Gesetzliche Versorgungssysteme und private Absicherungen

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1 Gesetzliche Versorgungssysteme und private Absicherungen Erfahrungen aus der Analyse bestehender Verträge, Schlussfolgerungen Stand.. Individuelle Orientierungshilfe zu eigener Information und Kontrolle des Schutzes für den eigenen Lebensstandard

2 Vorbemerkungen und Zielstellung im Überblick Zuerst herzlichen Dank allen Freunden und Kollegen, die sich mit ihren Fragen und Gedanken eingebracht haben in die konkrete Entwicklung und Gestaltung dieses Absicherungsangebotes und des damit verbundenen kleinen Handbuches. Durch diese Mithilfe konnten wesentliche individuelle Verbesserungen erreicht werden. Der Lebensstandard wird bei den Meisten durch das Arbeitseinkommen gewährleistet. Die gesetzliche Absicherung bei anhaltenden wesentlichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen ist allgemein völlig unzureichend. Sozialversicherungs- und Versorgungsrecht sind dabei so vielfältig und kompliziert, dass für den Einzelnen die Realität schier undurchschaubar scheint und schwerwiegende Irrtümer weit verbreitet sind. Eine ausreichende Vorsorge in Form einer Berufsunfähigkeitsabsicherung kann nur privat erfolgen. Leider beweist die Praxis, dass eine fehlende oder mit Mängeln behaftete Absicherungen des Einkommens noch die Regel sind sowie in der Altersversorgung zur finanziellen Katastrophe führen können. Die Versicherungswirtschaft stellt sich oft sehr halbherzig der Frage einer wirksamen Absicherung gegen Berufsunfähigkeit. Zudem sind die Lösungen für den Einzelnen oft kaum durchschaubar und damit kaum vergleichbar. Es wurden in den letzten Jahren sehr viele unzweckmäßige Verträge gefunden, deren Leistung im Ernstfall u. U. sogar völlig ausbleiben kann. Jeder Feuerlöscher kann veralten oder zu wenig wirksam sein. Schutzeinrichtungen wie Feuerlöscher und wichtiger Versicherungsschutz sollten regelmäßig überprüft werden. Dieses kleine Handbuch soll eine erste Orientierung geben, bestehende Verträge auf die tatsächliche Zweckmäßigkeit zu überprüfen im aktuellen Arbeitsstand geht es um die Wirksamkeit bestehender Verträge und Angebote beim Schutz vor den finanziellen Folgen bei Berufsunfähigkeit. Übermittelte Angebote und weitere Informationen dienen einer ersten Orientierung und als Diskussionsgrundlage nur im Gespräch können solche Angebote den individuellen Möglichkeiten, Interessen und Bedürfnissen angepasst werden. Zu Lösungen einer zusätzlichen Altersversorgung mit Sicherheit - garantierter Verzinsung - und dennoch der Chance zu ungewöhnlicher Rendite wird zu einem späteren Zeitpunkt eingegangen werden, Anfragen werden jedoch bereits jetzt gern beantwortet. Dieser Frage sollten insbesondere Kollegen besonderer Aufmerksamkeit schenken, die weit weniger als 40 Dienstjahre erreicht werden. Seite 1

3 Zum Verständnis und zur Handhabung Der Autor bittet um Verständnis für die z. T. unübersichtliche Struktur dieser Arbeit: Aufgrund seiner Entstehungsgeschichte entstand diese Orientierungshilfe ursprünglich für Thüringer Berufsfeuerwehrleute in kommunalen Wehren, daher ist ein Schwerpunkt im kommunalen Thüringer Versorgungsrecht zu finden. Gedrängt von Thüringer Berufsfeuerwehrleuten entstand das aktuelle Spezialangebot für die Zusammenarbeit mit Berufsfeuerwehrleuten und Rettungskräften. Dieses kleine Handbuch jedoch ist ausdrücklich nicht an bestimmte Berufe gebunden, bis auf Beamtenrecht und berufsgruppenspezifische Aussagen sind die meisten Elemente allgemeingültig für sehr viele Berufe. Bis auf spezifisches Versorgungsrecht sollte dieses Handbuch für jeden Berufstätigen sehr wertvoll sein. Aufgrund uneingeschränkt sehr guter Erfahrungen seit 2001 und exzellenter Versicherungsbedingungen konzentriert sich der Autor trotz seiner Eigenschaft als Mehrfachagent für Versicherungen schwerpunktmäßig bei der Absicherung gegen Einschnitte bei gesundheitsbedingten Verdienstausfällen (Berufsunfähigkeit) sowie bei der zunehmend angefragten zusätzlichen Altersabsicherung schwerpunktmäßig auf einen Versicherer mit besonderer Zuverlässigkeit - siehe unten, Leistungsfälle. Diese Konzentration bringt natürlich dem Interessenten erhebliche Vorteile: Aufgrund enger Zusammenarbeit konnten so bereits zahlreiche Individual- und Speziallösungen erarbeitet werden, die es so an anderer Stelle nicht gibt. Seite 2

4 Berufsunfähigkeitsschutz Der Berufsunfähigkeitsschutz gehört zu den wichtigsten Absicherungen schlechthin die meisten Ursachen lassen sich kaum beeinflussen, Unfälle spielen eine untergeordnete Rolle: Die Daten entstammen der Zeitreihenstatistik der Deutschen Rentenversicherung und beziehen sich auf den Rentenzugang im Jahr Quelle: Für alle Berufe wichtig: Wie bereits vorstehend dargestellt ist der BU-Schutz des verwendeten Angebotes extrem leistungsstark und hat durch potentiell lebenslange und in der Leistung dynamisierte Renten für praktisch alle Berufsgruppen bemerkenswerte Leistungen mit Alleinstellungsmerkmalen und hebt sich von zahlreichen Wettbewerbsangeboten z. T. sehr stark ab. Seite 3

5 Berufsfeuerwehrleute und Rettungsdienstangehörige Berufsfeuerwehrleute sind besonders schwierig gegen Berufsunfähigkeit abzusichern s. u.. Bereits stand ein vergleichbares Angebot zur Verfügung, dass jedoch aus rückversicherungstechnischen Gründen nicht weitergeführt werden konnte. Der Autor konnte in 2001 mehreren Dutzend Berufsfeuerwehrleuten Versicherungsschutz zur Verfügung stellen. Im Bereich der Kunden des Autors gibt inzwischen fast 20% Leistungsfälle niemand wird durch die Geldleistungen gesund, aber der Lebensstandard ist voll erhalten geblieben. In 2011 wurde wiederholt aus Feuerwehrkreisen gedrängt, wieder einen besonders leistungsstarken Versicherungsschutz zur Verfügung zu stellen dieser steht nun seit in noch weit leistungsfähiger Form als 2001 wieder zur Verfügung. Aufgrund der besonderen Qualität des Angebotes Berufsunfähigkeitsschutz für Berufsfeuerwehrleute im Vergleich zu allen bekannten anderen Möglichkeiten wird angestrebt, diesen Versicherungsschutz zum Standard der zukünftigen Berufsunfähigkeitsabsicherung für Berufsfeuerwehrleute zu machen. Beamtete Berufsfeuerwehrleute in den Kommunen Versorgungsrecht in den Kommunen ist Ländersache. Ausgangspunkt waren kommunale Thüringer Berufsfeuerwehrleute, also Thüringer Beamtenrecht s. u. Leistungserbringer für Beamte der Kommunen sind die Kommunalen Versorgungseinrichtungen in den Bundesländern. Dort kann der aktuelle tatsächliche Versorgungsanspruch des Einzelnen bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Beruf konkret abgefragt werden. Mitgliedseinrichtungen Fachvereinigung Beamtenversorgung Baden-Württemberg Kommunaler Versorgungsverband Baden-Württemberg Daxlander Straße 74 Telefon 0721/ Karlsruhe Telefax 0721/ Internet Bayern Bayerischer Versorgungsverband Denninger Straße 37 Telefon 089/ München Telefax 089/ Internet Brandenburg Kommunaler Versorgungsverband Brandenburg Versorgungskasse Rudolf-Breitscheid-Straße 62 Telefon 03306/ Gransee Telefax 03306/ Internet Hessen Versorgungskasse für die Beamten der Gemeinden und Gemeindeverbände Bartningstraße 55 Telefon 06151/ Darmstadt Telefax 06151/ Internet Beamtenversorgungskasse Kurhessen-Waldeck Kölnische Straße A Telefon 0561/ Kassel Telefax 0561/ bvk@kvk-kassel.de Internet Seite 4

6 Kommunales Dienstleistungszentrum Personal und Versorgung (KDZ) - Kommunalbeamten-Versorgungskasse Nassau Welfenstraße 2 Telefon 0611/ Wiesbaden Telefax 0611/ und info@zvk-wi.de Internet: Mecklenburg-Vorpommern Kommunaler Versorgungsverband Mecklenburg-Vorpommern Reventlouallee 6 Telefon 0431/ Kiel Telefax 0431/ info@kv-mv.de Internet: Niedersachsen Niedersächsische Versorgungskasse Am Mittelfelde 169 Telefon 0511/ Hannover Telefax 0511/ info@nvk.de Internet: Versorgungskasse Oldenburg Nadorster Straße 155 Telefon 0441/ Oldenburg Telefax 0441/ hoffrogge@bezirksverband-oldenburg.de Internet: Nordrhein-Westfalen Rheinische Versorgungskassen - Versorgung - Mindener Straße 2 Telefon 0221/ Köln Telefax 0221/ info@versorgungskassen.de Internet Kommunale Versorgungskassen Westfalen-Lippe Zumsandestraße 12 Telefon 0251/ Münster Telefax 0251/ kvw@kvw-muenster.de Internet Rheinland-Pfalz Pfälzische Pensionsanstalt Sonnenwendstraße 2 Telefon 06322/ Bad Dürkheim Telefax 06322/ versorgungskasse@ppa-duew.de Internet Saarland Ruhegehalts- und Zusatzversorgungskasse des Saarlandes -Abt. Ruhegehaltskasse- Fritz-Dobisch-Straße 12 Telefon 0681/ Saarbrücken Telefax 0681/ info@rzvk-saar.de Internet Sachsen Kommunaler Versorgungsverband Sachsen Marschnerstraße 37 Telefon 0351/ Dresden Telefax 0351/ aka@kv-sachsen.de Internet Sachsen-Anhalt Kommunaler Versorgungsverband Sachsen-Anhalt Carl-Miller-Straße 7 Telefon 0391/ Magdeburg Telefax 0391/ mail@kvsa.komsanet.de Internet kvsa.komsanet.de Seite 5

7 Schleswig-Holstein Versorgungsausgleichskasse der Kommunalverbände in Schleswig-Holstein Reventlouallee 6 Telefon 0431/ Kiel Telefax 0431/ info@vak-sh.de Internet Thüringen Kommunaler Versorgungsverband Thüringen Steile Hohle 6 Telefon 03466/ Artern Telefax 03466/ kvt@kvt-zvk.de Internet Quelle: Allen Beamten gleich, in welcher Verwendung - kann eine versicherte Berufsunfähigkeitsrente von monatlich bis zum 60. Lebensjahr angeboten werden. Für eine ganze Reihe von Berufsfeuerwehrleuten und Rettungskräften mit vermindertem oder ohne Einsatzrisiko können inzwischen erheblich bessere Versicherungsprämien angeboten werden. Das gilt meist auch bei Leitstellendisponenten sowie dem gehobenen Dienst. Zuweilen haben aber auch Verwaltungsdienstbeamte und Verwaltungsangestellte ihren Arbeitsplatz, z. B als Sachbearbeiter für Katastrophenschutz. Für diese Fälle entstehen z. T. verblüffend preiswerte Versicherungsprämien bei voller Leistung. Berufsfeuerwehrleute in den Feuerwehren der Bundeswehr Für die Berufsfeuerwehrleute der Bundeswehr gilt Bundesrecht, das sich deutlich von der Versorgung in den Ländern unterscheidet. Die früher leichtere Weiterbeschäftigung ohne volle Einsatzdiensttauglichkeit ist durch den Personalabbau im Zuge der Bundeswehrreform deutlich erschwert. Aufgrund der aktuellen Änderungen durch die Bundeswehrreform können bei Redaktionsschluss keine Telefonnummern verbindlich angegeben werden. Eine präzise Auskunft zu Information zu den real erworbenen Versorgungsansprüchen kann der Einzelne am leichtesten per Mail abfragen: bfd.versorgungstuttgart@bundeswehr.org. Selbstverständlich kann auch die direkte Hilfe des Autors angefragt werden. Angestellte Berufsfeuerwehrleute Angestellte Berufsfeuerwehrleute sind z. T. aufgrund ihrer konkreten Tätigkeit nur schwierig versicherbar. Zudem gelten unterschiedliche Regelungen zum max. Alter für die Tätigkeit als Feuerwehrmann im Feuerwehreinsatzdienst. Eine Ausweitung auf angestellte Berufsfeuerwehrleute zu gleichen Bedingungen konnte in Zusammenarbeit mit dem Versicherer entwickelt werden es ist eine BU-Rente von möglich. Das betrifft alle angestellten BF in Kommunen, Werk- und Betriebsfeuerwehren, Flughafenfeuerwehren sowie bei den Bundeswehrfeuerwehren. Rettungsdienste Rettungssanitäter und Rettungsassistenten, soweit sie nicht gleichzeitig auch als Berufsfeuerwehrleute tätig sind, erhalten einen etwas besseren Preis als BF. Sind diese jedoch zumindest zu 90% in einer Leitstelle tätig, erhalten Sie den noch deutlich besseren Preis eines Leitstellendisponenten. Die Regelungen gelten wie bei Berufsfeuerwehrleuten. Zuweilen gehen Leitstellendisponenten aus unterschiedlichen Gründen später wieder zurück in den Einsatzdienst. In diesen Fällen bleibt die niedrige Prämie weiter erhalten. Seite 6

8 Versorgungsrecht Beispiel Thüringen Dienstjunge Beamte: Versorgung bis Erreichen der Mindestdienstzeit von 5 Dienstjahren Sind bei Eintritt einer Dienstunfähigkeit 60 Dienstmonate als Beamter nicht erreicht besteht kein Anspruch auf Versorgung nach Beamtenrecht (mögliche Ausnahme: Dienstunfall). In der Praxis heißt das, dass keine Frühpensionierung erfolgt sondern eine Entlassung aus gesundheitlichen Gründen und damit die Beendigung des Beamtenverhältnisses. Das bedeutet praktisch, dass der Dienstherr die Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung nachzahlt und nun maximal Ansprüche analog Angestellten bestehen. Auch dazu müssen aber auch die erforderlichen Pflichtversicherungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt sein, was oft nicht der Fall ist; anderenfalls besteht auch kein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente. Der Dienstherr wird sich sicher um eine Weiterbeschäftigung bemühen. Ist dies z. B. aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich, erfolgt die Entlassung allgemein ohne Ansprüche auf Arbeitslosengeld I (Spätestens 12 Monate nach Zahlung der letzten Beiträge in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung sind die Ansprüche auf Arbeitslosengeld I erloschen). Wenn auch keine versicherungspflichtige Tätigkeit aufgenommen werden kann haben die Entlassenen auch keinen Anspruch auf eine erneute Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung. In der Praxis bedeutet das, dass die meist beihilfeergänzend privat Krankenversicherten ihre private Krankenversicherung weiterführen müssen durch den Wegfall der Beihilfeberechtigung wird dabei die Erweiterung des Versicherungsschutzes auf eine volle Krankenversicherung erforderlich. Soweit Leistungen aus ALGII in Anspruch genommen werden können steht dem Empfänger zu seiner Privaten Krankenversicherung ein Zuschuss zu, jedoch nur gemessen an der Höhe der ALGII- Leistungen. Versorgung bei gesundheitsbedingtem Ausscheiden ab Erreichen der Mindestdienstzeit von 5 Dienstjahren Beamte auf Lebenszeit Die Versorgung beträgt pro Kalenderjahr 1,79375% seiner potentiellen Ansprüche nach 40 Dienstjahren, also z. B. nach 10 Dienstjahren 17,9375% der Bezüge der Endstufe der erreichten Besoldungsgruppe. Es erfolgt der Besserstellungsvergleich: Wenn diese Ansprüche noch unter den Ansprüchen aus der Mindestversorgung liegen, dann erfolgt die Zahlung der Mindestversorgung (s. u.). Zu beachten ist, dass allgemein die uneingeschränkte Feuerwehrdiensttauglichkeit Voraussetzung für die Tätigkeit als Berufsfeuerwehrmann/hauptamtliche Kräfte im Feuerwehreinsatzdienst ist und allgemein der Wegfall dieser Tauglichkeit regelmäßig zur Frühpensionierung/Beendigung der Tätigkeit führt. In diesem Falle werden allgemein noch 2/3 der verbleibenden Dienstjahre den erworbenen Ansprüchen hinzugerechnet. Allgemein kann davon ausgegangen werden, dass bis zur Besoldungsgruppe A9 die Mindestversorgung nicht oder nur unerheblich überschritten wird aktuell liegt diese bei ca brutto. Pensionsansprüche Nach 40 Dienstjahren als Beamter beträgt die Versorgung 71,75 % der letzten Dienstbezüge (allgemein der Endstufe der erreichten Besoldungsgruppe) des/der Beamten/Innen. Der Ruhestand ist im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst mit dem 60. Lebensjahr erreicht; im gehobenen und höheren Dienst gelten das 62. bzw. das 64. Lebensjahr. Die erreichten Jahre werden pro Jahr mit den 1,79375% (71,75 : 40) berechnet. Da aber in den neuen Bundesländern erst seit 1992 verbeamtet wurde, wird zurzeit regelmäßig nur die Mindestversorgung (Besoldungsgruppe A4 Endstufe und davon 65%) erreicht. (Seit sind dies 1.445,63 Euro). Dazu kommt bei bestehenden Ansprüchen aus der gesetzlichen Rentenversicherung und planmäßiger Pensionierung eine Übergangsversorgung von der Versorgungskasse Thüringen in Artern (s. o.) auf der Grundlage der erreichten Pflichtbeitragsmonate beim Rentenversicherungsträger bis zum Erreichen des Rentenalters. Seite 7

9 Mit dem 60. Lebensjahr bekommt der/die Beamten/Innen eine Pension in Höhe von maximal 71,75 % der letzten Besoldung (Kappungsgrenze), zusammengesetzt aus den erreichten Rentenansprüchen und der erreichten Pension. Anmerkungen: Von den Pensionen sind die Krankenversicherung und ggf. Steuern zu zahlen. Ansprüche aus privaten Zusatzabsicherungen werden mit beamtenrechtlichen Ansprüchen nicht verrechnet. Quelle: Auszug Lothar Henke, Erfurt, , info@henke-erfurt.de Erarbeitet in enger Zusammenarbeit mit - Wolfgang Weise , weise-gera-cretzschwitz@t-online.de Mitglied der Bundesfachgruppe Feuerwehr von ver.di, Vorsitzender der Fachgruppe Thüringen Korrigiert in Zusammenarbeit mit dem - Kommunalen Versorgungsverband Thüringen KVT-ZVK Ansprechpartnerin Frau Morgan, , h.morgan@kvt-zvk.de und dem Thüringer Finanzministerium (Erfurt, Nov. 2012) Zusammenfassung aus zwei Erfahrungsaustauschen mit dienstjungen Feuerwehrleuten, Mai 2013 Einzig die vier ehemaligen SAZ können davon ausgehen, dass sie u. U. Ansprüche auf Mindestversorgung haben können. Die Notwendigkeit einer privaten Absicherung bei gesundheitsbedingtem Verlassen des Berufes war kaum bekannt; es wurde darauf hingewiesen, dass insbesondere ältere Verträge unbedingt auf Zweckmäßigkeit überprüft werden sollten (s. u. Checkliste). Die Tatsache, dass regelmäßig bei z. B. gesundheitsbedingter Beendigung des Dienstverhältnisses keine Ansprüche auf Arbeitslosengeld sowie allgemein keine Ansprüche auf Leistungen der gesetzlichen Rente bestehen war allgemein unbekannt. Dass eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung in diesem Fall oft nicht ohne Probleme möglich ist (allgemein nur bei Aufnahme einer versicherungspflichtigen Tätigkeit) erscheint allgemein als völlig unbekannt. Durch Wegfall der Beihilfeberechtigung bzw. der Freien Truppenärztlichen Betreuung sind volle Beiträge zur privaten Krankenversicherung zu entrichten - dies war gleichermaßen allgemein unbekannt: Ein besonders sorgfältiger Umgang mit der eigenen Gesundheit scheint in dieser Phase geboten. Von den SAZ wurde auf die Notwendigkeit einer Anwartschaft für eine private Krankenversicherung für die Zeit des Bezugs von Übergangsgebührnissen hingewiesen. Junge Feuerwehrleute haben allgemein ein zu geringes Einkommen, um einen kompletten Berufsunfähigkeitsschutz zu finanzieren. Dessen ungeachtet haben sie keine geringe gesundheitliche Gefährdung. Als Übergangslösung kann nur angeregt werden, einen Versicherungsschutz an der Bezahlbarkeitsgrenze zu messen. Mit der integrierten -> Nachversicherungsgarantie ohne erneute Gesundheitsprüfung (s. u.) kann auch bei schlechtem Gesundheitszustand die Versicherungsleistung angepasst werden. Ein Tipp für potentielle Bewerber bei der Berufsfeuerwehr: Die höhere gesundheitliche Gefährdung eines Berufsfeuerwehrmannes führt natürlich zu einem nicht unbedeutenden Preis für den Versicherungsschutz; zudem ist der Versicherungsschutz im Umfang begrenzt. Wer noch kein Berufsfeuerwehrmann ist und auch noch keine gültigen Vertrag bei einer Wehr hat übt u. U. einen wesentlich weniger gefährlichen, d. h. wesentlich preiswerteren Beruf aus oder ist noch in der Ausbildung. Da kann es für die gesamte Laufzeit des Versicherungsschutzes sehr zweckmäßig sein, noch vor Eintritt in eine Wehr den preiswerteren Versicherungsschutz abzuschließen, der u. U. auch eine höhere Versicherungsleistung zulässt, was für dienstjunge Beamte von besonderer Bedeutung sein kann (s. o.). Gleiches gilt natürlich auch für Spät- und Seiteneinsteiger, selbst auch in den gehobenen Dienst. Seite 8

10 Einschätzung bestehender Versicherungsverträge und Versorgungsangebote Allgemein ist eine verhältnismäßig hohe Zahl vor Versicherungsverträgen zur Absicherung des Lebensstandards bei gesundheitsbedingten Verlassen des Berufes festzustellen trotz u. U. enger Kasse insbesondere bei jungen Familien sowie bei hohen Kreditbelastungen ist man sich der Gefahr eines extremen finanziellen Einbruchs bewusst. Am meisten wurden naturgemäß Versicherungsverträge der Beamtenversicherer Debeka, Signal-iduna DBV, NBG, BBV und HUK vorgefunden, die z. T. mit ihren Dienstunfähigkeitsklauseln um Kunden werben. Daneben findet sich jedoch im Marktanteil offensichtlich weniger bedeutende wie z. B. Cosmos, Interrisk, Sparkassenversicherung, ERGO, Aachen-Münchener, WWK, Volkswohlbund, Karlsruher u. a. mehr. Bedenklich ist bei letzteren regelmäßig die integrierte 50-Prozent-Klausel, nach der erst geleistet wird, wenn der versicherte Beruf zu weniger als 50 Prozent ausgeübt werden kann (könnte?). Achtung! Allein eine Entlassung z. B. wegen Wegfall der Atemschutztauglichkeit muss keinesfalls ein Leistungsfall sein: Der Feuerwehrmann arbeitet nur zum allerkleinsten Teil unter Atemschutz wenn noch jede Menge anderer feuerwehrtypische Tätigkeiten ausüben könnte besteht der Leistungsanspruch nicht sicher! Die Begründung ist recht durchschaubar: Der Feuerwehrmann wird nicht wegen Berufsunfähigkeit sondern mangels Verwendbarkeit aus dem Dienst entlassen. Wiederholt wurde dem Autor gegenüber festgestellt, man den Feststellungen z. B. des Amtsarzt sicherlich Aufmerksamkeit schenken wird, jedoch ist eine Frühpensionierung aus gesundheitlichen Gründen noch lange kein sicherer Leistungsfall. Es hilft nur, sich von der entsprechenden Hauptverwaltung der Versicherung schriftlich die ausdrückliche Betätigung geben zu lassen, dass die Beendigung der Tätigkeit als Berufsfeuerwehrmann auch allein wegen Fortfall der Atemschutztauglichkeit die volle Berufsunfähigkeitsrente geleistet wird und jede gesundheitlich bedingte Beendigung der Tätigkeit die vertraglich vereinbarten Leistungsansprüche uneingeschränkt begründet. Allgemein findet man als weiteren Hauptmangel mindestens für sehr viele verhältnismäßig spät verbeamtete Kollegen mit Ansprüchen in der Nähe der Mindestversorgung bei den meisten Versicherungsangeboten und Verträgen das versicherbare/versicherte sowie Leistungs-Endalter 55. Insbesondere auch in den NBL wirkt sich dieser Mangel u. U. verheerend aus: Damit bleibt trotz bestehender Versicherung u. U. ein finanzielles Loch von mehreren zehntausend Euro, selbst im mittleren und gehobenen Dienst. Dienstunfähigkeitsklauseln können sehr böse Fußangeln enthalten. Beispiele zu Einschränkungen der Dienstunfähigkeitsklausel - bei der Formulierung der Klausel gibt es kleine, aber feine Unterschiede. - Der Versicherer behält sich ein gesondertes Recht zur Nachprüfung vor, auch wenn der Versicherte das Ruhegehalt weiter bekommt, also vom Dienstherrn noch immer als dienstunfähig betrachtet wird - Die Klausel gilt nur bis zu einem bestimmten Alter - Beschränkung der Leistungsdauer aufgrund der Dienstunfähigkeit nur für eine bestimmte Anzahl von Jahren. Danach zahlt die Versicherung nur, wenn eine Berufsunfähigkeit nachgewiesen wird. - Begrenzung der Leistung in ein unzureichendes Niveau - Für Beamte sind außerdem zuweilen Regelungen zu finden, nach denen der Versicherer sich vorbehält, nach einiger Zeit zu überprüfen, ob der Beamte theoretisch noch anderweitig beschäftigt werden könnte Wegfall des Verzichts auf abstrakte Verweisung! Stellt der Versicherer dann z. B. die grundsätzliche Einsatzmöglichkeit im Innendienst fest, zahlt er keine Rente mehr, selbst dann, wenn der Frühpensionierte eine solche Tätigkeit gar nicht ausüben kann, weil ihm keine entsprechende Stelle angeboten werden kann. Auf Wunsch können wir bei der Analyse bestehender Versicherungsverträge gern helfen. Seite 9

11 Vergleich mit einem sehr starken und häufigen Versicherungsschutz Tarifstand 2012 Debeka Unser Angebot Versicherbares Versicherungsund Leistungs-Endalter: Dienstunfähigkeit für Beamte auf Lebenszeit Dauer der Dienstunfähigkeitsleistung für Beamte auf Widerruf/Probe Verzicht auf Einschränkung der Leistungsdauer bei Dienstunfall/ Dienstbeschädigung bei BaW/BaP Teildienstunfähigkeit versicherbar (für BF meist nicht möglich) garantierte Dynamik der versicherten Rente im Leistungsfall Dynamisierung der Hauptversicherung im Leistungsfall Spezialtarif für Dienstanfänger (Dienstunfähigkeitsversicherung) 60/60 60/60 Debeka-Altverträge vor 2012 sehen hier eine Begrenzung der Leistung auf 72 Monate mit der Möglichkeit der abstrakten Verweisbarkeit vor. Die Debeka zahlt auch bei Dienstunfall nur 72 Monate und prüft dann auf BU. Selbst innerhalb dieser 72 Monate kann Debeka konkret verweisen. Bei BU Prüfung gilt bei Debeka abstrakte Verweisbarkeit sowie 36 Monate Prognosezeitraum. Die Debeka zahlt auch bei Dienstunfall nur 72 Monate und prüft dann auf BU. Debeka leistet ab 25 %. Da davon auszugehen ist, dass die Teildienstunfähigkeit in 10er-Schritten bemessen wird, greift diese erst ab 30 %. Nicht vorhanden Nicht vorhanden Nicht vorhanden Im Leistungsfall keinerlei abstrakte Verweisbarkeit, solange keine konkrete Verweisbarkeit Leistung bis zum Ende der vereinbarten Leistungsdauer Prognosezeitraum nur 6 Monate Sondervereinbarung Berufsfeuerwehrleute Volle Leistung auch bei Beendigung der Tätigkeit allein aufgrund G26.3- Untauglichkeit. Bis 3 Prozent möglich, Standard bei den Angeboten des Autors Bei Einschluss von Hauptversicherungen möglich Ab Beginn vollständiger Verzicht auf abstrakte Verweisbarkeit Vorhanden Spezialtarif mit ermäßigtem Vorhanden Anfangsbeitrag (Privatrente) Verzicht auf Einschränkung Vorhanden Keine Einschränkung auf Beamte im ÖD erweiterte Begrenzt Nachversicherungsgarantien bei Besoldungserhöhung infolge Beförderung erweiterte Nicht vorhanden Nachversicherungsgarantien bei Änderungen der Gesetze zur Beamtenversorgung weltweit zeitlich/regional Nicht vorhanden Keine Einschränkung uneingeschränkter Versicherungsschutz Vereinbarung von Karenzzeit Nicht vorhanden Keine Einschränkung möglich Wiedereingliederungshilfe Nicht vorhanden Tarifliche Leistung Umfangreiche Nachversicherungsgarantien ohne erneute Gesundheitsprüfung, Beitrags- und Leistungsdynamik wählbar Seite 10

12 Prognosezeitraum BU in Monaten Sondervereinbarung für Berufsfeuerwehrleute Lebenslange Rentenleistung incl. vereinbarter Leistungsdynamik Absicherung von nicht verbeamteten incl. Berufsfeuerwehrleute Berufsbeendigung in Folge G26.3- Untauglichkeit begründet Leistungsanspruch lebenslange Leistungsdauer im Fall der Pflegebedürftigkeit 36 6 Nicht vorhanden Nicht vorhanden Nicht vorhanden Nicht vorhanden Nicht vorhanden Vorhanden Nach 10 Jahren bei weiter anhaltendem Rentenbezug in Folge einer Pflegestufe tarifliche lebenslange Leistung Keine Einschränkung, Erhöhte Absicherung tariflich möglich Tarifliche Leistung Bei ununterbrochener Pflegebedürftigkeit (ab Pflegestufe 1) in den letzten 10 Jahren vor Vertragsende (mindestens 60. Lebensjahr) wird die BU-Rente lebenslang weiter gezahlt. Seite 11

13 Ein erster Vergleich mit Ihrem Versicherungsschutz leicht gemacht Ein häufiger Irrtum besteht darin, dass vorhandene Versicherungsverträge hinreichenden Versicherungsschutz bieten würden. Wie bereits vorstehend beschriebenen sind gravierende Mängel in den meisten untersuchten Verträgen. Besonders gravierend sind Mängel an Verträgen, die vor 2001 (noch für DM) abgeschlossen wurden. Es kann nur dringend angeraten werden, bestehende Verträge auf Zweckmäßigkeit zu überprüfen. Selbstverständlich leisten wir dabei gern und kostenfrei Unterstützung. unser Angebot Ihr bestehender Schutz Versicherungsdauer bis (?) Leistungsdauer bis 60 und höher 55 (?) Versicherbare Rente beginnend jährlich. ( ) ,00 weniger (?) Abstrakte Verweisbarkeit nein zum Teil (?) Leistung allein zwischen 55 und ,00 *) 0,00 (?) Begrenzte Leistungsdauer für junge Feuerwehrleute nein ja (?) Dynamik auch bei Rentenbezug ja nein (?) *) zur Vereinfachung gerundet ohne die typische Beitrags- und Leistungsdynamik Anfragen leicht gemacht und kostenfrei Die einfachsten Wege für eine Anfrage sind per - BU@Henke-Erfurt.de - Telefon , (Rückruf zugesagt!) (tägl. ab 10.35Uhr) - Fax Post Lothar Henke, Rubensstr. 59, Erfurt Folgende Informationen sind für Anfragen und die Beantwortung zweckmäßig: - Vorname, Name, Geburtsdatum, Mailadresse und Telefon privat, evtl. am Arbeitsplatz, Dienst- bzw. Arbeitsstelle - Tätigkeit incl. Sonderverwendungen: z. B. auch Einsatzdienst, Wasserretter, Höhenretter, Disponent; mittlerer, gehobener oder höherer Dienst, Rettungsdienst (Feuerwehrleute, die aktuell nicht aktiv im Feuerwehreinsatzdienst tätig sind, können u. U. erhebliche preisliche Vorteile erhalten.) Seite 12

14 Abgrenzung und Besonderheiten des bestehenden Spezialangebotes für Berufsfeuerwehrleute Das wertvollste, was man allgemein im Hause hat ist das Arbeitseinkommen. Und so albern es klingt, es gibt eine Reihe von Gründen, warum die Arbeitskraft von gerade von recht jungen Leuten in der Summe meist noch weit höher anzusetzen ist als das der Älteren klingt erst mal unlogisch, ist aber so. Bei BU findet man sehr viel, wie der Preis kleingeschnitzt wurde auf Kosten der Versicherungsbedingungen und Leistungen. Wir haben geniale Bedingungen gefunden: - Für angestellte Feuerwehrleute können bis abgeschlossen werden. Feuerwerbeamten kann bis zum Versicherungs- und Leistungsendalter 60 eine maximale monatliche Berufsunfähigkeitsrente bis abgesichert werden; - Der Versicherer darf nicht eine andere, auch zumutbare Tätigkeit verlangen vollständiger Verzicht auf abstrakte Verweisbarkeit. - Desgleichen darf er nicht bestimmen, welche ärztlichen Anordnungen zu befolgen sind. - Ganz wichtig ist, dass auch im Rentenbezug die Leistung sich von Jahr steigert (Leistungsdynamik), sonst wird im Leistungsfall die Kaufkraft der Rente von Jahr zu Jahr immer weniger. Wenn die Leistungsdynamik fehlt, dann ist besonders bei langen Laufzeiten die Absicherung u. U. nicht ihr Geld wert. (Beamte oberhalb der Grundversorgung können eine Ausnahme sein.) - Eine Beitragsdynamik ist regelmäßig vorzufinden und auch richtig, damit man seine Versicherungsschutz selbst anpassen kann, ansonsten zerkrümelt sich die Rente von allein, noch bevor sie begonnen hat. - Eine Nachversicherungsgarantie ist insbesondere für junge Leute wichtig: Der Verdienst steigt, ein Häuschen wird gebaut, ein Kind kommt zur Welt die BU-Absicherung behält sonst nach wie vor Studentenniveau die Nachversicherung erfolgt ohne erneute Gesundheitsprüfung, also auch bei zwischenzeitlich eingetretenen gesundheitlichen Schäden. - Wenn jemand zu zeitig seinen Beruf verlassen muss, dann sichert die BU den aktuellen Lebensstandard. Die private Altersversorgung kann aber oft nicht weitergeführt werden. In unserem Angebot ist eine lebenslange Rente incl. Leistungsdynamik enthalten, wenn der Leistungsempfänger während der Vertragslaufzeit wenigstens 10 Jahre eine Pflegestufe hat. Wenn diese Komponente fehlt, dann ist die Absicherung u. U. auch nur die Hälfte wert. - In unseren Angeboten gibt es keine Meldefrist für Leistungsansprüche. Das sollte bei vielen Verträgen gleichfalls anders sein, oftmals ist ein sattes Stück der Rente verloren. Das an den Haaren herangezogene Beispiel könnte sein, dass jemand ein paar Jahre im Ausland tätig ist und vielleicht genau aus gesundheitlichen Gründen erst mal nicht nach Deutschland zurück kann. Die Leistungsansprüche werden hier in keiner Weise beeinträchtigt und ggf. werden Jahre nachgezahlt. - Kein Arbeitsverbot bei Leistungsbezug, keine Meldepflicht bei gesundheitlicher Besserung. In unserem Angebot ist integriert, dass man noch bis knapp 80 Prozent des ehemaligen Verdienstes dazu verdienen darf, ohne dass die Leistungen gekürzt oder ganz eingestellt werden. Damit spielt es keine Rolle, dass damit das Einkommen incl. Rente den ursprünglichen Verdienst u. U. erheblich überschreitet. - Ausscheiden aus dem Berufsleben: Ähnlich ist es, wenn z. B. die junge Mutti oder der junge Vater sich für ein paar Jahre beurlauben lässt oder aufhört zu arbeiten, um sich erst mal um das oder die Kinder zu kümmern: Der Versicherungsschutz bezieht sich dann nicht auf die Hausfrau sondern auf den zuletzt ausgeübten Beruf! - Der Versicherer, mit dem ich bevorzugt arbeite wurde für seine geringe Klagehäufigkeit ausgezeichnet er klagt so selten wie irgend möglich, 2011 überhaupt nicht. BU-Leistungen geht es schon mal um Hunderttausende mancher Versicherer geht großzügig damit um, sich auch mal verklagen zu lassen. - Es gibt keine Aktionäre, dadurch sind die Preise besser als bei anderen Versicherungen. Seite 13

15 - Schauen Sie sich mal die Nachversicherungsgarantie an heute fängt der Vertrag bei besten Bedingungen klein an. Wenn der junge Kollege dann richtig Geld verdient, kann es selbst ohne erneute Gesundheitsprüfung seinen Versicherungsschutz deutlich erhöhen. - Für junge Leute lässt sich das Angebot so gestalten, das fünf Jahre ein kleinerer Preis gilt. Anbei die Bedingungen, dass er u. U. weitere 10 Jahre klein bleiben kann. "Sie können, spätestens einen Monat nachdem der erhöhte Folgebeitrag erstmals fällig geworden ist, verlangen, dass für weitere fünf Jahre ein gegenüber dem vereinbarten Folgebeitrag verringerter Beitrag zu zahlen ist, soweit das rechnungsmäßige Alter der versicherten Person 40 Jahre nicht überschreitet und die Restlaufzeit noch mindestens 20 Jahre beträgt. Der neue verringerte Beitrag wird nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik errechnet." - Verzicht auf eine einschränkende Dienstunfähigkeitsklausel Wenn bei einem Berufsfeuerwehrmann im Feuerwehreinsatzdienst die G-26-Tauglichkeit eine Voraussetzung dafür ist, dass der Beruf überhaupt ausgeübt werden kann bzw. darf, (man spricht hier von einer prägenden Tätigkeit), hat der Verlust der G-26-Tauglichkeit zur Folge, dass eine Berufsunfähigkeit gegeben ist. Es wird dann die volle versicherte Rente fällig. Damit begründet die Frühpensionierung/Entlassung in Folge des Wegfalls der Feuerwehr-Einsatzdienst- Tauglichkeit bereits den vollen Leistungsfall. Bei Verbleib im feuerwehrtechnischen Dienst können sich bereits Ansprüche aus der bestehenden "Sonderregelung für Feuerwehrleute ergeben. Die bedingungsgemäße konkrete Verweisbarkeit ist nicht berührt. Die Sondervereinbarung gilt gleichermaßen auch für die 2/3 der Berufsfeuerwehrleute - die Angestellten -, analog. Bei Wegfall der G26.3-Tauglichkeit und Verbleib in der Berufsfeuerwehr wird ein entsprechend nachgewiesene Einkommensverluste bis 250,00 ausgleichen. Wesentliche Besonderheiten des in 2011 verbessert bereitgestellten Spezialangebot für Berufsfeuerwehrleute übersichtlich: - Spätestes Entrittsalter 55, Mindestvertragsdauer 5 Jahre - Versicherungsendalter bis 60 - Leistungsendalter bis 60, bei Bedarf auch höher - Berufsunfähigkeitsrente im Beginn max (1.600 ) monatlich, jedoch in Höhe und in der Beitrags- und Leistungsphase dynamisierbar - Verzicht auf einer Einschränkung der Leistung durch eine Dienstunfähigkeitsklausel die nachgewiesene gesundheitsbedingte Beendigung der Tätigkeit als Feuerwehrmann führt zu vollem versicherten Leistungsanspruch - Bei Einkommensminderung in Folge Wegfall der G26.3-Tauglichkeit und damit Wegfall DUZ und Feuerwehrzulage können bis 250 monatlich gezahlt werden - Verzicht auf abstrakte Verweisbarkeit, d. h. es kann nicht die Ausübung einer anderen Tätigkeit oder eine Umschulung vom Versicherer verlangt werden. - Auf Wunsch am Anfang verminderte Beiträge für Berufseinsteiger - Kostensenkung durch sofortige Überschussverrechnung möglich - Kein Zwang zu Zusatzversicherungen, andere Gestaltungen sind jedoch auf Wunsch auch möglich Seite 14

16 Reale FAQ aus 2011 und 2012 bitte um Verständnis für Wiederholungen Dienstunfähigkeitsklausel Bisher konnte ich in dem beigefügten Angebot der Golden SBUM-9 nichts über eine Dienstunfähigkeits- bzw. Beamtenklausel finden. Dies ist ja in meinem Fall nicht ganz unwichtig. Beamten- bzw. Dienstunfähigkeitsklauseln schränken häufig die Leistungsdauer oder die Dauer des Verzichts auf die abstrakte Verweisung ein: Beispiel: "(3)... Die versicherten Leistungen werden auf die Dauer von s e c h s Jahren gewährt.": Das ist der zeitlich begrenzte Verzicht auf eine abstrakte Verweisbarkeit. Danach prüft man, was Ihnen vielleicht doch zuzumuten wäre und bestimmt, was Sie noch machen könnten (Zeitl. begrenzter Verzicht auf abstrakte Verweisbarkeit, bei anderen Versicherungen ist diese Zeit noch kürzer). "Wir leisten über diesen Zeitraum hinaus, wenn die versicherte Person......außerstande ist, ihren Beruf...oder eine andere Tätigkeit auszuüben...": Dabei ist "eine andere Tätigkeit" ein weites Feld! In unserem Angebot gibt keine abstrakte Verweisbarkeit über die gesamte Leistungsdauer und damit auch keine Tätigkeit, die man irgendwann verlangen kann. Erst wenn man von sich aus eine andere Tätigkeit aufnimmt, ändert sich u. U. die Situation der Zahlungen. 50 Prozent Bedingung Die 50 Prozent - Bedingung ist schnell die Bremse, dass es im Ernstfall großen Ärger mit Versicherungen geben kann. Wir haben uns mit den sog. Leistungsprüfern verschiedener Versicherungsgesellschaften unterhalten. Wiederholt habe ich solche Gedanken gehört: "Entlassung bzw. Frühpensionierung wegen Wegfall nur der Atemschutztauglichkeit muss nicht unbedingt eine Berufsunfähigkeit bedeuten, er könnte ja in einer anderen Feuerwehr noch jede Menge Arbeiten leisten, die keinen Atemschutz verlangen... Erst wenn er zu weniger als 50 Prozent gesundheitsbedingt solche Arbeiten nicht mehr ausführen kann würden wir nach gründlicher Prüfung leisten..." In unserem Angebot gibt es diese Frage nicht: Die Frühpensionierung/Entlassung/Beendigung der beruflichen Tätigkeit als Berufsfeuerwehrmann in Folge des Wegfalls der Feuerwehr-Einsatzdienst-Tauglichkeit beschreibt bereits den vollen Leistungsfall nicht mit Prozenten, auch wenn es allgemein so geschrieben steht. Natürlich, solange sich der Feuerwehrmann sich nicht in eine andere Tätigkeit begibt, bei der er mehr als 75 Prozent seines bisherigen Bruttoeinkommens erreicht. Soweit die versicherte Rente groß genug ist, hat der Feuerwehrmann gar keinen finanziellen Grund, sich eine neue Arbeit zu suchen... Seite 15

17 Man kann sich nicht gegen alles versichern / ich brauche einen besseren Preis So man nicht nur von seinem Arbeitseinkommen leben muss sondern Vermögen und andere Einkünfte den gewohnten Lebensstandard sichern, gibt es vielleicht kaum einen Grund für eine Absicherung. Bei den meisten Erwerbstätigen sind jedoch die monatlichen Einkünfte die generelle Lebensgrundlage. Damit stellt ein Wegfall dieser Einkünfte eine der allergrößten finanziellen Gefahren dar. Nimmt man einfach mal die Summe der im Ernstfall drohenden Verdiensteinbrüche bis zur Pensionierung bzw. Verrentung zusammen, kann das mehr sein als manches Auto oder Häuschen je wert war. Nun gibt es natürlich jede Menge Kollegen, bei denen die Kasse ohnehin recht knapp ist. Dort würde sich sicher die Beendigung der Tätigkeit als besonders fatal auswirken. Gern sind wir bereit, in solchen Fällen mit Interessenten gemeinsam den Preis an Möglichkeiten und Bedürfnisse anzupassen. Alle Angebote dienen der Orientierung über das maximal Machbare. Diese Angebote sind zwar real, ab sie dienen auch erst mal als Diskussionsgrundlage. Zuweilen besteht tatsächlich nur die Notwendigkeit, laufende Kosten wie Raten, Versicherungen, Steuern und Abgaben abzusichern. In solchen Fällen können z. B. 500 oder 800 monatlich schon hinreichend sein und das erforderliche Wunder bewirken; die normalerweise integrierte Möglichkeit einer Dynamik ohne erneute Gesundheitsprüfung lässt meist immer noch die Möglichkeit offen, später ggf. den Schutz schrittweise zu erweitern. Ich bekomme kein Geld zurück, wenn nichts passiert ist Es ist wie bei vielen Versicherungen: Gut, wenn nichts passiert. Üblicher Weise gestalten wir alle so genannte Risikoversicherungen so, dass sie auch Zeiten enger Kassen überleben und nicht durch zusätzlich integrierte Kosten gefährdet sind. Zuweilen besteht jedoch der Wunsch, dass am Ende mehr oder weniger Geld ausgeschüttet wird. In solchen Fällen ist der integrierte Versicherer natürlich ein besonders interessanter Partner es gibt keine Aktionäre, die mitverdienen wollen. Damit bleiben die Gewinne bei den Versicherten. Selbstverständlich bearbeiten wir auch solche Wünsche. Wir bitten dazu um Nachricht. Ich bin schon versichert oft ein sehr häufiger und gefährlicher Glauben an eine Scheinsicherheit! Das ist erst einmal ein sehr guter Hinweis, dass man die brutale Gefahr von gesundheitsbedingten starken Einkommensverlusten erkannt hat und dass man Sicherheit schaffen muss. Es geht nicht darum, alles schlecht zu reden, was jemand gemacht hat. Es taucht nur die Frage auf, ob der bestehende Versicherungsschutz zweckmäßig und ausreichend ist. Wir haben bisher nur wenige gefunden, deren Absicherung unbestritten hinreichend zweckmäßig ist. Bei bestehenden Verträgen sind ständig große Mängel zu verzeichnen (s. o.): - Regelmäßig enden Versicherungsschutz und auch Leistungen mit 55. Damit bietet mein Angebot zwischen 55 und 60 wenigstens mehr an Leistung. - Oftmals ist die versicherte Leistung sehr unterdimensioniert. (Einige Versicherungsgesellschaften begrenzen die angebotenen Leistungen heftig.) - Verschiedene Dienstunfähigkeitsklauseln verkürzen die Zeit des Verzichts auf die sog. abstrakte Verweisbarkeit, danach sucht sich bitte selbst der Beamte einen Job (s. o.) Es hat sich bewährt, dass wir in solchen Fällen die Bitte erhalten, für Sie dort konkrete Auskunft einzuholen: Name, Vorname, Geb.-Datum, PLZ, Versicherungsscheinnummer und die Bitte, Auskunft für Dich einzuholen Es lagen schon ganze Welten zwischen dem, was manchem in seinem Glauben und in der Wahrheit abgesichert war! - Zuweilen ist die Frühpensionierung/Entlassung in Folge Wegfall G26.3-Tauglichkeit noch lange kein sicherer Leistungsfall, machen doch Einsätze unter Atemschutz weniger als fünf Prozent der Tätigkeit des Feuerwehrmannes aus (s. o.). Seite 16

18 Ich bin schon seit vielen Jahren in guten Händen! Das ist natürlich die schönste Variante, seine eigenen finanziellen Risiken managen zu lassen. Und mit Erfahrung, Wissen, Umsicht, guter Erreichbarkeit wird aus Kundschaft auch mal eine lang anhaltende Freundschaft. Das gilt auch für unsere BF seit 2001, andere meiner Verbindungen sind noch gut 10 Jahre älter. Und da gibt es auch keine Luft, da passt kein anderer Versicherungsmensch dazwischen! Nur mit Respekt: Wenn wir aktuell noch bundesweit der einzige Anbieter sind, dann kann der Kollege unser Angebot nicht kennen und für einen Vergleich gar nicht einschätzen. Genau solche bewährten Kollegen Versicherungsmenschen mit Ihrem Vertrauen suchen wir für eine dauerhafte Zusammenarbeit bei der Absicherung von Berufsfeuerwehrleuten: Wir haben allein in den BF in Kommunen und bei der Bundeswehr vielleicht Beamte und Angestellte, nehmen wir die BF und hauptberuflich als solche in Werks- und Betriebswehren dazu, dann haben wir vielleicht weit über Kräfte im vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz. Diese Arbeit zu leisten werden wir nicht ohne Partner können. In solchen Fällen geben Sie bitte gerne unser Angebot an Ihre Vermittler vor Ort weiter auch mit dem Signal, dass wir noch kompetente Partner im Bereich BF suche. Übrigens bewiesen die ersten BF gleichermaßen Kompetenz, wenn es um BU-Absicherung j/n ging. Selbstverständlich sind wir auch an der Zusammenarbeit mit Berufsfeuerwehrleuten interessiert als Vertrauensleute. Dies lässt sich gleichermaßen recht interessant und allseits nutzbringend gestalten. Disponenten, echte Sonderverwendung als Leitstellen-Disponent Berufsfeuerwehrleute sind körperlich tätig und sind beruflich höheren gesundheitlichen Gefahren ausgesetzt als Leitstellendisponenten. Die echten Disponenten erhalten aufgrund ihrer geringeren Gefährdung einen deutlich besseren Preis für die BU-Absicherung. (Bei einer späteren Rückkehr oder Einzug in den feuerwehrtechnischen Dienst bliebe die niedrigere Versicherungsprämie des Disponenten erhalten!) Das funktioniert jedoch nur, wenn die Disponententätigkeit nicht nur zeitlich begrenzt ausgeführt wird sondern andauernd Bestand hat und kein Ende abzusehen ist. Auf diese Frage ist besonderer Wert zulegen. Mittlerer und gehobener Dienst, SBM/KBM, Sachbearbeiter vorbeugender Brandschutz Regelmäßig sind solche Kräfte nicht den beruflichen Gefahren des Feuerwehreinsatzdienst ausgesetzt eine freiwillige Tätigkeit bei FF oder THW spielt keine Rolle. Aufgrund der erheblich verringerten Gefahren können solchen Kräften z. T. ganz erheblich bessere Preise angeboten werden. Ein extremes Beispiel können z. B. Sachbearbeiter für vorbeugenden Brandschutz sein: Der Arbeitsplatz kann zwar in einer Wehr sein, jedoch muss dass nicht zwingend ein Berufsfeuerwehrmann sein es kann auch jemand mit Verwaltungsausbildung sein. In solchen Fällen entstehen besonders interessante Preise. Feuerwehrmann kann man nur sein, wenn man Gefahren respektiert und beachtet Wir finden BF und auch FF beeindruckend: Sie stellen sich Gefahren, die man zum eigenen Glück noch nie erlebt hat und die man sich z. T. nicht einmal wirklich vorstellen kann selbst dazu braucht man jede Menge Ausbildung. Die Rentenversicherungsanstalt Bund formuliert, dass zwischen 15 und 20 Prozent aller Beschäftigten bereits mit 55 den Beruf und meist auch das Berufsleben verlassen. Selbstverständlich bemüht sich der BF selbst im Amt um Fitness. Schützt das wirklich mit Sicherheit, dass die Gesundheit bis zum Schluss reicht? Die reale Praxis spricht dagegen. Im Beruf wird alles getan, um gesundheitliche Schäden abzuwehren. Den Erhalt eigenen Lebensstandards kann man nur selbst schützen. Seite 17

19 Erst Verträge verschaffen mir Schutz Recht selten aber doch findet man diesen Irrtum: Selbst verständlich ist jeder Vertrag und der vereinbarte Schutz incl. der Sondervereinbarung für Feuerwehleute uneingeschränkt sofort rechtswirksam, wenn die sog. Erstprämie dauerhaft entrichtet wurde. Das gilt natürlich seit jeher auch für die vielen Altverträge aus 2000/2001. Sachlich richtig ist, dass wir dem Feuerwehrmann den gleichen Preis für seinen Schutz anbiete wie vielleicht einem allgemeinen Elektriker (das ist wirklich eine Tatsache!). Nun hat ein Elektriker ohne die G26.3-Tauglichkeit kein Grund, Leistungen zu erwarten. Eine Frühpensionierung oder Entlassung wegen Wegfall der Atemschutz- bzw. Feuerwehr-Einsatzdienst- Tauglichkeit steht beim allgemeinen Elektriker auch nicht an. Und mögliche Leistungen bei Wegfall DUZ und FW-Zulage gibt es für Elektriker wohl auch nicht. Dies alles sind besondere Vergünstigungen für Berufsfeuerwehrleute, die nach deutschem Versicherungsrecht später nur dauerhaft für w e i t e r e neue Versicherte angeboten werden dürfen, wenn es mindest 100 Versicherte (in dem inzwischen bestehenden offenen Gruppenvertrag) beigetreten und versichert sind. Wir denken, unser Angebot ist das aktuell beste und umfassendste, was sich ein Berufsfeuerwehrmann leisten sollte und braucht. Helfen Sie bitte mit, dass es jeder erfährt und es zum Standard bei den Leuten wird. Dieser private Schutz sollte genau so selbstverständlich werden wie die dienstlichen Schutzmaßnahmen. Datenschutz: Daten aus Anfrage werden lediglich auf unserer Technik gespeichert und in keiner Weise für Werbe- und andere Zwecke weitergegeben. Mit Info-Mails bei wichtigen Änderungen wollen wir sehr sparsam und bescheiden sein. Bitte um Weitergabe unserer Informationen Leider gibt es jede Menge Berufsfeuerwehrleute, die inzwischen besseren Schutz hätten gebrauchen können und die jetzt mit großen unlösbaren finanzielle Problemen zu Hause sind, jeder einzelne ist einer zu viel. Sie und Ihre Kollegen haben die Chance, dies zu vermeiden: Bitte geben Sie diese Informationen an die Kollegen weiter, auch in anderen Wehren. Seite 18

20 Auswirkung vorhandener bzw. fehlender Leistungsdynamik jährlich wenigsten 6 Prozent mehr Unterschied, Leistungssummen Beispiel monatlich ,03 Preisindex 1100 Rente Bedeutung einer Leistungsdynamik Rente verbleibende Kaufkraft Jahre jährlich monatlich jährlich monatlich proz Unterschied Summe mit Dynamik fehlende Dynamik pro Jahr Summe Leistung Leistung , , , , ,00 100,0 0, , , , , , ,00 97,0 792, , , , , , ,99 94, , , , , , , ,94 91, , , , , , ,87 973,82 88, , , , , , ,29 944,61 85, , , , , , ,23 916,27 83, , , , , , ,37 888,78 80, , , , , , ,41 862,12 78, , , , , , ,05 836,25 76, , , , , , ,00 811,17 73, , , , , , ,98 786,83 71, , , , , , ,72 763,23 69, , , , , , ,96 740,33 67, , , , , , ,44 718,12 65, , , , , , ,92 696,58 63, , , , , , ,15 675,68 61, , , , , , ,90 655,41 59, , , , , , ,96 635,75 57, , , , , , ,09 616,67 56, , , , , , ,09 598,17 54, , , , , , ,74 580,23 52, , , , , , ,86 562,82 51, , , , , , ,24 545,94 49, , , , , , ,71 529,56 48, , , , , , ,07 513,67 46, , , , , , ,14 498,26 45, , , , , , ,77 483,31 43, , , , , , ,78 468,81 42, , , , , , ,00 454,75 41, , , , , , ,29 441,11 40, , , , , , ,49 427,87 38, , , , , , ,46 415,04 37, , , , , , ,05 402,59 36, , , , , , ,11 390,51 35, , , , , , ,53 378,79 34, , , , , , ,17 367,43 33, , , , , , ,89 356,41 32, , , , , , ,58 345,72 31, , , , , , ,13 335,34 30, , , , , , ,40 325,28 29, , ,00 Seite 19

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