BERICHT an den GEMEINDERAT

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1 Stadtschulamt SSA 5429/ Graz, Schulen mit Tagesbetreuung; Pav Erhöhung der Anzahl der Betreuungsgruppen an 11 Volksschulen, 4 Hauptschulen und 1 Sonderschule; Beistellung von PädagogInnen für den Freizeitbereich; Beistellung von Küchenpersonal an der VS Geidorf und VS Gösting; Vereinbarungen mit WIKI Steiermark, Kinderfreunde Steiermark, ISOP Innovative Sozialprojekte GmbH und SALE Projektmanagement & Consulting; Erhöhung der Projektgenehmigungen für die Jahre 2009 bis 2011 von ,-- auf ,-- BerichterstatterIn: (Mehrbedarf ,--)... BERICHT an den GEMEINDERAT Schulgesetzliche Ausgangslage Der Schulerhalter ist verpflichtet, unter Bedachtnahme auf bereits bestehende Betreuungsangebote und auf räumliche Gegebenheiten bei entsprechendem Bedarf ganztägige Schulformen (Schulen mit Tagesbetreuung) zu führen. An Schulen mit Tagesbetreuung besteht der Betreuungsteil aus Lernzeit und Freizeit. Während für die Lernzeit (5 Stunden pro Gruppe und Woche) LandeslehrerInnen bestellt werden, hat für den Freizeitteil (ca Stunden pro Gruppe und Woche an Volksschulen, ca Stunden an Hauptschulen) der Schulerhalter das Personal beizustellen. Ebenfalls ist es Aufgabe des Schulerhalters, für die Beistellung und Ausgabe des Mittagessens zu sorgen. Dieses Personal wird von der Stadt Graz über Verträge mit dafür qualifizierten externen Rechtsträgern beigestellt. Neue Projektgenehmigungen und Erweiterung bestehender Projektgenehmigungen 1. Aufgrund der hohen Anmeldezahlen im Jahr 2009 ist an 16 Schulen (VS Algersdorf, VS Eisteich, VS Ferdinandeum, VS Jägergrund, VS Krones, VS Mariatrost, VS Murfeld, VS Peter Rosegger, VS St. Veit, VS Geidorf, VS Gösting, NMS Algersdorf, NMS Andritz, HS St. Andrä,

2 Sporthauptschule, Sprachheilschule) eine Erhöhung der Zahl der Betreuungsgruppen erforderlich, wofür von den betroffenen Vereinen Finanzpläne vorgelegt wurden. 2. Das Mittagessen an den Volksschulen Geidorf und Gösting wurde bis Ende des Schuljahres 2009 extern (VS Geidorf/Bischöfliches Gymnasium und VS Gösting/Hort) eingenommen. Mit dem Schuljahr 2009/2010 erfolgt das Mittagessen in den dafür eingerichteten Räumlichkeiten an den Schulen. Für die Ausgabe des Mittagessens ist entsprechendes Küchenpersonal erforderlich, wofür jeweils derselbe Verein, der für die Freizeitbetreuung zuständig ist, beauftragt werden soll. VS Algersdorf Gesamt Beauftragter Verein alt SALE neu Mehrbedarf VS Eisteich Gesamt Beauftragter Verein alt WIKI Steiermark neu Mehrbedarf VS Ferdinandeum Gesamt Beauftragter Verein alt ISOP neu Mehrbedarf VS Jägergrund Gesamt Beauftragter Verein alt WIKI Steiermark neu Mehrbedarf VS Krones Gesamt Beauftragter Verein alt ISOP neu Mehrbedarf VS Mariatrost Gesamt Beauftragter Verein alt WIKI Steiermark neu Mehrbedarf VS Murfeld Gesamt Beauftragter Verein alt WIKI Steiermark neu Mehrbedarf VS Peter Rosegger Gesamt Beauftragter Verein alt Kinderfreunde neu Mehrbedarf

3 VS St. Veit Gesamt Beauftragter Verein alt SALE neu Mehrbedarf NMS Algersdorf Gesamt Beauftragter Verein alt ISOP neu Mehrbedarf NMS Andritz Gesamt Beauftragter Verein alt WIKI Steiermark neu Mehrbedarf NMS St. Andrä Gesamt Beauftragter Verein alt ISOP neu Mehrbedarf Sporthauptschule Gesamt Beauftragter Verein alt WIKI Steiermark neu Mehrbedarf Sprachheilschule Gesamt Beauftragter Verein alt Kinderfreunde neu Mehrbedarf VS Geidorf Gesamt Beauftragter Verein alt SALE neu Mehrbedarf VS Gösting Gesamt Beauftragter Verein alt SALE neu Mehrbedarf Zusammenfassung: Volksschulen Gesamt alt neu Mehrbedarf

4 Hauptschulen Gesamt alt neu Mehrbedarf Sprachheilschule Gesamt alt neu Mehrbedarf Gesamtaufstellung: Mehrbedarf Gesamt Volksschulen Hauptschulen Sonderschule Gesamt Einnahmenseitig werden Elternbeiträge eingehoben, die aufgrund der gesetzlichen Regelung sozial gestaffelt, daher nicht kostendeckend sind. Weiters leistet das Land Steiermark einen jährlichen Zuschuss pro Gruppe in der Höhe von 3.000,--. Die Einnahmen der Elternbeiträge können nur geschätzt werden. Sie sind je nach Standort unterschiedlich und liegen zwischen 270,-- und 1.460,-- pro Kind/Jahr. Im Durchschnitt betragen die Elternbeiträge pro Kind/Jahr 460,--. Durchschnittlicher Zuschussbedarf pro Kind/Jahr 720,--. Da es sich bei diesem Projekt um eine mehrjährige Budgetbindung handelt, ist für die Genehmigung die Zuständigkeit des Gemeinderates gegeben. Aufgrund dieses Berichtes stellt der Ausschuss für Bildung und Wissenschaft den der Gemeinderat wolle A n t r a g, 1. der Beistellung von pädagogischem Personal für die Freizeitbetreuung und Personal für die Essensausgabe an ganztägigen Schulformen mit einem Finanzierungsaufwand von insgesamt ,-- für die Zeit 2009 bis die Zustimmung erteilen; die Bedeckung erfolgt aus den Fipossen in der Höhe von ,--, in der Höhe von ,-- und in der Höhe von 9.300, den Abschluss der dazu erforderlichen Vereinbarungen zwischen der Stadt Graz und den Vereinen WIKI Steiermark, SALE Projektmanagement & Consulting, ISOP Innovative

5 Sozialprojekte GmbH und Kinderfreunde Steiermark, laut beiliegender Mustervereinbarung, welche einen integrierenden Bestandteil dieses Berichtes bildet, genehmigen. Die Bearbeiterin: Für den Abteilungsvorstand: (Lydia Pavlicek) (Elfriede Heindl) Die Stadtsenatsreferentin: (Mag.ª Sonja Grabner) Beilage Mustervereinbarung Der Ausschuss für Bildung und Wissenschaft hat in seiner Sitzung am... den vorliegenden Antrag an den Gemeinderat vorberaten und ihm zugestimmt. Der/Die Vorsitzende: Der/Die SchriftführerIn: Der Mag.-Abt. 8 mit dem Ersuchen um Vorlage an den Herrn Finanzreferenten. Der Mag. Abt. 8/3 mit der Bitte um Vormerkung des Beschlusses

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