesamtbetrag schöpft die durch die Statuten gesetzten Limiten nicht aus. Die tatsächlich gewährten Vergütungen, einschliesslich der in obiger Tabelle aufgeführten unverbindlichen Aufteilung auf die Vergütungskomponenten, werden im Vergütungsbericht 2017 offengelegt und den Aktionären an der Generalversammlung 2018 zur konsultativen Abstimmung vorgelegt. Die Genehmigung des maximalen Gesamtbetrags der Vergütungen der Mitglieder des Verwaltungsrats erfolgt gemäss Ziff. 13 der Statuten und in Umsetzung der Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV). Die Grundsätze zu den Vergütungen sind in Ziff. 25 der Statuten aufgeführt. Weitere Details finden Sie ausserdem im Vergütungsbericht KOMAX GRUPPE 7

8 5.3 Genehmigung des Gesamtbetrags der Vergütungen der Gruppenleitung für das Geschäftsjahr 2017 Der Verwaltungsrat beantragt die Genehmigung des Gesamtbetrags der Vergütungen der Gruppenleitung in Höhe von maximal CHF für das Geschäftsjahr Erläuterungen zum Antrag Diese nach Inkrafttreten der VegüV durchgeführte verbindliche Abstimmung ermöglicht den Aktionären, direkt über den maximalen Gesamtbetrag der Vergütungen der Gruppenleitung für das Geschäftsjahr 2017 abzustimmen. Der beantragte Gesamtbetrag setzt sich wie folgt zusammen. in CHF Fixe Vergütungen in bar Variable Vergütungen (Cashbonus) Performance Share Units (PSU) Sozialleistungen Total Maximale variable Vergütungen bei maximaler Zielerreichung. 2 Die Zuteilung der PSU berechnet sich aus der festgelegten Zuteilungshöhe sowie dem Aktienkurs im Zeitpunkt der Zuteilung. Der hier angegebene Wert geht von einer maximalen Zielerreichung aus, welche die Zielanzahl der ursprünglich zugeteilten PSU mit einem Auszahlungsfaktor von 150% multipliziert. Der Auszahlungsfaktor ist abhängig von der durchschnittlichen Entwicklung der EBIT-Marge über drei Jahre. Der hier angegebene Wert beinhaltet keine Aktienkursveränderungen während der Vesting-Periode. 3 Beinhaltet obligatorische Arbeitgeberbeiträge an Sozialversicherungen sowie Beiträge für die berufliche Vorsorge (BVG). Dieser Betrag berechtigt die Mitglieder der Gruppenleitung zum künftigen Bezug der maximalen versicherten Vorsorgeleistungen. 4 Der beantragte Gesamtbetrag schöpft die durch die Statuten gesetzten Limiten nicht aus. Die tatsächlich gewährten Vergütungen, einschliesslich der in obiger Tabelle aufgeführten unverbindlichen Aufteilung auf die Vergütungskomponenten, werden im Vergütungsbericht 2017 offengelegt und den Aktionären an der Generalversammlung 2018 zur konsultativen Abstimmung vorgelegt. Die Genehmigung des maximalen Gesamtbetrags der Vergütungen der Gruppenleitung erfolgt gemäss Ziff. 13 der Statuten und in Umsetzung der Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV). Die Grundsätze zu den Vergütungen sind in Ziff. 25 der Statuten aufgeführt. Weitere Details finden Sie ausserdem im Vergütungsbericht Erhöhung der Eintragungs- und Stimmrechtsbeschränkung von 5 auf 15% Antrag und Erläuterung des Verwaltungsrats Gemäss Ziff. 6 Abs. 4 der Statuten kann heute ein Erwerber von Aktien als Aktionär mit Stimmrecht abgelehnt werden, wenn der Erwerb dazu führt, dass er mehr als 5% der gesamthaft im Handelsregister ausgewiesenen Aktien besitzen würde (Eintragungsbeschränkung/Vinkulierung). Ziff. 10 Abs. 3 der Statuten sieht im Weiteren vor, dass an der Generalversammlung kein Aktionär für eigene und vertretene Aktien zusammen mehr als 5% der gesamthaft im Handelsregister ausgewiesenen Aktienstimmen ausüben darf (Stimmrechtsbeschränkung). 8 KOMAX GRUPPE 2016

9 Verschiedene Aktionäre haben beim Verwaltungsrat angeregt, die obenerwähnten Beschränkungen aufzuheben. Diese Aktionäre möchten sich (allenfalls) mit mehr als 5% an der Gesellschaft beteiligen, mussten aber feststellen, dass eine derartige Beteiligung wegen der damit verbundenen Einschränkung der Stimmrechte nicht attraktiv ist für den Teil der Aktien, der 5% der gesamten Aktienzahl übersteigt, können sie keine Stimmrechte ausüben. Den Aktionären missfällt, dass in diesem Bereich der Grundsatz «one share one vote» nicht gilt und sie deshalb in der Willensbildung unterproportional vertreten sind. Der Verwaltungsrat ist bisher für die Vinkulierung und Stimmrechtsbeschränkung eingetreten, weil er verhindern wollte, dass ein Aktionär eine starke Minderheitsbeteiligung unter 33 1 /3% erwirbt und damit faktisch die Gesellschaft beherrscht, ohne dass er anderen Aktionären ein öffentliches Angebot unterbreitet und sie für die Übernahme der Kontrolle entschädigt. In diesem Sinne hat der Verwaltungsrat die Eintragungs- und die Stimmrechtsbeschränkung immer als Instrumente zum Schutz der grossen Mehrheit der Aktionäre gesehen und sich deshalb für diese Instrumente eingesetzt. Der Verwaltungsrat hat nun die Situation der Gesellschaft und die Wünsche der Aktionäre neu analysiert und ist zum Schluss gekommen, dass die Gefahr der «stillen» Kontrollübernahme nur im Bereich einer Beteiligung von 15 bis 33 1 /3% besteht auch wenn ein Aktionär für alle seine Aktien ein Stimmrecht hat, kann er mit weniger als 15% der Aktien die Gesellschaft nicht beherrschen. Daher hat sich der Verwaltungsrat entschlossen, die Erhöhung der Eintragungs- und Stimmrechtsbeschränkung von 5 auf 15% vorzuschlagen. Diese Begrenzung zwingt Personen, welche die Kontrolle über die Gesellschaft übernehmen wollen, allen Aktionären ein öffentliches Angebot zu unterbreiten. Damit kämen diese in den Genuss eines Angebots, das aller Voraussicht nach mit einer Kontrollprämie verbunden wäre. Der Verwaltungsrat ist überzeugt, dass er mit der Erhöhung der 5%-Grenze auf 15% eine Lösung gefunden hat, die den Interessen sämtlicher Aktionäre gleichermassen Rechnung trägt. Einerseits wird es Aktionären ermöglicht, Positionen mit Stimmrecht zu erwerben, die über 5% liegen. Andererseits werden die Aktionäre aber auch vor einer «stillen Übernahme» geschützt. Ausserdem sollen die sogenannten «Kann-Klauseln» in Ziff. 6. Abs. 4 und Ziff. 10 Abs. 3 gestrichen werden, welche in der Vergangenheit immer wieder Anlass zur Kritik gegeben haben. Aufgrund dieser Überlegungen beantragt der Verwaltungsrat der Generalversammlung, Ziff. 6 Abs. 4 und Ziff. 10 Abs. 3 der Statuten wie folgt abzuändern: Ziff. 6 Abs. 4 «4 Die Eintragung eines Erwerbers von Aktien als Aktionär mit Stimmrecht kann abgelehnt werden, sofern ein Erwerber infolge der Anerkennung als Aktionär mit Stimmrecht direkt oder indirekt mehr als 15% der im Handelsregister ausgewiesenen Gesamtzahl von Aktien erwerben oder insgesamt besitzen würde. Juristische Personen und Rechtsgemeinschaften, die durch Kapital, Stimmkraft, Leitung oder auf andere Weise miteinander verbunden sind, sowie alle natürlichen oder juristischen Personen und Rechtsgemeinschaften, welche durch Absprache, Syndikat oder auf andere Weise koordiniert vorgehen, gelten für die Anwendung dieser Bestimmung als ein Erwerber. Diese Begrenzung gilt auch im Falle des Erwerbes von Namenaktien in Ausübung von Bezugs-, Options- und Wandelrechten. Die Begrenzung findet keine Anwendung bei Erwerb durch Erbgang, Erbteilung oder eheliches Güterrecht.» 2016 KOMAX GRUPPE 9

10 Ziffer 10 Abs. 3 «3 Bei der Ausübung des Stimmrechts kann kein Aktionär für eigene und vertretene Aktien zusammen mehr als 15% der im Handelsregister ausgewiesenen Gesamtzahl von Aktien auf sich vereinigen. Juristische Personen und Rechtsgemeinschaften, die durch Kapital, Stimmkraft, Leitung oder auf andere Weise miteinander verbunden sind, sowie alle natürlichen oder juristischen Personen und Rechtsgemeinschaften, welche durch Absprache, Syndikat oder auf andere Weise koordiniert vorgehen, gelten für die Anwendung dieser Bestimmung als eine Person. Vorbehalten bleibt die Vertretung durch den unabhängigen Stimmrechtsvertreter.» e Weitere Informationen Unterlagen Der Geschäftsbericht 2015 (inkl. Vergütungsbericht 2015) und die Revisionsberichte 2015, das Protokoll der letzten Generalversammlung sowie die Anträge des Verwaltungsrats liegen seit dem 30. März 2016 am Sitz der Gesellschaft in Dierikon zur Einsicht durch die Aktionäre auf. Der Geschäftsbericht (inkl. Vergütungsbericht) ist ausserdem auf der Website der Gesellschaft verfügbar ( Jeder Aktionär kann die Zustellung dieser Unterlagen verlangen. Namenaktionäre, welche am 16. März 2016 im Aktienregister eingetragen waren, erhalten eine Kurzversion des Geschäftsberichts mit der Einladung zur Generalversammlung zugestellt. Die Vollversion kann mit dem beiliegenden Anmeldeformular oder online unter bestellt werden. Stimmberechtigung und Zutrittskarten Stimmberechtigt sind die am 6. Mai 2016 um Uhr im Aktienregister eingetragenen Aktionäre mit ihren registrierten Aktienstimmen. Aktionären, welche am 16. März 2016 im Aktienregister eingetragen waren, wird der Anmelde- und Bezugstalon für die Zutrittskarten zugestellt; sie sind gebeten, die Anmeldung zu unterzeichnen und bis spätestens am 6. Mai 2016 zu retournieren. Die Zutrittskarte und das Stimmmaterial werden nach erfolgter Anmeldung per Post zugestellt (Versandtermin ab 28. April 2016). Aktionäre, welche später Aktien erwerben und für welche das Eintragungsgesuch bis spätestens am 6. Mai 2016 um Uhr beim Aktienregister der Komax Holding AG eintrifft, erhalten die Einladung nachgeliefert, bzw. das Stimmmaterial wird am GV- Schalter hinterlegt. Aktionäre, die ihre Aktien vor der Generalversammlung veräussern, sind nicht mehr stimmberechtigt. Im Falle eines teilweisen Verkaufs oder Zukaufs ist die zugestellte Zutrittskarte am Tag der Generalversammlung am GV-Schalter umzutauschen. Stellvertretung und Vollmacht Aktionäre, die sich vertreten lassen wollen, sind gebeten, die Vollmacht auf dem Anmeldetalon unterzeichnet zu retournieren. Als Vertreter kann ein anderer Namenaktionär oder eine von der Gesellschaft unabhängige Person bestimmt werden. Als solche hat der Verwaltungsrat gestützt auf Art. 30 Absatz 1 VegüV Herrn Rechtsanwalt Thomas Tschümperlin, Fellmann Tschümperlin Lötscher AG, Löwenstrasse 3, Postfach 6770, 6000 Luzern 6, Schweiz bestimmt. Zusammen mit der Vollmacht können die Aktionäre Weisungen für die Stimmabgabe erlassen. Bitte beachten Sie, dass Familienangehörige, welche selber nicht Aktionäre sind, die Vertretung nicht ausüben können. Wenn keine Weisungen zu in der Einberufung bekanntgegebenen Anträgen und/oder keine allgemeine Weisung erteilt wird, wird der unabhängige Stimmrechtsvertreter die Stimmen in der entsprechenden Beschlussfassung im Sinne der Zustimmung zu den Anträgen des Verwaltungsrats ausüben. 10 KOMAX GRUPPE 2016

11 Onlineplattform Aktionäre können ausserdem eine Onlineplattform ( benutzen, um Zutrittskarten zu bestellen oder allfällige Vollmachten zur Stimmrechtsvertretung bzw. Weisungen zur Stimmrechtsausübung durch den unabhängigen Stimmrechtsvertreter zu erteilen. Die Benutzung der Onlineplattform ist vom 30. März 2016 um 8.00 Uhr bis am 10. Mai 2016 um Uhr möglich. Instruktionen und Zugangsdaten werden den Aktionären zusammen mit den schriftlichen Unterlagen zur Generalversammlung zugestellt. Übriges Die Einladung zur ordentlichen Generalversammlung vom 12. Mai 2016 liegt auch in englischer Sprache vor. Ausschliesslich verbindlich ist das Original in deutscher Sprache KOMAX GRUPPE 11

12 Komax Holding AG Industriestrasse Dierikon Schweiz Telefon Klimaneutral produziert durch Linkgroup AG

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